Forum: Ausbildung, Studium & Beruf 2010 EAR WEEE KOOPERATION


von Joini (Gast)


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Hallo Leute !

Ich plane eine Kooperation zwischen Kleinst- und 
Kleinunternehmerwilligen, die ihre elektrischen und elektronischen 
Produkte gerne verkaufen würden,
sich wegen der Registrierungspflicht beim ear (Stiftung 
elektro-altgeräte register) aber bisher gesträubt haben.

Stichworte sind hierbei "ElektroG" und "WEEE".

Grob beschrieben:

Wer seine elektrischen oder elektronischen Produkte verkaufen möchte, 
muß hierfür beim ear eine Registriernummer beantragen. Dies kostet Geld. 
Nicht einen einmaliger Betrag, sondern laufend und ist weiterhin mit 
einem monatlichen Aufwand an Informationsangaben an die Stiftung- ear 
verbunden.

Andernfalls darf er seine Produkte nicht verkaufen.

Mein Gedanke ist nun, eine Registriernummer bei der Stiftung ear zu 
beantragen und jeder, der seine Produkte verkaufen möchte, kann, wenn er 
sich an den Kosten beteiligt, diese Nummer nutzen.

Der Sinn soll sein, die Kosten, die ein Einzelner hätte, auf viele zu 
verteilen, um eben diese Kosten zu minimieren. Auch die Organisation 
soll dann von einer zentralen Stelle aus geschehen, damit der 
Unternehmer sich hautsächlich um den Verkauf seiner Produkte kümmern 
kann und ein Minimum an Aufwand für das "Elektrogesetz" hat.

Es wird dann beispielsweise für den Einzelnen, der sich hierfür 
interssiert, eine Kostenaufstellung gemacht, die darstellt, wenn er sich 
selber bei der Stiftung ear registriert und wenn er sich als Mitglied 
bei "Uns" registriert.

Wie die Voraussetzungen hierfür nun sind, das will ich, gern mit vielen 
von Euch zusammen, herausfinden und hier diskutieren.

Und noch was Wichtiges : Macht diesen Thread bekannt ! Wenn Ihr ne 
Homepage habt, schreibts rein!

Vielleicht macht über kurz oder lang ne eigens erstellte Hompage für 
dieses Projekt Sinn.

In diesem Sinn, der Thread ist eröffnet, los gehts !

Es Grüßt aus Anholt!

Joini

von Günter (Gast)


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Hallo Joini

SUPER IDEE !!!

Ich finde deine Idee sehr interessant. So was in der Art hatte ich mir 
auch schon mal überlegt.
Bin gespannt ob es klappt sowas auf die Beine zu stellen.
Ich hoffe, daß es nicht wieder irgendwelche blöden Hürden gibt die wir 
dann doch nicht packen.

Werde den Thread weiter intensiv verfolgen.

Gruß Günter

von Matthias K. (nighty2k)


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Hallo,

ansich eine super Idee,
bist auch nicht der erste mit der Idee, aber du wirst auch einer sein 
der leider früher oder später zu der Erkenntnis kommen müssen, das dies 
vermeintliche Möglichkeit durch die EAR ausgeschlossen wurde.

Somit früher geschehen.

Sorry für die schlechte Nachricht, einfach scheiße hier in D :(

Greetz

von joini (Gast)


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Hallo Günter!

Freut mich! Ich bleib dran.
Habe gerade mit Herrn Kernchen von KEMO (Platinenbausatzhersteller) 
gesprochen. Die zahlen im Jahr ca. 5000 Euro für diese Geschichte. Naja, 
davon lassen wir uns mal nicht abschrecken, ist nur ne Frage der 
Organisation.

Grüße aus Anholt!

Joini

von Grrrr (Gast)


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Matthias Kuny schrieb:
> das dies
> vermeintliche Möglichkeit durch die EAR ausgeschlossen wurde.

Durch was konkret wurde das ausgeschlossen? Kannst Du bitte auf die 
entsprechende Regelung im Detail hinweisen?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ich kann mich dem nur Anschließen, gerade gestern hatte ich die Idee 
dies hier in Austria aufzuziehen, da dies hier zu scheinbar günstigeren 
Bedingunen (konkurerenden Verbände )möglich ist und sich die 
Kostenaufwendigen dt. Regelungen eventuel so umgehen lassen in dem die 
Inverkehrbringung für die EU hier geschieht. Genaueres müsste ich noch 
eruieren.


http://www.ufh.at/index.php?i_ca_id=323&CMSFRONT=93f1b172935bcc9a8cdcfa134d369db6

Dieser und nachfolgenden Seiten habe ich entnommen, dass man mit einer 
Einmalzahlung von 160 € per Jahr bis zu  16000 Geräte > 100 Gramm in 
Verkehrbringen kann  bei mehr würde eine Quartalsmäßige abrechnung nötig 
jedoch nur 0.01 € per Stück

Die 160,00€ sind eine Mindestgebühr

http://www.ufh.at/index.php?i_ca_id=30&CMSFRONT=93f1b172935bcc9a8cdcfa134d369db6

http://file.ufh.at/861.pdf
gern erkundige ich mich nach den Bedingungen Für (Re)exporte in andere 
EU-Staaten und halte euch bei interesse auf dem Laufenden.

von joini (Gast)


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Hallo Winfried!

Hört sich gut an! Prima, danke für Deine Mitarbeit! Je mehr ich über das 
eas System höre, bzw. lese, drängt sich mir der Verdacht auf, daß das 
irgendwie (und jetzt gaaaaanz klein geschrieben)"abgekartet" ist...... 
da teilen sich einige Wenige den Kuchen.....

Nur hat bis jetzt von den "Kleinsten" noch keiner den Mund aufgemacht. 
Die haben bei einem Prozess nähmlich am meisten zu verlieren...

Ich bin auf die weitere Diskussion gespannt. Vielleicht bekommt man ja 
mal einen Juristen dabei.

Grüße!

Joini

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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edit:

bis zu  16000 Geräte < 100 Gramm in Verkehrbringen kann

von gnom (Gast)


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Muss das nicht in JEDEM Land separat angemeldet werden? Und ist das 
nicht in JEDEM Land komplett anders geregelt?

Das ist doch der große Mist dabei - wenn ich was in Frankreich oder 
sonstwo in der EU verkaufen will muss ich mich da doch auch nochmal bei 
irgendeinem Verein registrieren oder wie war das?

Kann aber auch sein das ich mich da jetzt falsch erinnere.


--> Der Quatsch gehört sofort umfassend reformiert --> Kleinunternehmer 
müssen da stark entlastet werden!

von Thomas B. (escamoteur)


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War das nicht so, dass man für jede Marke eine eigene Anmeldung braucht?

Dann müssten wir ja alle unsere Produkte unter einer gemeinsamen Marke 
anbieten.

Eine Möglichkeit die man auch mal probieren könnte wäre einen 
Musterbrief aufzusetzen und jeder schickt den an seinen lokalen 
Bundestagsabgeordneten, sowie an das Wirtschafts-, Forschungs und 
Arbeitsministerium.

Gruß
Tom

von MaWin (Gast)


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Laut EAR ist das offiziell verboten.

Aber es geht, wenn du mit dieser Kooperation als Hersteller laut EAR 
auftrittst (auf den Geräten muss also der Name dieser Kooperation 
gestempelt sein).

Nun muss diese Kooperation genau erfassen, wie viele Geräte sie 
verkauft, es kann also ein problem sein, wenn deine 
Kooperativemitglieder sie über ihre eigenen Vertriebswege anbieten und 
gerade eben NICHT den Aufwand treiben wollten die sie bei EAR hätten 
treiben müssen (mit monatlicher Menegenmeldung). Es könnte helfen, wenn 
die Kooperation die Zahlen monatlich aufteilt, und die 
Kooperativemitglieder sie nur jährlich melden.

Das grössere Problem als die EAR Gebühren ist aber die insolvenzsichere 
Rücklage der Entsorgungskosten. Wenn deine Kooperation kein Geld hat, 
kann sie nichts insolvenzsicher zurücklegen.

Letztlich näherst du dich Take-E-Way an, nur halt als Kooperative.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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gnom schrieb:
> Muss das nicht in JEDEM Land separat angemeldet werden? Und ist das
> nicht in JEDEM Land komplett anders geregelt?
>
> Das ist doch der große Mist dabei - wenn ich was in Frankreich oder
> sonstwo in der EU verkaufen will muss ich mich da doch auch nochmal bei
> irgendeinem Verein registrieren oder wie war das?
>
> Kann aber auch sein das ich mich da jetzt falsch erinnere.
>
>
> --> Der Quatsch gehört sofort umfassend reformiert --> Kleinunternehmer
> müssen da stark entlastet werden!

Du hast Recht ich habe mich inzwischen bei der Rechtsabteilung der UFH 
schlau gemacht. Es geht leider nicht grenzüberschreitend. Näheres 
bekomme ich noch per Mail. Jedoch könnte ich mir vorstellen in ein B2B 
mit dt.Herstellern zu treten und hier den Vertrieb aufzuzuziehen 
einschließlich der Inverkehrbringung im Gegenzug würde ich eventuell in 
Eurer Kooperative mit machen und mein Dinge darüber in den Markt 
bringen. Eventuell genügt ja eine Handelsmarke und eine 
LTD/Genossenschafft mit Statuten und Mitgliedern. So bliebe das Ganze 
einerseits eine juristische Person welche die Inverkehrbringung und den 
Absatz betreibt, auf der anderen Seite privte Personen welche als 
Mitglieder und gleichzeitig Lieferanten tätig werden. Ich kenne da einen 
Anwalt in D. gern speziell derartige Gemeischaftsprojekte mit auf den 
Weg bringt. Wenn ihr die Sache soweit vorranbringt, dass es mehr als ein 
Luftschloss ist, vermittle ich den Kontakt gern.

 MfG Winne

von Grrrr (Gast)


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Das wäre wirklich ne prima Sache. Ne üble Bremse das.

Wenn ich das richtig sehe, wären also die folgenden Schritte etwa:

1. Sammlung, Diskussion und Strukturierung der 
Wünsche/Forderungen/Erwartungen der potentiellen "Mitglieder" an solch 
eine "Gemeinschaft. Also sozusagen die "Innenbeziehungen".
Evtl. parallel Bildung von lokalen Gruppen zum Kennenlernen und 
Diskussion etwa nach Bundesländern oder auch Regierungsbezirken 
(abgesehen von Stadtstaaten).

2. Sammlung, Diskussion und Strukturierung der Aufgaben der Gemeinschaft 
ggü. d. EAR und der Entsorger (also die "Aussenbeziehungen") In der 
Hauptsache sind das wohl durch die Verordnung festgelegte 
Angelegenheiten.

3. Diskussion und Entscheidung über die Form wie gemeinschaftliche 
Entscheidungen herbeigeführt werden
Danach Abschluss von 1. und 2. durch Entscheidung über fragliche Punkte

4. "Ernennung" einer handlungsberechtigten und verantwortlichen 
"Instanz" (z.B. gewählter Geschaftsführer oder ein Kommitee oder 
ähnliches) das die Ergebnisse von 1., 2. und 3. wie angeregt mit einem 
Rechstanwalt berät.

Mit "Handlungsberechtigt" meine ich: Ist von uns berechtigt einen Anwalt 
aufzusuchen.

Mit "verantwortlich" meine ich:
a) Hat die unter 1. und 2. genannten Aspekte mit dem RA zu besprechen 
(soweit sie fraglich sind).
b) Hat die Ergebnisse und den Verlauf des Gesprächs zu dokumentieren und 
in festgelegter Form zu veröffentlichen (innerhalb der Gemeinschaft)
c) Übernimmt treuhänderisch Gelder um den RA zu honorieren und 
dokumentiert die Zahlung ggü. der Gemeinschaft

Die Handlungsberechtigung und Verantwortlichkeit endet mit der 
Dokumentation der Ergebnisse und der honorierung des Anwalts. Eine 
weitere Verpflichtung oder Rechte ergeben sich nicht aus dieser 
"Ernennung".

Aus 1., 2. und 3. folgt dann die Wahl einer Rechts- und 
Organisationsform.
Da man für Punkt 2. etwas Geld in die Hand nehmen muss, könnte es 
wünschenswert sein, dass es sich dabei um identifizierte Personen 
handelt. Dazu können die lokalen Gruppen dienen.

Je nachdem was das bisherige ergab, dann:
5. Gründung und Verteilung von Aufgaben an konkrete Mitglieder

von Max M. (xxl)


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Wie kann denn eine Stiftung etwas verbieten?
Hab ich da ein gestörtes Bild vom Rechtsstaat?
Ich glaube es macht mehr Sinn eine Stiftung oder einen Verein
oder Verband EAR-Geschröpfter gegen geringes Entgelt zu gründen
die hier mal Contra bietet. Im Vorstand sollten dann auch ein paar
Juristen sitzen die denen(der EAR) mal gerichtlich den Marsch bläst.
In Forum seine Meinung zu sagen ist o.k. aber das wird nichts wirklich
bewegen oder ändern können.

von Grrrr (Gast)


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Ich habe da mal eine Seite angefangen. Sorry, ich muss gleich mal weg, 
aber ich werde das dann jeweils aktuell halten.

von Grrrr (Gast)


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von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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....

bist du sicher das der Cheffe des Forums, das hier auf seiner HP so sehr 
unterstützen will?

MfG Winne

von You don't wanna know my name (Gast)


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Ich denke, dass hier einige sofort dabei wären. Schreib doch mal deine 
Email hier ins Forum, dann melden sich bestimmt mehr bei dir.

von Winfried (Gast)


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Wenn es wirklich so läuft, dass z.B. einige dutzend Leute sich eine 
Registrierung teilen, dann würde das ja wohl so laufen, dass jeder 
eigenständig ist und auch seine Rechnungen schreibt. Als Hersteller im 
Sinne der EAR tritt aber nicht er bei seinen Waren in Erscheinung 
sondern die Kooperations-Gesellschaft.

Da sehe ich einige Probleme:

* Jemand aus der Kooperation verkauft ein Gerät, was z.B. bleihaltig 
gelötet wurde. Die Stiftung EAR erlässt eine Strafe von 20.000 Euro, 
natürlich an die Kooperation.

* Die Stiftung EAR ist berechtigt, jederzeit eine Prüfung zu machen, ob 
also die gemeldeten Mengen wirklich stimmen. Es kommt also ein Prüfer 
und möchte mal alle Ausgangsrechnungen sehen. Die Kooperation schreibt 
aber keine Rechnungen, sondern alle Leute für sich, die über die 
Kooperation verkaufen. Das bekommt man gar nicht koordiniert.

* Wenn jemand als Hersteller im Sinne der EAR auftaucht, muss er 
bestimmt die Warenströme bei sich auch irgendwo verbucht haben.

* Wie sieht es mit Produkthaftung aus? Ein Produkt von jemanden, der 
Teil der Kooperation ist, spinnt und verursacht einen großen Schaden. 
Derjenige wendet sich an den Hersteller. Wer ist in diesem Fall der 
Hersteller? Die Kooperation oder derjenige, der das Teil wirklich 
hergestellt und verkauft hat?

* Auf das Managment der Kooperation muss wirklich Verlass sein, 
ansonsten könnte es passieren, dass dutzende Kooperationspartner 
urplötzlich nichts mehr verkaufen dürften, weil z.B. wegen einer 
Fristüberschreitung die EAR der Kooperation einfach gekündigt hat.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Hallo Namensvetter,

eine Einwendungen sind sicher nicht falsch, es bedarf sicher 
Satzungsregelungen welche die Kooperative in einem solchen Fall vor 
Schaden schützen.Aber sie deshalb nicht zu gründen hilft nur den 
Großunternehmen und der Apotheke, welche gegenüber Kleinlieferanten als 
Monopolist auftritt.

Eine entsprechende Satzung inklusive QM und Controlling scheint von 
daher unvermeidlich.

Trotzdem seheich darin keinen Grundlegenden Hinderungsgrund. und wenn 
die Kooperative entsprechend beitragsbasiert wird ist das nichts anderes 
als eine Haftpflicht wie sie aucu von allen anderen Unternehmen benötigt 
wird, diese als Kleinstunterehmer zu finanzieren ist unverhältnsmäßig.
Genau hier könnte die Kooperative Helfen Konkurenzfähig keit 
gegenüberden Großunternehmen Herzustellen ebenso konstenintensiven 
Produktionsschritten (z.B. Platinenerstellung)

Ein Beispiel hierfür könnten die Biomarketingkooperativen darstellen. 
Auch denen gab niemand ein Chance heute haben sie den Lebensmittelmarkt 
revolutioniert und die großen Handelsketten haben sich dem Druck beugen 
müssen.

Die Alternative besteht darin das Geschäft nicht aufzunehemen und sich 
selbst den Monopolisten zu beugen.  Ich denke mal das ist in niemandes 
außer dereren Sinne.

MfG Winne

von Grrrr (Gast)


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Winfried J. schrieb:
> bist du sicher das der Cheffe des Forums, das hier auf seiner HP so sehr
> unterstützen will?

Insofern, als sich "unterstützen" auf die Duldung des Threads und der 
Wiki-Seite bezieht, habe ich erstmal keinen Grund gesehen, warum Andreas 
etwas dagegen haben sollte.

Sollte jedoch Andreas etwas dagegen haben, so bin ich einverstanden wenn 
er den gesamten Thread oder meine Einträge und die Wiki-Seite sofort und 
ohne Rückfrage löscht.

Grundsätzlich werde ich persönlich das Vorhaben nur und 
ausschliesslich dann unterstützen, falls und solange es insgesamt und 
in allen seinen Aspekten gesetzeskonform ist und weder eine 
Ordnungswidrigkeit noch gar eine Straftat darstellt.

von Grrrr (Gast)


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Du sprichst fraglos einige wichtige Punkte an, die geklärt werden 
können.
Ich möchte vorausschicken, das ich selbst keine besonderen 
Rechtskenntnisse im allgemeinen oder Kenntnisse der EAR-Regelungen im 
Besonderen habe die über das hinausgehen, was ich durch lesen erwerben 
konnte. Meine Äusserungen sind lediglich als Diskussionsbeiträge zu 
verstehen.

Winfried schrieb:
> Wenn es wirklich so läuft, dass z.B. einige dutzend Leute sich eine
> Registrierung teilen, dann würde das ja wohl so laufen, dass jeder
> eigenständig ist und auch seine Rechnungen schreibt.
Das könnte so laufen muss aber nicht zwingend so sein, falls es andere 
Möglichkeiten gibt.

> Als Hersteller im
> Sinne der EAR tritt aber nicht er bei seinen Waren in Erscheinung
> sondern die Kooperations-Gesellschaft.
Soweit ich weiss, spielen die Begriffe Hersteller und 
"In-Verkehr-Bringer" (Deutsch ist doch ne schöne Sprache) eine Rolle
Eine Möglichkeit wäre, dass die Kooperation als "In-Verkehr-Bringer" 
auftritt, also etwa als eine Art "Händler". Diese verkaufen ja nicht 
zwingend Waren, die sie selbst hergestellt haben.

>
> Da sehe ich einige Probleme:
>
> * Jemand aus der Kooperation verkauft ein Gerät, was z.B. bleihaltig
> gelötet wurde. Die Stiftung EAR erlässt eine Strafe von 20.000 Euro,
> natürlich an die Kooperation.
Es ist zu klären ob dies tatsächlich ein Problem darstellt. Also die 
entsprechende Regelung im Gesetz bitte zitieren, die Du entsprechend 
interpretierst.
Falls es so ist, muss dafür eine Lösung gefunden werden.

> * Die Stiftung EAR ist berechtigt, jederzeit eine Prüfung zu machen, ob
> also die gemeldeten Mengen wirklich stimmen.
Das sollte, schon um gesetzeskonform zu sein, auch mit (oder trotz) der 
Existenz der Kooperation von den Mitgliedern ermöglicht werden.

> Es kommt also ein Prüfer
Ja. OK.

> und möchte mal alle Ausgangsrechnungen sehen. Die Kooperation schreibt
> aber keine Rechnungen,
Das wäre ein Möglichkeit. Eine andere wäre, das die Kooperation als 
Händer (wie oben erwähnt) auftritt und daher auch Rechnungen schreibt.

> sondern alle Leute für sich, die über die
> Kooperation verkaufen. Das bekommt man gar nicht koordiniert.
Die Fragestellung ist also: Welche Modelle sind vorstellbar, das zu 
koordinieren.
Eine, zugegebenermaßen unausgegorene Idee ist: Jedes Mitglied ist für 
"seinen" Bereich in der Kooperation "tätig" und schreibt daher auch in 
dem es für sie handelt Rechnungen im Namen der Kooperation.

>
> * Wenn jemand als Hersteller im Sinne der EAR auftaucht, muss er
> bestimmt die Warenströme bei sich auch irgendwo verbucht haben.
Sicher. Wie kann man das handhaben? Hat jemand Ideen? Ich stelle mir so 
ein verteiltes EDV-System vor.

> * Wie sieht es mit Produkthaftung aus?
Interessante Frage.

> Ein Produkt von jemanden, der
> Teil der Kooperation ist, spinnt und verursacht einen großen Schaden.
> Derjenige wendet sich an den Hersteller. Wer ist in diesem Fall der
> Hersteller? Die Kooperation oder derjenige, der das Teil wirklich
> hergestellt und verkauft hat?
Mal Deinen Voraussetzungen folgend, könnte die Kooperation entsprechende 
Verträge mit den Mitgliedern, nunmehr als Lieferanten bzw. Hersteller 
abschliessen, die die Haftung entsprechend Regeln.
Man muss sich sicher dedizierte Lösungen für den Fall von 
Zahlungsunfähigkeit oder Haftungsbeschränkungen etc. einfallen lassen.
Dazu kommt auch die Wahl der Rechtsform. Dazu können wir gut Vorschläge 
gebrauchen.

> * Auf das Managment der Kooperation muss wirklich Verlass sein,
> ansonsten könnte es passieren, dass dutzende Kooperationspartner
> urplötzlich nichts mehr verkaufen dürften, weil z.B. wegen einer
> Fristüberschreitung die EAR der Kooperation einfach gekündigt hat.
Auch das ist ein wichtiger Punkt. Ich schrieb ja schon was von lokalen 
Gruppen. Dazu lassen sich sicher noch ergänzende oder ersetzende 
Lösungsansätze finden.

Grundsätzlich meine ich auch, dass sich vom einzelnen Mitglied aus 
gesehen, die Situation so darstellen kann, das er sein Risiko 
vergrössert. Es muss überlegt werden, ob und wieweit sich die Risiken 
entkoppeln oder z.B. versichern lassen.

Ich finde Deine Beiträge sehr gut. Das sind alles wichtige Punkte über 
die man reden muss.

von Michael D. (andromeda)


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So ich habe jetzt mal einen alten Account, den ich hier hatte, wieder 
vorgeholt. Ich bin der "Grrrr". War halt immer zu faul mich einzuloggen.

von Michael D. (andromeda)


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Winfried J. schrieb:
> es bedarf sicher
> Satzungsregelungen welche die Kooperative in einem solchen Fall vor
> Schaden schützen.
ACK.

>
> Eine entsprechende Satzung inklusive QM und Controlling scheint von
> daher unvermeidlich.
ACK.

> Trotzdem seheich darin keinen Grundlegenden Hinderungsgrund. und wenn
> die Kooperative entsprechend beitragsbasiert wird ist das nichts anderes
> als eine Haftpflicht wie sie aucu von allen anderen Unternehmen benötigt
> wird,
Das wäre ein mögliches Modell.

> Ein Beispiel hierfür könnten die Biomarketingkooperativen darstellen.
> Auch denen gab niemand ein Chance heute haben sie den Lebensmittelmarkt
> revolutioniert und die großen Handelsketten haben sich dem Druck beugen
> müssen.
Muss ich mal ein bischen drüber lesen. Sicher interessant.

von Randy N. (huskynet)


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Ich bin sofort dabei und auch bereit, mich da voll mit reinzuhängen und 
mich intensiv damit zu beschäftigen.

Ich würde damit beginnen, eine Webseite aufzusetzen, über die wie uns 
koordinieren können und auf der wir erstmal alles zum Thema sammeln. Das 
heißt, Gesetze und das, was die EAR so veröffentlicht hat, durchlesen, 
Probleme aufschreiben und mögliche Lösungen dazu sammeln. Mit dieser 
Sammlung kann man dann z.B. mal zu einem Anwalt gehen und das mit dem 
durchsprechen.

Ich freue mich auf PNs.

von Michael D. (andromeda)


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Randy N. schrieb:
> Ich bin sofort dabei und auch bereit, mich da voll mit reinzuhängen und
> mich intensiv damit zu beschäftigen.
Schön. Herzlich willkommen, Randy.

> Ich würde damit beginnen, eine Webseite aufzusetzen, über die wie uns
> koordinieren können und auf der wir erstmal alles zum Thema sammeln. Das
> heißt, Gesetze und das, was die EAR so veröffentlicht hat, durchlesen,
> Probleme aufschreiben und mögliche Lösungen dazu sammeln. Mit dieser
> Sammlung kann man dann z.B. mal zu einem Anwalt gehen und das mit dem
> durchsprechen.
Ja. Genau das machen wir hier. Siehe auch: 
Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION"

Es wird hier auch eine Wiki-Seite zu der Kooperation geben, solange 
Andreas damit einverstanden ist.
Wobei ich dafür bin, die EAR-Fragen selbst von der Gründung der 
Kooperative zu entkoppeln.

Die Seite im Wiki http://www.mikrocontroller.net/articles/WEEE-Anmeldung
behandelt die Regelungen.

Die Seite 
http://www.mikrocontroller.net/articles/Gr%C3%BCndung_einer_EAR_WEEE_KOOPERATION
behandelt ausschliesslich die Gründung der Kooperation.

von Hauptschul-Ing. (Gast)


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Was mich interessieren wuerde: hat denn irgendwer schon mal Probleme mit 
der EAR gehabt ?
Hat irgendwer Geraete vertreiben, sich nicht registriert und dadurch 
Probleme bekommen ?

von Thomas B. (escamoteur)


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Was ich ehrlich gesagt noch nicht ganz verstehe ist, wie eine Stiftung 
EAR per Gesetz zur Ausübung und Kontrolle ermächtigt werden kann.

Im anderen Thread hatte einer geschrieben, dass man durch freiwilliges 
Entsorgen eines containers sich Pluspunkte sammeln kann und damit nicht 
so wahrscheinlich in die Lottoziehung kommt. Er schrieb auch, dass man 
sich das mir anderen Unternehmen teilen könnte.

Ist von euch jemand Mitglied bei der IHK? er meinte nämlich die hätten 
ihm den Tipp gegeben.

Wie ist denn die Rechliche Konstellation bei Take-E-Way? Die übernehmen 
ja auch für Ihre Mitglieder den ganzen Kram, das müsste man doch auch 
hinbekommen.

Eine Weitere Möglichkeit wäre tatächlich, dass einer oder mehrere hier 
im Forum ein Handlsunternehmen Gründen und die Produkte aller 
interessierten vertreibt. Könnte eine interessante Geschäftsidee für den 
ein oder anderen sein.

Gruß
Tom

von Michael D. (andromeda)


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Ich habe den Wiki-Artikel weiter bearbeitet. Schaut es euch bitte an.
Die Diskussion über die Darstellung sollte meiner Ansicht nach auf der 
Diskussionsseite des Artikels erfolgen während die inhaltliche 
Diskussion hier stattfindet.
Die jeweiligen neuen Ziele und Wünsche von Euch arbeite ich dann ein. 
Bitte weist mich darauf hin, wenn etwas fehlt.

von Gast1 (Gast)


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Ich finde die Idee prinzipiell auch nicht schlecht. Aber es wäre fast 
schade, wenn man eine solche Kooperation auf das WEEE beschränkt. 
Denkbar wäre ja auch noch:

- Unterstützung bei Erfüllung der Pflichten für CE-Konformität - z.B. 
durch Sonderkonditionen bei EMV-Labors oder sogar Aufbau eines eigenen 
Labors.
- Ähnliches für Leiterkartenherstellung/bestückung
- Bereitstellung/Austausch von Spezialequipment
- Bündelung von Vertriebswegen
- etc.

von Joini (Gast)


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Moooin!

Man Leute, was hab ich losgetreten? Wunderbar, wie das anläuft! Ich 
stelle fest, daß es wesentlich kompetentere Leute als mich gibt diese 
Kooperation in die Hand zu nehmen. Ich wollte eigentlich nur ein 
Platinchen verkaufen....

Ich hab das Gefühl, diese Sache hat wirklich Zukunft! Allein, wie schon 
o.g. als Geschäftsmodell. So kommt eins zum anderen.

Mal sehen, was ich hierzu beitragen kann.

Grüße!

Joini

von Michael D. (andromeda)


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Gast1 schrieb:
> schade, wenn man eine solche Kooperation auf das WEEE beschränkt.
> Denkbar wäre ja auch noch:

Der eigentliche Anlass für das Vorhaben ist ja, das der Aufwand für die 
Mitglieder minimiert werden soll. Es wäre aber sicherlich zusätzlicher 
Aufwand den Zielen der Kooperation noch weitere hinzuzufügen zumal die 
von Dir genannten Ideen erstmal nichts mit dem ursprünglichen Ziel 
gemeinsam haben ausser der Idee der Kooperation selbst.

Wir werden sicherlich ohnehin ein gerütteltes Mass an Einsatz und Geduld 
brauchen um unser Ziel zu erreichen. Daher halte ich es für besser das 
wir uns mit allen Kräften genau auf dieses Ziel zu konzentrieren.

von Michael D. (andromeda)


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Hallo Joini,

ja, ich denke die Zeit war reif dafür. Das hat Dein Betrag gezeigt, 
denke ich.

> Mal sehen, was ich hierzu beitragen kann.
Da gibt es sicher eine Menge Möglichkeiten.

Eine wäre, dass Du hier auflistest, was Du von der Kooperation im Detail 
erwartest. Auf welche Weise soll sie das tun? Wie stellst Du Dir Deinen 
Arbeitsalltag damit vor? Angenommen, Du hast eine Idee für ein eigenes 
Projekt, welche Schritte sollten aus Deiner Sicht genügen oder notwendig 
sein damit Du zusammen mit der Kooperation dem ElektroG entsprechend 
handelst? Du setzt Dich an Deinen Tisch und hast Schaltplan und 
Stückliste vor Dir liegen, was machst Du jetzt mit der Kooperation? Du 
setzt Dich an Deinen Tisch und hast das fertige Gerät vor Dir 
versandfertig liegen, was machst Du jetzt mit der Kooperation?

Was hälst Du von den anderen Erwartungen die hier schon gepostet wurden? 
Magst Du darüber Deine Meinung schreiben?

Was hast Du für Ideen, was Du zur Gründungsphase der Kooperation 
beitragen kannst? Magst Du Dir das Gesetz oder die Satzung der EAR mal 
besorgen und durchlesen, daraus Ziele ableiten und hier posten?

von Thomas B. (escamoteur)


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Wahrscheinlich wäre es die beste Lösung ein "Take-E-Way" als 
Genossenschaft zu gründen. Hier im Forum sind doch einige, die derzeit 
keinen Job finden. Die Arbeitsagentur untersützt Unternehmensgründungen 
mit ALGI für ein Jahr.

Wie wär's? Eine Genossenschaft muss nicht mit Gewinnabsicht arbeiten, 
aber die Leute die sie leiten bekommen natürlich ein festes Gehalt 
sobald das ganze läuft.

Auf diese Weise könnte die genossenschaft tatsächlich auch noch andere 
Dienstleistungen wie EM etc. anbieten.

Gruß
Tom

von Michael D. (andromeda)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Wahrscheinlich wäre es die beste Lösung ein "Take-E-Way" als
> Genossenschaft zu gründen.
In diese Richtung gehen unsere Überlegungen.
Welches Problem oder welche Anforderderungen von Dir sind so gestaltet, 
das sie genau mit einer "Genossenschaft" gelöst werden müssen oder 
sollten?
Für welches Deiner Teilprobleme oder Ziele genau ist das die "beste" 
Lösung und im Vergleich wozu?

Wir sind im Moment bei der Erfassung der notwendigen Eigenschaften einer 
Kooperation. Bitte siehe dazu auch die anderen Posts hier.

> Hier im Forum sind doch einige, die derzeit
> keinen Job finden. Die Arbeitsagentur untersützt Unternehmensgründungen
> mit ALGI für ein Jahr.
Für solche Überlegungen ist es im Moment meiner Meinung nach noch zu 
früh. Erst wenn die Anforderungen festgelegt sind sollte man sich 
Gedanken über die Organisation machen.
Vielleicht hast Du Bedenken, ob diese Vorgehensweise funktioniert. Bitte 
schreibe uns was man daran verbessern könnte und auf welche Weise und 
warum man jetzt die Rechtsform und Organisation festlegen sollte.

> Wie wär's? Eine Genossenschaft muss nicht mit Gewinnabsicht arbeiten,
> aber die Leute die sie leiten bekommen natürlich ein festes Gehalt
> sobald das ganze läuft.
Siehe oben.

> Auf diese Weise könnte die genossenschaft tatsächlich auch noch andere
> Dienstleistungen wie EM etc. anbieten.
Ich vermute Du meinst EMV Dienstleistungen?
Was hälst Du von dem Einwand den ich hier 
Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION" gegen diese Idee 
formuliert habe?

von Winfried (Gast)


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Das ganze später auch auf Bereiche wie CE zu erweitern, find ich auch 
sinnvoll, aber da würde ich mich auch erstmal auf WEEE konzentrieren. 
Das wird schon genug Kraft kosten.

Zu Take-e-Way möchte ich mal deutlich eine Abgrenzung machen, weil das 
ein anderes Modell ist. Hier wird jeder, der sich dort anmeldet, auch 
getrennt bei der EAR angemeldet und erhält eine eigenständige 
Reg-Nummer. Die EAR steht in direkter vertraglicher Beziehung zum 
Hersteller, nicht zu Take-E-Way. Das Problem bei dieser Lösung ist, dass 
es mit erheblichen Kosten verbunden ist, wenn sich jeder getrennt bei 
der EAR anmelden muss.

Der Vorteil der Take-E-Way Lösung ist natürlich, dass man keinerlei 
komplizierte rechtliche Verstrickungen hat, die sich vielleicht nicht 
auflösen lassen. Insofern könnte man schon auch in diese Richtung 
überlegen. Konkret würde das bedeuten, dass sich jeder zwar selber bei 
der EAR anmeldet, aber die evtl. auftretende Containerentsorgung dann 
über eine Kooperation gemacht wird. Denn gerade für die, die z.B. <30Kg 
Elektronik im Jahr produzieren (kleiner Härtefall), ist Take-E-Way mit 
350 Euro/Jahr viel zu teuer.

Wenn es natürlich rechtlich und aufwandsmäßig irgendwie mit einer 
Sammel-Reg-Nummer klappt, dann wird es preislich noch viel 
interessanter.

Im einfachsten Fall stelle ich mir das so vor:

* ich werde Mitglied der Kooperation und zahle z.B. 50 Euro pro Jahr 
Mitgliedsbeitrag. Davon werden alle administrativen Kosten getragen.

* monatlich melde ich meine verkaufte Menge an die Kooperation, die 
daraus dann die gesammelte Mengenmeldung an die EAR rausschickt.

* am Jahresende zahle ich für meine gesamte Menge, z.B. 1 Euro pro Kg 
bei Mengen <30Kg oder 50Cent/Kg bei Menen <100Kg usw. Man kann natürlich 
auch geschätzt schon im Voraus einen Betrag bezahlen.

* auf meinen Rechnungen führe ich die gemeinsame EAR-Nummer bzw. auf all 
meinen Produkten steht der Name der Kooperation als Hersteller. Ich 
verwende keine Markenbezeichnung, damit Marke=Kooperationsname ist und 
man nicht extra Marken anmelden muss (=Kosten).

* Die Kooperation kümmert sich um alles, was im Sinne der EAR nötig ist: 
Mengenmeldungen, jährliche Meldungen, Containerabholung.

* Rechtlich wird vertraglich alles irgendwie so geregelt, dass alle 
unternehmerischen Risiken bei den Mitgliedern selber bleiben.

* Die Kooperation vermittelt den Mitgliedern, was sie genau einhalten 
müssen, um EAR-regelkonform zu produzieren. Damit minimiert man die 
Gefahr, wegen Regelverstößen Bußgelder zu bezahlen. Ob man solche 
Bußgelder nach dem Solidaritätsprinzip auf alle verteilt oder der 
Verursacher das alleine trägt, müsste man noch überlegen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ich fürchte die in Verkehrbringung (der Absatz muss zwingend bei der 
Kooperative/Genossenschaft angesiedelt werden, eventuell in Kommision.
Häte auch den Vorteil das es möglich ist alles in einem Inet-shop nach 
fernabsatzGesetz zusammen zufassen. die Preisgestaltung muss dann die 
Kooperative/ Genossenschaft mit dem jeweiligen Mitglied aushandeln 
ebenso die kontenführung und die enstehenden Lieferverpflichtungen.


Unabhängig davon muss eine Regelung gefunden werden z.B.Satzungsartikel, 
welche sicherstellt, das im Namen der K./G. nur nach EAR CE VDE etc. 
gesetzeskonforme  Artikel vertieben werden können.

von opa (Gast)


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Ihr wisst aber schon, dass jede Warengruppe separat angemeldet werden 
muss? Dh alle aus der Interessensgruppe können nur die gleiche 
Warengruppe vertreiben....

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das ist ein Hinweis welcher sicher hier sehr notwendig ist.

von Winfried (Gast)


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Mit den Warengruppen wäre nicht das Problem, dann hat man eben 3-4 
Anmeldungen, die sich auf vielleicht 100+ Mitglieder verteilen. Ist kein 
wirklicher Kostenfaktor.

Gemeinsamer Vertrieb/Homepage: Das wird mir zu sozialistisch, klingt 
nach Produktionsgenossenschaft (LPG) :-) Nee, im ernst, ich glaub, die 
meisten wollen doch eigenständig bleiben, zumal die Zielgruppe doch 
jeweils mit passender Homepage angesprochen werden muss.

Ich denke, man muss die Verflechtungen / die Schnittstelle Kooperation 
<-> Mitglied so schmal wie möglich halten. Keiner wird Lust haben, allen 
Kleinkram mit einer Kooperation abzuklären. Die beste Kooperation wäre 
für mich die, die man fast nicht bemerkt, die einem nur ein paar 
unangenehme Sachen abnimmt. So läuft das derzeit ja auch bei Take-E-Way.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Hallo Namensvetter,

ich denke das Modell take e-way zeigt aber auch, dass hier nur einen 
zsätzlichen Zwischenhändler für die Einzelanmeldungen jedes Einzelnen 
bringt, das sind ungleich mehr Kosten, womit man sich dann auch in 
Konkurrenz mit diesem Modell begeben muss. Ob das lohnt / funktioniert?


Gruss Winne

von Winfried (Gast)


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Ich glaub, da bin ich falsch rübergekommen. Beim letzten Beitrag wollte 
ich bei take-e-way nur ausdrücken, dass die mich einfach entlasten, ohne 
das ich tiefgründig und intensiv mit denen zusammenarbeite. Die brauchen 
nur ein paar wenige Infos und die Sache läuft. Es ging nicht um deren 
Konzept mit der Einzelanmeldung. Die Idee einer gemeinsamen REG-Nr. 
finde ich auch noch am spannendsten, wenn das irgendwie geht.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ja das ist halt der Punkt. Wer ist "Inverkehrbringer", den der 
Inverkehrbringer ist sowohl verantwortlich als auch  an- und 
meldepflichtig.

D.H. es ist nicht erheblich wer etwas herstellt, sondern wer es in 
Verkehr bringt. Das bedeutet anscheinend der Punkt ist zwischen 
Hersteller und Händler aushandelbar. Wobei tradierte Unternehmen dies 
nach ihrer Marktposition aushandeln. Hier hat ein einzelner 
Kleinstunternehmer das Nachsehen und ist gezwungen Großhändler 
zwischenzuschalten. Die angedachte Kooperative/Genossenschaft hat nur 
dann einen marktwirtschaftlichen Sinn wenn sie an die Stelle des 
Monopolisten zu treten vermag, jedoch durch die Mitgliedschaft der 
Lieferanten an deren Interessen ein Eigeninteresse besitzt. Dies ist 
Satzungstechnisch zu regeln, soll es Erfolg haben .

Hier scheint die nächste Problematik auf, zum einen das Gleichgewicht 
zwischen der Kooperative, und ihren Mitgliedern sowie zwischen den 
Mitgliedern untereinander zu wahren und auf der anderen Seite die 
Gewinnverteilung zu regeln, die Umsatzbeteiligung zur Kostendeckung der 
Kooperative satzungstechnisch zu regeln.

auch hier kann die Biofoodvermarktung als Vorbild dienen.

A la "Green Electronic from anybody for anybody".

von Thomas B. (escamoteur)


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Michael D. schrieb:
> Thomas Burkhart schrieb:
>> Wahrscheinlich wäre es die beste Lösung ein "Take-E-Way" als
>> Genossenschaft zu gründen.
> In diese Richtung gehen unsere Überlegungen.
> Welches Problem oder welche Anforderderungen von Dir sind so gestaltet,
> das sie genau mit einer "Genossenschaft" gelöst werden müssen oder
> sollten?
> Für welches Deiner Teilprobleme oder Ziele genau ist das die "beste"
> Lösung und im Vergleich wozu?
In erster Linie, dass eine Genossenschaft von Ihrer Grundanlage dazu 
bestimmt ist im interesse Ihrer Mitglieder und nicht unbedingt mit 
Gewinnabsicht arbeiten muss, da die Mitglieder über Ihren Vorteil hinaus 
keine Gewinnerwartungen haben müssen.

>> Hier im Forum sind doch einige, die derzeit
>> keinen Job finden. Die Arbeitsagentur untersützt Unternehmensgründungen
>> mit ALGI für ein Jahr.
> Für solche Überlegungen ist es im Moment meiner Meinung nach noch zu
> früh. Erst wenn die Anforderungen festgelegt sind sollte man sich
> Gedanken über die Organisation machen.
> Vielleicht hast Du Bedenken, ob diese Vorgehensweise funktioniert. Bitte
> schreibe uns was man daran verbessern könnte und auf welche Weise und
> warum man jetzt die Rechtsform und Organisation festlegen sollte.
Der Grund wieso ich jemanden dazu motiviern will das ganze als 
Unternehmen aufzuziehen ist der, dass ich befürchte, dass nicht genug 
Leute genug zeit und Energie haben werden das ganze so nebenher 
aufzuziehen. Sobald aber jemand das ganze als seine Existenzchance 
begreift, klemmpt er sich dahinter und treibt das ganze voran.


>> Auf diese Weise könnte die genossenschaft tatsächlich auch noch andere
>> Dienstleistungen wie EM etc. anbieten.
> Ich vermute Du meinst EMV Dienstleistungen?
> Was hälst Du von dem Einwand den ich hier
> Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION" gegen diese Idee
> formuliert habe?
Ja, ich meinte natürlich EMV. Wieso nicht, wenn dass ganze von einem 
oder mehreren Hauptberuflich betrieben werden soll, müssen deren 
gehälter ja irgendwie bezahlt werden, da könnten zusätzliche 
Dienstleistungen sehr interessant sein. Die hauptversammlung der 
Genossenschaft stellt natürlich sicher, dass die Gehälter realistisch 
bleiben.

von Thomas B. (escamoteur)


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Ich denke bevor wir hier weiterspekulieren, sollte sich jemand mal den 
Gesetzestext genau durchlesen. Vielleicht ergeben sich daraus weitere 
Möglichkeiten. Ich selbst bin derzeit leider in zu vielen Projekten, als 
dass ich hier eine führende Rolle übernehmen könnte

Gruß
Tom

von Michael D. (andromeda)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Ich denke bevor wir hier weiterspekulieren, sollte sich jemand mal den
> Gesetzestext genau durchlesen.
Nun, dabei sind wir gerade.
Schade, das Du dabei nicht mithelfen kannst.

von Winfried (Gast)


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Ich denke auch: Sich langfristig um Aufgaben der Kooperation zu kümmern, 
kann nur auf einen bezahlten Job hinauslaufen. Das ist nämlich genauso 
uninteressant, wie Steuererklärungen zu machen oder Dokumentationen für 
Opensource-Projekte zu schreiben - es macht einfach kaum jemand 
freiwillig nebenher und dann noch langfristig und in hoher Qualität. Und 
bei diesem Thema muss man sich wirklich durchbeißen und steht oft kurz 
vor der Verzweiflung. Und wer nicht akurat arbeitet, wird ganz schnell 
spüren, dass man mit der EAR nicht spaßen kann.

Als bezahlter Job könnte das aber durchaus interessant werden. Gerade im 
Bereich <100Kg Elektroschrott pro Jahr, findet man keinen preislich 
akzeptablen Zugang zum Markt. Und das hemmt so viele Leute, mit ihren 
Produkten in den Markt zu kommen.

von joini (Gast)


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Hallo Leute,

tut mir leid, wenn ich mich erst jetzt melde. Ich stecke im Saft und hab 
mal mehr, mal etwas weniger Zeit...
Nun, wie ich mir die ganze Kooperation vorstelle, hat Winfried oben 
schon in den einfachsten Zügen perfekt beschrieben.

Vielleicht kurz zu mir: Ich bin Laborleiter in einem Betrieb, der u.a. 
elektronische Verkaufsförderartikel, sowohl einkauft, umbaut aber auch 
selber konstruiert. Ich habe mit Widerständen, Transistoren und 
mechanischen Komponenten zu tun und bin sozusagen "die Hobbybude" von 
meinem Chef.
Ich entwickle elektronische Schaltungen und Geräte und fräse auch die 
Platinen hierzu selber (mit einem S62- Fräsplotter von LPKF). Falls also 
mal jemand ne Prototypplatine braucht....;-)

Ich wollte als Nebenjob für meine Frau einen Internetshop eröffnen, mit 
Artikeln, die ich selber so konstruiert habe. Meine Frau ist Hausfrau 
und hat nen 400 Euro- Job. Ich wurde dann telefonisch freundlich darauf 
hingewiesen, daß in dem Bereich, in dem wir die Geräte verkaufen wollen, 
ne Menge Mitbewerber existieren, die nur darauf warten, daß die 
Konkurenz einen Fehler macht. Dabei ist rausgekommen, daß ich an vieles 
gedacht habe aber nicht an die WEEE. Und das ist ganz klar ne Einladung 
für ne Abmahnung. Also : Shop existiert noch, ist aber bis auf weiteres 
geschlossen.

Es ist absolut Zeit dafür, daß die Weichen für Kleinstunternehmer neu 
gestellt werden. Ich werde mich mit dem Satzungstext der EAR 
auseinandersetzen und mich dazu äußern. Parallel dazu ist eine 
Veröffentlichung des derzeitigen Zustandes notwendig (Günter Jauch, 
STERN ?) Werde mal sehen, wie weit ich komme. Vielleicht müssen mal ein 
paar von Euch mit vor ne Kamera.....

Grüße!

Joini

von Michael D. (andromeda)


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Winfried schrieb:
> Zu Take-e-Way möchte ich mal deutlich eine Abgrenzung machen, weil das
> ein anderes Modell ist. Hier wird jeder, der sich dort anmeldet, auch
> getrennt bei der EAR angemeldet und erhält eine eigenständige
> Reg-Nummer. Die EAR steht in direkter vertraglicher Beziehung zum
> Hersteller, nicht zu Take-E-Way. Das Problem bei dieser Lösung ist, dass
> es mit erheblichen Kosten verbunden ist, wenn sich jeder getrennt bei
> der EAR anmelden muss.
Ich meine daraus zu erkennen, das Dein Schwerpunkt auf der Verringerung 
des Aufwandes für die Anmeldung und die regelmäßigen Meldungen etc. 
liegt. Ich selbst finde den Arbeitsaufwand selbst nicht ausschlaggebend, 
sondern die Regelungen für die Abholung und die Mindestgrenzen (<30kG) 
die ich wahrscheinlich nicht ausnutzen werde. Irgendwie meinte ich 
eigentlich auch einen ganzen Teil der Arbeit die mich selbst ursächlich 
betrifft auch selbst zu tun. Also in Essenz die Mengen zusammenzutun.
Aber das soll ja auch bei Diskussion besprochen werden. Ich bin da noch 
völlig offen.

> Der Vorteil der Take-E-Way Lösung ist natürlich, dass man keinerlei
> komplizierte rechtliche Verstrickungen hat, die sich vielleicht nicht
> auflösen lassen.
Daran liegt auch mir. Wobei ich so die Idee hatte, das die Mitglieder 
einerseits eine Dienstleistung in Anspruch nehmen, andererseits diese 
Dienste im Auftrag und Namen der Kooperative auch selbst erbringen und 
für die ordnungsgemäße Ausführung auch verantwortlich sind.

Winfried J. schrieb:
> Ich fürchte die in Verkehrbringung (der Absatz muss zwingend bei der
> Kooperative/Genossenschaft angesiedelt werden, eventuell in Kommision.
Mal abwarten. ;-)

Winfried J. schrieb:
> Häte auch den Vorteil das es möglich ist alles in einem Inet-shop nach
> fernabsatzGesetz zusammen zufassen. die Preisgestaltung muss dann die
> Kooperative/ Genossenschaft mit dem jeweiligen Mitglied aushandeln
> ebenso die kontenführung und die enstehenden Lieferverpflichtungen.
In dieser Beziehung möchte ich nach Möglichkeit völlig frei in meinen 
Entscheidungen sein.

Winfried schrieb:
> Die beste Kooperation wäre
> für mich die, die man fast nicht bemerkt, die einem nur ein paar
> unangenehme Sachen abnimmt.
Naja. Das ganze wird natürlich für den einzelnen teuerer je mehr von den 
Aufgaben er von der Kooperative erledigen läßt. Ich möchte gerne genau 
analysieren bei welchen Pflichten ggü. der Behörde bzw. EAR überhaupt 
Synergieeffekte auftreten können.

Winfried J. schrieb:
> Ja das ist halt der Punkt. Wer ist "Inverkehrbringer", den der
> Inverkehrbringer ist sowohl verantwortlich als auch  an- und
> meldepflichtig.
Den Gedanken hatte ich auch, als ich angefangen habe mal einige 
Paragraphen zu lesen. Siehe 
Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION"

Die Diskussion ist ja recht angeregt. Wir sind wohl so in einer Art 
"Lastenheft-Phase". Da können wir sicherlich was draus machen.

Ich möchte hier nochmal grob die beiden Alternativen nennen, die mir bis 
jetzt möglich scheinen.
1. Kooperative die ggü. der EAR handelt
2. Kooperative die anstelle der EAR handelt

Also, schönes Wochenende (und basteln)

von RAE (Gast)


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> 2. Kooperative die anstelle der EAR handelt

Hehe ist das rechtlich möglich einfach in "Konkurrenz" zur EAR zu treten 
und ne eigene Stiftung aufzuziehen?

nennen wir dann statt EAR --> RAE

Register Alter Elektrogeräte
:-P

von Mario G. (rodenberger)


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Wenn das irgend wie klappen würde wäre ich dabei!

Ich denke nur, das es nicht so einfach werden wird.
Wenn man jedes (verschiedene) Produkt extra melden muss, enstehen nach 
wie vor die Kosten. Enfallen würde dann allerdings die leidige und teure 
Erstregistrierung für jeden einzelnen.

Ich hoffe ich bringe jetzt nichts durcheinander.............
Zahlen muss ja (spätestens) der jenige, der seine Produkte an den 
Endkunden liefert. Bedeutet, hat der Hersteller seine Produkte nicht 
registriert, dann muss es der Händler tun. Er ist auch dafür 
verantworltich oder wird eben zur rechenschaft gezogen.

Würde aus meiner Sicht bedeuten:
Jemand, Gruppe, Stiftung, Verein ...???? müste für den verkauft tätig 
werden und auch die Rechnungen schreiben. Die Lieferung kann mit 
Sicherheit direkt vom Hersteller erfolgen. Garantiefälle könnten sicher 
auch direkt über den Hersteller abgewickelt werden. Der "Verein...." 
erhält natürlich auch den Rechnungsbetrag, zieht die Gebühren ab und 
überweist (monatlich) an den Hersteller.

Am Ende bedeutet dass aber einen größen Verwaltungsaufwand.
Alleine die Erstellung der Verkaufseite (Internetseite) stelle ich mir 
mit den vielen verschiedenen Baugruppen kompliziert vor, sollte aber 
machbar sein.
Letzendlich kann aber sicher auch jeder seine eigene Werbung machen und 
auf den eigentlichen VERKÄUFER (nicht Hersteller) aufmerksamm machen.

Soweit jetzt meine Vorstellung. In wie weit das rechtlich von der 
EAR-Seite möglich ist, steht wo anders, nur wo genau?
Was ich mir nun wieder vorstellen kann, das die EAR von jedem Produkt 
ein Foto will........

In meinen Augen macht das wirklich nur Sinn, wenn man sagen kann, ich 
habe 1 Kg Elektronik verkauft, dafür zahle ich einen festen Betrag.
Gerade für Mich ist es Unsinnig, eine wesentlich größere Gebühr zu 
haben, wenn ich 100 verschiedene Produkte verkaufe, als wenn es nur Eins 
ist, das ich 100x verkaufe.

!!!!DRANN BLEIBEN!!!!!

von joini1 (Gast)


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Jo,

mit dem Verkaufen kann es laufen, wie es mache: Ich hab ne Homepage, wo 
ich meinen Artikel wärmstens anpreise und die Mitbewerber zerfetze :-0 
und nen Button wo dann weitergelinkt wird zum Shop um meinen "besseren" 
Artikel dann käuflich zu erwerben...

grüße!
joini

von Michael D. (andromeda)


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RAE schrieb:
> Hehe ist das rechtlich möglich einfach in "Konkurrenz" zur EAR zu treten
> und ne eigene Stiftung aufzuziehen?

Wenn ich das nicht völlig falsch verstanden habe, ja.
Ich zitiere mal aus dem Gesetz:

§ 17 Ermächtigung zur Beleihung
(1) Die zuständige Behörde wird ermächtigt, eine juristische Person des 
Privatrechts, eine rechtsfähige Personengesellschaft oder eine andere 
geeignete Stelle, die von Herstellern als Gemeinsame Stelle errichtet 
wird, mit den Aufgaben nach § 9 Abs. 5 Satz 4 und § 16 Abs. 2 bis 5, 
einschließlich der Vollstreckung der hierzu ergehenden Verwaltungsakte, 
zu beleihen.

Danach kann im Prinzip jeder, vorausgesetzt er ist "eine juristische 
Person des Privatrechts, eine rechtsfähige Personengesellschaft oder 
eine andere geeignete Stelle" das selbe machen was die EAR macht.
EAR ist eben die von den Herstellern gegründete "gemeinsame Stelle".

Wir wären doch auch Hersteller, ergo.... :-)

von Thomas B. (escamoteur)


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Das wäre natürlich das allerbeste!!

Die Frage wäre, ob man als solche Genossenschaft/Stiftung einfach 
entsprechende Mengen Container entorgen könnte wie Mitglieder Platinen 
verkaufen.

Gruß
Tom

von Michael D. (andromeda)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Das wäre natürlich das allerbeste!!

Schon. Der Knackpunkt ist natürlich die Interessenlage der Behörde und 
der Mitglieder der EAR.

Die Behörde ist zwar "ermächtigt" jemanden zu beleihen, aber kann man 
sie auch dazu bringen es zu tun? Ist sie dazu verpflichtet jeden zu 
"beleihen" der die Voraussetzungen erfüllt oder kann sie das nach Gusto 
entscheiden?

Was macht man, wenn sie es nicht tut? Vielleicht nichtmal anfängt zu 
prüfen ob wir die Voraussetzungen erfüllen?

Ich bin gerade dabei das Gesetz auseinanderzunehmen. Berichte Euch dann.

"Eingehüllt in feuchte Tücher, studiert er die Gesetzesbücher und ist 
alsobald im klaren..." ;-)

Nebenbei: Darf man eigentlich im Internet Gesetze komplett zitieren und 
kommentieren oder gibt es da so eine Art Copyright darauf? Das wäre 
wichtig, wenn ich meine Ergebnisse präsentieren will. Weiss das jemand?

von joini1 (Gast)


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Hmmmm.........


ist doch nur ne Frage der Organisation mit der Entsorgung. Die ear hat 
im Moment ne Monoplstellung...... und da hat auch mal jemand gesessen 
und nachgedacht, wie wir das jetzt gerade tun...

joini

von joini1 (Gast)


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Übrigens,

je länger ich hierüber nachdenke, desto mehr Potential hängt an der 
ganze Sache dran. Damit wären ne ganze Menge Jobs verbunden, liebe 
Leute!

joini

von joini1 (Gast)


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Wenn man die Quelle nennt ist es glaube ich ok

joini

von Michael D. (andromeda)


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joini1 schrieb:
> und da hat auch mal jemand gesessen
> und nachgedacht, wie wir das jetzt gerade tun...

Genau. Deren Satzungen will ich mir auch anschauen. Das ganze Thema habe 
ich auch im Wiki kurz angerissen.

von Michael D. (andromeda)


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joini1 schrieb:
> Damit wären ne ganze Menge Jobs verbunden

Naja. So schlank wie möglich ist nach wie vor mein Ziel. Sonst kann man 
auch gleich zur EAR gehen.

von Thomas B. (escamoteur)


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Auf Gesetzestexte sollte eigentlich kein Copyright drauf sein, die 
findet man zu Hauf im Netz. Außerdem gehören die ja praktisch den 
Bürgern.

Das mit der Entsorgung sollte sich Regeln lassen, schließlich gibt es Ja 
firmen die nichts anderes tun als Elektroschrott zu entsorgen.

Wenn das Gesetz es zulässt, dass auch andere neben der EAR dies tun 
können. Dann dürfte es denen schwerfallen nach Gusto zu entscheiden, 
schließlich gibt es einen Gleichheitsgrundsatz und ein Kartellamt.

Was die wahrschenilich sehen wollen, dass wir eine entsprechende 
Rücklage für die Entsorgung von 1-2 Jahreproduktionen von uns haben.

Das mit den Jobs sehe ich auch so, schließlich gibt es ja nicht nur uns 
"Bastler" sondern das ganze könnte für jede Kleine Firma/Ingeneurbüro 
sehr interessant sein.
Tom

von joini1 (Gast)


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röchtööööööööch.........

joini

von Michael D. (andromeda)


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Thomas Burkhart schrieb:
> das ganze könnte für jede Kleine Firma/Ingeneurbüro
> sehr interessant sein.

Mag sein.

Es müsste dann aber jetzt mal klargestellt werden ob Ihr einfach eine 
bestimmte Dienstleistung haben wollt oder Euch selbst an so einer 
Kooperation beteiligen wollt.
Ob es hier darum geht eine Communitiy zu gründen, die 
selbstverantwortlich diese Aufgabe für sich selbst erfüllt oder ob Ihr 
Eure Anforderungen genauer spezifizieren wollt, damit jemand, der so 
eine Firma gründen will, sich in seinem Angebot auf Euch ausrichten kann 
die Ihr dann "konsumiert".

von Michael D. (andromeda)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Wenn das Gesetz es zulässt, dass auch andere neben der EAR dies tun
> können. Dann dürfte es denen schwerfallen nach Gusto zu entscheiden,
> schließlich gibt es einen Gleichheitsgrundsatz und ein Kartellamt.

Das ist zum Teil auch Deutungssache:

§ 6 Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung, 
Finanzierungsgarantie
(1) Die Hersteller richten innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten 
dieses Gesetzes eine Gemeinsame Stelle (§ 14) ein.

Heisst das jetzt: Die Hersteller richten "genau" eine Stelle ein, also 
eine einzige? Oder "irgendwelche Teilmengen von Herstellern richten eine 
von möglicherweise vielen Stellen ein"?

Schade das hier kein bastelnder RA liest. ;-)

von Michael D. (andromeda)


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Thomas Burkhart schrieb:
> Das mit den Jobs sehe ich auch so, schließlich gibt es ja nicht nur uns
> "Bastler" sondern das ganze könnte für jede Kleine Firma/Ingeneurbüro
> sehr interessant sein.

Habe ich das evtl. falsch verstanden? Geht es um die Jobs in den kleinen 
Firmen, die die Dienstleistung der Kooperative nutzen wollen? Oder die 
bezahlten Jobs in der Kooperative?

von Michael D. (andromeda)


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Oh Sch....

§ 6 Einrichten der Gemeinsamen Stelle, Registrierung,
Finanzierungsgarantie
(1) Die Hersteller richten innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten
dieses Gesetzes eine Gemeinsame Stelle (§ 14) ein.

Das heisst die Stelle IST ja schon eingerichtet. Hmmm.

von jl (Gast)


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wer sind denn die Hersteller?

Können wir uns nicht zusammentun (inclusiver der vielen 
ebay-china-seller) und damit die Grossen überstimmen?

von Mario G. (rodenberger)


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>Das heisst die Stelle IST ja schon eingerichtet. Hmmm

So sehe ich das auch, zwar hat "UNS" keiner gefragt, aber das ist eben 
so :o(.  Ich denke das es in der Form nicht klappen wird.
Ohne Rechtsbeistand würde ich so etwas eh nicht anfangen!!!
Wenn man das so groß aufziehen will, dann darf man die Arbeit und die 
Kosten nicht unterschätzen.

Mit den Containern das wird sicher auch nicht einfach.
Mal angenommen "Wir" haben insgesammt 10t verkauft, muss man sicher die 
EAR bitten einen Container von 10t entsorgen zu dürfen......

@ Joini
ich wünschte ja, es würde in irgend einer Form klappen, nur hast Du dann 
keine Zeit mehr selber an deinen Platinen zu basteln.........

von Winfried (Gast)


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Da bin ich ganz skeptisch, dass man an der EAR vorbeikommt. Wenn das 
irgendwie gehen würde, hätte jeder große Konzern seine eigene Stelle 
eingerichtet, weil billiger. Bisher scheint es aber noch niemand 
geschafft zu haben, parallel neben der EAR irgendwas aufzuziehen.

Ich wollte nochmal einen anderen Ansatz in die Runde werfen: Fällt man 
unter den kleinen Härtefall, sind die jährlichen Gebühren zur EAR noch 
überschaubar. Ich glaub, 90 Euro. Jedoch muss man jährlich nochmal 350 
Euro für take-e-way hinlegen. Eigentlich braucht man diesen 
Dienstleister nur deswegen, falls man mal einen Container entsorgen 
muss. Alles andere könnte man auch selber regeln.

Was man nun tun könnte: Man hat eine Kooperative, die lediglich die 
Container-Entsorgung übernimmt, falls es ein Mitglied der Kooperative 
mal trifft. Das ist ja der eigentliche Knackpunkt, dass es mir als 
Kleinstunternehmer mit 30 Kg Schrott pro Jahr schon nach kurzer Zeit 
passieren kann, dass ich mal eben einen Container Schrott für vielleicht 
1000 Euro entsorgen muss. Da nützt es mir nichts, wenn ich die nächsten 
20 Jahre dann nicht mehr dran bin. Auch von der Koordination wüsste ich 
gar nicht, wie ich innerhalb von 1 Woche einen Container in Hamburg von 
München aus entsorgt bekomme.

Jenseits der Härtefallregel könnte die Kooperation auch die 
ausfallsichere Garantie stellen.

Und dann noch eine Idee: Eine Interessengemeinschaft macht einfach 
politisch so viel Druck, dass die EAR auch für Kleinstunternehmen ein 
passendes Angebot macht. Das wäre langfristig sicherlich das Beste. Zum 
Beispiel 50 Euro pro Jahr pauschal bei Mengen < 100Kg. Ohne 
Mengenmeldung etc. Einfach einmal im Jahr bestätigen, dass man die 100Kg 
nicht überschritten hat.

Gerade jetzt in der Wirtschaftskrise sollte die Politik doch ein großes 
Interesse haben, den Einstieg in die Selbständigkeit zu fördern.

von Michael D. (andromeda)


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Wie auch immer. Denken wir einfach weiter.

von Mario G. (rodenberger)


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>wer sind denn die Hersteller?

>Können wir uns nicht zusammentun

Zusammentun geht sicher, die Frage ist ob das nötig ist und ob das gut 
ist.
Es gibt leider immer schwarze Schafe, die die anderen (mit) 
ruinieren.......

von Michael D. (andromeda)


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Wenn man wenigstens den Container erst abfahren müsste, nachden man den 
"Müll" auch tatsächlich gemacht hat, also die Geräte tatsächlich 
verkauft hat. Dann könnte man dafür Rücklagen bilden.

von Mario G. (rodenberger)


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>Zum Beispiel 50 Euro pro Jahr pauschal bei Mengen < 100Kg

wünschenswert wäre eventuell eine Jahresmeldung, wenn man 100 Kilo nicht 
überschreitet.
Abgerechnet wird dann nach den Kilo die man verkauft hat UND hier sind 
dann eben die Entsorgungskosten schon enthalten.
Vom Prinzip wäre das eh einfacher gewesen, dann brauchen sicht die 
Hersteller nicht mehr um die Ensorgung zu kümmern, haben die Kosten 
bezahlt und brauchen nicht noch irgend welche "ausfallsichere 
Garantieen".

Eventuell sollte mal jemand bei der IHK anklingeln, ich denke das es 
auch in ihrem Intresse ist diese Wirtschaftsbremse zu beseitigen.
Es geht ja nicht um die Abschaffung der EAR, sondern um eine 
entsprechende Lösung für die Kleinen.

Oh, da fällt mir jemand ein, den ich mal anschreiben kann.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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ob du da bei denen gut ankommst?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Der Gesetzgeber hat entsprechend den Lobbywünschen der Multis den Markt 
monopolisisert Um vermeintlich Arbeitsplätze in D. zu sichern.
Dazu weiter unten mehr

Dagegen Anzustinken heist EuGH bemühen >> 5Jahre vor Gericht.

Dem entkommt man nur durch Unterlaufen mittels der vorhandenen Türen im 
System.

Die einzige Tür, welche ich sehe ist der Inverkehrbringerpassus, welcher 
eigentlich für die (Re)Importe der ausgelagerten Produktion gebraucht 
wurde. Und das war der zweit Trick der indusriellen Elektroniklobby mit 
dem sie die Allgemeinheit an der Nase durch die Manege zotteln.

von Michael D. (andromeda)


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Winfried J. schrieb:
> der Inverkehrbringerpassus

Welchen Passus meinst Du?

von Maxx (Gast)


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Hi,

gibt es zu den verschiedenen nationalen "Auslegungen" eigentlich 
irgendwo schon eine Art Gegenüberstellung, die auf Fakten basiert?
Wenn ich die hier zu Anfang des Threads gepostete Lösung in AT richtig 
verstehe, geht es denen ja im Vergleich zu uns Deutschen richtig gut.

Ich kann einfach nicht verstehen, dass sich darauf basierend keiner zu 
einer Überprüfung zwecks Lebenserhaltung von Klein- und 
"Kleinstgewerblern" veranlasst sieht. Und da lästern alle immer nur über 
die Amis mit ihrer Waffen- oder Tabaklobby :(

Ciao...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Der wo der Inverkehrbringer verantwortlich gemacht wird.

Diese Formulierung wurde damals gewält um dem Handel Importe zu 
ermöglichen sonst wäre der Handel damals Sturm gelaufen.

von Chris (Gast)


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>Damit wären ne ganze Menge Jobs verbunden, liebe Leute!

So ?

Wieviele Hundertschaften bräuchte man, um Entsorgungs-Aufkleberchen für 
eine Hand voll Gewichtsklassen zu verkaufen und bei Anruf einer Gemeinde 
einen Entsorger zu beauftragen und zu Bezahlen.

Zuwiederhandlungen sind doch Sache vom Umweltbundesamt oder wie war das 
?

von Michael D. (andromeda)


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Um einerseits in der Selbstdarstellung selbstständig zu bleiben,
andererseits aber rechtlich über die Kooperative zu verkaufen,
könnte man in dem eigenen Shop doch einfach darauf hinweisen,
das namens und im Auftrag der Kooperative verkauft wird.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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mal Fachanwalt konsultieren?

leider kenne ich nur einen für Stiftungsrecht etc persönlich.

von Michael D. (andromeda)


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Winfried J. schrieb:
> mal Fachanwalt konsultieren?

Ist so geplant: Siehe 
Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION"
vom 24.02.2010 14:34

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Naja wenn die "spinnerei" zusehr von der rechtlichen Realität abweicht 
wird das wohl eher hinderlich werden als nützlich und viele 
Interressierte werden das Interesse verlieren. Außerdem ist es sehr 
ineffizient das Projekt in unrealistische Richtungen voran zu treiben.

Im Übrigen hir noch eine Info welche ich hier in Austria eingeholt habe,
 aber das war ja schon bekannt.
1
Sehr geehrter Herr Jaeckel,
2
3
bezüglich Ihrer telefonischen Anfrage teile ich Ihnen unverbindlich mit wie folgt:
4
5
Laut Ihren telefonischen Angaben möchten Sie Elektro- und Elektronikgeräte
6
von Österreich (Firmensitz) in die EU, vornehmlich nach Deutschland im
7
Wege des Fernabsatzes exportieren. Wie bereits telefonisch besprochen 
8
gelten Sie als Inverkehrsetzer von Elektro- und Elektronikgeräten für 
9
private Haushalte im Sinne der (österreichischen) EAG-VO. Gemäß § 7 Abs 4 
10
EAG-VO haben Sie für diese in anderen Mitgliedsstaaten der EU an private 
11
Letztverbraucher vertriebenen Elektro- und Elektronikgeräte die 
12
Anforderungen der jeweiligen nationalen Umsetzung des Art. 8 Abs 1 bis 3 
13
der Richtlinie 2002/96/EG, ABl.Nr. L 37 vom 13.02.2003, des 
14
Mitgliedsstaates, in dem der Käufer des Gerätes ansässig ist, einzuhalten. 
15
Vereinfacht gesagt, wenn Sie die Elektro- und Elektronikgeräte von 
16
Österreich nach Deutschland verkaufen, sind für Sie die entsprechenden 
17
deutschen Regelungen maßgebend. Leider kann ich Ihnen über die 
18
bezughabenden deutschen Regelungen keine weiteren Auskünfte erteilen, hier 
19
wäre es sinnvoll mit den entsprechenden Stellen in Deutschland Kontakt 
20
aufzunehmen.
21
22
23
Ich hoffe, Ihnen zumindest ein wenig weiter geholfen zu haben und verbleibe,  
24
25
mit freundlichen Grüßen
26
27
Dr. Robert Probst
28
29
Recht
30
31
 
32
33
UFH Elektroaltgeräte Systembetreiber GmbH
34
35
UFH Altlampen Systembetreiber GmbH

Gruß Winne

von Michael D. (andromeda)


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Winfried J. schrieb:
> Naja wenn die "spinnerei" zusehr von der rechtlichen Realität abweicht
> wird das wohl eher hinderlich werden als nützlich und viele
> Interressierte werden das Interesse verlieren. Außerdem ist es sehr
> ineffizient das Projekt in unrealistische Richtungen voran zu treiben.

Das sehe ich auch so. Deswegen habe ich zum einen den Plan aufgestellt, 
nach dem wir die Anforderungen zunächst sammeln, strukturieren und 
zusammenfassen  und zum anderen mehrere Male, unter anderem hier: 
Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION" darauf hingewiesen, 
das es mir sinnvoll erscheint erstmal die Anforderungen zu sammeln.

Wenn wir erstmal unsere Anforderungen festlegen scheint mir das (ähnlich 
wie in einem SW- bzw. HW-Projekt) sinnvoll zu sein. Dabei wird es immer 
Punkte geben die unrealistisch sind oder sich im Nachhinein als 
unrealistisch herausstellen. Aber keiner wird mit dem Grobziel einer 
Kaffemaschine erstmal festlegen das das Gehäuse aus Kunststoff sein oder 
der Nippel zwischen Wassertank und Heizschlange 5mm lang sein soll.

Ich hatte mir zwar vorgestellt, das hier einige Leute sozusagen auf 
Pflichtenheftebene relativ detailiert angegeben welches Ziel mit welchen 
Mitteln unter welchen Bedingungen erreicht werden soll, aber tatsächlich 
läuft der Thread eher auf Lastenheftebene auf der erstmal in Prosa Ziele 
und Wege und manchmal auch das Warum bunt gewürfelt genannt werden. Sehr 
oft werden Nebenbedingungen, Grundlagen und Methoden nur einzeln 
genannt.

Das macht das Ganze natürlich sehr langsam, aber ich finde das ist OK 
wenn die Interessenten das so wollen oder nicht anders können.
Jedenfalls brauchen wir ja erstmal "Fleisch" über das wir dann 
diskutieren können. So Äusserungen wie "Lasst uns eine Kooperative" 
gründen sind einfach nicht genug um damit effektiv was anfangen zu 
können.

Wenn Du gerne produktiv sein möchtest, schlage ich Dir vor, Dir das 
ElektroG oder die Satzungen der EAR anzuschauen, zu analysieren und in 
Frageform umzuformulieren. Ich selbst mache das gerade mit dem ElektroG. 
Wenn Du möchtest kann ich Dir mal den momentanen Stand schicken. 
(Schicke mir einfach mal Deine email-Adresse als PN). Ich bin im Moment 
bei §3. Das sollte sowieso mindesten von zwei Leuten parallel gemacht 
werden, damit man alles berücksichtigt und verschiedene Sichtweisen 
erhält.

Du könntest vielleicht auch, ähnlich wie Dein Namensvetter mal Deine 
konkreten Vorstellungen schreiben, wie denn die einzelnen Vorgänge aus 
Deiner Sicht ablaufen sollten.

(Bei den EAR-Satzungen habe ich sowieso ein technisches Problem. Die 
Seite enthält Javascript und läßt mir andauernd meinen Firefox 
abschmieren. Vielleicht magst Du Dir das mal anschauen und die Satzung 
runterziehen).

@All
Motivatoren und Mitleser haben wir, denke ich genug. Tut bitte mit. Und 
wenn Euch die Vorgehensweise nicht gefällt dann kritisiert sie konkret 
und macht möglichst eigene Vorschläge.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Sorry,

 mein Interesse ist zwar vorhanden, do fürchte ich in bälde kaum Zeit zu 
hab
en oder eben sehr viel so bin ich noch unentschlossen außerdem agiere 
ich vom Ausland weshalb ich nicht mehr Hoffnungen wecken mag als ich 
letztendlich erfüllen kann.

Die EAR Satzung kann ich ja mal durchgehen. allerdings läuft bei mir 
auch firefox.

Gruß Winne  melde mich dann wieder.

Ps.Ziel ist ja wohl eindeutig kostengünstige Alternative zum vorhandenen 
hohen und Kostenaufwand und ~Risiko

von Michael D. (andromeda)


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Winfried J. schrieb:
> Die EAR Satzung kann ich ja mal durchgehen. allerdings läuft bei mir
> auch firefox.
Das wäre super hilfreich. Kannst Du ja auch vom Ausland aus machen. Oder 
schaue Dir das ElektroG unter 
http://bundesrecht.juris.de/elektrog/BJNR076200005.html an. Da gibt es 
keine Problem mit Firefox. ;-)

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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http://www.stiftung-ear.de/e150/e327/#fragen329
1
Nach § 3 Abs. 11 ElektroG jeder, der, unabhängig von der Verkaufsmethode,
2
 einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. 2 
3
des Bürgerlichen Gesetzbuches, gewerbsmäßig,
4
Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und 
5
erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (s. dort), 
6
Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen in Deutschland 
7
weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen 
8
ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät 
9
erscheint, 
10
Elektro- und Elektronikgeräte erstmals nach Deutschland einführt und in 
11
Verkehr bringt oder 
12
in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort 
13
unmittelbar an einen Nutzer abgibt (sog. Fernkommunikation - s. dort). 
14
Die unter Nr. 1. bis 4. Genannten werden zusammenfassend als "Hersteller" 
15
bezeichnet. 
16
17
Siehe auch unter in Verkehr bringen (erstmals) 
18
19
Als „Hersteller“ gilt nach § 3 Abs. 12 Satz 2 ElektroG auch der 
20
Vertreiber, der schuldhaft neue Elektro- und Elektronikgeräte nicht 
21
registrierter Hersteller zum Verkauf anbietet.
Hier steht alles wesentliche darinnen
den Rest kann  nur ein anwalt / der Prokurist einer solchen Initiative 
zusammen Basteln es ist ein rein juristischer Hürdenlauf.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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die seite
http://www.stiftung-ear.de/e150/e327/#fragen329

macht ziemlich wasserdicht klar was geht und was nicht geht.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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die seite
http://www.stiftung-ear.de/e150/e327/#fragen329

macht ziemlich wasserdicht klar was geht und was nicht geht.
z.B. müssen alle Marken bei Inverkehrbringer angesiedelt sein, da sonst 
der Hersteller regirierpflichtig ist. Ebenso wenn er wirtschaftlich 
selbständig ist.

D.h. wer nicht Mitglied der Koopereative ist und nicht im Auftrag 
derselbigen agiert ist Hersteller und mithin selbst 
regirierungspflichtig.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Auch sind unabhängige Töchter ein Risiko  wenn nur das Mutterunternehmen 
registriert wird.

Interessant ist noch die Assemlierergeschichte, aber nur wenn 
bereitsregistrierte Kompnenten eingesetzt werden

von You don't wanna know my name (Gast)


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Wie wäre folgender Vorschlag:
Die Genossenschaft kauft die Ware ohne WEEE-Reg, und verkauft diese dann 
mit dem Aufschlag wieder zurück an den Hersteller. Also so einen Art 
Re-Import.

Was sagen die Rechtsexperten. Ist das möglich?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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frage einen Fachanwalt?

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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http://www.stiftung-ear.de/e1764/e767/e2087/050706UBABeleihungsbescheid_ger.pdf


Hm:

vielleicht doch mal anfragen, bei der Behörde, ob diese Stiftung
a) monoplistisch agiert und
b). ob dies durch gestzeskraft verfügt, oder ob Konkurrenz zulässig ist?

von Sebastian (Gast)


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Guter Ansatz. Zielvorstellung wäre meiner Ansicht nach, die 
Monopolstellung der Stiftung EAR anzufechten und eine eigene 
Organisation zur Umsetzung des Elektrogerätegesetzes zu gründen, die 
dieses in "kundenfreundlicher" Form tut. Es lohnt sich sicher, als 
Beispiel dafür in Nachbarländer zu schauen.

von RAE (Gast)


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> als Beispiel dafür in Nachbarländer zu schauen.

Richtig!

Vor allem machen das Politiker ja auch gerne und übernehmen jeden 
Schwachsinn aus dem Ausland (z.B. Bachelor Master), jetzt könnte man 
doch zur Abwechslung mal was sinnvollen übernehmen...  :->

von Michael D. (andromeda)


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Winfried J. schrieb:
> a) monoplistisch agiert und
Ich denke nein, denn es handelt sich bei dem was die EAR anbietet nicht 
um ein ökonomisches Gut im engeren Sinne, so das die EAR auch kein 
"Anbieter" eines solchen Gutes ist. Daher läßt sich der Begriff 
"Monopol" hier nicht anwenden. Siehe 
http://de.wikipedia.org/wiki/Monopol

> b). ob dies durch gestzeskraft verfügt, oder ob Konkurrenz zulässig ist?
Wenn die Frage also so formuliert werden muss, das es darum geht ob es 
gesetzlich zulässig ist nur eine einzige Stelle zu beleihen gibt es zwei 
Antworten.
1. Wie hier 
Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION" 
besprochen, wurde für die Gründung der "gemeinsamen Stelle" eine Frist 
gesetzt, die bereits abgelaufen ist. Auch hier 
Beitrag "Re: 2010 EAR WEEE KOOPERATION" ging 
es um die Frage ob "eine" oder "mehrere" Stellen. Da es die "eine" 
Stelle schon gibt und von weiteren keine Rede ist, ist und bleibt sie 
(vorerst) die Einzige.
2. Die Frage ob es durch übergeordnete Gesetze, Verordnungen oder 
Rechtsprechung zulässig ist nur eine einzige Stelle mit einer 
hoheitlichen Aufgabe zu beleihen, müsste noch geklärt werden. Ich wüsste 
im Moment nicht mal wo ich da nachschauen sollte.

---------

Ich habe mal kurz die EAR-Satzung (danke Winfred J.) überflogen und 
gesehen, das das Kuratorium aus den registrierten Herstellern gewählt 
wird. Das wäre noch ein langfristiger Ansatzpunkt.

von Winfried (Gast)


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Wenn man mit einer Reg-Nr. arbeiten will, die die Kooperative hat, dann 
muss denke ich auch der Warenstrom einmal durch die Kooperative fließen. 
Ich denke, das wäre ein Weg: Ich stelle selber her, verkaufe es an die 
Kooperative und kaufe es mit Aufschlag und registriert wieder zurück.

Dieses "Hindurchfließen" des Warenstroms könnte auch völlig virtuell 
geschehen, real müssen keine Waren hin und her gehen. Man könnte es 
sogar soweit reduzieren, dass ich als Mitglied alle 3 Monate eine 
geschätzte Menge Geräte einmal durch die Kooperation durchfließen lasse 
und dann wie ein Prepaidguthaben diese Menge dann verkaufen kann. Wer 
noch weniger verkauft, macht das z.B. nur einmal im Jahr. Die 
Kooperative muss nur jedes Produkt kennen und in einer Datenbank 
angelegt haben. Die EAR will ja z.B. auch Produktfotos von jedem Produkt 
haben und man braucht für die Mengenmeldung auch das Gewicht des 
Produkts sowie die Einsortierung in die richtige Kategorie.

Ich frag mich dabei nur, ob man jegliche Produkthaftung des 
"Inverkehrbringers lt. EAR" (=Kooperative) ausschließen kann bzw. bei 
dem wirklichen Hersteller (=Mitglied der Kooperative) belassen kann.

von joini (Gast)


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Hallo leute, habe soeben einen Nachricht vom Bundeskartellamt erhalten. 
habe dort nachgefragt ob sie die richtige Stelle wäre um sich über die 
ear zu beschweren. Nachfolgend der Antworttext:

Sehr geehrter Herr Kuhn,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24.02.2010.
Leider ist das Bundeskartellamt für Ihr Anliegen nicht der richtige 
Ansprechpartner.
Das Bundeskartellamt ist eine nachgeordnete Behörde des 
Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und mit dem Schutz des 
Wettbewerbs nach den Bestimmungen des Gesetzes gegen 
Wettbewerbsbeschränkungen betraut. Zu den Aufgaben des 
Bundeskartellamtes gehören die Durchsetzung des Kartellverbots, die 
Durchführung der Fusionskontrolle, die Ausübung der Missbrauchsaufsicht 
über marktbeherrschende Unternehmen, die den Wettbewerb behindern, sowie 
die Überprüfung der Vergabe öffentlicher Aufträge.

Bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt sind entsprechende 
Ansatzpunkte jedoch nicht zu erkennen. Ich bedauere deshalb, Ihnen 
mitteilen zu müssen, dass das Bundeskartellamt in Ihrem Fall nicht tätig 
werden kann.

Nach meinen Recherchen dürfte die Stiftung ear als gemeinsame Stelle im 
Sinne des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes tätig werden. 
Beschwerden über deren Verhalten wären bei der zuständigen Stelle i.S.d. 
genannten Gesetzes, nämlich dem Umweltbundesamt, vorzubringen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Christ
------------------------------------------------------------------------ 
-
Helmut Christ
Bundeskartellamt


Nuja, jetzt wissen wir, wo wir weiter ansetzen können.

Grüße!

Joini

von EARZERSTÖRTER (Gast)


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>über marktbeherrschende Unternehmen, die den Wettbewerb behindern....

von joini (Gast)


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Jo,

paßt irgendwie, ne?

Denke aber, anfangen zu Meckern müßte man wohl eher beim UmwBA.

Grüße!
Joini

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Wir sollten nicht nur direkt beim BMU sondern direkt bei unseren 
Abgeordneten ansetzen und diese anschreiben und denen *für Laien 
verständlich* genau erklären, welcher Irrsinn da auf die KMUs 
losgelassen wurde.

Dass es auch anders geht, zeigt ja z.B. die Verpackungsverordnung. Man 
kauft sich passende Entsorgungskapazitäten preiswert ein und fertig.
Meldepflichten gibt es erst ab 25 Tonnen.

Vielleicht sollte man darauf Bezug nehmen.

Die EAR muss ja nicht zwingend abgeschafft werden. Es muss halt deutlich 
einfacher werden.

Ich versuche mich mal am WE hinzusetzen und eine Art Formschreiben als 
Richtlinie zu erstellen.

Aber es müssen auch wirklich viele mitmachen, so dass bei jedem MdB 
wöchentlich einige Dutzend E-Mails/Briefe/Faxe eingehen und die Leute 
immer wieder nachhaken, anrufen, warum nichts passiert usw.

Wir müssen massiv NERVEN!

Ich erinnere nur an die Paintballgeschichte - da sind unsere 
Volksvertreter sehr schnell umgefallen. Massenweise erzürnte Wähler 
machen sich halt nicht gut ...

Wieviel Elektro-KMUs gibt es in DE? Das sind doch sicherlich 
zehntausende.

Chris D.

von Winfried M. (win)


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Kleine Anmerkung: Mails, die an einen persönlich gerichtet sind, gehören 
grundsätzlich nicht in öffentliche Foren. Kann richtig Ärger geben. Ist 
auch gar nicht nötig, den Inhalt kann man bei obiger Mail in 2 selbst 
formulierten Sätzen zusammenfassen.

Mal einen Brief ans Bundesumweltministerium zu schicken, find ich gut. 
Kann bei der Formulierung gerne behilflich sein.

von MaWin (Gast)


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> Mails, die an einen persönlich gerichtet sind, gehören
> grundsätzlich nicht in öffentliche Foren.

Unsinn. Vorauseilender politischer Gehorsam.
Es gibt zwar immer wieder Leute die klagen, wenn sie ihre
eigenes Geschreibsel schwarz auf weiss lesen müssen,
aber so lange nicht persönliches über Dritte drinsteht,
gibt es keine rechtliche Handhabe.

Daher musst du joini auch keine FUDs einpflanzen,
wird sind so schon ein Land von Rückgratlosen.

(zugegeben: Seit 1990 hat sich die Anzahl der Rechtsanwälte
verdreifacht, und die wollen alle gut verdienen,
schliesslich sagt das Finanzamt daß sie allesamt im Schnitt
zu den Bestverdienenrn des Landes gehören, das kann einem
Sorgen machern daß auch völlig unbegründete Klagen verfolgt
werden.)

von Thomas B. (escamoteur)


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Wobei wir wieder bei meinem Vorschlag von oben wäre. Musterbrief 
aufsetzen den jeder von uns ans BMU, Wirtschafts & Areitsministerium 
(schließlich ist EAR ein Hemmnis für Existenzgründungen) und an jeden 
Abgeordneten aus eurem Wahlkreis schicken.

Dabei ganz klar Ziel nicht abschaffung der EAR sondern Einführung einer 
Sonderregelung für KMUs bis 100kg/Jahr (mal ein Vorschlag von mir, sind 
nicht mal 2 Waschmaschinen im Vergleich)


Gruß
Tom

von joini (Gast)


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@MaWin  "Daher musst du joini auch keine FUDs einpflanzen,
wird sind so schon ein Land von Rückgratlosen."  ??

Was ist ein FUD ?

Moin und Grüße!

joini

von joini (Gast)


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@MaWin

Habs raus!

Meine Antwort: Ich reagiere nur. Die Knaller hatten mich selber 
jahrelang auf dem Kieker.
Jetzt hab ich was besseres und mach "vergleichende Werbung" und kein 
FUD. Damit es kein FUD ist, muß ich wohl massiver die Mitbewerber aufs 
Korn nehmen und nennen und nicht "unterschwellig" ansprechen....
Wußte garnicht, daß es einen bestimmten Begriff dafür gibt. 
Interessant....

Grüße!
joini

von Maxx (Gast)


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Hi,

schließe mich dem fast uneingeschränkt an und würde, sofern jemand mit 
entsprechender "Veranlagung" bzw. fundiertem Hintergrund einen solchen 
Musterbrief aufsetzt, auch mein Bestes zu einer zahlreichen Verbreitung 
beitragen ;)

Vielleicht wäre allerdings dem Vorschlag der 100KG Sonderregelung (evtl. 
wie in AT mit einem verschmerzbarem Pauschbetrag) noch eine zweite Stufe 
bis sagen wir 250KG zu ebenfalls erträglichen zusätzlichen Kosten 
hinzuzufügen. mit SNT ist nicht jeder warm, und wer mal ein paar Trafos 
in irgendwelchen Projekten verbauen muss ist schnell an den 100KG ran 
auch ohne durch ein paar verkaufte Produkte in dem Gewinnbereich zu 
sein, der die jetzigen Kosten und Aufwände der EAR "verstecken" lässt.

Ciao...

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Maxx schrieb:

> Vielleicht wäre allerdings dem Vorschlag der 100KG Sonderregelung (evtl.
> wie in AT mit einem verschmerzbarem Pauschbetrag) noch eine zweite Stufe
> bis sagen wir 250KG zu ebenfalls erträglichen zusätzlichen Kosten
> hinzuzufügen. mit SNT ist nicht jeder warm, und wer mal ein paar Trafos
> in irgendwelchen Projekten verbauen muss ist schnell an den 100KG ran
> auch ohne durch ein paar verkaufte Produkte in dem Gewinnbereich zu
> sein, der die jetzigen Kosten und Aufwände der EAR "verstecken" lässt.

Nein, das wird viel zu kompliziert. Dann hat man ständig Theater mit 
verschiedenen Stufen.

10 Tonnen als Grenze würde die meisten Kleinen entlasten.

Du musst daran denken, dass z.B. auch eine manuelle Fräse unter das 
ElektroG fällt. Mit 250kg-Grenze wärst Du schon nach einer verkauften 
Maschine "dabei".

Ich würde dabei wirklich auf die Verpackungsverordnung aufbauen. Für 
Kleine ist das endlich mal gut und preiswert gelöst worden.

Chris D.

von Peter R. (gelb)


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@ Winfried M. (win)

> Kleine Anmerkung: Mails, die an einen persönlich gerichtet sind,
> gehören grundsätzlich nicht in öffentliche Foren.

Sehe ich genauso.


@ MaWin

>Unsinn. Vorauseilender politischer Gehorsam.
>..weiteres geschwurbel...>

Einfach nur unsensibel. Und langsam peinlich.


@ joini (Gast)

Wikipedia:  Fear, Uncertainty and Doubt, auf Verunsicherung der Kunden 
abzielende Marketing-Strategie

Grüße, Peter

von joini (Gast)


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@ peter

Jo, hab verstanden.

Ich informiere, weil das Thema ist nicht so trivial ist wie bisher 
dargestellt.


Was anderes haben wir hier auch nicht vor. Wir können die Klappe halten, 
dann läuft alles so wie bisher. ODER wir zeigen auf, wo unserer Meinung 
nach die Fehler liegen und wie es besser zu machen ist.

Grüße!
joini

von Winfried M. (win)


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Vielleicht müsste man bei den Mengen auch nach Geräteklasse 
differenzieren. Bei Haushaltskleingeräten erscheinen mir 100Kg sinnvoll, 
bie Großgeräten wie Waschmaschinen oder Fräsen kommt man ganz schnell 
auch an 1 Tonne und mehr.

Man sollte da vielleicht auch mal schauen, wie hoch die tatsächlichen 
Entsorgungskosten bei diesen Geräteklassen sind. Denn eine 
Pauschalgebühr muss ja zumindest die realen Kosten abdecken, die für die 
Entsorgung anfallen.

Ich vermute mal, dass man bei Kleingeräten bei 10-20 Cent pro Kg liegt. 
Wären bei 100Kg dann 10-20 Euro. Insofern fänd ich eine Pauschalgebühr 
von 50 Euro fair und gut machbar für beide Seiten. Da bleibt noch genug 
für "Kosten Verwaltungsakte" übrig.

Bei 10 Tonnen Elektrogroßgeräte wird man schon erhebliche 
Entsorgungskosten haben. Das wird man nicht mehr mit einer kleinen 
Pauschalgebühr abdecken können.

von Michael H. (overthere)


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Ihr seid gerade vom Thema abgekommen. Ich finde den Vorschlag von You 
don't wanna know my name praktikabel. Kann einer von den Rechtsexperten 
sich damit mal auseinandersetzen?

von Winfried M. (win)


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Ich denke im Moment auch, dass dies der naheliegendste Weg ist. Jetzt 
müsste wohl in der Tat mal jemand mit einem Anwalt darüber reden.

von Michael D. (andromeda)


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Winfried M. schrieb:
> Jetzt
> müsste wohl in der Tat mal jemand mit einem Anwalt darüber reden.

Möchtest Du jetzt eine Entscheidung darüber ob ein RA aufgesucht wird? 
Dann stimme ich mit "Nein".

Die Gründe dafür habe ich schon genannt und sie sind nach wie vor 
gültig. Wir haben eine Sammlung unbegründeter Vermutungen und 
unfundierter Berechnungen. Das reicht meiner Ansicht nach nicht für 
einen Beginn.

von Thomas B. (escamoteur)


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Sollten wir nicht zweispurig vorgehen?

Eine Stoßrichtung ist die Initiative, die andere Briefe an unsere 
Volksvertreter?

Gruß
Tom

von joini (Gast)


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Moin Leute!

Wers noch nicht kennt:

http://www.jurablogs.com/thema/elektrog

Lesed, stauned und schüttelt die Köpfe.....

Griiiiiiisssse!

joini

von Thomas B. (escamoteur)


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Kuckt mal, da gibt's sogar nen eigenen juristischen Blog Blog zu unserem 
Thema:

http://www.elektrog-blog.de/

und hier auf der Seite der betreibenden Anwaltskanzlei

http://www.recht-freundlich.de/download/Bussgelder_ElektroG_2007-09-15.pdf

Noch interessanter:

Der Verband der Deutschen Spielwarenindustrie hat mit dem Entsorger 
Zentek ein direktes Abkommen zur Entsorgung Elektronischen Spielzeugs 
geschlossen, bei dem die Stiftung EAR anscheinend außen vor ist.

http://www.zentek.de/myfactory/CMS/CMS.aspx?ClientID=wf559350ea-7de2-4da7-bdbd-073ad5c2ba1b&SiteID=57&GroupID=0&Status=318AAF94A8A7AE9BAA94&Language=D&Mode=1


Auch interessant, das Verwaltungsgericht Ansbach hat die 
Kostenverordnung als unwirksam erklärt

http://www.elektrog-blog.de/allgemein/kostenverordnung-erneut-unwirksam

Gruß
Tom

von Winfried (Gast)


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Hallo Joini,

wie ist denn die Lage? Bist du demotiviert worden und hast aufgegeben?

Verstehen könnte ich es. Du wärst nicht der erste, der sich daran die 
Zähne ausgebissen hat. Reden und träumen kann man über vieles, aber so 
eine Kooperation wirklich aufzuziehen kostet verdammt viel Engagement 
über mehrere Jahre.

von maiuguali (Gast)


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Hallo,

meine kleine Firma zahlt jetzt nach der Registrierung bei der Take E Way 
für ein einzelnes Produkt von dem ca. 30 Stück/Jahr verkauft werden, 
etwa 650 Euro jährliche Gebühren an die Take E Way und an die EAR. Das 
sind ca 22,00 Euro Gebühren je Gerät und das bei einem VK von 59,- Euro 
brutto. Wir zahlen also beim Verkauf jetzt richtig drauf.

Nach meinen Anruf bei der Take E Way, wie ich das Produkt jetzt 
wirtschaftlich verkaufen soll, hies es lapidar, das sein mein Problem.

Take E Way und EAR machen gemeinsame Sache, da bin ich sicher.

Ich konnte den Artikel bei der take e way nicht unter meiner Firma als 
Marke bei Haushaltskleingerät anmelden, sondern wurde gewungen, den 
Artikel unter einem anderen Prduktnamen, der auch auf der Rückseite des 
Artikles erkennbar war, anzumelden. Trotz Aufkleber und Typenschild mit 
meinem Firmennamen. Klar damit macht man mehr Umsatz, wenn jedes Produkt 
unter einer anderen Namen und Marke angemeldet wird.

Und ich muss jetzt jeden Monat melden, dass ich 1 Stück, 2 Stück usw 
verkauft habe. Haben's die nicht mehr alle?

Und die EAR fordert mich in einem Email explizit dazu auf, andere Firmen 
mit Screenshot, Namen des Geschäftsführers und aller verkauften Artikel 
zu melden, damit diese Firma verfolgt werden kann. Komme wir vor wie in 
alten Stasizeiten. Überwachungssaat pur. Die EAR ist das neue 
Warenkontrollministerium!! Ein bürokratisches Monster.

Das Umweltbudnesamt scannt zudem meine Webseite und schickt mir einen 
Anhörungsbogen auf dem ganz oben bereits Folgendes steht:

Tatzeit, Tathergang und Tatgegenstand. Gemeint ist der Tag des Besuchs 
meiner Webseite, das  Anbieten von Gegenstände auf meiner Webseite und 
die betroffenen Artikel.

Es wird mit Busgeld bis zu 2500 Euro gedroht, wenn diese Artikle weiter 
ohne Registierung angeboten werden. Den weitaus größten Teil der Artikel 
kaufe ich von anderen deutschen Lieferanten zu, wenige Artikel die ich 
in kleinen Megne vekaufe importiere ich selbst aus GB, F oder NL.

Wir werden also durch die EAR und das Umweltbundessamt zu Tätern 
gemacht!!!! Spinnen die jetzt alle.

Mich kotzt die ganze Sache mittlerweis so an, dass ich ans Aufgeben 
denke.

Wir Händler werden durch die EAR und das UBA kriminalisiert, mit hohen 
Bussgeldern bedroht, uns werden durch die TakeEWay und die EAR hohe 
Summen aus der Tasche gezogen und es gibt keinen Nachweis, dass die 15 
kg!! Elektroschrott, die ich mit diesem Artikel pro Jahr produziere, 
auch wirklich für die 650 Euro entsorgt werden.

Kein Nachweis was mit unseren Gebühren geschieht.
Wer bestimmt überhaupt die Gehälter der EAR Mitarbeiter?
Wer kontrolliert, was mit den Einnahmen der EAR geschieht?
Warum haben wir kleinen Firmen kein Mitspracherecht?
Die EAR wurde nur von ca 100 Großfirmen gegründet.
Für viele Artikel passt die WEEE überhaupt nicht.
Wer kontrolliert überhaupt die Entsorgung der Elektroaltgeräte?
Warum darf sich die EAR hinter ihrer Webseite verstecken?
Warum geht dort niemand ans Telefon?
Freier Handel ist nicht mehr möglich.
Grenzüberschreitzender Handel ist nicht mehr möglich.
Die Verkaufspreise verteuern sich dramatisch
Warum gibt es keine Möglichkeit für Jahresmeldungen.
Große Unternehmen werden damit bevorzugt.
Wir zahlen Gebühren, auch wenn wir nichts verkaufen.
Die EAR kassiert damit Geld für Nichts.
Artikel dürfen nicht mal mehr auf unserer Webseite angeboten werden.
Selbst das Feilbieten für Testzwecke ist strafbar.


Sind wir eigentlich alle noch normal, dass wir uns das alles gefallen 
lassen. Wir sind ja alle bereit unsere Verpflichtung nachzukommen, für 
eine zukünftige Entsorgung unserer in Verkehr gebrachten Artkel 
aufzukommen, aber bitte mit einem einfachen, transparenten und vor allem 
finanzierbaren System.

Und mit einem System, das uns Händler nicht per se zu Verbrechern und 
Tätern macht. Ab nach Fürth und der EAR mal auf den Zahn fühlen.

Es muss sich dringend was ändern. Jeder von uns Kleinen ist betroffen.

Stoppt den Wahnsinn bevor es WEEE tut!

von Thomas B. (escamoteur)


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Dein Fall wäre prima als Anlage einer Briefaktion an unsere 
Volksvertreter geeignet.

Ich werde die nächsten Wochen mal schauen ob ich dir Zeit finde einen 
Musterbrief aufzusetzen, den dann möglichst viele verschicken sollten.

Haben die vom Umweltbundesamt Dich erst auf dem Radar seit Du Dich 
angemeldet hast?

Gruß
Tom

von bleifrei (Gast)


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Interessante Sache.

ich finde, die IHK müsste für kleine Firmen so eine Service anbieten. 
Warum bezahle ich Mitgliedbeitrag bei der IHK? Genau, dass die meine 
Interessen vertreten und warum nicht auch der EAR gegenüber?

Das unpassende Angebot der EAR bleibt als Geschmack, weil zur Entstehung 
nur an den Bedarf von Massenabsätzen gedacht wurde. Die 
Berechnungsgrundlagen und Durchführungsbestimmungen sind für einen 
Vielerzeuger entstanden und passen nicht auf kleiner Absatzmengen.
So ist es mehrfach hinderlich für neue Innovative Produkte, die erst 
Ihren Markt finden müssen.

Vielleicht sollt sich eine Zeitschrift mit einklinken. Wie z.B. c't, Da 
werden auch ähnliche Themen ab und zu behandelt und sachgemäß 
aufgearbeitet.

von bleifrei (Gast)


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maiuguali schrieb:
> Kein Nachweis was mit unseren Gebühren geschieht.
> Wer bestimmt überhaupt die Gehälter der EAR Mitarbeiter?
> Wer kontrolliert, was mit den Einnahmen der EAR geschieht?
> Warum haben wir kleinen Firmen kein Mitspracherecht?
> Die EAR wurde nur von ca 100 Großfirmen gegründet.
> Für viele Artikel passt die WEEE überhaupt nicht.
> Wer kontrolliert überhaupt die Entsorgung der Elektroaltgeräte?
> Warum darf sich die EAR hinter ihrer Webseite verstecken?
> Warum geht dort niemand ans Telefon?
> Freier Handel ist nicht mehr möglich.
> Grenzüberschreitzender Handel ist nicht mehr möglich.
> Die Verkaufspreise verteuern sich dramatisch
> Warum gibt es keine Möglichkeit für Jahresmeldungen.
> Große Unternehmen werden damit bevorzugt.
> Wir zahlen Gebühren, auch wenn wir nichts verkaufen.
> Die EAR kassiert damit Geld für Nichts.
> Artikel dürfen nicht mal mehr auf unserer Webseite angeboten werden.
> Selbst das Feilbieten für Testzwecke ist strafbar.


Wem ist die EAR eigentlich rechenschaftspflichtig?

von .... (Gast)


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>die IHK müsste für kleine Firmen so eine Service anbieten

der Witz des Jahres!
IHK arbeitet für die Großen! Die Beiträge nimmt sie von allen....

Ehrlichgesagt finde ich die IHK mindestens so Sch... wie WEEE!

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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.... schrieb:
>>die IHK müsste für kleine Firmen so eine Service anbieten
>
> der Witz des Jahres!
> IHK arbeitet für die Großen! Die Beiträge nimmt sie von allen....

Das ist natürlich dummes Zeug.

> Ehrlichgesagt finde ich die IHK mindestens so Sch... wie WEEE!

Interessanterweise höre ich das oft - aber komischerweise nur von 
Leuten, die dort nie angefragt haben.

Insofern: heiße Luft

Seid Ihr selbstständig oder könnt Ihr nur jammern?

Wenn Euch etwas nicht passt, dann kotzt Euch nicht hier aus sondern 
unternehmt (!) etwas - lasst die Leitungen heisslaufen, schickt E-Mails, 
trommelt bei der IHK, bei Euren Abgeordneten etc.

Chris D.

von cris (Gast)


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Hallo;

ich habe eine frage : wie lange dauert  Weee registrierungsverfahren?
5-6 woche ( take e way sagen 5-6 woche ) oder 2-mehr monate ?

danke für Antwort

von Reisender (Gast)


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Hallo,
Irre ich Mich jetzt oder stimmt hier was nicht ??????????????
Der letzte Beitrag wurde schon vor einiger Zeit geschrieben und meiner 
ist ganz weg.
Wird hier krass Zensiert?

von nas (Gast)


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möchte auch gerne eine kooperation machen.

kann ich mich bei dir mit einem artikel einkaufen...

von Michael (Gast)


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Um den Threat nach langer Abwesenheit mal wieder ins Leben zu treten:

Gab es da jetzt irgendwelche Fortschritte ? Ich wäre bereit:
a) mitzumachen
b) Verwaltungsarbeit ehrenamtlich mit(!) zu übernehmen

Das wir irgendeinen "Großen" damit ins Boot holen, ist unwahrscheinlich. 
Die meisten der großen Unternehmen und Verbände sind personell und 
finanziell an den Entsorgern beteiligt und machen damit ein gutes 
Geschäft - mit dem Gewinn, den die an "uns" machen bezahlen die dann ihr 
Recycling - für Idealismus werden die das nicht aufgeben.

Das erinnert mich irgendwie an die Fa. Diehl - die stellen auf der einen 
Seite Landminen her und auf der anderen Seite sind die an Unternehmen 
die Prothesen herstellen beteiligt - DAS ist mal ein Geschäftsmodell ... 
DAS ist dt. Gründlichkeit ;)

von gf (Gast)


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Ich bin GF.

IHK ist (leider) wirklich ein Witz. Die machen NICHTS. ISt halt mehr 
oder weniger eine Behörde.

EAR ist von der Politik so gewollt.
Alein, dass Miele & Co nicht öffentlich Rechenschaftpflichtig sind, 
wieviel sie in Deutschland ausgeliefeirt haben ist ein Witz. Überprüfen 
darf die EAr. In der EAr sitzen die Leute von M...
Tja so ist das Spiel.

Es gab eine Eingabe in Berlin: Ergebnis war durch die Lobby ein Witz.

Das ist Deutschland....

von doyokotoda (Gast)


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Ich denke, dass die Geschichte mit der Kooperation eher nicht so ganz 
geklappt hat, da sich ja hier seit einiger Zeit nichts mehr getan hat.

Wenn ich das alle so richtig verstanden habe, ist doch aber eine 
Registrierung bzgl. einer WEEE Nummer gar nicht so teuer.

Man muss ja nicht Pro Produkt, sondern für jede Geräteart (Wenn ein 
kleines Unternehmen 100 Produkte einer einzelnen Geräteart anbietet und 
die Menge unter 1 t liegt, dann zahlt das Unternehmen jährlich ja "nur" 
600 Euro inkl. Take e way Kosten).

Problem ist halt die Garantiegeschichte und die Containersache.

Alles durchaus machbar, finde ich. Um so eine Kooperation ins Leben zu 
wecken, sollte vielleicht jeder erst einmal mit dem Verkauf anfangen 
(auch wenn man anfangs viel Geld an EAR zahlt).

von doyokotoda (Gast)


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Was haltet ihr eigentlich von der Idee, sofern man eine 
ein-Mann-Unternehmung hat, den Firmensitz z.B. nach Polen zu verlegen 
und die Anmeldung dort auszuführen. Eventuell ist die Anmeldung dort ja 
wesentlich einfacher und der Vertrieb wäre in D ja trotzdem erlaubt, 
wegen den EU-Regelungen. (Hoffe ich zumindest.)

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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doyokotoda schrieb:
> und der Vertrieb wäre in D ja trotzdem erlaubt,
> wegen den EU-Regelungen. (Hoffe ich zumindest.)

Da hoffst Du falsch.

Eigentlich musst Du Dich in jedem Land, in das Du lieferst, neu 
registrieren - in Spanien sogar mehrfach.

"Eigentlich", weil das wohl die wenigsten tun und der Satz "wo kein 
Kläger, da kein Richter" dort zur Anwendung kommt.

Aber: die Registrierung bei der EAR berechtigen eben nur zum Vertrieb 
innerhalb Deutschlands.

Dieser unträgliche Zustand soll geändert werden, aber die EU-Mühlen 
arbeiten wie immer seeeeehr langsam.

Davon abgesehen handelst Du Dir bei einer Gründung im Ausland noch ganz 
andere Probleme und Schwierigkeiten ein - oder kennst Du das polnische 
Steuer- und Bilanzierungsrecht und beherrscht vertragssicheres Polnisch?

Eben.

Das ist genauso naiv, wie eine Ltd. zu gründen: praktisch keine Vorteile 
aber im Fall von Problemen richtig Ärger und sehr teuer.

Chris D.

von Sebastian (Gast)


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Es gab hier mal einen anderen Thread, in dem es darum ging, EAR über das 
Bundeskartellamt anzugehen. Dieser Weg schien damals langfristig 
efolgversprechender. Vielleicht sollten wir uns lieber in dieser 
Richtung orgainsieren.

von Gandalf12 (Gast)


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Sebastian schrieb:
> Es gab hier mal einen anderen Thread, in dem es darum ging, EAR über das
> Bundeskartellamt anzugehen. Dieser Weg schien damals langfristig
> efolgversprechender. Vielleicht sollten wir uns lieber in dieser
> Richtung orgainsieren.

das habe ich schonmal probiert, mir wurde mitgeteilt, dass das 
Kartellamt die EAR schon öfters überprüft hat und es nichts zu 
beanstanden gibt.

von Thomas B. (escamoteur)


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Was hattest Du denen denn geschrieben? Ich hatte damals mit den Leutren 
gesprochen und die meinten, es sei sinnvoll den Sachverhalt detailliert 
zu beschreiben und asm besten wäre es, wenn von mehr als einer Person 
eine solche Beschwerde geschickt würde.

Leide bin ich immer noch zu sehr eingespannt um mich um das Thema zu 
kümmern.

Liebe Grüße

Tom

von Technicus (Gast)


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Meiner Meinung nach ist diese EAR unsinnig.
Die hätten einfach eine "Entsorgungsabgabe" einführen sollen, die dann 
zusammen mit der Umsatzsteuer abgeführt wird.
Eine Abgabe, der sich je nach Geräte-Gewichtsklasse, Preis und Geräteart 
schrittweise erhöht.
Eine Abgabe, die zusammen mit der Steuer ans Finanzamt angeführt wird, 
wo keine Garantien usw gemacht werden müssen, etwas das mit der 
Abführung ans Finanzamt erledigt ist.

Von dem eingenommenen Geld wird die Entsorgung dann von staatlicher 
Seite her übernommen / Subventioniert.

von Technicus (Gast)


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Vor Allem wäre es gut, wenn die "Fixkosten" mal wegfallen würden und man 
nur bezahlen muss, wenn man auch tatsächlich etwas verkauft. Damit man 
auch als kleiner "Gelegenheitsverkäufer" der seine 5 Ladenhüter im Jahr 
verkauft, überleben kann.

von Michael S. (technicans)


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Soll es doch geben, zumindest liest sich das so aus dem Auszug der 
Begründung des Petitionsausschusses bezüglich Petion 2-16-18-273-015883.
Zu finden bei Wikipedia:
http://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektronikger%C3%A4tegesetz
Einzelnachweise 5 ganz unten.
Ob man sich darauf allerdings so einfach verlassen kann, weiß
ich auch nicht.

von an (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Soll es doch geben, zumindest liest sich das so aus dem Auszug der
> Begründung des Petitionsausschusses bezüglich Petion 2-16-18-273-015883.
> Zu finden bei Wikipedia:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Elektro-_und_Elektron...
> Einzelnachweise 5 ganz unten.
> Ob man sich darauf allerdings so einfach verlassen kann, weiß
> ich auch nicht.

Bitte NICHT machen.
Es geht nicht durch und EAR hat einen am Wickel.
Lest auch mal durch welche RECHTE ihr habt. Auf Antrag... aber auf 
welcher Fakten dann entschieden wird.....

Der Laden ist eine einzige Sch....
Aber so geht es halt in Europa.
EAR ist wohl einer der ganz wenigen "Unternehmen" die keine Beratung 
durchführen. Allerdings weiß ich inzwischen auch warum.

ICh hoffe, das einer mal ne BILD-Titelgeschichte daraus macht. Macht 
heute mehr Sinn als Kartellamt oder der Petitionsausschusses.

von Michael S. (technicans)


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Scheint wohl genau so ein bornierter Laden zu sein wie die GEZ.
Rein kommt man immer, aber nie wieder raus, es sei denn man wird
mit den Füßen voran getragen?
Irgendwie müssen andere das auch in den Griff bekommen?
Das darüber noch keiner ein Buch geschrieben hat?

von an (Gast)


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GEZ: Ja, nur vieeeel teurer!

von Alex W. (a20q90)


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an schrieb:
> GEZ: Ja, nur vieeeel teurer!

Ein Kumpel von mir wurde letztens von einem GEZler in seiner Firma 
besucht. Er erkannte schon beim herfahren, das der Typ für die GEZ 
arbeitet. Als er die Tür öffnete, wurde er gefragt ob der Chef dasei. Er 
antwortete "nein". Dann zog der Typ den GEZ-Ausweis raus und meinte, er 
müssen sich im Laden nun umschaun. Weigere er sich, kommt er mit ner 
Hausdurchsuchung an, und er würde rechtliche Konsequenzen bekommen. Mein 
Kumpel spielte den eingeschüchterten und meinte darauf hin, er ruft 
schnell den Chef an, danach könne er loslegen. Er soll doch bitte 3min 
draussen warten.

Danach rief er die Polizei und meldete einen Typ der behauptete er dürfe 
aufgrund von einem GEZ-Ausweis das Firmengebäude druchsuchen, und er 
habe nun Angst und bräuchte Hilfe. Die Polizei kam, klärte kurz was ab, 
und nam den GEZler mit. Keine Ahnung wie er das geschafft hat. Jedenfals 
fand ich das cool, vorallem auf der Videoaufnahme konnte man sogar dem 
Typ sein Autokennzeichen erkennen, welches ich mir gleich notiert 
habe^^.

von Sebastian (Gast)


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Mit EAR ist noch keiner so richtig klar gekommen, kooperativ sind die 
nicht.
Ich denke schon, daß über das Bundeskartellamt etwas zu machen ist, denn 
schließlich wird hier Wettbewerbsverzerrung betrieben: Man setzt die 
Forderungen des ElektroG so um, daß große Unternehmen - und die EAR 
Gründer sind alles riesige Konzerne - davon praktisch unbeeinträchtigt 
bleiben oder nur gewinnen können, während kleinen Unternehmen das Wasser 
abgegraben wird.

Daß das etwas faul ist, merkt hier jeder. Man muß das allerdings formal 
korrekt beweisen können, und ich bin kein Jurist.

von Thomas B. (escamoteur)


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Dazu bedarf es keines Juristen. einfach die Problematik detailliert dem 
Kartellamt beschreiben, die kümmern sich um das rechtliche selbst.
Gruß
Tom

von an (Gast)


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Kartellamt:

Ist klar, wie bei den Tabkstellen....
Nee, ich glaube nicht, dass das was wird.
Aber eine Versuch ist es Wert.

von kirled (Gast)


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Hallo
Was ist mit deine Idee.
Hast du schon eine Vereinigung. Würde gerne mit machen
Gruß
Hakki

von Michael S. (technicans)


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kirled schrieb:
> Hallo
> Was ist mit deine Idee.
> Hast du schon eine Vereinigung. Würde gerne mit machen
> Gruß
> Hakki

Fragen werden mit einem Fragezeichen beendet.
Außerdem wird das Thema sich längst abgekühlt haben.

von Johannes (Gast)


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Ich wärme mal auf: hat jemand hiermit Erfahrung?
http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx

Gruß
Johannes

von Tom (Gast)


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Johannes schrieb:
> Ich wärme mal auf: hat jemand hiermit Erfahrung?
> http://www.garantiesystem-altgeraete.de/de/905.aspx
>

hochschieb

Mich würde es auch interessieren, ob jemand Erfahrung mit dem 
"garantiesystem-altgeraete.de" (BITKOM) hat, insbesondere mit dem 
angebotenem "WEEE-FULL-SERVICE für Mengen unter 1 Tonne"

von MaWin (Gast)


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Das lese ich erst jetzt, 3 Jahre zu spät:

> Im Übrigen hir noch eine Info
> Laut Ihren telefonischen Angaben möchten Sie Elektro-
> und Elektronikgeräte von Österreich (Firmensitz) in die
> EU, vornehmlich nach Deutschland im Wege des Fernabsatzes
> exportieren. Wie bereits telefonisch besprochen
> gelten Sie als Inverkehrsetzer von Elektro- und
> Elektronikgeräten für private Haushalte im Sinne der
> (österreichischen) EAG-VO. Gemäß § 7 Abs 4 EAG-VO haben
> Sie für diese in anderen Mitgliedsstaaten der EU an private
> Letztverbraucher vertriebenen Elektro- und Elektronikgeräte die
> Anforderungen der jeweiligen nationalen Umsetzung des Art. 8
> Abs 1 bis 3 der Richtlinie 2002/96/EG, ABl.Nr. L 37 vom
> 13.02.2003, des Mitgliedsstaates, in dem der Käufer des
> Gerätes ansässig ist, einzuhalten. Vereinfacht gesagt, wenn
> Sie die Elektro- und Elektronikgeräte von Österreich nach
> Deutschland verkaufen, sind für Sie die entsprechenden
> deutschen Regelungen maßgebend.

Das stimmt so natürlich nicht, aber solche Antworten bekommen man, wenn 
man zu blöd "vornehmlich nach Deutschland" fragt.

Als österreichische Firma gelten die österreichischen Gesetze. Auch für 
Elektroschrott.

Als österreichische Firma darfst du selbstverständlich an Endkunden in 
der ganze EU liefern ohne daß du die jeweiligen nationalen Gesetze 
einhalten müsstest.

Erst wenn du in EU-Ausland eine Dependence eröffnset, beispielsweise um 
dort Leute einzustellen die die Landessprache sprechen, beispielsweise 
um dort geltende Gesetze nutzen zu können wie einen geringeren 
Mindestlohn oder Steuervorteile, dann müsstest du dich beim Verkauf den 
Gesetzen des Landes unterwerfen, also den lokalen Regelungen der EAR.

Da das Porto aus Österreich nach Deutschland etwas teuer ist (aus 
HongKong ist es billiger) wäre es auch in Ordnung, in Salzburg den 
Firmensitz zu haben und in Bad Reichenhall die Post einzuwerfen. Es gilt 
noch lange nicht als Inverkehrbringen in Deutschland wenn man die ersten 
Meter zu Fuss nimmt.

Natürlich zahlt man als österreichische Firma auch österreichische 
Steuern (beispielsweise MWSt 20 statt 19). Einfach nur in Deutschland 
wohnen zu blieben und so tun als ob man in Österreich ansässig wäre, 
wird natürlich nicht funktinieren (aber Winfried ist Österreicher).

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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MaWin schrieb:

> Das stimmt so natürlich nicht, aber solche Antworten bekommen man, wenn
> man zu blöd "vornehmlich nach Deutschland" fragt.
>
> Als österreichische Firma gelten die österreichischen Gesetze. Auch für
> Elektroschrott.
>
> Als österreichische Firma darfst du selbstverständlich an Endkunden in
> der ganze EU liefern ohne daß du die jeweiligen nationalen Gesetze
> einhalten müsstest.

Leider ist das vermutlich falsch.

("Vermutlich", weil ich die österreichischen Gesetze bzgl. WEEE nicht 
kenne.)

Allerdings ist es hier in DE in der Tat so, dass man im entsprechenden 
Zielland registriert sein und auch eine Garantie etc. abgeben muss.
Sonst wäre das eine schöne Sache: ich liefere von hier aus nur ins 
EU-Ausland und schon hätte ich keinerlei Pflichten mehr. Es ist 
einzusehen, dass das nicht geht.

> Erst wenn du in EU-Ausland eine Dependence eröffnset, beispielsweise um
> dort Leute einzustellen die die Landessprache sprechen, beispielsweise
> um dort geltende Gesetze nutzen zu können wie einen geringeren
> Mindestlohn oder Steuervorteile, dann müsstest du dich beim Verkauf den
> Gesetzen des Landes unterwerfen, also den lokalen Regelungen der EAR.

Der Kniff ist, dass Du damit gegen hiesige Regelungen/Gesetze verstößt 
- der Endeffekt ist leider derselbe.

Es gibt bei der EAR aber einen Antrag, um zumindest eine 
"Doppelgarantie" zu vrhindern (=doppelte Kosten vermeiden):

http://www.stiftung-ear.de/hersteller/garantie_glaubhaftmachung_und_kosten/garantienachweis_b2c/doppelgarantie___eu

Aber für diese ist eine Registrierung sowohl hier als auch im Zielland 
nötig. Zitat:

"Exportiert Ihr Unternehmen von Deutschland aus Elektro- und 
Elektronikgeräte („E&E“) unmittelbar an Endverbraucher in einem anderen 
EU-Mitgliedstaat?

In diesem Fall ist Ihr Unternehmen verpflichtet, in Deutschland und

*regelmäßig auch in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat für die dort in 
Verkehr gebrachten E&E-Mengen eine Garantie für die Absicherung deren 
Rücknahme-, Behandlungs- und Entsorgungskosten nachzuweisen.*

Die stiftung ear hat in Abstimmung mit den zuständigen Institutionen der 
anderen EU-Mitgliedstaaten eine Lösung ausgearbeitet, um dieser 
„doppelten“ Garantienachweispflicht zu begegnen.

*Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen in dem jeweiligen 
EU-Mitgliedstaat für die relevanten E&E als Hersteller registriert ist 
und bereits einen Garantienachweis nach den dortigen nationalen 
Gesetzesbestimmungen erbracht hat.*"

Ich nehme an, dass es in AT entsprechend läuft.

Ich lasse mir aber nur zu gerne nachweisen, dass ich mich irre :-/

von Michael S. (technicans)


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MaWin schrieb:
> Das stimmt so natürlich nicht, aber solche Antworten bekommen man, wenn
> man zu blöd "vornehmlich nach Deutschland" fragt.
Na, mach mal halblang. Deine Antworten sollte man auch kritisch sehen.
> Als österreichische Firma gelten die österreichischen Gesetze. Auch für
> Elektroschrott.
Österreichische Gesetze gelten in Österreich und deutsche Gesetze in 
Deutschlang usw. usf.
>
> Als österreichische Firma darfst du selbstverständlich an Endkunden in
> der ganze EU liefern ohne daß du die jeweiligen nationalen Gesetze
> einhalten müsstest.
Das möchte ich mal anzweifeln. Denn wenn eine österreichische Firma
in den Geltungsbereich eines anderen Landes begibst, dann gelten
auch deren Gesetze. Du darfst nämlich nichts Verbotenes in D einführen, 
was in Ö erlaubt ist. Denk mal über die Funktion des Zolls nach.
> Erst wenn du in EU-Ausland eine Dependence eröffnset, beispielsweise um
> dort Leute einzustellen die die Landessprache sprechen, beispielsweise
> um dort geltende Gesetze nutzen zu können wie einen geringeren
> Mindestlohn oder Steuervorteile, dann müsstest du dich beim Verkauf den
> Gesetzen des Landes unterwerfen, also den lokalen Regelungen der EAR.
Hm, was ist denn nach deiner Ansicht ein EU-Ausland? Von der 
Begrifflichkeit ist das für mich alles was NICHT zur EU gehört,
ansonsten würde ich es mal als EU-Land betiteln.
> Da das Porto aus Österreich nach Deutschland etwas teuer ist (aus
> HongKong ist es billiger) wäre es auch in Ordnung, in Salzburg den
> Firmensitz zu haben und in Bad Reichenhall die Post einzuwerfen. Es gilt
> noch lange nicht als Inverkehrbringen in Deutschland wenn man die ersten
> Meter zu Fuss nimmt.
Das wird rechtlich kaum einen Unterschied machen. Geltungsbereich ist 
Geltungsbereich, EU-Land hin oder her. Bloß weil es keine Grenzen
innerhalb des EU-Landes mehr gibt sind nicht alle Gesetze zwischen
den EU-Staaten gleich. Da wirds es trotz Harmonisierung noch reichlich 
Unterschiede geben.
> Natürlich zahlt man als österreichische Firma auch österreichische
> Steuern (beispielsweise MWSt 20 statt 19). Einfach nur in Deutschland
> wohnen zu blieben und so tun als ob man in Österreich ansässig wäre,
> wird natürlich nicht funktinieren (aber Winfried ist Österreicher).
Wohnsitz und Firmensitz sind ein unterschiedliches Paar Schuhe.
Kombinationsmöglichkeiten wirds da schon geben.

Meine These: Wenn eine Firma ins eine Land Geräte in den Verkehr bringt
ist das heimische Recht wirksam und wenn man die Geräte in ein anderes
EU-Land in den Verkehr bringt, ungeachtet der Niederlassungsfrage, dann
gilt eben das Recht des Landes wo die Inverkehrbringung statt findet,
aber nicht mehr das Recht des eigenen Landes.
Irrtum vorbehalten.

von Mario (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Meine These: Wenn eine Firma ins eine Land Geräte in den Verkehr bringt
> ist das heimische Recht wirksam und wenn man die Geräte in ein anderes
> EU-Land in den Verkehr bringt, ungeachtet der Niederlassungsfrage, dann
> gilt eben das Recht des Landes wo die Inverkehrbringung statt findet,
> aber nicht mehr das Recht des eigenen Landes.

Das sehe ich auch so.

Gruß Mario

von Elektriker (Gast)


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Günter schrieb:
> Ich finde deine Idee sehr interessant. So was in der Art hatte ich mir
>
> auch schon mal überlegt.

das werden die kaum mitmachen.

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