Hallo Leute, ich wohne in einer Stadt mit Anwohnerparkausweisen. Auf dem Bild ist ein Schild zu sehen, was überall rumsteht. Angenommen ich hab jetzt Parkausweis Zone G .. darf ich dann dort Tagsüber stehen oder nicht?? Gruß M.H.
Ich hab das Ding nicht fotografiert, weil ich im Moment nicht zuhause bin ... hab mir nur das Schild aus dem Internet "ausgeschnitten" was so wie es zu sehen ist alleine da steht!
Das ist ein schönes Beispiel für deutsche Beamtenlogik. Es gilt ein Parkverbot mit zwei Einschränkungen: Leute mit Parkausweis G dürfen in den Ausnahmezeiten dort parken.
Nein, du darfst dort nur in der Zeit von 19 bis 7 Uhr und sonntags parken.
Seid ihr euch da sicher? Ich könnte das nämlich auch so interpretieren Es besteht ein Parkverbot. Allerdings darf geparkt werden: * von jederman in der Zeit von 19-7 Uhr, bzw. So überhaupt ganztags * Leute mit Anwohnerparkausweis dürfen generell dort parken. So zumindest funktioniert das hier in Linz/Österreich. Ansonsten sind diese Anwohnerparkplätze nämlich reichlich sinnfrei, wenn ich dann erst recht wieder nur von 19-7 Uhr da stehen darf. Damit hat doch keiner was angefangen. Ich würde sicherheitshalber bei er ausstellenden Behörde das Parkausweises nachfragen.
Dann würde da aber ein Punkt, ein Komma, ein zusätzliches "frei" o. Ä. fehlen. Ach, so sinnfrei finde ich das gar nicht. Zumindest im Innenstadtbereich ist es ganz cool, wenn man kurz anhalten kann, um z. B. Einkäufe auszuladen. Wenn dann auch tagsüber alles zugeparkt wäre, ginge das ja nicht.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Es besteht ein Parkverbot. > Allerdings darf geparkt werden: > * von jederman in der Zeit von 19-7 Uhr, bzw. So überhaupt ganztags > * Leute mit Anwohnerparkausweis dürfen generell dort parken. Nico Sch. schrieb: > Dann würde da aber ein Punkt, ein Komma, ein zusätzliches "frei" o. Ä. > fehlen. Nein, dann müßten es zwei Zusatzschilder sein. Das obere mit "Mo-Fr 7-19h", daß die zeitliche Gültigkeit des Verbots auf diesen Zeitraum einschränkt. Und darunter "Anwohner mit Parkausweis G frei", daß das Verbot für diesen Personenkreis generell aufhebt. So wie es oben abgebildet ist haben Michael und Nico das schon richtig interpretiert.
Das eingeschränkte Haltverbot gilt nur für Anwohner mit Parkausweis G. Diese dürfen nur in den angegebenen Zeiträumen parken. Alle anderen dürfen jederzeit parken ;-) Nee, ich würde auch sagen, dass nur die Anwohner mit Parkausweis G und diese nur in den angebenen Zeiträumen parken dürfen.
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Ansonsten sind diese Anwohnerparkplätze nämlich reichlich sinnfrei, wenn > ich dann erst recht wieder nur von 19-7 Uhr da stehen darf. Damit hat > doch keiner was angefangen. Kann es sein, dass Du zu wenig arbeitest? :)
Es gilt
Aussage A: Anwohner hat Parkausweis G
Aussage B: Es ist t € {{[Mo-Sa] X [19-7]} V [So]}
Jetzt könnten wir den zuständigen Beamten befragen was gilt:
A and B
A or B
A xor B
A xnor B
A nor B
A nand B
A => B
A <= B
A <=> B
A and !B
A or !B
A xor !B
A xnor !B
A nor !B
A nand !B
A => !B
A <= !B
A <=> !B
!A and B
!A or B
!A xor B
!A xnor B
!A nor B
!A nand B
!A => B
!A <= B
!A <=> B
!A and !B
!A or !B
!A xor !B
!A xnor !B
!A nor !B
!A nand !B
!A => !B
!A <= !B
!A <=> !B
Karl Heinz Buchegger schrieb: > Ansonsten sind diese Anwohnerparkplätze nämlich reichlich sinnfrei Wer sagt das das Parkplätze für Anwohner sind? Der Sinn solcher Regelungen ist häufig, das der Lieferverkehr dort zum be- und entladen halten kann (was erlaubt ist), in der Zeit wo üblicherweise keine Anlieferung stattfindet (Abends oder am So) die Fläche aber den Anwohnern zur freien Verfügung steht.
Yalu X. schrieb: > Das eingeschränkte Haltverbot gilt nur für Anwohner mit Parkausweis G. > Diese dürfen nur in den angegebenen Zeiträumen parken. Alle anderen > dürfen jederzeit parken ;-) > > Nee, ich würde auch sagen, dass nur die Anwohner mit Parkausweis G und > diese nur in den angebenen Zeiträumen parken dürfen. Auch falsch, keiner darf parken, aber eingeschränkt dürfen Anwohner mit Ausweis zum Be- und Entladen im erlaubtem Zeitfenster HALTEN. Ohne Ausweis darf man da gar nichts, vermutlich nicht mal tot umfallen. Das weiße Schild nimmt immer Bezug zum Schild darüber. Es kann die Erlaubnis ein- oder ausschließen, je nach dem was drauf steht. Ich glaube, einige sollten mal ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln etwas auffrischen. Das mit boolscher Algebra zu lösen dauert zu lange.
Michael S. schrieb: > Auch falsch, keiner darf parken, aber eingeschränkt dürfen Anwohner > mit Ausweis zum Be- und Entladen im erlaubtem Zeitfenster HALTEN. Doch Bewohner zwischen 19 und 07 Uhr denn: "Eingeschränktes Halteverbot verbietet das Halten auf der Fahrbahn über 3 Minuten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Ladegeschäfte müssen ohne Verzögerung durchgeführt werden. Durch ein Zusatzschild können bestimmte Personengruppen wie Anwohner oder Schwerbehinderte mit Parkausweis vom Halteverbot ausgenommen werden. > Ohne Ausweis darf man da gar nichts, vermutlich nicht mal tot umfallen. > Das weiße Schild nimmt immer Bezug zum Schild darüber. Es kann die > Erlaubnis ein- oder ausschließen, je nach dem was drauf steht. Also Jeder darf dort halten und ausladen, aber nur Bewohner mit Parkausweis G zwischen 19 und 7 Uhr auch Parken. > Ich glaube, einige sollten mal ihre Kenntnisse der Verkehrsregeln > etwas auffrischen. Das mit boolscher Algebra zu lösen dauert zu lange. -ignoriert-
Mathias H. schrieb: > -ignoriert- Jetzt hat sich endlich eine echte Autorität zum Thema geäußert und dir fällt nichts anderes dazu ein?
Uhu Uhuhu schrieb: > Jetzt hat sich endlich eine echte Autorität zum Thema geäußert und > dir fällt nichts anderes dazu ein? ich hab mit einem Polizisten geredet (Bekannter) und ihm das Bild gemailt. Als Antwort habe ich das oben geschriebene bekommen. Ich denke einem "Schutzmann" kann man vertrauen ;)!
Alexander Schmidt schrieb: > *Doppelpost* > http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=93147 Beitrag "Re: Parken möglich oder nicht?"
Mathias H. schrieb: > Ich denke einem "Schutzmann" kann man vertrauen ;)! Nur, solange er sich nicht dein Kennzeichen notiert und du schneller laufen kannst als er. Nicht alles was die so ablassen hat auch vor einem Gericht bestand.
Mathias H. schrieb: > Ich denke einem "Schutzmann" kann man vertrauen Nicht, wenn es um Verkehrsregeln geht. Frag mal einen beliebigen "Verkehrspolizisten" danach, wann ein Radfahrer auf einem Radweg fahren muss. (Richtige Antwort: Wenn der Radweg durch Zeichen 237 o.ä. als benutzungspflichtig gekennzeichnet ist und die Benutzung zumutbar ist, er also nicht durch Schuttberge, Baugruben, parkende Autos o.ä. unbenutzbar gemacht ist)
Rufus Τ. Firefly schrieb: > (Richtige Antwort: Wenn der Radweg durch Zeichen 237 o.ä. als > benutzungspflichtig gekennzeichnet ist und die Benutzung zumutbar > ist, er also nicht durch Schuttberge, Baugruben, parkende Autos o.ä. > unbenutzbar gemacht ist) zählt da auch huckelpiste dazu? hier (berlin) gibt es einige Radwege, wo durch Baumwurzeln huchgedrückten Weg solche huckeln sind, dass man da nicht mal auf 20km/h kommt
Rufus Τ. Firefly schrieb: > (Richtige Antwort: Wenn der Radweg durch Zeichen 237 o.ä. als > benutzungspflichtig gekennzeichnet ist Ist dieser Scheiß nicht wieder abgeschafft worden?
Uhu Uhuhu schrieb: > Rufus Τ. Firefly schrieb: >> (Richtige Antwort: Wenn der Radweg durch Zeichen 237 o.ä. als >> benutzungspflichtig gekennzeichnet ist > > Ist dieser Scheiß nicht wieder abgeschafft worden? Ich meine auch etwas gelesen zu haben, wonach man den Radweg nicht benutzen muss. Ob das wirklich hilfreich ist, möchte ich dahingestellt sein lassen. Die Autos müssen ja auch auf der Straße fahren und können nicht mal eben über den Bürgersteig brettern. Erst jammernd die Fahrradverbände, es fehlten die Radwege - und dann wird fleißig auf der Straße herumgegondelt. Das kann es ja nun auch nicht sein.
Michael K-punkt schrieb: > Erst jammernd die Fahrradverbände, es fehlten die Radwege - und dann > wird fleißig auf der Straße herumgegondelt. Das kann es ja nun auch > nicht sein. Offenbar fährst du eher selten mit dem Radl. Der Scheiß von Wegen, auf den man zuweilen mittels des blauen Schildes verbannt wurde, war eine Zumutung. Zudem sind die Radwege manchmal so eng am Fußweg, oder an unübersichtlicher Ausfahrten, daß es sicherer ist, sie zu meiden, wenn man einigermaßen zügig fahren will.
Michael K-punkt schrieb: > Ob das wirklich hilfreich ist, möchte ich dahingestellt sein lassen. Ist es. Radwege innerorts sind ausgesprochen gefährlich; fast alle Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen finden im Zusammenhang mit Radwegen bzw. deren Kreuzung von Straßen statt. Außerdem sind Radwege den Fußgängern geklaute Fläche. > Erst jammernd die Fahrradverbände, es fehlten die Radwege - Das waren nicht "die Fahrradverbände", das waren ewiggestrige Verkehrspolitiker und Autofahrerverbände wie z.B. der ADAC. > und dann wird fleißig auf der Straße herumgegondelt. Das kann es ja nun auch > nicht sein. Doch, denn genau dafür ist die Straße da. Und sicherer ist's auch. Anzumerken sei noch, daß die meisten mit Zeichen 237 & Co. ausgeschilderten Radwege nicht damit ausgeschildert sein dürfen, weil sie a) nicht den baulichen Ausführungsvorschriften entsprechen und b) nicht an Orten sind, an denen eine Nichtbenutzung des Radweges (also Fahren auf der Straße) den Radfahrer einer besonders starken Gefährdung aussetzen würde.
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Doch, denn genau dafür ist die Straße da. Und sicherer ist's auch. Oh, da würde ich widersprechen. Lieber nutze ich Rad- oder notfalls auch Fußwege, bevor ich mich dem Risiko aussetze, von einem unaufmerksamen KFZ-Piloten über den Haufen gefahren zu werden. Im dichten Stadtverkehr ist diese Gefahr sehr hoch. Mir wird immer ganz schlecht, wenn ich Radfahrer auf Hauptstraßen sehe, die Kinder im Anhänger hinter sich her ziehen, das geht mal gar nicht... > Unfälle zwischen Radfahrern und Kraftfahrzeugen finden im Zusammenhang > mit Radwegen bzw. deren Kreuzung von Straßen statt. Zum Teil tragen die Radfahrer daran eine erhebliche Mitschuld. Man muß den abbiegenden Autofahrern ja wenigstens die Chance geben, den herannahenden Radfahrer zu erkennen. Oft fahren die Radler jedoch mit unvermindertem Tempo auf die Kreuzung zu und kollidieren dort mit dem Auto, dessen Fahrer zwei Sekunden vorher dank Schulterblick freie Bahn wähnte.
Icke ®. schrieb: >> Doch, denn genau dafür ist die Straße da. Und sicherer ist's auch. > > Oh, da würde ich widersprechen. das kommt meiner Meinung nach ganz auf die Straße an. bei mehrpurigen hat man als radfahrer keine Chance die Spur zu wechseln um Links auf die Abbiegespur zu kommen. Da fahre ich lieber auf dem falschen Radweg (die eine Seite hat keinen) oder Fußweg.
Icke ®. schrieb: > Zum Teil tragen die Radfahrer daran eine erhebliche Mitschuld. Zum Teil tragen die Autofahrer daran eine erhebliche Mitschuld. So ists auch richtig ;-) Mein Eindruck ist, daß Gelegenheitsradfahrer zu Gedankenlosigkeit neigen - selbst wenn sie versierte Autofahrer sind - und Autofahrer entweder zu übertriebener Rücksicht, oder dem Gegenteil. Und Radwege werden häufig einfach nicht zur Kenntnis genommen, incl. Radfahrer, die sie befahren. Autofahrer achten auf ihresgleichen. Die wichtigste Fähigkeit von Radfahrern ist das Vorhersehen von irgend welchen typischen, situationsbedingten Fehlern von Autofahrern (und Radfahrern natürlich auch; mehr als 3 Radfahrer in einem Pulk muß man immer als Gefahr betrachten, weil sie sich nicht um den übrigen Verkehr kümmern). Wenn man das beherrscht, kann man sehr sicher mit dem Radl unterwegs sein. Vlad Tepesch schrieb: > Da fahre ich lieber auf dem falschen Radweg (die eine Seite hat keinen) > oder Fußweg. Das ist auch so ein Ding. Zum einen ist es verboten und zum anderen sieht man an der Verkehrsführung sofort, daß an alles gedacht wurde, nur nicht an Radfahrer. Stattdessen stülpt man denen Regeln über, die für sie nicht gemacht wurden und regt sich dann über die "Disziplinlosigkeit" der Fahrrad-Rowdies auf. Letzthin pflaumte mich eine Oma an: "Alle Radfahrer sind frech", als ich vor einem Platzregen Schutz unter einem Busunterstand suchte, wo sie auf den Bus wartete. Das war krass, aber wenn ich es mir so recht überlege, eigentlich nur die Loriot-Ausgabe der üblichen Denkweise zum Thema...
Uhu Uhuhu schrieb: > Die wichtigste Fähigkeit von Radfahrern ist das Vorhersehen von irgend > welchen typischen, situationsbedingten Fehlern von Autofahrern ... > "Disziplinlosigkeit" der Fahrrad-Rowdies auf. Das kann man 1:1 auch revers betrachten. Ich habs mir schon längst zur Gewohnheit gemacht, das Fehlverhalten jeglicher Verkehrsteilnehmer einzukalkulieren. Diesem Umstand verdanken besonders einige Radfahrer ihr Leben, die während meiner Zeit als LKW-Fahrer die Wege kreuzten. Den Vogel abgeschossen hat einer, der mich beim Rechtsabbiegen in einer spitzen Kurve unter einer Eisenbahnbrücke (~110°) innen überholen wollte. Hätte ich nicht im Spiegel die Hinterachse beobachtet, wäre er als Plakat am Brückenpfeiler kleben geblieben.
Ich würde sagen, daß LKWs die Straßen ähnlich extrem nutzen, wie Radfahrer. Der Unterschied ist nur, daß die Straßen eher für LKWs geplant wurden, als für Radfahrer und letztere deswegen so stark mit Ausnahmesituationen konfrontiert sind, daß es schon fast der Normalfall ist. Ordinäre Dämlichkeit kommt dann noch oben drauf, weil es kaum vernünftige Verkehrsschulung der Kinder gibt. Selbst versierte Autofahrer bauen auf dem Drahtesel zuweilen den größten Mist. Weltmeister darin ist der Typ "Hausfrau". Als Autofahrer bin ich natürlich auch mit Vorausschau unterwegs. Nur muß ich als Radfahrer viel häufiger solche Überlegungen starten, als als Autofahrer.
Da bin ich mal gespannt, wer sich wirklich mit der StVO auskennt: http://www.zeit.de/auto/2011-07/fahrrad-verkehrsregeln-quiz
Jo O. schrieb: > Da bin ich mal gespannt, wer sich wirklich mit der StVO auskennt: > > http://www.zeit.de/auto/2011-07/fahrrad-verkehrsregeln-quiz 70%. 5,6,8 falsch.
Jetzt kommt so ne Melodie hier rein, die ARMEN Radfahrer litten unter den Radwegen, die ihnen der ADAC aufgebrummt hat. Ist mal was neues - normalerweise beschweren sich die Radfahrer, dass eben KEINE Radwege da sind. Dass die Radwege zugeparkt oder in einem schlechten Zustand sind ist ne andere Geschichte. Da wären die Polizei und das Straßenbauamt gefordert, nach dem Rechten zu sehen. Und die Falschparker mit nem Knöllchen zu versehen bzw. abschleppen zu lassen und die Schlaglöcher etc. auffüllen zu lassen.
Michael, deine Kompetenz i.S. Radfahren ist fragwürdig. Deine Polarisierungsversuche sind nicht nützlich.
Uhu Uhuhu schrieb: > Michael, deine Kompetenz i.S. Radfahren ist fragwürdig. Deine > Polarisierungsversuche sind nicht nützlich. Lies halt die Meinungen zu den Radwegen, die hier geoutet wurden! Und erspar dir die Interpretationen in Verbindung mit Behauptungen.
Tatsache ist jedenfalls, daß diese Radwegpflicht - die mittlerweile glücklicherweise wieder abgeschafft ist - Unsinn war. Und daß du keine nennenswerte Praxis mit dem Radl hast, ist offensichtlich.
Uhu Uhuhu schrieb: > Rufus Τ. Firefly schrieb: >> (Richtige Antwort: Wenn der Radweg durch Zeichen 237 o.ä. als >> benutzungspflichtig gekennzeichnet ist > > Ist dieser Scheiß nicht wieder abgeschafft worden? Nein, dieser "Scheiß" ist nicht abgeschafft worden. Nur die allgemeine Benutzungspflicht für Radwege auch wenn diese nicht durch entsprechende Schilder gekennzeichnet sind wurde abgeschafft. Aus der seit 04.12.2010 gültigen Fassung der StVO § 2 Abs. 4 (http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_02.php):
1 | Eine Benutzungspflicht der Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung besteht nur, wenn Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. |
Anlage 2 Abschnitt 5 Zeichen 237 (http://verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php):
1 | 1. Radfahrer dürfen nicht die Fahrbahn, sondern müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). |
Und aus der zugehörigen VwV-StVO (http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm#ivz3):
1 | Zu § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge |
2 | Zu Absatz 4 Satz 2 |
3 | I. Allgemeines |
4 | 1. Benutzungspflichtige Radwege sind mit Zeichen 237 gekennzeichnete |
5 | baulich angelegte Radwege und Radfahrstreifen, mit Zeichen 240 |
6 | gekennzeichnete gemeinsame Geh- und Radwege sowie die mit Zeichen 241 |
7 | gekennzeichneten für den Radverkehr bestimmten Teile von getrennten |
8 | Rad- und Gehwegen. |
Und das u.U. auch dann, wenn der Radweg nicht den Mindestanforderungen entspricht: http://openjur.de/u/164218.html Steht aber ebenfalls in oben genannter VwV. Ob diese Schilder immer zu Recht aufgestellt wurden ist ein ganz anderes Thema. Könnt Ihr gerne gegen klagen. Nur solange die Schilder da stehen, sind sie auch gültig.
Ich bin militanter Autofahrer. Das letzte mal als ich ein Rad angefasst habe, liegt schon ne Zeit zurück ;-) Aber ich bin ganz klar der Meinung: bei den meisten Straßen innerorts gehört der Radfahrer mit auf die Straße! Man verhält sich da als Autofahrer ganz anders und hat auch den Radfahrer viel eher im Blick. Anders siehts bei größeren Hauptstraßen aus, insbesondere wenn sie zweispurig sind. Da hat ein Radler keine Chance mal auf die Abbiegespur links zu kommen. Auch auf Landstraßen gehört sich der Radler auf dem Radweg. Insbesondere Rennradler sind da allerdings oftmals sehr lebensmüde unterwegs. Die Gemeinde hier hat für viel Geld nen tiptop Radweg gebaut, und trotzdem müssen sich die Rennradler mit ihren "Sportgeräten"* auf die gefährliche Landstraße begeben, dann oft auch im Pulk... *) Ich schaff mir jetzt auch ein Auto <850kg an, deklariers als Sportgerät und darf dann auf der Landstraße für die grüne Hölle trainieren!
Uhu Uhuhu schrieb: > Tatsache ist jedenfalls, daß diese Radwegpflicht - die mittlerweile > glücklicherweise wieder abgeschafft ist - Unsinn war. > > Und daß du keine nennenswerte Praxis mit dem Radl hast, ist > offensichtlich. Tja, wie stehts denn schon in der Bibel: "Selig die nicht sehen und doch glauben..."
Jo O. schrieb: > http://www.zeit.de/auto/2011-07/fahrrad-verkehrsregeln-quiz Das "Frage 5: Welche Höchstgeschwindigkeiten gelten für Radfahrer? Richtige Antwort: Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten aus der Straßenverkehrsordnung gelten ausdrücklich nur für Fahrer von Kraftfahrzeugen – Radfahrer dürfen also zum Beispiel generell innerorts schneller als 50 km/h fahren. Schreibt ein Schild an einem bestimmten Straßenabschnitt eine bestimmte Geschwindigkeit vor, müssen sich aber auch Radfahrer daran halten." halte ich für falsch. Da man als Radfahrer nicht zum Mitführen eines Tachos gezwungen ist, kann man ja gar nicht überprüfen, ob man die 15kmh an der Baustelle einhält. Was meint ihr?
Timm Thaler schrieb: > "Schreibt ein Schild an einem bestimmten > Straßenabschnitt eine bestimmte Geschwindigkeit vor, müssen sich aber > auch Radfahrer daran halten." Das heißt dann, wenn ein Ortsschild passiert wird, gilt Tempo 50. Da das Ortsschild Tempo 50 vorschreibt. Ob ein Radfahrer einen Tacho hat oder nicht ist unerheblich, wie er sich an die Geschwindigkeit hält ist seine Sache.
Das Ortsschild ist kein Vorschriftszeichen gemäß der StVO. Die 50km/h innerorts und die 100km/h außerorts gelten tatsächlich nur für Kraftfahrzeuge. Aber auch für Radfahrer gilt: "(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Im Falle eines Unfalls kann man ihm also evtl. vorwerfen, er wäre nicht mit angepasster Geschwindigkeit gehfarhen. Geschwindigkit: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__3.html Vorschriftszeichen: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__41.html http://bundesrecht.juris.de/stvo/anlage_2_64.html
Das heisst aber, die im Quiz als richtig benannte Anwort ist falsch...?
Timm Thaler schrieb: > Das heisst aber, die im Quiz als richtig benannte Anwort ist falsch...? Nein. Es heißt dort das die generellen Beschränkungen (z.B. innerorts 50km/h) nicht für Radfahrer gelten. Wenn aber ein (z.B. Tempo 30) Schild die Geschwindigkeit einschränkt gilt diese für alle Verkehrsteilnehmer.
Läubi .. schrieb: > nicht für Radfahrer gelten. Wenn ein Radfahrer dabei geblitzdingst wird, dürfte eine Identifizierung ohne Nummernschild schwierig werden, es sei denn die Cops stehen hundert Meter weiter auf der Lauer. Ich hab das mal erlebt das die an einer Kreuzung standen und drauf achteten das am Stopschild auch wirklich gestoppt wird. Nachdem ich gegen meine Gewohnheit es dann trotzdem unterließ und durchfuhr, dann ich aber die Brüder wahrnahm, merkte ich, das sich ein weit zurückreichender Stau gebildet hatte, vermutlich wegen der Kontrolle. Hab dann gewendet und bin einen kleinen Umweg gefahren. Ist nie was gekommen, da hatte ich wohl noch mal Schwein gehabt.
Klar, hier geht es aber wohl drum wie es per Gesetz geregelt wird, ob das Geahndet wird/werden kann ist ja nochmal eine andere Sache.
Ich verstehe nicht, warum manche Leute mit solchen Beschilderungen Probleme haben. Du darfst dort immer parken. In der Zeit von 19 bis 7 Uhr und sonntags darf jeder parken.
Archie F..... schrieb: > Ich verstehe nicht, warum manche Leute mit solchen Beschilderungen > Probleme haben. > > Du darfst dort immer parken. In der Zeit von 19 bis 7 Uhr und sonntags > darf jeder parken. Tja genau das dachte ich auch ... Letztendlich habe ich beim Ordnungsamt nachgefragt ... weil sich die Meinungen hier immer noch stark unterscheiden... Fakt ist: Es gilt Parkverbot für alle. Lediglich halten darf man dort zum Be- und Endladen. Als Bewohner mit Parkausweis G ist es erlaubt zwischen 19 und 7 Uhr dort zu parken. Verstöße kosten bei <1h 15€ und bei >1h 25€ ... wenn man Pech hat wird man sogar geschleppt ... Damit dürfte alle geklärt sein ;)!
@Mathias H. Das ist richtig. Nur am Sonntag, da komme ich hin und parke dort. Dann kriegt der Anwohner am Sonntag keinen Platz, weil: "So.frei" MfG Paul
Paul Baumann schrieb: > Das ist richtig. Nur am Sonntag, da komme ich hin und parke dort. > Dann kriegt der Anwohner am Sonntag keinen Platz, weil: "So.frei" dann lass ich "schleppen" ;)
Wenn man nicht abgeschleppt werden will, sollte man sich Parkkrallen besorgen und montieren, aber von denen man dann selbstverständlich die Schlüssel hat. Dann schaut der Abschlepper nämlich ganz schön dämlich aus der Wäsche weil er das sicher ganz anders gewohnt ist.
Michael S. schrieb: > die Schlüssel hat. Dann schaut der Abschlepper nämlich ganz schön > dämlich aus der Wäsche weil er das sicher ganz anders gewohnt ist. Das interessiert den kein bisschen, der hebt das Auto dann einfach mit dem Kran auf den Schlepper und berechnet eine Zusatzgebühr von 126,78 EUR (netto, versteht sich) für den Aufwand.
Mathias H. schrieb: > Verstöße kosten bei <1h 15€ und bei >1h 25€ ... wenn man Pech hat wird > man sogar geschleppt ... Oder du bekommst stündlich 15€ Strafe ;-).
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