Hallo, ist folgende Klausel rechtswirksam? "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit den gesetzlich für den Arbeitgeber bestimmten Kündigungsfristen und Kündigungsterminen beendet werden." Kann der Arbeitgeber seine Fristen auf mich übertragen? Gesetzlich sind es doch 4 Wochen!? Danke
Torsten schrieb: > Hallo, > > ist folgende Klausel rechtswirksam? > > "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit den gesetzlich für den > Arbeitgeber bestimmten Kündigungsfristen und Kündigungsterminen beendet > werden." > > > Kann der Arbeitgeber seine Fristen auf mich übertragen? > Gesetzlich sind es doch 4 Wochen!? > > Danke solange du keine längere Frist hast als der Arbeitgeber ist das afaik in Ordnung, du darfst halt nur nicht schlechter gestellt werden...
Schau mal hier, http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht Dort steht: Weit verbreitet sind vorformulierte Klauseln, die auch den Arbeitnehmer an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 Absatz 2 BGB binden. Unzulässig ist es aber in jedem Fall, vertraglich für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber.
Eine vertragliche Schlechterstellung des Arbeitnehmers wird von den Gerichten praktisch nie toleriert. Im Zweifel wird das Arbeitsgericht immer die gesetzlichen Fristen oder die eines evtl. existierenden Tarifvertrages nehmen.
Torsten schrieb: > "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit den gesetzlich für den > Arbeitgeber bestimmten Kündigungsfristen und Kündigungsterminen beendet > werden." Heisst soviel, das der Arbeitgeber auch eine 3-monatige Kündigsfrist, für beide Seiten gültig, festlegen kann. Ob das für einen gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden.
wobei dem Arbeitnehmer die Frist ja im Prinzip (leider) egal sein kann: Auch wenn es jetzt drei Monate sind, kann ihn ja niemand zwingen, in der Zeit arbeiten zu gehen. Entweder er lässt sich krankschreiben (zB wegen angeblichem Mobbing) und wird für seinen Vertragsbruch sogar noch bezahlt oder er geht einfach so nicht mehr zur Arbeit. Was will der AG denn dagegen machen? Ihn fristlos kündigen? Dann hat der AN ja sein Ziel erreicht. Ein schlechtes Zeugnis ausstellen? Darf der AG nicht, könnte dem AN ja schaden. Keinen Lohn mehr zahlen? Ja klar, aber wenn der AN eh schon was neues hat, juckt es ihn nicht. Der AG könnte dann nur Schadensersatz fordern, aber einen Schaden nachzuweisen ist ja praktisch unmöglich...
Vielen Dank für die Antworten. Auf Biegen ung Brechen werde ich es nicht durchziehen. Dann werde ich die Zeit noch absitzen...
Justus Skorps schrieb: > Auch wenn es jetzt drei Monate sind, kann ihn ja niemand zwingen, in der > Zeit arbeiten zu gehen. Entweder er lässt sich krankschreiben (zB wegen > angeblichem Mobbing) und wird für seinen Vertragsbruch sogar noch > bezahlt oder er geht einfach so nicht mehr zur Arbeit. Man sieht sich immer mind. zweimal im Leben. Je nach Wirtschaftslage des Unternehmens klappt das auch vorher. Ein lange Kündigungsfrist mag für junge Ingenieure nicht so angenehm sein, für Ü40 schon eher.
Ich schrieb: >> Auch wenn es jetzt drei Monate sind, kann ihn ja niemand zwingen, in der >> Zeit arbeiten zu gehen. Entweder er lässt sich krankschreiben (zB wegen >> angeblichem Mobbing) und wird für seinen Vertragsbruch sogar noch >> bezahlt oder er geht einfach so nicht mehr zur Arbeit. Außerdem sollte man die Gerüchteküche per Telefon nicht unterschätzen. Torsten schrieb: > die Zeit noch absitzen... Was hatteste denn ausgefressen?
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