Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Kündigungsfrist für Arbeitnehmer bei folgender Klausel


von Torsten (Gast)


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Hallo,

ist folgende Klausel rechtswirksam?

"Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit den gesetzlich für den 
Arbeitgeber bestimmten Kündigungsfristen und Kündigungsterminen beendet 
werden."


Kann der Arbeitgeber seine Fristen auf mich übertragen?
Gesetzlich sind es doch 4 Wochen!?

Danke

von Justus S. (jussa)


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Torsten schrieb:
> Hallo,
>
> ist folgende Klausel rechtswirksam?
>
> "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit den gesetzlich für den
> Arbeitgeber bestimmten Kündigungsfristen und Kündigungsterminen beendet
> werden."
>
>
> Kann der Arbeitgeber seine Fristen auf mich übertragen?
> Gesetzlich sind es doch 4 Wochen!?
>
> Danke

solange du keine längere Frist hast als der Arbeitgeber ist das afaik in 
Ordnung, du darfst halt nur nicht schlechter gestellt werden...

von mineo y. (mineo)


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Schau mal hier,

http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigungsfristen_im_Arbeitsrecht

Dort steht:

Weit verbreitet sind vorformulierte Klauseln, die auch den Arbeitnehmer 
an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 
Absatz 2 BGB binden. Unzulässig ist es aber in jedem Fall, vertraglich 
für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber.

von bingo (Gast)


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Eine vertragliche Schlechterstellung des Arbeitnehmers wird von den 
Gerichten praktisch nie toleriert. Im Zweifel wird das Arbeitsgericht 
immer die gesetzlichen Fristen oder die eines evtl. existierenden 
Tarifvertrages nehmen.

von Ich (Gast)


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Torsten schrieb:
> "Das Arbeitsverhältnis kann von beiden Seiten mit den gesetzlich für den
> Arbeitgeber bestimmten Kündigungsfristen und Kündigungsterminen beendet
> werden."

Heisst soviel, das der Arbeitgeber auch eine 3-monatige Kündigsfrist, 
für beide Seiten gültig, festlegen kann.
Ob das für einen gut oder schlecht ist, muss jeder für sich entscheiden.

von Justus S. (jussa)


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wobei dem Arbeitnehmer die Frist ja im Prinzip (leider) egal sein kann: 
Auch wenn es jetzt drei Monate sind, kann ihn ja niemand zwingen, in der 
Zeit arbeiten zu gehen. Entweder er lässt sich krankschreiben (zB wegen 
angeblichem Mobbing) und wird für seinen Vertragsbruch sogar noch 
bezahlt oder er geht einfach so nicht mehr zur Arbeit. Was will der AG 
denn dagegen machen? Ihn fristlos kündigen? Dann hat der AN ja sein Ziel 
erreicht. Ein schlechtes Zeugnis ausstellen? Darf der AG nicht, könnte 
dem AN ja schaden. Keinen Lohn mehr zahlen? Ja klar, aber wenn der AN eh 
schon was neues hat, juckt es ihn nicht. Der AG könnte dann nur 
Schadensersatz fordern, aber einen Schaden nachzuweisen ist ja praktisch 
unmöglich...

von Torsten (Gast)


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Vielen Dank für die Antworten.

Auf Biegen ung Brechen werde ich es nicht durchziehen. Dann werde ich 
die Zeit noch absitzen...

von Ich (Gast)


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Justus Skorps schrieb:
> Auch wenn es jetzt drei Monate sind, kann ihn ja niemand zwingen, in der
> Zeit arbeiten zu gehen. Entweder er lässt sich krankschreiben (zB wegen
> angeblichem Mobbing) und wird für seinen Vertragsbruch sogar noch
> bezahlt oder er geht einfach so nicht mehr zur Arbeit.

Man sieht sich immer mind. zweimal im Leben.
Je nach Wirtschaftslage des Unternehmens klappt das auch vorher.

Ein lange Kündigungsfrist mag für junge Ingenieure nicht so angenehm 
sein, für Ü40 schon eher.

von Michael S. (technicans)


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Ich schrieb:
>> Auch wenn es jetzt drei Monate sind, kann ihn ja niemand zwingen, in der
>> Zeit arbeiten zu gehen. Entweder er lässt sich krankschreiben (zB wegen
>> angeblichem Mobbing) und wird für seinen Vertragsbruch sogar noch
>> bezahlt oder er geht einfach so nicht mehr zur Arbeit.

Außerdem sollte man die Gerüchteküche per Telefon nicht unterschätzen.

Torsten schrieb:
> die Zeit noch absitzen...

Was hatteste denn ausgefressen?

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