Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik gsm Einheit in medizinisches Produkt


von Robert B. (trebor87)


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Hallo,

ich möchte ein medizinisches Gerät mit einer GSM Einheit ausstatten, um 
Daten über Nutzung von den Anwendern erhalten und protokollieren zu 
können.
Es gibt an dem Gerät keinen Festnetzanschluss - es muss also per Funk 
gesendet werden. Weiterhin hat das Gerät im Betriebsfall Strom.

Da ich bis jetzt noch überhaupt keinen Kontakt zu der Problematik GSM 
hatte würde ich mich sehr freuen, wenn mir jemand bei den folgenden 
Fragen weiterhilft.

1. Welche Teile benötigt man grundsätzlich (Gsm-Modul, Antenne ...)?
2. Die Informationen sollen in einer Datenbank in einem PC abspeicherbar
   sein.(am besten Exel) Wie ist das möglich?
   oder Ist es möglich von einem PC das Gerät auszulesen?
3. Wie sieht es mit den Kosten aus - gibt es an dieser Stelle vielleicht
   schon konkrete Vorschläge? Natürlich darf das ganze auch nicht so 
viel
   Kosten:) (ca. 100Euro)
4. Kennst du ein gutes Buch bzw. Internetseiten, die mir bei dieser
   Problematik weiterhelfen, bzw. beim Einrichten ?
5. Über weitere Hinweise und Denkanstöße freue ich mich natürlich immer

Vielen Dank für Eure Hilfe

von frankman (Gast)


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Hm, ein medizinisches Gerät UND GSM.
Hast Du Dir überlegt, ob du das zugelassen bekommst?
Momentan fällt mir für medizinische Geräte nur Bluetooth ein. WLAN, GSM 
sind meiner Meinung nach (noch)nicht zulassungsfähig....

von ohilor (Gast)


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Um was für ein medizinisches Gerät handelt es sich?

Es wird bestimmt seine Zulassung verlieren, wenn man dort selbstgebaute 
(oder auch fertig gekaufte) Sender installiert!

Die Elektronik darin kann natürlich auch gestört werden.

Ich würde mir gut überlegen, ob man (lebens)wichtige medizinische Geräte 
auch nur anfängt aufzuschrauben oder gar etwas einzubauen.

Aber es kommt darauf an, für welchen Einsatz: Ein Blutzuckergerät für 
den privaten Gebrauch: Mach was du willst...

EKG-Monitor mit Defibrillator etc. aus Rettungsdienst oder Krankenhaus: 
Las die Finger weg!

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Robert Bergmann schrieb:
> ich möchte ein medizinisches Gerät mit einer GSM Einheit ausstatten

Um welche Med.geräteklasse handelt es sich?

Ein Medizingerät der Klasse 1 (z.B. ein Pflaster) darfst du mit einem 
GSM Modul ausstatten. Dann ist aber auch schon Schluss. Bei Geräten der 
Klasse 2a bis... ist GSM verboten.

von Robert B. (trebor87)


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Das Gerät soll Wasser aus den Beinen massieren und ist im Home Bereich 
angesiedelt. Ich möchte eine Studie anfertigen, in dem die Nutzungsdauer 
im Verhältnis zum Erfolg dargestellt werden.(natürlich dann mit 
Einverständnis des Probanden)
Ich baue dieses Gerät selber und kann deswegen sagen, dass keine 
Störanfällige Elektronik verwendet wird.

Falls noch Fragen sind, dann nur los

von frankman (Gast)


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Und warum baust Du dann keine SD-Karte ein, die die Daten sammelt.
Mit einer 2GB-Karte wirst Du alle Daten über Jahre aufzeichnen können.
Nachdem die Produkte ja sowiso regelmäßig zur Sicherheitsinspektion 
eintrudeln (müssen) kann man die Daten von der SD-Karte ja auch gleich 
mit auslesen....

von frankman (Gast)


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Aha, also gilt nicht nur die EN 60601 sondern auch noch die 60601-1-11.
Also Schutzklasse II
Also Klasse BF
Mit allem Drum und Dran

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Vorweg: Du bewegst die auf dem Markt der Medizinprodukte. Prinzipiell 
gelten hier die Gesetze des Medizinprodukterechts. Aussagen wie „Ich bau 
selber, deswegen ist die Elektronik ok“ darfst du in der Eckkneipe von 
dir geben, auf dem Medizinproduktemarkt klingt das etwas so wie „Ich 
habe schon mal eine Arztserie gesehen und deshalb bin ich qualifiziert 
genug eine Herztransplantation vorzunehmen.“

Ein Gerät welches dem menschlichen Organismus Energie zuführt, und das 
macht die Massage, wird nicht mehr in die MPG Klasse 1 eingestuft. Damit 
ist GSM VERBOTEN!

von Robert B. (trebor87)


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Das ist richtig. An dieser Stelle vielleicht einmal kurz zum Werdegang.

Das Produkt wird an ein Sanitätshaus ausgeliefert, dieses liefert es 
dann aus und holt es dann auch wieder ab. Sicherlich könnten die Daten 
dann dort ausgelesen werden, es geht aber viel mehr darum, dass die 
Krankenkassen on the fly überprüfen können, ob und wie das Gerät 
angewendet wurde. Da viele Patienten einfach die Geräte nicht benutzen 
und trotzdem "immer mehr haben wollen", kann man an diesem Punkt einfach 
ansetzen.

von ohilor (Gast)


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Bekommst Du denn dafür dann eine offizielle Zulassung? Bzw. hast Du eine 
bestimmte qualifikation und Berechtigung soetwas zu bauen?

Das übersteigt gerade miene Kentnisse, ob soetwas jeder bauen dard und 
der TÜV o.ä. Einrichtungen das abnehmen, oder ob der Hersteller an sich 
bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muss.

von Robert B. (trebor87)


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Ist es denn nöglich die GSM Einheit extern anzuschließen und somit das 
Verbot zu umgehen?

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Die Verpackung darfst du mit einem GSM Modul ausstatten. Solange immer 
nur gezählt wird ob das Gerät aus der Kiste genommen wird und wieder 
zurückgesteckt wird, hat das ja nichts mit dem Med.gerät zu tun. Mehr 
geht nicht.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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NEIN! Jedes mit dem Med.gerät verbundene Gerät unterliegt den gleichen 
Bestimmungen. Ich würde als Lektüre zunächst das MPG empfehlen ehe du 
weitere Fragen stellst.

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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>Ein Gerät welches dem menschlichen Organismus Energie zuführt, und das
>macht die Massage, wird nicht mehr in die MPG Klasse 1 eingestuft. Damit
>ist GSM VERBOTEN!
So hab ichs auch gelesen. Interessant ist nur, dass ein 
EEG-Verstärker,der jetzt sicher keine Energie zuführt, trotzdem als 
Klasse 2b eingestuft wird. Da hab ich schon mit dem Prüfanstaltsleiter 
gestritten, plausible Erklärung warum und wieso konnte er mir auch nicht 
geben, offenbar gibt's Listen für Geräteklassifizierung. Letztendlich 
geht's bei den MP immer um Patientengefährdung. Ob das GSM als 
prinzipiell gefährlich eingestuft wird, wage ich zu bezweifeln. Viel 
mehr wird bei der Prüfung auf Kriechstrecken, prinzipieller Aufbau und 
Spannungsfestigkeit geschaut. Die Funktion der Elektronik scheint 
zumindest bei nicht lebenserhaltenden Systemen nicht so wichtig. 
Kriechstrecken und Spannungsfestigkeit von Bauteilen lässt sich einfach 
und vor allem objektiv feststellen. Beim prizipiellen Aufbau ist's aber 
sehr oft Ermessenssache des Prüfers. Ich spreche da aus leidvoller 
eigener Erfahrung (hab schon über 100 Geräte durch die Prüfstelle 
gebracht). Was das einemal im Ordnung ist, ist beim nächsten Mal eine 
Beanstandung(da hat der Prüfer wohl Zoff mit seiner Frau gehabt). 
Übrigens: Netzversorgungen werden grundsätzlich sehr argwöhnisch 
betrachtet, da solltest du besondere Aufmerksamkeit drauf richten.

Viel Erfolg bei deinem Vorhaben
Grüsse

von Purzel H. (hacky)


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Man koennte sich ueberlegen zu Servicezwecken ein GSM Geraet 
anzustecken... oder man koennte es dafuer auch an ein LAN stecken, dann 
wuerd's per Internet Verbindung zum Hersteller aufnehmen. Sowas koennte 
man als Ferndiagnose des Geraetes deklarieren.

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Gebhard Raich schrieb:
> Interessant ist nur, dass ein
> EEG-Verstärker,der jetzt sicher keine Energie zuführt, trotzdem als
> Klasse 2b eingestuft wird.

Ist schon korrekt so:

Regel 10
Alle aktivendiagnostischen Produkte gehörenzur Klasse IIa,
— wenn sie dazu bestimmt sind, eine direkte Diagnose oder Kontrolle von
vitalen Körperfunktionen zu ermöglichen, es sei denn, sie sind speziell
für die Kontrolle von vitalen physiologischen Parametern bestimmt, bei
denen die Art der Änderung zu einer unmittelbaren Gefahr für den
Patienten führen könnte, z. B. Änderung der Herzfunktion, der Atmung
oder der Aktivität des zentralen Nervensystems; in diesem Fall werden
sie der Klasse IIb zugeordnet.

von Peter (Gast)


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Gebhard Raich schrieb:
> Die Funktion der Elektronik scheint
> zumindest bei nicht lebenserhaltenden Systemen nicht so wichtig.

Ähm, das klingt jetzt nicht sonderlich vertrauenserweckend. Es gibt wohl 
aber auch einen großen Unterschied zwischen Prüfer A und Prüfer B, und 
zwischen dem was die diversen Normen fordern oder empfehlen und dem was 
in der Praxis konkret geprüft wird.

Aber nur weil etwas (dieses Mal) nicht konkret/detailliert geprüft 
wurde, heisst das nicht dass es nicht in der nächsten Prüfung passieren 
kann. Oder dass im "Ernstfall" wenns vor Gericht geht weil Patienten zu 
Schaden gekommen sind nicht ein Gutachter da genauer hinschaut.

von Gebhard R. (Firma: Raich Gerätebau & Entwicklung) (geb)


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>Ist schon korrekt so:
>Regel 10
Hmm... hab ich wohl überlesen, steht wohl im Kapitel 397

>Ähm, das klingt jetzt nicht sonderlich vertrauenserweckend.
Vor allem nicht für den Hersteller. Allerdings ist's so, wenn einmal ein 
Gerät für gut befunden wird, hat man, wenn man akriebisch genau 
arbeitet, bei den folgenden Geräten gleichen Typs normalerweise kein 
Problem.Dennoch bleiben noch immer subjektiv bewertbare Dinge wie z.b. 
Klebestellen.
Bei Patientenverletzungen durch med. Gerräte haftet immer der 
Hersteller. Ist mir schon mal passiert, eine gebrochene 
Durchkontaktierung auf der LP ließ einen Strom von ca. 0,5mA fließen -> 
Elektrodengel hat sich zersetzt  ->Patientin hatte eine kleine Verätzung 
erlitten. Eine Woche später hatte ich schon ein Fax von deren 
Rechtsanwalt. Daher ist es ausgesprochen ratsam eine 
Unternehmerhaftpflicht und ev. Rechtsschutzversicherung abzuschließen. 
Shit happens, und die Prüfstelle wird sich immer abputzen.

Grüße

von Joe G. (feinmechaniker) Benutzerseite


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Gebhard Raich schrieb:
> Hmm... hab ich wohl überlesen, steht wohl im Kapitel 397

ganz einfach zu finden im

Anhang IX (Klassifizierungskriterien)
3. zusätzliche Regeln für aktive Produkte
Regel 10

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