Hallo,
Sachen gibts :-0. Man ist es ja gewöhnt länger im Büro zu arbeiten.
Jetzt erzählt mir ein Bekannter, seiner Chefs (Dt. Markenunternehmen,
5000++ Miarbeiter) würden die Miarbeiter nach 10h nach Hause schicken,
da sonst die Versicherung bei einem Wegeunfall o.ä. nicht zahlt.
Stimmt das? Ist das 10h Limit gängige Praxis?
MfG,
Fritz Jaeger schrieb:> Hallo,>> Sachen gibts :-0. Man ist es ja gewöhnt länger im Büro zu arbeiten.> Jetzt erzählt mir ein Bekannter, seiner Chefs (Dt. Markenunternehmen,> 5000++ Miarbeiter) würden die Miarbeiter nach 10h nach Hause schicken,> da sonst die Versicherung bei einem Wegeunfall o.ä. nicht zahlt.>> Stimmt das? Ist das 10h Limit gängige Praxis?>> MfG,
Ist mir so bekannt.
Nach § 3 Satz 2 ArbZG ist eine Ausdehnung auf werktäglich 10 Stunden
jederzeit zulässig. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines sog.
Ausgleichszeitraumes von sechs Monaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt
von acht Stunden werktäglich erreicht wird.
Quelle:http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/arbeitsrecht/arbeitszeitgesetz/index.html
oder
In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 241 Abs. 2,
617-619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis, die aus weiteren
Gesetzen ergänzt wird (z.B. Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für den
Handlungsgehilfen, § 62 HGB). Der Arbeitgeber ist danach gehalten,
Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für
Leib, Leben und Gesundheit schützen. Hierzu bestehen bereits eine Reihe
von gesetzlichen Schutzvorschriften, etwa
die Arbeitsstättenverordnung
das Arbeitsschutzgesetz
das Arbeitssicherheitsgesetz7
aus wiki
Der Arbeitgeber kann richtig Ärger bekommen (BG), wenn ein Arbeitnehmer
nach einem über 10 Stunden/Tag einen Wegeunfall baut.
Mal abgesehen, wer arbeitet nach 10Stunden noch konzentriert und
effektiv?
> da sonst die Versicherung bei einem Wegeunfall o.ä. nicht zahlt.
Halte ich für Blödsinn. Die Berufsgenossenschaft wird bei einem
Wegeunfall nach 9 Stunden 55 Minuten Arbeitszeit genau so zahlen wie bei
einem Wegeunfall nach 10 Stunden 5 Minuten Arbeitszeit (und beliebige
andere Zeiten). Alles andere wäre auch kompletter Unfug.
Wahrscheinlich ist es eher so, dass der Arbeitgeber in Regress genommen
wird, wenn ein Arbeitnehmer nach mehr als 10 Stunden Arbeit einen Unfall
hat.
Naja, sollte auch in eigenem Interesse sein. Wenn Schlafmangel und ein
langer Arbeitstag zusammen kommen, ist man Abends durchaus nicht mehr
Fahrtüchtig.
Mark Brandis schrieb:> Halte ich für Blödsinn. Die Berufsgenossenschaft wird bei einem> Wegeunfall nach 9 Stunden 55 Minuten Arbeitszeit genau so zahlen wie bei> einem Wegeunfall nach 10 Stunden 5 Minuten Arbeitszeit (und beliebige> andere Zeiten). Alles andere wäre auch kompletter Unfug.
Sicher richtig.
Habe damals aber mal 12 Stunden gemacht und wollte eigentlich von Ford
Saarlouis nach Köln zurück. Hat Chef verboten, eine Nacht länger im
Hotel. Hängt sicher davon ab, wieviel man überschreitet und wie weit man
zu fahren hat. Insofern halte ich diese Regel auch nicht unbedingt für
falsch, wenn jemand fit losfährt, dann in den Sekundeschlaf taumelt und
einen Unfall baut.
> Halte ich für Blödsinn. Die Berufsgenossenschaft wird bei einem> Wegeunfall nach 9 Stunden 55 Minuten Arbeitszeit genau so zahlen wie bei> einem Wegeunfall nach 10 Stunden 5 Minuten Arbeitszeit (und beliebige> andere Zeiten). Alles andere wäre auch kompletter Unfug.
Das halte ich auch für Blödsinn. Die BG wird sagen: "5 minuten drüer,
dann sind wir nicht mehr dafür zuständig. Das ist sonnst nicht nach
Vorschrift."
Das ist doch Quatsch. Es gibt Berufe, wo Schichten von mehr als 10h
normal sind. Ich sage nur mal Arzt... Wenn der nach 14 h Herz-OP nach
hause will, ist er nicht mehr versichert?
wooomz schrieb:> Das ist doch Quatsch. Es gibt Berufe, wo Schichten von mehr als 10h> normal sind. Ich sage nur mal Arzt... Wenn der nach 14 h Herz-OP nach> hause will, ist er nicht mehr versichert?
nein kein quatsch. Diese regel gibt es wirklich und die unternehmen
legen da auch wert drauf (sollten). Es ist auch nicht verkehrt selber
darauf zu achten, schließlich geht es um die eigene haut. Es geht glaub
auch nicht 100% um versicherungsschutz auf dem nach hause weg, es geht
wohl auch um unfälle auf der arbeit. In einem büro kann natürlich nicht
so viel passieren, aber es kann trotzdem etwas passieren.
Es gibt aber ausnahmeregeln, die muss soweit ich weiß der arbeitgeber
aber extra genehmigen lassen oder anmelden. Wie genau das alles läuft
weiß ich dann auch nicht.
In wie weit diese regel berufe wie arzt usw. betrifft weiß ich nicht.
Ich kenn das nur aus industrie und lkw-fahren.
Aufem bau gibt es das glaub auch nicht, aber keine garantie
Hi, Ich,
> In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 241 Abs. 2,...
Danke für die Erwähnung der Fürsorgepflicht.
Schon Frederick W. Taylor, der "Vater aller Stoppuhren am Arbeitsplatz"
hatte erkannt und nachgewiesen: "Ein Schrottarbeiter leistet in der
Woche mehr, wenn ihm regelmäßige Erholungspausen vorgeschrieben werden."
Aber nicht jeder Tantiemenjäger erkennt das Potenzial in der Fürsorge
zur Verbesserung der Ergebnisse.
Ciao
Wolfgang Horn
Habe mal in der Inbeetriebnahme Bahntechnik gearbeitet, da waren 10+
auch eher normal.
Manche haben das wohl übertrieben, bei 18 Stunden pro Tag ist wohl ein
sinnvolles Arbeiten nicht möglich.
Da gab es wohl mal Ärger mit der BG oder wem auch immer.
Wir mussten dann unterschreiben, uns an die gesetzlichen Regelungen etc.
zu halten, also max. 10 Stunden/Tag, 11 Stunden Ruhepause, Samstags nur
im Ausnahmefall und Sonntags nie (nur mit Sondergenehmigung).
In der 2. Woche war das alles vergessen und es lief wie üblich.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2284351:
> Da gab es tatsächlich Figuren die empfanden das als Strafe.
Als Strafe 14-16 Stunden, 7 Tage die Woche arbeiten zu "müssen" oder nur
10 Stunden (max. 60 Stunden/Woche) arbeiten zu dürfen?
Wie effektiv arbeitet man 14-16 Stunden/Tag an 7 Tagen die Woche über
einen längeren Zeitraum?
Ich meine nicht die berühmten letzten 3 Tag = 72 Stunden Zeit.
Zuckerle schrieb im Beitrag #2284370:
> Ist schon klar das nach 10 Stunden nicht mehr viel kommt, dient dann nur> noch dem Stundenschruppen und dem eigenen Geldbeutel!
Prima sehe auch auch so, ab und zu ist das notwendig und auch OK.
Mit der Bezahlung über 10 Stunden wird es schwierig, denn da taucht
dieses vergehen in den Büchern auf (es sei denn mal verteilt das auf
arbeitsfreie Zeiten).
Trotzdem wäre es mal interessant zu wissen, was passiert eigentlich,
wenn ein Arbeitgeber seine Leute häufiger deutlich länger als diese 10
Stunden arbeiten läßt (egal ob freiwillig oder nicht).
Ein kleine Ermahnung durch BG oder Gewerbeaufsicht?
50€ Bußgeld?
Zwei Dinge dazu:
Erstens, wenn Dir nach 10h etwas passiert dann KANN Dein Unternehmen und
Dein Vorgesetzter dafür in Regress genommen werden (kann, muss aber
nicht). In begründeten und dringenden Ausnahmefällen sind auch 12h
möglich, allerdings mit deutlich schärferen Auflagen, was die Erholung
und die Pausen angeht.
Wenn also einmal im Jahr einer 10h oder auch 12h arbeitet und sonst brav
seine 8h einhält dann passiert da gaaaaaaar nichts.
Anderst sieht es z.B. in Projekten aus, wenn über einen längeren
Zeitraum regelmässig die 10h Marke geknackt wird.
Ein grosses, bekanntes Wirtschaftsprüfungsunternehmen verschickt an
seine Mitarbeiter Mails mit folgendem Inhalt (habe ich tatsächlich
selbst gelesen!): Wir weissen darauf hin, dass Sie nicht länger arbeiten
dürfen als 10h, bitte vergessen Sie das Ausstempeln nicht, auch wenn Sie
sich in einem Projekt befinden.
Eindeutig zweideutig ;-)
Zweitens, wieso sollte man nach 10h nicht mehr leistungsfähig sein?
Kommt ja wohl immer auf den Job an und die Pausen, die man macht
(nichteinmal so sehr die Länge, eher auf die Art und die Ablenkung).
Dario B. schrieb:> Das halte ich auch für Blödsinn. Die BG wird sagen: "5 minuten drüer,> dann sind wir nicht mehr dafür zuständig. Das ist sonnst nicht nach> Vorschrift."
Es gibt keine Vorschrift die besagt, dass Unfälle nur bis maximal 10
Stunden Arbeitszeit auftreten dürfen. ;-)
Ich schrieb:> Trotzdem wäre es mal interessant zu wissen, was passiert eigentlich,>> wenn ein Arbeitgeber seine Leute häufiger deutlich länger als diese 10>> Stunden arbeiten läßt (egal ob freiwillig oder nicht).>> Ein kleine Ermahnung durch BG oder Gewerbeaufsicht?>> 50€ Bußgeld?
Gar nix, die BG ist keine Aufsichtsbehörde. Die Gewerbeaufsicht ist eine
Wegschaubehörde im realen Leben der Unternehmen.
Man soll halt nicht den medialen Brimborium glauben schenken!
Wegen scharfer Kontrollen und Behördenmacht usw., kommt alles nur aus
der Schreibe von grünen mitlaufenden Schreiberlingen.
Unternehmer werden in D-land auf Händen getragen und umsorgt.
Geldstrafen bekommen nur die Beiläufer aufgebrummt!
Oder ein Teamleiter der nicht aufpasst und keine guten Karten beim
Abteilungsleiter hat, kann sich eine Ermahnung oder Verwarnung
einhandeln wg. der 10h-Grenze.
Richtig wild mit den "Verlust des Versicherungsschutzes" macht man doch
nur die Herdentiere (Fußvolk), die jedes Gerücht für ein Gottesurteil
halten und verängstigt sich in der Ecke verstecken.
Also den BG-Versicherungsschutz verliert man nicht, wenn man mehr als
10h arbeitet!
Marx W. schrieb:> Also den BG-Versicherungsschutz verliert man nicht, wenn man mehr als> 10h arbeitet!
Sicher? Ich rede jetzt nicht von 5 Minuten.
Nach 14 Stunden verletzt sich einer auf dem Betriebsgelände.
Chef: Was macht der solange hier?
Er hat unterschrieben, alles über 10 Stunden ist unzulässig ist.
Der war sicher privat so lange in der Firma, Abmahnung.
Wenn man in einem grösseren Konern arbeitet, ist es üblich, auf die
Arbeitszeitbeschränkung von 10 Stunden mehrmals im Jahr hingewiesen zu
werden. Der Entwicklungsleiter einer Nachbarabteilung durfte mal
50KiloEuro Geldbuße zahlen, weil er seine Leute nicht eigenhändig nach
10 Stunden heimgeschickt hatte. Und wenn du mal eine Minute länger als
10 Stunden da bist, musst du bei uns am Monatsende dem Chef eine
schriftliche Begründung liefern, warum du länger bleiben musstest. Dass
du noch dringend auf's Örtchen musstest, wird nicht akzeptiert!
Helmut -dc3yc schrieb:> Der Entwicklungsleiter einer Nachbarabteilung durfte mal> 50KiloEuro Geldbuße zahlen, weil er seine Leute nicht eigenhändig nach> 10 Stunden heimgeschickt hatte.
An wen?
Helmut -dc3yc schrieb:> Und wenn du mal eine Minute länger als> 10 Stunden da bist, musst du bei uns am Monatsende dem Chef eine> schriftliche Begründung liefern, warum du länger bleiben musstest. Dass> du noch dringend auf's Örtchen musstest, wird nicht akzeptiert!
Manche sind christlicher als der Papst.
Interessant.
Ich arbeite in einem deutschen Großkonzern (>100.000 MA). Dabei habe ich
als Entwicklungsingenieur einen Arbeitsvertrag von 43h/Woche.
Wie bitte soll ich auf den 24wöchigen Schnitt von 8h am Tag kommen, wenn
ich schon 8,6h am Tag arbeiten muß ??
Glaub wohl kaum, daß hier Arbeitsverträge abgeschloßen werden, die
geltenden Gesetzen so krass widersprechen.
Denkt Beispielsweise mal an Ärzte oder Soldaten die sich gerade bei
einer Übung befinden.
Ich bin selber Soldat und muss mal sagen dass von Montag bis Donnerstag
der 10 Stundentag standart ist. Ich hatte schon Wochen bei denen ich
über 100 Stunden garbeitet (gedient) habe. Jeder kann sich ja ausrechnen
dass man da mit 10 Stunden nicht hinkommt. Und das ist auch ganz gängige
Praxis.
Jedoch muss ich sagen dass man in so einer Woche dann auch schonmal 5-6
Tage an Überstunden frei bekommt, plus einiges an Zusatzgehalt.
MarcusW schrieb:> Ging mal bei uns das Gerücht mit 8h / Tag rum. Bin grad> durcheinandergekommen.
Das Gerücht stimmt halbwegs, die maximale dauerhafte Arbeitszeit beträgt
in Deutschland 48Stunden/Woche, also an 6 Tagen 8 Stunden.
Die 10 Stunden bzw. 60 Stunden pro Woche sind Ausnahmen.
Ich schrieb:> Sicher? Ich rede jetzt nicht von 5 Minuten.>> Nach 14 Stunden verletzt sich einer auf dem Betriebsgelände.>> Chef: Was macht der solange hier?>> Er hat unterschrieben, alles über 10 Stunden ist unzulässig ist.
Der Chef oder die Mutti am Baustellenkiosk?
> Der war sicher privat so lange in der Firma, Abmahnung.
Oh, wohl Abi. Sachsen oder?
MarcusW schrieb:> Wie bitte soll ich auf den 24wöchigen Schnitt von 8h am Tag kommen, wenn>> ich schon 8,6h am Tag arbeiten muß ??
Ach Junge, lies halt das AZG da wird von einer 6-Tagewoche ausgegangen,
nicht von der 5-Tagewoche!
Hat Gerd und Joska so gewollt!
Denk mal daran wenn du wieder Kreuzchen machst in der Wahlkabine!
Helmut -dc3yc schrieb:> Der Entwicklungsleiter einer Nachbarabteilung durfte mal>> 50KiloEuro Geldbuße zahlen, weil er seine Leute nicht eigenhändig nach>> 10 Stunden heimgeschickt hatte.
Da hat der gute Onkel halt ein Märchen erfunden, um die Rasselbande zu
erschrecken!
§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht
überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,
wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Ich schrieb:> Sicher? Ich rede jetzt nicht von 5 Minuten.> Nach 14 Stunden verletzt sich einer auf dem Betriebsgelände.> Chef: Was macht der solange hier?> Er hat unterschrieben, alles über 10 Stunden ist unzulässig ist.> Der war sicher privat so lange in der Firma, Abmahnung.
Da wäre die Firma schön blöd, wenn sie Leute abmahnen würde, die fleißig
Überstunden machen. Das ist ja gerade im Interesse des Arbeitgebers. Und
genau deshalb gibt es auch Gesetze, die dies einschränken.
wooomz schrieb:> Das ist doch Quatsch. Es gibt Berufe, wo Schichten von mehr als 10h> normal sind. Ich sage nur mal Arzt... Wenn der nach 14 h Herz-OP nach> hause will, ist er nicht mehr versichert?
Chefärzte sind vom Arbeitszeitengesetz ausgenommen....
Zoe
> Wir weissen darauf hin, dass Sie nicht länger arbeiten> dürfen als 10h, bitte vergessen Sie das Ausstempeln nicht, auch wenn Sie> sich in einem Projekt befinden.> Eindeutig zweideutig ;-)
Du willst damit andeuten, dass der Arbeitgeber darauf anspielt, bei viel
Arbeit nach 10h auszustempeln und evtl. anliegende Arbeit nachzuholen.
Das ist Zeitkontenbetrug (egal ob zum Vor- oder Nachteil des AN) und ist
meines Wissens nach ein fristloser Kündigungsgrund.
Schön blöd wer sowas macht.
MarcusW schrieb:> Interessant.>> Ich arbeite in einem deutschen Großkonzern (>100.000 MA). Dabei habe ich> als Entwicklungsingenieur einen Arbeitsvertrag von 43h/Woche.> Wie bitte soll ich auf den 24wöchigen Schnitt von 8h am Tag kommen, wenn> ich schon 8,6h am Tag arbeiten muß ??>> Glaub wohl kaum, daß hier Arbeitsverträge abgeschloßen werden, die> geltenden Gesetzen so krass widersprechen.
Erlaubt sind 48h pro Woche, bei regulären 6 Werktagen (sic) ergibt das
8h pro Tag.
Marx W. schrieb:> MarcusW schrieb:>> Wie bitte soll ich auf den 24wöchigen Schnitt von 8h am Tag kommen, wenn>>>> ich schon 8,6h am Tag arbeiten muß ??>> Ach Junge, lies halt das AZG da wird von einer 6-Tagewoche ausgegangen,> nicht von der 5-Tagewoche!> Hat Gerd und Joska so gewollt!
Das ist EU Recht, das mehr als zögerlich in Deutsches Recht dann
umgesetzt wurde.
Bazzo schrieb:> Das ist EU Recht, das mehr als zögerlich in Deutsches Recht dann>> umgesetzt wurde.
Die EU legt die maximalen Grenzen fest!
National kann man dann auch innerhalb von diesen Grenzen einen engeren
Rahmen setzen! So war das auch, bevor der Steineschmeißer Joska und
Maschmeyer-Spezie Gerd ans Ruder kammen!
Martin schrieb im Beitrag #2292950:
> Daß Samstag ein Werktag ist, war schon immer[tm] so.
Pro forma meinetwegen, aber die Mehrheit der Angestellten arbeitet
samstags nicht.
Hans_Dampf schrieb:> Du willst damit andeuten, dass der Arbeitgeber darauf anspielt, bei viel> Arbeit nach 10h auszustempeln und evtl. anliegende Arbeit nachzuholen.>> Das ist Zeitkontenbetrug (egal ob zum Vor- oder Nachteil des AN) und ist> meines Wissens nach ein fristloser Kündigungsgrund.
Es ist üblich, wenn man eine Stundenzettel schreiben muss, das alles was
man über 10 Stunden hinaus gearbeitet hat, auf andere Tag verteilt.
Habe schon von "schwarzen" Zeitkonten mitbekommen, bei dem der Chef
diese Stunden auf einen extra Zettel, dem Arbeitnehmer bestätigt hat.
Eine Art inoffizielle Gutscheine für Mehrarbeit.
Martin schrieb im Beitrag #2293798:
> Die regelmäßigen Arbeitstage haben eben mit dem Werktag überhaupt nichts> zu tun. Und?
Wenn jemand samstags nie arbeiten muss, welche Relevanz hat es dann für
ihn ob der Samstag nun als Werktag tituliert wird oder nicht? Erscheint
mir ähnlich wichtig wie der Ramadan für Christen. ;-)
Mark Brandis schrieb:> Pro forma meinetwegen, aber die Mehrheit der Angestellten arbeitet> samstags nicht.
Zu meiner Zeit bis 1975 war noch Samstags Schulunterricht in der
Hauptschule. Das wurde aber in Richtung 1980 auch abgestellt.
In einem Unternehmen, wo ich vor 2 Jahren mal ausgeliehen war, wurde der
9-Stunden-Tag eingeführt, und halbtags Samstagsarbeit. Rückschritt der
Errungenschaften der Zivilisation. Dort flüchteten eine Menge wichtiger
Leute. Ein Grund wohl, warum ich dort als Leihkraft eingesetzt wurde.
;-)
Zuckerle schrieb im Beitrag #2284748:
>> Autor: egal (Gast)>> Datum: 29.07.2011 12:52>>> § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer>> Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht>> überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden,>> wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im>> Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.>> Schöner Paragraph. Wirklich sehr schön.>> Soviel zur Theorie! Und wie die Wirklichkeit?>> Kannste dir auf die Toilette hängen und wenn du dir die Adern an der> Schläfe rausdrückst über eine mögliche Verwendung des Papiers> nachdenken.
Naja, das Arbeitszeitgesetz ist da recht humorlos:
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder
fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in
Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der
Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen
Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,
3. entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen
§ 5 Abs. 2 die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen
Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
4. einer Rechtsverordnung nach § 8 Satz 1, § 13 Abs. 1 oder 2 oder § 24
zuwiderhandelt, soweit sie für einen bestimmten Tatbestand auf diese
Bußgeldvorschrift verweist,
5. entgegen § 9 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an Sonn- oder Feiertagen
beschäftigt,
6. entgegen § 11 Abs. 1 einen Arbeitnehmer an allen Sonntagen
beschäftigt oder entgegen § 11 Abs. 3 einen Ersatzruhetag nicht oder
nicht rechtzeitig gewährt,
7. einer vollziehbaren Anordnung nach § 13 Abs. 3 Nr. 2 zuwiderhandelt,
8. entgegen § 16 Abs. 1 die dort bezeichnete Auslage oder den dort
bezeichneten Aushang nicht vornimmt,
9. entgegen § 16 Abs. 2 oder § 21a Abs. 7 Aufzeichnungen nicht oder
nicht richtig erstellt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer
aufbewahrt oder
10. entgegen § 17 Abs. 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht
vollständig erteilt, Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt
oder nicht einsendet oder entgegen § 17 Abs. 5 Satz 2 eine Maßnahme
nicht gestattet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis
7, 9 und 10 mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro, in den
Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 mit einer Geldbuße bis zu
zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.
§ 23 Strafvorschriften
(1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten
Handlungen
1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines
Arbeitnehmers gefährdet oder
2. beharrlich wiederholt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 die Gefahr fahrlässig
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.
Sind übrigens Offizialdelikte.
Gruss
Axel
@ "Marx W" und alle anderen Interessierten:
Das Muppet-Duo "Joschka und Gerd" haben mit den Regeln des AZG
(Arbeitszeitgesetz) NICHTS zu tun gehabt, weil es bereits 1994 erlassen
wurde, in der Regierungszeit des Dicken !
Die Muppets haben jenseits vom AZG aber noch genug Dinge getan (oder
eben auch gelassen) die nicht gerade arbeitnehmerfreundlich waren und
sind.
Daß das AZG vor bescheuerten und sehr komplizierten
arbeitgeberfreundlichen Ausnahmeregelungen nur so strotzt (und seine
EU-Kompatibilität auch anzweifelbar ist) - geschenkt, brauchen wir nicht
drüber streiten.
Und für die wirksame Durchsetzung des AZG und aller anderen
Schutzgesetze braucht man einen guten, geschulten Betriebsrat oder -
alternativ - eben etliches Eigenstudium und ein kräftiges Rückgrat, und
am besten auch noch finanzielle Unabhängigkeit vom aktuellen Job.
Leute, bitte informiert Euch bei Profis (Betriebsräte, Anwälte,
Gewerkschafter, BG uä, notfalls deren Webseiten oder Wikipedia), bevor
Gerüchte von Gerüchten über dritte-Hand-hörensagen-Beispiele endlos
weiterverbreitet werden !
Auch eine freundliche Eigen-Anfrage bei der zuständigen
Berufsgenossenschaft hätte sicher eine raschere und kompetentere Antwort
auf die Ursprungsfrage ergeben als der ganze Rattenschwanz hier.
leicht erboste Grüße - eine Engagierte.
Wo kein Kläger, ....
Habe seitenweise Stundennachweise mit Arbeitszeiten deutlich über 10
Stunden, weniger als 11 Stunden zwischen Arbeitsende und -anfang,
60h/Woche, ...
Die Stunden wurden bezahlt (Punkt).
betriebsrätin schrieb:> und am besten auch noch finanzielle Unabhängigkeit vom aktuellen Job.
Wer hat sowas? Die meisten, die ich kenne haben sowas nicht.
Hatte sogar mal eine Firma, da wurden die Mitarbeiter sogar
aufgefordert, obwohl sie AU hatten arbeiten zu gehen, falls es ihnen
wieder besser ginge.
Auskunft der BG, Versicherungsschutz hätte ich auch, wenn ich
krankgeschrieben einen Unfall hätte.
Irgendwie scheinen es ein Paar hier nicht zu raffen !
Die 10 Stunden gelten in Deutschland und auch nur dann wenns auffliegt.
Wenn du IBN in Tibuktu machst, mit 100 Std./Woche ist fuer dich keine
Berufsgenossenschaft in Deutschland zustaendig.
betriebsrätin schrieb:> Leute, bitte informiert Euch bei Profis (Betriebsräte, Anwälte,> Gewerkschafter, BG uä, notfalls deren Webseiten oder Wikipedia)
Hahaha, dieser Ratschlag ist so was von realitätsfern. Jeder Anwalt in
Deutschland hält sich ja für einen Vollprofi, der grundsätzlich alle
Teilgebiete unseres Rechts perfekt beherrscht. Kein Rechtsanwalt wird
jemals ein Mandat ablehnen, selbst wenn er von der Materie nicht die
geringste Ahnung hat.
Brauchbare Tips erwarte ich nur von einem erfahrenen Fachanwalt für
Arbeitsrecht. Und für eine solche Beratung muss man in der Regel kräftig
löhnen, wenn es sich nicht um einen Vertragsanwalt irgendeiner
Organisation handelt, deren zahlendes Mitglied man ist.
Auch rechtlich relevante Hinweise auf Wikipedia sind mit Vorsicht zu
geniessen.
betriebsrätin schrieb:> Das Muppet-Duo "Joschka und Gerd" haben mit den Regeln des AZG> (Arbeitszeitgesetz) NICHTS zu tun gehabt, weil es bereits 1994 erlassen> wurde, in der Regierungszeit des Dicken !
Ja klar, und am 22. September stehen die Bundestagswahlen an...
NN schrieb:> Hahaha, dieser Ratschlag ist so was von realitätsfern. Jeder Anwalt in> Deutschland hält sich ja für einen Vollprofi, der grundsätzlich alle> Teilgebiete unseres Rechts perfekt beherrscht. Kein Rechtsanwalt wird> jemals ein Mandat ablehnen, selbst wenn er von der Materie nicht die> geringste Ahnung hat.
Stelle eine Frage an zwei Anwälte und du erhält drei Meinungen -
MINDESTENS
Tom schrieb:> Warum habt ihr den Thread nach zwei Jahren wieder ausgegraben?
Ein Autor namens 'betriebsrätin' hat den Fred wiederbelebt. Sie fand
vermutlich über eine Suchmaschine hierher, um auf recht durchschaubare
und dümmliche Art und Weise Wahlwerbung zu betreiben für eine Partei,
die bei den bevorstehenden Bundestagswahlen kandidiert:
Beitrag "Re: Nach Zehn Stunden kein Versicherungsschutz"
nicht_wähler schrieb:> und dümmliche Art und Weise Wahlwerbung zu betreiben für eine Partei,> die bei den bevorstehenden Bundestagswahlen kandidiert:
SED?