Forum: Ausbildung, Studium & Beruf ERA-Gruppe für Absolventen in Bayern


von Ein Gast (Gast)


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Hallo,

kann mir jemand bitte sagen, in welche ERA Gruppe ein Uni-Absolvent 
(Ing.) in Bayern i.d.R. eingruppiert wird? ERA9? ERA10?

Wann kommt man denn in welche Gruppe? Steigt man in Gruppe A ein und 
rutscht dann automatisch nach einer bestimmten Zeit in Gruppe B?

Bin neu auf dem Gebiet, deshalb schon mal vielen Dank für die Antworten 
:)

von Tom (Gast)


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Moin,

die Eingruppierung ist abhängig von der Stellenbeschreibung und nicht 
von der Ausbildung. Ich kenne einige Ingenieure díe nach dem Studium in 
ERA EG9 und andere die in EG 10 in Bayern eingestiegen sind. Nach Ablauf 
der Probezeit wird deine Leistungszulage festgelegt und nach 18 Monaten 
in Eingangsstufe A steigst Du in die Hauptstufe B ein.

Cheers

von PostMortem (Gast)


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Tom schrieb:
> Nach Ablauf
>
> der Probezeit wird deine Leistungszulage festgelegt

Kann auch schon nach 3 Monaten sein, ist nicht einheitlich vereinbart. 
Mir ist EG10 für Dipl.-Ing.'s bekannt.

von no (Gast)


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EG10A (siehe Gehaltstabelle der IGM für Bayern, die Werte stellen das 
Grundgehalt dar) zuzüglich 14% durchschittliche Leistungszulage.

Nach 2 Jahren solltest Du in EG11 befödert sein.

von Tom (Gast)


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>zuzüglich 14% durchschittliche Leistungszulage.
Höchst unwahrscheinlich direkt nach der Probezeit oder im ersten Jahr...

>Nach 2 Jahren solltest Du in EG11 befödert sein.
Sicher? Das hieße ja, dass man ca. 6 Monate in der Hauptstufe ist.

von hanshugo (Gast)


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FH = ERA 9, Uni = 10. Wer gut ist, direkt 10 B.

von Axel (Gast)


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Martin schrieb im Beitrag #2292871:
> hanshugo schrieb:
>> FH = ERA 9, Uni = 10. Wer gut ist, direkt 10 B.
>
> Was bist du denn für ein Nixblicker?
>
> Mach doch bitte die Tür zu. Von außen.

Dem kann ich nur beipflichten, denn wie in diesem Thread schon richtig 
angemerkt wurde, wird die ERA-Stufe nur durch die Stellenbeschreibung 
festgelegt und nicht durch die Ausbildung. Es kann also genauso ein 
FH-Absolvent in ERA EG10 einsteigen wie ein Uni-Absolvent in ERA EG9!

In die B-Stufe kann niemand direkt einsteigen, die gibt es in Bayern 
erst nach 18 Monaten! Man kann höchstens eine Sonderzulage vereinbaren, 
die on top auf das Grundgehalt gezahlt wird (aber evtl. mit der 
Leistungszulage verrechnet wird).

von anfänger (Gast)


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Also ich bin n frischgebackener Bachelor und hab in Bayern ein Angebot 
mit EG10. Allerdings Abschluss mit 1.1.

Die meisten Bachelor bekommen eher Angebote in richtung EG9. Ist aber 
stark abhängig von der Tätigkeit.

Note und Abschluss sagt also erstmal nix über das Gehalt aus.
Es gilt jedoch: Je höher der Abschluss un je besser die Noten, desto 
besser sind die Chancen auf die EG10 Jobs.

von Kurt (Gast)


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anfänger schrieb:
> Die meisten Bachelor bekommen eher Angebote in richtung EG9. Ist aber
> stark abhängig von der Tätigkeit.

Wenn sie denn überhaupt ERA angeboten bekommen. Gibt auch in Bayern 
erschreckend viele Firmen, die nicht der IG-Metall zugehören, weil sie 
es sich nicht leisten können.
Die Ingenieurdienstleisterseuche grassiert zudem auch in Bayern immer 
mehr.
Zum Erbrechen, wenn das der Aufschwung sein soll.

von PostMortem (Gast)


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hanshugo schrieb:
> Wer gut ist, direkt 10 B.

Absoluter Blödsinn, das ist unmöglich, wie bereits auch von anderen 
Leuten angemerkt. Sonderzulage mit Verrechnung der ersten 
Leistungszulage ist das Maximum, was man on top bekommen kann.

von Marx W. (Gast)


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PostMortem schrieb:
> Absoluter Blödsinn, das ist unmöglich, wie bereits auch von anderen
>
> Leuten angemerkt.

Bac. und Berufsanfänger fängt in ERA 10 an, wenn der Stammbaum stimmt!
Also, hat mit den Normalos nix zu tun!

von PostMortem (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Bac. und Berufsanfänger fängt in ERA 10 an, wenn der Stammbaum stimmt!
> Also, hat mit den Normalos nix zu tun!

Ja, richtig, aber mit EG10a, niemals mit EG10b, das ist unmöglich. EG10b 
gibt es erst nach 18 Monaten.

von Neu? (Gast)


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ist das neu mit ERA?

bei den alten Gruppen (t5,6) wars doch Usus auch als Absolvent im 2ten 
oder 3ten Beschäftigungsjahr (tariflich gesehen) einzusteigen.

Wüsste auch nicht warum das nicht gehen sollte?

Wer hat was dagegen wenn der Arbeitgeber es zahlen will und es zum 
Gehaltsgefüge passt?

Betriebsrat, Gewerkschaft und Angestellter wohl nicht, also wer?

von PostMortem (Gast)


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Neu? schrieb:
> Betriebsrat, Gewerkschaft und Angestellter wohl nicht, also wer?

Die Leute, die noch keine 18 Monate dort arbeiten und NICHT B direkt 
bekommen, sondern 18 Monate warten müssen logischerweise?? Der 
Tarifvertrag schreibt das vor.

von PostMortem (Gast)


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Da brauchen wir jetzt auch gar keine große Diskussion starten - der 
Arbeitgeber kann das Gehalt über Sonderzulagen aufstocken. Eine 
Verwendung der Klasse B wäre also - selbst wenn es möglich wäre - 
unsinnig. Oder er kann die Stelle als EG11 ausschreiben - was auch 
immer. Man steigt jedenfalls immer mit A ein, denn A und B sind Ausdruck 
der Betriebszugehörigkeit, sonst nichts.

von kai (Gast)


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PostMortem schrieb:
> Man steigt jedenfalls immer mit A ein, denn A und B sind Ausdruck
> der Betriebszugehörigkeit, sonst nichts.

mag sein das es so gedacht ist, die praxis sieht aber anders aus. ich 
selbst bin vor 2 jahren auch in B eingestiegen - ebenfalls mit 2j BE in 
einem anderen unternehmen.
is doch fürs unternehmen auch viel besser als eine stufe höher, denn in 
die B komme ich ja sonst eh nach zeit x. sie nehmen also nur eine 
geplante erhöhung vorweg...

von PostMortem (Gast)


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Naja, was welche Firma möglicherweise "klüngelt" wie der Kölner sagt, 
das weiß man natürlich nicht. Aber streng genommen ist das so - wie 
gesagt - weder tarifvertraglich zulässig noch macht es Sinn, da derselbe 
Effekt über Sonderzulage erreichbar wäre.

von PostMortem (Gast)


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Martin schrieb im Beitrag #2293801:
> Belege das doch mal anhand eines Auszuges des in deinem Tarifbezirk
>
> gültigen Tarifvertrags. Danke.

"§ 4 Entgeltstufen

3. Die Zuordnung des Arbeitnehmers in die Stufe A erfolgt bei 
Eingruppierung oder Umgruppierung des Arbeitnehmers.

4. Die Zuordnung des Arbeitnehmers in die Stufe B gilt nach folgenden 
Zeitabläufen:

..."

Da steht ausdrücklich, dass die Ein-/Umgruppierung in Stufe A erfolgt 
und B nur nach Zeitablauf eintritt. Im Übrigen: Bitte.

von Tom (Gast)


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Was hier alles an Unwahrheiten erzählt wird... Die meisten, die hier 
posten, arbeiten wahrscheinlich gar nicht in einem IGM Unternehmen.
Ich arbeite bei einem großen OEM und bin in eine B Stufe eingestiegen, 
allerdings nicht als Absolvent.
Problem ist meiner Meinung nach, dass der IGM Tarifvertrag nicht 
wirklich transparent ist, die Eingruppierung ist einfach nicht 
transparent genug. Zumal sagt die Eingruppierung an sich nicht viel aus, 
da jemand auch noch eine übertariliche Zulage etc. erhalten kann.
Auch wenn es manche nicht wahrhaben wollen: Je höher der Abschluss, 
desto höher die Ersteingruppierung. Angenommen jemand bewirbt sich auf 
eine EG11 Stelle. Dann wird einer mit Bachelor Abschluss vielleicht in 
EG9, einer mit Uni Master Abschluss in EG10 eingruppiert. Einem Uni 
Absolventen wird zunächst ein größeren Gehaltvorteil gewährt, auch wenn 
sich dieser nach ein paar Jahren ausgleicht.

Deshalb sollte jeder hier, der ein IGM Gehalt postet, seine Bestandteile 
auflisten.

von John (Gast)


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>Problem ist meiner Meinung nach, dass der IGM Tarifvertrag nicht
>wirklich transparent ist, die Eingruppierung ist einfach nicht
>transparent genug. Zumal sagt die Eingruppierung an sich nicht viel aus,
>da jemand auch noch eine übertariliche Zulage etc. erhalten kann.

Wobei die Zulage dann mit dem leistungsabhängigen Teil nach der 
Probezeit verrechnet wird.

von Tom (Gast)


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John schrieb:
>>Problem ist meiner Meinung nach, dass der IGM Tarifvertrag nicht
>>wirklich transparent ist, die Eingruppierung ist einfach nicht
>>transparent genug. Zumal sagt die Eingruppierung an sich nicht viel aus,
>>da jemand auch noch eine übertariliche Zulage etc. erhalten kann.
>
> Wobei die Zulage dann mit dem leistungsabhängigen Teil nach der
> Probezeit verrechnet wird.

Ja, das stimmt. Ich denke, dass die Unternehmen die Neueinsteiger lieber 
eine ERA Stufe niedriger einstellen und dafür eine übertarifliche Zulage 
gewähren, die der Arbeitgeber ziemlich leicht streichen kann.
Ist man nämlich erst mal in einer ERA Stufe, kann man kaum mehr 
zurückgestuft werden - nur die Leistungszulage kann auf 0 zurückgefahren 
werden, aber in EG12b ist das Grundgehalt ja schon bei 4668€.

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