Guten morgen, ich habe mein Arbeitsverhältnis beim Dienstleister zum 30.09 gekündigt und habe noch um die -60 Stunden, die während der Kurzarbeitsphase entstanden sind. Wir sollten eben mit unseren Stunden runtergehen, bis der Antrag beim Arbeitsamt eingereicht wurde. Nun konnte ich danach die fehlenden Stunden nicht aufarbeiten, weil der Kunde, bei dem ich schon immer eingesetzt war und noch bin, nicht wollte, dass ich länger wie 8 Stunden arbeite. Ich hätte noch 4 Tage Resturlaub und mir wurde angeboten, dass 3 Tage davon mit den fehlenden Stunden verrechnet werden könnte. Sozusagen ein Angebot vom Arbeitgeber. Ich würde aber lieber gerne alle 4 Tage Urlaub machen :). Kennt sich jemand mit der Thematik aus? Für Tips und Anregungen wäre ich dankbar. Gruß
Nimm das Angebot an, sonst sind alle 4 Tage weg und Du bekommst für weitere Tage zusätzlich noch kein Geld! Ach ja: Ich hätte übrigens auch gerne viel - würde gerne pro Jahr 200 Tage Urlaub machen ... Aber Wunsch und Realität liegen weit auseinander!
Also ich finde das Angebot eigentlich recht fair, denn im Grunde verzichten die dann immer noch auf sehr viele Stunden. Stell dir vor du hättest +60 Stunden und dürftest nur 3 Tage mehr Urlaub als Ersatz nehmen, das fändest du dann sicherlich nicht so toll. Also wenn du den Urlaub von 4 Tagen nicht wirklich ganz ganz dringend brauchst, würde ich an deiner Stelle darauf eingehen. Wenn du doch unbedingt noch Urlaub machen möchtest, könntest du deinen Arbeitgeber ja mal fragen, ob er sich darauf einlässt dir weniger Lohn im letzten Monat zu zahlen... sozusagen als negativer Überstundenausgleich. Aber ob du damit glücklicher wirst bezweifle ich. Ich bin der Meinung, dass man als Arbeitnehmer einem Arbeitgeber gegenüber auch immer fair auftreten soll - solange es der Arbeitgeber auch macht. Unabhängig davon, ob Dienstleister oder nicht. Das gehört einfach zum ordentlichen Miteinander in einer Gesellschaft dazu. Außerdem hast du nichts davon wegen 3 Tagen mehr Urlaub jetzt dort Stress zu machen. Vielleicht musst du ja mal in 5 Jahre oder so zu denen zurück und dann würde dir soetwas den Weg verbauen. Viel Erfolg, netbandit
Was ist dein Problem? 60h fehlen, dafür 3 Tage Gegenleistung! Was erwartest du denn?
spinnst du? urlaub nehmen! urlaub nicht nehmen und abrechnen! die negativen stunden darf er dir nur anlasten, wenn das im tarifvertrag oder arbeitsvertrag AUSDRÜCKLICH so geregelt ist. ansonsten verfallen die einfach. zudem wurden dien negativen stunden hier angewiesen ligen also klar in seinem bereich. und das gilt für D,S und A!
-Gast- schrieb: > Guten morgen, > > > > ich habe mein Arbeitsverhältnis beim Dienstleister zum 30.09 gekündigt > > und habe noch um die -60 Stunden, die während der Kurzarbeitsphase > > entstanden sind. Wir sollten eben mit unseren Stunden runtergehen, bis Wer hat die Anweisung gegeben? > der Antrag beim Arbeitsamt eingereicht wurde. Minusstunden, die durch den AG entstehen sind von dir nicht zu verantworten. Ich kenne die gesamten Umstände nicht (wäre aber schön wenn hier auch mal nur Fragen gestellt würden von den TO`s die man mit Ja/Nein beantworten kann!) > Ich hätte noch 4 Tage Resturlaub und mir wurde angeboten, dass 3 Tage > davon mit den fehlenden Stunden verrechnet werden könnte. Sozusagen ein > Angebot vom Arbeitgeber. Mach es nicht, dir stehen die Resttage Urlaub beim neuen AG zu! Denke da versucht einer von den Personalvermittlern seine Minus über das Budget Urlaub innerhalb der Verleiherfirma zu minimieren. Deshalb, lass dich nicht darauf ein! Das ist Deppenfang, was der AG da mit dir macht, die halten dich einfach für "unter..lichtet"!
Marx W. schrieb: > Mach es nicht, dir stehen die Resttage Urlaub beim neuen AG zu! D.h. wenn ich meinem jetztigen Arbeitgeber sagen würde, ich nehme meine restlichen Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber und würde sozusagen bis zum letzten Tag arbeiten, dann ginge das? Dann würde ja der jetztige Arbeitgeber auch mehr davon haben, da ich ja schließlich ein Tag mehr arbeite (statt Urlaub zu nehmen) und das bringt Ihnen Geld. Oder denke ich da falsch.
-Gast- schrieb: > D.h. wenn ich meinem jetztigen Arbeitgeber sagen würde, ich nehme meine > > restlichen Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber und würde sozusagen bis > > zum letzten Tag arbeiten, dann ginge das? Dann würde ja der jetztige > > Arbeitgeber auch mehr davon haben, da ich ja schließlich ein Tag mehr > > arbeite (statt Urlaub zu nehmen) und das bringt Ihnen Geld. Oder denke > > ich da falsch. Öh, du weist schon was eine Urlaubsbescheinigung deines jetzigen AG ist , die du dann den neuen AG vorlegen mußt!
Marx W. schrieb: > Öh, du weist schon was eine Urlaubsbescheinigung deines jetzigen AG ist > > , die du dann den neuen AG vorlegen mußt! Ja schon, ich war mir eben nicht sicher, ob ich meine restlichen Urlaubstage gerechnet eben in meinem Fall auf 3/4-Jahr nehmen muss oder nicht. Eine Urlaubsbescheinigung könnte ja auch dafür sein, falls man alle Urlaubstage fürs Jahr genommen hat z.B. Wie auch immer. Trotzdem die selbe Frage: wenn ich das Angebot von meinem Arbeitgeber so betrachte, dann wäre es für mich und für den Arbeitgeber besser, wenn ich überhaupt keine Urlaubstage nehme bis zu meinem Austritt. Wäre das nicht eine Win-Win-Situation?
Stell dir mal folgende Frage: warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen?
...es fehlt hier bei Einigen der Bezug zur Realität! Tarif hin oder her, Recht haben oder nicht, etc. Es bleiben immer die Fragen: Was bin ich bereit zu geben? Was hab' ich davon, was die Gegenpartei?
jl schrieb: > Stell dir mal folgende Frage: > > warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen? Also ich muss meinen anteiligen Resturlaub nehmen, bevor ich die neue Stelle antrete. Daher werde ich auf das Angebot von meinem jetztigen Arbeitgeber eingehen.
jl schrieb: > Stell dir mal folgende Frage: > > warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen? Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt? Warum muss ich soviel Steuern zahlen? Warum soll damit Griechenland geholfen werden?
-Gast- schrieb: > Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt? Ja, siehe Bundesurlaubsgesetz! > Warum muss ich soviel Steuern zahlen? Warum soll damit Griechenland > > geholfen werden? Ist in dem Forum fehl am Platz, gehört in Off-Topic. Also, -Gast- halt dich an die Spielregeln!
-Gast- schrieb: > Also ich muss meinen anteiligen Resturlaub nehmen, bevor ich die neue Wer sagt das? > Stelle antrete. > > Daher werde ich auf das Angebot von meinem jetztigen Arbeitgeber Warum? > eingehen.
Marx W. schrieb: >> Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt? > > Ja, siehe Bundesurlaubsgesetz! und jetzt erklär mal folgendes (Extrembeispiel): - Urlaubsanspruch 4Wochen und noch nicht genommen - alte Stelle zum 30.11. gekündigt und neue Stelle ab 01.12. -> warum soll ich als AG auf so etwas eingehen? würde bedeuten das er den gesamten Dez Urlaub macht und ich eine Lohnzahlung für nichterbrachte Leistung vornehmen muss. Brauch ich sojemanden in meiner Firma? Im Extremfall kündigt er auch noch in der Probezeit zum Ende-Dezember.
-Gast- schrieb: > Ja schon, ich war mir eben nicht sicher, ob ich meine restlichen > > Urlaubstage gerechnet eben in meinem Fall auf 3/4-Jahr nehmen muss oder > > nicht. Mußt du nicht! > Eine Urlaubsbescheinigung könnte ja auch dafür sein, falls man > > alle Urlaubstage fürs Jahr genommen hat z.B. Die Arbeitgeberseite sieht sich halt immer als Feind der Arbeitnehmer, da halten die AG auf einmal wie Pech und Schwefel zusammen! > > Wie auch immer. Trotzdem die selbe Frage: wenn ich das Angebot von > > meinem Arbeitgeber so betrachte, dann wäre es für mich und für den > > Arbeitgeber besser, wenn ich überhaupt keine Urlaubstage nehme bis zu > > meinem Austritt. Ach, stelle nicht immer Fragen mit "wenn, ob, dann, aber, oder" in einen Satz! Wer soll da noch eine Antwort drauf geben können, ohne eine halbe arbeitrechtliche gutachterliche Stellungnahme über 95 Seiten abliefern zu müssen! > > Wäre das nicht eine Win-Win-Situation? Hast du eine Def. für Win-Win-Situation? Ansonsten, denn Schaden hast du, nicht ich!
Wäre mir völlig neu, dass der neue AG alten Urlaub bezahlt! Wie das denn?
ich sehe, wir sind uns noch nicht einig, ob anteiliger Resturlaub genommen werden musst oder nicht.
Lies mal den letzen Absatz. http://www.grprainer.com/Archiv/a/jahresurlaub-nach-stellenwechsel_5.html Bei deinem neuen AG gibts somit 2Tage/Monat ab Oktober an Urlaubsanspruch. Da ist nichts mit Mitnehmen von alten Urlaubsansprüchen.
Helmut S. schrieb: > Lies mal den letzen Absatz. > > http://www.grprainer.com/Archiv/a/jahresurlaub-nac... > > > > Bei deinem neuen AG gibts somit 2Tage/Monat ab Oktober an > > Urlaubsanspruch. > > Da ist nichts mit Mitnehmen von alten Urlaubsansprüchen. So habe ich es mir auch gedacht, bzw. inzwischen auch gelesen. Danke für die musterhafte Antwort. Kurz und präzise. Kein Gelaber drum rum, keine Gegenfragen etc.
jl schrieb: > und jetzt erklär mal folgendes (Extrembeispiel): > - Urlaubsanspruch 4Wochen und noch nicht genommen > - alte Stelle zum 30.11. gekündigt und neue Stelle ab 01.12. > -> warum soll ich als AG auf so etwas eingehen? Stell ihn zum 01.01 ein! Problem gelöst! > würde bedeuten das er den gesamten Dez Urlaub macht und ich eine > Lohnzahlung für nichterbrachte Leistung vornehmen muss. Brauch ich > > sojemanden in meiner Firma? Behilf dir mit einer Kiste Kneitinger Bock, das hilft immer! > Im Extremfall kündigt er auch noch in der > > Probezeit zum Ende-Dezember. Würd mich bei dem Ton nicht wundern! Der Ton gefällt mir gar nicht, hier sind wir nicht in Toilette (Schei..aus) auf einer Baustelle in der Ukraine oder auf der Ru..enschicht bei der M.N in München! AG bist du, Ja oder Nein? Hey, dann müsstest du doch das aus dem FF kennen? AN der vor dem 30.06 in die Frima eintritt hat Anspruch auf den vollen Jahresarbeitsurlaub, abzüglich vom vorherigen AG gewährten Urlaub! Gilt auch, wenn er davor ALG-Bezieher war oder Student,Schüler oder sich in Justizobhut befunden hat! Danach hat er nur mehr anteilig nach Monaten Anspruch auf Urlaub STEHT HIER! http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/arbeitgeberwechsel-was-ist-mit-den-urlaubsanspruechen/ Muss ich hier trivialste rechtliche Verhältnisse aufklären? Frag mich hier, ob in den Forum Ingenieure teilnehmen! Googeln, scheint sich bei den Techniker und Meistern , nur auf den Begiff "Big Titts" zu beschränken! Rechtskenntnisse sind für Ingenieure eine der wichtigsten berufsfremden Felder, auf denen sie sich WEITERBILDEN MÜSSEN!
Gerald Hellinghaus schrieb: > Wäre mir völlig neu, dass der neue AG alten Urlaub bezahlt! Wie das > > denn? Nichtwissen kommt halt vom lesen des Sportteils in der Tagespresse!
Marx W. schrieb: > AG bist du, Ja oder Nein? nö - zum Glück nicht. Und wenn dann würd ich bestimmt niemanden einstellen wollen. Obwohl, es soll noch Leute geben die wissen was "Geben und Nehmen" bedeutet. Marx W. schrieb: > Hey, dann müsstest du doch das aus dem FF kennen? > > AN der vor dem 30.06 in die Frima eintritt hat Anspruch auf den vollen > > Jahresarbeitsurlaub, abzüglich vom vorherigen AG gewährten Urlaub! tja und genau darum gings hier nicht. sondern darum: -Gast- schrieb: > zum 30.09 gekündigt Marx W. schrieb: > Kiste Kneitinger Bock ach ein Regensburger :-D
Wenn du keine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber geschlossen hast muss er die die Stunden bezahlen oder dir die Gelegenheit geben die Stunden zu erbringen.
Das Recht den Urlaub zum neuen AG mitzunehmen besteht wohl. Aber ich hätte das spätestens bei der Vertragsunterzeichnung noch einmal angesprochen, Der neue AG liebt solche Überraschungen bestimmt. Bei den Minusstunden weiss ich nicht wie die Gesetzlage und/oder Vertragslage ist. Aber: Man sieht sich immer 2 Mal im Leben. Bist du bereit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem alten AG einzugehen? Der AG sitzt meistens am längeren Hebel und kann dich ggf. auf irgendwelche schwarze Listen setzen. Darf er zwar nicht, aber beweise so etwas mal. Auch beim Zeugnis musst du dann wieder klagen, wenn er dir da was reinwürgt. Und bei Arbeitsrechtstreitereien müssen meines Wissens erst mal beide Seiten zahlen. Ich würde darauf eingehen, evt. mit dem freundlichen Hinweis, daß du das streng genommen nicht müsstest (wenn belegbar) und wegen deiner Kooperation auch ein entsprechend einwandfreies Zeugnis erwartest.
Gregor Wetzel schrieb: > Wenn du keine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber > > geschlossen hast muss er die die Stunden bezahlen oder dir die > > Gelegenheit geben die Stunden zu erbringen. Denke die Minusstunden hat der TO nicht wieder reinzuarbeiten. Denn es lag ja im Riskoberich des AG (Verleiher) bei Arbeitsmangel die Kurzarbeit bei der Argentur f. A. rechtzeitig zu beantragen! Denke hier waren die Personaldisponenten der Meinung, alle MA in AÜG hätten ein Zeitguthaben, dass jetzt einfach mal aufgebraucht werden sollte.
Marx W. schrieb: > Googeln, scheint sich bei den Techniker und Meistern , nur auf den > > Begiff "Big Titts" zu beschränken! jow 2310472 Treffer !
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