Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Minusstunden - Kündigung


von -Gast- (Gast)


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Guten morgen,

ich habe mein Arbeitsverhältnis beim Dienstleister zum 30.09 gekündigt 
und habe noch um die -60 Stunden, die während der Kurzarbeitsphase 
entstanden sind. Wir sollten eben mit unseren Stunden runtergehen, bis 
der Antrag beim Arbeitsamt eingereicht wurde. Nun konnte ich danach die 
fehlenden Stunden nicht aufarbeiten, weil der Kunde, bei dem ich schon 
immer eingesetzt war und noch bin, nicht wollte, dass ich länger wie 8 
Stunden arbeite.
Ich hätte noch 4 Tage Resturlaub und mir wurde angeboten, dass 3 Tage 
davon mit den fehlenden Stunden verrechnet werden könnte. Sozusagen ein 
Angebot vom Arbeitgeber.
Ich würde aber lieber gerne alle 4 Tage Urlaub machen :). Kennt sich 
jemand mit der Thematik aus? Für Tips und Anregungen wäre ich dankbar.

Gruß

von Michael (Gast)


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Nimm das Angebot an, sonst sind alle 4 Tage weg und Du bekommst für 
weitere Tage zusätzlich noch kein Geld!

Ach ja: Ich hätte übrigens auch gerne viel - würde gerne pro Jahr 200 
Tage Urlaub machen ... Aber Wunsch und Realität liegen weit auseinander!

von A. N. (netbandit)


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Also ich finde das Angebot eigentlich recht fair, denn im Grunde 
verzichten die dann immer noch auf sehr viele Stunden. Stell dir vor du 
hättest +60 Stunden und dürftest nur 3 Tage mehr Urlaub als Ersatz 
nehmen, das fändest du dann sicherlich nicht so toll.

Also wenn du den Urlaub von 4 Tagen nicht wirklich ganz ganz dringend 
brauchst, würde ich an deiner Stelle darauf eingehen. Wenn du doch 
unbedingt noch Urlaub machen möchtest, könntest du deinen Arbeitgeber ja 
mal fragen, ob er sich darauf einlässt dir weniger Lohn im letzten Monat 
zu zahlen... sozusagen als negativer Überstundenausgleich. Aber ob du 
damit glücklicher wirst bezweifle ich.

Ich bin der Meinung, dass man als Arbeitnehmer einem Arbeitgeber 
gegenüber auch immer fair auftreten soll - solange es der Arbeitgeber 
auch macht. Unabhängig davon, ob Dienstleister oder nicht. Das gehört 
einfach zum ordentlichen Miteinander in einer Gesellschaft dazu. 
Außerdem hast du nichts davon wegen 3 Tagen mehr Urlaub jetzt dort 
Stress zu machen. Vielleicht musst du ja mal in 5 Jahre oder so zu denen 
zurück und dann würde dir soetwas den Weg verbauen.

Viel Erfolg,
netbandit

von cebulon (Gast)


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Was ist dein Problem?
60h fehlen, dafür 3 Tage Gegenleistung!
Was erwartest du denn?

von Clemens S. (zoggl)


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spinnst du?
urlaub nehmen!
urlaub nicht nehmen und abrechnen!

die negativen stunden darf er dir nur anlasten, wenn das im tarifvertrag 
oder arbeitsvertrag AUSDRÜCKLICH so geregelt ist. ansonsten verfallen 
die einfach. zudem wurden dien negativen stunden hier angewiesen ligen 
also klar in seinem bereich.

und das gilt für D,S und A!

von Marx W. (Gast)


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-Gast- schrieb:
> Guten morgen,
>
>
>
> ich habe mein Arbeitsverhältnis beim Dienstleister zum 30.09 gekündigt
>
> und habe noch um die -60 Stunden, die während der Kurzarbeitsphase
>
> entstanden sind. Wir sollten eben mit unseren Stunden runtergehen, bis
Wer hat die Anweisung gegeben?
> der Antrag beim Arbeitsamt eingereicht wurde.


Minusstunden, die durch den AG entstehen sind von dir nicht zu 
verantworten.

Ich kenne die gesamten Umstände nicht (wäre aber schön wenn hier auch 
mal nur Fragen gestellt würden von den TO`s die man mit Ja/Nein 
beantworten kann!)

> Ich hätte noch 4 Tage Resturlaub und mir wurde angeboten, dass 3 Tage
> davon mit den fehlenden Stunden verrechnet werden könnte. Sozusagen ein
> Angebot vom Arbeitgeber.

Mach es nicht, dir stehen die Resttage Urlaub beim neuen AG zu!
Denke da versucht einer von den Personalvermittlern seine Minus über das 
Budget Urlaub innerhalb der Verleiherfirma  zu minimieren.

Deshalb, lass dich nicht darauf ein!
Das ist Deppenfang, was der AG da mit dir macht, die halten dich einfach 
für "unter..lichtet"!

von -Gast- (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Mach es nicht, dir stehen die Resttage Urlaub beim neuen AG zu!

D.h. wenn ich meinem jetztigen Arbeitgeber sagen würde, ich nehme meine 
restlichen Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber und würde sozusagen bis 
zum letzten Tag arbeiten, dann ginge das? Dann würde ja der jetztige 
Arbeitgeber auch mehr davon haben, da ich ja schließlich ein Tag mehr 
arbeite (statt Urlaub zu nehmen) und das bringt Ihnen Geld. Oder denke 
ich da falsch.

von Marx W. (Gast)


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-Gast- schrieb:
> D.h. wenn ich meinem jetztigen Arbeitgeber sagen würde, ich nehme meine
>
> restlichen Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber und würde sozusagen bis
>
> zum letzten Tag arbeiten, dann ginge das? Dann würde ja der jetztige
>
> Arbeitgeber auch mehr davon haben, da ich ja schließlich ein Tag mehr
>
> arbeite (statt Urlaub zu nehmen) und das bringt Ihnen Geld. Oder denke
>
> ich da falsch.


Öh, du weist schon was eine Urlaubsbescheinigung deines jetzigen AG ist 
, die du dann den neuen AG vorlegen mußt!

von -Gast- (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Öh, du weist schon was eine Urlaubsbescheinigung deines jetzigen AG ist
>
> , die du dann den neuen AG vorlegen mußt!

Ja schon, ich war mir eben nicht sicher, ob ich meine restlichen 
Urlaubstage gerechnet eben in meinem Fall auf 3/4-Jahr nehmen muss oder 
nicht. Eine Urlaubsbescheinigung könnte ja auch dafür sein, falls man 
alle Urlaubstage fürs Jahr genommen hat z.B.
Wie auch immer. Trotzdem die selbe Frage: wenn ich das Angebot von 
meinem Arbeitgeber so betrachte, dann wäre es für mich und für den 
Arbeitgeber besser, wenn ich überhaupt keine Urlaubstage nehme bis zu 
meinem Austritt.
Wäre das nicht eine Win-Win-Situation?

von jl (Gast)


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Stell dir mal folgende Frage:
   warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen?

von cebulon (Gast)


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...es fehlt hier bei Einigen der Bezug zur Realität!

Tarif hin oder her, Recht haben oder nicht, etc.
Es bleiben immer die Fragen:
Was bin ich bereit zu geben?
Was hab' ich davon, was die Gegenpartei?

von -Gast- (Gast)


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jl schrieb:
> Stell dir mal folgende Frage:
>
>    warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen?

Also ich muss meinen anteiligen Resturlaub nehmen, bevor ich die neue 
Stelle antrete.
Daher werde ich auf das Angebot von meinem jetztigen Arbeitgeber 
eingehen.

von -Gast- (Gast)


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jl schrieb:
> Stell dir mal folgende Frage:
>
>    warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen?

Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt?
Warum muss ich soviel Steuern zahlen? Warum soll damit Griechenland 
geholfen werden?

von Marx W. (Gast)


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-Gast- schrieb:
> Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt?
Ja, siehe Bundesurlaubsgesetz!
> Warum muss ich soviel Steuern zahlen? Warum soll damit Griechenland
>
> geholfen werden?

Ist in dem Forum fehl am Platz, gehört in Off-Topic.
Also, -Gast- halt dich an die Spielregeln!

von Marx W. (Gast)


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-Gast- schrieb:
> Also ich muss meinen anteiligen Resturlaub nehmen, bevor ich die neue
Wer sagt das?
> Stelle antrete.
>
> Daher werde ich auf das Angebot von meinem jetztigen Arbeitgeber
Warum?
> eingehen.

von jl (Gast)


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Marx W. schrieb:
>> Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt?
>
> Ja, siehe Bundesurlaubsgesetz!

und jetzt erklär mal folgendes (Extrembeispiel):
- Urlaubsanspruch 4Wochen und noch nicht genommen
- alte Stelle zum 30.11. gekündigt und neue Stelle ab 01.12.
-> warum soll ich als AG auf so etwas eingehen?
   würde bedeuten das er den gesamten Dez Urlaub macht und ich eine 
Lohnzahlung für nichterbrachte Leistung vornehmen muss. Brauch ich 
sojemanden in meiner Firma? Im Extremfall kündigt er auch noch in der 
Probezeit zum Ende-Dezember.

von Marx W. (Gast)


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-Gast- schrieb:
> Ja schon, ich war mir eben nicht sicher, ob ich meine restlichen
>
> Urlaubstage gerechnet eben in meinem Fall auf 3/4-Jahr nehmen muss oder
>
> nicht.

Mußt du nicht!
> Eine Urlaubsbescheinigung könnte ja auch dafür sein, falls man
>
> alle Urlaubstage fürs Jahr genommen hat z.B.

Die Arbeitgeberseite sieht sich halt immer als Feind der Arbeitnehmer, 
da halten die AG auf einmal wie Pech und Schwefel zusammen!
>
> Wie auch immer. Trotzdem die selbe Frage: wenn ich das Angebot von
>
> meinem Arbeitgeber so betrachte, dann wäre es für mich und für den
>
> Arbeitgeber besser, wenn ich überhaupt keine Urlaubstage nehme bis zu
>
> meinem Austritt.
Ach, stelle nicht immer Fragen mit "wenn, ob, dann, aber, oder" in einen 
Satz! Wer soll da noch  eine Antwort drauf geben können, ohne eine halbe 
arbeitrechtliche gutachterliche Stellungnahme über 95 Seiten abliefern 
zu müssen!
>
> Wäre das nicht eine Win-Win-Situation?

Hast du eine Def. für Win-Win-Situation?

Ansonsten, denn Schaden hast du, nicht ich!

von H. G. (Gast)


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Wäre mir völlig neu, dass der neue AG alten Urlaub bezahlt! Wie das 
denn?

von -Gast- (Gast)


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ich sehe, wir sind uns noch nicht einig, ob anteiliger Resturlaub 
genommen werden musst oder nicht.

von Helmut S. (helmuts)


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Lies mal den letzen Absatz.
http://www.grprainer.com/Archiv/a/jahresurlaub-nach-stellenwechsel_5.html

Bei deinem neuen AG gibts somit 2Tage/Monat ab Oktober an 
Urlaubsanspruch.
Da ist nichts mit Mitnehmen von alten Urlaubsansprüchen.

von -Gast- (Gast)


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Helmut S. schrieb:
> Lies mal den letzen Absatz.
>
> http://www.grprainer.com/Archiv/a/jahresurlaub-nac...
>
>
>
> Bei deinem neuen AG gibts somit 2Tage/Monat ab Oktober an
>
> Urlaubsanspruch.
>
> Da ist nichts mit Mitnehmen von alten Urlaubsansprüchen.


So habe ich es mir auch gedacht, bzw. inzwischen auch gelesen.
Danke für die musterhafte Antwort. Kurz und präzise.
Kein Gelaber drum rum, keine Gegenfragen etc.

von Marx W. (Gast)


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jl schrieb:
> und jetzt erklär mal folgendes (Extrembeispiel):
> - Urlaubsanspruch 4Wochen und noch nicht genommen
> - alte Stelle zum 30.11. gekündigt und neue Stelle ab 01.12.
> -> warum soll ich als AG auf so etwas eingehen?

Stell ihn zum 01.01 ein! Problem gelöst!
>    würde bedeuten das er den gesamten Dez Urlaub macht und ich eine
> Lohnzahlung für nichterbrachte Leistung vornehmen muss. Brauch ich
>
> sojemanden in meiner Firma?
Behilf dir mit einer Kiste Kneitinger Bock, das hilft immer!
> Im Extremfall kündigt er auch noch in der
>
> Probezeit zum Ende-Dezember.

Würd mich bei dem Ton nicht wundern!

Der Ton gefällt mir gar nicht, hier sind wir nicht in Toilette 
(Schei..aus) auf einer Baustelle in der Ukraine oder auf der 
Ru..enschicht bei der M.N in München!


AG bist du, Ja oder Nein?
Hey, dann müsstest du doch das aus dem FF kennen?
AN der vor dem 30.06 in die Frima  eintritt hat Anspruch auf den vollen 
Jahresarbeitsurlaub, abzüglich vom vorherigen AG gewährten Urlaub!
Gilt auch, wenn er davor ALG-Bezieher war oder Student,Schüler oder sich 
in Justizobhut befunden hat!
Danach hat er nur mehr anteilig nach Monaten Anspruch auf Urlaub

STEHT HIER!
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/arbeitgeberwechsel-was-ist-mit-den-urlaubsanspruechen/

Muss ich hier trivialste rechtliche Verhältnisse aufklären?
Frag mich hier, ob in den Forum Ingenieure teilnehmen!
Googeln, scheint sich bei den Techniker und Meistern , nur auf den 
Begiff "Big Titts" zu beschränken!
Rechtskenntnisse sind für Ingenieure eine der wichtigsten berufsfremden 
Felder, auf denen sie sich WEITERBILDEN MÜSSEN!

von Marx W. (Gast)


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Gerald Hellinghaus schrieb:
> Wäre mir völlig neu, dass der neue AG alten Urlaub bezahlt! Wie das
>
> denn?

Nichtwissen kommt halt vom lesen des Sportteils in der Tagespresse!

von jl (Gast)


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Marx W. schrieb:
> AG bist du, Ja oder Nein?

nö - zum Glück nicht. Und wenn dann würd ich bestimmt niemanden 
einstellen wollen. Obwohl, es soll noch Leute geben die wissen was 
"Geben und Nehmen"  bedeutet.



Marx W. schrieb:
> Hey, dann müsstest du doch das aus dem FF kennen?
>
> AN der vor dem 30.06 in die Frima  eintritt hat Anspruch auf den vollen
>
> Jahresarbeitsurlaub, abzüglich vom vorherigen AG gewährten Urlaub!

tja und genau darum gings hier nicht.
sondern darum:
  -Gast- schrieb:
  > zum 30.09 gekündigt



Marx W. schrieb:
> Kiste Kneitinger Bock
ach ein Regensburger :-D

von Gregor W. (gregor78)


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Wenn du keine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber 
geschlossen hast muss er die die Stunden bezahlen oder dir die 
Gelegenheit geben die Stunden zu erbringen.

von Udo S. (urschmitt)


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Das Recht den Urlaub zum neuen AG mitzunehmen besteht wohl.
Aber ich hätte das spätestens bei der Vertragsunterzeichnung noch einmal 
angesprochen, Der neue AG liebt solche Überraschungen bestimmt.
Bei den Minusstunden weiss ich nicht wie die Gesetzlage und/oder 
Vertragslage ist.
Aber:
Man sieht sich immer 2 Mal im Leben.
Bist du bereit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem alten AG 
einzugehen?
Der AG sitzt meistens am längeren Hebel und kann dich ggf. auf 
irgendwelche schwarze Listen setzen. Darf er zwar nicht, aber beweise so 
etwas mal.
Auch beim Zeugnis musst du dann wieder klagen, wenn er dir da was 
reinwürgt. Und bei Arbeitsrechtstreitereien müssen meines Wissens erst 
mal beide Seiten zahlen.
Ich würde darauf eingehen, evt. mit dem freundlichen Hinweis, daß du das 
streng genommen nicht müsstest (wenn belegbar) und wegen deiner 
Kooperation auch ein entsprechend einwandfreies Zeugnis erwartest.

von Marx W. (Gast)


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Gregor Wetzel schrieb:
> Wenn du keine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber
>
> geschlossen hast muss er die die Stunden bezahlen oder dir die
>
> Gelegenheit geben die Stunden zu erbringen.

Denke die Minusstunden hat der TO nicht wieder reinzuarbeiten. Denn es 
lag ja im Riskoberich des AG (Verleiher) bei Arbeitsmangel die 
Kurzarbeit bei der Argentur f. A. rechtzeitig zu beantragen!
Denke hier waren die Personaldisponenten der Meinung, alle MA in AÜG 
hätten ein Zeitguthaben, dass jetzt einfach mal aufgebraucht werden 
sollte.

von Tächniger (Gast)


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Marx W. schrieb:
> Googeln, scheint sich bei den Techniker und Meistern , nur auf den
>
> Begiff "Big Titts" zu beschränken!

jow 2310472 Treffer !

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