Guten morgen,
ich habe mein Arbeitsverhältnis beim Dienstleister zum 30.09 gekündigt
und habe noch um die -60 Stunden, die während der Kurzarbeitsphase
entstanden sind. Wir sollten eben mit unseren Stunden runtergehen, bis
der Antrag beim Arbeitsamt eingereicht wurde. Nun konnte ich danach die
fehlenden Stunden nicht aufarbeiten, weil der Kunde, bei dem ich schon
immer eingesetzt war und noch bin, nicht wollte, dass ich länger wie 8
Stunden arbeite.
Ich hätte noch 4 Tage Resturlaub und mir wurde angeboten, dass 3 Tage
davon mit den fehlenden Stunden verrechnet werden könnte. Sozusagen ein
Angebot vom Arbeitgeber.
Ich würde aber lieber gerne alle 4 Tage Urlaub machen :). Kennt sich
jemand mit der Thematik aus? Für Tips und Anregungen wäre ich dankbar.
Gruß
Nimm das Angebot an, sonst sind alle 4 Tage weg und Du bekommst für
weitere Tage zusätzlich noch kein Geld!
Ach ja: Ich hätte übrigens auch gerne viel - würde gerne pro Jahr 200
Tage Urlaub machen ... Aber Wunsch und Realität liegen weit auseinander!
Also ich finde das Angebot eigentlich recht fair, denn im Grunde
verzichten die dann immer noch auf sehr viele Stunden. Stell dir vor du
hättest +60 Stunden und dürftest nur 3 Tage mehr Urlaub als Ersatz
nehmen, das fändest du dann sicherlich nicht so toll.
Also wenn du den Urlaub von 4 Tagen nicht wirklich ganz ganz dringend
brauchst, würde ich an deiner Stelle darauf eingehen. Wenn du doch
unbedingt noch Urlaub machen möchtest, könntest du deinen Arbeitgeber ja
mal fragen, ob er sich darauf einlässt dir weniger Lohn im letzten Monat
zu zahlen... sozusagen als negativer Überstundenausgleich. Aber ob du
damit glücklicher wirst bezweifle ich.
Ich bin der Meinung, dass man als Arbeitnehmer einem Arbeitgeber
gegenüber auch immer fair auftreten soll - solange es der Arbeitgeber
auch macht. Unabhängig davon, ob Dienstleister oder nicht. Das gehört
einfach zum ordentlichen Miteinander in einer Gesellschaft dazu.
Außerdem hast du nichts davon wegen 3 Tagen mehr Urlaub jetzt dort
Stress zu machen. Vielleicht musst du ja mal in 5 Jahre oder so zu denen
zurück und dann würde dir soetwas den Weg verbauen.
Viel Erfolg,
netbandit
spinnst du?
urlaub nehmen!
urlaub nicht nehmen und abrechnen!
die negativen stunden darf er dir nur anlasten, wenn das im tarifvertrag
oder arbeitsvertrag AUSDRÜCKLICH so geregelt ist. ansonsten verfallen
die einfach. zudem wurden dien negativen stunden hier angewiesen ligen
also klar in seinem bereich.
und das gilt für D,S und A!
-Gast- schrieb:> Guten morgen,>>>> ich habe mein Arbeitsverhältnis beim Dienstleister zum 30.09 gekündigt>> und habe noch um die -60 Stunden, die während der Kurzarbeitsphase>> entstanden sind. Wir sollten eben mit unseren Stunden runtergehen, bis
Wer hat die Anweisung gegeben?
> der Antrag beim Arbeitsamt eingereicht wurde.
Minusstunden, die durch den AG entstehen sind von dir nicht zu
verantworten.
Ich kenne die gesamten Umstände nicht (wäre aber schön wenn hier auch
mal nur Fragen gestellt würden von den TO`s die man mit Ja/Nein
beantworten kann!)
> Ich hätte noch 4 Tage Resturlaub und mir wurde angeboten, dass 3 Tage> davon mit den fehlenden Stunden verrechnet werden könnte. Sozusagen ein> Angebot vom Arbeitgeber.
Mach es nicht, dir stehen die Resttage Urlaub beim neuen AG zu!
Denke da versucht einer von den Personalvermittlern seine Minus über das
Budget Urlaub innerhalb der Verleiherfirma zu minimieren.
Deshalb, lass dich nicht darauf ein!
Das ist Deppenfang, was der AG da mit dir macht, die halten dich einfach
für "unter..lichtet"!
Marx W. schrieb:> Mach es nicht, dir stehen die Resttage Urlaub beim neuen AG zu!
D.h. wenn ich meinem jetztigen Arbeitgeber sagen würde, ich nehme meine
restlichen Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber und würde sozusagen bis
zum letzten Tag arbeiten, dann ginge das? Dann würde ja der jetztige
Arbeitgeber auch mehr davon haben, da ich ja schließlich ein Tag mehr
arbeite (statt Urlaub zu nehmen) und das bringt Ihnen Geld. Oder denke
ich da falsch.
-Gast- schrieb:> D.h. wenn ich meinem jetztigen Arbeitgeber sagen würde, ich nehme meine>> restlichen Urlaubstage mit zum neuen Arbeitgeber und würde sozusagen bis>> zum letzten Tag arbeiten, dann ginge das? Dann würde ja der jetztige>> Arbeitgeber auch mehr davon haben, da ich ja schließlich ein Tag mehr>> arbeite (statt Urlaub zu nehmen) und das bringt Ihnen Geld. Oder denke>> ich da falsch.
Öh, du weist schon was eine Urlaubsbescheinigung deines jetzigen AG ist
, die du dann den neuen AG vorlegen mußt!
Marx W. schrieb:> Öh, du weist schon was eine Urlaubsbescheinigung deines jetzigen AG ist>> , die du dann den neuen AG vorlegen mußt!
Ja schon, ich war mir eben nicht sicher, ob ich meine restlichen
Urlaubstage gerechnet eben in meinem Fall auf 3/4-Jahr nehmen muss oder
nicht. Eine Urlaubsbescheinigung könnte ja auch dafür sein, falls man
alle Urlaubstage fürs Jahr genommen hat z.B.
Wie auch immer. Trotzdem die selbe Frage: wenn ich das Angebot von
meinem Arbeitgeber so betrachte, dann wäre es für mich und für den
Arbeitgeber besser, wenn ich überhaupt keine Urlaubstage nehme bis zu
meinem Austritt.
Wäre das nicht eine Win-Win-Situation?
...es fehlt hier bei Einigen der Bezug zur Realität!
Tarif hin oder her, Recht haben oder nicht, etc.
Es bleiben immer die Fragen:
Was bin ich bereit zu geben?
Was hab' ich davon, was die Gegenpartei?
jl schrieb:> Stell dir mal folgende Frage:>> warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen?
Also ich muss meinen anteiligen Resturlaub nehmen, bevor ich die neue
Stelle antrete.
Daher werde ich auf das Angebot von meinem jetztigen Arbeitgeber
eingehen.
jl schrieb:> Stell dir mal folgende Frage:>> warum sollte dir dein neuer AG deinen alten Urlaubsanspruch zahlen?
Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt?
Warum muss ich soviel Steuern zahlen? Warum soll damit Griechenland
geholfen werden?
-Gast- schrieb:> Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt?
Ja, siehe Bundesurlaubsgesetz!
> Warum muss ich soviel Steuern zahlen? Warum soll damit Griechenland>> geholfen werden?
Ist in dem Forum fehl am Platz, gehört in Off-Topic.
Also, -Gast- halt dich an die Spielregeln!
-Gast- schrieb:> Also ich muss meinen anteiligen Resturlaub nehmen, bevor ich die neue
Wer sagt das?
> Stelle antrete.>> Daher werde ich auf das Angebot von meinem jetztigen Arbeitgeber
Warum?
> eingehen.
Marx W. schrieb:>> Weil die Gesetzeslage ihn dazu zwingt?>> Ja, siehe Bundesurlaubsgesetz!
und jetzt erklär mal folgendes (Extrembeispiel):
- Urlaubsanspruch 4Wochen und noch nicht genommen
- alte Stelle zum 30.11. gekündigt und neue Stelle ab 01.12.
-> warum soll ich als AG auf so etwas eingehen?
würde bedeuten das er den gesamten Dez Urlaub macht und ich eine
Lohnzahlung für nichterbrachte Leistung vornehmen muss. Brauch ich
sojemanden in meiner Firma? Im Extremfall kündigt er auch noch in der
Probezeit zum Ende-Dezember.
-Gast- schrieb:> Ja schon, ich war mir eben nicht sicher, ob ich meine restlichen>> Urlaubstage gerechnet eben in meinem Fall auf 3/4-Jahr nehmen muss oder>> nicht.
Mußt du nicht!
> Eine Urlaubsbescheinigung könnte ja auch dafür sein, falls man>> alle Urlaubstage fürs Jahr genommen hat z.B.
Die Arbeitgeberseite sieht sich halt immer als Feind der Arbeitnehmer,
da halten die AG auf einmal wie Pech und Schwefel zusammen!
>> Wie auch immer. Trotzdem die selbe Frage: wenn ich das Angebot von>> meinem Arbeitgeber so betrachte, dann wäre es für mich und für den>> Arbeitgeber besser, wenn ich überhaupt keine Urlaubstage nehme bis zu>> meinem Austritt.
Ach, stelle nicht immer Fragen mit "wenn, ob, dann, aber, oder" in einen
Satz! Wer soll da noch eine Antwort drauf geben können, ohne eine halbe
arbeitrechtliche gutachterliche Stellungnahme über 95 Seiten abliefern
zu müssen!
>> Wäre das nicht eine Win-Win-Situation?
Hast du eine Def. für Win-Win-Situation?
Ansonsten, denn Schaden hast du, nicht ich!
Helmut S. schrieb:> Lies mal den letzen Absatz.>> http://www.grprainer.com/Archiv/a/jahresurlaub-nac...>>>> Bei deinem neuen AG gibts somit 2Tage/Monat ab Oktober an>> Urlaubsanspruch.>> Da ist nichts mit Mitnehmen von alten Urlaubsansprüchen.
So habe ich es mir auch gedacht, bzw. inzwischen auch gelesen.
Danke für die musterhafte Antwort. Kurz und präzise.
Kein Gelaber drum rum, keine Gegenfragen etc.
jl schrieb:> und jetzt erklär mal folgendes (Extrembeispiel):> - Urlaubsanspruch 4Wochen und noch nicht genommen> - alte Stelle zum 30.11. gekündigt und neue Stelle ab 01.12.> -> warum soll ich als AG auf so etwas eingehen?
Stell ihn zum 01.01 ein! Problem gelöst!
> würde bedeuten das er den gesamten Dez Urlaub macht und ich eine> Lohnzahlung für nichterbrachte Leistung vornehmen muss. Brauch ich>> sojemanden in meiner Firma?
Behilf dir mit einer Kiste Kneitinger Bock, das hilft immer!
> Im Extremfall kündigt er auch noch in der>> Probezeit zum Ende-Dezember.
Würd mich bei dem Ton nicht wundern!
Der Ton gefällt mir gar nicht, hier sind wir nicht in Toilette
(Schei..aus) auf einer Baustelle in der Ukraine oder auf der
Ru..enschicht bei der M.N in München!
AG bist du, Ja oder Nein?
Hey, dann müsstest du doch das aus dem FF kennen?
AN der vor dem 30.06 in die Frima eintritt hat Anspruch auf den vollen
Jahresarbeitsurlaub, abzüglich vom vorherigen AG gewährten Urlaub!
Gilt auch, wenn er davor ALG-Bezieher war oder Student,Schüler oder sich
in Justizobhut befunden hat!
Danach hat er nur mehr anteilig nach Monaten Anspruch auf Urlaub
STEHT HIER!
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/blog-news/arbeitgeberwechsel-was-ist-mit-den-urlaubsanspruechen/
Muss ich hier trivialste rechtliche Verhältnisse aufklären?
Frag mich hier, ob in den Forum Ingenieure teilnehmen!
Googeln, scheint sich bei den Techniker und Meistern , nur auf den
Begiff "Big Titts" zu beschränken!
Rechtskenntnisse sind für Ingenieure eine der wichtigsten berufsfremden
Felder, auf denen sie sich WEITERBILDEN MÜSSEN!
Gerald Hellinghaus schrieb:> Wäre mir völlig neu, dass der neue AG alten Urlaub bezahlt! Wie das>> denn?
Nichtwissen kommt halt vom lesen des Sportteils in der Tagespresse!
Marx W. schrieb:> AG bist du, Ja oder Nein?
nö - zum Glück nicht. Und wenn dann würd ich bestimmt niemanden
einstellen wollen. Obwohl, es soll noch Leute geben die wissen was
"Geben und Nehmen" bedeutet.
Marx W. schrieb:> Hey, dann müsstest du doch das aus dem FF kennen?>> AN der vor dem 30.06 in die Frima eintritt hat Anspruch auf den vollen>> Jahresarbeitsurlaub, abzüglich vom vorherigen AG gewährten Urlaub!
tja und genau darum gings hier nicht.
sondern darum:
-Gast- schrieb:
> zum 30.09 gekündigt
Marx W. schrieb:> Kiste Kneitinger Bock
ach ein Regensburger :-D
Wenn du keine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber
geschlossen hast muss er die die Stunden bezahlen oder dir die
Gelegenheit geben die Stunden zu erbringen.
Das Recht den Urlaub zum neuen AG mitzunehmen besteht wohl.
Aber ich hätte das spätestens bei der Vertragsunterzeichnung noch einmal
angesprochen, Der neue AG liebt solche Überraschungen bestimmt.
Bei den Minusstunden weiss ich nicht wie die Gesetzlage und/oder
Vertragslage ist.
Aber:
Man sieht sich immer 2 Mal im Leben.
Bist du bereit eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem alten AG
einzugehen?
Der AG sitzt meistens am längeren Hebel und kann dich ggf. auf
irgendwelche schwarze Listen setzen. Darf er zwar nicht, aber beweise so
etwas mal.
Auch beim Zeugnis musst du dann wieder klagen, wenn er dir da was
reinwürgt. Und bei Arbeitsrechtstreitereien müssen meines Wissens erst
mal beide Seiten zahlen.
Ich würde darauf eingehen, evt. mit dem freundlichen Hinweis, daß du das
streng genommen nicht müsstest (wenn belegbar) und wegen deiner
Kooperation auch ein entsprechend einwandfreies Zeugnis erwartest.
Gregor Wetzel schrieb:> Wenn du keine entsprechende Vereinbarung mit deinem Arbeitgeber>> geschlossen hast muss er die die Stunden bezahlen oder dir die>> Gelegenheit geben die Stunden zu erbringen.
Denke die Minusstunden hat der TO nicht wieder reinzuarbeiten. Denn es
lag ja im Riskoberich des AG (Verleiher) bei Arbeitsmangel die
Kurzarbeit bei der Argentur f. A. rechtzeitig zu beantragen!
Denke hier waren die Personaldisponenten der Meinung, alle MA in AÜG
hätten ein Zeitguthaben, dass jetzt einfach mal aufgebraucht werden
sollte.