Hallo, folgende Situation: Ich habe eine abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroniker GS (anschließend keine 6 Jahre Berufserfahrung), hole derzeit mein Abitur nach und habe vor danach E-Technik zu studieren. Da ich im Beruf viel repariert habe und über die entsprechende Erfahrung verfüge kommt es auch hin und wieder vor, dass ich für Bekannte kleine Reparaturen durchführe (defekte Notebooks, Bildschirme, anderer Elektronikkram). Nun würde ich das Ganze gerne "gewerbsmäßig" machen, professionelles Equipment ist auch vorhanden. Natürlich nur als Kleingewerbe/ Nebenerwerb um unter den Freibeträgen für Krankenkasse und Kindergeld zu bleiben. Eben um die Schulzeit/ das Studium teilweise zu finanzieren. Steuerlich ist das dann bei den Beträgen relativ einfach gehalten und die Gewerbeanmeldung ist auch klar. Einziges Problem; Meisterzwang in dem Bereich. Ich kann zwar nachvollziehen, dass nicht jeder an irgendwelchem Elektrozeug rumbasteln darf, allerdings will mir die Handwerkskammer sagen, dass ich noch nicht mal batterie-/ kleinspannungsbetriebene Geräte (Handys, Notebooks,..) reparieren dürfte. Irgendwie ist das doch schwachsinnig, ich habe bestimmt schon eine vierstellige Anzahl an Geräten/ Platinen im Beruf repariert, eine entsprechende Prüfung abgelegt (u.A. auch für VDE 0701/0702) und soll jetzt nicht 'mal Kleinspannungsgeräte reparieren dürfen? Wenn man sich z.B. die Profile bei myHammer oder auf diverse Handyreparaturseiten ansieht findet man kaum einen Meister/ Dipl. Ing. Kann es sein, dass unterschiedliche Handwerkskammern das unterschiedlich handhaben? Oder haben die bei der Gewerbeanmeldung etwas anderes angegeben? Muss ich unbedingt einen "Handwerksbetrieb" aufmachen? Ansonsten wirbt z.B. diese Seite ( http://www.ohne-meister.de/ ) damit, man könne hier ohne Meister tätig sein, wohl auch als normaler "Elektriker". Kann ich mir aber nicht ganz vorstellen - und Geld zahlen um das rauszufinden möchte ich auch nicht. Sonst ist in der HwO auch eine Ausnahmeregelung ( http://www.gesetze-im-internet.de/hwo/__8.html ) vorgesehen. Habe ich ein Recht darauf, dass mir die Handwerkskammer dies einräumt, wenn ich die sicherheitsrelevanten Fragen kläre (z.B. Verpflichtung keine netzbetriebenen Geräte zu reparieren)? Vielen Dank schon mal, eventuell hat sich jemand hier ja schon damit befassen müssen ;-)
Beim Nebenerwerb wird nicht so genau hingeschaut. Man darf nur nicht in Bereichen grasen, wo ein Meisterbrief vorgeschrieben ist. Aber die Produkthaftung hast du trotzdem. Also sehr vorsichtig sein. Ich denke, es geht. Und die Handwerkskammer schön fernhalten.
Nunja, gesetzliche Gewährleistung ist klar ;-) Ich habe auch kein Problem damit für meine Arbeit die Verantwortung (und das Risiko) zu übernehmen. Aber wenn ich nicht nur PCs reparieren möchte, indem ich Karten/ etc auswechsle, dann "fische" ich ja leider schon in dem Bereich des Handwerks mit Meisterzwang. Und auf "nicht so genau hinschauen" will ich mich dann auch nicht verlassen, dazu sind die Strafen zu hoch ;-). Und die Gewerbeanmeldung wird den Kammern wohl auch automatisch mitgeteilt.. Darum hätte ich schon gerne einen rechtlich sauberen und sicheren Lösungsweg ;-)
Das nicht so genaue hinschauen habe ich auf die Anmeldung zum Nebenerwerb gemeint. Ich habe mich da auch mal informiert. Das muß nicht so konkret sein wie bei einer richtigen Gewerbeanmeldung. Übrigens gibt es in der Wirtschaft größere Schweinereien als deine Bedenken, was man darf. Im Nebenerwerb schwimmst du unterhalb der Dunstzone.
Letzter Wissensstand war, das das eine Tätigkeit betrifft, die dem klassischen Handwerksberufen und Gefahrgeneigt zuzuordnen ist. Da wird die Handwerkskammer als sachkundige Stelle in aller Regel zur Expertise befragt und es kann nie ganz ausgeschlossen werden das die sich gar nicht an die letzte Reform der Gewerbeordnung zu halten genötigt fühlen. Es gibt bekannterweise ja den Elektromeister der für ortsunveränderliche Anlagen notwendigerweise nötig ist. Aber wie sieht das bei ortsveränderlichen oder batteriebetriebenen Geräten aus? Batteriebetrieben heißt ja nicht das von den Geräten keine Gefahr ausgeht. Von der Handwerkskammer wird man da kaum Hilfe erwarten können, es sei denn, man macht den Meisterbrief und gut. Andere Möglichkeit wäre, man meldet sein Vorhaben an und wenn die HWK Streß macht, das vor Gericht ausfechten. Ob das aber durch die Instanzen geprügelt wird und Unsummen kosten wird, die die HWK sicher hat, kann man vorher nicht sagen. Außerdem wird die HWK auf Antrag die Ausübung vom Gericht für die Dauer der Klärung verbieten lassen(einstweilige gerichtliche Verfügung) gegen die man kaum eine Chance haben wird. Zu tricksen, in dem man nur als Händler auftritt und im Hinterzimmer repariert, geht dann nur solange gut, bis mal was schief geht und man vor dem Kadi landet und sich die HWK dann ins Fäustchen lacht. Alternative wäre seinen Wohn- und Firmensitz in ein EU-Nachbarland zu verlegen und dann hier eine Niederlassung zu gründen, denn die Ausübung in D ist EU-Bürgern auch ohne Meisterzwang gestattet. Ob der Aufwand sich da rechnet darf bezweifelt werden, außerdem muss man dann auch wirklich im Ausland mindestens pausibel ein halbes Jahr anwesend sein. Mit Schwarzarbeit und Mundpropaganda ist man wohl besser dran, ist dann aber auch nicht versicherbar, weil eben illegal. So ist das leider hier nun mal, aber Ausnahmen bestätigen die Regel, man muss die nur finden und hoffen das da bereits Grundsatzurteile gefällt worden die auch für einem selbst Bestandskraft haben.
Michael_ schrieb: > Das nicht so genaue hinschauen habe ich auf die Anmeldung zum > Nebenerwerb gemeint. Ich habe mich da auch mal informiert. Das muß nicht > so konkret sein wie bei einer richtigen Gewerbeanmeldung. Nun, eine Anzeige durch einen Konkurenten/ Missgönner reicht ja schon. Und auch die Kammer, die automatisch informiert ist, wird da nicht gerade zimperlich sein. Und ein Verfahren wegen Schwarzarbeit - bzw die entsprechenden Strafen - bracuhe ich nicht. Man findet genug dazu im Netz, dass es durchaus zu solchen Problemen kommt. Wenn du mir garantieren willst, dass dem nicht so ist - und die Verantwortung (auch finanziell) dafür übernehmen willst, gerne ;-) Michael S. schrieb: > Von der Handwerkskammer wird man da kaum Hilfe > erwarten können, es sei denn, man macht den Meisterbrief und gut. So sieht's aus. Und einen Meister werde ich sicher nicht machen wenn ich ein Studium anstrebe ;-) Ich habe auch schon bei der HWK angerufen, da kam nur der knappe Komentar, ohne Begründung "geht nicht". Kein Hinweis auf irgend einen Paragraphen oder warum eine Ausnahmeregelung nicht möglich wäre. Ich war aber auch so baff, dass ich nicht weiter gefragt habe. > Andere Möglichkeit wäre, man meldet sein Vorhaben an und wenn die HWK > Streß macht, das vor Gericht ausfechten. Das Problem dürfte sein, selbst wenn man dann gewinnt - und eine Ausnahmeregelung etc bekommt, aber man trotzdem schon Aufträge angenommen hat, hat man wohl schon den Strafbestand der Schwarzarbeit erfüllt - darum wird man dann wohl auch nicht mehr rumkommen. Interessant wäre auch, welche "Rechtsart" hier genau zuständig ist. Einschränkung der Berufsfreiheit nach GG? Dan könnte eventuell die private Rechtsschutz zahlen. Aber ob der Ganze Ärger lohnt. Immerhin erwarten mich keine riesigen Gewinne.. > Mit Schwarzarbeit und Mundpropaganda ist man wohl besser dran, ist > dann aber auch nicht versicherbar, weil eben illegal. So sieht es im Moment leider aus. Schon traurig, da will man alles offiziell und legal machen, dann werden einem derartig Steine in den Weg gelegt. > Alternative wäre seinen Wohn- und Firmensitz in ein EU-Nachbarland > zu verlegen und dann hier eine Niederlassung zu gründen, denn die > Ausübung in D ist EU-Bürgern auch ohne Meisterzwang gestattet. Vielleicht sollte man auch einfach ganz ins Ausland ziehen. Soweit ich weiß ist der Meisterzwang in der EU wohl nur in DE vorhanden. Da beschwert man sich über Fachkräftemangel aber fördern oder wenigstens zulassen will man dann ein Vorhaben wie meines nicht.. > So ist das leider hier nun mal, aber Ausnahmen bestätigen die Regel, > man muss die nur finden und hoffen das da bereits Grundsatzurteile > gefällt worden die auch für einem selbst Bestandskraft haben. Darauf hoffe ich hier ;-)
Johannes schrieb: > Wenn du mir > garantieren willst, dass dem nicht so ist - und die Verantwortung (auch > finanziell) dafür übernehmen willst, gerne ;-) Wenn du deine Gewinne mit mir teilst? Kannst dir aber auch einen Meister suchen auf 400Euro-Basis und den beschäftigen, aber den Trick kennen die HWKs schon und verlangen ständige Präsenz, also auch keine Lösung. Vielleicht gibts in D ja ein Franchise-Unternehmen die gegen Gebühr da eine Schutzfunktion übernehmen, aber nur wenn der Segen der HWK auch verbindlich ist, sonst Finger weg. Johannes schrieb: > Ich habe auch schon bei der HWK angerufen, da > kam nur der knappe Komentar, ohne Begründung "geht nicht". Kein Hinweis > auf irgend einen Paragraphen oder warum eine Ausnahmeregelung nicht > möglich wäre. Ich war aber auch so baff, dass ich nicht weiter gefragt > habe. Informiere dich erst mal noch etwas, mach evtl. einen Existenzgründungskurs bei der IHK und dann sprichst du schriftlich die HWK noch mal an und bittest verbindlich um verlässliche Auskunft zu deinem Vorhaben. Wenn du nur so eine unkündbare gelangweilte uninformierte Tipse geraten bist, dann wundert die Absage nicht wirklich. Nur, das deren Aussage wirklich überhaupt kein Gewicht hat und nur Wichtigmacherei war weil sie mit ihrem Job alles andere als zufrieden ist. Solche Leute gibts in Unternehmen zu Hauf. Johannes schrieb: > Interessant wäre auch, welche "Rechtsart" hier genau zuständig ist. > Einschränkung der Berufsfreiheit nach GG? Da musste dann einen Juristen fragen, mit Rechtschutz der da Deckung zusichert(vorher abklären und zwar schriftlich), sollte das kein Problem sein. Natürlich muss auch der Jurist schriftlich beraten, sonst wäre es ja wertlos weil der dann auch irgendwas labert was dann auch noch schnell wieder vergessen ist. Schließlich soll auch der haften, für das was er verbreitet. Wäre das nämlich immer korrekt würde so mancher Anwalt später nicht vor Gericht auf die Nase fallen. Dem ist das egal, aber meist dem Mandanten nicht. Johannes schrieb: > So sieht es im Moment leider aus. Schon traurig, da will man alles > offiziell und legal machen, dann werden einem derartig Steine in den Weg > gelegt. Ist halt typisch deutsch. Haben die Prinzen mal ganz nett in ein Lied gepackt auch wenn inhaltlich schon einiges wieder überholt ist. http://www.youtube.com/watch?v=EY9K8CjXHkM Den Meisterzwang hätten die aber ruhig in das Lied noch einbauen können. Johannes schrieb: > Soweit ich > weiß ist der Meisterzwang in der EU wohl nur in DE vorhanden. Ne, hier steht es etwas genauer. http://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang Ich sage mal, Angriff ist die beste Verteidigung, dann kann man auch nicht wegen Schwarzarbeit belangt werden, wenn das vorher geklärt wird.
Ich würde mal bei einer Versicherung nachfragen, was sie denn so als Berufshaftpflichtversicherung anbieten. Die wissen sehr wahrscheinlich genau was geht und was nicht geht.
nenne Dein Gewerbe "PC- Consulting, Beratung in Soft- und Hardwarefrage", dann geht das die HWK garnichts an. Dass DU mal einen PC aufschraubst ist ja nur notwendig, um Deinem Kunden eine Empfehlung für die RAM- Aufrüstung geben zu können....!
Michael S. schrieb: > Ne, hier steht es etwas genauer. > http://de.wikipedia.org/wiki/Meisterzwang OK, Luxemburg noch. Das war's dann aber ;-) Michael S. schrieb: > Da musste dann einen Juristen fragen Ich habe mich jetzt an einen Unternehmensberater gewandt, der meinte dass es Wege gäbe. Ich bin jedenfalls 'mal gespannt, ob sich die Investition dann lohnt.. Michael K-punkt schrieb: > Ich würde mal bei einer Versicherung nachfragen, was sie denn so als > Berufshaftpflichtversicherung anbieten. Aber die sind nicht die HWK und es ist auch nicht deren Aufgabe mich in die Handwerksrolle einzutragen - oder eben zu definieren, dass dies nicht nötig ist ;-) Mann schrieb: > nenne Dein Gewerbe "PC- Consulting, Beratung in Soft- und > Hardwarefrage", > dann geht das die HWK garnichts an. Dass DU mal einen PC aufschraubst > ist ja nur notwendig, um Deinem Kunden eine Empfehlung für die RAM- > Aufrüstung geben zu können....! Ja - und den Kunden sag' ich dann auch nicht, was ich als Leistung anbiete. Ich sag denen einfach, ich hab ein Gewerbe. Was ich mache bleibt mein Geheimnis ;-) Irgendwie habe ich Zweifel an der Geschäftsstrategie.. Im Ernst; ich will das vor allem über das Internet anbieten, eben auch mit Referenzen. Wenn ich das nur im nahen Umfeld für Bekannte machen wollte, könnte ich es gleich komplett schwarz machen ;-) Immerhin wäre ich rechtlich wohl auf dem gleichen dünnen (oder eher nicht vorhandenen) Eis. Dafür dann noch Steuern zahlen? P.S: Das reine PC-Schrauben (also hantieren mit PC-Komponenten) ist inzwischen wohl auch ohne Meister relativ einfach möglich. Dafür hatten sie sogar auf der Gemeinde eine entsprechend vorgefertigte Gewerbebezeichnung. Aber das was ich will hat damit eigentlich weniger zu tun..
Johannes schrieb: > Ich habe mich jetzt an einen Unternehmensberater gewandt, der meinte > dass es Wege gäbe. Ich bin jedenfalls 'mal gespannt, ob sich die > Investition dann lohnt.. Dürfen wir denn auch mal an deren Tipps hier partizipieren?
Hätte Steve Jobs zu Beginn seiner Tätigkeit in D gelebt, die HWK, IHK , Gewerbeaufsicht,Steuerbehörden usw. usf. erst mal befragt- wir hätten heute garantiert keine Apples...!
Johannes schrieb: > Einziges Problem; Meisterzwang in dem Bereich. Hier meine unjuristische Meinung dazu. Es gibt keinen Meisterzwang in diesem Bereich. Es sind neue Technologien und das mittelalterlichen Kastensystem hat da keinerlei Befugnisse. Auch sind die Ausbildungsberufe in dieser Richtung alle bei der IHK (Handelskammer) angesiedelt und nicht beim Tischler-Elektriker-Klempner Kartell HWK(Handwerkskammer), was ein Hinweis auf die Zuständigkeit sein könnte. Das Kartelle versuchen sich so weit auszudehnen wie es nur irgend kann liegt in der Natur korrupter Systeme. Rechtsunsicherheiten gehören da zur Politik. Den Fall des kleinen PC-Händlers der CAT Kabel gezogen hat und - von der HWK verklagt - erst vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen kannste googlen. Wg Arbeit ist ein Grundrecht oder so. Das interessiert aber diese feudalstaatlichen Institutionen nicht die nBohne. Sie werden das wenn irgend möglich einfach so ignorieren. So wie Sie dir bei allem anderen Sch.... erzählen werden das ihre Pfründe angreift. Entweder du machst es oder du lässt es. Schau mal ob du die Rechnung nicht aus dem nahen Ausland kommen lassen kannst. In Holland oder Dänemark gibt es son`n gekrampfe z.B. nicht. Vielleicht kennst du da ja jemanden. Die lachen sich über die deutschen übrigens übrigens tot. Wie man so blöde sein kann seine Schlächter alle 4 Jahre wieder und wieder und wieder zu wählen und wie ein Tier für Banken und Großmachtträume von Berliner Idioten zu arbeiten..
Franz- Xaver schrieb: > Apples...! Dann eben Birnen von den Koreanern. Die Ideen die Appel hatte waren doch schon in Serien wie TecWAR oder Mission Earth zu sehen. Steve Jobs war eben nur der erste der das endlich mal realisiert hat und die Asiaten wieder mal alles nach machen. Übrigens lässt ja Apple da auch fertigen und deshalb ist es auch das wertvollste Unternehmen geworden.
Michael S. schrieb: > Dürfen wir denn auch mal an deren Tipps hier partizipieren? Ein Beratungsgespräch hat noch nicht stattgefunden, nur ein eMailkontakt, wie die Chancen wohl stehen. Franz- Xaver schrieb: > Hätte Steve Jobs zu Beginn seiner Tätigkeit in D gelebt, die HWK, IHK , > Gewerbeaufsicht,Steuerbehörden usw. usf. erst mal befragt- wir hätten > heute garantiert keine Apples...! Mal ganz abgesehen von (heutzutage) WEEE-Registrierung, Zertifizierungen, elektromagnetische Verträglichkeit, etc. Wenn er die Behörden nicht befragt hätte, hätte es ihm aber auch nichts geholfen. Oder meinst du, das wäre niemanden aufgefallen? Offlein_offline schrieb: > Es gibt keinen Meisterzwang in diesem Bereich. In der HwO taucht "Elektrotechnik" in der Anlage A auf. Das dürfte wohl relativ weiträumig gemeint sein ;-) > und das mittelalterlichen Kastensystem hat da keinerlei Befugnisse. Laut einigen Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes scheint das nicht ganz zu stimmen ;-) > Auch sind die Ausbildungsberufe in dieser Richtung alle bei der IHK > (Handelskammer) angesiedelt Eben die haben mich an die HWK verwiesen. > was ein Hinweis auf die Zuständigkeit sein könnte. Laut Leitfaden der IHK/ HWK erfolgt die Abgrenzung nach folgenden Kriterien: - Technische Betriebsausstattung z. B. umfangreicher Maschineneinsatz (eher industriell) - Arbeitsteilung / Spezialisierung - Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter z. B. umfassend handwerksmäßig ausgebildete Belegschaft (eher handwerksmäßig) - Anforderungen an Betriebsinhaber / Überschaubarkeit des Betriebs z. B. Möglichkeit der persönlichen Mitarbeit des Betriebsinhabers bzw. Betriebsleiters im handwerklich-fachlichen Bereich (eher handwerksmäßig) - Betriebsgröße z. B. örtlicher Wirkungskreis, Anzahl der Beschäftigten, Höhe des Umsatzes und Kapitaleinsatz - Fertigungsart z. B. Serienfertigung als industrielle Herstellung Da dürfte die Abgrenzung nicht ganz so leicht sein, schon gar nicht in Richtung Industrie ;-) > Entweder du machst es oder du lässt es. Oder ich informiere mich vorher. Findest du das nicht die geschicktere Variante? > Schau mal ob du die Rechnung > nicht aus dem nahen Ausland kommen lassen kannst. Nachdem die Wirkungsstätte, mein Wohnsitz und die Postanschrift für Kunden in DE ist, sehe ich da wenig Chancen. Michael S. schrieb: > Die Ideen die Appel.. Leute, bitte hier kein Applestreit. Ich denke, da sind im Internet, auch hier, schon genügend Möglichkeiten dazu geboten ;-)
Werde doch mal praktisch. Wenn du weiter so die Theorie wälzt, bist du in Rente. Du willst doch kein Gewerbe anmelden oder eine Fa. gründen. Du willst einen Nebenerwerb, und mußt dazu auf deiner Kommune ein kleines Formular ausfüllen. Da wirst du erstaunt sein, wie wenig das ist. Das Finanzamt wird auf dich zukommen. Sonst niemand. Und geh mal auf einen Existenzgründerlehrgang. Das nützt dir auch in deinem Grundberuf.
Michael_ schrieb: > Du willst doch kein Gewerbe anmelden oder eine Fa. gründen. > Du willst einen Nebenerwerb, und mußt dazu auf deiner Kommune ein > kleines Formular ausfüllen. Und was steht auf dem Formular? Richtig: "Gewerbeanmeldung".
Johannes schrieb: > Da dürfte die Abgrenzung nicht ganz so leicht sein, schon gar nicht in > Richtung Industrie ;-) Die ganzen von dir gelisteten Kriterien deuten aber auf die Herstellung von Geräten und Systemen hin. Wolltest du nicht einen Kundendienst aufmachen? Da würden dann Welten zwischen liegen. Beste Lösung ist, erst mal so einen Exitensgründungskurs bei der IHK zu absolvieren und dann zu sehen was noch klärungsbedürftig ist. Michael_ schrieb: > Das Finanzamt wird auf dich zukommen. Da wird dann der Kurs gute Dienste leisten weil man dann die Ertragsvorrausschau besser angeben kann, gerade am Anfang.
Michael_ schrieb: > Werde doch mal praktisch. Wenn du weiter so die Theorie wälzt, bist du > in Rente. Ja, ich kläre vorher ab, was die rechtlichen Rahmenbedingungen sind und spaziere bei so etwas nicht völlig naiv in den Tag hinein. Du kaufst dir doch auch nicht einfach ein Auto und fährst damit rum - sondern informierst dich erst mal, was du dafür vorher machen musst. Führerschein, Anmeldung, TÜV, usw. Vermutlich musst du dich da nicht informieren, weil man damit mehr zu tun hat. Ich habe mich jedoch bisher nicht mit dem Thema auseinandergesetzt, in meinem näheren Verwandten-, Freundes- und Bekanntenkreis auch niemand. > Du willst doch kein Gewerbe anmelden Doch, genau das will ich. Lies noch mal den Titel und den ersten Beitrag ;-) > Du willst einen Nebenerwerb, und mußt dazu auf deiner Kommune ein > kleines Formular ausfüllen. Wie Mine Fields richtig festgestellt hat eine "Gewerbeanmeldung". > Da wirst du erstaunt sein, wie wenig das ist. Das Formular bereitet mir keinerlei Sorgen. > Das Finanzamt wird auf dich zukommen. Sonst niemand. Woher nimmst du dieses Wissen? Mein Steuerberater sagt da etwas anderes, ebenso wie die Informationen, die ich im Netz gefunden habe. > Und geh mal auf einen Existenzgründerlehrgang. Das nützt dir auch in > deinem Grundberuf. Ich muss weder wissen wie man eine genaue Bilanz erstellt wird, wie man Umsatzsteuer abrechnet, wie man an Förderungen kommt, worauf man bei Einstellungen achten muss oder sonst etwas. Alles was ich will ist einen kleinen Nebenverdienst sauber und legal hinzubekommen, ohne dass ich mich später mit Behörden oder Gerichten rumärgern muss. Darum versuche ich das im Vorfeld abzuklären.
Ich hatte (1993) eine ähnliche Situation. Meine erste blauäugige Gewerbeanmeldung habe ich nach einer Strafandrohung durch die Handwerkskammer wieder zurückgezogen. Mit der HWK war nicht zu reden. Anschlißend habe ich mich dann mit der IHK unterhalten und wir haben eine Lösung gefunden das ich nicht bei der Handwerkskammer sondern bei der IHK eingestuft werde. Hier gibt es bei der Wortwahl einige kleine Rafinessen Vor einigen Jahren habe ich dann das Gewerbe zur GmbH umgewandelt und hatte wieder die gleichen Probleme. Ich habe keinen HWK-Meister, aber sowohl Techniker als auch den Betriebswirt abgeschlossen. HWK interessiert das nicht. Die IHK war wieder "hilfsbereit" Ich würde einmal mit der IHK in deiner Nähe ein persönliches Gespräch führen. Vielleicht können Sie dir weiterhelfen. Grüße aus Bayern Max PS: Als die HWK gehört hatte, dass ich eine Vereinbarung mit der IHK getroffen hatte, haben sie diese auch akzeptiert.
Johannes schrieb: > ohne dass ich > mich später mit Behörden oder Gerichten rumärgern muss. Das kannste sowieso nie ganz ausschließen, höchstens das Risiko minimieren.
Na, was denn nu? >Equipment ist auch vorhanden. Natürlich nur als Kleingewerbe/ >Nebenerwerb um unter den Freibeträgen für Krankenkasse und Kindergeld zu Du willst doch NEBENERWERB? Oder wie? Da kriegst du keine Förderung. Einen Businessplan kannst du machen, aber du brauchst das niemanden vorlegen. Und studieren willst du auch. Geh zu einem Existenzgründerlehrgang, er muß aber nicht von der IHK sein.
> Ich muss weder wissen wie man eine genaue Bilanz erstellt wird, wie man > Umsatzsteuer abrechnet, Es ist zwar als Kleinunternehmer möglich, Rechnungen ohne Ust zu schreiben (ausdrücklich auf die Rechnung schreiben), das ist allerdings unwesentlicher Mehraufwand, gemessen an all dem anderen Bribamborium, das man am Hals hat. Bei Ersatzteil/ Werkzeugeinkauf bleibt man auf der Ust sitzen. Wo bleibt da die Rendite ? Eine Rechnung, in der keine Ust ausgewiesen wird, sieht auch direkt nach Klein- Einzelkämpfer aus- mal sehen, ob er sich nen Anwalt leisten kann, wenn Kunde nicht zahlt. Wer die Behörden weckt, darf sich nicht wundern, wenn er Ärger hat. Die HWK wird von ihren Mitgliedern u.U dafür bezahlt, daß sie ihnen Konkurrenz vom Leib hält. Mit der HWK gehts aber erst los.... Ich würde mir einen bestehenden Betrieb suchen und dort als freier Mitarbeiter tätig werden. Und wenns unbedingt auf Rg Basis sein soll, dann Rechnungen ala: Gerät geölt, entstaubt und gereinigt. Anm: Als selbständiger Einzelkämpfer arbeitet man selbst und das ständig. (Die Vereinzelung ist politisch gewollt.. jeder gegen jeden -> Endzeit)
Max schrieb: > ... Danke für deine Schilderung. Am Telefon hatte man mich nur an die HWK verwiesen. Aber vielleicht geht ja wirklich irgend ein Deal bei einem persönlichen Treffen, immerhin lohnt sich das ja für > > Grüße aus Bayern > Max Grüße zurück aus Bayern ;-) Michael S. schrieb: > höchstens das Risiko minimieren. Dann zumindest das. Michael_ schrieb: > Na, was denn nu? >>Equipment ist auch vorhanden. Natürlich nur als Kleingewerbe/ >>Nebenerwerb um unter den Freibeträgen für Krankenkasse und Kindergeld zu > Du willst doch NEBENERWERB? Oder wie? > Da kriegst du keine Förderung. Ist mir bewusst. Ich wollte damit andeuten, dass die meisten Module eines solchen Lehrgangs für mich nicht wirklich rentabel sind. Wenn ich mir das http://www.ihk-suhl.de/www/ihkst/navi-main/starthilfeunternehmensfoerderung/unternehmensgruendun/veranstaltungen-seminare/existenzgruenderlehrgang/ durchlese, ist der einzige Punkt, der mich betrifft (und den ich nicht schon abgeklärt habe) der: -Rechtsgrundlagen der Existenzgründung Und ob der Lehrgang sich genau an meinen speziellen Fall wendet, halte ich auch für fraglich. Also versuche ich den Punkt einzeln abzuklären ;-)
Hallo Johannes, mit Sicherheit kann ich dir nichts sagen, da meine Kenntnisse aus Düsseldorf bereits 15 Jahre alt sind. Gelernt habe ich nur Radio-Fernseh Techniker. Ich war also Geselle, als ich dann von meinen späteren Arbeitgebern in der Industrieelektronik als Ingenieur verkauft wurde. Ich hatte also lange Zeit nicht nur das Ansehen und das Geld sondern auch den Titel. Als ich dann dort aufgehört hatte wurde mir klar, dass ich eigentlich nichts darf ohne Meisterbrief. (das war damals noch krasser) Ich habe dann mal die IHK zum Existenzgründerseminar besucht und ein paar Gespräche geführt. Das war prima. Dabei kam heraus, dass ich ein Gewerbe anmelden konnte, ohne dass die Handwerkskammer die Verfolgung aufnimmt. Der Trick ist, ein Gewerbe auf "Vertrieb und Service" zu etablieren. Beim Gewerbeamt könnte beim Wort "Service" eine Fragestellung auftauchen. Dieser muss man dann bei weiterer Nachfrage mit dem zweiten Trick entgegentreten. Erlaubt sind nämlich: "Service und Prüfarbeiten an Dingen, die man als Händler verkauft hat". Das muss man den anderen (Gewerbeamt z.B. ) dann eben nur glaubhaft erklären. Die IHK ist eigentlich schon ein Goldschatz, da diese nicht mit der Handwerkskammer kooperiert. Good Luck Klaus
Klaus De lisson schrieb: > Der Trick ist, ein Gewerbe auf "Vertrieb und Service" zu etablieren. > Beim Gewerbeamt könnte beim Wort "Service" eine Fragestellung > auftauchen. > Dieser muss man dann bei weiterer Nachfrage mit dem zweiten Trick > entgegentreten. > > Erlaubt sind nämlich: "Service und Prüfarbeiten an Dingen, die man > als Händler verkauft hat". > Das muss man den anderen (Gewerbeamt z.B. ) dann eben nur glaubhaft > erklären. Hat nur den Schönheitsfehler, das du Anrufern, die wissen wollen, ob du für die eine bestimmte Arbeit machen könntest, dich schnell in eine ungünstige Lage bringst, wenn sich dann herausstellt das es ein vorgetäuschter Anruf eines HWK-Detektivs war und der das dann vor Gericht bezeugt. Also da muss man dann schon sehr kreativ sein, um da nicht auf die Fresse zu fallen und das wird dem Geschäft ganz enorm schaden wenn man dem Kunden nicht klipp und klar sagt, was man für den Kunden macht. Das würde nur gehen wenn man den Kunden persönlich kennt und selbst dann können die wegen Unzufriedenheit Stress machen. Mit Lügen kommt man da nicht weit.
>Ist mir bewusst. Ich wollte damit andeuten, dass die meisten Module >eines solchen Lehrgangs für mich nicht wirklich rentabel sind. Wenn ich >mir das Wenn dir schon alles klar ist, warum fragst du dann? Wenn du demnächst studierst, wird das sowieso mit abgehandelt. Und hoffentlich hast du dann auch noch Zeit für unternehmerisches Handeln. Ich habe so einen Gründerlehrgang 3x gemacht.
Witziger Weise hab ich heute in der Jobbörse eine offene Stelle gesehen, wo für einen Elektrotechniker 1000Euro brutto /Monat in Vollzeit geboten wird. Scheint in der Branche wohl nicht viel zu verdienen zu sein. Das sollte man auch berücksichtigen wenn man da Ambitionen hat.
Hallo zusammen, so ein Austausch von Gedanken und Meinungen ist eigentlich immer eine gute Sache. Als ehemaliger Unternehmensberater bin ich aber entsetzt darüber, dass möglichen Existenzgründern dazu geraten wird, schon bei einer Gewerbeanmeldung falsche Angaben zu machen. Wer so etwas macht, wird mit seiner Firma auch keinen Erfolg haben. Im Gegenteil, es wird eine menge Schwierigkeiten geben. Grundsätzlich geht es ja für viele Existenzgründer darum, was man ohne Meisterbrief darf, - und was nicht. Fakt ist, dass man nach deutschem Recht und Gesetz fast alles ohne Meisterbrief anbieten darf. Man muss es nur richtig machen. Man braucht in Deutschland keinen Meisterbrief um vollhandwerkliche Arbeiten anbieten zu dürfen ! Warum sollte man also etwa bei einer Gewerbeanmeldung falsche Angaben machen, wenn es auch ganz legal geht ? Was muss ein angehender Unternehmer tun, der ohne Meisterbrief tätig werden will: a) Er muss selbst recherchieren. Das ist oftmals aber zu langwierig, weil man sich über Wochen in die Gesetzesmaterie einarbeiten müsste. b) Er sucht Anbieter, die diese Arbeit abnehmen. Da gibt es dann natürlich viele Angebote. Auch viel Mist. c) Aber es gibt auch Anbieter, die bereits Tausende von Unternehmern ohne Meisterbrief in eine sichere Existenz verholfen haben. Und das schon für 10 Euro ! Geht doch mal unverbindlich auf: www.ohnemeisterbrief.de Umsehen kostet nichts. Also, wenn ihr ohne Meisterbrief eine sichere Existenz gründen wollt, recherchiert entweder gut oder informiert euch mal bei www.ohnemeisterbrief.de Stellt euer Unternehmen auf jeden Fall auf rechtssichere Füße, sonst wird es nichts. So, bevor nun schlaue Sprüche kommen, wie etwa: der will ja nur CD – Programme verkaufen. Ich muss nichts mehr verkaufen ! Mein Arbeitsleben ist auf Grund von Alter und Krankheit gelaufen. Aber ja, ich habe über viele Jahre an solchen Programmen mitgearbeitet und Tausende von angehenden Unternehmern in legale Existenzen verholfen. Wenn mein Beitrag hilft, dass einige angehende Unternehmer, die ohne Meisterbrief tätig werden wollen in legale Existenzen kommen, dann habe ich mein Ziel erreicht. Mit besten Grüßen.
werner Noczenski schrieb: > So, bevor nun schlaue Sprüche kommen, wie etwa: der will ja nur CD – > Programme verkaufen. Dieser Eindruck könnte einem schon kommen. Die Forum-Administration ist auch immer hell auf begeistert wenn jemand hier Beiträge mit Kommerz verbindet. Die Folge ist dann in aller Regel eine Löschung. Ich glaube nicht das das was auf den CDs zu finden ist, juristisch der Weisheit letzter Schluss ist. Da wird dann trotzdem jeder der einen Betrieb ohne Meisterbrief gründet VOR GERICHT alleine da stehen, wenn es eng wird, wohl gemeinte Vorschläge und Meinungen hin oder her. Wenn IHK und HWK so übel sind, dann haben die auch eine gut gefüllte Portokasse womit sie jeden kapitalschwachen Exitensgründer durch die Instanzen treiben können. Da kämpft dann jeder für sich allein und da muss man kein Prophet sein um zu erkennen wer da eher aufgibt. Da ist es schon besser sich mit dieser Machtinstanz zu arrangieren und lieber sein Vorhaben mit denen abzuklären, finde ich. Muss eben jeder für sich allein entscheiden.
Danke Werner für Deinen Beitrag ! Und gerade mal 9,95 für eine CD , die sicher in die erfolgreiche Selbstständigkeit führt. Und über 10 000 hast Du schon geholfen - da hat so ziemlich jeder Selbstständige in D Deine Dienste wohl in Anspruch genommen. Spricht alles sehr für Dich und Deine CDs ! Grüße Dieter
Dieter schrieb: > Danke Werner für Deinen Beitrag ! Und gerade mal 9,95 für eine CD , die > sicher in die erfolgreiche Selbstständigkeit führt. Und über 10 000 hast > Du schon geholfen - da hat so ziemlich jeder Selbstständige in D Deine > Dienste wohl in Anspruch genommen. Spricht alles sehr für Dich und Deine > CDs ! > > Grüße Dieter Kauf doch erst mal so eine CD und schau ob das ganze auch das hält was es verspricht. Die kostenlosen Sachen sind nur Sprücheklopperei und Jammerei. Hat mich nicht sonderlich beeindruckt. Zumindest gibts ja angeblich eine Geld-Zurück-Garantie, die ich aber auch mit Vorsicht zur Kenntnis nehme, weil, wenn die CD gelesen wird, die Garantie erlöschen könnte wie das andere CD-Anbieter ja auch machen. Wenn da nicht mal etwas ausführlicher auf den CD-Inhalt eingegangen wird(z.B. Inhaltsverzeichnis,Leseprobe) wie soll man sich denn da zum Kauf entscheiden? Für mich klingt das nur nach einer Masche. Die Bewertungen von ebay sind auch nicht ausreichend referenziert und können von irgend einem Verkäufer kopiert worden sein. Die Artikelnummern sind da schon lange nicht mehr gültig und die Käufer bewerten da nur den Kauf und die Abwicklung und nicht den CD Inhalt. Also alles nur heiße Luft. Referenzen muss man auch auf Glaubwürdigkeit prüfen könnten, was hier aber nicht möglich scheint. Also wenn man das ganze glauben soll muss da erst mal mehr Info auf den Tisch, am besten belastbare Kritiken.
> Kauf doch erst mal so eine CD und schau ob das ganze auch das hält was > es verspricht. Die kostenlosen Sachen sind nur Sprücheklopperei und > Jammerei. Hat mich nicht sonderlich beeindruckt. Ich würde die CD auch nicht kaufen, denn es gibt eine klare Regelung. In der Handwerksordnung sind die Tätigkeiten mit/ohne Meister definiert. In Zweifelsfalle gilt das als gesetzliche Grundlage. Mehr lässt sich leider dazu nicht sagen. Also Gewerbe als "Reparatur von Spielzeugen aller Art" anmelden, das trifft doch Sache haarscharf - oder etwa nicht?
Bürovorsteher schrieb: > In Zweifelsfalle gilt das als gesetzliche Grundlage. Na ja, im Zweifel wird ein Gericht nicht automatisch der HWK als Streitgegner nicht auch noch die alleinige Fachkompetenz zusprechen. Da wird dann schon mal ein unabhängiges Rechtsgutachten hinzugezogen werden, würde ich mal sagen.
Immerhin ist die HWK eine Körperschaft des Öffentlichen Rechtes, da wird dir eine Fatwa auch nicht viel nützen. Außerdem zu teuer. Mit Spitzfindigkeiten wirst du die bisherige Rechtspraxis nicht aushebeln können.
Bürovorsteher schrieb: > Mit Spitzfindigkeiten wirst du die bisherige Rechtspraxis nicht > aushebeln können. Kann man schon, aber nur ein reines Gewissen ist ein sanftes Ruhekissen.
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