Hallo zusammen, ich mache bald meinen Elektroniker vor der IHK. Jetzt wollte ich wissen, was ich danach an Hausinstallationen machen darf? Meine Eltern haben einen Altbau (Viel Arbeit :D). Natürlich unter Berücksichtigung, dass alles ordnungsgemäß Nachgemessen wird. Und eine weitere Frage, zu was sind Ingenieure(FH) zum Bachelor befugt? Ein Freund, der das studiert, erzählte mir, dass er danach auch abnahmen machen darf? Danke für Antworten!
Halt dich fest: Nichts darfst du, dein Kumpel übrigens auch nicht.
Aber ich bin dann doch Elektrofachkraft? Was darf man denn als Elektroniker/Bachelor in Richtung Hausinstallationen? Das rechtliche wurde leider nie Besprochen :(
Bürovorsteher hat Recht. Wenn es um eine Abnahme geht, darf keiner unterschreiben. Es muss ein Elektromeister unterschreiben. Auch nicht mal eben dein Kumpel der Meister ist. Sollte alles Offiziel eine Firma haben. Es soll Regelungen geben die Ingenieure(FH) zum Bachelor bei ihrem eigenen Haus unterschreiben dürfen. Ich weiss ja nicht ob du für einen Umbau eine neue Abnahme machen musst. Ihr könnt alles selber machen und wieder inbetrieb nehmen. Wie es dann Versicherungsmäßig aussieht, weiss ich nicht. Da hilft aber Google, oder ein Anruf bei einem Meisterbetrieb.
Wann muss man denn eine Abnahme machen lassen? Hast du nähere Infos zu dem Punkt mit den Bachelorn?
elektroniker ist nicht gleich elektroniker, soweit sollte das klar sein. Ich denke mal, jeder darf die strippen in seiner bude so weit verlegen usw. allerdings nicht anschließen? Genaues weiß ich auch nicht Das ist immer so eine sache mit der versicherung, lieber lässt man es machen und ist dann falls etwas passiert abgesichert. Es ist zwar verlockend es selber zu machen, vor allem wenn man es kann, aber was bringt es wenn am ende die versicherung nicht zahlt?
Da solltest du dich beim Stromversorgungsunternehmen deines Vertrauens informieren. Dann kann es sein, dass du bei entsprechender Berufserfahrung als Inschinör auf Antrag in deinem Haus Umbauten und Abnahmen machen darfst. Aber das kommt auf den Energielieferenten an.
newbie schrieb: >ich bin dann doch Elektrofachkraft Nein, höchstens so naiv, das zu glauben. Dazu gehört mehr als nur die Ausbildung zu absolvieren. Erkundige dich bitte im Netz darüber. UIUI schrieb: > Elektromeister Fast richtig. Genau ist es ein beim örtlichen EVU zugelassener Handwerksbetrieb. Und den kann eben auch nur ein Handwerksmeister sach- und fachgerecht führen. Oder hat man im E-Studium gelernt Angebote zu schreiben oder Buchhaltung zu führen? Deswegen fahren die studierten Oberen ja alles an die Wand! Also vergesst jetzt alles mit euren Abnahmen. Entweder ihr spielt weiter mit euren Oszilloskopen und Schraubendrehern, oder ihr benutzt die Suchfunktion hier mal. Im Forum wurde schon genug geschrieben.
Technicus schrieb: > newbie schrieb: >>ich bin dann doch Elektrofachkraft > > Nein, höchstens so naiv, das zu glauben. Doch. Aber eben nur in dem Bereich entsprechenden Bereich. http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum Gesellen/Facharbeiter
Technicus schrieb: > Genau ist es ein beim örtlichen EVU zugelassener > Handwerksbetrieb. Und den kann eben auch nur ein Handwerksmeister sach- > und fachgerecht führen. Oder hat man im E-Studium gelernt Angebote zu > schreiben oder Buchhaltung zu führen? Ein Ing kann sich aber bei der Handwerkskammer die Zulassung abholen und darf dann auch Anlagen abnehmen ;)
Mei oh mei oh mei.... Du darfst: 1. Die Installation in Ordnung bringen. ( VDE0100 beachten, Bla, Bla, Bla) 2. Zum Baumarkt "Bauhaus" fahren, die bieten nämlich einen Service an, wo man solche Installationen abnehmen lassen kann. 3. Die Installation vom Meisterbetrieb abnehmen lassen und das Meister-Bapperl aufkleben lassen. 4. Die Rechnung dafür bezahlen...
Ich hab mitte der 90er mal eine Fachzeitung der Telekom gelesen welche die Unibibliothek aboniert hatte. Da stand drin das man als Nachrichtentechnikingenieur selbstständig ein Telefon anschliessen darf. Ich weiss noch wie mich das im Studium motiviert hat. :-D Olaf
Sorry, aber hier wird mal wieder VERALTETES Wissen kundgetan. newbie schrieb: > ich mache bald meinen Elektroniker vor der IHK. Wenn das was du lernst, ein zugelassener Ausbildungsberuf im Elektro/Elektronik-Bereich ist, dann bist du Elektrofachkraft. Das ist in den Ausbildungsverordnungen so hinterlegt. Neben der DIN VDE 1000-10 legt auch die BGV A3 http://www.sicherheits-markt.info/sima/news/voll/1007881.html eine Elektrofachkraft fest: "....ist die Elektrofachkraft eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann." Weiter heißt es in der DIN VDE 1000-10 und der BGV A3: "Die Anforderung der fachlichen Ausbildung wird in der Regel durch eine elektrotechnische Ausbildung als GESELLE, Techniker, Industrie- oder Handwerksmeister sowie als INGENIEUR (mit Abschluss Diplom, Bachelor oder Master) erfüllt." Allerdings heißt es dort auch: "Für alle Ausprägungen der Elektrofachkraft gilt: Es ist stets das elektrotechnische Fachgebiet der Ausbildung maßgeblich. So ist ein ausgebildeter Kommunikationselektroniker bei Arbeiten an Starkstromanlagen ein elektrotechnischer Laie, sofern nicht zusätzliche Qualifikationen vorliegen." Wobei Anlagen bis 1000V NICHT als Starkstromanlage definiert ist. Weiter heißt es in der BGV A3: "Bei Anschluss der Anlagen am öffentlichen Elektrizitätsnetz muss die Elektrofachkraft außerdem in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein." Dazu sagt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" in der neuesten Fassung http://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html#BJNR247710006BJNG000500000 (der Text in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft ist demnach VERALTET.) unter §13: "....Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das Installateurverzeichnis NUR von dem Nachweis einer ausreichenden fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten abhängig machen...." "...einer ausreichenden fachlichen Qualifikation" = Elektrofachkraft Fazit: newbie schrieb: > Jetzt wollte ich wissen, > was ich danach an Hausinstallationen machen darf? Nachdem du dich bei deinem VNB (Verteilnetzbetreiber) in das Installateurverzeichnis hast eintragen lassen: Im Grunde alles ab Zähler. Natürlich unter Berücksichtigung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und anschließenden Prüfvorschriften. Speziell nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06 Beginn der Gültigkeit: Diese Norm gilt ab 2008-06-01. Daneben darf DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610):2004-04 noch bis 2009-09-01 angewendet werden.
Was bedeutet denn dieses.. >>Ingenieure(FH) zum Bachelor >>Was darf man denn als Elektroniker/Bachelor in Richtung ??? Ist Bachelor mittlerweile ein Ausbildungsberuf? guude ts
Thomas S. schrieb: > Was bedeutet denn dieses.. > >>>Ingenieure(FH) zum Bachelor > >>>Was darf man denn als Elektroniker/Bachelor in Richtung > > ??? > > Ist Bachelor mittlerweile ein Ausbildungsberuf? Da hat er sich etwas schlecht ausgedrückt.
frankman schrieb: > Mei oh mei oh mei.... > Du darfst: > 1. Die Installation in Ordnung bringen. ( VDE0100 beachten, Bla, Bla, > Bla) > 2. Zum Baumarkt "Bauhaus" fahren, die bieten nämlich einen Service an, > wo man solche Installationen abnehmen lassen kann. > 3. Die Installation vom Meisterbetrieb abnehmen lassen und das > Meister-Bapperl aufkleben lassen. > 4. Die Rechnung dafür bezahlen... Genau der Meinung bin ich auch. So viel Aufriss um nichts. Man kann sehr wohl alles selbst machen bis zur Elektroverteilung. Wenn man alles nach der Norm macht gibt es bei der Abnahme keine Probleme. Selbst eine normale Fachkraft kriegt es hin. Natürlich kann man hier wieder befürchten dass es im Fall der Fälle Schwierigkeiten mit Versicherungen geben kann. Man muss hier allerdings bedenken dass die Versicherungen grundsätzlich nicht zahlen wollen und wenn man alles richtig gemacht hat kann auch kein Fehler nachgewiesen werden was ausschlaggebend ist. Wer es im Endeffekt gemacht hat interessiert niemanden: selbst wenn ein Handwerkerbetrieb Mist baut werden sie versuchen sich daraus zu winden: es ist immer noch kein Garant dass sie für die Fehler gerade stehen werden.
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