Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Staatl. geprüfter Elektroniker, was darf ich?


von newbie (Gast)


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Hallo zusammen,

ich mache bald meinen Elektroniker vor der IHK. Jetzt wollte ich wissen, 
was ich danach an Hausinstallationen machen darf? Meine Eltern haben 
einen Altbau (Viel Arbeit :D). Natürlich unter Berücksichtigung, dass 
alles ordnungsgemäß Nachgemessen wird.

Und eine weitere Frage, zu was sind Ingenieure(FH) zum Bachelor befugt? 
Ein Freund, der das studiert, erzählte mir, dass er danach auch abnahmen 
machen darf?

Danke für Antworten!

von Bürovorsteher (Gast)


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Halt dich fest:

Nichts darfst du, dein Kumpel übrigens auch nicht.

von newbie (Gast)


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Aber ich bin dann doch Elektrofachkraft?

Was darf man denn als Elektroniker/Bachelor in Richtung 
Hausinstallationen? Das rechtliche wurde leider nie Besprochen :(

von UIUI (Gast)


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Bürovorsteher hat Recht.

Wenn es um eine Abnahme geht, darf keiner unterschreiben. Es muss ein 
Elektromeister unterschreiben. Auch nicht mal eben dein Kumpel der 
Meister ist. Sollte alles Offiziel eine Firma haben.

Es soll Regelungen geben die Ingenieure(FH) zum Bachelor bei ihrem 
eigenen Haus unterschreiben dürfen.

Ich weiss ja nicht ob du für einen Umbau eine neue Abnahme machen musst. 
Ihr könnt alles selber machen und wieder inbetrieb nehmen. Wie es dann 
Versicherungsmäßig aussieht, weiss ich nicht.

Da hilft aber Google, oder ein Anruf bei einem Meisterbetrieb.

von newbie (Gast)


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Wann muss man denn eine Abnahme machen lassen?

Hast du nähere Infos zu dem Punkt mit den Bachelorn?

von Klaus A. (gustavgans)


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elektroniker ist nicht gleich elektroniker, soweit sollte das klar sein. 
Ich denke mal, jeder darf die strippen in seiner bude so weit verlegen 
usw. allerdings nicht anschließen?
Genaues weiß ich auch nicht
Das ist immer so eine sache mit der versicherung, lieber lässt man es 
machen und ist dann falls etwas passiert abgesichert. Es ist zwar 
verlockend es selber zu machen, vor allem wenn man es kann, aber was 
bringt es wenn am ende die versicherung nicht zahlt?

von Helmut -. (dc3yc)


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Da solltest du dich beim Stromversorgungsunternehmen deines Vertrauens 
informieren. Dann kann es sein, dass du bei entsprechender 
Berufserfahrung als Inschinör auf Antrag in deinem Haus Umbauten und 
Abnahmen machen darfst. Aber das kommt auf den Energielieferenten an.

von Technicus (Gast)


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newbie schrieb:
>ich bin dann doch Elektrofachkraft

Nein, höchstens so naiv, das zu glauben. Dazu gehört mehr als nur die 
Ausbildung zu absolvieren. Erkundige dich bitte im Netz darüber.

UIUI schrieb:
> Elektromeister

Fast richtig. Genau ist es ein beim örtlichen EVU zugelassener 
Handwerksbetrieb. Und den kann eben auch nur ein Handwerksmeister sach- 
und fachgerecht führen. Oder hat man im E-Studium gelernt Angebote zu 
schreiben oder Buchhaltung zu führen? Deswegen fahren die studierten 
Oberen ja alles an die Wand!


Also vergesst jetzt alles mit euren Abnahmen. Entweder ihr spielt weiter 
mit euren Oszilloskopen und Schraubendrehern, oder ihr benutzt die 
Suchfunktion hier mal. Im Forum wurde schon genug geschrieben.

von John (Gast)


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Technicus schrieb:
> newbie schrieb:
>>ich bin dann doch Elektrofachkraft
>
> Nein, höchstens so naiv, das zu glauben.

Doch. Aber eben nur in dem Bereich entsprechenden Bereich.

http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft


a) Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zum 
Gesellen/Facharbeiter

von M. K. (sylaina)


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Technicus schrieb:
> Genau ist es ein beim örtlichen EVU zugelassener
> Handwerksbetrieb. Und den kann eben auch nur ein Handwerksmeister sach-
> und fachgerecht führen. Oder hat man im E-Studium gelernt Angebote zu
> schreiben oder Buchhaltung zu führen?

Ein Ing kann sich aber bei der Handwerkskammer die Zulassung abholen und 
darf dann auch Anlagen abnehmen ;)

von frankman (Gast)


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Mei oh mei oh mei....

Du darfst:
1. Die Installation in Ordnung bringen. ( VDE0100 beachten, Bla, Bla, 
Bla)

2. Zum Baumarkt "Bauhaus" fahren, die bieten nämlich einen Service an, 
wo man solche Installationen abnehmen lassen kann.
3. Die Installation vom Meisterbetrieb abnehmen lassen und das 
Meister-Bapperl aufkleben lassen.
4. Die Rechnung dafür bezahlen...

von Olaf (Gast)


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Ich hab mitte der 90er mal eine Fachzeitung der Telekom gelesen welche 
die Unibibliothek aboniert hatte. Da stand drin das man als 
Nachrichtentechnikingenieur selbstständig ein Telefon anschliessen 
darf.
Ich weiss noch wie mich das im Studium motiviert hat. :-D

Olaf

von ... (Gast)


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Sorry, aber hier wird mal wieder VERALTETES Wissen kundgetan.

newbie schrieb:
> ich mache bald meinen Elektroniker vor der IHK.

Wenn das was du lernst, ein zugelassener Ausbildungsberuf im 
Elektro/Elektronik-Bereich ist, dann bist du Elektrofachkraft.
Das ist in den Ausbildungsverordnungen so hinterlegt.

Neben der DIN VDE 1000-10 legt auch die BGV A3 
http://www.sicherheits-markt.info/sima/news/voll/1007881.html eine 
Elektrofachkraft fest:
"....ist die Elektrofachkraft eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen 
Ausbildung, Kenntnissen und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen 
Normen und Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und 
mögliche Gefahren erkennen kann."

Weiter heißt es in der DIN VDE 1000-10 und der BGV A3:
"Die Anforderung der fachlichen Ausbildung wird in der Regel durch eine 
elektrotechnische Ausbildung als GESELLE, Techniker, Industrie- oder 
Handwerksmeister sowie als INGENIEUR (mit Abschluss Diplom, Bachelor 
oder Master) erfüllt."

Allerdings heißt es dort auch:
"Für alle Ausprägungen der Elektrofachkraft gilt: Es ist stets das 
elektrotechnische Fachgebiet der Ausbildung maßgeblich. So ist ein 
ausgebildeter Kommunikationselektroniker bei Arbeiten an 
Starkstromanlagen ein elektrotechnischer Laie, sofern nicht zusätzliche 
Qualifikationen vorliegen."

Wobei Anlagen bis 1000V NICHT als Starkstromanlage definiert ist.

Weiter heißt es in der BGV A3:
"Bei Anschluss der Anlagen am öffentlichen Elektrizitätsnetz muss die 
Elektrofachkraft außerdem in das Installateurverzeichnis des 
Netzbetreibers eingetragen sein."

Dazu sagt die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den 
Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in 
Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)" in der 
neuesten Fassung
http://www.gesetze-im-internet.de/nav/BJNR247710006.html#BJNR247710006BJNG000500000

(der Text in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrofachkraft 
ist demnach VERALTET.)

unter §13:
"....Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in 
ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes 
Installationsunternehmen durchgeführt werden; im Interesse des 
Anschlussnehmers darf der Netzbetreiber eine Eintragung in das 
Installateurverzeichnis NUR von dem Nachweis einer ausreichenden 
fachlichen Qualifikation für die Durchführung der jeweiligen Arbeiten 
abhängig machen...."

"...einer ausreichenden fachlichen Qualifikation" = Elektrofachkraft

Fazit:

newbie schrieb:
> Jetzt wollte ich wissen,
> was ich danach an Hausinstallationen machen darf?
Nachdem du dich bei deinem VNB (Verteilnetzbetreiber) in das 
Installateurverzeichnis hast eintragen lassen:

Im Grunde alles ab Zähler.
Natürlich unter Berücksichtigung der einschlägigen 
Sicherheitsvorschriften und anschließenden Prüfvorschriften.
Speziell nach DIN VDE 0100-600 (VDE 0100-600):2008-06
Beginn der Gültigkeit:
Diese Norm gilt ab 2008-06-01.
Daneben darf DIN VDE 0100-610 (VDE 0100-610):2004-04 noch bis 2009-09-01
angewendet werden.

von Thomas S. (tsalzer)


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Was bedeutet denn dieses..

>>Ingenieure(FH) zum Bachelor

>>Was darf man denn als Elektroniker/Bachelor in Richtung

???

Ist Bachelor mittlerweile ein Ausbildungsberuf?





guude
ts

von ... (Gast)


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Thomas S. schrieb:
> Was bedeutet denn dieses..
>
>>>Ingenieure(FH) zum Bachelor
>
>>>Was darf man denn als Elektroniker/Bachelor in Richtung
>
> ???
>
> Ist Bachelor mittlerweile ein Ausbildungsberuf?

Da hat er sich etwas schlecht ausgedrückt.

von Michael S. (technicans)


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... schrieb:
> Da hat er sich etwas schlecht ausgedrückt.

Ich sag ja, Ingenieure, alles Blender.

von Gästchen (Gast)


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frankman schrieb:
> Mei oh mei oh mei....
> Du darfst:
> 1. Die Installation in Ordnung bringen. ( VDE0100 beachten, Bla, Bla,
> Bla)
> 2. Zum Baumarkt "Bauhaus" fahren, die bieten nämlich einen Service an,
> wo man solche Installationen abnehmen lassen kann.
> 3. Die Installation vom Meisterbetrieb abnehmen lassen und das
> Meister-Bapperl aufkleben lassen.
> 4. Die Rechnung dafür bezahlen...

Genau der Meinung bin ich auch.
So viel Aufriss um nichts.
Man kann sehr wohl alles selbst machen bis zur Elektroverteilung.
Wenn man alles nach der Norm macht gibt es bei der Abnahme keine 
Probleme.
Selbst eine normale Fachkraft kriegt es hin.

Natürlich kann man hier wieder befürchten dass es im Fall der Fälle 
Schwierigkeiten mit Versicherungen geben kann. Man muss hier allerdings 
bedenken dass die Versicherungen grundsätzlich nicht zahlen wollen und 
wenn man alles richtig gemacht hat kann auch kein Fehler nachgewiesen 
werden was ausschlaggebend ist. Wer es im Endeffekt gemacht hat 
interessiert niemanden: selbst wenn ein Handwerkerbetrieb Mist baut 
werden sie versuchen sich daraus zu winden: es ist immer noch kein 
Garant dass sie für die Fehler gerade stehen werden.

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