Hallo! ich komme mit der Kleinunternehmerregelung nicht ganz klar. Die Frage ist, in welchem Fall macht das Sinn "Im Wesentlichen können Kleinunternehmer auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen." Kann mir Jemand ein Beispiel, bitte nennen? Danke schön. Lg Alex S.
Mit dieser Regelung schreibst du Rechnungen ohne Mwst und kannst die deinerseits bei Einkäufen gezahlte Mwst nicht gegenüber dem Finanzamt abrechnen. Ohne diese Regelung schreibst du Rechnungen mit Mwst und führst sie an das Finanzamt ab, abzüglich der bei Einkäufen bereits gezahlten Mwst.
Es hängt von deiner Kundschaft und deinen Ausgaben ab, womit du besser fährst. Ein Kunde mit Ust-Abrechnung zahlt von einer Rechnung für Produkt 1000€ und Steuer 190€ effektiv nur die 1000€, die 190€ werden nur durchgereicht. Ein Privatkunde oder solcher Kleinunternehmer jedoch zahlt die vollen 1190€. Sind deine Kunden Unternehmer, dann überwiegt bei der Kleinunternehmerregelung für dich der Nachteil, dass du gezahlte Steuern nicht abrechnen kannst. Sind es Privatleute, dann bleibt bei gleichem Bruttopreis (das ist der den diese Kunden sehen) jedoch mehr bei dir hängen.
Danke Also so wie ich das bis jetzt verstanden habe, lohns es sich Vorsteuer geltend zu machen, wenn man viel kauft, richtig? Gruss Alex S.
Wieviel der Unterschied ausmacht hängt vom Anteil deiner Ausgaben ab. Ob es sich lohnt hängt hingegen eher von der Art deiner Kundschaft ab. Rechne es einfach mal bei einem für dich typischen Fall durch.
Bedenke jedoch, dass als Kleinunternehmer nach §19 deine Umsätze nicht größer als 17.500€ p.a sein dürfen. Sollten diese größer als die 17.500€ sein, so wirst du zum nächsten Geschäftsjahr Ust. pflichtig und da greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Im letzten Jahr der Kleinunternehmerregelung, bevor du Ust. pflichtig wirst, darfst du sogar 50.000€ Umsatz schmeißen ohne Steuern abführen zu müssen. Grüße
Basti Benassi schrieb: > Im letzten Jahr der Kleinunternehmerregelung, bevor du Ust. pflichtig > wirst, darfst du sogar 50.000€ Umsatz schmeißen ohne Steuern abführen zu > müssen. > > Grüße Ich vermute, dass es sich bei den von dir gemeinten Steuern um die Ust. handelt.
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