Finanzamt Kleinunternehmerregelung

Gast #2323718
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Hallo!
ich komme mit der Kleinunternehmerregelung nicht ganz klar.
Die Frage ist, in welchem Fall macht das Sinn
"Im Wesentlichen können Kleinunternehmer auf die Erhebung von 
Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug 
aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen."
Kann mir Jemand ein Beispiel, bitte nennen?
Danke schön.
Lg Alex S.
#2323741
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Mit dieser Regelung schreibst du Rechnungen ohne Mwst und kannst die 
deinerseits bei Einkäufen gezahlte Mwst nicht gegenüber dem Finanzamt 
abrechnen.

Ohne diese Regelung schreibst du Rechnungen mit Mwst und führst sie an 
das Finanzamt ab, abzüglich der bei Einkäufen bereits gezahlten Mwst.
#2323766
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Es hängt von deiner Kundschaft und deinen Ausgaben ab, womit du besser 
fährst. Ein Kunde mit Ust-Abrechnung zahlt von einer Rechnung für 
Produkt 1000€ und Steuer 190€ effektiv nur die 1000€, die 190€ werden 
nur durchgereicht. Ein Privatkunde oder solcher Kleinunternehmer jedoch 
zahlt die vollen 1190€.

Sind deine Kunden Unternehmer, dann überwiegt bei der 
Kleinunternehmerregelung für dich der Nachteil, dass du gezahlte Steuern 
nicht abrechnen kannst. Sind es Privatleute, dann bleibt bei gleichem 
Bruttopreis (das ist der den diese Kunden sehen) jedoch mehr bei dir 
hängen.
#2323995
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Bedenke jedoch, dass als Kleinunternehmer nach §19 deine Umsätze nicht 
größer als 17.500€ p.a sein dürfen. Sollten diese größer als die 17.500€ 
sein, so wirst du zum nächsten Geschäftsjahr Ust. pflichtig und da 
greift die Kleinunternehmerregelung nicht mehr.

Im letzten Jahr der Kleinunternehmerregelung, bevor du Ust. pflichtig 
wirst, darfst du sogar 50.000€ Umsatz schmeißen ohne Steuern abführen zu 
müssen.

Grüße

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