Gast
#2323718
Hallo! ich komme mit der Kleinunternehmerregelung nicht ganz klar. Die Frage ist, in welchem Fall macht das Sinn "Im Wesentlichen können Kleinunternehmer auf die Erhebung von Umsatzsteuer verzichten, sind dann aber im Gegenzug vom Vorsteuerabzug aus Rechnungen anderer Unternehmer ausgeschlossen." Kann mir Jemand ein Beispiel, bitte nennen? Danke schön. Lg Alex S.