Coilgun Projekt zu verkaufen 1,83kJ

OP #2324776
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Hi,

ich habe seit einiger Zeit mit Coilguns experimentiert.
Die Energie, welche ich in der Kondensatorbank speichern könnte, beträgt 
1,83kJ.
Mangels Netzteil hatte ich sie bisher nur auf 100V aufgeladen, was NUR 
140 Joule sind. Das hat schon ganz ordentlich gebumst. Das Projektil 
beschleunigt ganz schön heftig!
Nachdem ich nun mehr Spannung zur Verfügung hatte, sage ich euch ganz 
ehrlich, ich habe Angst davor, weitere Experimente zu machen und will 
das Ding loswerden. Was die Coilgun für Energie entfaltet ist heftig.

Zu den Daten:

Die Kondensator Bank besteht aus 5X 6000µF/350V also 30mF bei 350V 
(1,83kJ)
Die Spule wurde aus einem 10AWG Generatordraht gewickelt mit 3x30 
Wicklungen.

Der SCR ist ein C180E:
Daten gibts bei:
http://parts.digikey.com/1/parts/1636642-thyristor-stud-500v-150a-93-c180e.html


Das einzige was es zum Betrieb braucht, ist ein Netzteil und eine dicke 
Diode um den Strom der Rückinduktion nicht in den Kondensator fließen zu 
lassen.



Preislich stelle ich mir 150VHB vor (Kondensatoren und SCR kosten n 
Schweine Geld)


Abgeben werde ich das Projekt aber nur an Leute ab 21, da das hier 
wirklich KEIN Spielzeug ist. An Leute die technisch nicht so fit sind, 
bitte lasst die Finger davon, man muss mit sowas gewissenhaft arbeiten.

Ein Testprojektil lege ich auch noch mit dazu.


Alles weiter per PN
OP #2324802
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Nein,

das Waffengesetzt ist nicht darauf ausgerichtet.
Zudem muss man sich mit der definition von einer Waffe mal 
auseinandersetzten.
Das nichtvorhandensein eines Laufes macht es Problematisch, dass als 
Waffe einzustufen.
Und die Spule ist kein Lauf, denn:
Ein Lauf ist ein rohrförmiger Gegenstand mit ausreichender Festigkeit, 
der dem Geschoss ein ausreichendes Maß an Führung gibt.

Die Spule gibt dem Projektil keine Führung, da sie viel größer ist. 
Festigkeit... naja, ist halt gewickelter draht.
Das weiße auf dem Bild ist die Rückseite von einem DHL aufkleber, damit 
das Projektil nicht auf den Windungen schleift.
Gast #2325014
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Wegstaben Verbuchsler schrieb:
> uuuh, das sieht ja schauerlich aus mit dem zerkratzten Parkettboden.
>
> Wenn du meiner wärst, hätt ich dir schon längst die Ohren langgezogen
> bis zu den Schultern runter .....
>
> oder ist das nur solch Plaste-Zeugs was aussieht wie Parkett??

Ich denke, das ist sein Werktisch... Schau mal das Bild genauer an, dann 
erkennst du es :)
Gast #2332795
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Der Thyristor ist zwar nicht gerade klein, aber bei z.B. 320V an den 
Elkos wird sich die Lebensdauer in Grenzen halten (genauer gesagt: eine 
Zündung). Hat mit der Bauform zu tun, nicht so sehr mit dem Nennstrom. 
Üblich sind bei Energiespeichern dieser Größe Scheibenthyristoren, und 
selbst diese meist in übelster Baugröße, und teils noch außerhalb ihrer 
Spezifikation. Vermutlich durch die ganzen Coilgun-Experimente ist deren 
Preis sogar drastisch gestiegen...
Gast #2333353
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Mike Mike schrieb:
> Nein,
>
> das Waffengesetzt ist nicht darauf ausgerichtet.
> Zudem muss man sich mit der definition von einer Waffe mal
> auseinandersetzten.
> Das nichtvorhandensein eines Laufes macht es Problematisch, dass als
> Waffe einzustufen.

Eine Armbrust, Schleuder, Messer usw. besitzt auch keinen Lauf. Diese 
werden natürlich im WaffG (im Gegensatz zu Coilguns) explizit erwähnt. 
Dennoch gibt es dort die sog. "gleichgestellten Gegenstände" zu denen 
man evtl. die Coilgun zählen würde. Ganz so einfach ist die Sache also 
nicht. Wie immer gilt auch hier: Wo kein Richter, da kein Henker.

Aber echt nettes Projekt. Normale Pistolenkugeln haben in etwa eine 
Geschossenergie von 600J. Kann mir vorstellen, dass das ganz schön bumst 
:-) Wie schwer ist denn dein Geschoss?
Persönliche Seite #2336397
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Wikipedia:
Als Waffe werden in der Regel alle Gegenstände bezeichnet, die dazu 
bestimmt und geeignet sind, Lebewesen in ihrer Handlungsfähigkeit zu 
beeinträchtigen oder handlungsunfähig zu machen, physisch oder psychisch 
zu verletzen oder zu töten. Dazu zählen auch Mittel, die Gegenstände 
oder immaterielle Güter beschädigen, zerstören oder gebrauchsunfähig 
machen können.

Es kommt hierbei ohne die explizite Verwendung speziell auf die 
Bestimmung an. Als Waffe geeignet ist im Prinzip jeder Gegendstand.

Da es in diesem Fall im Grunde genommen nur um einen experimentelen 
Teilchenbeschleuniger handelt, ist es zunächst keine Waffe.

Es ist auch im Sinne des Waffengesetztes keine Schusswaffe, denn:
Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Geräte, die zum Angriff, 
zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei 
denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

Es werden zwar Geschosse durch einen Lauf getrieben, es ist aber 
zunächst nicht für die gennannten Betätigungen gedacht.

Es ist kein der Schusswaffen gleichgestellter Gegenstand, da eine 
Coilgun nicht explizit erwähnt wird.

Sobald aber jemand damit verletzt wird, ist es eine Waffe. Egal, ob es 
im Waffengesetzt definiert wird, oder nicht.

Also Vorsicht bei Experimentieren.
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