Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Warum RV Abzüge bei Werkstudententätigkeit


von Rille (Gast)


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hab ne 10h/ Woche Stelle als Werkstudent, im Monat kommt dabei knapp 
unter 400€ raus. Es wird mir aber trotzdem 40€ RV abgezogen, seit wann 
denn das?

von Marius W. (mw1987)


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Einfach mal in der Personalabteilung fragen?!

MfG
Marius

von Maik F. (sabuty) Benutzerseite


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Weil das so ist, wenn man als Werkstudent und nicht als geringfügig 
Beschäftigter angemeldet ist. Für deinen AG ist das so auch deutlich 
billiger als die Pauschalabgaben bei der geringfügigen Beschäftigung.

Wenn du dann mal nicht mehr familienversichert bist (25 Jahre + evtl. 
Wehrdienst/Zivi-Zeit), dann gehen nochmal 80€/Monat weg für KV und PV. 
Eigentlich lohnt sich das Arbeiten dann kaum noch.... :/

von Christian A. (cau) Flattr this


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Maik Fox schrieb:
> Eigentlich lohnt sich das Arbeiten dann kaum noch.... :/

Es lohnt sich von daher, dass man mit der Familienversicherung nur 350€ 
im Monat dazuverdienen darf und wenn man selbst versichert ist 
(Studentenversicherung) diese grenze IMHO wegfällt. Und bei 10€/h ist 
man schnell bei dieser Grenze angekommen... ich würde hier und da mal 
mehr machen - nicht dauerhaft, aber diese Grenze wird laut AOK Auskunft 
zumindest monatlich angewendet und nicht im Jahresmittel oder so.
Abgesehen davon fällt die Versicherung an, egal ob man arbeitet oder 
nicht - zum Studieren muss man afaik in ganz Deutschland versichert 
sein, zumindest muss man es zur Immatrikulation in Sachsen nachweisen.

viele Grüße
Christian

von Marx W. (Gast)


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Zu Zeiten "Nobby" Blüm`s  wurde  der RV (plus KV) Beitrag mit den 
Worten:
"Da bauen die jungen Studenten ja schon RV-Ansprüche auf" bejubelt!
Das die AV-Beiträge nicht so wichtig waren, dürfte wohl die waren 
Absichten des damaligen Arbeitsminister offenlegen!
Also, wenn du über die Grenzen bist, dann zahlste!
Aber kuck mal nach kurzfristigen Minijobs:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10968/DE/1__AN/1b__kurzfristiger_20Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true

Da kannste auch deinen MINI-job-vertrag überprüfen lassen!

von Rille (Gast)


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"Für die Sozialversicherungspflicht solcher Nebenjobs gelten zunächst 
einmal die allgemeinen Geringfügigkeitsregelungen: ein 400-Euro-Job ist 
frei, aber der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Eine kurzfristige 
Beschäftigung bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage ist für beide Seiten 
frei. Auch die Vorschriften über die Zusammenrechnung mehrerer solcher 
Jobs sind zu beachten.

Wenn diese Grenzen überschritten werden, ist ein "Werkstudent" in der 
Rentenversicherung (seit 1996) beitragspflichtig, das heißt sowohl er 
als auch der Arbeitgeber zahlen je 9,75 % vom Bruttolohn. Wenn der 
Bruttolohn zwischen 400 und 800 Euro monatlich liegt, ermäßigt sich der 
Beitrag des Studenten nach den Regeln der "Gleitzone", der Arbeitgeber 
zahlt jedoch die vollen 9,75 %. Für den Arbeitgeber ist deshalb eine 
Beschäftigung mit etwas über 400 Euro wesentlich günstiger, da er damit 
die 25-%-Pauschale bei "Geringfügigkeit" vermeidet. Der Student selbst 
zahlt z.B. bei 450 Euro nur etwa 16 Euro Rentenbeitrag."

aus http://www.400-euro.de/400/stud.html

irgendwas stinkt da , ich verdiene weniger als 400€ und der 
Anstellungsvertrag gilt für 7 Monate, bei 10h/Woche kommen da auch 
weniger als 50 Arbeitstage zusammen.

von Marx W. (Gast)


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Rille schrieb:
> irgendwas stinkt da , ich verdiene weniger als 400€ und der
>
> Anstellungsvertrag gilt für 7 Monate, bei 10h/Woche kommen da auch
>
> weniger als 50 Arbeitstage zusammen.

Rille schrieb:
> hab ne 10h/ Woche Stelle als Werkstudent, im Monat kommt dabei knapp
>
> unter 400€ raus. Es wird mir aber trotzdem 40€ RV abgezogen, seit wann
>
> denn das?

Wieso? Du mußt halt auch die Bruttobeiträge sehen und nicht die 
Nettobeiträge!
Dann wird doch alles wieder klar!
Rechne doch halt nicht immer wie ein Milchmädchen!

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