hab ne 10h/ Woche Stelle als Werkstudent, im Monat kommt dabei knapp unter 400€ raus. Es wird mir aber trotzdem 40€ RV abgezogen, seit wann denn das?
Einfach mal in der Personalabteilung fragen?! MfG Marius
Weil das so ist, wenn man als Werkstudent und nicht als geringfügig Beschäftigter angemeldet ist. Für deinen AG ist das so auch deutlich billiger als die Pauschalabgaben bei der geringfügigen Beschäftigung. Wenn du dann mal nicht mehr familienversichert bist (25 Jahre + evtl. Wehrdienst/Zivi-Zeit), dann gehen nochmal 80€/Monat weg für KV und PV. Eigentlich lohnt sich das Arbeiten dann kaum noch.... :/
Maik Fox schrieb: > Eigentlich lohnt sich das Arbeiten dann kaum noch.... :/ Es lohnt sich von daher, dass man mit der Familienversicherung nur 350€ im Monat dazuverdienen darf und wenn man selbst versichert ist (Studentenversicherung) diese grenze IMHO wegfällt. Und bei 10€/h ist man schnell bei dieser Grenze angekommen... ich würde hier und da mal mehr machen - nicht dauerhaft, aber diese Grenze wird laut AOK Auskunft zumindest monatlich angewendet und nicht im Jahresmittel oder so. Abgesehen davon fällt die Versicherung an, egal ob man arbeitet oder nicht - zum Studieren muss man afaik in ganz Deutschland versichert sein, zumindest muss man es zur Immatrikulation in Sachsen nachweisen. viele Grüße Christian
Zu Zeiten "Nobby" Blüm`s wurde der RV (plus KV) Beitrag mit den Worten: "Da bauen die jungen Studenten ja schon RV-Ansprüche auf" bejubelt! Das die AV-Beiträge nicht so wichtig waren, dürfte wohl die waren Absichten des damaligen Arbeitsminister offenlegen! Also, wenn du über die Grenzen bist, dann zahlste! Aber kuck mal nach kurzfristigen Minijobs: http://www.minijob-zentrale.de/nn_10968/DE/1__AN/1b__kurzfristiger_20Minijob/Navigationsknoten.html?__nnn=true Da kannste auch deinen MINI-job-vertrag überprüfen lassen!
"Für die Sozialversicherungspflicht solcher Nebenjobs gelten zunächst einmal die allgemeinen Geringfügigkeitsregelungen: ein 400-Euro-Job ist frei, aber der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge. Eine kurzfristige Beschäftigung bis 2 Monate oder 50 Arbeitstage ist für beide Seiten frei. Auch die Vorschriften über die Zusammenrechnung mehrerer solcher Jobs sind zu beachten. Wenn diese Grenzen überschritten werden, ist ein "Werkstudent" in der Rentenversicherung (seit 1996) beitragspflichtig, das heißt sowohl er als auch der Arbeitgeber zahlen je 9,75 % vom Bruttolohn. Wenn der Bruttolohn zwischen 400 und 800 Euro monatlich liegt, ermäßigt sich der Beitrag des Studenten nach den Regeln der "Gleitzone", der Arbeitgeber zahlt jedoch die vollen 9,75 %. Für den Arbeitgeber ist deshalb eine Beschäftigung mit etwas über 400 Euro wesentlich günstiger, da er damit die 25-%-Pauschale bei "Geringfügigkeit" vermeidet. Der Student selbst zahlt z.B. bei 450 Euro nur etwa 16 Euro Rentenbeitrag." aus http://www.400-euro.de/400/stud.html irgendwas stinkt da , ich verdiene weniger als 400€ und der Anstellungsvertrag gilt für 7 Monate, bei 10h/Woche kommen da auch weniger als 50 Arbeitstage zusammen.
Rille schrieb: > irgendwas stinkt da , ich verdiene weniger als 400€ und der > > Anstellungsvertrag gilt für 7 Monate, bei 10h/Woche kommen da auch > > weniger als 50 Arbeitstage zusammen. Rille schrieb: > hab ne 10h/ Woche Stelle als Werkstudent, im Monat kommt dabei knapp > > unter 400€ raus. Es wird mir aber trotzdem 40€ RV abgezogen, seit wann > > denn das? Wieso? Du mußt halt auch die Bruttobeiträge sehen und nicht die Nettobeiträge! Dann wird doch alles wieder klar! Rechne doch halt nicht immer wie ein Milchmädchen!
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