Hallo, ich ziehe gerade in eine Wohnung mit Fußboden-Nachtspeicherheizung. Beim Stromversorger soll ich nun einen Vorjahresverbrauch angeben, an dem sich die Abschlagzahlungen richten. Allerdings habe ich keinerlei Erfahrung mit solchen Heizungen. Der Versorger kann auch nicht die Werte des Vormieters einsehen - ka wieso. Hat jemand eine Idee, was man als Richtwert nehmen kann? Danke
Da wirst du einen Schuss ins Blaue abgeben müssen. Wie groß ist die Wohnung und wie gut ist sie isoliert (Dach, Fenster, Fassade)? So ganz einfach ist eine Heizbedarfsrechnung leider nicht. ;-)
Ja das ist mir schon klar, deswegen frage ich nach einem Richtwert.
Filth __ schrieb: > deswegen frage ich nach einem Richtwert. Ohne weitere Angeben ist es aber schwer, einen Richtwert anzugeben. Oftmals wird mit 100-200kWh/m² in einem Jahr gerechnet.
angaben die du uns geben könntest 1. größe der wohnung in m² 2. ungefähres alter der fenster 3. baujahr des hauses 4. Vollwärmeschutz ja/nein (falls kein neubau) 5. dachwohnung dann könnte man ungefähr abschätzen was eventuell rauskommen könnte. Über google wirst du dann wahrscheinlich etwas finden können. Müsstest die daten vielleicht mit anderen vergleichen
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