Forum: Offtopic Frage zu Bank-Überweisung


von Pech V. (pechvogel)


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Hallo,

kann mir jemand sagen, wie eine Überweisung Buchungs- und 
Werstellungstechnisch auf dem Empfänger-Konto einer fremden Bank erfasst 
wird?

Ich habe z.B. am 07.09. gegen Mittag eine Rechnung Online per 
Überweisung bezahlt. Bei meiner Bank wird mir für diese Überweisung 
inzwischen sowohl als Buchungs- als auch als Wertstellungstag der 07.09. 
angezeigt, offenbar wurde die Überweisung also noch am selben Tag von 
meiner Bank ausgeführt.
Steht beim Empfänger nun auch der 07.09. bei Buchung- und 
Wertstellungsdatum? Oder nur bei Wertstellung der 07.09. und die Buchung 
erfolgt später? Oder beides später?

Mfg,
Pechvogel

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Pech Vogel schrieb:
> Steht beim Empfänger nun auch der 07.09. bei Buchung- und
> Wertstellungsdatum? Oder nur bei Wertstellung der 07.09. und die Buchung
> erfolgt später? Oder beides später?

Überweis mir einfach mal 1000 Euro, dann kann ich dir von meinem
Kontoauszug sagen, was draufsteht. ;-)

von Paul B. (paul_baumann)


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@Jörg

Wenn er Dir das Geld überwiesen hat, bin ich gerne bereit, Dich 
aufzusuchen
und Dir die 1000 Euro in vier 250-Euro-Scheine zu wechseln.

;-)
MfG Paul

von Uhu U. (uhu)


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Pech Vogel schrieb:
> Bei meiner Bank wird mir für diese Überweisung
> inzwischen sowohl als Buchungs- als auch als Wertstellungstag der 07.09.
> angezeigt, offenbar wurde die Überweisung also noch am selben Tag von
> meiner Bank ausgeführt.

Das Buchungsdatum ist das Datum, an dem der Betrag auf deinem Konto 
gebucht wurde. Das Wertstellungsdatum ist der Tag, an dem dein Konto mit 
dem Betrag belastet wurde.

Wenn du am Samstag eine Online-Überweisung abschickst, ist das 
Buchungsdatum der betreffende Samstag, das Wertstellungsdatum der darauf 
folgende Werktag.

Wenn du eine Überweisung erhälst, dann ist es im Prinzip genau so: 
Buchungsdatum ist der Tag, an dem deine Bank den Betrag auf deinem Konto 
gebucht hat - also meistens zwei Tage nachdem der Betrag auf dem 
Absenderkonto wertgestellt wurde.

Wenn du z.B. einen Verrechnungsscheck einreichst, dann wird der Betrag 
sofort gebucht, aber erst nach einer Woche, oder noch später 
wertgestellt, weil die Bank den Betrag beim Scheckaussteller erst 
eintreiben muß und der Scheck ja auch ungedeckt sein könnte.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Paul Baumann schrieb:

> Wenn er Dir das Geld überwiesen hat, bin ich gerne bereit, Dich
> aufzusuchen
> und Dir die 1000 Euro in vier 250-Euro-Scheine zu wechseln.

Das hatte ich vermutet.  Meine Bank gibt aber bei solchen Beträgen
grundsätzlich nur 70-Euro-Scheine 'raus. ;-)

von J.-u. G. (juwe)


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Für die Berechnung anfallender Zinsen (egal ob Soll- oder Haben-) ist 
allein das Wertstellungsdatum ausschlaggebend. Von den Banken dürfte es 
auch so gehandhabt werden, dass ein eingegangener Betrag erst nach 
Wertstellung und noch nicht gleich nach Buchung verfügbar ist, um 
beispielsweise Scheckmissbrauch zu verhindern.

von Pech V. (pechvogel)


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Hallo,

>Überweis mir einfach mal 1000 Euro, dann kann ich dir von meinem
>Kontoauszug sagen, was draufsteht. ;-)

Ich könnte Dir auch 1 Glücks-Cent überweisen - sofern das 
Buchungstechnisch überhaupt möglich ist...Paul überweise ich dann 4 x 
0.25 Cent! ;-)

>Wenn du eine Überweisung erhälst, dann ist es im Prinzip genau so:
>Buchungsdatum ist der Tag, an dem deine Bank den Betrag auf deinem Konto
>gebucht hat - also meistens zwei Tage nachdem der Betrag auf dem
>Absenderkonto wertgestellt wurde.

Und was ist mit dem Wertstellungsdatum auf meiner Seite? Deine Aussage 
mit den zwei Tagen nach Wertstellung könnte man so interpretieren, dass 
da eine Art "Lücke" entsteht. Genau an der Stelle frage ich mich, ob das 
Wertstellungsdatum dann rückdatiert wird, oder ob das Geld stattdessen 
irgendwo "zwischengeparkt" wird und das Wertstellungsdatum beim 
Empfänger nicht älter(jedoch in manchen Fälle sehr wohl jünger) als das 
Buchungsdatum sein kann?

Ich hielt eine Überweisung rein von der Logik her zunächst für eine Art 
atomare Transaktion, die bei meinem Konto nur dann durchgeführt werden 
kann, wenn auf dem Zielkonto diese Transaktion ebenfalls durchgeführt 
werden konnte. Das würde dann auch dem Gedanken der Wertstellung in 
Bezug auf Habenzinsen gerecht werden, oder haben sich die Banken 
diesbezüglich eine Hintertür in den AGB offengelassen?

Denkbar wäre auch, dass ich eine Zielkontonummer angebe, die gar nicht 
existiert. Wird in diesem Fall die Überweisung erst gar nicht 
ausgeführt, oder wird sie zunächst gebucht und wertgestellt, um dann 
anschließend wieder in Form einer zweiten Buchung "gegengebucht" zu 
werden?

Mfg,
Pechvogel

von Uhu U. (uhu)


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Pech Vogel schrieb:
> Und was ist mit dem Wertstellungsdatum auf meiner Seite?

Das betrifft ausschließlich dein Konto.

> Deine Aussage
> mit den zwei Tagen nach Wertstellung könnte man so interpretieren, dass
> da eine Art "Lücke" entsteht.

Richtig. In der Zeit "arbeiten" die Banken damit. Zudem ist die Vorgabe 
von Mindestlaufzeiten ein Mittel der Zentralbank, um die 
Umlaufgeschwindigkeit und damit die verfügbare Geldmenge zu 
beeinflussen.

> Denkbar wäre auch, dass ich eine Zielkontonummer angebe, die gar nicht
> existiert. Wird in diesem Fall die Überweisung erst gar nicht
> ausgeführt, oder wird sie zunächst gebucht und wertgestellt, um dann
> anschließend wieder in Form einer zweiten Buchung "gegengebucht" zu
> werden?

Wenn das Zielkonto bei deiner Bank ist, wird sie das gleich merken. 
Sonst kann das Geld schon mal 2 Wochen, oder länger unterwegs sein, bis 
es wieder zurückgebucht wird.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Pech Vogel schrieb:
> Denkbar wäre auch, dass ich eine Zielkontonummer angebe, die gar nicht
> existiert. Wird in diesem Fall die Überweisung erst gar nicht
> ausgeführt, oder wird sie zunächst gebucht und wertgestellt, um dann
> anschließend wieder in Form einer zweiten Buchung "gegengebucht" zu
> werden?

Da es in diesem hoch technisierten Land kein Verfahren gibt, mit
dem man die Kontonummer gleich von vornherein wenigstens formal
auf Stimmigkeit überprüfen kann (sowas gab's nur in der rückständigen
DDR), wird das Geld erstmal zur Bank mit dem vermeintlichen Konto
geschickt.  Die kann es nicht ausführen, schickt es stattdessen auf
ein internes Verrechnungskonto (sowas gibt's für alles Mögliche,
beispielsweise gehen auch Bareinzahlungen über solche Konten), und
von da wird es rücküberwiesen.

von J.-u. G. (juwe)


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Pech Vogel schrieb:
> Denkbar wäre auch, dass ich eine Zielkontonummer angebe, die gar nicht
> existiert. Wird in diesem Fall die Überweisung erst gar nicht
> ausgeführt, oder wird sie zunächst gebucht und wertgestellt, um dann
> anschließend wieder in Form einer zweiten Buchung "gegengebucht" zu
> werden?

Kontonummern enthalten eine Prüfziffer, wodurch die meisten frei 
erwürfelten Nummern als ungültig erkannt werden können (beim 
Onlinebanking erhält man dann eine entsprechende Fehlermeldung). Durch 
Zahlendreher kann es aber dazu kommen, dass trotzdem eine valide 
Kontonummer herauskommt. Dann gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Die Kontonummer ist bei der Empfängerbank nicht vergeben. Dann sollte 
das Geld schnell rückbuchbar sein.

2. Die Kontonummer ist vergeben und das Geld landet bei einem falschen 
Empfänger. Dann kann es tatsächlich lange dauern bis das Geld wieder 
zurückgebucht wird.

von J.-u. G. (juwe)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Da es in diesem hoch technisierten Land kein Verfahren gibt, mit
> dem man die Kontonummer gleich von vornherein wenigstens formal
> auf Stimmigkeit überprüfen kann (sowas gab's nur in der rückständigen
> DDR), wird das Geld erstmal zur Bank mit dem vermeintlichen Konto
> geschickt

Ich könnte schwören, das ich beim Onlinebanking bereits Fehlermeldungen 
aufgrund einer falsch eingegebenen Kontonummer erhielt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J.-u. G. schrieb:

> Ich könnte schwören, das ich beim Onlinebanking bereits Fehlermeldungen
> aufgrund einer falsch eingegebenen Kontonummer erhielt.

Für die eigene Bank: ja.  Die kann natürlich überprüfen, ob es das
Konto gibt, und zumindest die Kontonummern der hiesigen Spaßkassen
erwecken den Eindruck, dass man sich keine frei erfinden könnte.

Aber einen allgemeingültigen Standard gibt's offenbar nicht, und
ich habe schon Kontonummern gesehen, die tatsächlich den Eindruck
machen, als wären sie einfach fortlaufend hintereinander vergeben.

Ich habe das Gegenteil leider auch schon erlebt, Kontonummer des
Empfängers falsch, Geld wurde nach einiger Zeit rückgebucht.

von Thilo M. (Gast)


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J.-u. G. schrieb:
> Ich könnte schwören, das ich beim Onlinebanking bereits Fehlermeldungen
> aufgrund einer falsch eingegebenen Kontonummer erhielt.

Stimmt, bei einigen Banken wird sehr wohl auf Plausibilität geprüft 
(Stellenanzahl, bestimmte Zahlengruppen ...).
Ich hatte so eine Meldung auch schon, nach einem Tippfehler. Es ging auf 
eine Fremde Bank.

von Uhu U. (uhu)


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Thilo M. schrieb:
> (Stellenanzahl, bestimmte Zahlengruppen ...).

Und wenn du zufällig eine syntaktisch richtige Nummer eingibst, dann 
heißt das noch lange nicht, daß die auch vergeben ist...

von Andreas S. (andreas) (Admin) Benutzerseite


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Jede Bank hat für die Kontonummern eigene Gültigkeitsregeln, die aber 
öffentlich sind. Ich hab mal irgendwo ein vielseitiges PDF-Dokument 
gesehen wo alle aufgelistet waren.

von J.-u. G. (juwe)


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Andreas Schwarz schrieb:
> Ich hab mal irgendwo ein vielseitiges PDF-Dokument
> gesehen wo alle aufgelistet waren.

http://www.bundesbank.de/download/zahlungsverkehr/zv_pz200909.pdf
?

Fehlt nur noch die Info, welche Bank welches Verfahren einsetzt.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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J.-u. G. schrieb:

> Fehlt nur noch die Info, welche Bank welches Verfahren einsetzt.

Siehe Methode 09 ...

von Matthias L. (Gast)


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>dass ein eingegangener Betrag erst nach Wertstellung und noch nicht >gleich nach 
Buchung verfügbar ist,

Schön wärs. Leider steht das Geld ab Buchungstag auf dem Auszug drauf, 
auch wenn es erst später wirklich drauf ist.

Beispiel:
Startguthaben: 100Euro

jetzt kommen per Buchungstag heute nochmal 400dazu.

morgen siehst du auf dem Auszug 500 und hebst sofort 300 ab.

Paar Tage später kommt die Wertstellung, und die 400 sind geplatzt..
Somit hast du 300 miese.

Das finde ich eine Sauerei von der jew. Bank. Es kann ja auf dem Auszug 
in Liste schon stehen, aber mM nach darf es erst im Haben dazugezählt 
sein, wenns wirklich drauf ist

von Thilo M. (Gast)


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Matthias Lipinsky schrieb:
> Das finde ich eine Sauerei von der jew. Bank. Es kann ja auf dem Auszug
> in Liste schon stehen, aber mM nach darf es erst im Haben dazugezählt
> sein, wenns wirklich drauf ist

Genau damit machen die Banken einen riesen Reibach.
Wertstellung heißt, "ab jetzt gibt's/kostet's den Kontoinhaber/Empfänger 
Zinsen".
Das Geld muss lt. Gesetz spätestens innerhalb drei Werktagen auch 
gutgeschrieben werden.
Je nach Betrag und Geschäft arbeitet die Bank innerhalb dieser drei Tage 
mit dem Geld.
Nichts Anderes.

von J.-u. G. (juwe)


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Matthias Lipinsky schrieb:
> Paar Tage später kommt die Wertstellung, und die 400 sind geplatzt..
> Somit hast du 300 miese.
>
> Das finde ich eine Sauerei von der jew. Bank.

Das ist doch wohl eher eine Sauerei desjenigen, der Dir einen 
ungedeckten Scheck angedreht hat.

von Matthias L. (Gast)


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>Das ist doch wohl eher eine Sauerei desjenigen, der Dir einen
>ungedeckten Scheck angedreht hat.

VOn dem schon. Aber das sehe ich anders.

Wenn die Bank das Geld paar Tage einbehält um damit zu arbeiten, Hm naja 
damit kann ich leben.
Aber:
Wenn die Bank mir einen Auszug gibt, wo neben dem Wort HABEN die Summe 
dazugezählt wurde, so erwarte ich, das das drauf ist.

Warum kann der Buchungs und Werttag nicht einfach derselbe sein. Von mir 
aus zwei Tage später.

von J.-u. G. (juwe)


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Matthias Lipinsky schrieb:
> Warum kann der Buchungs und Werttag nicht einfach derselbe sein. Von mir
> aus zwei Tage später.

Beim Scheckinkasso gibt es zwei Varianten.

1. E.v. (Eingang vorbehalten). Hier wird der Betrag nach Einreichung 
aufs Konto gebucht (auf dem Auszug sichtbar). Die Wertstellung erfolgt 
erst, wenn das Geld vom Aussteller eingezogen wurde (meistens 3-4 Tage 
später). Der Vermerk "Eingang vorbehalten" sollte im Buchungstext auf 
dem Auszug stehen.

2. n.E. (nach Eingang). Der Betrag wird erst auf das Konto des 
Einreichers gebucht, nachdem das Geld eingezogen wurde.

Heutzutage findet oftmals Variante 1 statt, was Dir anscheinend nicht 
passt.

Ich möchte aber wetten, wenn Variante 2 üblich wäre, gäbe es von vielen 
Leuten großes Trara, dass die Buchung erst eine Woche nach Einreichung 
auf dem Auszug sichtbar ist.

von Uhu U. (uhu)


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J.-u. G. schrieb:
> 1. E.v. (Eingang vorbehalten). Hier wird der Betrag nach Einreichung
> aufs Konto gebucht (auf dem Auszug sichtbar).

Na ja, er wird zwar im Konto eingetragen (Buchungsdatum), aber eben erst 
in der Zukunft wertgestellt.

Der Unterschied zur Variante 2 ist gleich Null. Zumindest theoretish 
könnte das Buchungsdatum sogar nach dem Wertstellungsdatum liegen - z.B. 
wenn die Bank technische Schwierigkeiten bekommen hat und nicht 
rechtzeitig buchen konnte.

Das Buchungsdatum sagt nur, wann die Bank sich wegen des Vorgangs am 
Konto zu schaffen machte.

von J.-u. G. (juwe)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Na ja, er wird zwar im Konto eingetragen (Buchungsdatum), aber eben erst
> in der Zukunft wertgestellt.

Ja, habe ich das nicht so geschrieben?

Uhu Uhuhu schrieb:
> Der Unterschied zur Variante 2 ist gleich Null.

Was Zinsfragen und Verfügbarkeit angeht ja, zumindest für Privatkunden. 
Bei bilanzierenden Unternahmen könnte das möglicherweise schon anders 
aussehen.

> Zumindest theoretish
> könnte das Buchungsdatum sogar nach dem Wertstellungsdatum liegen - z.B.
> wenn die Bank technische Schwierigkeiten bekommen hat und nicht
> rechtzeitig buchen konnte.

Auch praktisch kommen solche Fälle gar nicht so selten vor, z.B. bei der 
Korrektur fehlerhafter Kontoabrechnungen, falsch erfasster 
Freistellungsaufträgen oder sonstiger Fehlbuchungen.

> Das Buchungsdatum sagt nur, wann die Bank sich wegen des Vorgangs am
> Konto zu schaffen machte.

Ich denke, dass Viele genau darüber zeitnah informiert werden möchten.

von Michael K. (charles_b)


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Diese 3-Tages-Regelung stammt noch aus den Zeiten, als alle 
Überweisungen erst mal in Papierform bei der Bank abgegeben wurden (muss 
man sich mal heute vorstellen!).

Heute, wo man in Sekundenbruchteilen Wertpapiere handeln kann, dürfte 
die Buchung auch "sofort" erfolgen.

Die 3 Tage, in denen die Bank das Geld im nowhere hält sind deren 
Zinsgewinn, da die Bank in der Zeit mit dem Geld macht was sie will.

Man könnte jetzt das jammern anfangen und von Abzocke sprechen. Aber für 
kleine Beträge sind es auch nur Bruchteile von Cents und deutlich 
weniger als jedwede Gebühr für eine Überweisung.

Und wer gleich, sagen wir mal aus Lybien, 5 Mrd. überweist - ja, der 
muss dann halt mit 3 Tagen Zinsausfall zurecht kommen...

von J.-u. G. (juwe)


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Michael K-punkt schrieb:
> Die 3 Tage, in denen die Bank das Geld im nowhere hält sind deren
> Zinsgewinn, da die Bank in der Zeit mit dem Geld macht was sie will.

Zwischen welchen Banken dauert denn eine Überweisung heute noch 3 Tage? 
In letzter Zeit habe ich bei Vorkasse-Onlinekäufen die Erfahrung 
gemacht, das der Zahlungseingang nach 1, spätestens aber nach 2 Tagen 
bestätigt wurde, und nach 3 Tagen oft schon die Lieferung ankam.

von Michael K. (charles_b)


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J.-u. G. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Die 3 Tage, in denen die Bank das Geld im nowhere hält sind deren
>> Zinsgewinn, da die Bank in der Zeit mit dem Geld macht was sie will.
>
> Zwischen welchen Banken dauert denn eine Überweisung heute noch 3 Tage?
> In letzter Zeit habe ich bei Vorkasse-Onlinekäufen die Erfahrung
> gemacht, das der Zahlungseingang nach 1, spätestens aber nach 2 Tagen
> bestätigt wurde, und nach 3 Tagen oft schon die Lieferung ankam.

Ich meine nur, dass die Banken SCHREIBEN, es könne 3 Tage dauern.
Dass die Überweisungen schnell gehen habe ich auch bemerkt. Im Grunde 
genommen dürfte es höchsten ein paar Sekunden dauern.

Vielleicht ändert sich das, wenn es auch mal wieder Zinsen aufs Giro 
gibt. So ist es ja auch irgendwie egal.

von J.-u. G. (juwe)


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Michael K-punkt schrieb:
> Im Grunde
> genommen dürfte es höchsten ein paar Sekunden dauern.

Innerhalb eines Gironetzes (also zwischen verbundenen Banken) sollte das 
möglich sein. Von einem Netz ins andere haben aber noch die 
Landeszentralbanken ihre Finger im Spiel, und die sind nicht so flink.

http://de.wikipedia.org/wiki/Überweisung_Zahlungsverkehr)#Situation_in_Deutschland

von Michael K. (charles_b)


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J.-u. G. schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Im Grunde
>> genommen dürfte es höchsten ein paar Sekunden dauern.
>
> Innerhalb eines Gironetzes (also zwischen verbundenen Banken) sollte das
> möglich sein. Von einem Netz ins andere haben aber noch die
> Landeszentralbanken ihre Finger im Spiel, und die sind nicht so flink.
>
> 
http://de.wikipedia.org/wiki/Überweisung_Zahlungsverkehr)#Situation_in_Deutschland

Das habe ich auch festgestellt, glaube ich zumindest. Vor einiger Zeit 
konnte man sich für einen Kurs anmelden, Zusage nach Reihenfolge des 
Zahlungseingangs. Da der Empfänger ein Sparkassenkonto hatte, habe ich 
für die Überweisung auch meine Sparkasse genutzt - ging blitzschnell.

Ob das generell so ist, wäre ohne deinen Hinweis nur ne Vermutung 
gewesen.

von Uhu U. (uhu)


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Michael K-punkt schrieb:
> Im Grunde
> genommen dürfte es höchsten ein paar Sekunden dauern.

Die Laufzeit von Überweisungen ist auch ein Regulierungswerkzeug der 
Zentralbank, um die Geld-Umlaufgeschwindigkeit und damit die verfügbare 
Geldmenge zu steuern. Wurde in letzter Zeit nicht mehr benutzt, denn die 
Notenpresse läuft sowieso rund um die Uhr...

von Michael L. (michaelx)


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Es ist schon interessant, wie hier wild spekuliert wird, statt sich an 
die Fakten zu halten.

Generell wird nicht direkt vom Senderkonto zum Empfängerkonto gebucht, 
sondern über interne Zwischenkonten der Banken. Die Banken haben gute 
Erklärungen und v.a. gute (monetäre) Gründe, warum das nur genau so 
umständlich, und nicht ganz einfach direkt gebucht werden kann. So lässt 
sich in sehr viel mehr Geld erwirtschaften, als der Einzelne gemeinhin 
glaubt. Die Masse machts! Mit der 3-Tage-Regelung (Banktage 
wohlgemerkt!, war früher mal mehr WIMRE) gebietet der Gesetzgeber 
scheinbar der Zügellosigkeit Einhalt, schafft aber viel mehr einen 
sicheren Rahmen, der den Banken auch im Zeitalter des 
Überall-Online-Seins das kräftige Sprudeln dieser Geldquelle weiterhin 
garantiert.

Allerdings muss ich anmerken, dass nicht mehr alle Banken diese 
Einhamequelle ausnutzen. Es gibt durchaus Überweisungspfade (eigene 
Erfahrung), auf denen das Geld sogar innerhalb von Minuten oder 1-2 
Stunden beim Empfänger ankommt. Dagegen scheint besonders bei einer 
bestimmten Bank das Geld noch die vollen 3 Tage mit der hauseigenen 
Postkutsche ;-) unterwegs zu sein.

Was leider sehr zum Nachteil des Bankkunden geändert wurde, ist die 
Prüfung des Empfängers. Musste bis vor ein paar Jahren der Empfänger 
namentlich richtig angegeben werden, und die Kontonummer war zweitrangig 
und nur eine Bestätigung der Richtigkeit, so ist heute allein die 
Kontonummer maßgeblich, und das Geld weg, wenn man sich vertut und der 
Empfänger existiert. Für den Absender besteht kein Rechtsanspruch, die 
Transaktion zu widerrufen, egal wie groß oder klein der Betrag ist, auch 
wenn es hier und da manchmal möglich gemacht wird. Wurde das Geld auf 
dem Empfängerkonto gebucht, ist man allein von dessem guten Willen 
abhängig. Das ist mir schon selbst passiert, da hab ich versehentlich 
die Kontonummer von einem 2. Empfänger erwischt. Ich hatte das große 
Glück, dass die AOK mit meinem Geld nichts anfangen konnte und es 
schnellstmöglich wieder los werden wollte.

Uhu Uhuhu schrieb:
> Der Unterschied zur Variante 2 ist gleich Null. Zumindest theoretish
> könnte das Buchungsdatum sogar nach dem Wertstellungsdatum liegen - z.B.
> wenn die Bank technische Schwierigkeiten bekommen hat und nicht
> rechtzeitig buchen konnte.

Oh, dieser Fall tritt in der Tat auch praktisch ein, z.B. bei Zinsen. 
Die Buchung wird am 1. Banktag des Monats ausgeführt, die Wertstellung 
jedoch rückwirkend zum 1. Kalendertag (so z.B. dieses Jahr am 3.1./1.1.; 
2.5./1.5. oder 4.10./1.10. der Fall)

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael L. schrieb:
> Musste bis vor ein paar Jahren der Empfänger
> namentlich richtig angegeben werden, und die Kontonummer war zweitrangig
> und nur eine Bestätigung der Richtigkeit, so ist heute allein die
> Kontonummer maßgeblich, und das Geld weg, wenn man sich vertut und der
> Empfänger existiert.

Nicht ganz: bei einer belegmäßig eingereichten Überweisung muss sie
immer noch geprüft werden, aber das kostet halt entsprechend.  Bei
einer elektronischen Überweisung wird nichts mehr geprüft.  Einen
gewissen Sinn sehe ich da schon drin: den Namen des Empfängerkontos
ganz genau zu treffen, sodass man ihn elektronisch vergleichen könnte,
ist nicht immer einfach.  Damit müsste also immer wieder ein Mensch
eingreifen, was den Vorteil der elektronischen Einreichung (billig
und schnell) zunichte machen würde.

von J.-u. G. (juwe)


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Michael L. schrieb:
> Es ist schon interessant, wie hier wild spekuliert wird, statt sich an
> die Fakten zu halten.

Wo sind denn jetzt Deine neuen Fakten, die bis jetzt noch nicht erwähnt 
wurden?

> Für den Absender besteht kein Rechtsanspruch, die
> Transaktion zu widerrufen, egal wie groß oder klein der Betrag ist, auch
> wenn es hier und da manchmal möglich gemacht wird. Wurde das Geld auf
> dem Empfängerkonto gebucht, ist man allein von dessem guten Willen
> abhängig.

Richtig ist, dass gegenüber der Bank kein Anspruch auf eine 
Rückgängigmachung der Transaktion besteht.

Gegenüber dem unberechtigten Empfänger hast Du aber sehr wohl einen 
Anspruch auf Rückgabe des Geldes. Dieser ist ja nur durch einen Irrtum, 
bzw. Fehler in den Besitz des Geldes gekommen. Weigert sich dieser, den 
Betrag zurückzugeben, macht er sich meines Erachtens möglicherweise 
sogar strafbar (Unterschlagung?). Vielleicht kann sich jemand, der sich 
im Strafrecht auskennt dazu äußern.

von Michael K. (charles_b)


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Zu Überweisungen:

Bekam mal einen 5stelligen Betrag als Honorar überwiesen. Doch am 
nächsten Tag war das Geld wieder weg. Weil ein Buchstabe in meinem 
Nachnamen falsch war. Ich konnte dann wie Hein Blöd beim Auftraggeber 
freundlich anfragen und um Neuüberweisung bitten.

Was ist wenn die Firma zwischendrin Pleite gegangen wäre? Dann wäre ich 
der Dumme gewesen.


Anderer Fall: Ich überweise den Kaminkehrer, habe aber einen 
Zahlendreher bei der Kontonummer. Nach 2 Monaten fällt mir das zufällig 
auf. Ich telefoniere mit der Bank, erkläre den Fall und wer der 
Empfänger ist etc. und die Bank sagt mir, dass solche Überweisungen 
stets zurückgehen.
Nun warte ich 4 Wochen, rufe dann noch mal bei der Bank an weil noch nix 
zurücküberwiesen wurde.

Die Bank meinte dann, dass es sich ja nur um einen Zahlendreher 
gehandelt habe, und sie daher dies "korrigiert" hätte.

Zwischenzeitlich hatte ich dem Kaminkehrer aber schon mit der richtigen 
Nummer überwiesen.

Er gab mir das Geld dann in Bar wieder.

So viel zum Verlass auf die Banken.

von Michael L. (michaelx)


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J.-u. G. schrieb:
> Richtig ist, dass gegenüber der Bank kein Anspruch auf eine
> Rückgängigmachung der Transaktion besteht.

Ja klar, ich bezog mich doch auf die Rechtslage zwischen Kunde und Bank. 
Als es noch die generelle namentliche Prüfung des Empfängers gab, hatte 
man gegenüber der Bank Anspruch auf sein falsch gebuchtes Geld. Und die 
Bank hatte auch eine deutlich bessere Position gegenüber dem 
unberechtigten Empfänger. Da wurde dann einfach zurück gebucht und 
fertisch.

Ja sicher, sehr wahrscheinlich kann ich auch auf Basis des Straf- bzw. 
Zivilrechts einen Anspruch gegenüber dem unberechtigten Empfänger 
geltend machen. Aber der Aufwand (Anwalt, Gericht, Prozess, ...) ist in 
der Regel so unverhältnismäßig, dass der Anspruch praktisch nicht 
existent ist!

Und OT: Das die rechtlichen Möglichkeiten des Einzelnen auf diese Weise 
beschnitten werden, obwohl an der Rechtslage nicht grundsätzlich was 
geändert wird, ist in letzter Zeit in diesem Land immer häufiger zu 
beobachten. Beispiel: In Thüringen gibts schon ewig Theater wegen 
Wasser-/Abwasserbeiträgen. In der Regierung und den regionalen 
Verwaltungen wurde bei der Erstellung des rechtlichen Rahmens bzw. beim 
Verfassen der Satzungen so schlampig gearbeitet, dass die Leute 
andauernd Grund haben, Widerspruch einzulegen. Nun schafft man deswegen 
die einfache Möglichkeit des Widerspruchs ab, und jeder muss aufwändig 
klagen, wenn er sein Recht will. Das ist doch krank.

Jörg Wunsch schrieb:
> Nicht ganz: bei einer belegmäßig eingereichten Überweisung muss sie
> immer noch geprüft werden, aber das kostet halt entsprechend.  Bei
> einer elektronischen Überweisung wird nichts mehr geprüft.  Einen
> gewissen Sinn sehe ich da schon drin: den Namen des Empfängerkontos
> ganz genau zu treffen, sodass man ihn elektronisch vergleichen könnte,
> ist nicht immer einfach.  Damit müsste also immer wieder ein Mensch
> eingreifen, was den Vorteil der elektronischen Einreichung (billig
> und schnell) zunichte machen würde.

Das bei belegmäßiger Einreichung noch geprüft wird, entzieht sich grad 
meiner Kenntnis. Das jedoch die elektronische Prüfung des Namens beim 
heutigen Stand der Technik schwerer sein soll, als noch vor 10 oder mehr 
Jahren, glaube ich nicht. Schon in den 90ern wurde lt. damaligen 
Aussagen in diversen Fachartikeln elektronisch geprüft, wohl auch in 
gewissem Rahmen schon fehlertolerant, und nur unklare Fälle hat man 
manuell gesichtet. Zwischenzeitlich sind aber nochmals sehr deutliche 
Fortschritte in den Algorithmen zum Vergleich von Wörtern und Texten 
erreicht worden, dass ich den gewissen Sinn nicht so sehen mag, wie du.

von J.-u. G. (juwe)


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Michael L. schrieb:
> Als es noch die generelle namentliche Prüfung des Empfängers gab, hatte
> man gegenüber der Bank Anspruch auf sein falsch gebuchtes Geld. Und die
> Bank hatte auch eine deutlich bessere Position gegenüber dem
> unberechtigten Empfänger.

Gab es denn tatsächlich mal eine generelle namentliche Überprüfung? 
Meiner Erinnerung nach war das nur üblich, wenn der Betrag eine gewisse 
Grenze überschritt. Das wird aber wohl auch von jeder Bank anders 
gehandhabt worden sein.

von Pech V. (pechvogel)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Einen
> gewissen Sinn sehe ich da schon drin: den Namen des Empfängerkontos
> ganz genau zu treffen, sodass man ihn elektronisch vergleichen könnte,
> ist nicht immer einfach.  Damit müsste also immer wieder ein Mensch
> eingreifen, was den Vorteil der elektronischen Einreichung (billig
> und schnell) zunichte machen würde.

Hallo,

einen Namen ganz genau zu treffen ist prinzipiell nicht komplizierter 
als eine Kontonummer oder eine Bankleitzahl korrekt einzugeben. Man 
müsste lediglich den Empfänger-Namen per Definition als verbindlichen 
Überweisungs-Parameter einführen und auch von der Bank generieren 
lassen, damit gewisse Standards eingehalten werden bzw. es keine 
Missverständnisse bezüglich der Schreibweise gibt. Dies würde nicht nur 
versehentliche Überweisungen verhindern, sondern zudem die Sicherheit 
beim Online-Banking in Verbindung mit bestimmten TAN-Verfahren erheblich 
vergrößern.

Es ist nun mal Tatsache, dass wir uns Namen in der Regel wesentlich 
einfacher merken können als abstrakte Nummernfolgen. Eine Abweichung 
fällt beim Namen wesentlich schneller auf als bei einer Kontonummer - 
ganz egal ob es sich nun um ein Versehen oder um eine Manipulation 
handelt.

Momentan leben wir dank den Banken ja wieder in der 
Überweisungs-Kreidezeit: Wer die Sicherheit beim Online-Banking schätzt, 
muss wie früher mit Papier und Stift eine sorgfältig geprüfte Liste mit 
Kontonummern und Namen führen, um die zu der TAN gehörende abstrakte 
Kontonummer auf Korrektheit zu prüfen. Witzigerweise sieht man genau 
diese Vorgehensweise sogar bei einer sehr bekannten deutschen Bank in 
einem Werbevideo für das angeblich "komfortable" ChipTAN comfort 
Verfahren - die wissen also ganz genau, wie unvereinbar die Sicherheit 
beim Online-Banking mit dem Komfort online gespeicherter 
Überweisungsvorlagen oder auf dem PC gespeicherter Empfänger-Daten ist.

Mfg,
Pech Vogel

von Michael L. (michaelx)


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J.-u. G. schrieb:
> Gab es denn tatsächlich mal eine generelle namentliche Überprüfung?
> Meiner Erinnerung nach war das nur üblich, wenn der Betrag eine gewisse
> Grenze überschritt. Das wird aber wohl auch von jeder Bank anders
> gehandhabt worden sein.

Ob die Banken generell oder erst ab einem bestimmten Betrag und ob alle 
gleich geprüft haben, kann ich jetzt auch nicht mehr mit Bestimmtheit 
sagen. Aber auf jeden Fall waren sie in der Pflicht, wenn die 
Überweisung nicht auf dem Konto des namentlich benannten Empfängers 
ankam. Dafür konnten sie wohl eine Überweisung nicht ausführen, wenn 
Zweifel an der Richtigkeit der Angaben in der Überweisung waren WIMRE.

Ich würde es ja so handhaben, dass der Kunde die Wahl hat, den Namen des 
Empfängers anzugeben oder nicht. Wenn er ihn weglässt, wird eben an Hand 
der Kontonummer gebucht, und gibt er ihn an, wird der Name als 
Sicherheit mit geprüft und ggf. nicht gebucht. Aber mich fragt ja 
keiner! ;-)

Die oben schon mal beschriebene Fehlbuchung ist mir übrigens passiert, 
weil es zu der Zeit im Online-Banking meiner Bank noch keine 
Auftragsvorlagen gab, und ich mir meine Empfänger in einer Excel-Tabelle 
gespeichert und von dort rauskopiert habe, um das wiederholte Eintippen 
zu sparen. Dabei bin ich mal in der Zeile verrutscht.

von Peter F. (toto)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Michael K-punkt schrieb:
>> Im Grunde
>> genommen dürfte es höchsten ein paar Sekunden dauern.
>
> Die Laufzeit von Überweisungen ist auch ein Regulierungswerkzeug der
> Zentralbank, um die Geld-Umlaufgeschwindigkeit und damit die verfügbare
> Geldmenge zu steuern. Wurde in letzter Zeit nicht mehr benutzt, denn die
> Notenpresse läuft sowieso rund um die Uhr...


Welch Unsinn. Eine Überweisung beeinflusst weder die 
Umlaufgeschwindigkeit noch die Geldmenge.
Die Überweisung dauert in der Regel 1 Tag weil sie über die 
Clearingstellen der Banken abgewickelt wird.
http://de.wikipedia.org/wiki/Clearing#Cashclearing_.2F_Zahlungsverkehrsabrechnung.

Dass die Banken daraus Profit schlagen gehört in den Bereich "Urbane 
Legenden"

MfG

von Uhu U. (uhu)


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Pech Vogel schrieb:
> Es ist nun mal Tatsache, dass wir uns Namen in der Regel wesentlich
> einfacher merken können als abstrakte Nummernfolgen.

Wieviele verschiedene Schreibweisen von Maier gibt es? ;-)

von Uhu U. (uhu)


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Peter Funke schrieb:
> Welch Unsinn. Eine Überweisung beeinflusst weder die
> Umlaufgeschwindigkeit noch die Geldmenge.

So so. Hast du schonmal versucht, über Geld zu verfügen, das du noch 
nicht hast, während dein Konto am Anschlag ist?

Natürlich wird durch die Laufzeiten die Umlaufgeschwindigkeit beeinflußt 
- die mißt man nämlich in Euro/Zeit.

Wenn du eine Million Euro Buchgeld in Umlauf hast und eine Transaktion 
minimal 10 Minuten dauert, dann können damit Geschäfte im Wert von 144 
Mio. getätigt werden.

Wenn die Mindestlaufzeit 1 Tag beträgt, dann gehen eben nur 1 Mio. pro 
Tag.

Und du meinst, man könnte sein Konto einfach überziehen?

Nein, kann man nicht - dann würde nämlich die Geldmenge durch den Kredit 
ausgeweitet.

Also überleg dir das mit dem Unsinn nochmal...

von Peter F. (toto)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Peter Funke schrieb:
>> Welch Unsinn. Eine Überweisung beeinflusst weder die
>> Umlaufgeschwindigkeit noch die Geldmenge.
>

> Also überleg dir das mit dem Unsinn nochmal...

Ne, da bleib ich bei.

>
> Natürlich wird durch die Laufzeiten die Umlaufgeschwindigkeit beeinflußt
> - die mißt man nämlich in Euro/Zeit.

Unsinn, guckst du Quantitätsgleichung.
http://de.wikipedia.org/wiki/Quantit%C3%A4tsgleichung

Umlaufgeschwindigkeit = Preisniveau X Transaktionen /Geldmenge


> Wenn du eine Million Euro Buchgeld in Umlauf hast und eine Transaktion
> minimal 10 Minuten dauert, dann können damit Geschäfte im Wert von 144
> Mio. getätigt werden.
> Wenn die Mindestlaufzeit 1 Tag beträgt, dann gehen eben nur 1 Mio. pro
> Tag.

Oh mein Gott, es wird immer schlimmer. Du zäumst das Pferd von hinten 
auf. Es werden doch nicht mehr reale Transaktionen nur weil die 
Überweisung 10 Minuten dauert.
Nach deiner Diktion würden die Leute ja plötzlich mehr einkaufen nur 
weil die Überweisung so schnell geht.

Es ist völlig Wurst ob die Leute für eine Million oder für 10 Milliarden 
Transaktionen tätigen. Sie werden nur nicht in 10 Minuten abgewickelt, 
sondern eben erst nach dem Clearing, im Regelfall 24 Stunden.


MfG

von Uhu U. (uhu)


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Peter Funke schrieb:
> Oh mein Gott, es wird immer schlimmer. Du zäumst das Pferd von hinten
> auf. Es werden doch nicht mehr reale Transaktionen nur weil die
> Überweisung 10 Minuten dauert.

Das Maximum ist die interessante Kenngröße und wenn du statt den in 
meinem plakativen Beispiel genannten 10 Minuten irgendwelche Werte im 
Bereich von Tagen einsetzt, dann kann sich die Realität bei knappem Geld 
durchaus diesem Maximum nähern.

> Umlaufgeschwindigkeit = Preisniveau X Transaktionen /Geldmenge

Scherzbold. Was glaubst du, wovon das Preisniveau abhängt? Natürlich von 
der verfügbaren Geldmenge. Nennt sich Inflation, oder auch Deflation und 
ist mit einer gewissen Totzeit gewürzt...

Deswegen ist es besser, das Preisniveau = 1 zu setzten, wenn man das 
Prinzip durchschauen will.

von Peter F. (toto)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Peter Funke schrieb:
>> Oh mein Gott, es wird immer schlimmer. Du zäumst das Pferd von hinten
>> auf. Es werden doch nicht mehr reale Transaktionen nur weil die
>> Überweisung 10 Minuten dauert.
>
> Das Maximum ist die interessante Kenngröße und wenn du statt den in
> meinem plakativen Beispiel genannten 10 Minuten irgendwelche Werte im
> Bereich von Tagen einsetzt, dann kann sich die Realität bei knappem Geld
> durchaus diesem Maximum nähern.
>
>> Umlaufgeschwindigkeit = Preisniveau X Transaktionen /Geldmenge
>
> Scherzbold. Was glaubst du, wovon das Preisniveau abhängt? Natürlich von
> der verfügbaren Geldmenge. Nennt sich Inflation, oder auch Deflation und
> ist mit einer gewissen Totzeit gewürzt...
>
> Deswegen ist es besser, das Preisniveau = 1 zu setzten, wenn man das
> Prinzip durchschauen will.

Nochmal, die Zeit in der die Transaktionen letztendlich verrechnet 
werden ist egal. Theoretisch kann auch erst nach einem Jahr "Gecleart 
werden. Dann wird in die Bankbilanz Aktiv nicht Zentralbankgeld gebucht, 
sondern der ausstehende Clearingbetrag. Was dann aber die Buchhaltung 
sehr kompliziert macht.

Es können bei einer Buchgeldmenge von 1 Million, um bei deinen Beispiel 
zu bleiben, auch bei einer Clearingzeit von 1d Transaktionen im Wert von 
144 Mio. oder auch 1 Milliarde getätigt werden. Diese werden nur nicht 
direkt, sondern erst nach dem Clearing zwischen den Banken verrechnet.
Clearing bedeutet doch nur das die Banken alle Aufträge sammeln und erst 
am ende des Tages verrechnen.
Wenn z.B Müller 1000 Euro von Bank A nach Bank B transferiert und Meier 
20 Minuten später 1000 Euro von Bank B nach Bank A, dann werden nicht 
jeweils von den Zentralbankkonten 1000 Euro hin und her geschoben, 
sondern es wird am Ende des Tages geschaut wie das Saldo ist, hier Null, 
und dann verrechnet.

MfG

von Uhu U. (uhu)


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Peter Funke schrieb:
> Diese werden nur nicht
> direkt, sondern erst nach dem Clearing zwischen den Banken verrechnet.

Das sind technische Details, die an der Mechanik nichts ändern und die 
Sache nur schwerer durchschaubar machen.

> Es können bei einer Buchgeldmenge von 1 Million, um bei deinen Beispiel
> zu bleiben, auch bei einer Clearingzeit von 1d Transaktionen im Wert von
> 144 Mio. oder auch 1 Milliarde getätigt werden.

Wenn dem so wäre, dann wären die Parameter Umlaufgeschwindigkeit und 
Geldmenge völlig uninteressant - nur das sind sie nicht; das Produkt aus 
beiden ist nämlich die Schraube, an der die Zentralbank die 
Inflationsrate im Zielkorridor zu halten versucht.

Die Bilanz muß immer ausgeglichen sein und wenn eine Bank Kredite 
vergeben will, dann muß sie sich das Geld dafür entweder bei anderen 
Banken gegen Sicherheiten leihen - dann ändert sich an der in Umlauf 
befindlichen Geldmenge nichts -, oder sie muß bei der Zentralbank einen 
Kredit aufnehmen und dafür Sicherheit in Höhe der Mindestreseve 
hinterlegen. Deshalb bekommt eine Bank bei der Zentralbank auch nicht 
grenzenlos Kredit - genau wie die Bankkunden - deren Handelsvolumen ist 
durch ihre Kreditlinie und ihr Guthaben begrenzt - auch. Es ist also 
alles gedeckelt - auf diese Weise ist das System vor einer Explosion 
geschützt.

Auf der anderen Seite führt eine Geldmenge, die das Angebot an Waren und 
Dienstleistungen überschreitet, zwangsläufig zu einer Erhöhung des 
Preisniveaus. Das Ziel der Zentralbank - zumindest wenn 
Geldwertstabilität ihr Ziel ist -, muß sein, Geldmenge x 
Umlaufgeschwindigkeit in etwa am Wert der pro Zeiteinheit verfügbaren 
Waren und Dienstleistungen zu halten.

Die Ursache für die derzeitige Währungskrise ist letztlich, daß man in 
großem Maßstab versucht hat, diese Sicherheitsmechanismen zu beseitigen, 
oder mit finanzmathematischen Taschenspielertricks auszuhebeln. Wohin 
das führt, werden wir alle in Kürze am eigenen Geldbeutel zu spüren 
bekommen.

von Peter F. (toto)


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Du kommst mit immer neuen "Räuberpistolen".

Ich meine ich habe ausreichend hergeleitet warum das bloße Sammeln von 
Forderungen und das spätere Verrechnen keinerlei Auswirkungen auf 
Geldmenge und Umlaufgeschwindigkeit hat. Das war ja der Ausgangspunkt 
der Diskussion.

Die gesamte Geldtheorie möchte ich eigentlich nicht mit dir Diskutieren.


MfG

von Uhu U. (uhu)


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Peter Funke schrieb:
> Du kommst mit immer neuen "Räuberpistolen".

Na wenn die Grundbegriffe der Buchhaltung "Räuberpistolen" sind...

von Peter F. (toto)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Peter Funke schrieb:
>> Welch Unsinn. Eine Überweisung beeinflusst weder die
>> Umlaufgeschwindigkeit noch die Geldmenge.
>
> Natürlich wird durch die Laufzeiten die Umlaufgeschwindigkeit beeinflußt
> - die mißt man nämlich in Euro/Zeit.
>
> Wenn du eine Million Euro Buchgeld in Umlauf hast und eine Transaktion
> minimal 10 Minuten dauert, dann können damit Geschäfte im Wert von 144
> Mio. getätigt werden.


Umlaufgeschwindigkeit ist Euro/Zeit, da Frage ich mich wer Probleme mit 
dem Verständnis hat.
Es ist aber ein beliebter Diskussionsstil immer neue Sachverhalte in die 
Diskussion einzubringen.
Du kommst jetzt mit Geldpolitik der Zentralbanken, Inflation, Deflation 
usw. wo Du auch nur Halbwahrheiten verbreitest, die alle nichts mit der 
Ausgangsfrage zu tun haben.

Muss ich mir nicht antun.

MfG

von Uhu U. (uhu)


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Peter Funke schrieb:
> Du kommst jetzt mit Geldpolitik der Zentralbanken, Inflation, Deflation
> usw. wo Du auch nur Halbwahrheiten verbreitest, die alle nichts mit der
> Ausgangsfrage zu tun haben.

Ich komme nicht jetzt damit, sondern das war von Anfang an mein Motiv, 
diesen Aspekt in die Debatte einzubringen.

von Pech V. (pechvogel)


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Wieviele verschiedene Schreibweisen von Maier gibt es? ;-)

Sicherlich gibt es bei einigen Namen ein paar Varianten, aber darum geht 
es hier nicht! Genauso könnte ich Dich fragen wie viele Variationen es 
bei einer fünfstelligen Kontonummer gibt, wenn nur die 2. und 3. Stelle 
variabel ist...
Genauso wie ich aktuell Kontonummer und Bankleitzahl vorliegen haben 
muss, um eine Überweisung zu tätigen, müsste ich zukünftig auch den 
Namen vorliegen haben(entweder "Nachname, Vorname" oder "Firmenname"). 
Damit ist dann auch für jeden die Schreibweise klar. In meinem Beitrag 
sprach ich deshalb ja auch von einem "verbindlichen 
Überweisungs-Parameter". Ich könnte mich aber auch mit der von Michael 
L. vorgeschlagenen optionalen Verwendung dieses Parameters anfreunden, 
dann kann jeder selbst entscheiden, ob er z.B. den Namen "Maier, Hans" 
zusätzlich zum Abgleich heranzieht.

Würde ich versehentlich einen Zahlendreher in der Kontonummer 
verursachen oder ein Angreifer meine Transaktion manipulieren, würde die 
Überweisung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit in beiden Fällen gestoppt 
werden - beim Zahlendreher ggf. erst später von der Bank, da Kontonummer 
und Name nicht zusammenpassen, und bei der manipulierten Überweisung 
noch vor Eingabe der TAN von mir selbst, da ich in der Regel weiß, wer 
von mir Geld überwiesen bekommt. Ich könnte Dir aus dem Kopf z.B. nicht 
sagen, ob die Kontonummer meines zuletzt benötigten Handwerkers 32243431 
oder 84556346 ist. Seinen Namen inklusive Vornamen oder aber seinen 
Firmennamen kann ich Dir dagegen sofort nennen bzw. es würde mir sofort 
auffallen, wenn dort plötzlich ein anderer Name stünde.

So betrachtet IST ein Name für uns wesentlich leichter zu merken als 
eine abstrakte Nummernfolge.

Mfg,
Pech Vogel

von Uhu U. (uhu)


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Das Problem der verschiedenen Schreibweisen könnte man mit einem 
phonetischen Vergleichsalgorithmus angehen. Aber letztlich wird die 
Sache damit um so fragwürdiger, je toleranter der ist.

Zifferndreher könnte man mit Redundanz in der Kontonummer erkennen - nur 
müßte die dann länger werden.

Zumindest bei Online-Überweisungen könnte man aber auch die Zieldaten 
direkt online überprüfen und dem Auftraggeber Hinweise geben, mit denen 
er leicht erkennen kann, ob er sich vertan hat, oder nicht.

Bei den Kontonummern-Würsten wäre es schon hilfreich, wenn die immer in 
3-er-, oder 4-er-Gruppen geschrieben würden und die Software diese 
Formatierung bei der Eingabe automatisch widerspiegelt - so ähnlich, wie 
Bankleitzahlen üblicherweise gedruckt werden.

Daß sich darüber offenbar (fast) keiner Gedanken macht, sieht man daran, 
daß Leerzeichen bei BLZs so gut wie immer nicht akzeptiert werden, oder 
schlicht keinen Platz haben und Kreditkartennummern nur als ganze 
Ziffernwurst eingegeben werden können.

Die simpelste Lösung wäre, wenn bei der Eingabe diese Kennummern immer 
automatisch gruppiert angezeigt würden.

Aber warum einfach, wenns auch kompliziert geht und man mit solchem 
Schwachsinn immer aufs neue dem Kunden einhämmern kann, wie mächtig und 
korrekt eine Bank arbeitet, im Gegensatz zu ihm...

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Uhu Uhuhu schrieb:
> Zumindest bei Online-Überweisungen könnte man aber auch die Zieldaten
> direkt online überprüfen und dem Auftraggeber Hinweise geben, mit denen
> er leicht erkennen kann, ob er sich vertan hat, oder nicht.

Ich hatte schon einmal eine Hardcopy einer Online-Überweisung aus
Italien gesehen, und dort stand im Empfängernamen der exakte Name,
wie ihn meine Bank für unser Konto führt — nur hatte ich diesen Namen
so nicht erwähnt gegenüber dem, der mir das Geld geschickt hat.

Scheint also schon zu gehen, wenn man nur will, genauso wie man ja
nie das Kreditinstitut mit der Hand eingeben muss, da das immer über
die Bankleitzahl ermittelt und danach angezeigt wird.

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