Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wiederverwertung eigener Ausarbeitungen


von Peter (Gast)


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Hallo Zusammen,

ich stehe gerade vor der Frage, ob ich einen von mir selbst für meine 
erste Studienarbeit verfassten Abschnitt unverändert in der Ausarbeitung 
einer anderen Studienarbeit verwenden darf. Es handelt sich um ca. 1,5 
Seiten Grundlagen zu FPGA, die ich eigentlich nur durch massives 
Umstellen von Wörtern "neu verfassen" könnte.

Erschwerend kommt hinzu, dass ich für die erste Ausarbeitung 
unterschreiben musste, dass ich an den Ergebnissen (incl. Ausarbeitung) 
keine eigenständige Verwertungsrechte habe, und eine Verwendung die 
Genehmigung des Institutes Bedarf.

Mich würden also eure Einschätzungen interessieren, wie man hier 
verfahren kann. Muss ich den Text absichtlich umformulieren, wenn ja, 
wie viel muss verändert sein, dass es keine "Verwertung" der alten 
Arbeit mehr darstellt? Rein inhaltlich stehen in dem Abschnitt nur 
allgemeinzugängliche Grundlagen, nichts internes. Irgendwie fände ich es 
ziemlich schräg, wenn ich jetzt hier anfangen muss, Worte zu verdrehen, 
um mich an die Spielregeln zu halten (und das bei der Diplomarbeit dann 
erneut). Ein Plagiat ist es ja keines, weil alles selbst verfasst.

Peter

von Globi (Gast)


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Wenn es nur 1,5 Seiten sind... warum nicht lieber neu schreiben.

Einmal Lesen und dann aus dem Gedächtnis den Inhalt neu schreiben, dann 
sollte es doch unterschiedlich genug sein?!

von voodoofrei (Gast)


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Wo ist das Problem? Mach eine Quellenangabe auf deine eigene 
Studienarbeit!

von Peter (Gast)


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Neu schreiben wäre jetzt nicht das Problem, aber mir gehts dabei mehr 
oder weniger ums Prinzip. Könnte ja sein, dass ich überzeugt bin, die 
perfekten Worte gefunden zu haben, und das beim zweiten Mal nur 
verschlechtern würde...

Was die Quellenangabe angeht: Wenn ich das Kapitel draußen lass, und nur 
auf meine alte Ausarbeitung verweise, habe ich das Problem, dass diese 
gar nicht offen zugänglich ist (und sein darf, wg. der Klausel). Was 
soll ich dann also schreiben? "Dieser Abschnitt wurde entnommen aus 
[bla]"? Sieht auch irgendwie sehr komisch aus...

Peter

von voodoofrei (Gast)


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Frag deinen Prof.

Urheberrechtlich kann man dich nicht belangen, da du ja die Genehmigung 
des Urhebers hast. ;)

Das einzige, was deinem Prof. sauer aufstoßen könnte, ist die Tatsache, 
dass die Leistung ja schon mal erbracht wurde und ein verzerrtes Bild 
abgeben könnte, wenn du einfach kopiert.

von Peter (Gast)


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Ja, das mit dem Urheberrecht ist denke ich auch recht eindeutig.

Mit meinem Betreuer habe ich bereits gesprochen, aber da sind wir auch 
nicht unbedingt auf eine klare Vorgehensweise gekommen. Aber der Aspekt 
der Täuschung ist da definitiv nicht gegeben. Ich denke eigentlich eher 
in die Richtung, ob das tatsächlich schon eine "Verwertung" ist, und ich 
damit gegen die Interessen des ersten Institutes handle.

Peter

von Mechatroniker (Gast)


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Also wegen der Verwendung des Grundlagenkapitels in einer anderen 
Arbeit, wird dir bestimmt keiner einen Strick drehen. Dieses Kapitel ist 
bestimmt nicht der Kernaspekt der Arbeit 8hoffe ich zumindest). Ist das 
noch die gleiche Uni?

Ach ja, man gibt die Originalquellen an d.H . die Quellen aus der du die 
Information damals genommen hast. Nicht zugänglich Quellen sind übrigens 
auch erlaubt, müssen aber gekennzeichnet sein.

von Peter (Gast)


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Nein, der Anteil an der Arbeit liegt im unteren einstelligen 
Prozentbereich, und es steckt auch nicht mehr als branchenüblich 
bekanntes Wissens drin. Von daher gibts auch keine Originalquelle in dem 
Sinne.

Aber wie auch immer, es hat mich einfach rein vom Prinzip interessiert, 
ich habe zur Sicherheit den betreffenden Abschnitt neu formuliert, auch 
wenn ich es irgendwie befremdlich finde, meine eigenene Texte 
umformulieren zu müssen...

Peter

von Harald (Gast)


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Peter schrieb:
> Erschwerend kommt hinzu, dass ich für die erste Ausarbeitung
>
> unterschreiben musste, dass ich an den Ergebnissen (incl. Ausarbeitung)
>
> keine eigenständige Verwertungsrechte habe, und eine Verwendung die
>
> Genehmigung des Institutes

Was sind denn das für neue Methoden?

Was man als Student entwickelt hat, geht nicht in den Besitz der Uni 
über!

von Peter (Gast)


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> Was man als Student entwickelt hat, geht nicht in den Besitz der Uni
über!

Rein interessehalber, kann man das auch irgendwoe nachlesen? Im 
besonderen für Bawü? Ich denke, ganz so einfach wird es nicht sein, da 
ja oftmals bei studentischen Arbeiten Drittmittel im Spiel sind...

Peter

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