Im Rahmen unserer Diplomarbeit sollen Ich und ein Kollege eine
Abkantpresse mit Laserschranken so absichern, dass sich niemand die
Fingereinzwicken kann.
Jetzt stehen wir grade am Anfang der ganzen Planung und da wäre es
natürlich auch interessant was wir sicherheitstechnisch so alles
beachten sollten. Hat irgendjemand schon erfahrung damit welche
Gesetze/Normen oder so man da beachten muss?
Ich komme übrigens aus Österreich falls das da einen Unterschied macht.
^^ danke für die Info .... wollte schon fast einen Laser fürs
Stahlplattenschneiden dafür her nehmen ;)
Nein, wollte nur wissen obs da besondere Bestimmungen gibt zb. ob man da
jetzt einen doppelten Schaltkreis zwecks Ausfallsicherheit oder irgend
welche ganz speziellen Bauteile hernehmen muss.
Man wird ja wohl nicht irgendwas zusammenbasteln dürfen und das dann als
"sicher" deklarieren können, oder?
Ergänzung:
Bei einer einfachen Abkantpresse, bei welcher keine automatisierten
Vorgänge stattfinden würde ich erst einmal +berprüfen, ob eine solche
Sicherheitsmaßnahme notwendig ist.
Alex schrieb:> Im Rahmen unserer Diplomarbeit sollen Ich und ein Kollege eine> Abkantpresse mit Laserschranken so absichern, dass sich niemand die> Fingereinzwicken kann.
Sämtliche Eigenentwicklungen gehen über den Rahmen einer Diplomarbeit
weit hinaus. Ich könnt also nur fertige Produkte nehmen und sie
entsprechend den Vorgaben einsetzen. Links dazu wurden bereits genannt.
und wegen der Notwendigkeit der Anlage schauts so aus, dass das ganze
für unsere Schule gemacht wird und es ein Gesetz gibt nach dem keine
Schüler auf der Abkantpresse arbeiten dürfen solange nicht eine solche
Anlage installiert ist.
Das mit der Eigenentwicklung habe ich mir eigentlich schon gedacht, dass
das nicht notwendig oder erlaubt wäre.^^
Aber auch bei den Zukaufteilen gibts ja von/bis. Zum Beispiel gibts da
zum einen die normalen Standard Teile und auf der anderen Seite gibts
hochspezielle Sicherheitsteile mit allen möglich zertifizierungen die
dann das zehnfache oder so kosten.
Stellt sich halt die Frage ob das notwendig ist oder ob man auch das
normale Zeug nehmen darf.
Hallo,
für Abkant-/Gesenkbiegepressen gibt es die europ. Norm EN 12622, an
welche man sich zu halten hat. Für berührungslos wirkende
Schutzeinrichtungen (BWS) gibt es die Norm EN 61496. Allgemein gilt die
Maschinenrichtlinine EN 954, welche aber ausläuft und durch die EN 61508
und ISO 13849 ersetzt wird.
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von BWSen für Abkantpressen. Zum einen
festmontierte Lichtvorhänge und sog. mitfahrende Schutzeinrichtungen,
welche i.d.R. an der Oberwange montiert sind und unterhalb des Werkzeugs
ein Schutzfeld überwachen. Vorteil an den mitfahrenden BWSen ist, das
der Werker das Werkstück halten kann.
Um eine CE-Kennzeichnung zu erreichen muss es aber für das Gesamtsystem
"Abkantpresse" ein konformes Sicherheitskonzept über BWS, Sichere-SPS,
sichere Hydraulik, ... bis zur Dokumentation geben. I.d.R muss jede
Maschine einzeln abgenommen werden.
Fazit: Am besten an eine Firma wenden, die sich mit der Materie auskennt
(Links wurden ja schon genannt, es gibt aber auch spezielle Umrüster für
alte Pressen, Stichwort "Retrofit"). Geht nämlich was schief, hat man
ganz schnell die Finger drin, im wörtlichen wie im übertragenen Sinn.
Alex schrieb:> Hat irgendjemand schon erfahrung damit welche> Gesetze/Normen oder so man da beachten muss?
Gesetze in Deutschland wär vor allem mal das GPSP, wie es in Österreich
ist, weiß ich nicht. Wird aber sehr ähnlich geregelt sein, geht nämlich
auf die
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
zurück.
Relevante Normen: EN IEC 62061, basierend auf EN IEC 61508 als
Grundnorm, sowie EN 13849. Und paar andere. Bei Lichtgittern zum
Beispiel zur Annäherungsgeschwindigkeit und sowas.
steve schrieb:> für Abkant-/Gesenkbiegepressen gibt es die europ. Norm EN 12622, an> welche man sich zu halten hat.
Wieso muß man? Normen sind fast immer unverbindlich, gibt es hier
ausnahmsweise eine gesetzliche Regelung, daß sie einzuhalten ist?
Alex schrieb:> Stellt sich halt die Frage ob das notwendig ist oder ob man auch das> normale Zeug nehmen darf.
Bei deinem Wissen: laß es!
Kannst du eine ordentliche Gefährdungsanalyse durchführen? Maßnahmen
auswählen und deren Wirksamkeit bewerten?
Offensichtlich nicht, denn sonst wüßtest du, daß vor Lichtschranken und
-gittern stets trennende Schutzvorrichtungen zu betrachten sind. Du
könntest zum Beispiel vermutlich an drei Seiten einen Schutzzaun
hinsetzen.
Dann Risikoanalyse mit getroffener Maßnahme, wenn ausreichend, zur
nächsten Baustelle weiter --> die noch offene Seite.
Und so eben.
Laß das jemand machen, der sich auskennt. Wir reden hier potentiell von
Gefängnisstrafen, wenn etwas schiefgeht. Und viel Ärger (und ggf.
Kosten), selbst wenn nichts passiert, da aber jemand mal draufguckt.
Martin schrieb:> Bei deinem Wissen: laß es!>> Kannst du eine ordentliche Gefährdungsanalyse durchführen? Maßnahmen> auswählen und deren Wirksamkeit bewerten?>> Offensichtlich nicht, denn sonst wüßtest du, daß vor Lichtschranken und> -gittern stets trennende Schutzvorrichtungen zu betrachten sind. Du> könntest zum Beispiel vermutlich an drei Seiten einen Schutzzaun> hinsetzen.
Lichtschranken sind bei diesem Projekt schon vorgegeben! Also hab ich da
wenig Auswahlmöglichkeit.
Alex schrieb:> Lichtschranken sind bei diesem Projekt schon vorgegeben! Also hab ich da> wenig Auswahlmöglichkeit.
Blödsinniges Vorgehen. Aber irgendwo wirst du die schon unterbringen.
Trotzdem: du weißt, daß Pressen als besonders gefährlich gelten?
Habt ihr da eine Spielzeugpresse, die nur Stanniolpapier verarbeiten
kann, oder "was richtiges", wo hinterher der Arm weg ist, wenns dumm
läuft?
Martin schrieb:> Blödsinniges Vorgehen. Aber irgendwo wirst du die schon unterbringen.> Trotzdem: du weißt, daß Pressen als besonders gefährlich gelten?
Klar ist das kein Spielzeug mehr....
Wir machen das ja auch nicht im Alleingang. Wir haben ja auch
Betreuungslehrer und am Schluss wird das ganze auch auf Herz und Nieren
geprüft bevor da wer ran geht.
Nur am Anfang muss man sich mal schlau machen was man gesetztlich und an
Normen einhalten muss, und das mache ich ja grade.
Martin schrieb:> Wieso muß man? Normen sind fast immer unverbindlich, gibt es hier> ausnahmsweise eine gesetzliche Regelung, daß sie einzuhalten ist?
Soviel ich weiß, ist es so, dass derjenige, der eine Maschine im
Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, verpflichtet ist die CE
Konformität zu gewährleisten, d.h. alle relevanten EN-Normen müssen
eingehalten werden, von Sicherheit über EMV bis Schadstoffe usw. (also
nicht immer der Hersteller, kann auch der Importeur sein)
Gesetztliche Regelungen sind hierzu bspw:
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift)
GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
...
In diesem Fall also nicht unverbindlich. Sollte etwas passieren, und wie
schon gesagt, ist bei einer Abkantpresse mit einigen hundert Tonnen
Presskraft und einem Eilgang von bis zu 250mm/s schnell ein Körperteil
ab, im schlimmsten Fall mit Todesfolge, kann in solchen Fällen sogar
Freiheitsstrafe drohen. Dies gilt glaube ich auch bei unterlassener
regelmäßiger Sicherheitsprüfung der Presse. Solange kein Unfall
geschieht ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, kommt aber in Folge dessen
jemand zu Schaden ist es eine Straftat.
Bei Pressen ist i.d.R. eine normgerechte Umsetzung und CE-Kennzeichnung
der Maschine allein nicht ausreichend. Zusätzlich muss eine
EG-Baumusterprüfung durch eine geeignete Stelle (TÜV, BG, TÜV Austria)
durchgeführt werden. Für baugleiche Maschinen (Serie) ist diese Prüfung
dann normalerweise einmal ausreichend.
Folglich dürfen an solchen Maschinen auch nur den gültigen Normen
entsprechende BWSen verbaut sein.Es sei denn, die Presse kann baulich
bedingt nicht die in der Norm definierte sichere Geschwindigkeit
überschreiten.
Genaueres zur MRL und CE siehe:
http://www.dguv.de/dguv-test/de/produktsicherheit/konformitaet/maschinenrichtlinie/index.jsp
BWS Videos:
http://www.youtube.com/user/lazersafe?blend=5&ob=5#p/u/7/2nJyY6xed9chttp://www.youtube.com/watch?v=pWtWwmnJeD8http://www.youtube.com/watch?v=fFNX1H1awbA
In China ist es so: hhttp://www.youtube.com/watch?v=stV5aG-O8Tg
steve schrieb:> oviel ich weiß, ist es so, dass derjenige, der eine Maschine im> Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, verpflichtet ist die CE> Konformität zu gewährleisten, d.h. alle relevanten EN-Normen müssen> eingehalten werden, von Sicherheit über EMV bis Schadstoffe usw. (also> nicht immer der Hersteller, kann auch der Importeur sein)
Nein, nur die Richtlinien. Die Normen sind freiwillig.
Martin schrieb:> Nein, nur die Richtlinien. Die Normen sind freiwillig.
Jein, denn die Richtlinien verweisen ja auf die "einschlägigen
harmonisierten Normen" durch deren Anwendung die grundlegende
Anforderung an die Konformität ja nachzuweisen ist.
steve schrieb:> Martin schrieb:>> Nein, nur die Richtlinien. Die Normen sind freiwillig.>> Jein, denn die Richtlinien verweisen ja auf die "einschlägigen> harmonisierten Normen" durch deren Anwendung die grundlegende> Anforderung an die Konformität ja nachzuweisen ist.
Nein. Du kannst die Konformität nachweisen, wie du willst. In der Praxis
macht man das aber per Normen.