Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Sicherheitsnormen/bestimmungen für Laserschranken


von Alex (Gast)


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Im Rahmen unserer Diplomarbeit sollen Ich und ein Kollege eine 
Abkantpresse mit Laserschranken so absichern, dass sich niemand die 
Fingereinzwicken kann.
Jetzt stehen wir grade am Anfang der ganzen Planung und da wäre es 
natürlich auch interessant was wir sicherheitstechnisch so alles 
beachten sollten. Hat irgendjemand schon erfahrung damit welche 
Gesetze/Normen oder so man da beachten muss?

Ich komme übrigens aus Österreich falls das da einen Unterschied macht.

von Klaus D. (kolisson)


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Im Ironiemodus würde ich schonmal behaupten, das es wichtig ist
die Laserleistung so anzupassen das die Finger nicht abgebrannt
werden.

Gruss K.

von A. R. (redegle)


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Als erstes möchte ich dir mal ein paar Stichwörter nennen.

Maschinenrichtlinie
Safety Integrity Level (SIL)
http://www.pilz.de/index.jsp
http://www.sick.com/de/de-de/home/products/product_portfolio/Seiten/product_portfolio.aspx

Im Endeffekt läuft das darauf hinaus, dass man sich eine 
Sicherheitslichtschranke käuft.
http://www.sick.com/de/de-de/home/products/product_portfolio/optoelectronic_protective_devices/Seiten/safety_light_curtains.aspx

Diese muss dann mit entsprechender redundanten Auswertelekronik 
ausgewerte.

von Alex (Gast)


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^^ danke für die Info .... wollte schon fast einen Laser fürs 
Stahlplattenschneiden dafür her nehmen ;)

Nein, wollte nur wissen obs da besondere Bestimmungen gibt zb. ob man da 
jetzt einen doppelten Schaltkreis zwecks Ausfallsicherheit oder irgend 
welche ganz speziellen Bauteile hernehmen muss.

Man wird ja wohl nicht irgendwas zusammenbasteln dürfen und das dann als 
"sicher" deklarieren können, oder?

von A. R. (redegle)


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Ergänzung:
Bei einer einfachen Abkantpresse, bei welcher keine automatisierten 
Vorgänge stattfinden würde ich erst einmal +berprüfen, ob eine solche 
Sicherheitsmaßnahme notwendig ist.

von uuuu (Gast)


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Alex schrieb:
> Im Rahmen unserer Diplomarbeit sollen Ich und ein Kollege eine
> Abkantpresse mit Laserschranken so absichern, dass sich niemand die
> Fingereinzwicken kann.

Sämtliche Eigenentwicklungen gehen über den Rahmen einer Diplomarbeit 
weit hinaus. Ich könnt also nur fertige Produkte nehmen und sie 
entsprechend den Vorgaben einsetzen. Links dazu wurden bereits genannt.

von Alex (Gast)


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und wegen der Notwendigkeit der Anlage schauts so aus, dass das ganze 
für unsere Schule gemacht wird und es ein Gesetz gibt nach dem keine 
Schüler auf der Abkantpresse arbeiten dürfen solange nicht eine solche 
Anlage installiert ist.

Das mit der Eigenentwicklung habe ich mir eigentlich schon gedacht, dass 
das nicht notwendig oder erlaubt wäre.^^

Aber auch bei den Zukaufteilen gibts ja von/bis. Zum Beispiel gibts da 
zum einen die normalen Standard Teile und auf der anderen Seite gibts 
hochspezielle Sicherheitsteile mit allen möglich zertifizierungen die 
dann das zehnfache oder so kosten.
Stellt sich halt die Frage ob das notwendig ist oder ob man auch das 
normale Zeug nehmen darf.

von uuuu (Gast)


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Alex schrieb:
> Stellt sich halt die Frage ob das notwendig ist oder ob man auch das
> normale Zeug nehmen darf.

Vielleicht hilft das weiter:

http://www.abb.de/product/ap/seitp330/8d777885d500c2a1c1256e4b004883bd.aspx

von steve (Gast)


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Hallo,

für Abkant-/Gesenkbiegepressen gibt es die europ. Norm EN 12622, an 
welche man sich zu halten hat. Für berührungslos wirkende 
Schutzeinrichtungen (BWS) gibt es die Norm EN 61496. Allgemein gilt die 
Maschinenrichtlinine EN 954, welche aber ausläuft und durch die EN 61508 
und ISO 13849 ersetzt wird.

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von BWSen für Abkantpressen. Zum einen 
festmontierte Lichtvorhänge und sog. mitfahrende Schutzeinrichtungen, 
welche i.d.R. an der Oberwange montiert sind und unterhalb des Werkzeugs 
ein Schutzfeld überwachen. Vorteil an den mitfahrenden BWSen ist, das 
der Werker das Werkstück halten kann.

Um eine CE-Kennzeichnung zu erreichen muss es aber für das Gesamtsystem 
"Abkantpresse" ein konformes Sicherheitskonzept über BWS, Sichere-SPS, 
sichere Hydraulik, ... bis zur Dokumentation geben. I.d.R muss jede 
Maschine einzeln abgenommen werden.

Fazit: Am besten an eine Firma wenden, die sich mit der Materie auskennt 
(Links wurden ja schon genannt, es gibt aber auch spezielle Umrüster für 
alte Pressen, Stichwort "Retrofit"). Geht nämlich was schief, hat man 
ganz schnell die Finger drin, im wörtlichen wie im übertragenen Sinn.

von Martin (Gast)


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Alex schrieb:
> Hat irgendjemand schon erfahrung damit welche
> Gesetze/Normen oder so man da beachten muss?

Gesetze in Deutschland wär vor allem mal das GPSP, wie es in Österreich 
ist, weiß ich nicht. Wird aber sehr ähnlich geregelt sein, geht nämlich 
auf die

  Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

zurück.

Relevante Normen: EN IEC 62061, basierend auf EN IEC 61508 als 
Grundnorm, sowie EN 13849. Und paar andere. Bei Lichtgittern zum 
Beispiel zur Annäherungsgeschwindigkeit und sowas.

von Martin (Gast)


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steve schrieb:
> für Abkant-/Gesenkbiegepressen gibt es die europ. Norm EN 12622, an
> welche man sich zu halten hat.

Wieso muß man? Normen sind fast immer unverbindlich, gibt es hier 
ausnahmsweise eine gesetzliche Regelung, daß sie einzuhalten ist?

von Martin (Gast)


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Alex schrieb:
> Stellt sich halt die Frage ob das notwendig ist oder ob man auch das
> normale Zeug nehmen darf.

Bei deinem Wissen: laß es!

Kannst du eine ordentliche Gefährdungsanalyse durchführen? Maßnahmen 
auswählen und deren Wirksamkeit bewerten?

Offensichtlich nicht, denn sonst wüßtest du, daß vor Lichtschranken und 
-gittern stets trennende Schutzvorrichtungen zu betrachten sind. Du 
könntest zum Beispiel vermutlich an drei Seiten einen Schutzzaun 
hinsetzen.

Dann Risikoanalyse mit getroffener Maßnahme, wenn ausreichend, zur 
nächsten Baustelle weiter --> die noch offene Seite.

Und so eben.

Laß das jemand machen, der sich auskennt. Wir reden hier potentiell von 
Gefängnisstrafen, wenn etwas schiefgeht. Und viel Ärger (und ggf. 
Kosten), selbst wenn nichts passiert, da aber jemand mal draufguckt.

von Alex (Gast)


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sehr gut genau nach den Infos hab ich gesucht^^ ... Danke

von Alex (Gast)


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Martin schrieb:
> Bei deinem Wissen: laß es!
>
> Kannst du eine ordentliche Gefährdungsanalyse durchführen? Maßnahmen
> auswählen und deren Wirksamkeit bewerten?
>
> Offensichtlich nicht, denn sonst wüßtest du, daß vor Lichtschranken und
> -gittern stets trennende Schutzvorrichtungen zu betrachten sind. Du
> könntest zum Beispiel vermutlich an drei Seiten einen Schutzzaun
> hinsetzen.

Lichtschranken sind bei diesem Projekt schon vorgegeben! Also hab ich da 
wenig Auswahlmöglichkeit.

von Martin (Gast)


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Alex schrieb:
> Lichtschranken sind bei diesem Projekt schon vorgegeben! Also hab ich da
> wenig Auswahlmöglichkeit.

Blödsinniges Vorgehen. Aber irgendwo wirst du die schon unterbringen. 
Trotzdem: du weißt, daß Pressen als besonders gefährlich gelten?

Habt ihr da eine Spielzeugpresse, die nur Stanniolpapier verarbeiten 
kann, oder "was richtiges", wo hinterher der Arm weg ist, wenns dumm 
läuft?

von Marx W. (Gast)


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Alex schrieb:
> Lichtschranken sind bei diesem Projekt schon vorgegeben! Also hab ich da
>
> wenig Auswahlmöglichkeit.

Also, da würd ich auch die Firma Sick nennen die bauen solche 
Lichtschranke. Einfach
http://www.sick.com/group/DE/home/products/product_portfolio/optoelectronic_protective_devices/Seiten/single-beam_photoelectric_safety_switches.aspx

klicken dann seid ihr da.

von Alex (Gast)


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Martin schrieb:
> Blödsinniges Vorgehen. Aber irgendwo wirst du die schon unterbringen.
> Trotzdem: du weißt, daß Pressen als besonders gefährlich gelten?

Klar ist das kein Spielzeug mehr....

Wir machen das ja auch nicht im Alleingang. Wir haben ja auch 
Betreuungslehrer und am Schluss wird das ganze auch auf Herz und Nieren 
geprüft bevor da wer ran geht.

Nur am Anfang muss man sich mal schlau machen was man gesetztlich und an 
Normen einhalten muss, und das mache ich ja grade.

von steve (Gast)


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Martin schrieb:
> Wieso muß man? Normen sind fast immer unverbindlich, gibt es hier
> ausnahmsweise eine gesetzliche Regelung, daß sie einzuhalten ist?

Soviel ich weiß, ist es so, dass derjenige, der eine Maschine im 
Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, verpflichtet ist die CE 
Konformität zu gewährleisten, d.h. alle relevanten EN-Normen müssen 
eingehalten werden, von Sicherheit über EMV bis Schadstoffe usw. (also 
nicht immer der Hersteller, kann auch der Importeur sein)

Gesetztliche Regelungen sind hierzu bspw:
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung)
ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz)
BGV (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift)
GPSG (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz)
...

In diesem Fall also nicht unverbindlich. Sollte etwas passieren, und wie 
schon gesagt, ist bei einer Abkantpresse mit einigen hundert Tonnen 
Presskraft und einem Eilgang von bis zu 250mm/s schnell ein Körperteil 
ab, im schlimmsten Fall mit Todesfolge, kann in solchen Fällen sogar 
Freiheitsstrafe drohen. Dies gilt glaube ich auch bei unterlassener 
regelmäßiger Sicherheitsprüfung der Presse. Solange kein Unfall 
geschieht ist es nur eine Ordnungswidrigkeit, kommt aber in Folge dessen 
jemand zu Schaden ist es eine Straftat.

Bei Pressen ist i.d.R. eine normgerechte Umsetzung und CE-Kennzeichnung 
der Maschine allein nicht ausreichend. Zusätzlich muss eine 
EG-Baumusterprüfung durch eine geeignete Stelle (TÜV, BG, TÜV Austria) 
durchgeführt werden. Für baugleiche Maschinen (Serie) ist diese Prüfung 
dann normalerweise einmal ausreichend.

Folglich dürfen an solchen Maschinen auch nur den gültigen Normen 
entsprechende BWSen verbaut sein.Es sei denn, die Presse kann baulich 
bedingt nicht die in der Norm definierte sichere Geschwindigkeit 
überschreiten.

Genaueres zur MRL und CE siehe: 
http://www.dguv.de/dguv-test/de/produktsicherheit/konformitaet/maschinenrichtlinie/index.jsp

BWS Videos:
http://www.youtube.com/user/lazersafe?blend=5&ob=5#p/u/7/2nJyY6xed9c
http://www.youtube.com/watch?v=pWtWwmnJeD8
http://www.youtube.com/watch?v=fFNX1H1awbA

In China ist es so: hhttp://www.youtube.com/watch?v=stV5aG-O8Tg

von Martin (Gast)


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steve schrieb:
> oviel ich weiß, ist es so, dass derjenige, der eine Maschine im
> Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr bringt, verpflichtet ist die CE
> Konformität zu gewährleisten, d.h. alle relevanten EN-Normen müssen
> eingehalten werden, von Sicherheit über EMV bis Schadstoffe usw. (also
> nicht immer der Hersteller, kann auch der Importeur sein)

Nein, nur die Richtlinien. Die Normen sind freiwillig.

von steve (Gast)


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Martin schrieb:
> Nein, nur die Richtlinien. Die Normen sind freiwillig.

Jein, denn die Richtlinien verweisen ja auf die "einschlägigen 
harmonisierten Normen" durch deren Anwendung die grundlegende 
Anforderung an die Konformität ja nachzuweisen ist.

von Martin (Gast)


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steve schrieb:
> Martin schrieb:
>> Nein, nur die Richtlinien. Die Normen sind freiwillig.
>
> Jein, denn die Richtlinien verweisen ja auf die "einschlägigen
> harmonisierten Normen" durch deren Anwendung die grundlegende
> Anforderung an die Konformität ja nachzuweisen ist.

Nein. Du kannst die Konformität nachweisen, wie du willst. In der Praxis 
macht man das aber per Normen.

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