Hallo,
ich habe eine vor vier Jahren privat eine Erfindung gemacht und diese
als Diensterfindung eingereicht (dazu bin ich nach Arbeitsrecht
verpflichtet).
Die Firma hat dann auch ein Patent darauf angemeldet.
Bekommen habe ich dafür 500€.
Nun möchte die Firma das aber nicht umsetzten, wodurch mir Geld durch
die Lappen geht, weil mich die Firma am Gewinn beteiligen müsste.
Habe ich die Möglichkeit, das in irgendeiner Weise einzufordern?
Kann ich z.B. die Nutzungsrechte für mich erzwingen, wenn die Firma kein
Interesse an der Umsetzung hat?
Wie hoch ist eigentlich so die übliche Gewinnbeteiligung?
Gruß,
Markus
Hi, Markus,
> Die Firma hat dann auch ein Patent darauf angemeldet.> Bekommen habe ich dafür 500€.> Nun möchte die Firma das aber nicht umsetzten, wodurch mir Geld durch> die Lappen geht, weil mich die Firma am Gewinn beteiligen müsste.
Frag mal einen Patentanwalt.
Einer Firma kann schon Nutzen entstehen, wenn sie ein Patent nur als
Sperrpatent einsetzt. Sie nimmt zwar nichts ein, blockiert aber einen
Konkurrenten oder eine ganze Branche, zwingt diese zumindest zu
Umgehungsentwicklungen.
Wir erleben gerade, wie Google gerade Milliarden an $ Einstandsgelder
zahlt für den Erwerb von Motorola, um bei der Schacherei um Patentrechte
mitschachern zu können.
"Im Prinzip" könntest Du also eine Beteiligung an diesem Nutzen
einklagen.
"In der Realität" sind solche Klagen aber sehr selten - und bevor Du
hier zur Tastatur gegriffen hast, werden Dir die Gründe dafür schon
durch den Kopf gegangen sein.
Da könntest Du auf den Gedanken "freier Erfinder" gekommen sein,
kündigen, selbständig machen, Ingenieurbüro, erfinden, Patentanmeldung
kostet nur etwa 100€, Erfindungen verkaufen.
Aus eigener Erfahrung - sehr hartes Brot. Selbst mit der Unterstützung
eines solventen Endkunden erlebst Du, wie eine anscheinend
kreativitätsfaule Firma sogar genial wird im Bemühen, sich ihre Sahne
nicht vom Kuchen nehmen zu lassen und Deine Erfindung zu umgehen.
Ciao
Wolfgang Horn
Markus schrieb:> Die Firma hat dann auch ein Patent darauf angemeldet.> Bekommen habe ich dafür 500€.
Ich weiß natürlich nicht, was Du im Detail erfunden hast, aber 500 Euro
liegt eventuell schon weit über dem, was so ein Patent real wert ist.
Einen Anspruch darauf, dass das Patent umgesetzt wird hat Du natürlich
nicht, aber darauf, dass Du am realen Wert beteiligt wird.
Wie schon gesagt, 500 Euro sind vermutlich schon viel mehr als die
meisten Patente wert sind.
Wenn Du wirklich glaubst, dass das Patent etwas wert ist, so würde ich
ganz einfach mit der Firma sprechen. Dabei würde ich den Vorteil für die
Firma hervorheben. Selbst wenn die 90% von ihrem Vorteil an Dich abgeben
müssen (was je nach Bewertungsschlüssel durchaus denkbar ist), so haben
die immer noch 10% des Vorteiles. Das ist immer noch ein Vorteil für die
Firma.
Wenn die das trotzdem nicht machen wollen, so sind die entweder doof,
oder es ist wirklich nichts an dem Patent dran.
Christian Berger schrieb:> Wenn die das trotzdem nicht machen wollen, so sind die entweder doof,>> oder es ist wirklich nichts an dem Patent dran.
Oder sie wollen es als Sperrpatent verwenden.
Anderer Aspekt:
Wenn die Firma Die Patentanmeldung nicht weiter bis zum Patent verfolgen
möchte (z.B. da geringe Erfolgsaussichten weil z.B. viele
Entgegenhaltungen im Prüfungsprozess), dann wird die Firma dir anbieten,
dass du die Anmeldung übernimmst und du kannst das dann auf eigene
Kosten weiterführen.
Marx W. schrieb:> Oder sie wollen es als Sperrpatent verwenden.
Das werden die Dir dann sagen, und dann werdet ihr den Wert bestimmen
müssen. Auch ein Sperrpatent hat einen Wert. Man muss ja nicht drohen
oder so was. Sag einfach, Du möchtest wissen, was denn aus dem Patent
geworden ist. Das ist ja verständlich.
Markus schrieb:> Bekommen habe ich dafür 500€.> Nun möchte die Firma das aber nicht umsetzten, wodurch mir Geld durch> die Lappen geht, weil mich die Firma am Gewinn beteiligen müsste.
du hast schon 500€ bekommen, dafür dass du ihnen das patent überlassen
hast. was möchtest du denn noch mehr haben?
IMO ist in Deutschland so geregelt, dass wenn du als angestellter
Arbeitnehmer eine Diensterfindung machst diese dem Arbeitgeber
anzuzeigen ist. Immerhin hast du die Erfindung ja im Rahmen deiner
Arbeit gemacht, wurdest in Bezug auf die Arbeitsstunden bezahlt und hast
u.U. auch Equipment und Infrastruktur der Firma für die Erfindung
genutzt. Nach der Anzeige der Diensterfindung hat dein Arbeitgeber eine
Frist (ich glaube das waren 3 Monate) innerhalb der er sich äußern muss,
ob er diese Erfindung selbst nutzen bzw. zum Gebrauchsmuster / Patent
führen will. Äußert der Arbeitgeber dieses Interesse ist der Erfinder an
möglichen Erlösen "angemessen zu beteiligen", i.d.R. prozentual, dies
ist individuell auszuhandeln. Kosten für Patentanwälte und Gebühren des
Patentamtes, die dem Arebitgeber entstehen, werden natürlich verrechnet.
Will dein Arbeitgeber deine Diensterfindung nicht nutzen bzw. läßt die
First verstreichen ohne Reaktion auf deine Anzeige der Erfindung, steht
es dir frei diese selbst zum Gebrauchsmuster / Patent zu führen. Aber
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies nicht einfach ist. Du
kannst mal auf DepatisNet z.B. schauen, da ist erkennbar, wie
Patentfassungen in der Endversion aussehen. Das hat meist nur noch wenig
mit technischen / ingenieurmäßigen Beschreibungen gemein. Vielmehr geht
es um juritische Exaktheiten und Haupt- und Nebenansprüche. Nicht
umsonst lassen sich Patentanwälte das "Übersetzen" der technischen
Beschreibung in eine Patent-geeigente Form rel. gut bezahlen. Die
Gebühren für Patente selbst werden ab der Einreichung beim Patentamt als
Offenbarung fällig und steigern sich von Jahr zu Jahr. Im deutschen Raum
halten sich die Kosten in den ersten Jahren im Rahmen, bei europäischen
oder weltweiten Patenten kann es jedoch schnell relativ teuer werden.
__tom schrieb:> du hast schon 500€ bekommen, dafür dass du ihnen das patent überlassen> hast. was möchtest du denn noch mehr haben?
Gesetzlich steht ihm eine "angemessene" Entschädigung zu. Was das
bedeutet ist in Richtlinien vorgeschrieben. Bei einem primär außerhalb
der Arbeitszeit ohne Auftrag entwickelten Patent kann das durchaus 90%
des Patentwertes sein. Sollte das Patent eine Million im Jahr
einbringen, hättest Du dann 900k im Jahr. Das kann aber auch 10% sein,
wenn Dir Dein Chef sagt, "hier ist ein Problem, löse es" und Du dann
auch noch Hilfe von der Firma bekommst und das während der Arbeitszeit
gemacht wird.
Nun ist es in der Regel so, dass ein Patent, rein gar nichts einbringt.
Wie schon gesagt, es hängt stark vom Patent ab. Jedes Patent hat einen
Wert, auch wenn es als Sperrpatent verwendet wird. Jetzt aber zu
glauben, der Wert wäre großer als 100 Euro ist schon ziemlich blauäugig.
Es gibt aber manchmal Patente die wirklich was einbringen.
Und "Wo kein Kläger, da kein Richter", sprich Patentstreitigkeiten
lassen sich sicher immer nur über eine anwaltliche Vertretung lösen.
Diese übernimmt dann dein Arbeitgeber durch eigene Patentanwälte oder er
bezahlt externe. Das verursacht aber Kosten, die auch deinen "Gewinn"
schmälern würden. Und ich denke als Privatperson alleinig, hättest du
das Ganze eh nicht durchziehen können, allein schon wegen der Kosten.
Hallo,
danke für die vielen Antworten.
Also, das Patent ist schon lange eingereicht und seit ein paar Monaten
auch vom Patentamt erteilt.
Ich stehe als alleiniger Erfinder drin, die Firma ist Besitzer.
Selbst anmelden ist daher nicht mehr, währe allerdings auch rechtlich
nicht möglich gewesen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Trivialpatent, sondern um ein
richtiges Produkt.
Die Idee dafür hatte ich zwar auf der Arbeit, habe allerdings von meinem
Vorgesetzten, dem ich das auch Vorgestellt habe keinen
Entwicklungsauftrag bekommen (er hielt es für nicht machbar).
Also habe ich mich selbst privat dran gesetzt und einen Prototypen
entwickelt.
Hauptproblem für die Umsetzung ist nun eben dieser Vorgesetzte...
Die 90% hören sich ja richtig gut an, ich hätte nicht mit mehr als 20%
gerechnet.
Was mich interessieren würde ist, ob ich als Erfinder automatisch auch
ein Nutzungsrecht habe (zumal es die Firma ja nicht nutzen will)?
Oder hat jetzt alleine die Firma alle Rechte an der Erfindung?
Gruß,
Markus
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
§ 9
Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme
[Überschrift von § 9 ab 1.10.2009: Vergütung bei Inanspruchnahme]
(1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf
ANGEMESSENE VERGÜTUNG, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung
unbeschränkt [Wort "unbeschränkt" gestrichen ab 1.10.2009] in Anspruch
genommen hat.
(2) Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die
wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die
Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebes an
dem Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend.
§ 11
Vergütungsrichtlinien
Der Bundesminister für Arbeit erlässt nach Anhörung der
Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des
Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.
§ 12
Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
(1) Die Art und Höhe der Vergütung soll in angemessener Frist nach
Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem
Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden.
(2) Wenn mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt sind, ist
die Vergütung für jeden gesondert festzustellen. Die Gesamthöhe der
Vergütung und die Anteile der einzelnen Erfinder an der Diensterfindung
hat der Arbeitgeber den Beteiligten bekanntzugeben.
(3) Kommt eine Vereinbarung über die Vergütung in angemessener Frist
nach Inanspruchnahme der Diensterfindung nicht zustande, so hat der
Arbeitgeber die Vergütung durch eine begründete schriftliche Erklärung
[Ab 1.10.2009: "Erklärung in Textform"] an den Arbeitnehmer festzusetzen
und entsprechend der Festsetzung zu zahlen. Bei unbeschränkter
Inanspruchnahme der Diensterfindung ist die Vergütung spätestens bis zum
Ablauf von drei Monaten nach Erteilung des Schutzrechts, bei
beschränkter Inanspruchnahme spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten
nach Aufnahme der Benutzung festzusetzen. [Satz 2 neu gefasst ab
1.10.2009: "Die Vergütung ist spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten
nach Erteilung des Schutzrechts festzusetzen."]
(4) Der Arbeitnehmer kann der Festsetzung innerhalb von zwei Monaten
durch schriftliche Erklärung [Ab 1.10.2009: "Erklärung in Textform"]
widersprechen, wenn er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist.
Widerspricht er nicht, so wird die Festsetzung für beide Teile
verbindlich.
(5) Sind mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt, so wird
die Festsetzung für alle Beteiligten nicht verbindlich, wenn eine von
ihnen der Festsetzung mit der Begründung widerspricht, dass sei Anteil
an der Diensterfindung unrichtig festgesetzt sei. Der Arbeitgeber ist in
diesem Falle berechtigt, die Vergütung für alle Beteiligte neu
festzusetzen.
(6) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die Einwilligung in
eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände
wesentlich ändern, die für die Feststellung oder Festsetzung der
Vergütung maßgebend waren. Rückzahlung einer bereits geleisteten
Vergütung kann nicht verlangt werden. Die Absätze 1 bis 5 sind nicht
anzuwenden.
Quelle: http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html#9
Vergütungsrichtlinien:
-> http://transpatent.com/gesetze/rlarberf.html
Hi, Markus,
> Die 90% hören sich ja richtig gut an, ich hätte nicht mit mehr als 20%> gerechnet.
Schau mal in den Anhang, so etwa §11.
Ciao
Wolfgang Horn
Hallo,
Schnitt für Arbeitnehmererfinder 1997/1998 waren 19%, also treffen die
20% schon eher zu. 90% kommt in der Praxis nicht vor, der höchste von
der Schiedsstelle vergebene Satz waren rund 50%.
Alleiniges Nutzungsrecht hat der Besitzer des Patentes - also die Firma.
Der Nutzen ist allerdings angemessen zu vergüten. Ob die 500 Euro
angemessen sind oder nicht, hängt von so vielen Faktoren ab, dass man
das hier nicht sagen kann. Nicht genutzte Patente werden in der Regel
recht niedrig bezahlt (500 - 5000 Euro).
Eine Argumentationshilfe könnte allerdings sein, wenn die Firma das
Patent aufrecht erhält - dann ist sie nämlich bereit, dem Patentamt
nicht unerhebliche Gebühren zu zahlen (bei einem europäischen Patent
über 20 Jahre Laufzeit rund 50.000 Euro), was für einen gewissen Wert
des Patentes spricht. Diese Kosten schmälern übrigens - wie die
Anmeldekosten oder Entwicklungskosten allgemein - nicht den Wert der
Erfindung, sondern fließen in den Erfinderanteil ein (weswegen es eben
nie zu den 90% kommt, da die Firma ja zumindest das Anmelden übernommen
hat).
Eventuell kannst Du ja auch einfach Deine Firma fragen, ob sie Dir eine
Lizenz an Deiner Erfindung überlässt (ich weiss, klingt jetzt blöd, ist
aber nun einmal so geregelt). Wenn sie sich die Lizenz bezahlen lassen
möchte, kannst Du ja versuchen, ob sie abweichend zum normalen Vorgehen
mit einem Lizenzsatz nicht vom Umsatz, sondern vom Gewinn einverstanden
wäre - dann hast Du ein recht geringes Risiko.
Schöne Grüße,
Martin