Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Diensterfindung


von Markus (Gast)


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Hallo,

ich habe eine vor vier Jahren privat eine Erfindung gemacht und diese 
als Diensterfindung eingereicht (dazu bin ich nach Arbeitsrecht 
verpflichtet).
Die Firma hat dann auch ein Patent darauf angemeldet.
Bekommen habe ich dafür 500€.
Nun möchte die Firma das aber nicht umsetzten, wodurch mir Geld durch 
die Lappen geht, weil mich die Firma am Gewinn beteiligen müsste.
Habe ich die Möglichkeit, das in irgendeiner Weise einzufordern?
Kann ich z.B. die Nutzungsrechte für mich erzwingen, wenn die Firma kein 
Interesse an der Umsetzung hat?
Wie hoch ist eigentlich so die übliche Gewinnbeteiligung?

Gruß,
Markus

von Klis Tier (Gast)


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Geistiges Eigentum:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geistiges_Eigentum#Regionales_Recht
Da gibt es eine Menge links, die die juristischen Sachverhalte 
beleuchten.

von Wolfgang H. (Firma: AknF) (wolfgang_horn)


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Hi, Markus,

> Die Firma hat dann auch ein Patent darauf angemeldet.
> Bekommen habe ich dafür 500€.
> Nun möchte die Firma das aber nicht umsetzten, wodurch mir Geld durch
> die Lappen geht, weil mich die Firma am Gewinn beteiligen müsste.

Frag mal einen Patentanwalt.
Einer Firma kann schon Nutzen entstehen, wenn sie ein Patent nur als 
Sperrpatent einsetzt. Sie nimmt zwar nichts ein, blockiert aber einen 
Konkurrenten oder eine ganze Branche, zwingt diese zumindest zu 
Umgehungsentwicklungen.
Wir erleben gerade, wie Google gerade Milliarden an $ Einstandsgelder 
zahlt für den Erwerb von Motorola, um bei der Schacherei um Patentrechte 
mitschachern zu können.

"Im Prinzip" könntest Du also eine Beteiligung an diesem Nutzen 
einklagen.
"In der Realität" sind solche Klagen aber sehr selten - und bevor Du 
hier zur Tastatur gegriffen hast, werden Dir die Gründe dafür schon 
durch den Kopf gegangen sein.

Da könntest Du auf den Gedanken "freier Erfinder" gekommen sein, 
kündigen, selbständig machen, Ingenieurbüro, erfinden, Patentanmeldung 
kostet nur etwa 100€, Erfindungen verkaufen.

Aus eigener Erfahrung - sehr hartes Brot. Selbst mit der Unterstützung 
eines solventen Endkunden erlebst Du, wie eine anscheinend 
kreativitätsfaule Firma sogar genial wird im Bemühen, sich ihre Sahne 
nicht vom Kuchen nehmen zu lassen und Deine Erfindung zu umgehen.

Ciao
Wolfgang Horn

von Christian B. (casandro)


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Markus schrieb:
> Die Firma hat dann auch ein Patent darauf angemeldet.
> Bekommen habe ich dafür 500€.

Ich weiß natürlich nicht, was Du im Detail erfunden hast, aber 500 Euro 
liegt eventuell schon weit über dem, was so ein Patent real wert ist. 
Einen Anspruch darauf, dass das Patent umgesetzt wird hat Du natürlich 
nicht, aber darauf, dass Du am realen Wert beteiligt wird.

Wie schon gesagt, 500 Euro sind vermutlich schon viel mehr als die 
meisten Patente wert sind.

Wenn Du wirklich glaubst, dass das Patent etwas wert ist, so würde ich 
ganz einfach mit der Firma sprechen. Dabei würde ich den Vorteil für die 
Firma hervorheben. Selbst wenn die 90% von ihrem Vorteil an Dich abgeben 
müssen (was je nach Bewertungsschlüssel durchaus denkbar ist), so haben 
die immer noch 10% des Vorteiles. Das ist immer noch ein Vorteil für die 
Firma.

Wenn die das trotzdem nicht machen wollen, so sind die entweder doof, 
oder es ist wirklich nichts an dem Patent dran.

von Marx W. (Gast)


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Christian Berger schrieb:
> Wenn die das trotzdem nicht machen wollen, so sind die entweder doof,
>
> oder es ist wirklich nichts an dem Patent dran.

Oder sie wollen es als Sperrpatent verwenden.

von Helfer (Gast)


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Anderer Aspekt:

Wenn die Firma Die Patentanmeldung nicht weiter bis zum Patent verfolgen 
möchte (z.B. da geringe Erfolgsaussichten weil z.B. viele 
Entgegenhaltungen im Prüfungsprozess), dann wird die Firma dir anbieten, 
dass du die Anmeldung übernimmst und du kannst das dann auf eigene 
Kosten weiterführen.

von Christian B. (casandro)


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Marx W. schrieb:
> Oder sie wollen es als Sperrpatent verwenden.

Das werden die Dir dann sagen, und dann werdet ihr den Wert bestimmen 
müssen. Auch ein Sperrpatent hat einen Wert. Man muss ja nicht drohen 
oder so was. Sag einfach, Du möchtest wissen, was denn aus dem Patent 
geworden ist. Das ist ja verständlich.

von __tom (Gast)


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Markus schrieb:
> Bekommen habe ich dafür 500€.

> Nun möchte die Firma das aber nicht umsetzten, wodurch mir Geld durch
> die Lappen geht, weil mich die Firma am Gewinn beteiligen müsste.


du hast schon 500€ bekommen, dafür dass du ihnen das patent überlassen 
hast. was möchtest du denn noch mehr haben?

von Schiller72 (Gast)


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IMO ist in Deutschland so geregelt, dass wenn du als angestellter 
Arbeitnehmer eine Diensterfindung machst diese dem Arbeitgeber 
anzuzeigen ist. Immerhin hast du die Erfindung ja im Rahmen deiner 
Arbeit gemacht, wurdest in Bezug auf die Arbeitsstunden bezahlt und hast 
u.U. auch Equipment und Infrastruktur der Firma für die Erfindung 
genutzt. Nach der Anzeige der Diensterfindung hat dein Arbeitgeber eine 
Frist (ich glaube das waren 3 Monate) innerhalb der er sich äußern muss, 
ob er diese Erfindung selbst nutzen bzw. zum Gebrauchsmuster / Patent 
führen will. Äußert der Arbeitgeber dieses Interesse ist der Erfinder an 
möglichen Erlösen "angemessen zu beteiligen", i.d.R. prozentual, dies 
ist individuell auszuhandeln. Kosten für Patentanwälte und Gebühren des 
Patentamtes, die dem Arebitgeber entstehen, werden natürlich verrechnet. 
Will dein Arbeitgeber deine Diensterfindung nicht nutzen bzw. läßt die 
First verstreichen ohne Reaktion auf deine Anzeige der Erfindung, steht 
es dir frei diese selbst zum Gebrauchsmuster / Patent zu führen. Aber 
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass dies nicht einfach ist. Du 
kannst mal auf DepatisNet z.B. schauen, da ist erkennbar, wie 
Patentfassungen in der Endversion aussehen. Das hat meist nur noch wenig 
mit technischen / ingenieurmäßigen Beschreibungen gemein. Vielmehr geht 
es um juritische Exaktheiten und Haupt- und Nebenansprüche. Nicht 
umsonst lassen sich Patentanwälte das "Übersetzen" der technischen 
Beschreibung in eine Patent-geeigente Form rel. gut bezahlen. Die 
Gebühren für Patente selbst werden ab der Einreichung beim Patentamt als 
Offenbarung fällig und steigern sich von Jahr zu Jahr. Im deutschen Raum 
halten sich die Kosten in den ersten Jahren im Rahmen, bei europäischen 
oder weltweiten Patenten kann es jedoch schnell relativ teuer werden.

von Christian B. (casandro)


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__tom schrieb:
> du hast schon 500€ bekommen, dafür dass du ihnen das patent überlassen
> hast. was möchtest du denn noch mehr haben?

Gesetzlich steht ihm eine "angemessene" Entschädigung zu. Was das 
bedeutet ist in Richtlinien vorgeschrieben. Bei einem primär außerhalb 
der Arbeitszeit ohne Auftrag entwickelten Patent kann das durchaus 90% 
des Patentwertes sein. Sollte das Patent eine Million im Jahr 
einbringen, hättest Du dann 900k im Jahr. Das kann aber auch 10% sein, 
wenn Dir Dein Chef sagt, "hier ist ein Problem, löse es" und Du dann 
auch noch Hilfe von der Firma bekommst und das während der Arbeitszeit 
gemacht wird.

Nun ist es in der Regel so, dass ein Patent, rein gar nichts einbringt.

Wie schon gesagt, es hängt stark vom Patent ab. Jedes Patent hat einen 
Wert, auch wenn es als Sperrpatent verwendet wird. Jetzt aber zu 
glauben, der Wert wäre großer als 100 Euro ist schon ziemlich blauäugig.

Es gibt aber manchmal Patente die wirklich was einbringen.

von Schiller72 (Gast)


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Und "Wo kein Kläger, da kein Richter", sprich Patentstreitigkeiten 
lassen sich sicher immer nur über eine anwaltliche Vertretung lösen. 
Diese übernimmt dann dein Arbeitgeber durch eigene Patentanwälte oder er 
bezahlt externe. Das verursacht aber Kosten, die auch deinen "Gewinn" 
schmälern würden. Und ich denke als Privatperson alleinig, hättest du 
das Ganze eh nicht durchziehen können, allein schon wegen der Kosten.

von Markus (Gast)


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Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Also, das Patent ist schon lange eingereicht und seit ein paar Monaten 
auch vom Patentamt erteilt.
Ich stehe als alleiniger Erfinder drin, die Firma ist Besitzer.
Selbst anmelden ist daher nicht mehr, währe allerdings auch rechtlich 
nicht möglich gewesen.
Es handelt sich dabei nicht um ein Trivialpatent, sondern um ein 
richtiges Produkt.
Die Idee dafür hatte ich zwar auf der Arbeit, habe allerdings von meinem 
Vorgesetzten, dem ich das auch Vorgestellt habe keinen 
Entwicklungsauftrag bekommen (er hielt es für nicht machbar).
Also habe ich mich selbst privat dran gesetzt und einen Prototypen 
entwickelt.
Hauptproblem für die Umsetzung ist nun eben dieser Vorgesetzte...

Die 90% hören sich ja richtig gut an, ich hätte nicht mit mehr als 20% 
gerechnet.
Was mich interessieren würde ist, ob ich als Erfinder automatisch auch 
ein Nutzungsrecht habe (zumal es die Firma ja nicht nutzen will)?
Oder hat jetzt alleine die Firma alle Rechte an der Erfindung?

Gruß,
Markus

von Schiller72 (Gast)


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Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

§ 9
Vergütung bei unbeschränkter Inanspruchnahme

[Überschrift von § 9 ab 1.10.2009: Vergütung bei Inanspruchnahme]

(1) Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf 
ANGEMESSENE VERGÜTUNG, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung 
unbeschränkt [Wort "unbeschränkt" gestrichen ab 1.10.2009] in Anspruch 
genommen hat.

(2) Für die Bemessung der Vergütung sind insbesondere die 
wirtschaftliche Verwertbarkeit der Diensterfindung, die Aufgaben und die 
Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb sowie der Anteil des Betriebes an 
dem Zustandekommen der Diensterfindung maßgebend.

§ 11
Vergütungsrichtlinien
Der Bundesminister für Arbeit erlässt nach Anhörung der 
Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer (§ 12 des 
Tarifvertragsgesetzes) Richtlinien über die Bemessung der Vergütung.

§ 12
Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
(1) Die Art und Höhe der Vergütung soll in angemessener Frist nach 
Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem 
Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden.

(2) Wenn mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt sind, ist 
die Vergütung für jeden gesondert festzustellen. Die Gesamthöhe der 
Vergütung und die Anteile der einzelnen Erfinder an der Diensterfindung 
hat der Arbeitgeber den Beteiligten bekanntzugeben.

(3) Kommt eine Vereinbarung über die Vergütung in angemessener Frist 
nach Inanspruchnahme der Diensterfindung nicht zustande, so hat der 
Arbeitgeber die Vergütung durch eine begründete schriftliche Erklärung 
[Ab 1.10.2009: "Erklärung in Textform"] an den Arbeitnehmer festzusetzen 
und entsprechend der Festsetzung zu zahlen. Bei unbeschränkter 
Inanspruchnahme der Diensterfindung ist die Vergütung spätestens bis zum 
Ablauf von drei Monaten nach Erteilung des Schutzrechts, bei 
beschränkter Inanspruchnahme spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten 
nach Aufnahme der Benutzung festzusetzen. [Satz 2 neu gefasst ab 
1.10.2009: "Die Vergütung ist spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten 
nach Erteilung des Schutzrechts festzusetzen."]

(4) Der Arbeitnehmer kann der Festsetzung innerhalb von zwei Monaten 
durch schriftliche Erklärung [Ab 1.10.2009: "Erklärung in Textform"] 
widersprechen, wenn er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist. 
Widerspricht er nicht, so wird die Festsetzung für beide Teile 
verbindlich.

(5) Sind mehrere Arbeitnehmer an der Diensterfindung beteiligt, so wird 
die Festsetzung für alle Beteiligten nicht verbindlich, wenn eine von 
ihnen der Festsetzung mit der Begründung widerspricht, dass sei Anteil 
an der Diensterfindung unrichtig festgesetzt sei. Der Arbeitgeber ist in 
diesem Falle berechtigt, die Vergütung für alle Beteiligte neu 
festzusetzen.

(6) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die Einwilligung in 
eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände 
wesentlich ändern, die für die Feststellung oder Festsetzung der 
Vergütung maßgebend waren. Rückzahlung einer bereits geleisteten 
Vergütung kann nicht verlangt werden. Die Absätze 1 bis 5 sind nicht 
anzuwenden.

Quelle: http://transpatent.com/gesetze/arbnerfg.html#9


Vergütungsrichtlinien:
-> http://transpatent.com/gesetze/rlarberf.html

von Wolfgang H. (Firma: AknF) (wolfgang_horn)


Angehängte Dateien:

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Hi, Markus,

> Die 90% hören sich ja richtig gut an, ich hätte nicht mit mehr als 20%
> gerechnet.

Schau mal in den Anhang, so etwa §11.

Ciao
Wolfgang Horn

von maveric00 (Gast)


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Hallo,

Schnitt für Arbeitnehmererfinder 1997/1998 waren 19%, also treffen die 
20% schon eher zu. 90% kommt in der Praxis nicht vor, der höchste von 
der Schiedsstelle vergebene Satz waren rund 50%.

Alleiniges Nutzungsrecht hat der Besitzer des Patentes - also die Firma. 
Der Nutzen ist allerdings angemessen zu vergüten. Ob die 500 Euro 
angemessen sind oder nicht, hängt von so vielen Faktoren ab, dass man 
das hier nicht sagen kann. Nicht genutzte Patente werden in der Regel 
recht niedrig bezahlt (500 - 5000 Euro).

Eine Argumentationshilfe könnte allerdings sein, wenn die Firma das 
Patent aufrecht erhält - dann ist sie nämlich bereit, dem Patentamt 
nicht unerhebliche Gebühren zu zahlen (bei einem europäischen Patent 
über 20 Jahre Laufzeit rund 50.000 Euro), was für einen gewissen Wert 
des Patentes spricht. Diese Kosten schmälern übrigens - wie die 
Anmeldekosten oder Entwicklungskosten allgemein - nicht den Wert der 
Erfindung, sondern fließen in den Erfinderanteil ein (weswegen es eben 
nie zu den 90% kommt, da die Firma ja zumindest das Anmelden übernommen 
hat).

Eventuell kannst Du ja auch einfach Deine Firma fragen, ob sie Dir eine 
Lizenz an Deiner Erfindung überlässt (ich weiss, klingt jetzt blöd, ist 
aber nun einmal so geregelt). Wenn sie sich die Lizenz bezahlen lassen 
möchte, kannst Du ja versuchen, ob sie abweichend zum normalen Vorgehen 
mit einem Lizenzsatz nicht vom Umsatz, sondern vom Gewinn einverstanden 
wäre - dann hast Du ein recht geringes Risiko.

Schöne Grüße,
Martin

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