Hallo liebe Forengemeinde
Ich habe vor kurzem die große dummheit gemacht einen Aufhebungsvertrag
zu unterzeichnen.
Dieser enthält allerdings nur 2 Absätze:
Im Ersten wird sich darüber geeinigt das das Arbeitsverhältniss zum
soundsovielten endet, aber der 2. Absatz hat es in sich:
"AN und AG sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus und in
Verbindung mit dem Arbeitsverhältniss, gleich aus welchem Rechtsgrund,
mit seiner Beendigung erledigt sind."
Habe ich damit neben Kündigungsfrist und Urlaubsanspruch etwa sogar
Lohnverzicht erklärt?
Ist sowas nicht sittenwidrig?
Hilfe?
gruß ein anonymer
Tja sowas lässt man vorher vom Anwalt prüfen !
Du hast somit auf Resturlaubsansprüche, Überstundenvergütung sowie
sämtlichen anderen Zahlungspflichten deines ehemaligen AG verzichtet ...
Naja,
Du hast doch unterschrieben? Also hast Du auch eingewilligt! Und man
unterschreibt doch nur, wenn sein eigener Wille bzw Ansichten dem
endsprechen was auf dem Papier steht. Wenn Du unterschrieben hast, ohne
Dir Gedanken zu machen, was Du unterschreibst... naja...
EDITH:
Warscheinlich ist eher das Du für den Job nicht geeignet bist, und der
Beweis ist wohl Deine Unterschrift...
Also passt doch alles.
ein Anonymer schrieb:> Hilfe?
=> Anwalt, mindestens aber Forum mit Bezug auf Arbeitsrecht.
Mehr als Varianten von "hättest du mal", "wie konntest du nur" und "dumm
gelaufen" ist hier wahrscheinlich nicht zu erwarten. Was kein Vorwurf
ist, nur ist die entsprechende juristische Kompetenz eben in einem
Technikforum nicht verbreitet.
> dass sämtliche Ansprüche aus und in> Verbindung mit dem Arbeitsverhältniss, gleich aus welchem Rechtsgrund,> mit seiner Beendigung erledigt sind."
Vertrag zuende, Ansprüche vorbei. Vertrag noch am laufen, dann noch
Ansprüche. So einfach ist das.
> Habe ich damit neben Kündigungsfrist
Welche Kündigungsfrist? Es ist doch ein fixer Termin benannt, also
welche Fristen sollen denn da noch zusäzlich greifen? Am Tag x ist alles
vorbei, das wars.
> und Urlaubsanspruch
sehe ich nicht so. Du arbeitest halt bis zum Ende der Vertragslaufzeit,
und brauchst bis dahin deinen anteiligen Jahresurlaub auf.
> etwa sogar Lohnverzicht erklärt?
selbiges. Es steht da was von "Ansprüche mit seiner Beendigung
erledigt". Solange Vertrag noch läuft, HAST du natürlich noch diese
Ansprüche.
ein Anonymer schrieb:> "AN und AG sind sich darüber einig, dass sämtliche Ansprüche aus und in> Verbindung mit dem Arbeitsverhältniss, gleich aus welchem Rechtsgrund,> mit seiner Beendigung erledigt sind."
Das heißt auch der NDA ist aufgehoben. Du darfst also deine erlangten
Betriebsgeheimnisse verkaufen...
Stefan Helmert schrieb:> Das heißt auch der NDA ist aufgehoben. Du darfst also deine erlangten> Betriebsgeheimnisse verkaufen...
hmm...
fragt sich nur obs einen gibt der dafür bezahlt...
evtl. ist das ding ja Schlicht Sittenwidrig und ich bring es damit zu
fall...
Eine Willenserklärung der den AG einseitig wirtschaftlich begünstig
dürfte sehr wohl sittenwidrig sein. Die gesetzlichen Ansprüche
können ohnehin nicht aufgehoben werden, nur die freiwilligen Ansprüche.
(Urlaub darf man sich schließlich auch nicht auszahlen lassen weil
das dem Zweck des Gesetzes zuwider läuft).
Also hin zum Anwalt mit dem Wisch. Was war denn überhaupt der Anlass?
Michael S. schrieb:> Was war denn überhaupt der Anlass?
Ich wurde auf meine erste (bei 45 Wochenstunden u. 20 Tagen Urlaub
durchaus angemessene) Gehaltsvorstellung hin sofort mit Kusshand
genommen. 5 wochen später trat man Mündlich an mich heran und meinte ich
sei zu teuer ich bekäme "die Chance" fortan entweder für (wörtlich)
"1100 netto" zu arbeiten oder man müsse sich von mir trennen.
3 tage später lehnte ich dieses "Angebot" mit verweis auf den
bestehenden Vertrag ab weitere 2 tage später würde ich Abends zum
Firmenstandort einbestellt. Dort wurde mir dann mit dem argument "es
geht nicht anders" dieser äuserst unvorteilhafte aufhebungsvertrag
vorgelegt.
Irgendwie war ich darüber so geschockt das ich einfach unterschrieb...
Fragt mich bitte nicht warum ich weis nurnoch - dass...
Es betrifft die Montage; Wartung u. reparatur grosser Maschinen bei
verschiedenen Kunden.
gruß
>Irgendwie war ich darüber so geschockt das ich einfach unterschrieb...
Da wird wochenlang nach dem günstigsten Handyvertrag gesucht und
gegoogelt bevor man den dann unterschreibt.
Aber die eingene Kündigung unterschreibt man ohne nachzudenken.
Kannst du uns mal die Region (Standort) der Firma und vllt. noch Branche
verraten?
Ich tippe mal auf die NBL und speziell auf Berlin!
Oder bist du so elend langsam und ungeschickt, daß man dir sowas
aufdrücken mußte?
Sorry für die persönl. direkte Frage, aber aus deinem letzten Beitrag
kam mir das so vor.
Franz schrieb:> Kannst du uns mal die Region (Standort) der Firma und vllt. noch Branche> verraten?
Könnte ich und ich versichere dir ich hätte große lust Roß und Reiter zu
benennen aber ich glaube es ist besser erstmal auf den Kommentar vom
Rechtsanwalt zu warten.
> Ich tippe mal auf die NBL und speziell auf Berlin!
Nein.
> Oder bist du so elend langsam und ungeschickt, daß man dir sowas> aufdrücken mußte?> Sorry für die persönl. direkte Frage, aber aus deinem letzten Beitrag> kam mir das so vor.
Wie elend langsam müsste man denn sein das sich "sowas" rechtfertigt?
Nachdem klar war das sich die wege trennen würden hab ich immernoch nach
besten kräften mitgearbeitet statt beispielsweise einfach Urlaub zu
nehmen.
ausserdem hatte ich vor Einstellung 2 Tage auf Probe gearbeitet und nur
positive Kommentare geerntet...
gruß
Tipp1: Sofort zum Fachanwalt für AA
Tipp2: Melde dich Krank, du hast nach 4 Wochen Arbeitstätigkeit Anspruch
drauf, Frag aber den Fachanwalt!
Die Lohnfortzahlung geht über das Ende des Arbeitsvertrages hinaus!
Aber frag den Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Aus einen anderen Forum:
"
EFZG § 3 Absatz 1
Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an
seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft,
so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den
Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs
Wochen.
[...]
EFZG § 3 Absatz 3
Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener
Dauer des Arbeitsverhältnisses.
sprich, dein AG muß dir keine egfz zahlen. dadurch wiederrum ergibt sich
der anspruch zum krankengeld von der KK...
denen wird wahrscheinlich nicht bewußt gewesen sein das du noch keine 4
wochen dort angestellt bist...
ein telefonat und ein anschließendes fax mit ner bestätigung sollte
helfen =)
Die KK zahlt Krankengeld immer dann, wenn ein Anspruch gegen den
Arbeitgeber nicht (mehr) besteht, z.B. wenn die Arbeitsunfähigkeit
länger als 6 Wochen andauert oder das Arbeitsverhältnis noch keine 4
Wochen besteht.
Der Anpruch auf Krankengeld besteht aber erst ab dem Tag nach der
ärztlichen Feststellung, d.h. wer nur einen Tag krank ist oder erst
später zum Arzt geht, bekommt diesen Tag bzw. die Tage bis einschl. dem
Feststellungstag nichts.
"
Ansonsten denke ich mir, wurde hier ganz geplant von deinem
"Arbeitgeber" das Vorgehen geplant!
Aber ohne Zeugen kannste ihm dies nicht nachweisen.
Aber, nenn die Firma hier. Bist du dir unsicher, frag den Fachanwalt den
du konsultierst!
Aber nenne die Firma, das andere gewarnt sind!
@ ein anonymer , an irgendetwas muß es ja liegen, entweder dein AG hat
mit dir ein Problem, oder mit seinem AG durch dich, oder du bist
entweder zu gut für den Laden, weil du da Maßstäbe gesetzt hast, oder du
hast irgendeinen anderen gravierenden Fehler gemacht?
Dein persönl. Alter / Berufserfahrung und die Ausbildung/der Fachbereich
würden eventuell Aufschlüsse geben können, aber so mit den paar Infos?
Man muß auch nicht unbedingt Namen nennen, die Region oder Größe des
Unternehmens sowie der Einsatz-/Fachbereich sollten doch schon reichen.
Als fähiger und neuer Mitarbeiter sollte man aber schon nach kurzer Zeit
mitbekommen wie der Hase läuft, auf welchem Parkett man sich bewegt.
Wenn es so ein unmöglicher Laden ist, und du nicht über einen
Subunternehmer dort tätig bist, oder gar Zeitarbeit
(Personalmanagement), dann wärest doch du als erster am Zug für
Veränderungen gewesen, nicht aber dein Chefe?
Daß man gute Leute verscheucht wäre mal was ganz neues, und bitte nicht
falsch verstehen, man kann auch gute Leute vergraulen, wenn die einem
durch zu potente Arbeit das Geschäft auf Std.Basis versauen können.
Irgendwie solltest du die Lage für dich selber mal analysieren, auf
Leistung hast du wahrscheinlich nicht arbeiten müssen?
Alex schrieb im Beitrag #2359192:
> Naja, du scheinst ja das ganze sofort durchschaut zu haben, nur warum>> hast du nicht sofort reagiert als die Kreatur mit den "1100 netto" kam,>> hättest du ihn freundlich zum Teufel geschickt, hätte sich die>> Firmenleitung schon was seriöseres einfallen lassen müssen, als so einen>> billigen selbstgestrickten Aufhebungsvertrag.
Ich tip hier auf einen ganz üblen "Sklavenhänderl". Das wird nicht mal
bei "Heiner & Sohn" so gemacht.
Die wollten den TO nur "hinters Licht führen", einstellen damit er
anderen Firmen absagt, und dann einfach das Fell abziehen.
Absolut Übel das Vorgehen.
Hoffe der TO nennt die Firma hier noch!
Jetzt mal ne ganz banale Frage in die Runde hier, wenn ihr ein Auto oder
sonstwas Größeres oder Teures kauft, wie macht ihr das dann?
Oder noch weiter gefragt, wenn ihre einem vermeintlichen Irrtum durch zu
hohen Preis bei einem Einkauf augesessen seid, welche Möglichkeiten
schöpft ihr dann auch aus?
Ich weiß der Vergleich hinkt gewaltig, aber eines ist uns doch schon
lange klar, daß wir als Menschen = Arbeitskraft nicht mehr anders
bewertet werden wie ein Stk. Ware.
Oder ist das bis zu euch noch nicht vorgedrungen?
Jeder wird nur so weit beschissen oder verarscht, soweit er das mit sich
machen läßt.
Es gibt keine Moral oder Anstand mehr, alles was zählt ist Cash oder per
schriftl. Vertrag, bar in die Hand.
Benehmen und Umgangsformen kommen nur vor jedem Deal oder Geschäft zum
Tragen, aber hinterher dreht die Tür in beide Richtungen.
Wer da nicht aufpasst bekommt sie ganz schnell vor die eigene
Frontplatte, siehe hier der Fall.
@ ein Anonymer , sieh zu daß dort noch so viel wie möglich herausholst,
nicht nur geldmäßig, sondern auch an Erfahrungen für dich selber!
Und lass mal hören wie das so läuft und was du dir so denkst, bei der
ganzen verfahrenen Schei..e !
@ein Anonymer
Wie groß war denn die Firma? Bis 10 MA kann doch innerhalb der
Probezeit locker gekündigt werden. Da muss noch irgend was anders
dahinter stecken.
Ich hatte mal den Fall das eine Firma dringend für die Fertigung
einen MA von Messsystemen gesucht hatten. Drei Bewerber, einer
kam nicht zum Bewerbungsgespräch und einer soll nach dem Gespräch
abgelehnt haben. Ich forderte ein ortsübliches Gehalt und dann
wurde ich auch eingestellt. Das irgend was faul sein könnte kam
mir da gar nicht in den Sinn.
Die Tätigkeit bereitete keinerlei Probleme. Aus Gesprächen mit
den Beschäftigten erfuhr ich später, das der Job bisher von einem
Schwerbehinderten erfüllt wurde, der aber schon ein halbes Jahr
krank geschrieben war und so die Arbeit liegen blieb.
Nach drei Wochen war der (leichte) Job für mich erfüllt und
plötzlich war keine Arbeit mehr da, oder man wollte mir einfach
keine neue Arbeit anweisen. Na ja, nach besagten drei Wochen
zum Gespräch mit dem Chef gebeten der von mir mehrere Hundert
Euro Lohnverzicht verlangte, wenn ich da weiter beschäftigt
bleiben wollte, was ich ablehnte.
Einen Tag später dann die Kündigung erhalten.
Einem Verwandten ging es ähnlich, nach 30Jahre Betriebszugehörigkeit
Lohnverzicht abgetrotzt mit dem Versprechen der Weiterbeschäftigung.
Nach weiteren 12 Monaten dann Kündigung. War aber nur ein Nebenjob.
Solche Maschen sind aber auch verbreitet.
Der Firma, wo ich war, war wohl sogar die Zeitarbeit noch zu teuer
und dann ziehen die so eine Nummer ab. Der Betrieb war so ein
Kleinunternehmen mit 8-9 MA. Ach ja, der Seniorchef war gerade
nach einem Krankenhausaufenthalt erst ein paar Tage wieder in
der Firma. Ob der was mit der Entscheidung zu tun hatte weiß
ich nicht. Ich hatte nur mit seinem Sohn bei der Einstellung/
Kündigung zu tun.
Seid dem hab ich jedenfalls ein gestörtes Verhältnis zu allen
Arbeitgebern, vor allem den Inhabergeführten und dieses
AN-feindliche Verhalten ist leider keine Seltenheit, wie ich
beobachtet habe. Für die Firmen ist man nur Vieh das nix zu
verlangen hat.
Es gibt ja auch noch soetwas wie den gesunden Menschenverstand:
Erst lesen, dann unterschreiben!
Sobald bei Unterschriften mit Zeitdruck und Eile gearbeitet wird, müssen
die Alarmglocken angehen. Immer.
Übrigens:
Die heilige Kuh "Kündigungsschutz" hat uns die ganzen
Personaldienstleister überhaupt erst eingebrockt.
Die Firmen wollen den starken Kündigungsschutz unbedingt umgehen u. sind
auch bereit, dafür mehr zu zahlen. Im Zusammenspiel mit der Lockerung
der Regeln für Arbeitnehmerüberlassungen durch Rot/Grün sorgte das für
einen Boom der Zeitarbeit.
Hätte man sich nicht so auf den Kündigungsschutz versteift, würde man
viel leichter und schneller direkt eingestellt u. es gäbe keine
Geschäftgrundlage für Zeitarbeit. Der AN würde zwar auf Sicherheit und
Planbarkeit verzichten, hätte aber das gleiche Geld wie der
Festangestellte. Und die Firma würde auch noch was sparen, weil das
Ausleihen wegfällt.
Durch die Zeitarbeit hat man jetzt aber doppelt verloren:
1. Sicherheit und Planbarkeit gibts trotz tollen Kündigungsschutz nicht
mehr, weil man ständig woanders hingeschickt werden kann
2. Zusätzlich kamen durch die Hintertür noch die Dumping-Löhne der
Zeitarbeitsbranche
Das nennt man wohl Eigentor. Aber Hauptsache einen tollen
Kündigungsschutz, der sowieso durchlöchert ist wie ein Sieb.
ein Anonymer schrieb:> ausserdem hatte ich vor Einstellung 2 Tage auf Probe gearbeitet und nur> positive Kommentare geerntet...
Was ich nicht verstehe, warum hat die Firma keine Probezeit mit Dir
vereinbart? Wäre ganz einfach Dich zu kicken --> Firma dumm
Dann hat man Dir den Aufhebungsvertrag unter die Nase gelegt, und Du
hast
auch noch unterschrieben --> Du dumm
Fazit: Du und Firma dumm! Wogegen die Firma der dumme Gewinner ist...
1. Wie lange warst Du in der Firma angestellt?
Unter vier Wochen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf
Lohnfortzahlung. Nach vier Wochen trifft die Forderung den AG, nach
weiteren sechs Wochen die KK.
2. Kann es sein, dass sich der Absatz ausschließlich auf Ansprüche wie
Abfindungen bezieht?
3. Geh zu einem Anwalt der sich mit der Materie wirklich auskennt.
Vielleicht ist der Aufhebungsvertrag als ganzes nichtig, weil er gewisse
Formalitäten nicht beinhaltet. Das wird Dir hier keiner sagen können.
Auch ein Anwalt wird dafür nie seine Hand ins Feuer legen.
Alex W. schrieb:> Was ich nicht verstehe, warum hat die Firma keine Probezeit mit Dir> vereinbart? Wäre ganz einfach Dich zu kicken --> Firma dumm
Nach § 622 BGB beträgt die Kundigungsfrist in der Probezeit mindestens 2
Wochen. Durch einen Aufhebungsvertrag spart die Firma ein halbes
Monatsgehalt - evtl. sogar mehr wenn eine längere Frist vertraglich
vereinbart wurde.
Den Aufhebungsvertrag unbedingt von jemanden begutachten lassen, der
wirklich Ahnung von hat. Mit etwas Glück ist das komplett rechtswidrig
und die Firma müsste Dir dann ordnungsgemäß kündigen, wenn sie doch
loswerden will. D.h. Anspruch auf Gehalt und keine Sperre vom Amt. Wenn
Du noch keinen neuen Job hast, dann unbedingt Termin beim Amt
vereinbaren, den Fall schildern und nach Rechtskostenhilfe fragen. Wenn
das Amt zusagt, dann hast Du auf dem Rechtsweg wenigstens kein
persönliches Risiko.
Mal von der menschlichen Seite:
Ich wüsste nicht ob ich nicht auch unterschrieben hätte. Nach nur 5
Wochen irgendwann mal in den Abendstunden ins Büro, dann vielleicht noch
von mehreren in die Mangel genommen zu werden... Da den Fluchtinstinkt
zu unterdrücken stelle ich mir schwer vor.
Denk dran was ich dir wegen der Krankmeldung gesagt habe.
Auch wenn der "alt" AG nicht zahlen muß, die Krankenkasse zahlt bis zu 6
Wochen!
Denk dran wg. der Sperrzeit die dir die Argentur für A garantiert
aufbrummt!
Da haste dann zumindest über die KV eine Lohnfortzahlung!
Aber, geh sofort zum Fachanwalt!
....__ schrieb:> Jungs: FAKE!
Also, scheint wohl eine "renomierte" Personaldienstleistungsfirma zu
sein, über die wir hier unterhalten!
Da sich der Dis-Informationsdienst so schnell meldet!
ein Anonymer schrieb:> Probezeit war durchaus vereinbart...
Kürzer als 6 Monate? Das wäre nämlich Gesetz.
Man kann natürlich auch kürzer, aber was hätte
der AG denn davon? Daher steht stets ein halbes Jahr
im Arbeitsvertrag. Bei weniger als 10MA kann man
eine Probezeit knicken weil eh unwirksam wegen
fehlendem Kündigungsschutz.
Es gibt im Strafrecht (der auch für AG gilt)
folgenden Straftatbestand:
Wer bei andern im Rechtsverkehr einen Irrtum erregt(o.ä.)...
Den Rest kann man sich ausmalen und da würde ich auch den
Hebel ansetzen.
Jaja, jetzt kommen die ganzen Fake-Schreier wieder auf die Matte. Schon
klar. Der TO hat ja absolut keine vernüftige Frage gestellt, hat ein AKW
zu hause, und wir sollen ihm jetzt sagen, wie er 1.12GW über einen
bipolaren Transistor schalten kann... schon klar...
Rainer schrieb:> Wenn> Du noch keinen neuen Job hast, dann unbedingt Termin beim Amt> vereinbaren, den Fall schildern und nach Rechtskostenhilfe fragen
Die Beratungshilfe gewährt bei Voraussetzung persönlicher Bedürftigkeit
das Amtsgericht.
Wenn man in der Gewerkschaft ist, gibts da sogar Rechtsschutz
für Mitglieder.
Oder der TO hat eh Rechtsschutz(hoffentlich ohne Eigenbeteiligung).
ein Anonymer schrieb:> Es betrifft die Montage; Wartung u. reparatur grosser Maschinen bei> verschiedenen Kunden.
Das ist doch anscheinend gute qualifizierte Arbeit, mit reichlich
Hintergrundwissen aus Ausbildungen und Berufserfahrung, was du da
machtest.
1100€, da verschlägt es einem echt die Sprache. Das sind etwa jährlich
knapp 3 solcher Gehälter gerade über dem Existenzminimum. Sogar eine
Bäckereiverkäuferin hat mehr, und muß sich dafür noch nicht mal mit
Technik beschäftigen. Denn letztens unterhielten sich 2 Mädels unter 20
neben mir im Bus. Die haben echt 2100-2200€ brutto. OK, die haben ein
wenig Fließbandarbeit: Nächster Kunde, nächstes Brot.
Auch wenn es bitter ist: Sei froh, daß du so einen Laden los bist. Und
ich bin sicher, du denkst nächstes mal viel besser nach.
Aber Danke mal für den Beitrag hier, sowas muß auf jeden Fall mal gesagt
werden. Das Ding mit dem Billigeren innerhalb eines Monats suchen und
den Vorletzten dann abwatschen, sowas kannte ich noch nicht.
Da du in der Probezeit warst, hättest du dich kündigen lassen müssen,
aber niemals so einen Quatsch mit einem Auflösungsvertrag zustimmen.
Jetzt bekommst du dann 3 Monate auch noch keine finanzielle
Unterstützung von der Arbeitsagentur.
Einen Aufhebungsvertrag unterschrieb ich auch schon mal. Bei der Post,
das war absolut seriös. Bei Aufhebung sollte aber sowas wie Abfindung
klingeln. Denn umsonst ist der Tod.
Fake? danke auch du dämliche Pappnase!
Das ich nicht gerade klug und vorausschauend und wie ihr das
<theateralisch6> selbstverständlich </theateralisch6>
gemanagt hättet gehandelt - Habe ist mir durchaus auch klar!
Ich hätte mich letzten Donnerstagabend beinahe fast aufgehängt bzw. zog
auch schon den Soliden Betonpfeiler der Brücke auf der Heimfahrt in
betracht.
Aber Mir ist der dumme scheiß passiert!
An den dgb rechtschutz ist das ding bereits per Mail verschickt
gut ich erzähle mal ein paar details. Die Firma ist Klein bestand
zuletzt aus 4 Mann = die 2 mitarbeitenden und tonangebenden Chefs dem
anderen Kandidaten und meiner Wenigkeit und arbeitet als Subunternehmer
für einen in der nähe Ortsansässigen Maschienhersteller. Sprich "kleine
klitsche" triffts sehrgut!
Roß und Reiter will ich nicht nennen da eine Klausel im Arbeitsvertrag
besagt das Firmendetails nicht ausgeplaudert werden dürfen (sinngemäß)
Region: Südpfalz/Nordbaden in etwa
Die frage die sich mir eigentlich immerwieder stellt ist:
Was in dreiteufelsnamen hab ich meinem ExAG getan das er mir "derartig"
in die Eier tritt?
(Wenn das Ding tatsächlich lohnverzicht bedeutet ist das definitiv kein
bloser Schlag in die magengrube...)
Ab einschl. morgen bin ich Arbeitslos!
und an alle Nicht Pappnasen: ganz herzlichen Dank für eure moralische
unterstützung!
Wenn Du schon ab morgen arbeitslos bist, dann bist du leider Gottes zwei
Tage zu spät dran. Freitag hättest Du dich krank schreiben lassen
müssen, weil dein Vertrag mit Ende des Arbeitstages dort geendet hat.
Das ist wirklich sau dämlich gelaufen.
Darüber hinaus: Hast du mal in Betracht gezogen, dass die Firma kurz
vorm Bankrott ist? Vielleicht kannst Du sogar froh sein, dass es so
gelaufen ist. Denn wenn der Insolvenzverwalter ans Werk geht, sind die
Personallöhne das letzte, was ausgezahlt wird...
nö ich glaub eher die haben sich für den anderen Kandidaten
entschieden...
Ja am Freitag war ich erstmal damit beschäftigt zur Arge zu gehen und
meine Angelegenheiten zu regeln. danach hab ich mit ein Paar
potentiellen Arbeitgebern (leihbuden) telefoniert.
Auf die Idee Krank zu machen muss man erstmal kommen... finde ich!
Eine Firma, die für eine ausgebildete Fachkraft 1100 Netto bezahlt, kann
finanziell nicht gut gestellt sein. Das ist das, was ich als Student als
Aushilfe in einem Zerspanungsbetrieb verdient habe.
ein Anonymer schrieb:> Auf die Idee Krank zu machen muss man erstmal kommen... finde ich!
Hättest ja auch am Donnerstag hier posten können und ich Freitag krank
melden und dann Zur Argentur für A gehen können!
ein Anonymer schrieb:> Roß und Reiter will ich nicht nennen da eine Klausel im Arbeitsvertrag>> besagt das Firmendetails nicht ausgeplaudert werden dürfen (sinngemäß)
Das sind keine Firmendetails, hier gehts um Dinge, die die
Öffentlichkeit wissen darf.
Welches "Firmengeheimnis" soll da vor der Konkurenz verborgen bleiben?
ein Anonymer schrieb:> Die frage die sich mir eigentlich immerwieder stellt ist:>> Was in dreiteufelsnamen hab ich meinem ExAG getan das er mir "derartig">> in die Eier tritt?
Das war von vornherein geplant! Schon das Timing auf die 4-Wochengrenze
hin ist eindeutig.
Wilhelm Ferkes schrieb:> Einen Aufhebungsvertrag unterschrieb ich auch schon mal. Bei der Post,> das war absolut seriös. Bei Aufhebung sollte aber sowas wie Abfindung> klingeln. Denn umsonst ist der Tod.
Hatte ich auch mal in der Industrie und ein halbes Monatsgehalt
Brutto wie Netto als Abfindung konnte ich auch mit nach Hause tragen.
Danach passierte dann das was ich weiter oben schon beschrieben
hatte und seitdem gehts nur noch abwärts.
Heute mal mit der Gewerkschaft gesprochen und die meinten das sie das
übernehmen würden sobald sich herausstellt das mein ExAG meint sogar den
Monatslohn behalten zu dürfen.
ein Anonymer schrieb:> Heute mal mit der Gewerkschaft gesprochen und die meinten das sie das> übernehmen würden sobald sich herausstellt das mein ExAG meint sogar den> Monatslohn behalten zu dürfen.
Wenn die erst mal los legen wird der ExAg sich wünschen nie geboren
zu sein. Wo die Gewerkschaft hin haut, wächst garantiert kein Gras mehr.
Kein Erbarmen.
Martin Schwaikert schrieb:> Darüber hinaus: Hast du mal in Betracht gezogen, dass die Firma kurz> vorm Bankrott ist? Vielleicht kannst Du sogar froh sein, dass es so> gelaufen ist. Denn wenn der Insolvenzverwalter ans Werk geht, sind die> Personallöhne das letzte, was ausgezahlt wird...
Du hast ne Ahnung....
Personallöhne stehen ziemlich weit oben. Noch weiter oben sind glaub ich
Steuern und Abgaben angesiedelt, weiss ich aber auch nicht genau. Die
richtig gearschten sind Zulieferer, die bekommen regelmässig keinen
Cent.
> Heute mal mit der Gewerkschaft gesprochen und die meinten das sie das> übernehmen würden sobald ...
Oooaha, da wird wohl eine Mobilmachung angekündigt! Armer armer ExAg,
tut mir jetzt schon ein wenig leid, aber hey, jeder bekommt irgendwann
das, was er verdient.
FAKE:
Gewerkschaft kann in einem 4-Mann Betrieb NICHTS machen.
Wenn die keinen Tarifvertrag haben und kein Betriebsrat (und DAS wird
der FAll sein!) kommt auch die Gewerkschaft nicht rein. Auf welcher
gesetzlichen Basis denn? Mindestlohn gibt es noch nicht.
Ich glaube auch nicht, dass du Gewerkschaftbeiträge abgeführt hast!
H.joachim Seifert schrieb:> Personallöhne stehen ziemlich weit oben.
Bei einer Pleite kaum. Da holt sich der Insolvenzverwalter
erst mal seinen Teil (bis 3Monatslöhne) um das neu zu verteilen.
und schrieb:> Gewerkschaft kann in einem 4-Mann Betrieb NICHTS machen.
Die Gewerkschaftsanwälte sind erfahrungsgemäß etwas bissiger
als die freien und das mach schon was aus.
und schrieb:> Ich glaube auch nicht, dass du Gewerkschaftbeiträge abgeführt hast!
Dann hätte die Gewerkschaft vermutlich keinen Finger gerührt.
und schrieb:> Gewerkschaft kann in einem 4-Mann Betrieb NICHTS machen.
Doch. Gewerkschaften bieten Rechtsschutz für ihre Mitglieder.
Z.B. DGB: "Durch ihre Mitgliedschaft in einer DGB-Gewerkschaft genießen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Rechtsschutz im Arbeits- und
Sozialrecht sowie im Recht des Öffentlichen Dienstes."
>Ab einschl. morgen bin ich Arbeitslos!
Wenn Arbeislosigkeit droht, darf man NIE einen Aufhebungsvertrag machen.
Da wirst du vom Amt auch noch für ein paar Monate gesperrt!
In so einen Fall immer kündigen lassen.
und schrieb:> FAKE:> Gewerkschaft kann in einem 4-Mann Betrieb NICHTS machen.> Wenn die keinen Tarifvertrag haben und kein Betriebsrat (und DAS wird> der FAll sein!) kommt auch die Gewerkschaft nicht rein. Auf welcher> gesetzlichen Basis denn? Mindestlohn gibt es noch nicht.> Ich glaube auch nicht, dass du Gewerkschaftbeiträge abgeführt hast!
Da wär ich mit nicht so sicher, klar eine Mega-U-nehmen ist die 4-Mann
Klitsche nicht, aber indirekt kann auch im Kundenbetrieb sich was tun.
Viel wird da aber nicht gehen!