Hallo, ich habe bei Ebay für 49,20EUR eine Soundkarte M-Audio Audiophile 2496 ersteigert. In der Artikelbeschreibung steht, dass MIDI und S/PDIF möglich sei. Für mich ist MIDI notwendig, da ich diese mit einem Keyboard betreiben will. Dann kam die Soundkarte. Zum Anschluss von SPDIF und MIDI ist ein spezielles Adapterkabel nötig, aber das fehlte. Nix mit Midi-Keyboard. Ich kannte die Soundkarte nicht, und wusste nichts von der Notwendigkeit dieses Kabels. Die Karte wird immer mit diesem Adapter geliefert, man kann ihn gar nicht allein kaufen. Dann kontaktierte ich den Verkäufer. Dieser antwortete, auf dem Bild wäre kein Kabel zu sehen, also hat er dieses "Zubehör" auch nicht geschickt, und muss es auch nicht. Das sehe ich gar nicht so. In der Artikelbeschreibung steht schwarz auf weiss, dass die Karte Midi und S/PDIF kann, aber ohne Kabel geht das nicht. Zweitens ist das Kabel ein lösbares Teil, was man normalerweise nur im Betrieb reinsteckt und ein Bild ohne dieses Teil deutet nicht darauf hin, dass es fehlt. Ein Käufer ohne Audiophile Detailkenntnisse KANN gar NICHT wissen, dass so ein Kabel nötig ist. Ich habe den Fall Ebay gemeldet. Dann habe ich meine Bank wegen Rückbuchung angefragt. Die Beraterin hat mir gesagt ich soll seine Bank anschreiben. Was kann man da machen? Der Verkäufer scheint ziemlich sicher zu sein, dass BGB und Pflichten des Verkäufers für ihn nicht gelten. Ich sehe mich als betrogener, da ich für 2/3 des Neupreises (Thomann 77EUR inkl. Porto) etwas für mich total unbrauchbares gekauft habe.
Jürgen G. schrieb: > Was kann man da machen? Der Verkäufer scheint ziemlich sicher zu sein, > dass BGB und Pflichten des Verkäufers für ihn nicht gelten. Naja, das Dumme ist, dass du das notfalls einklagen müsstest. Ist nun die Frage, ob dir das den Aufwand wert ist angesichts eines Streitwertes von EUR 50. Ich hatte letztens auch eine Grafikkarte, die bei mir partout nicht lief, laut Aussgen des Verkäufers bei ihm schon. Angesichts des sonstigen Tons, den der Verkäufer angeschlagen hat, hatte ich eigentlich kein Vertrauen, ihm die kaputte Karte zurück zu schicken und dann weder Karte noch Geld in der Hand zu haben, aber letztens hat es (zusammen mit der Meldung an ebay über die bestehenden Differenzen) auf diesem Wege funktioniert. Der Verkäufer war dann sicher froh, mich als Nervensäge los zu sein, ich hatte mein Geld wieder, und bevor ich ihm eine scheinheilige Bewertung gebe, habe ich ihm lieber gar keine gegeben. (Eine negative Bewertung hätte er bekommen, wenn die Rückabwicklung gar nicht geworden wäre.)
Die EBay-Konfliktlösung muss da nicht unbedingt weiterhelfen... Vom Hörensagen: Einfach bei der Polizei Anzeige wegen Betrug stellen. Kostet dich nichts, und der Verkäufer wird schnell kooperativ, wenn sich die Polizei bei ihm wegen einer Stellungsnahme meldet.
Gerade hat Ebay eine Email geschrieben, dass der Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht. Ich soll ihn bis zum 10.10. zurückschicken. Wenn er beim Verkäufer eingegangen ist, wird dieser den ursprünglichen Verkaufspreis zurückerstatten. Porto muss ich selbst tragen. Mir gefällt das nicht. Zum einen hat Ebay sinngemäß zugegeben, dass ein Sachmangel vorliegt. Aber das volle Risiko muss ich selbst tragen. Die Portokosten stören mich weniger. Aber ich traue dem Verkäufer nicht. Wenn er schon einmal mich getäuscht hat, wird er das vermutlich wieder tun, und behaupten, er hätte nichts zurückerhalten oder ein leeres Paket usw. Immer ist es doch so üblich, dass erst das Geld fliessen muss, bevor was verschickt wird(?) Warum muss ich als ohnehin Geschädigter schon wieder in Vorleistung treten. Könnte man das ganze auch ohne Ebay mit Anwalt lösen?
Dir fehlt das hier: http://de.m-audio.com/products/de_de/Audiophile2496FastTrackUltra8RBreakoutKabel.html Du hast zwar die Soundkarte über eBay ersteigert, aber eben nicht bei eBay gekauft, sondern bei irgendjemandem anderem. Solange die Ware nicht als Neuware deklariert war, nicht von "vollständig" die Rede war, und der Verkäufer kein gewerblicher Händler war, hast Du das gekauft, was beschrieben wurde. Das ist auf dem Flohmarkt nicht anders, wenn da eine Karte ohne Kabel herumliegt, dann kaufst Du dort eine Karte ohne Kabel. Anders sähe die Situation nur dann aus, wenn es sich um einen gewerblichen Händler handeln würde. Überleg' doch mal: Es könnte ja sein, daß der Verkäufer die Karte so, wie sie ist, bekommen hat. Indem er sie aus einem alten, zu verschrottenden PC ausgebaut hat, den er ohne irgendwelche Kabel bekommen hat. Warum also sollte er losgehen, irgendwelche Zubehörteile kaufen, und erst dann die Karte verkaufen?
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Solange die Ware nicht als Neuware deklariert war, nicht von > "vollständig" die Rede war, und der Verkäufer kein gewerblicher Händler > war, hast Du das gekauft, was beschrieben wurde. Ähnlichen Fall hatte eine Bekannte... Designer-Teekanne bei ebay ersteigert. der Griff hat gefehlt, Kanne also wertlos... auf dem Foto war die Kanne so gedreht, dass es nicht zu erkennen gewesen ist, und die Beschreibung ist nicht darauf eingegangen. ("Dachbodenfund" usw) (Privat-)Verkäufer wegen Rückabwicklung uneinsichtig, eBay-Konfliktlösung verlief im Sande. => Anzeige bei der Polizei wegen Betruges gestellt. Polizei meldet sich bei Verkäufer, der ist plötzlich seeeehr zuvorkommend. Geld zurück, Ware darf behalten werden, Anzeige zurückgezogen.
Jürgen G. schrieb: > Mir gefällt das nicht. Zum einen hat Ebay sinngemäß zugegeben, dass ein > Sachmangel vorliegt. Nein, das ist nur deren Standardtext. Da prüfen die nichts weiter, und einen Sachmangel zu bescheinigen werden sie sich hüten angesichts dessen, dass sie ja nichts davon selbst gesehen haben und nur seine Artikelbeschreibung und deine (zwangsläufig subjektive) Meinung haben. > Aber das volle Risiko muss ich selbst tragen. Die Portokosten stören > mich weniger. Aber ich traue dem Verkäufer nicht. Ging mir genauso, s. o., hat letztlich geklappt. Die Leute wollen ja schließlich weiter dort verkaufen und sind in der Regel nicht an Negativreklame interessiert. > Könnte man das ganze auch ohne Ebay mit Anwalt lösen? Lohnt sich das wirklich für EUR 50? Weißt du, wie lange sich Zivilprozesse so hinziehen? Du wirst dein Geld in 2 Jahren bekommen, statt sofort. Diese Erwägung war für mich der Anlass, trotz des (wie bei dir) vorhandenen Misstrauens lieber diesen Weg zu versuchen. Wenn du natürlich weder Geld noch Soundkarte hast, dann ist es wirklich Zeit für eine Betrugsanzeige. Bislang ist der Betrugs- vorwurf eher haltlos, da Betrug eine Absicht voraussetzt, und ob eine solche wirklich vorlag, ist mehr als zweifelhaft. Tritt mal einen Schritt zurück und versuche, die Angelegenheit "mehr von außen" zu betrachten: der Verkäufer hat sich einfach nichts weiter dabei gedacht, und dass das Midi für dich der entscheidende Punkt ist, wird ihm keineswegs von vornherein klar gewesen sein. Das hat er nur so aufgeführt, weil es so auf der Herstellerseite steht ...
Rufus Τ. Firefly schrieb: > Warum also sollte er losgehen, irgendwelche Zubehörteile kaufen, und > erst dann die Karte verkaufen? Naja, er hat letztlich aber das Midi-Interface beworben und damit eine Eigenschaft zugesichert, die das Produkt dann nicht einhält. Insofern ist schon Grund zur Rückabwicklung gegeben, aber ihm einen Vorsatz zu unterstellen, damit wäre ich erstmal vorsichtig.
> hast Du das gekauft, was beschrieben wurde. Nein habe ich nicht. Beschrieben wurde, dass der Artikel MIDI und SPDIF kann. Aber ohne das Kabel kann er das nicht. > Lohnt sich das wirklich für EUR 50? Kommt darauf an. 1. Ich bereue zutiefst nicht bei Thomann die Karte für 77EUR inklusive bestellt zu haben. Wobei ich ein Mensch bin, der grundsätzlich Konflikte aus dem Weg geht und kleine gerne "Verluste" einsteckt. Die grossen Verluste sind dann die Zeit, die man investiert, der Ärger ... 2. Aber es gibt ein Gefühl von zurückerhaltener Gerechtigkeit. Da wurden schon wegen Cent-Beträge Prozesse geführt. Und man hat Gelegenheit, theoretisches BGB Wissen praktisch anzuwenden und sich darin zu üben. Auch Streiten muss gelernt und praktiziert werden. Ein zweites Mal geht man dann viel gelassener an die Sache ran.
Jörg Wunsch schrieb: > Naja, er hat letztlich aber das Midi-Interface beworben und damit > eine Eigenschaft zugesichert, die das Produkt dann nicht einhält. Um das beurteilen zu können, müsste man die genaue Auktionsseite sehen. War der Verkäufer jemand, der "talent" im Namen führt?
Den Link bzw. Ebay-Nr werde ich nicht nennen aus Datenschutz-rechtlichen Gründen. Aber der Artikeltext ist ein Standardtext, den darf ich posten: Da steht eben S/PDIF I/O und MIDI In/Out: Das ist nur per Kabel möglich, was standardmäßig dazugehört, wie der Autoschlüssel zu einem Auto. Studio-/Recording-Soundkarte M-AUDIO AUDIOHILE 24/96 Rev-B # PCI Karte mit 2 analogen Cinch Ein- und Ausgängen in 24-bit / 96 kHz # S/PDIF I/O # MIDI In/Out # Win XP/Vista, Mac OSX # voll funktionstüchtig! # Link zu Testberichten: http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_m_audio_delta_audiophile_2496_p66754.html
Wie ich schon schrieb, das hat der Typ gedankenlos abgeschrieben. Da ihn selbst wohl weder S/PDIF noch Midi interessiert haben, hat er auch nicht dran gedacht zu erwähnen, dass das dafür benötigte Kabel nicht dabei ist. Einen Vorsatz (und damit eine Betrugsabsicht) würde ich daraus nicht ableiten (das ist bei der Kaffeekanne ohne Henkel ganz sicher anders, denn da sollte die Unbenutzbarkeit jedem offensichtlich sein). Schick ihm den Mift zurück und sieh' zu, dass du dein Geld wieder- bekommst. Dann kaufst du dir die Karte beim Hersteller/Distri.
Da fällt mir auf: "PCI Karte mit 2 analogen Cinch Ein- und Ausgängen in 24-bit / 96 kHz" könnte man als Andeutung verstehen, dass gar keine anderen Ein- und Ausgängen vorhanden sind und der Interessent müsste sich fragen, wie den MIDI i/o möglich sei, wenn die Karte nur 2 analoge Cinch Ein- und Ausgängen hat. Aber das habe ich voll überlesen.
Dachte ich mir, daß es das Angebot ist. Ich fürchte, daß Du Dich da auf dünnem Eis bewegst. Eine klassische PC-Soundkarte mit "Gameport" konnte auch als "mit Midi-Interface" beworben werden, auch wenn nie das dafür erforderliche Kabel beilag, und die Onboard-S/PDIF-Anschlüsse aktueller Mainboards werden ebenfalls als solche beworben, auch wenn keine entsprechenden Kabel beiliegen. Das ist kein gewerblicher Händler, die Ware ist als gebraucht gekennzeichnet und es wird nirgends auf den Lieferumfang eingegangen. Daß so eine Karte ohne zugehörige Devicetreiber völlig nutzlos ist, scheint Dich nicht gestört zu haben. Nicht, daß Du mich missverstehst: Es geht mir nicht darum, irgendwelche eBay-Händler zu verteidigen. Nur muss man beim Kaufen gebrauchter Ware über eBay auch etwas gesunden Menschenverstand einsetzen, und ich habe das Gefühl, daß Deine Erwartungshaltung hier an der Realität scheitert. Im übrigen ist so ein Kabel in etwa 5 Minuten selbst gelötet. Du brauchst einen 9poligen Submin-D-Stecker, zwei fünfpolige DIN-Buchsen und zwei Cinch-Buchsen, sowie ein paar geeignete Kabel. DB9 1 - Midi Out - Source (Pin 5) 2 - SPDIF Input (Signal) 3 - SPDIF Output (Signal) 4 - Midi Out - Masse (Pin 2) 5 - Midi In - Sink (Pin 5) 6 - Midi Out - Sink (Pin 4) 7 - SPDIF Input (GND) 8 - SPDIF Output (GND) 9 - Midi In - Source (Pin 4) Die S/PDIF-Anschlüsse sind an Cinch-Buchsen zu führen, GND an Masse und Signal an den Mittenkontakt. Die Midi-Signale werden mit den korrespondierenden Kontakten der DIN-Buchsen verbunden.
>Einen Vorsatz (und damit eine Betrugsabsicht) würde ich daraus nicht ableiten
Doch. Er hat geschrieben
(Textteile aus Emails rausgenommen ohne Sinn zu veraendern)
... absichtlich ein Foto gewaehlt auf dem nur die Karte abgebildet ist.
... In meiner Beschreibung taucht das Kabel auch nicht auf.
... wird lediglich beschrieben, dass die Karte "midifaehig" ist.
... selbst vor einiger Zeit bei Ebay erstanden ...
... ohne Kabel geliefert.
Jürgen G. schrieb: > ... absichtlich ein Foto gewaehlt auf dem nur die Karte abgebildet ist. Das hat er offensichtlich nicht selbst gemacht, sondern von "irgendwo" aus dem Netz kopiert. Deine weitere Interpretation in Ehren, aber Du versteigst Dich da. Lies Dir lieber den zweiten Teil meines vorangehenden Postings durch.
Jürgen G. schrieb: >>Einen Vorsatz (und damit eine Betrugsabsicht) würde ich daraus nicht ableiten > Doch. Das siehst du so. Ob ein Richter das genauso sehen wird, ist mehr als fraglich (zumal dein Gegenüber dann auch sicher einen Rechts- verdreher zu Hilfe ziehen würde, nicht nur du). Entweder mach's, wie von Rufus empfohlen, dann hast du eine für dich benutzbare Karte, oder lass dir dein Geld wiedergeben.
>PC-Soundkarte mit "Gameport" konnte auch als "mit Midi-Interface" >beworben werden, auch wenn nie das dafür erforderliche Kabel beilag Von diesen Kabeln habe ich 2. Ich dachte urspruenglich, die koennte man anschliessen. Aber die Audiophile 2496 hat ein ganz spezielles eigenes Kabel. >Nur muss man beim Kaufen gebrauchter Ware >über eBay auch etwas gesunden Menschenverstand einsetzen, und ich habe >das Gefühl, daß Deine Erwartungshaltung hier an der Realität scheitert. Ich kannte die Karte nicht. Ich vermutete die Dinbuchsen direkt am Geraet oder die Verwendung dieser universalen Gameport Karte Wenn man nicht mehr vertrauen kann, dass man an eine Midi i/o faehige Karte (siehe Text) auch wirklich ein Midi-Keyboard anschliessen kann, dann braucht man gar nichts mehr von Ebay ersteigern. Wo habe ich da uebersteigerte Erwartungen ??? Ein Auto muss keinen Motor und Kupplung haben. Ein Handy kann ohne Display geliefert werden ... Ist jetzt Ebay ein Ort, wo man gebrauchte funktionstuechtige Geraete erwerben kann oder ein Auschlacht-Lager?
Jürgen G. schrieb: > Von diesen Kabeln habe ich 2. Dann schlachte doch eins davon und ersetze dessen DB15-Stecker durch einen DB9-Stecker.
Ich kann mit der Karte auch den Asio Treiber nicht oeffnen.
Mit dem Direct Sound Treiber produziert die Karte Toene,
aber beim Anwaehlen des Asio Treibers kommt die Meldung:
Rtaudio: No stream Buffers ...
Grundsaetzlich kann meine Software (myorgan) und mein Rechner Asio.
Bei der M-Audio Fasttrack USB geht Asio wunderbar.
Jetzt faellt mir das "Rev-B" bei
>M-AUDIO AUDIOHILE 24/96 Rev-B
auf. Ist das eine weitere Einschraenkung, die ich uebersehen habe?
(Da hat der Verkaeufer aber keine Schuld, das war meine eigene
Nachlaessigkeit)
Somit neige ich eher dazu, die Karte zurueckzuschicken und eine neue von
Thomann zu holen.
In 5 Minuten habe ich das nicht geloetet. Da suche ich erst mal Stunden
im Internet bis ich den Schaltplan finde (Zuordnung der Kontakte)
AUch ist es moeglich, dass da ein Optokoppler eingeloetet ist, das war
bei der Gameport Karte der Fall.
Jürgen G. schrieb: > Wenn man nicht mehr vertrauen kann, dass man an eine Midi i/o faehige > Karte (siehe Text) auch wirklich ein Midi-Keyboard anschliessen kann, Parallele: Autos werden ohne Abschleppseil verkauft, trotzdem kann man sie abschleppen. Im übrigen könntest Du an die Karte auch dann kein Midi-Keyboard anschließen, wenn die Kabelpeitsche dabei gewesen wäre - die DIN-Buchsen der Kabelpeitsche lassen sich nicht in die DIN-Buchsen des Midi-Keyboards stecken. Ohne zusätzliche Midikabel bist Du also auch mit Kabelpeitsche aufgeschmissen.
Jürgen G. schrieb: > Da suche ich erst mal Stunden > im Internet bis ich den Schaltplan finde (Zuordnung der Kontakte) Das hat Rufus dir doch weiter oben bereits aufgeschrieben, da suchst du nur 2 Minuten. ;-) Aber gut, die Treiberprobleme sind ein anderes Ding. Warum erinnert mich das bloß gerade an den Steve-Jobs-Thread ...
Die Bucht ist in dieser Hinsicht nichts anderes als ein Flohmarkt, der Handel ging von privat zu privat! Wenn der Verkäufer beteuert dass er nach besten Wissen und Gewissen gehandelt hat, kannst Du ihm vermutlich nicht bei kommen, so hab ich mir das mal erklären lassen! In diesem Fall muss der Käufer vor dem Kauf schauen was er kauft. Ich weiß dass das im internet schlecht geht, ein Anwalt wird Dir dann vermutlich aber sagen dass Du den Verkäufer vor dem Kauf ja hättest anschreiben und fragen können! :-( Irgendwo muss der Unterschied zum Fachhandel ja erkennbar sein!?
>Autos werden ohne Abschleppseil verkauft, trotzdem kann man sie >abschleppen. Das wird jetzt trollig: Eigentlich sollte ich nicht mehr fuettern. Ein Auto faehrt OHNE Abschleppseil. Zum NORMALEN Betrieb benötigt man KEIN Abschleppseil. >Ohne zusätzliche Midikabel bist Du also auch mit Kabelpeitsche aufgeschmissen. Ich keine keinen Einzigen Midi-Musiker der kein Midi-Kabel haette. Das ist Standart-Ware.
Jeffrey Lebowski schrieb: > Die Bucht ist in dieser Hinsicht nichts anderes als ein Flohmarkt Naja, nicht ganz: auf dem Flohmarkt würdest du die Karte zweimal umdrehen und dann wüsstest du, dass du da keinen Midi-Stecker direkt anstecken kannst und würdest sie wieder hinlegen. > der > Handel ging von privat zu privat! Spielt keine Geige, zugesicherte Eigenschaft ist zugesicherte Eigenschaft. Allerdings könnte man sich über den Grad der Zusicherung natürlich streiten. Im Prinzip könnte Jürgen auch beides probieren: schnell einen Adapter löten und gucken, ob dann alles in Butter ist, dann hat sich die Angelegenheit erledigt. Wenn nicht, nachdem der Vorfall bei ebäh nun schon eröffnet ist, zurückschicken und auf das Geld hoffen. Dann hat er halt die Versandkosten mies gemacht, kann man als Lehrgeld verbuchen, sich das nächste Mal die Beschreibung genauer anzusehen bzw. bei Unklarheiten vor dem Kauf nachzufragen.
>Du brauchst einen 9poligen Submin-D-Stecker, zwei fünfpolige DIN-Buchsen >und zwei Cinch-Buchsen, sowie ein paar geeignete Kabel. >DB9 >1 - Midi Out - Source (Pin 5) >2 - SPDIF Input (Signal) >3 - SPDIF Output (Signal) >4 - Midi Out - Masse (Pin 2) >5 - Midi In - Sink (Pin 5) >6 - Midi Out - Sink (Pin 4) >7 - SPDIF Input (GND) >8 - SPDIF Output (GND) >9 - Midi In - Source (Pin 4) > > >Die S/PDIF-Anschlüsse sind an Cinch-Buchsen zu führen, GND an Masse und >Signal an den Mittenkontakt. > >Die Midi-Signale werden mit den korrespondierenden Kontakten der >DIN-Buchsen verbunden. Wo ist die Info her? Ich vertraue natürlich, dass Du Dich auskennst, aber das ist ja kein Standardkabel. Ich erinnere mich ein Gespräch 1995 mit meinen ersten Chef. Ich wollte mir die Teile für eine Gameport Kabel Peitche bei Conrad kaufen, um die 45DM zu sparen, die das fertige Ding gekostet hat. Der hat mich richtig ausgelacht. Da gab es mehrere amüsante Geschichten über meinen Spartrieb. Zu der Zeit wusste ich noch nicht was eine Optokoppler ist (trotz E-technik Studium), deshalb spendierte ich die 45 DM.
Jörg Wunsch schrieb: > Naja, nicht ganz: auf dem Flohmarkt würdest du die Karte zweimal > umdrehen und dann wüsstest du, dass du da keinen Midi-Stecker > direkt anstecken kannst und würdest sie wieder hinlegen. Das aber kann man auf dem Bild der Auktion auch deutlich sehen, wenn denn man weiß, wie ein Midi-Kabel aussieht. (Das Bild zeigt die gut photographierte und freigestellte Karte, schräg auf die deutlich erkennbaren Anschlüsse gesehen) Abgesehen davon, daß DIN-Buchsen nicht auf PC-Slotbleche passen (sind zu groß), kann man erkennen, daß da auch keine DIN-Buchsen sind. > Ein Käufer ohne Audiophile Detailkenntnisse KANN gar > NICHT wissen, dass so ein Kabel nötig ist. s.o.
>Das aber kann man auf dem Bild der Auktion auch deutlich sehen, wenn >denn man weiß, wie ein Midi-Kabel aussieht. Du musst auf die Uhrzeit der Ersteigerung sehen: Sonntag nachmittag. Da bin ich nicht vor meinem 21 Zoll Bildschirm im Büro, sondern unterwegs mit meinem UMTS Smartphone Nokia N900. Eine Board hat keine Abnutzerscheinungen, diese Dinger kann man total ohne Bild kaufen. > DIN-Buchsen nicht auf PC-Slotbleche passen Absolut richtig. Aber an das denkt man da nicht. Da vergleicht man andere Versteigerung, hofft auf einen guten Internet Empfang, dreht das Smartphone, schaute Produktinfos an ... Ich habe mir absolut keine Gedanken gemacht, wo man da Midi reinsteckt und ob das ueberhaupt geht Die Info Midi I/O war absolut ausreichend. Mir ist noch nie passiert, dass auf irgendeiner erworbener Karte ploetzlich keine Anschluesse da waren. Es gibt Dinge, wo man sich keine Gedanken macht bevor man sie erlebt. Ich denke, ich werde Ebay meiden und nur Neuware kaufen, obwohl ich Wiederverwendung aus Gruenden der Wirtschaftlichkeit sehr schaetze. Ich habe einfach keinen detektivischen Sinn um etwaige Probleme rechtzeitig zu erkennen (ist Kabelpeitsche auch wirklich vorhanden ...) Es ist nicht das erste Mal, dass ich bei Ebay reingefallen bin. Einmal habe einen Honda-Generator fuer 600EUR ersteigert der nie geliefert wurde. Der Betrueger hat insgesamt 90.000EUR innerhalb 2 Wochen abgesahnt mit gefaelschtem Konto, das er rechtgezeitig leergeraeumt hat. Dann das gesperrte Asus Netbook wo es kein Hardware Passwort gab. Nach langem Suchen neu geflasht und selbst entsperrt hat es mir die Polizei beschlagnahmt, da es gestohlen war (war vorher bei der Polizei, um den Verkäufer anzuzeigen)
@Jürgen G. Geht es um dieses Kabel? http://musikhaus-sieber.de/computer/computer-zubehoer/m-audio-kabelpeitsche-audiophile-2496.htm Wenn man bei Ebay was ersteigert muss man darauf gefasst sein das die Ware von jemanden verkauft wird der keine Ahnung hat. Hab heute ein Philips Oszi gesehen mit einer Beschreibung die schon von Anfang an komisch ist und wenn man auf die "mich"-Seite des Verkäufers geht, versteht man auch warum. Eins der Bilder sagt auch mehr als tausend Worte. Hier die Auktion: http://www.ebay.de/itm/PHILIPS-ECHTZEIT-OSZILLOSKOP-PM3214-/300606609553?pt=Mess_Pr%C3%BCftechnik&hash=item45fd8cd891 Manche kopieren die Beschreibung von irgend woher und damit ist der Fall für die meisten auch erledigt den Artikel gemäß Ebay AGB "sorgfältig zu beschreiben" und dann "Die Verantwortung dafür zu übernehmen". Vorteilhaft ist, ab und zu mal Google - Bilder zu bemühen, da bekommt man dann oft einen ganz anderen Eindruck. Eigentliche wäre es die Aufgabe des Verkäufers aber das sind oft gelangweilte Hausfrauen oder irgend welche unterbelichteten Leute die keinerlei technische Ausbildung haben. Da muss man mit allem rechnen. Mein Vorschlag: Schau dich um ob einer das Kabel günstig verkauft, kauf es und einige dich mit dem Verkäufer über eine Minderung in Höhe des halben Kabelpreises. Nimm es als Lehrgeld und recherchiere beim nächsten Mal erst mal und stell früh Fragen. Aus den Antworten kann man meist auf die Kompetenz der Verkäufer schließen und notfalls verzichten. Selbst bei größter Sorgfalt und fachlicher Kompetenz kann man ohne Erfahrung trotzdem immer noch auf die Nase fallen.
So hast du viel Stress wenn du da klagst. Ich hab die gleiche Karte, sprich den Adapter da. Wenn du willst, dann mess ich dir den aus und dann kannst du den nachbauen. Wobei ja schon jemand die Belegung gepostet hat. MFG Johannes
Solche Typen wie der TO machen IMHO Ebay kaputt. Kaufen sich was, suchen irgendeinen Mängel, dass sie reklamieren können, reklamieren, fordern dann für den Rückversand meist überhöhte Summen und beklagen sich dann bei Ebay, wenn man ihnen nicht die Kohle+hohes Porto zurückerstattet. Hatte auch schon mit solchen Typen zu tun, kriegen bei mir aber immer ne miese Bewertung. Wenn jemand mit dem Gekauften nicht zufrieden ist, dann soll er gefälligst selbst für den Rückversand aufkommen und nicht noch lustige Geschichten erfinden, von wegen das ein Händler die Reparatur erfolglos versucht hätte und er dafür noch weitere x€ haben will. Wenn ich was bei ebay kaufe, und sich das Gerät sich in einem der Fotos entsprechenden, vollständigen Zustand befindet, aber einen Detailmängel hat, von dem der Verkäufer nix wusste (wie das fehlende Kabel), dann bastle ich das selbst wieder hin (oder versuche es zumindest), so wie es sich für Flohmarktkäufe gehört. Wem das nicht passt, der soll gefälligst für den 0,5-unendlichfachen Ebay-Preis Neuware kaufen, wo er beim Händler reklamieren kann. Man kauft eben billig die Katze im Sack, das Meiste hat keine Mängel, maches hat Mängel die man hinbiegen kann, und in wenigen Fällen ist es ein Haufen Schrott, der nur noch als Ersatzteillager dient. Man sieht es den Fotos eben schlecht an, und ungeprüft ist eben ungeprüft. Die Dinge, die mich bei Ebay-Verkäufern wütend machen, ist wenn sie zu faul sind, die Ware anständig zu verpacken und bei mir Kleinholz ankommt. Oder wenn einer so lustig ist, und mir ein von Innereien befreites Messgerät als Dachbodenfund andreht von welchem er angeblich keine Ahnung hat, obwohl man deutlich sieht, das der Verkäufer das Gerät als Teilespender benutzt hat. (habe nichts gegen Jürgen, finde es aber ziemlich dreckig, wenn man wegen jedem Dreck reklamiert und nicht einfach akzeptiert was man bekommt und dann versucht, daraus das Beste zu machen)
Manno Jürgen, Du benimmst Dich wie ein kleines trotziges Kind, welches nicht bekommt was es sich gewünscht hat! Aus meiner Sicht kann man dem Verkäufer nichts vorwerfen, denn er hat den Lieferumfang sogar mit Foto dokumentiert. Ist dort ein Kabel zu sehen? Laut Deiner Beschreibung nicht! Also, wie kommst Du auf den Gedanken dass da ein Kabel dabei sein muß? Achso, >In der Artikelbeschreibung steht schwarz auf weiss, dass die Karte Midi >und S/PDIF kann .... Natürlich kann die Karte das. Dies ist in Form von Hard-/Software auf der Karte implementiert. Auch die Schnittstelle wird funktionieren, doch braucht man das Anschlusskabel, welches eben nicht mit auf dem Foto ist. Die Karte ansich ist ok. ==> dicker Pluspunkt für den Verkäufer. Gegenbeispiel: Ich kaufe mir einen DVBx-Receiver und bringe ihn am nächsten Tag wieder zurück. "Also Herr Verkäufer, das Ding kann gar nichts. Ich habe ihn bei mir in die Stube gestellt, aber kein Bild im Fernsehen!" / "Achso ich brauche ein Antennenkabel und ein spezielles Kabel für meinen speziellen Fernseher?" Jeder Bürger mit gesundem Menschenverstand überlegt, wie er den Receiver mit Antenne und Fernseher verbinden kann. Notfalls fragt er den Verkäufer. Hast Du nachgefragt, z.B. per e-mail? ==> dicker Pluspunkt für den Verkäufer. Deine restliche Argumentation die Du hier ins Feld führst, zeugt nicht gerade von Sachverstand. ---------------------------------------------------------------- >Ich kannte die Karte nicht... Ach ne, Du kaufst irgend etwas bei ebay ohne zu wissen was das Objekt der Begierde überhaupt ist? In Deinen Wunschträumen soll es aber perfekt mit Deiner Anlage harmonieren. Du hast sogar ein Foto mit den Anschlüssen und bist zu faul zu überprüfen bzw. zu recherieren ob Deine Anschlüsse passen? ==> dicker Pluspunkt für den Verkäufer. Ach da war doch noch was: >Du musst auf die Uhrzeit der Ersteigerung sehen: Sonntag nachmittag. >Da bin ich nicht vor meinem 21 Zoll Bildschirm im Büro, sondern >unterwegs mit meinem UMTS Smartphone Nokia N900. Spätestens jetzt kippt der Richter vor Lachen aus dem Stuhl. Was ist das nächste Argument? Ich hatte nur einen selbst gebastelten IE-Browser mit einem 2x16 Display? Oh man Ihr Typen seid ja so cool! Am Sonntag Nachmittag schliesst Ihr wichtige Geschäfte per "UMTS Smartphone Nokia N900" nebenbei ab. Cool, cool, cool... Doch eine Woche später, wenn die Ware eintrifft, heult ihr rum wie kleine Kinder. So Jürgen, nimm Dir mal 2 Bierchen und und überlege mal was Du da initiert hast. Als Resultat bekamst Du genau das was auf dem Foto war. Also wo ist Dein Problem? Deinen Einwand: >Ein Käufer ohne Audiophile Detailkenntnisse KANN gar NICHT wissen, dass >so ein Kabel nötig ist.... UND >Ich habe einfach keinen detektivischen Sinn um etwaige Probleme >rechtzeitig zu erkennen (ist Kabelpeitsche auch wirklich vorhanden ...) lasse ich nicht gelten. siehe oben Wir bewegen uns hier bei ebay und nicht im Fachhandel. Wenn Du den Unterschied nicht kennst, dann lasse es sein und spiele nicht den coolen Typen. Ebay bedeutet mit wenigen Informationen ein gutes Geschäft abzuschliessen. Allerdings ist dafür eine ausgiebige Recherche notwendig. Schluss-Satz: >Das sehe ich gar nicht so. ==> der gesunde Menschenverstand schon Gruß Stevko ;der noch nie was bei ebay vertickt hat ...
Den Beitrag meines Vorredners unterschreib ich voll und ganz. Dem ist nichts hinzuzufügen.
>Du benimmst Dich wie ein kleines trotziges Kind, welches nicht bekommt >was es sich gewünscht hat! Richtig, und ich schaem mich nicht. Aber sind wir nicht alle so? Bei der IAA, als so die Herren ins Traeumen kamen, dachte ich waer im Kindergarten. >>Ich habe einfach keinen detektivischen Sinn um etwaige Probleme >>rechtzeitig zu erkennen (ist Kabelpeitsche auch wirklich vorhanden ...) > >lasse ich nicht gelten. siehe oben Es mag ja Menschen geben mit hohen IQ, und ich denke die meisten in diesem Forum sind intelligent. Aber es gibt halt einfacher-gestrickte Menschen, die man leichter ueber den Tisch ziehen kann. Du darfst nicht von Dir auf anderer schliessen! >>unterwegs mit meinem UMTS Smartphone Nokia N900. > >Spätestens jetzt kippt der Richter vor Lachen aus dem Stuhl. .. sofern er weiss, 1. was MIDI ist, 2. was eine DIN 5 Buchse ist, 3. dass diese nicht auf ein PCI-Blech passen kann ... Meint Ihr, alle anderen haben das gleiche Detail-Wissen ueber PC-Hardware. >>Ich kannte die Karte nicht... >Ach ne, Du kaufst irgend etwas bei ebay ohne zu wissen was das Objekt >der Begierde überhaupt ist? Ich habe ein M-Audio FastTrack USB seit einigen Jahren. Ich kenne die Firma, die Ansteuerung, Installierung, und sah mich gebildet genug, ein anderes Modell fuer PCI und mit MIDI zu erwerben. Muss ich dann wissen, dass man fuer MIDI-Connection so eine spezielle doofe Peitsche braucht. ???? Bei dem Wort denke ich sowieso gleich an ein SM-Studio. >Am Sonntag Nachmittag schliesst Ihr wichtige Geschäfte per "UMTS >Smartphone Nokia N900" nebenbei ab. Cool, cool, cool... Nun ja, da war der Verkaeufer noch cooler als ich. Er hat ja diesen Termin festgesetzt. Ebay war auch der Meinung, dass die Artikel-Beschreibung stark abweicht. Vermutlich weil der Verkaeufer so dumm war, mir per Email ueber den Ebay-Versender mitzuteilen, dass er bewusst ein Foto gewaehlt hat, wo diese Peitsche nicht drauf war. Das riecht danach, dass arglistig den Mangel vertuscht hat. Ob diese Peitsche ein Zubehoer ist oder festest Bestandteil, koennen normale Sachbearbeiter glaube ich nicht beurteilen. An seiner Stelle haette ich geschrieben, dass ich kein keyboard habe und die Soundkarte gut klingt.
>Solche Typen wie der TO machen IMHO Ebay kaputt. Kaufen sich was, suchen >irgendeinen Mängel, dass sie reklamieren können, reklamieren, fordern >dann für den Rückversand meist überhöhte Summen ich sehe das umgekehrt. Solche Typen wie der AUdiophile-Verkaeufer machenb Ebay kaputt. Kaufen sich unvollstaendige Ware (laut seiner eigenen Behauptung). Anstatt zu reklamieren, verkaufen sie das weiter. Kennen den Fehler aber vertuschen ihn. Da wird der schwarze Peter einfach weitergeschoben. Er haette ja auch hinschreiben koennen, dass Midi nur ueber so eine Peitsche moeglich ist, die aber nicht dabei ist. Alle anderen Sachen funktionieren tadellos. Leute die nur an Audio IO interessiert waren, haetten sich das Ding kaufen koennen ohne jegliche Einschraenkung. SO ist das: Das Opfer wird zum Taeter gemacht. (ich meine mich dabei)
Jürgen G. schrieb: > Vermutlich weil der Verkaeufer so dumm war, mir per Email ueber den > Ebay-Versender mitzuteilen, dass er bewusst ein Foto gewaehlt hat, wo > diese Peitsche nicht drauf war. Das riecht danach, dass arglistig den > Mangel vertuscht hat. Nö, er hat ein Bild gewählt, das dem Zustand der von ihm verkauften Ware entspricht. Hätte er hingegen ein Bild verwendet, auf dem die Kabelpeitsche zu sehen ist, dann hättest Du einen deutlich stabileren Anspruch auf das Ding, denn das Bild soll ja die Ware beschreiben, und die Erwartungshaltung, daß die Kabelpeitsche dazu gehört, wäre zurecht geweckt.
>Nö, er hat ein Bild gewählt, das dem Zustand der von ihm verkauften Ware >entspricht. Das habe ich nicht bestritten. Vergleiche mal folgende Aussagen. Der Verkaeufer hat "Aussage 2" sinngemaess verwendet und die Ebay-Sachbearbeiter haben diese vermutlich analysiert. (an des Verkaeufers Stelle ich mich mit Aussage 1 ausgedrueckt) Aussage 1: ich habe eine Soundkarte wie auf dem Bild, und diese habe ich so reingestellt und verschickt. Aussage 2: Ich habe extra ein Bild gewaehlt, wo diese Peitsche nicht drauf war, damit ein Kaeufer sich spaeter nicht beschweren kann Stell Dir vor, Du bist Ebay-Sachbearbeiter und hast von Midi, PCI, Peitschen und DIN-Buchsen KEINE Ahnung, und vergleiche die Aussagen!
EDIT Aussage 1 muss natuerlich heissen: Aussage 1: ich habe eine Soundkarte wie auf dem Bild, und diese habe ich so reingestellt und verschickt. Von so ganz speziellen Funktionen wie Midi und Spdif habe ich als Normal-Anwender natuerlich keine Ahnung und musste davon ausgehen, dass diese funktionieren, da die Soundkarte wirklich tadellos klingt und funzt. In allen moeglichen erdenkbaren Betriebsmodi habe ich die Karte nicht ueberprueft, aber das koennen ja nichteinmal gewerbliche Anbieter sicherstellen. (ich glaube ich stell die Karte mit der gleichen Beschreibung rein in ein paar Wochen, und druecke mich so aus, wenn es zum Konflikt kommt. Ha, ha, ha.)
Jürgen G. schrieb: > aber das koennen ja > nichteinmal gewerbliche Anbieter sicherstellen. Das müssen die, weil es vermutlich auf der Verpackung steht und damit ist es eine zugesicherte Eigenschaft das zum Lieferumfang gehört. Mit dem Gewährleistungsrecht ist der Verbraucher ausreichend geschützt. Wenn der Verkäufer geschrieben hat, das er extra ein Bild ohne Kabel benutzt hat und beschreibt diesen besonderen Umstand nicht in der Artikelbeschreibung ist das meiner Ansicht nach vorsätzliche Täuschung. Mit dieser Aussage hat er doch indirekt zugegeben das er über die Sachlage Bescheid wusste, aber lieber das Risiko einging den Käufer zu betrügen. Wenn eine Reklamation keinen Erfolg bringt, bleibt nur die Strafanzeige. Solche Strolche haben das verdient. In den Ebay-AGB steht sinngemäß klar drin das der Verkäufer den Artikel SORGFÄLTIG zu beschreiben hat. Kann er das nicht, ist darauf hin zu weisen (das letzte steht meines Wissen allerdings nicht in der AGB aber so wird wohl jeder Richter argumentieren).
> das meiner Ansicht nach vorsätzliche Täuschung.
Darin unterscheiden sich die Meinungen hier im Thread.
Kein Verkaeufer wird seinen Artikel schlecht reden und nicht die
positiven Eigenschaften ueberbetonen. Somit ist fast jede Versteigerung
im Graubereich.
Wann der Tatbestand der "vorsätzliche Täuschung" wirklich erfuellt ist,
ist fuer Sachbearbeiter, die oft von den Artikeln keine Ahnung haben,
vermutlich schwer festzustellen.
Ich persoenlich handle nach dem Rat "was Du nicht willst, was man Dir
tu, das fueg auch keinen anderen zu" (bzw. "Vergelte niemandem Böses mit
Bösen", Römer 12:17-21) und werde die Karte NICHT an ahnungslose
Interessenten/Ersteigerer weiter reichen.
Jürgen G. schrieb: >> das meiner Ansicht nach vorsätzliche Täuschung. > Darin unterscheiden sich die Meinungen hier im Thread. Diskussionen sind ja auch okay. Letztendlich entscheidet ein Richter darüber. Das hat im Einzelfall nichts mit Gerechtigkeit zu tun. > Kein Verkaeufer wird seinen Artikel schlecht reden und nicht die > positiven Eigenschaften ueberbetonen. Ein Gewerblicher muss das nicht, aber da ist das meist Neuware, aber bei Gebrauchtware muss er auch auf Mängel hinweisen und das Fehlen eines wesentlichen Teils einer Ware ist ein Mangel. Das Beispiel mit dem Anschleppseil ist etwas unglücklich gewählt aber beim Reseverad oder dem Bordwerkzeug dürfte es eindeutig sein. > Somit ist fast jede Versteigerung > im Graubereich. Eine Versteigerung insbesondere nach den Regeln des §156 BGB ist das gar nicht wie viele fälschlicher Weise annehemen, weil es dafür an dem dafür erforderlichen amtlich vereidigten Auktionator fehlt. Vielmehr ist es in der Regel eine Verkaufsaktion im Bietverfahren wo der Höchstbietende nach Zeitablauf der Veranstaltung den Artikel verbindlich erwirbt und zwar ohne das er schon bezahlt hat. Anders ausgedrückt:Der Vertrag war vorher zur Laufzeit offen und ist danach geschlossen. > Wann der Tatbestand der "vorsätzliche Täuschung" wirklich erfuellt ist, > ist fuer Sachbearbeiter, die oft von den Artikeln keine Ahnung haben, > vermutlich schwer festzustellen. Den schwarzen Peter hat aber dann der Unternehmer wenn der im Geschäftsverkehr Ahnungslose dran lässt. Der kann nämlich auch wegen Betrugs belangt werden. Ob Gewerblich oder Privat macht da nur wenig Unterschied. Die Binsenweisheit: "Unwissenheit schützt nicht vor Strafe" ist auch heute noch gültig. > Ich persoenlich handle nach dem Rat "was Du nicht willst, was man Dir > tu, das fueg auch keinen anderen zu" (bzw. "Vergelte niemandem Böses mit > Bösen", Römer 12:17-21) und werde die Karte NICHT an ahnungslose > Interessenten/Ersteigerer weiter reichen. An sich eine vernünftige Einstellung die aber häufig an der Bildung einiger Individuen scheitert. Verkaufen und kaufen kann jeder Geschäftsfähige, aber die Verantwortung dafür zu übernehmen können nicht alle. Dann sind Konflikte leider unvermeidlich. Vielleicht erleben wir es noch mal das Ebay es hin bekommt das nach salomonischen Prinzipien Streitigkeiten geschlichtet werden. Durch die Wechselwirkung von Zahlung und Erfüllung wird das nicht so einfach sein.
Jürgen G. schrieb: > Ebay war auch der Meinung Glaub' mir, die werden sich dazu schwer hüten, eine eigene Meinung zu äußern. Du hast denen gegenüber behauptet, dass du einen Streit wegen stark von der Artikelbeschreibung abweichendem Artikel hast, und alles was die dabei tun, ist diese deine Meinung weiterzureichen. Wenn überhaupt, dann nehmen sie nur eine kurze, oberflächliche Prüfung dabei vor, ob du überhaupt irgendwie deine Meinung belegen kannst. >>Spätestens jetzt kippt der Richter vor Lachen aus dem Stuhl. > > .. sofern er weiss, 1. was MIDI ist, 2. was eine DIN 5 Buchse ist, 3. > dass diese nicht auf ein PCI-Blech passen kann ... > Meint Ihr, alle anderen haben das gleiche Detail-Wissen ueber > PC-Hardware. Der Richter würde im Zweifelsfalle einen Sachverständigen bestellen, der das für ihn beurteilen darf. Den darf dann übrigens der Verlierer des Verfahrens bezahlen. Spätestens hier wäre die Soße sehr viel teurer als das Fleisch, und falls du gedenkst, eine Rechtsschutz- versicherung dafür in Anspruch zu nehmen, dann warst du wohl das letzte Mal deren Kunde.
Jörg Wunsch schrieb: > eine Rechtsschutz- > versicherung dafür in Anspruch zu nehmen, dann warst du wohl das > letzte Mal deren Kunde. Wegen einem Vorfall wohl kaum, aber bei mehreren Fällen in kurzer Zeitfolge schon. Außerdem bekommt man dann auch anders wo kaum eine neue Rechtsschutzversicherung weil du dann erst mal auf der schwarzen Liste geführt wirst (selbst erlebt)und dann gibts Rechtsschutz meist nur noch mit Selbstbeteiligung (ohne dürfte zu teuer werden) und da muss man dann noch extra blechen wenn man verliert. Dazu kommt dann noch ein Anwalt der sich gar nicht bemüht, aber trotzdem kassiert. So wird der Rechtsstaat schön ausgehöhlt.
der Verkäufer hat inzwischen eh hinzu geschrieben dass das Kabel nicht dabei ist man könnte ihm auch sonst noch ein paar Sachen empfehlen: z.b. keine Produktfotos "klauen" Gewährleistung ausschließen usw. usw. irgendwie haben sich da einfach die 2 "richtigen" getroffen..
Das ist doch völlig absurd. Gebrauchtartikel, kein Kabel dazuverkauft, Pech gehabt. Bei meinem Tablet steht auch "HDMI kompatibel" und das Adapterkabel kannst Du selber kaufen. Deine Soundkarte hat doch ein MIDI Interface, nur halt kein Adapterkabel.
Nur um das mal etwas allgemeiner zu formulieren: wenn Du eine gebrauchte Kamera kaufst, die 10 Megapixel hat, dann kann diese ohne Strom die Funktionalität auch nicht liefern. Verklagst Du also jetzt den Verkäufer, wenn er Dir kein Netzteil bereitstellt? Oder willst Du einen PC zur Soundkarte, denn ohne PC geht sie ja auch nicht?
Jürgen G. benimmt sich ja wie das letzte Kleinkind. Mein MP3-Player "kann auch" MP3. Ein Kopfhörer war trotzdem nicht dabei.
>Spätestens jetzt kippt der Richter vor Lachen aus dem Stuhl. >Was ist das nächste Argument? Interessant. Ich vermute der Autor dieser Zeilen denkt an diverse Fernsehsendungen z.B. Königlich Bayerisches Amtsgericht im Bayerischen Rundfunk. Die Realitaet hat nichts mit dem Fernsehen zu tun. Fuer einen Richter ist das ganze Alltag und hat er nur mit irgendwelchen Streitigkeiten zu tun, die ihn persoenlich eher wenig interessieren.
Jürgen G. schrieb: > die ihn persoenlich eher wenig interessieren. Auch Richter haben Gefühle und wenn man deren Lachmuskeln stimuliert kann so einiges passieren.
guggst du: http://www.justmusic.de/item/0/0/0/60563/kabelpeitsche-fuer-delta-audiophile-2496.html Die Devise lautet hier: Löten oder Löhnen! Dumm gelaufen, das Teil kostet 22 Euro, womit du beim Gesamtpreis der Karte MIT Garantie etc. bist. Ich bin bei solchen Dingen sehr vorsichtig geworden. Im Zweifelsfall reibt man sich die Nerven auf und es bringt nix.
>Dumm gelaufen, das Teil kostet 22 Euro, womit du beim Gesamtpreis der >Karte MIT Garantie etc. bist. Ist nicht so ganz dumm gelaufen. Der Verkaeufer hat mir das Geld (ohne Porto, wie von Ebay entschieden) zurueckueberwiesen, vermutlich zu einem Zeitpunkt, wo mein Paket noch nicht bei ihm eingetroffen war. D.h. ich habe nur 6.90EUR Verlust gemacht. Dafuer haette ich mir keine Peitsche Loeten wollen/koennen (Die Teile kosten ja auch Geld).
Jürgen G. schrieb: > D.h. ich habe nur 6.90EUR Verlust gemacht. Dafuer haette ich mir keine > Peitsche Loeten wollen/koennen (Die Teile kosten ja auch Geld). Gut, dass du so aus der Sache rausgekommen bist. Jetzt kannst du dir die Karte incl. der Peitsche kaufen und hast dazu noch Garantie drauf!
Ich sehe gerade, dass der Verkäufer die Soundkarte wieder in die Bucht reingestellt hat. Die Beschreibung hat er leicht variiert, indem er die Zeile "ohne Zubehör" hinzugefügt hat. # PCI Karte mit 2 analogen Cinch Ein- und Ausgängen in 24-bit / 96 kHz # S/PDIF I/O # MIDI In/Out # Win XP/Vista, Mac OSX # voll funktionstüchtig! # ohne Zubehör: keine Kabel, keine Treiber etc. - allerdings alles im Internet erhältlich! # Link zu Testberichten: http://www.testberichte.de/test/produkt_tests_m_audio_delta_audiophile_2496_p66754.html (Art.Nr. 300608660379) Das halte ich nicht für ausreichend, denn im Internet kostet dieses "Zubehör" immerhin 22EUR + Porto, und macht damit 1/3 des Neupreises aus. (musicstore.de 75EUR inkl Porto). Und "Zubehör" halte ich für das falsche Wort bei einem Teil, ohne dem die Grundfunktion (Midi, Spdif) gar nicht da ist.
Unsinn. Die Grundfunktion ist auf der Soundkarte definitiv vorhanden, das Kabel ist passiv. Wäre in etwa so, als wenn ein Steckbrettnutzer hergeht und beim Reichelt sich einen FT232RL bestellt und sich dann darüber beschwert, dass er ihn so nicht anschließen kann und Reichelt gefälligst ein Breakout Board (hier die Kabelpeitsche) zu liefern hat weil es den FT232RL auch auf nem Breakout Board gibt. MFG Johannes
>Unsinn. Die Grundfunktion ist auf der Soundkarte definitiv vorhanden, >das Kabel ist passiv. Vermutlich kennst Du die Karte nicht. Spdif und Midi lässt sich nur über diese Peitsche anschließen und betreiben und ohne Peitsche ist damit die Grundfunktion nicht gegeben. Midi zähle ich gewagterweise zu einer Grundfunktion einer Soundkarte. Zum Waveabspielen reicht ja der onBoard Sound auch.
Jürgen G. schrieb: > Midi zähle ich gewagterweise zu einer Grundfunktion einer Soundkarte. Die Auffassung ist wirklich gewagt, bei Soundkarten mit dem "guten alten" Gameport-Midi-Interface war von einer 15poligen Buchse abgesehen nicht mehr vorhanden. Das Kabel (das in diesem Falle sogar noch Elektronik enthalten musste) musste man sich schon noch selbst dazu kaufen.
Jürgen G. schrieb: > Vermutlich kennst Du die Karte nicht. > Spdif und Midi lässt sich nur über diese Peitsche anschließen und > betreiben und ohne Peitsche ist damit die Grundfunktion nicht gegeben. Ich hab die Karte selber. Und das ist quasi nur ein Breakout und ist sogar seperat aufgelistet. Sprich es ist kein Bestandteil der Karte. Vieleicht der üblichen Verpackung. Aber das hat ja mit dem Angebot nix zu tun. Aufschrift auf dem Karton: Package contains: Audiophile 2496 PCI Card Breakout Cable Users Manual Maximum Audio Tools software bundle Mac and Windows driver software MFG Johannes
>Das Kabel (das in diesem Falle sogar noch >Elektronik enthalten musste) musste man sich schon noch selbst dazu >kaufen. Ich weiss, die haben bei Conrad 44 DM gekostet. Die Dinger hatte ich auch. Aber damals war mir das aus den Artikelbeschreibungen klar (ich weiß nicht mehr wo ich die Soundkarten damals gekauft habe) Auf der anderen Seite wird wohl jeder Ebayer mit dem richtigen Minimum-Misstrauen schon nachdenken, wieso der Verkäufer das "Zubehör" so betont hat. Ich denke, ein Hinweis ist da, der Rest muss nachgefragt werden.
Er hat jetzt ja immerhin fett markiert angemerkt, dass das Kabel nicht dabei ist. Wer jetzt noch kauft ohne sich über das Kabel zu informieren ist selber schuld. So habt ihr beide einen kleinen Betrag gezahlt (je einmal Versandkosten) und etwas dazugelernt (genau beschreiben, genau/ misstrauisch lesen). Eine negative Bewertung hätte da imho eigentlich nicht mehr sein müssen. Ich bin schrieb: > Hatte auch schon mit solchen Typen zu tun, kriegen bei mir aber immer ne > miese Bewertung. Leider kann man als Verkäufer nicht mehr negativ bewerten. Finde ich ziemlich mies, denn wenn der Käufer einfach nicht zahlt und sich nicht meldet, hätte er eigentlich eine negative verdient. Ich habe gerade so einen Fall, mal sehen, ob ich meine Gebühren wiederbekomme..
Sni Ti schrieb: > So habt ihr beide einen kleinen Betrag gezahlt (je einmal Versandkosten) > und etwas dazugelernt (genau beschreiben, genau/ misstrauisch lesen). > Eine negative Bewertung hätte da imho eigentlich nicht mehr sein müssen. Da hat der Kerl doch allen Ernstes noch eine negative Bewertung ausgesprochen? Das ist eine bodenlose Frechheit, dafür, dass der Verkäufer den Artikel anstandslos zurückgenommen und den Kaufpreis erstattet hat. Bei manchen Leuten fragt man sich ernsthaft, was da im Kopf so vorgeht.
> Eine negative Bewertung hätte da imho eigentlich nicht mehr sein müssen.
Das war aber schon viel früher, als er sich weigerte das Teil
zurückzunehmen im ziemlich unschönen Ton.
Mein 1. Schritt war die negative Bewertung, dann erst der 2. Schritt,
dass ich bei E-Bay nachgefragt habe, was sie über den Vorfall denken.
Mich hat es überrascht, dass E-Bay so entschieden hat. Eigentlich
müssten sie viel mehr die Verkäufer schützen, denn diese ermöglichen das
Geschäft überhaupt erst, und dann sind sie zahlenmässig in der
Minderheit.
D.h. auf ein schwarzes Schaf bei den Verkäufern kommen mehrere
Käufer-schwarze-Schafe.
Für mich was es dritte Mal, dass es zu einen Konflikt kam. Das erste Mal
bin ich einem professionelle Betrüger reingefallen, der insgesamt
60.000EUR erbeutete. Das zweite Mal ist mir gestohlene Ware verkauft
worden.
>Da hat der Kerl doch allen Ernstes noch eine negative Bewertung >ausgesprochen? Das ist eine bodenlose Frechheit, dafür, dass der >Verkäufer den Artikel anstandslos zurückgenommen und den Kaufpreis >erstattet hat. Wer lesen kann, hat klare Vorteile! Ebay hat den Kerl gezwungen, das Teil zurückzunehmen. Da war ncht sein Anstand oder sein edler Charakter.
Jürgen G. schrieb: > Wer lesen kann, hat klare Vorteile! > Ebay hat den Kerl gezwungen, das Teil zurückzunehmen. > Da war ncht sein Anstand oder sein edler Charakter. Wie soll denn das gehen. Wenn ich reklamiert und auch das sachlich nachgewiesen hatte hat sich ebay überhaupt nicht gerührt. Johannes S. schrieb: > Da hat der Kerl doch allen Ernstes noch eine negative Bewertung > ausgesprochen? Das ist eine bodenlose Frechheit, dafür, dass der > Verkäufer den Artikel anstandslos zurückgenommen und den Kaufpreis > erstattet hat. Wie hat er denn das gemacht wenn du Käufer bist? Einfach den Lob negativ kommentiert? Das hatte ich nämlich schon zwei mal. Wer so was tut, der kann mit Ärger nicht umgehen, sehen NUR ihre Situation und alle andere sind Ganoven. Jürgen G. schrieb: > Eigentlich > müssten sie viel mehr die Verkäufer schützen, denn diese ermöglichen das > Geschäft überhaupt erst, und dann sind sie zahlenmässig in der > Minderheit. Nur weil der Verkäufer die Einstellgebühren und die Verkaufsprovision von seinem Konto bezahlt heißt das noch nicht das es ohne Käufer geht. Die Höhe der Provision hängt nämlich auch davon ab was die Käufer bereit sind zu bezahlen. > D.h. auf ein schwarzes Schaf bei den Verkäufern kommen mehrere > Käufer-schwarze-Schafe. Und was sollte man den Käufern zur Last legen? Das sie es sich manchmal anders überlegt haben und dann vom Kauf zurück treten? Die einzige Bewertung die ebay da hätte erlauben sollen wäre hat bezahlt oder hat nicht bezahlt. Wenn ein Mangel dann für Zwist sorgt ist das kein Bewertungsproblem mehr für den Verkäufer, aber sehr wohl für den Käufer denn diese Rechte sind nachhaltiger. Zumindest den Rechtsanspruch des Käufers halte ich für schwerwiegender als den Rechtsanspruch des Verkäufers, mal von der juristischen Durchsetzung ganz abgesehen. Sni Ti schrieb: > Finde ich > ziemlich mies, denn wenn der Käufer einfach nicht zahlt und sich nicht > meldet, hätte er eigentlich eine negative verdient. Ne, denn der Verkäufer hat ja dadurch keinen Nachteil, nur etwas Aufwand seine Gebühren wieder zu bekommen. Ein großer Verlust wäre das ohnehin nicht. Wenn sich Verkäufer diplomatisch verhalten dann lässt sich Ärger häufig vermeiden, aber manche Verkäufer scheinen da etwas unterbelichtet zu sein und sind dann auch am Streitlustigsten obwohl sie die meisten Vorteile haben.
Michael S. schrieb: > Sni Ti schrieb: >> Finde ich >> ziemlich mies, denn wenn der Käufer einfach nicht zahlt und sich nicht >> meldet, hätte er eigentlich eine negative verdient. > > Ne, denn der Verkäufer hat ja dadurch keinen Nachteil, nur etwas Aufwand > seine Gebühren wieder zu bekommen. Ein großer Verlust wäre das ohnehin > nicht. Zig mal nachfragen, nicht wissen ob noch etwas kommt ist also kein Aufwand? Wenn man den Artikel dann wieder einstellt bekommt man pro Neueinstellung etwa 20% weniger, weil wohl viele Käufer Preistreiberei hinter dem Angebot vermuten. Nein, auch kein Problem. Und weil ich nichts besseres zu tun habe als irgendwelchen Leuten nachzurennen, die sich nicht vorher überlegen können, ob sie etwas wollen oder wenigstens antworten können freue ich mich über den prima Zeitvertreib. Weil der Fall bei eBay jetzt abgelaufen ist, bekomme ich von eBay die Gebühr nicht mehr direkt zurück. Jetzt kann ich dann mit eBay klären, ob ich meine Gebühr von denen trotzdem zurückbekomme. Ansonsten kann ich entweder ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder den Kack selbst bezahlen. Nein, ist natürlich kein Nachteil..
>Wie soll denn das gehen. Wenn ich reklamiert und auch das sachlich >nachgewiesen hatte hat sich ebay überhaupt nicht gerührt. Das ging innerhalb einer Stunde. Ich habe per Email zu Ebay geschrieben und darin den Verkäufer zitiert, wo seine Absicht den Käufer zu täuschen offensichtlich war. Auch den ganzen Sachverhalt mit Midi und Kabelpeitsche erklärt. >Johannes S. schrieb: >> Da hat der Kerl doch allen Ernstes noch eine negative Bewertung >> ausgesprochen? Das ist eine bodenlose Frechheit, dafür, dass der >> Verkäufer den Artikel anstandslos zurückgenommen und den Kaufpreis >> erstattet hat. > >Wie hat er denn das gemacht wenn du Käufer bist? >Einfach den Lob negativ kommentiert? Das hatte ich "Johannes S." meint mit "Kerl" mich, den Käufer. Wenn er sich deutlich ausdrücken könnte, wäre das vorteilhaft. >heißt das noch nicht das es ohne Käufer geht. Schon richtig, aber ich meinte, die Anzahl der Geschäfte pro Zeiteinheit wird zunächst von den brauchbaren angebotenen Artikel bestimmt. Ein Mehr an Käufern führt lediglich zu höheren Versteigerungspreisen. >Und was sollte man den Käufern zur Last legen? Das sie es sich manchmal >anders überlegt haben und dann vom Kauf zurück treten? Das vermute ich ganz stark. So wie es beim normalen Fernabsatz Leute gibt, die ein paar Mal alles zurückschicken bevor sie was endgültig behalten, kann dies bei Ebay auch Schule machen. Und da sich bei Gebrauchtartikel immer wieder Gründe finden, könnte diese Zurückschick-Mendalität die Verkäufer vergraulen. Somit tut Ebay gut daran, Verkäufer zu schützen und nur in klaren Fällen eine Rückabwicklung anordnen, so wie es bei mir der Fall war. >aber manche Verkäufer scheinen da etwas unterbelichtet zu >sein und sind dann auch am Streitlustigsten obwohl sie die meisten >Vorteile haben. Das verstehe ich nicht ganz, was Du da meinst?
Ich hab mal was bei amazon GEBRAUCHT verkauft. Die Mängel habe ich genau beschrieben. Dann kam der Käufer und sagte, das Teil sei DEFEKT und schickte es zurück. Es war tatsächlich defekt - von ihm wohl ruiniert. Den Preis konnte ich dann zurücküberweisen bzw. amazon tat das für mich... Hab den Ärger dann verdrängt, zumal es zum Glück nur um 15 oder 20 Euro ging. Den eigenartigen Käufer habe ich dann mal gegoogelt, es kam raus, dass er einen Rolls-Royce fährt. Diese Leute waren mir noch nie richtig sympatisch.
Jürgen G. schrieb: >>aber manche Verkäufer scheinen da etwas unterbelichtet zu >>sein und sind dann auch am Streitlustigsten obwohl sie die meisten >>Vorteile haben. > > Das verstehe ich nicht ganz, was Du da meinst? Na, Gewährleistungsausschluss, Geld verdienen an Sachen die sonst in den Müll wandern würden, Vorkasse und da sind sicher noch ein paar mehr Vorteile wie z.B. Bedingungen zu diktieren. Der Käufer spart nur Geld, mehr nicht, aber manchmal hat er auch gar nichts davon weil der Artikel nicht so wie erwartet ist. Michael K-punkt schrieb: > Den eigenartigen Käufer habe ich dann mal gegoogelt, es kam raus, > dass er einen Rolls-Royce fährt. Diese Leute waren mir noch nie richtig > sympatisch. Das sind die Reichen meist nie, weil die dauernd um ihren Reichtum beneidet werden aber nicht mal in der Lage sind selbst einen Reifen zu wechseln. Also mir ist es lieber wenn ich mir zu helfen weiß, als das ich von der Raffgier anderer abhängig wäre. Das hat auch Lebensqualität. Michael K-punkt schrieb: > Ich hab mal was bei amazon GEBRAUCHT verkauft. Die Mängel habe ich genau > beschrieben. > > Dann kam der Käufer und sagte, das Teil sei DEFEKT und schickte es > zurück. Es war tatsächlich defekt - von ihm wohl ruiniert. Ich weiß nicht was da falsch lief, aber wenn man aus Gewohnheit und Befähigung zu technisch wird, versteht der Normalkäufer das gar nicht weil einfach nur das Wort DEFEKT fehlte. Dann hat der Käufer zu Recht reklamiert, aber nicht weil das am Artikel lag, sondern an der unverständlichen und zu komplizierten Beschreibung. Das können richtig auch nicht alle. So sehe ich das nach der Sachlage.
Michael S. schrieb: > Ich weiß nicht was da falsch lief, aber wenn man aus Gewohnheit > und Befähigung zu technisch wird, versteht der Normalkäufer das gar > nicht weil einfach nur das Wort DEFEKT fehlte. Dann hat der Käufer > zu Recht reklamiert, aber nicht weil das am Artikel lag, sondern > an der unverständlichen Beschreibung. So sehe ich das nach der Sachlage. Es war ein schnurloses Telefon bei dem die Anzeige nicht mehr ging. Telefonieren und anrufen konnte man jedoch noch. Daher kam es unter die Rubrik "gebraucht" und in der Beschreibung stand dann es dann genauso wie gerade geschrieben: Telefon funktioniert, aber die Anzeige ist defekt. Dass die Anzeige nicht ging konnte man also zweifelsfrei entnehmen. Der RR-Fahrer schickte dann aber ein Telefon zurück, bei dem gar nichts mehr ging. Es KANN natürlich sein, dass das Gerät just auf dem Transportweg das Zeitliche gesegnet hat... An der bombensicheren Verpackung kanns nicht gelegen haben.
das mit dem Telefon ist jetzt ziemlich das selbe wie bei der Soundkarte es es DUMM sowas zu kaufen (es gibt sicher Einstellungen die ohne Display gar nicht durchführbar sind, Fehlercodes nicht angezeigt werden, man durch versehentlich drücken einige knöpfe irgendwelche Einstellungen zufällig ändert, usw. usw.) das Ding ist also nicht wirklich funktionsfähig es ist allerdings auch DUMM sowas zu VERkaufen, weil ja kein vernünftiger Mensch sowas kaufen wird, man also prinzipiell nur unvernünftige Käufer haben kann und ärger damit vorprogrammiert ist..
Michael K-punkt schrieb: > Dass die Anzeige nicht ging konnte man also zweifelsfrei entnehmen. Der > RR-Fahrer schickte dann aber ein Telefon zurück, bei dem gar nichts mehr > ging. Na, hoffentlich ist das nicht ein ganz Schlauer gewesen der die brauchbaren Teile ausgewechselt hat, um ein funktionierendes Handy zusammen zu wrickeln. Das ist da manchmal die Gefahr. Rückname sollte man da immer ausschließen auch wenn der Käufer das Teil ohne Absprache zurück schickt. In dem Fall besteht nämlich kein Rückerstattungsanspruch. Michael K-punkt schrieb: > Daher kam es unter die > Rubrik "gebraucht" und in der Beschreibung stand dann es dann genauso > wie gerade geschrieben: Telefon funktioniert, aber die Anzeige ist > defekt. "Gebraucht" assoziiert Gebrauchsspuren und das es nicht mehr "NEU" ist, mehr eigentlich nicht. Defekte werden damit nicht begründet und nach der längst gültigen Gesetzeslage muss ein Verkäufer den Artikel so präzise wie das subjektiv eben möglich ist, beschreiben. Manche die noch glauben "Verkauft wie besichtigt" würden im Rechtsstreit böse Schiffbruch erleiden. Unkenntnis der Technik ist dann in der Regel kein Grund der Ein- oder Ausrede. Ich hab auch schon bei Ebay im Kopf der Artikelbeschreibung gesehen Gebraucht/defekt, was dann dem Zustand recht anschaulich Nachdruck verleiht. Zumindest besteht dann nicht die Gefahr das man das überliest, vor allem dann nicht wenn man schon tausende Anzeigen des gleichen Artikels gesehen hat mit immer den gleichen kopierten Text der Artikelbeschreibung, die man dann manchmal schon auswendig kennt und dann nicht mehr nach Detailinformationen, die einen interessieren sollten, suchen muss. Wenn ein Artikel angeboten wird den der Käufer vermutlich nicht kennt, dann muss eben ein entsprechender Aufwand betrieben werden. In der Regel gehört zum Lieferumfang alles was man auch vom Hersteller erhält von dem man den Artikel mal erworben hatte. Fehlte schon da ein Teil, dann ist die Auslegung schwierig. Entscheidend wäre dann ob der Verkäufer von dem Mangel Kenntnis hatte oder nicht und das wäre eh nicht beweisbar. Wenn eine Liste vom Lieferumfang in der Beschreibung beigefügt ist dürfte es da am wenigstens Probleme geben. Robert L. schrieb: > es ist allerdings auch DUMM sowas zu VERkaufen, weil ja kein > vernünftiger Mensch sowas kaufen wird, man also prinzipiell nur > unvernünftige Käufer haben kann und ärger damit vorprogrammiert ist.. Kommt auf die Beweggründe an. Wer nicht das Geld hat um sich alle Güter zu leisten, ist eben auf Gebraucht angewiesen.
>das mit dem Telefon ist jetzt ziemlich das selbe wie bei der Soundkarte > >es es DUMM sowas zu kaufen (es gibt sicher Einstellungen die ohne Dann weiss ich nicht, was man bei Ebay überhaupt noch kaufen kann. Notebooks, Autos, Fahrräder hätte ich sowieso nicht gekauft. Aber bei der Soundkarte dachte ich, das ist ein simples Teil, entweder es geht oder geht nicht, hat keine Verschleisserscheinungen, wird im Normalfall nie kaputt, ...
Kauf da einfach nichts E-Technisches, wenn der Verkäufer sich bei der Beschreibung nicht Mühe gibt und die Gewährleistung ausschließt. Am besten fährt man wenn man nur wenig Geld bietet, dann kann man es eher verschmerzen. Wenn man richtiges Geld versenkt tut das einem in der Seele richtig weh. Jürgen G. schrieb: > Dann weiss ich nicht, was man bei Ebay überhaupt noch kaufen kann. > Notebooks, Autos, Fahrräder hätte ich sowieso nicht gekauft. > Aber bei der Soundkarte dachte ich, das ist ein simples Teil, entweder > es geht oder geht nicht, hat keine Verschleisserscheinungen, wird im > Normalfall nie kaputt, ... Simpel ist das Teil nun wirklich nicht, eher komplex, das ja versteckte Macken haben kann. Es wäre machmal besser ebay den Verkäufern mehr Verantwortung abverlangen würde. z.B. Grund des Verkaufs, verlässliche Infos über die Funktionalität, woher es stammt und wann man es aus welchen Grund mal angeschafft und ob man es selbst verwendet hat. Ist zwar eigentlich eher belangloses Zeug, aber kann Vertrauen schaffen das man einen guten Kauf tätigt.
>Simpel ist das Teil nun wirklich nicht, eher komplex, das ja >versteckte Macken haben kann. Meine Erfahrung mit PCI Karten war, dass sie entweder vollstaendig funktionieren oder gar nicht. Und das kann der duemmste Verkaeufer feststellen. So versteckte Dinge wie beim Auto, dass die Spur nicht stimmt, Motor zu viel Oel verliert (darf er ja 1 liter pro 1000km), ... die auch nach einer Probefahrt nicht sofort offensichtlich sind, habe ich bei PCI Karten so noch nicht erlebt. Komplex sind Mikrocontroller schon, keine Frage. >Es wäre machmal besser ebay den >Verkäufern mehr Verantwortung abverlangen würde. Ich vermute, dass Ebay aufwendige Berechnungen anstellt, um den Umsatz zu maximieren. Ich vermute, dass es weit mehr Kauf-Interessierte gibt als Verkauf-Interessierte. Ebay ist sicherlich kein soziales Unternehmen, dass Gerechtigkeit ausueben will. Sie wollen Profit machen.
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