Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Macht ihr wirklich das wofür ihr euch beworben habt


von AG-Vorstand (Gast)


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Hallo

mich würde interessieren als was ihr euch beworben habt und was eure 
wirkliche Aufgabe ist bzw. wie euer Arbeitstag aussieht. Macht ihr 
wirklich das was euch spass macht oder kotzt euch die Arbeit an.

Habt ihr nach einiger Zeit sogar eure Branche ganz gewechselt weil die 
Arbeit in der Firma schei*e war oder weil ihr festgestellt habt dass 
Elektronik doch nicht das erwartete war.

MfG

von Robocash (Gast)


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Bewerbung:
==========

+ Softwareentwickler

Tätigkeit (1):
==============

+ Bremsen-Software Testen.
+ Dabei aber die Testspezifikation nach dem Quellcode schreiben (= 
fälschen).
+ Eigenen Namen für den Staatsanwalt in der Doku hinterlassen.

Tätigkeit (2):
==============

+ End-of-line Test mit Arbeitszeit 16 Stunden am Stück.
+ Anschließend Heimfahrt über die Autobahn.
+ Chef ordnete es an und wusste, dass die Zeit nicht reichen konnte.

von Vollstrecker (Gast)


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@Robocash:

Willst du jetzt Mitleid?

Mangelnde Charakterstärke ist nunmal leider oft verantwortlich dafür, 
dass Arbeitgeber mit jenen Arbeitnehmern quasi "machen können, was sie 
wollen."

von Michael S. (technicans)


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Vollstrecker schrieb:
> Mangelnde Charakterstärke ist nunmal leider oft verantwortlich dafür,
> dass Arbeitgeber mit jenen Arbeitnehmern quasi "machen können, was sie
> wollen."

Das ich nicht lache. Stelle mal im Vorstellungsgespräch Forderungen
nach verbindlichen Informationen. Dann heißt es schnell "Danke,
der nächste bitte".
So entsteht ja erst der Fachkräftemangel weil sich nicht jeder wie
ein Naivling einlullen lassen will der sich auf das Spiel mit dem 
weitreichenden Weisungsrecht einlassen will.
In den Firmen scheinen nur Ganoven zu sitzen die wissen wer am
längeren Hebel sitzt.

von lustig (Gast)


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Robocash schrieb:
> + End-of-line Test mit Arbeitszeit 16 Stunden am Stück.

Vollstrecker schrieb:
> Mangelnde Charakterstärke ist nunmal leider oft verantwortlich dafür,
> dass Arbeitgeber mit jenen Arbeitnehmern quasi "machen können, was sie
> wollen."

Das ist wohl eher auf die konkrete Situation bezogen. Das verstößt gegen 
das Arbeitszeitgesetz, welches an sich schon sehr arbeitgeberfreundlich 
ist.
Dein Chef kann eigentlich nur anordnen wieviel Stunden du bleiben sollst 
(also maximal 10) und nicht sagen: Bleib bis der EOL Test fertig ist. 
Bei 16 Stunden muss also evtl. ein Zweiter ran oder es dauert halt zwei 
Arbeitstage.

Da Du bestimmt keine schriftliche Anweisung über 16 h Arbeitszeit 
bekommen hast, wäre ab 10h evtentuell Dein berufsgenossenschaftler 
Schutz für Arbeits- und vor allem Wegenunfälle (Autobahn) erloschen.

Und die erste Tätigkeit naja....

Das macht doch eh kein normaler Mensch mit sowas, es sei denn der wird 
geschmiert. Und im Vorstellungsgespräch erzählt Dir das bestimmt keiner.

Befindet sich Deine Firma im Osten oder so???

von Robocash (Gast)


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Die Firma ist im Westen. Der Workflow sah damals so aus, dass der MA 
nach drei Monaten von der Leihfirma-Eigenschaft erfährt und dann 
verliehen wird.

Der erste FALSCH-TESET war innerhalb der ING-Firma. Software durfte ich 
keine entwickeln. Das "Schmieren" bestand darin, dass meine berufliche 
Rolle in der Firma überhaupt nicht festgelegt war. Sie schwankte immer 
zwischen Leiharbeit und interner Arbeit. Aber auch dieser Glücksfall der 
internen Arbeit dauerte nur 3 Monate, weil der Auftraggeber (ein 
Automobil-Zulieferer) die Sache als Wettbewerb mehrfach ausgeschrieben 
hatte und sich nun für jemand anders entschied.

Ich hatte auch noch einen zweiten kurzen TEST-Einsatz (2 Monate) 
innerhalb eines Entleiher-Konzerns. Die Anforderungsdokumentation war 
lückenhaft. Um die Lücken zu füllen holten sie einen ostdeutschen 
Kollegen aus meiner Leihfirma, der das Programm selbst mit implementiert 
hatte. Er bog das Testdokument gerade und schickte mich Kaffee-Kochen. 
"Dass du bloß nicht Freitags nach 8 Stunden so einfach nach Hause gehst! 
Das Projekt ist dringend..." Ich: "Wie sieht es aus nach 10 Stunden mit 
dem Arbeitsschutz, was sagst du dem Staatsanwalt?" K: "Na und, der ist 
bestechlich."

von Michael S. (technicans)


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Robocash schrieb:
> "Na und, der ist
> bestechlich."

Ganz sicher nicht. Der wird nur kein öffentliches Interesse sehen
und das zu den Akten legen bzw. erst mal eine Akte anlegen. Wenn
die Akte im laufe der Zeit nicht deutlich dicker wird passiert
da gar nichts.

von Besucher (Gast)


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Ich wurde mal für die Planung elektrischer Anlagen eingestellt. Nach 
kurzer Zeit wurden wesentliche Aufgabengebiete ausgelagert.

Somit musste ich mir wegen mittelfristig drohender Arbeitslosigkeit eine 
andere Stelle suchen.

von Michael S. (technicans)


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Mich hat man schon öfters eingestellt, obwohl in Wahrheit nachhaltig
nicht genug Arbeit da war. Die hatten mich wohl so unterschätzt das
ich durch meinen Fleiß mich selbst ausgebootet hatte. Dumm gelaufen.

von Mark B. (markbrandis)


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lustig schrieb:
> Da Du bestimmt keine schriftliche Anweisung über 16 h Arbeitszeit
> bekommen hast, wäre ab 10h evtentuell Dein berufsgenossenschaftler
> Schutz für Arbeits- und vor allem Wegenunfälle (Autobahn) erloschen.

Nein, wäre er nicht. Es könnte freilich sein, dass die 
Berufsgenossenschaft den Arbeitgeber in Regress nimmt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Unfallversicherung_in_Deutschland#Gef.C3.A4hrdung_des_Versicherungsschutzes

von UR Schmitt (Gast)


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Mich würde interessieren warum sich jemand den Namen "AG-Vorstand" gibt.

von Ralf (Gast)


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Ich habe eigenlich immer das gemacht, wofür ich mich interessiert habe. 
Beworben wurde immer leicht etwas anderes, aber die Firmen haben den Job 
ja auch nie richtig dargestellt. Aufgabeninhalte wandern!

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