Entwickler schrieb:
> Ich mache zurzeit eine Ausbildung (nicht im Entwicklungsbereich) und
> entwickle in meiner Freizeit Android-Apps.
> Ich würde nun auch gerne Apps im Market verkaufen.
Bist du noch minderjährig? Dann vergiss es erst mal, oder
du schiebst ein Elternteil vor. Dann brauchst du auch
nichts berücksichtigen.
> Das Einverständnis vom Betrieb wird kein Problem sein.
Du darfst deinem Betrieb bloß keinen Konkurrenz machen und trotzdem
muss du noch deinen vertraglichen Pflichten nachkommen.
> Wie siehts mit Gewerbeanmeldung aus? Kosten?
Frag bei deinem Ordnungsamt im Gewerbedezernat nach. Das kann
von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Kleingewerbe würde
ja erst mal reichen.
> Wird Einkommenssteuer fällig? Apps + Ausbildungsvergütung
> (Ausbildung: 550 Netto/Brutto hab ich nicht im Kopf)
Das frag mal lieber deine Steuerberater, wenn der alle deine Zahlen hat.
> Wie läuft das mit der Umsatzsteuer?
Kannst du weg lassen, weil du eh kaum Investitonen/Kosten haben wirst
und da sich die Verrechnung mit der Vorsteuer nicht lohnt.
> Fällt das Kindergeld weg? Bis Anfang 3tes oder 4tes Lehrjahr bekomm ichs
> noch.
Das bekommen gewöhnlich deine Eltern und daher denke ich mal das das
unangetastet bleibt, aber ich würde mal die Stelle fragen die das
Kindergeld bezahlt.
> Sonstige Kosten/Rechte/Pflichten die auf mich zukommen?
Du musst für den Murks den du vielleicht anstellst haften und da
wäre für den Firmeninhaber eine Betriebshaftpflicht usus.
> Ich erwarte keine riesen Umsätze (es werden aber auch die primitivsten
> Apps massenweise verkauft :D), möchte aber nichts verkehrt machen, was
> später zum Problem wird.
Das Risiko musste halt eingehen, das ist das Leben.
> Zurzeit ist auch nicht viel Geld für Investitionen da (WG-Wohnung, Auto,
> etc. ist teuer) :D
Ein Extra-Zimmer könnte dein Steuerberater vielleicht bei der Steuer
geltend machen aber es muss auch geklärt werden ob man in seiner Bude
überhaupt ein Kleingewerbe ausüben darf. Am besten man macht mal
einen Kurs bei der IHK über Existenzgründung und Mindestbuchhaltung
mit. Wenn du danach immer noch Bock hast, kannste deine Produkte
über Ebay verticken, aber wenn es nur wenige Geschäftsvorfälle sind,
dann geht das auch ohne Gewerbeanmeldung. Mein letzter Wissenstand lag
so bei 30 Geschäften pro Jahr aber das sieht jedes Land anders.
Spätestens wenn man abgemahnt wird, wird sich ein Gewerbe nicht
vermeiden lassen.