Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Bruttogehalt bei ERA12/A0


von med (Gast)


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Hallo,

Ich habe ein Arbeitsangebot als Ingenieur bei einer grossen Firma in 
Bayern bekommen, nach dem Tarifvertrag ERA, Gruppe 12 / A0.

Im Vetrag für 40St/Woche steht:
ERA 12A0 Grundentgelt: 5117€
Sonderzulage: 285€
Gesamt: 5402€

Es gibt keine weitere Informationen (Leistungszulagen, Urlaubs- und 
Weihnachtsgeld...)

Die Verhandlung war immer mit dem jährlichen Bruttogehalt, und jetzt bin 
ich mir nicht mehr sicher, was die Firma mir im Brutto-jährlich 
anbietet, und ob das entspricht, was wir ausgemacht haben.

Wie soll man das jährliche Bruttogehalt daraus rechnen? Einfach 
Gesamt*12? 14% Leistungszulage darauf? Weihnachts- und Urlaubsgeld noch?

Bin echt verwirrt :)

von Marx W. (Gast)


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med schrieb:
> Wie soll man das jährliche Bruttogehalt daraus rechnen? Einfach
>
> Gesamt*12? 14% Leistungszulage darauf? Weihnachts- und Urlaubsgeld noch?

Wer soviel Kohle bekommt sollte doch wohl in der Lage sein das selbst 
rauszubekommen!

von med (Gast)


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Entschuldigung für die Ignoranz...

Ich bin Ausländer, arbeite zur Zeit woanders, und sich mit dem Deutschen 
ERA-System auszusetzen ist für mich ehrlich gesagt nicht einfach...

Kann da jemand helfen?

von Roger Wilco (Gast)


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Soweit ich weiß bekommst du laut Tarifvertrag noch zusätzlich 70% eines 
Monatsgehalts als Urlaubsgeld und, je nach Betriebszugehörigkeit, 25% - 
55% eines Monatsgehalts als Weihnachtsgeld.

Bezüglich der Leistungszulage kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da 
die meines Wissens nach von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedliche 
gehandhabt wird.

HTH

von med (Gast)


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Ok, danke. Dann sind es ~13 Monate/Jahr.

Bezüglich Leistungszulage: ich kenne mich auch wie gesagt gar nicht aus. 
Auf der Webseite von der IG Metall steht, dass die Firmen im 
Durchschnitt 14% Leistungszulage zahlen (bzw. zahlen müssen). Ob es auch 
so ist... ? Sind diese dann fürs Brutto-Jahresgehalt zu betrachten?

von Mark B. (markbrandis)


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Ich kenne das so, das 14% tatsächlich der Durchschnitt ist, man diesen 
aber nicht sofort bekommt. Hier in der Firma ist es so, dass man mit 0% 
einsteigt und nach sechs Monaten im Betrieb 5% bekommt. Allerdings geht 
es hier auch eher geizig zu. :-(

von Ihmchen (Gast)


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Ich würde eher sehen, ob die Arbeit interessant ist, Spaß macht und die 
Mitarbeiter einen netten Eindruck machen. Beim Vorstellungsgespräch kann 
man das alles erfahren. Das Geld ist doch eher zweitrangig. Ein großer 
Teil geht doch so und so bei der Steuer drauf.
Eine super bezahlte Arbeit in einem schlechten Umfeld ist großer Mist.
Ich habe nur das immer gemacht, was gefallen hat.

von billydeedaniels (Gast)


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Hallo,

ich kann dir dazu folgendes sagen:
ERA 12 A bei 35h sollte 4.477 € sein.
Für 40h wären es demnach 5.066 €

Urlaubsgeld wie bereits erwähnt 70%
Weihnachtsgeld gestaffelt nach Zugehörigkeit wie folgt:
 6 Monate: 25%
12 Monate: 25%
24 Monate: 45%
36 Monate: 55%

Die Leistungszulage wird in Punkten ausgelegt.
Hier sind 1 bis 100 Punkte möglich was einer Gehaltszulage von 0,28%-28% 
gleichkommt.
Je nach Beurteilungsbogen sind hier durchaus nur 5er Schritte im 
Punktesystem möglich.

In den ersten drei Monaten bekommst du keine Leistungspunkte.
Die Sonderzulage ist eine freiwillige und wird meist mit der 
Leistungszulage nach den drei Monaten kompensiert.

Ich gehe von meiner Tabelle und den oben genannten Werten aus:
5.066 €
  285 € Sonderzulage

5.351 € pro Monat

Nach den drei Monaten könntest du z.B. 25 Punkte bekommen was 7% auf dem 
Grundlohn sind.
Sind also ca. 5.421 €

Die Sonderzulage würde damit um 70 € überstiegen werden.

von Dirk (Gast)


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Das ist wirklich gutes Geld. Darf ich fragen, welche Branche und 
wieviele Jahre BE du hast?

von Kuendigung (Gast)


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@billydeedaniels

Mal eine Frage zu der Sonder- und Leistungzulage.

Ich habe ein Vertragsangebot erhalten. Dort ist eine Sonderzulage von 
ca. 13% enthalten. Würde dies bedeuten, dass sich durch die 
Leistungszulage mein Endgehalt erst steigt, wenn diese >13% des 
Grundgehaltes wäre? Und dann auch nur minimal?

Ich bin euigentlich davon ausgegangen, dass sie sich zu der Sonderzulage 
komplett addiert.

von Dirk (Gast)


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Kuendigung schrieb:
> @billydeedaniels
>
> Mal eine Frage zu der Sonder- und Leistungzulage.
>
> Ich habe ein Vertragsangebot erhalten. Dort ist eine Sonderzulage von
> ca. 13% enthalten. Würde dies bedeuten, dass sich durch die
> Leistungszulage mein Endgehalt erst steigt, wenn diese >13% des
> Grundgehaltes wäre? Und dann auch nur minimal?

Ja, das ist so richtig. Die Sonderzulage dient meistens zum Anlocken.. 
;-) Manchmal werden sogar Tariferhöhungen damit verrechnet. Ist aber 
nicht über all so.

von Marx W. (Gast)


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Dirk schrieb:
> Manchmal werden sogar Tariferhöhungen damit verrechnet. Ist aber
>
> nicht über all so.

Zu 50% kann die Tariferhöhung mit der tairflichen Leistungszulage 
verrechnet werden!

von WT (Gast)


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Raider schrieb im Beitrag #2390800:
> Kein Wunder, zeigt deine Minderwertigkeitskomplexe als FHler!

Probleme? Wohl keinen Schulabschluss geschafft? ;-)

von Frage (Gast)


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Dirk schrieb:
> Ja, das ist so richtig. Die Sonderzulage dient meistens zum Anlocken..
>
> ;-) Manchmal werden sogar Tariferhöhungen damit verrechnet. Ist aber
>
> nicht über all so.

Hi,

kann damit auch ein Untergruppen-Sprung z.B. 10a auf 10b verrechnet 
werden?

von med (Gast)


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Hallo,

Ich wollte mich für die Infos bedanken. Es ist echt interessant zu 
erfahren, wie dies mit Sonder- und Leistungszulage geregelt wird.

Wenn man mit der Sonderzulage verhandelt hat man dann nur kurzfristig 
einen Vorteil, langfristig nicht... der einzige Weg wäre dann als AT 
eingestellt zu werden, da sind meine Chancen zur Zeit aber gering.

Zu Dirk: im Bereich Medizintechnik. Ich habe ~8 Jahre BE hinter mir 
(einschl. Promotion).

von ERA-Neuling (Gast)


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Seid ihr Euch bzgl. der Verrechnung der Sonderzulage mit einer 
potentiellen Leistungszulage sicher?
Das kann ich mir so ja fast nicht vorstellen, denn dies würde ja den 
Sinn einer Unternehmensweiten Sonderzulage völlig entstellen.

Grüße!

von Tom (Gast)


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@ERA-Neuling

Moin,

hab grad mal explizit in meinen Vertrag geschaut (bin ab November auch 
ERA Neuling) und da steht sinngemäß, dass eine individuelle 
Leistungszulage (also nach der Beurteilung) mit einer übertariflichen, 
freiwilligen Zulage verrechenbar ist. Ferner ist eine Erhöhung des 
Tarifentgelts ebenso auf diese Zulage anrechenbar. Ich denke das 
entspricht der gängigen Praxis, die auch hier im Forum vertreten wird.

Cheers

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