Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Sind manchen Firmen Arbeitsgesetze einfach egal?


von Henry Denault (Gast)


Lesenswert?

Hi Leute,

ich bin Dipl Ing und meistens auf Inbetriebnahme bei einem 
mittelständischen Anlagenbauer. Letzte Woche: Einsatz in der 
Inbetriebnahme bei einer noch nicht voll funktionsfähigen Anlage.

Arbeitstag begann an einem Montag 8.00 Uhr früh bei der Anlage.
Nichts lief. Ich versuchte alles zu managen, die Systeme standen. Ich 
versuchte alles zu geben. So um halb 2 Uhr früh haben wir dann die 
Produktionsmenge durchgebracht (Anlagen waren noch nicht so weit für 
diese Menge). D.h. ich hatte da einen 17-Std. Tag.

Ich kam um halb 3 Uhr früh nach Hause. Um 6 Uhr früh stand ich wieder 
auf um zu einem Mitarbeitergespräch. Da wurde ich befördert (wenigstens 
was). 1 Std später wieder auf die Anlage. Wieder bis Mitternacht voll 
gearbeitet. War dann wieder ein ca. 14-16 Std Tag. Ist sowas normal?

Sollte da irgendwas allein nur bei der Fahrt am Arbeitsweg passieren, 
wären meine Chefs schön dran. Auch passieren bei Müdigkeit die meisten 
Unfälle.
Auch ich selber bin nicht der Klügste - muss ich eingestehen - dass ich 
das mitgemacht habe, aber ich bin sehr ehrgeizig und ich mag meine 
Arbeit und bin gut darin. Wir haben alle veranschlagten 
Produktionsmengen durchgebracht. Die restliche Woche ist es dann wieder 
besser gelaufen.

Bald ist dann noch Gehaltsgespräch. Was würdet ihr fordern? Was würdet 
ihr machen.
Bin erst seit ca. 2 Jahren in der Firma, aber bereits jetzt schon sehr 
gut, d.h. ich übertreffe bereits jetzt viele in der Firma.

Ich denke ich werde mich irgendwann mal bei Firmen wie IBM, Google, ABB 
etc. umsehen. Schönen Tag noch.

Henry

von OhOh (Gast)


Lesenswert?

Soweit ich weiss, sind mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag für 
Angestellte garnicht zulässig.

von D. K. (Gast)


Lesenswert?

OhOh schrieb:
> Soweit ich weiss, sind mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag für
> Angestellte garnicht zulässig.

Nach §3 ArbZG schon, allerdings (bin kein Jurist) könnte es sein, daß 
§14 ArbZG zieht...

Viele Grüße,

  Wizz

von Artur (Gast)


Lesenswert?

keiner Zwingt dich doch solange zu arbeiten. Wenn was passiert bist du 
selber Schuld.

von Axel (Gast)


Lesenswert?

Wenn Dir Geld wichtiger ist als Dein Leben und Deine Gesundheit, warum 
beklagst Du Dich dann? Zu solchen Arbeitszeiten gehören auch immer zwei 
Seiten, niemand kann Dich zwingen.

Von daher gibt es genau 2 Möglichkeiten:

1. Weiter so (frohes Schaffen!), aber dann bitte nicht herumjammern.
2. Bei den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass nach spätestens 10 
Stunden Schluss ist mit Arbeiten, und dies auch durchziehen.

von Backflow (Gast)


Lesenswert?

>Zu solchen Arbeitszeiten gehören auch immer zwei Seiten, niemand kann >Dich 
zwingen

D.K. hat den richtigen Paragraphen zitiert: $14 Außergewöhnliche Fälle

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

>und dies auch durchziehen.

Ziemlich dünnes Eis für den Abeitnehmer. Ist irgendwie traurig, daß 
unsere angeblich so hoch gebildete Ing-Kaste unfähig ist, sich über das 
sie selbst betreffene Arbeitszeitgesetz zu infomieren.
Aber dafür wissen sie, wie man welchen Titel auf der Visitenkarte 
anzugeben hat.

von Krapao (Gast)


Lesenswert?

Hat dein AG das so angeordnet oder hast du selbst den Arbeitstag 
verlängert und dein AG hatte keine Gelegenheit zu intervenieren?

Wieso war es für dich nicht möglich rechtzeitig vom AG einen Kollegen 
anzufordern, um die Arbeit innerhalb normaler Zeiten zu schaffen?

Auch wenn das von der Anlage nicht in normalen Zeiten zu schaffen war 
oder die Anlage "durchlaufen" musste, um das Pensum zu schaffen, hättest 
du dich bei normalen Arbeitszeiten mit einem Kollegen abwechseln können.

von Höffi (Gast)


Lesenswert?

Also 15 bis 17h ist hart...  12h kann man durchaus mal(!) zwei drei Tage 
in einer Woche machen wenns brennt.
Aber 17h und den nächsten Tag wieder 15h und wer weiss was am nächsten 
kommt... neee!

von Krapao (Gast)


Lesenswert?

Vielleicht liest sich mein Beitrag vorher zu hart. Verbuche die Aktion 
unter Lernen für die Zukunft. Weder dem Kunden noch dem AG bringen 
solche Kamikazeaktionen was. Meistens gibt es andere Lösungen und die 
darf man "als Studierter" im Eifer des Gefeechts nicht vergessen.

von G. L. (glt)


Lesenswert?

12 Std. sind für einen nicht schwer körperlich Arbeitenden doch easy - 
darüber hinaus wirds happig.

Kurzfristige Engpäße zu bewältigen ist das Eine, langfristige 
Fehlplanungen das Andere.

Als Ing. sollte man schon entscheiden können, was man verantworten will 
u. kann.

von Ich (Gast)


Lesenswert?

Henry Denault schrieb:
> Arbeitstag begann an einem Montag 8.00 Uhr früh bei der Anlage.
> Nichts lief. Ich versuchte alles zu managen, die Systeme standen. Ich
> versuchte alles zu geben. So um halb 2 Uhr früh haben wir dann die
> Produktionsmenge durchgebracht (Anlagen waren noch nicht so weit für
> diese Menge). D.h. ich hatte da einen 17-Std. Tag.

Kann vorkommen, das Ding muss wieder laufen, dem Kunden interessiert 
keine 10 Stunden Regelung, Gesetz hin oder her.


G. L. schrieb:
> Kurzfristige Engpäße zu bewältigen ist das Eine, langfristige
> Fehlplanungen das Andere.
>
> Als Ing. sollte man schon entscheiden können, was man verantworten will
> u. kann.

Wenn das "mal" vorkommt, also nicht jede Woche und man dann auch die 
Möglichkeit hat, die Mehrarbeit in Freizeit umzusetzten ist das OK.

Ich halte das so, wenn mir Mehrarbeit kein Problem macht, sollte meinem 
Chef mir mal ein verlängertes Wochenende zu gönnen auch kein Problem 
machen.

von Robocash (Gast)


Lesenswert?

Für den Chef eine gute Sache: Fixe Personalkosten gespart und du bist 
ein Puffer für schwankende Nachfrage. Es gab dafür ja mal die 
Überstundenzuschläge. Bei Angestellten hat man dafür das Festgehalt 
erfunden. Schließlich kam meine ehemalige Firma damals auf die Idee, bei 
geringerer ANÜ-Stundenzahl Stunden vom Festgehalt abzuziehen. Das 
Festgehalt war also nur als Obergrenze gedacht.

=> Aber gut, mach die Überstunden, dann sinken die Warenpreise und ich 
brauche gar nicht mehr arbeiten zu gehen...

von Malignes Melanom (Gast)


Lesenswert?

Ich schrieb:
> Wenn das "mal" vorkommt, also nicht jede Woche und man dann auch die
>
> Möglichkeit hat, die Mehrarbeit in Freizeit umzusetzten ist das OK.

Tja, dann wird der Chef aber in Fällen wo so etwas absehbar ist eben den 
"Brenner" einsetzen, anstatt einen zweiten Mitarbeiter mitzuschicken, 
den er womöglich erst noch einstellen müsste.

Und irgendwann wird der "Brenner" auch "ausbrennen" und kündigen. Oder 
ihm werden immer mehr Fehler unterlaufen und er wird gekündigt.

von yellowstone (Gast)


Lesenswert?

Solbald du merkst es geht dir an die Psyche oder deinen Körper, such dir 
sofort was anderes. Ansonsten lass dir den Spaß königlich entlohnen!

von zaza (Gast)


Lesenswert?

Henry Denault schrieb:
> Ich denke ich werde mich irgendwann mal bei Firmen wie IBM, Google, ABB
> etc. umsehen. Schönen Tag noch.
Wie viele Inbetriebnehmer Google/IBM wohl so brauchen?

von J.T.Kork (Gast)


Lesenswert?

Du machst dich nach dem Arbeitszeitgesetz sogar strafbar. Ebenso dein 
Arbeitgeber. Der wahrscheinlich noch mehr, da er dich offensichtlich 
nicht darüber informiert hat, dass mehr als 10 Stunden nicht zulässig 
sind.

Im Übrigen muss das Arbeitszeitgesetz im Betrieb verfügbar sein.

von J.T.Kork (Gast)


Lesenswert?

... kleiner Nachtrag noch:
Das Arbeiszeitgesetz gilt selbstverständlich nur bei Einsatz innerhalb 
Deutschlands.

von Backflow (Gast)


Lesenswert?

>Du machst dich nach dem Arbeitszeitgesetz sogar strafbar.

Und noch so einer, der das Gesetz nicht gelesen hat. Zitiere doch 
einfach den Paragraphen unter Berücksichtigung von §14, der das Ganze zu 
einer Straftat macht.

Wirt Du vermutlich nicht können.

von Höffi (Gast)


Lesenswert?

> Wie viele Inbetriebnehmer Google/IBM wohl so brauchen?


Oh ganz viele:

http://www.youtube.com/watch?v=-UfZVS58kzU

von Hans_Dampf (Gast)


Lesenswert?

Auszüge aus dem ArbZGes

>>D.h. ich hatte da einen 17-Std. Tag

> § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

> (1) Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden
> nicht überschreiten.

> (2) Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn
> innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
> Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Beachte: 1 Woche hat 6 Werktage!

>>Ich kam um halb 3 Uhr früh nach Hause. Um 6 Uhr früh stand ich wieder auf

> § 5 Ruhezeit

> (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit
> eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

und für Deinen Chef:

> § 22 Bußgeldvorschriften

> (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder
> fahrlässig

> 1. entgegen § 3 oder § 6 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 11
> Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus
> beschäftigt,
> 2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen
> Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,
> 3. entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5
> Abs. 2 die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen
> Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht,
> ...

> § 23 Strafvorschriften

> (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten
> Handlungen

> 1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines
> Arbeitnehmers gefährdet oder
> 2. beharrlich wiederholt,

>wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Weiterhin frohes Schaffen!

von Riddick (Gast)


Lesenswert?

Artur schrieb:
> keiner Zwingt dich doch solange zu arbeiten.

Wenn die Alternative Arbeitslosigkeit ist, würde ich das schon als eine 
Art von Zwang bezeichnen.

von Dipl.-Ing. (Gast)


Lesenswert?

Backflow schrieb:
> Ziemlich dünnes Eis für den Abeitnehmer. Ist irgendwie traurig, daß
> unsere angeblich so hoch gebildete Ing-Kaste unfähig ist, sich über das
> sie selbst betreffene Arbeitszeitgesetz zu infomieren.
> Aber dafür wissen sie, wie man welchen Titel auf der Visitenkarte
> anzugeben hat.

Full ACK.

von J.T.Kork (Gast)


Lesenswert?

Backflow schrieb:
>>Du machst dich nach dem Arbeitszeitgesetz sogar strafbar.
>
> Und noch so einer, der das Gesetz nicht gelesen hat. Zitiere doch
> einfach den Paragraphen unter Berücksichtigung von §14, der das Ganze zu
> einer Straftat macht.
>
> Wirt Du vermutlich nicht können.


Ich korrigiere mich in einer Sache:
Es handelt sich bei diesem Fall wohl um eine Ordnungswidrigkeit, da kein 
Vorsatz oder eine beharrliche Wiederholung vorliegt.

Allerdings kann ich aus Henrys Beschreibung keinen außergewöhnlichen 
Fall gemäß §14 erkennen.

von Backflow (Gast)


Lesenswert?

>Allerdings kann ich aus Henrys Beschreibung keinen außergewöhnlichen
>Fall gemäß §14 erkennen

Ob Du das erkennst, ist glaube ich ziemlich egal.

von J.T.Kork (Gast)


Lesenswert?

Backflow schrieb:
>>Allerdings kann ich aus Henrys Beschreibung keinen außergewöhnlichen
>>Fall gemäß §14 erkennen
>
> Ob Du das erkennst, ist glaube ich ziemlich egal.

Sehr sinnvoller Beitrag - bravo.
Der Herr Backflow hat natürlich die Weisheit für sich allein gepachtet.

Ziemlich arrogante Einstellung!

von Steel (Gast)


Lesenswert?

Henry Denault schrieb:
> Ich denke ich werde mich irgendwann mal bei Firmen wie IBM, Google, ABB
>
> etc. umsehen. Schönen Tag noch.

Glaube kaum dass google einen Inbetriebnehmer brauchen kann... Und die 
goldenen Zeiten für Inbetriebnehmer bei ABB sind auch lange vorbei, auch 
dort sind die Arbeitsbedingungen heutzutage mies...

von Backflow (Gast)


Lesenswert?

>Der Herr Backflow hat natürlich die Weisheit für sich allein gepachtet.

Deine Ansicht ist nun einmal irrelvant, auch wenn das weh tut. Im 
Endeffekt entscheiden Arbeitsgerichte.

>Ziemlich arrogante Einstellung!

Ich halte mich da lieber an die Realität, als an die Ansichten von 
Leuten, die aufgrund dieses Threads das erste Mal in ihrem Leben mit 
diesem Thema konfrontiert wurden.

von Axel Laufenberg (Gast)


Lesenswert?

Die Behörden sehen das schon recht locker, solange nichts passiert. Da 
werden diese Paragraphen recht locker ausgelegt.

Wenn aber was passiert, und die Versicherungen jemanden suchen, der den 
Spass bezahlt, wird er in einem solchen Fall ganz eng für den 
Arbeitgeber.

Der Arbeitnehmer ist dabei übrigens relativ fein raus. es ist Aufgabe 
des AG dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden, der AN ist 
dabei dem Direktionsrecht des AG unterworfen.

Gruss
Axel

von Ich (Gast)


Lesenswert?

Es gab mal "Ärger" weil im Rahmen der Inbetriebsetzung bei xxx 
(Deutschland) manche die 10 Stundengrenze und das Arbeiten am Sonntag 
sehr locker gesehen haben.

Es wurde dann auf die bestehenden Gesetze hingewiesen.
2 Wochen später lief aber alles wieder wie gewohnt.

von zaza (Gast)


Lesenswert?

Anton Hirtmann schrieb im Beitrag #2400083:
> Axel Laufenberg schrieb:
>> Die Behörden sehen das schon recht locker, solange nichts passiert. Da
>> werden diese Paragraphen recht locker ausgelegt.
> Gab es denn schon mal Präzedenzfälle?
Falls du da gerade eine Diskussion mit deinem Chef oder so hast, 
solltest du auch die richtigen Worte nehmen. In Deutschland gibt es gar 
keine Präzedenzfälle, manchmal gibt es Grundsatzentscheidungen, die 
werden aber eher selten gefällt.
Nach anderen Urteilen solltest du einfach mal die Suchmaschine deines 
Vertrauens befragen. ;-)

http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung

von Michael K. (charles_b)


Lesenswert?

Also, im Beratungsbereich sind ultra-lange Arbeitszeiten von früh 
morgens bis tief in die Nacht eher die Regel als die Ausnahme.

Gut, man arbeitet eher am Schreibtisch und die Unfallgefahren dürften 
bis auf umfallende Kaffeetassen eher gering sein.

Bezahlt wird ohnehin "pauschal", so dass Überstunden auch nicht bezahlt 
werden.

Getragen wird dieser Wahnsinn, dass man nach einigen Jahren dann einen 
guten Posten in der Industrie ergattern kann.

von Juppi J. (juppiii)


Lesenswert?

Es ist ganz einfach,jeder muss mit den Folgen seiner eigenen
Entscheidung rechnen,gegebenfalls dagegen vorgehen!!!

von Franz (Gast)


Lesenswert?

@ Axel, die Ausreden der AG bzgl. Direktionsrecht sind dir 
wahrscheinlich absolut fremd?
Der AG sitzt irgendwo in seinem Büro in der Firma, und der 
enthusjastische junge MA macht einfach einen auf Rambo, Arbeiten bis zum 
Umfallen.
Wie dann hier noch zu lesen ist, mit der Absicht daraus Vorteile zu 
schlagen.
Wo bitte ist da der Sinn oder Hintergrund nach einem Fehlverhalten des 
AG´s? Der wird es vllt. gar nicht wissen, oder erfahren haben.
Inbetriebnahme passiert i.d.R. fernab der Firma, und wenn da jemand 
seine eigenen Regeln macht.
Oder TO was war dein primärer Auftrag als Weisung deines 
Fachvorgesetzten, nicht der des Kunden?

von zaza (Gast)


Lesenswert?

Franz schrieb:
> Wo bitte ist da der Sinn oder Hintergrund nach einem Fehlverhalten des
> AG´s? Der wird es vllt. gar nicht wissen, oder erfahren haben.
> Inbetriebnahme passiert i.d.R. fernab der Firma, und wenn da jemand
> seine eigenen Regeln macht.
Da hast du absolut Recht. Gute Arbeitgeber geben deshalb auch 
'Allgemeine Verhaltensregeln für die Mitarbeiter' raus und lassen sich 
die Einsicht auch vom Arbeitnehmer unterschreiben, um sowas zu 
unterbinden. Problem ist oft, was auf dem Papier steht und was in der 
Realität passiert. Gerade deswegen ist die Antwort auf deine letzte 
Frage (s.u.) sehr interessant.
Franz schrieb:
> Oder TO was war dein primärer Auftrag als Weisung deines
> Fachvorgesetzten, nicht der des Kunden?

von Jodler (Gast)


Lesenswert?

Ach was, ein paar solcher Tage können nun mal vorkommen. Ranklotzen wird 
ja offensichtlich durchaus belohnt (Beförderung+Gehalt). Wenn dann auch 
mal die Flexibilität da ist, hier und da später zu kommen oder wegen 
"Handwerkern" mal von zuhause zu arbeiten, ist's doch ok.

Also solange das sich nicht über Jahre hinzieht und auch halbwegs 
befriedigend ist, warum denn nicht.

Auf keinen Fall beschweren - wäre ja blöd vor der Gehaltsverhandlung. 
Ansosnten einfach selbst steuern - z.B. auch mal sagen, es war nicht 
mehr sinnvoll weiterzumachen, wegen Übermüdung, etc.

Arbeitszeitgesetze zu zitieren, wäre kontraproduktiv für Dich.

Grüsse

von Gästle (Gast)


Lesenswert?

Eine Hand wäscht die andere, dein Einsatz sollte sich beim anstehenden 
Mitarbeitergespräch in bare Münze umwandeln. Falls es sich dabei 
herausstellt dass nur eine Hand wäscht musst du die Konsequenzen ziehen, 
notfalls einen anderen AG suchen. Auf stur schalten wird letzten Endes 
dir schaden.
Auf Inbetriebnahme geht es eben nicht zu wie beim Daimler am Band. Was 
zählt ist das Ergebnis. Ich hatte solche Tage auch schon. Wenn es zu 
viel wird ist es an dir für eine ausreichende Ruhepause zu unterbrechen, 
auf die gestiegene Unfallgefahr zu verweisen hilft manchmal. Wenn du 
z.B. auf dem Weg ins Hotel einen Unfall baust und es kommt heraus dass 
du völlig übermüdet bist wird man dich über den gleichen Kamm scheren 
wie einen betrunkenen. Wenn es auf der Baustelle geschieht bekommt auch 
der Kunde Ärger.

von Axel Laufenberg (Gast)


Lesenswert?

Franz schrieb:
> @ Axel, die Ausreden der AG bzgl. Direktionsrecht sind dir
> wahrscheinlich absolut fremd?
> Der AG sitzt irgendwo in seinem Büro in der Firma, und der
> enthusjastische junge MA macht einfach einen auf Rambo, Arbeiten bis zum
> Umfallen.
> Wie dann hier noch zu lesen ist, mit der Absicht daraus Vorteile zu
> schlagen.
> Wo bitte ist da der Sinn oder Hintergrund nach einem Fehlverhalten des
> AG´s? Der wird es vllt. gar nicht wissen, oder erfahren haben.
> Inbetriebnahme passiert i.d.R. fernab der Firma, und wenn da jemand
> seine eigenen Regeln macht.
> Oder TO was war dein primärer Auftrag als Weisung deines
> Fachvorgesetzten, nicht der des Kunden?

Ich kenne das alles. Als ich Betriebsrat war, habe ich das Problem ganz 
einfach gelöst, indem ich bei der Geschäftsleitung mal freundlich 
gefragt habe, ob man nicht einfach mal beim Ordnungsamt nachfragen 
wolle, wie denn die rechtliche Sicht der Dinge sei.

Mit den Präzendenzfällen ist das so eine Sache. Rechtlich haben die 
keine Bedeutung, aber ein Geschäftsführer ist schon beeindruckt, wenn 
man dem Urteile unter die Nase hält, wo jemand bestraft wurde oder 
zahlen musste. Und hier ist eine Bewährungsstrafe durchaus wirksam, denn 
damit hat der richtig Probleme woanders einen Job zu bekommen.

Dann wurden ganz schnell Regelungen geschaffen, die wirkten.

Das Problem sind allerdings die Ings selber. Viele Jungings finden es ja 
total geil, wenn sie so gebraucht werden und ohne sie angeblich nix 
läuft. Da wird dann schön auf den BR geschimpft, wenn der die nach 15 
Stunden von der Maschine holen lässt. Naja, die habe ich dann halt 
gelassen.

Gruss
Axel

von d.t. (Gast)


Lesenswert?

na, so ist es ja auch nicht, kein ING arbeitet 15h und wenn er 15h 
macht, dann "arbeitet" er und "denkt" nicht, also nix mit "ingenieur"

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

Axel Laufenberg schrieb:
> Das Problem sind allerdings die Ings selber. Viele Jungings finden es ja
>
> total geil, wenn sie so gebraucht werden und ohne sie angeblich nix
>
> läuft. Da wird dann schön auf den BR geschimpft, wenn der die nach 15
>
> Stunden von der Maschine holen lässt. Naja, die habe ich dann halt
>
> gelassen.

Man kanns so sehen. Aber oft ist Inbetriebnahme einfach nicht der Ort wo 
noch gefragt wird: "Habt ihr die Überstunden auch angemeldet?"
Der Druck kommt vom Kunden, denen ist das Fremdpersonal "scheißegal"!
Von der eigenen Firma wird beim Kunden dann noch vom Vertrieb und der 
Inbetriebnahmeleitung haltlose Versprechen wg. Terminen und Startzeiten 
gemacht, die der einzelne dann Vorort ausbadet.

von Axel Laufenberg (Gast)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:

> Man kanns so sehen. Aber oft ist Inbetriebnahme einfach nicht der Ort wo
> noch gefragt wird: "Habt ihr die Überstunden auch angemeldet?"
> Der Druck kommt vom Kunden, denen ist das Fremdpersonal "scheißegal"!
> Von der eigenen Firma wird beim Kunden dann noch vom Vertrieb und der
> Inbetriebnahmeleitung haltlose Versprechen wg. Terminen und Startzeiten
> gemacht, die der einzelne dann Vorort ausbadet.

Das kann der Einzelne nicht durchfechten. Dafür gibt es ja Betriebsräte, 
die dafür vernünftige Betriebsvereinbarungen abschliessen sollten.

Solche Inbetriebnahmen kommen ja nicht überraschend, man kann dafür 
durchaus vernünftige Regelungen finden.

Aber wenn mal einer nach 15 Stunden in eine laufende Maschine greift, 
weil die Sicherheitsmechanismen wegen der Dringlichkeit abgeschaltet 
wurden, ist der Arm dann eben einfach mal weg. Den bringt dann kein 
Richter oder Arbeitgeber wieder. Letzterer wird dann aus 
gesundheitlichen Gründen nach einer Schamfrist kündigen und noch auf die 
grobe Fahrlässigkeit verweisen, um die Abfindung zu vermeiden.

Gruss
Axel

von Axel Laufenberg (Gast)


Lesenswert?

Zuckerle schrieb im Beitrag #2405193:
> Was heißt hier Überraschend, hat damit doch nichts zu tun! Als
> Inbetriebnehmer bist du der letzte Arsch, der den ganzen Müll von den
> Vorgängern richten darf um den Schrott in eine Form zu bringen wo eine
> halbwegs Funktionalität gegeben ist.
>
> Die meiste Mist wird hier von den Kaufleuten verzapft, welche die
> Projekte terminlich an die Wand fahren, dem Kunden Versprechungen machen
> welche nicht zu halten sind und du dann auf der IBN für die die Prügel
> eistecken darfst.
>
> Dafür bekommst du deine Kohle, in meinem Fall schon recht ordentlich!

Heul doch.

Aber tu nicht so, dass man da nichts dran ändern könnte. DU kannst da in 
Deinem Fall nichts dran ändern, aber nicht weil es nicht geht, sondern 
weil Dir dafür schlicht die Eier fehlen. Oder weil es Dir denn eben doch 
nicht wichtig genug ist.

Aber wenn das für Dich ok ist, dann ist doch alles in Ordnung. Nur, dann 
schimpf nicht auf die Kaufleute. Die machen ihren Job so, wie es für die 
optimal ist. Und wenn Du gerne der geprügelte Hund bist, dann planen die 
das eben für Dich mit ein.

Gruss
Axel

von Juppi J. (juppiii)


Lesenswert?

Die Probleme erinnern mich stark an Inbetribnahmen von Partei Objekten 
in den Sozialismus.
Aber ein Punkt war immer geklärt,der Versicherungsschutz.
Auch nach 36 Std Arbeitszeit,
Wobei man sagen muss,damals und heute sind in der Zeitspanne
bezahlte Ruhemöglichkeiten einbindbar.
Bloß ihr könnt heute kündigen,dann habt ihr vielleicht kurz keine 
Arbeit,
Bei einen Partei Objekt geht das nicht,da habt ihr "Lebenslänglich"

Also jammert nicht ,und lebt mit euren eigenen Entscheidungen.
mit Soz. Gruß

von PostMortem (Gast)


Lesenswert?

In Unternehmensberatungen sind 70h-Wochen ja völlig normal. Wie die es 
hinbekommen, öffentlich sogar noch stolz diese massive 
Gesetztesmissachtung zu bewerben (siehe deren Bewerberinternetseiten, 
Rubriken wie "Ein typischer Arbeitstag" o. ä.) ohne jegliche 
Konsequenzen, das ist mir wahrlich schleierhaft.

Fiel mir nur gerade in dem Zusammenhang ein.

von Marx W. (Gast)


Lesenswert?

PostMortem schrieb:
> In Unternehmensberatungen sind 70h-Wochen ja völlig normal. Wie die es
> hinbekommen, öffentlich sogar noch stolz diese massive
> Gesetztesmissachtung zu bewerben (siehe deren Bewerberinternetseiten,
> Rubriken wie "Ein typischer Arbeitstag" o. ä.) ohne jegliche
> Konsequenzen, das ist mir wahrlich schleierhaft.
Nun die haben auch keine Zeiterfassung.
Also, ist auch keine stichfester Nachweis vorhanden.
Die rechnen aber auch die Fahrtzeiten von der Wohnung an den 
Arbeitsplatz und zu den Kunden mit ein, sowie die Mittagspausen! Die 
arbeiten halt nicht, sondern sind echer anwesend. Sonst hält man sowas 
ja nur 6 Monate durch.
(Ich meine echt arbeiten!)

von PostMortem (Gast)


Lesenswert?

Marx W. schrieb:
> Die
> arbeiten halt nicht, sondern sind echer anwesend.

Da ist wohl was dran. ;)

von Hick-Hacker (Gast)


Lesenswert?

Mit Fahrzeit und Mittagspausen komm ich auch auf 70h :O

Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.