Hi Leute, ich bin Dipl Ing und meistens auf Inbetriebnahme bei einem mittelständischen Anlagenbauer. Letzte Woche: Einsatz in der Inbetriebnahme bei einer noch nicht voll funktionsfähigen Anlage. Arbeitstag begann an einem Montag 8.00 Uhr früh bei der Anlage. Nichts lief. Ich versuchte alles zu managen, die Systeme standen. Ich versuchte alles zu geben. So um halb 2 Uhr früh haben wir dann die Produktionsmenge durchgebracht (Anlagen waren noch nicht so weit für diese Menge). D.h. ich hatte da einen 17-Std. Tag. Ich kam um halb 3 Uhr früh nach Hause. Um 6 Uhr früh stand ich wieder auf um zu einem Mitarbeitergespräch. Da wurde ich befördert (wenigstens was). 1 Std später wieder auf die Anlage. Wieder bis Mitternacht voll gearbeitet. War dann wieder ein ca. 14-16 Std Tag. Ist sowas normal? Sollte da irgendwas allein nur bei der Fahrt am Arbeitsweg passieren, wären meine Chefs schön dran. Auch passieren bei Müdigkeit die meisten Unfälle. Auch ich selber bin nicht der Klügste - muss ich eingestehen - dass ich das mitgemacht habe, aber ich bin sehr ehrgeizig und ich mag meine Arbeit und bin gut darin. Wir haben alle veranschlagten Produktionsmengen durchgebracht. Die restliche Woche ist es dann wieder besser gelaufen. Bald ist dann noch Gehaltsgespräch. Was würdet ihr fordern? Was würdet ihr machen. Bin erst seit ca. 2 Jahren in der Firma, aber bereits jetzt schon sehr gut, d.h. ich übertreffe bereits jetzt viele in der Firma. Ich denke ich werde mich irgendwann mal bei Firmen wie IBM, Google, ABB etc. umsehen. Schönen Tag noch. Henry
Soweit ich weiss, sind mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag für Angestellte garnicht zulässig.
OhOh schrieb: > Soweit ich weiss, sind mehr als 10 Stunden Arbeit pro Tag für > Angestellte garnicht zulässig. Nach §3 ArbZG schon, allerdings (bin kein Jurist) könnte es sein, daß §14 ArbZG zieht... Viele Grüße, Wizz
keiner Zwingt dich doch solange zu arbeiten. Wenn was passiert bist du selber Schuld.
Wenn Dir Geld wichtiger ist als Dein Leben und Deine Gesundheit, warum beklagst Du Dich dann? Zu solchen Arbeitszeiten gehören auch immer zwei Seiten, niemand kann Dich zwingen. Von daher gibt es genau 2 Möglichkeiten: 1. Weiter so (frohes Schaffen!), aber dann bitte nicht herumjammern. 2. Bei den Vorgesetzten darauf hinweisen, dass nach spätestens 10 Stunden Schluss ist mit Arbeiten, und dies auch durchziehen.
>Zu solchen Arbeitszeiten gehören auch immer zwei Seiten, niemand kann >Dich zwingen D.K. hat den richtigen Paragraphen zitiert: $14 Außergewöhnliche Fälle http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf >und dies auch durchziehen. Ziemlich dünnes Eis für den Abeitnehmer. Ist irgendwie traurig, daß unsere angeblich so hoch gebildete Ing-Kaste unfähig ist, sich über das sie selbst betreffene Arbeitszeitgesetz zu infomieren. Aber dafür wissen sie, wie man welchen Titel auf der Visitenkarte anzugeben hat.
Hat dein AG das so angeordnet oder hast du selbst den Arbeitstag verlängert und dein AG hatte keine Gelegenheit zu intervenieren? Wieso war es für dich nicht möglich rechtzeitig vom AG einen Kollegen anzufordern, um die Arbeit innerhalb normaler Zeiten zu schaffen? Auch wenn das von der Anlage nicht in normalen Zeiten zu schaffen war oder die Anlage "durchlaufen" musste, um das Pensum zu schaffen, hättest du dich bei normalen Arbeitszeiten mit einem Kollegen abwechseln können.
Also 15 bis 17h ist hart... 12h kann man durchaus mal(!) zwei drei Tage in einer Woche machen wenns brennt. Aber 17h und den nächsten Tag wieder 15h und wer weiss was am nächsten kommt... neee!
Vielleicht liest sich mein Beitrag vorher zu hart. Verbuche die Aktion unter Lernen für die Zukunft. Weder dem Kunden noch dem AG bringen solche Kamikazeaktionen was. Meistens gibt es andere Lösungen und die darf man "als Studierter" im Eifer des Gefeechts nicht vergessen.
12 Std. sind für einen nicht schwer körperlich Arbeitenden doch easy - darüber hinaus wirds happig. Kurzfristige Engpäße zu bewältigen ist das Eine, langfristige Fehlplanungen das Andere. Als Ing. sollte man schon entscheiden können, was man verantworten will u. kann.
Henry Denault schrieb: > Arbeitstag begann an einem Montag 8.00 Uhr früh bei der Anlage. > Nichts lief. Ich versuchte alles zu managen, die Systeme standen. Ich > versuchte alles zu geben. So um halb 2 Uhr früh haben wir dann die > Produktionsmenge durchgebracht (Anlagen waren noch nicht so weit für > diese Menge). D.h. ich hatte da einen 17-Std. Tag. Kann vorkommen, das Ding muss wieder laufen, dem Kunden interessiert keine 10 Stunden Regelung, Gesetz hin oder her. G. L. schrieb: > Kurzfristige Engpäße zu bewältigen ist das Eine, langfristige > Fehlplanungen das Andere. > > Als Ing. sollte man schon entscheiden können, was man verantworten will > u. kann. Wenn das "mal" vorkommt, also nicht jede Woche und man dann auch die Möglichkeit hat, die Mehrarbeit in Freizeit umzusetzten ist das OK. Ich halte das so, wenn mir Mehrarbeit kein Problem macht, sollte meinem Chef mir mal ein verlängertes Wochenende zu gönnen auch kein Problem machen.
Für den Chef eine gute Sache: Fixe Personalkosten gespart und du bist ein Puffer für schwankende Nachfrage. Es gab dafür ja mal die Überstundenzuschläge. Bei Angestellten hat man dafür das Festgehalt erfunden. Schließlich kam meine ehemalige Firma damals auf die Idee, bei geringerer ANÜ-Stundenzahl Stunden vom Festgehalt abzuziehen. Das Festgehalt war also nur als Obergrenze gedacht. => Aber gut, mach die Überstunden, dann sinken die Warenpreise und ich brauche gar nicht mehr arbeiten zu gehen...
Ich schrieb: > Wenn das "mal" vorkommt, also nicht jede Woche und man dann auch die > > Möglichkeit hat, die Mehrarbeit in Freizeit umzusetzten ist das OK. Tja, dann wird der Chef aber in Fällen wo so etwas absehbar ist eben den "Brenner" einsetzen, anstatt einen zweiten Mitarbeiter mitzuschicken, den er womöglich erst noch einstellen müsste. Und irgendwann wird der "Brenner" auch "ausbrennen" und kündigen. Oder ihm werden immer mehr Fehler unterlaufen und er wird gekündigt.
Solbald du merkst es geht dir an die Psyche oder deinen Körper, such dir sofort was anderes. Ansonsten lass dir den Spaß königlich entlohnen!
Henry Denault schrieb: > Ich denke ich werde mich irgendwann mal bei Firmen wie IBM, Google, ABB > etc. umsehen. Schönen Tag noch. Wie viele Inbetriebnehmer Google/IBM wohl so brauchen?
Du machst dich nach dem Arbeitszeitgesetz sogar strafbar. Ebenso dein Arbeitgeber. Der wahrscheinlich noch mehr, da er dich offensichtlich nicht darüber informiert hat, dass mehr als 10 Stunden nicht zulässig sind. Im Übrigen muss das Arbeitszeitgesetz im Betrieb verfügbar sein.
... kleiner Nachtrag noch: Das Arbeiszeitgesetz gilt selbstverständlich nur bei Einsatz innerhalb Deutschlands.
>Du machst dich nach dem Arbeitszeitgesetz sogar strafbar.
Und noch so einer, der das Gesetz nicht gelesen hat. Zitiere doch
einfach den Paragraphen unter Berücksichtigung von §14, der das Ganze zu
einer Straftat macht.
Wirt Du vermutlich nicht können.
> Wie viele Inbetriebnehmer Google/IBM wohl so brauchen? Oh ganz viele: http://www.youtube.com/watch?v=-UfZVS58kzU
Auszüge aus dem ArbZGes >>D.h. ich hatte da einen 17-Std. Tag > § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer > (1) Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden > nicht überschreiten. > (2) Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn > innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im > Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Beachte: 1 Woche hat 6 Werktage! >>Ich kam um halb 3 Uhr früh nach Hause. Um 6 Uhr früh stand ich wieder auf > § 5 Ruhezeit > (1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit > eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. und für Deinen Chef: > § 22 Bußgeldvorschriften > (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder > fahrlässig > 1. entgegen § 3 oder § 6 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 11 > Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus > beschäftigt, > 2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen > Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt, > 3. entgegen § 5 Abs. 1 die Mindestruhezeit nicht gewährt oder entgegen § 5 > Abs. 2 die Verkürzung der Ruhezeit durch Verlängerung einer anderen > Ruhezeit nicht oder nicht rechtzeitig ausgleicht, > ... > § 23 Strafvorschriften > (1) Wer eine der in § 22 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 5 bis 7 bezeichneten > Handlungen > 1. vorsätzlich begeht und dadurch Gesundheit oder Arbeitskraft eines > Arbeitnehmers gefährdet oder > 2. beharrlich wiederholt, >wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Weiterhin frohes Schaffen!
Artur schrieb: > keiner Zwingt dich doch solange zu arbeiten. Wenn die Alternative Arbeitslosigkeit ist, würde ich das schon als eine Art von Zwang bezeichnen.
Backflow schrieb: > Ziemlich dünnes Eis für den Abeitnehmer. Ist irgendwie traurig, daß > unsere angeblich so hoch gebildete Ing-Kaste unfähig ist, sich über das > sie selbst betreffene Arbeitszeitgesetz zu infomieren. > Aber dafür wissen sie, wie man welchen Titel auf der Visitenkarte > anzugeben hat. Full ACK.
Backflow schrieb: >>Du machst dich nach dem Arbeitszeitgesetz sogar strafbar. > > Und noch so einer, der das Gesetz nicht gelesen hat. Zitiere doch > einfach den Paragraphen unter Berücksichtigung von §14, der das Ganze zu > einer Straftat macht. > > Wirt Du vermutlich nicht können. Ich korrigiere mich in einer Sache: Es handelt sich bei diesem Fall wohl um eine Ordnungswidrigkeit, da kein Vorsatz oder eine beharrliche Wiederholung vorliegt. Allerdings kann ich aus Henrys Beschreibung keinen außergewöhnlichen Fall gemäß §14 erkennen.
>Allerdings kann ich aus Henrys Beschreibung keinen außergewöhnlichen >Fall gemäß §14 erkennen Ob Du das erkennst, ist glaube ich ziemlich egal.
Backflow schrieb: >>Allerdings kann ich aus Henrys Beschreibung keinen außergewöhnlichen >>Fall gemäß §14 erkennen > > Ob Du das erkennst, ist glaube ich ziemlich egal. Sehr sinnvoller Beitrag - bravo. Der Herr Backflow hat natürlich die Weisheit für sich allein gepachtet. Ziemlich arrogante Einstellung!
Henry Denault schrieb: > Ich denke ich werde mich irgendwann mal bei Firmen wie IBM, Google, ABB > > etc. umsehen. Schönen Tag noch. Glaube kaum dass google einen Inbetriebnehmer brauchen kann... Und die goldenen Zeiten für Inbetriebnehmer bei ABB sind auch lange vorbei, auch dort sind die Arbeitsbedingungen heutzutage mies...
>Der Herr Backflow hat natürlich die Weisheit für sich allein gepachtet. Deine Ansicht ist nun einmal irrelvant, auch wenn das weh tut. Im Endeffekt entscheiden Arbeitsgerichte. >Ziemlich arrogante Einstellung! Ich halte mich da lieber an die Realität, als an die Ansichten von Leuten, die aufgrund dieses Threads das erste Mal in ihrem Leben mit diesem Thema konfrontiert wurden.
Die Behörden sehen das schon recht locker, solange nichts passiert. Da werden diese Paragraphen recht locker ausgelegt. Wenn aber was passiert, und die Versicherungen jemanden suchen, der den Spass bezahlt, wird er in einem solchen Fall ganz eng für den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist dabei übrigens relativ fein raus. es ist Aufgabe des AG dafür zu sorgen, dass die Gesetze eingehalten werden, der AN ist dabei dem Direktionsrecht des AG unterworfen. Gruss Axel
Es gab mal "Ärger" weil im Rahmen der Inbetriebsetzung bei xxx (Deutschland) manche die 10 Stundengrenze und das Arbeiten am Sonntag sehr locker gesehen haben. Es wurde dann auf die bestehenden Gesetze hingewiesen. 2 Wochen später lief aber alles wieder wie gewohnt.
Anton Hirtmann schrieb im Beitrag #2400083: > Axel Laufenberg schrieb: >> Die Behörden sehen das schon recht locker, solange nichts passiert. Da >> werden diese Paragraphen recht locker ausgelegt. > Gab es denn schon mal Präzedenzfälle? Falls du da gerade eine Diskussion mit deinem Chef oder so hast, solltest du auch die richtigen Worte nehmen. In Deutschland gibt es gar keine Präzedenzfälle, manchmal gibt es Grundsatzentscheidungen, die werden aber eher selten gefällt. Nach anderen Urteilen solltest du einfach mal die Suchmaschine deines Vertrauens befragen. ;-) http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsatzentscheidung
Also, im Beratungsbereich sind ultra-lange Arbeitszeiten von früh morgens bis tief in die Nacht eher die Regel als die Ausnahme. Gut, man arbeitet eher am Schreibtisch und die Unfallgefahren dürften bis auf umfallende Kaffeetassen eher gering sein. Bezahlt wird ohnehin "pauschal", so dass Überstunden auch nicht bezahlt werden. Getragen wird dieser Wahnsinn, dass man nach einigen Jahren dann einen guten Posten in der Industrie ergattern kann.
Es ist ganz einfach,jeder muss mit den Folgen seiner eigenen Entscheidung rechnen,gegebenfalls dagegen vorgehen!!!
@ Axel, die Ausreden der AG bzgl. Direktionsrecht sind dir wahrscheinlich absolut fremd? Der AG sitzt irgendwo in seinem Büro in der Firma, und der enthusjastische junge MA macht einfach einen auf Rambo, Arbeiten bis zum Umfallen. Wie dann hier noch zu lesen ist, mit der Absicht daraus Vorteile zu schlagen. Wo bitte ist da der Sinn oder Hintergrund nach einem Fehlverhalten des AG´s? Der wird es vllt. gar nicht wissen, oder erfahren haben. Inbetriebnahme passiert i.d.R. fernab der Firma, und wenn da jemand seine eigenen Regeln macht. Oder TO was war dein primärer Auftrag als Weisung deines Fachvorgesetzten, nicht der des Kunden?
Franz schrieb: > Wo bitte ist da der Sinn oder Hintergrund nach einem Fehlverhalten des > AG´s? Der wird es vllt. gar nicht wissen, oder erfahren haben. > Inbetriebnahme passiert i.d.R. fernab der Firma, und wenn da jemand > seine eigenen Regeln macht. Da hast du absolut Recht. Gute Arbeitgeber geben deshalb auch 'Allgemeine Verhaltensregeln für die Mitarbeiter' raus und lassen sich die Einsicht auch vom Arbeitnehmer unterschreiben, um sowas zu unterbinden. Problem ist oft, was auf dem Papier steht und was in der Realität passiert. Gerade deswegen ist die Antwort auf deine letzte Frage (s.u.) sehr interessant. Franz schrieb: > Oder TO was war dein primärer Auftrag als Weisung deines > Fachvorgesetzten, nicht der des Kunden?
Ach was, ein paar solcher Tage können nun mal vorkommen. Ranklotzen wird ja offensichtlich durchaus belohnt (Beförderung+Gehalt). Wenn dann auch mal die Flexibilität da ist, hier und da später zu kommen oder wegen "Handwerkern" mal von zuhause zu arbeiten, ist's doch ok. Also solange das sich nicht über Jahre hinzieht und auch halbwegs befriedigend ist, warum denn nicht. Auf keinen Fall beschweren - wäre ja blöd vor der Gehaltsverhandlung. Ansosnten einfach selbst steuern - z.B. auch mal sagen, es war nicht mehr sinnvoll weiterzumachen, wegen Übermüdung, etc. Arbeitszeitgesetze zu zitieren, wäre kontraproduktiv für Dich. Grüsse
Eine Hand wäscht die andere, dein Einsatz sollte sich beim anstehenden Mitarbeitergespräch in bare Münze umwandeln. Falls es sich dabei herausstellt dass nur eine Hand wäscht musst du die Konsequenzen ziehen, notfalls einen anderen AG suchen. Auf stur schalten wird letzten Endes dir schaden. Auf Inbetriebnahme geht es eben nicht zu wie beim Daimler am Band. Was zählt ist das Ergebnis. Ich hatte solche Tage auch schon. Wenn es zu viel wird ist es an dir für eine ausreichende Ruhepause zu unterbrechen, auf die gestiegene Unfallgefahr zu verweisen hilft manchmal. Wenn du z.B. auf dem Weg ins Hotel einen Unfall baust und es kommt heraus dass du völlig übermüdet bist wird man dich über den gleichen Kamm scheren wie einen betrunkenen. Wenn es auf der Baustelle geschieht bekommt auch der Kunde Ärger.
Franz schrieb: > @ Axel, die Ausreden der AG bzgl. Direktionsrecht sind dir > wahrscheinlich absolut fremd? > Der AG sitzt irgendwo in seinem Büro in der Firma, und der > enthusjastische junge MA macht einfach einen auf Rambo, Arbeiten bis zum > Umfallen. > Wie dann hier noch zu lesen ist, mit der Absicht daraus Vorteile zu > schlagen. > Wo bitte ist da der Sinn oder Hintergrund nach einem Fehlverhalten des > AG´s? Der wird es vllt. gar nicht wissen, oder erfahren haben. > Inbetriebnahme passiert i.d.R. fernab der Firma, und wenn da jemand > seine eigenen Regeln macht. > Oder TO was war dein primärer Auftrag als Weisung deines > Fachvorgesetzten, nicht der des Kunden? Ich kenne das alles. Als ich Betriebsrat war, habe ich das Problem ganz einfach gelöst, indem ich bei der Geschäftsleitung mal freundlich gefragt habe, ob man nicht einfach mal beim Ordnungsamt nachfragen wolle, wie denn die rechtliche Sicht der Dinge sei. Mit den Präzendenzfällen ist das so eine Sache. Rechtlich haben die keine Bedeutung, aber ein Geschäftsführer ist schon beeindruckt, wenn man dem Urteile unter die Nase hält, wo jemand bestraft wurde oder zahlen musste. Und hier ist eine Bewährungsstrafe durchaus wirksam, denn damit hat der richtig Probleme woanders einen Job zu bekommen. Dann wurden ganz schnell Regelungen geschaffen, die wirkten. Das Problem sind allerdings die Ings selber. Viele Jungings finden es ja total geil, wenn sie so gebraucht werden und ohne sie angeblich nix läuft. Da wird dann schön auf den BR geschimpft, wenn der die nach 15 Stunden von der Maschine holen lässt. Naja, die habe ich dann halt gelassen. Gruss Axel
na, so ist es ja auch nicht, kein ING arbeitet 15h und wenn er 15h macht, dann "arbeitet" er und "denkt" nicht, also nix mit "ingenieur"
Axel Laufenberg schrieb: > Das Problem sind allerdings die Ings selber. Viele Jungings finden es ja > > total geil, wenn sie so gebraucht werden und ohne sie angeblich nix > > läuft. Da wird dann schön auf den BR geschimpft, wenn der die nach 15 > > Stunden von der Maschine holen lässt. Naja, die habe ich dann halt > > gelassen. Man kanns so sehen. Aber oft ist Inbetriebnahme einfach nicht der Ort wo noch gefragt wird: "Habt ihr die Überstunden auch angemeldet?" Der Druck kommt vom Kunden, denen ist das Fremdpersonal "scheißegal"! Von der eigenen Firma wird beim Kunden dann noch vom Vertrieb und der Inbetriebnahmeleitung haltlose Versprechen wg. Terminen und Startzeiten gemacht, die der einzelne dann Vorort ausbadet.
Marx W. schrieb: > Man kanns so sehen. Aber oft ist Inbetriebnahme einfach nicht der Ort wo > noch gefragt wird: "Habt ihr die Überstunden auch angemeldet?" > Der Druck kommt vom Kunden, denen ist das Fremdpersonal "scheißegal"! > Von der eigenen Firma wird beim Kunden dann noch vom Vertrieb und der > Inbetriebnahmeleitung haltlose Versprechen wg. Terminen und Startzeiten > gemacht, die der einzelne dann Vorort ausbadet. Das kann der Einzelne nicht durchfechten. Dafür gibt es ja Betriebsräte, die dafür vernünftige Betriebsvereinbarungen abschliessen sollten. Solche Inbetriebnahmen kommen ja nicht überraschend, man kann dafür durchaus vernünftige Regelungen finden. Aber wenn mal einer nach 15 Stunden in eine laufende Maschine greift, weil die Sicherheitsmechanismen wegen der Dringlichkeit abgeschaltet wurden, ist der Arm dann eben einfach mal weg. Den bringt dann kein Richter oder Arbeitgeber wieder. Letzterer wird dann aus gesundheitlichen Gründen nach einer Schamfrist kündigen und noch auf die grobe Fahrlässigkeit verweisen, um die Abfindung zu vermeiden. Gruss Axel
Zuckerle schrieb im Beitrag #2405193: > Was heißt hier Überraschend, hat damit doch nichts zu tun! Als > Inbetriebnehmer bist du der letzte Arsch, der den ganzen Müll von den > Vorgängern richten darf um den Schrott in eine Form zu bringen wo eine > halbwegs Funktionalität gegeben ist. > > Die meiste Mist wird hier von den Kaufleuten verzapft, welche die > Projekte terminlich an die Wand fahren, dem Kunden Versprechungen machen > welche nicht zu halten sind und du dann auf der IBN für die die Prügel > eistecken darfst. > > Dafür bekommst du deine Kohle, in meinem Fall schon recht ordentlich! Heul doch. Aber tu nicht so, dass man da nichts dran ändern könnte. DU kannst da in Deinem Fall nichts dran ändern, aber nicht weil es nicht geht, sondern weil Dir dafür schlicht die Eier fehlen. Oder weil es Dir denn eben doch nicht wichtig genug ist. Aber wenn das für Dich ok ist, dann ist doch alles in Ordnung. Nur, dann schimpf nicht auf die Kaufleute. Die machen ihren Job so, wie es für die optimal ist. Und wenn Du gerne der geprügelte Hund bist, dann planen die das eben für Dich mit ein. Gruss Axel
Die Probleme erinnern mich stark an Inbetribnahmen von Partei Objekten in den Sozialismus. Aber ein Punkt war immer geklärt,der Versicherungsschutz. Auch nach 36 Std Arbeitszeit, Wobei man sagen muss,damals und heute sind in der Zeitspanne bezahlte Ruhemöglichkeiten einbindbar. Bloß ihr könnt heute kündigen,dann habt ihr vielleicht kurz keine Arbeit, Bei einen Partei Objekt geht das nicht,da habt ihr "Lebenslänglich" Also jammert nicht ,und lebt mit euren eigenen Entscheidungen. mit Soz. Gruß
In Unternehmensberatungen sind 70h-Wochen ja völlig normal. Wie die es hinbekommen, öffentlich sogar noch stolz diese massive Gesetztesmissachtung zu bewerben (siehe deren Bewerberinternetseiten, Rubriken wie "Ein typischer Arbeitstag" o. ä.) ohne jegliche Konsequenzen, das ist mir wahrlich schleierhaft. Fiel mir nur gerade in dem Zusammenhang ein.
PostMortem schrieb: > In Unternehmensberatungen sind 70h-Wochen ja völlig normal. Wie die es > hinbekommen, öffentlich sogar noch stolz diese massive > Gesetztesmissachtung zu bewerben (siehe deren Bewerberinternetseiten, > Rubriken wie "Ein typischer Arbeitstag" o. ä.) ohne jegliche > Konsequenzen, das ist mir wahrlich schleierhaft. Nun die haben auch keine Zeiterfassung. Also, ist auch keine stichfester Nachweis vorhanden. Die rechnen aber auch die Fahrtzeiten von der Wohnung an den Arbeitsplatz und zu den Kunden mit ein, sowie die Mittagspausen! Die arbeiten halt nicht, sondern sind echer anwesend. Sonst hält man sowas ja nur 6 Monate durch. (Ich meine echt arbeiten!)
Mit Fahrzeit und Mittagspausen komm ich auch auf 70h :O
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