Ich bin seit vier Jahren bei Ferchau und möchte mich gerne beruflich verändern. Wie gut kommt es an, wenn ich nach einem Zwischenzeugnis frage? Ich habe jetzt schon den Eindruck, dass die Vorgesetzten mich auf dem Kieker haben.
Einfach mal ganz höflich nachfragen? Welche Vorgesetzten sind das eigentlich, die von Ferchau oder die vom Entleiher? Bei Letzterem wird es etwas arg eng. Aber solange du bei bei dem Verleiher noch gern gesehen bist!
Franz schrieb: > Einfach mal ganz höflich nachfragen? > > Welche Vorgesetzten sind das eigentlich, die von Ferchau oder die vom > Entleiher? Ferschau ist doch der Entleiher. Du meinst wohl den Kunden für den der TO arbeitet? > Bei Letzterem wird es etwas arg eng. > Aber solange du bei bei dem Verleiher noch gern gesehen bist! Höflich sowieso, aber ich denke mal das da auch ein Rechtsanspruch besteht. Solange man nicht darauf besteht, würde ich mal annehmen das das Zeugnis dann positiver ausfällt, als anders rum.
Entleihen heißt: ich leihe etwas, von einem, der etwas zu verleihen hat. Verleiher ist der, welcher etwas zu verleihen hat. Wobei ich sowas von dem Begriff Leihen in Form vom Menschen, noch dazu die zu etwas leistungsmäßig fähig sind, sehr abartig angetan bin. Diese Firmen oder Gesellschaften können doch nur Rechnungen, an Hand von Std.-Nachweisen, stellen. Selber etwas Greifbares + Materielles mit Anspruch zu erschaffen, bringen die nicht auf die Reihe. Wozu auch, mit Verleihen läuft das Geschäft ja auch so tadellos.
Ferchauer schrieb: > Ich bin seit vier Jahren bei Ferchau 2 Jahre zuviel! > und möchte mich gerne beruflich > verändern. > Na, da haste dir aber ganz schön zeit gelassen! > Wie gut kommt es an, wenn ich nach einem Zwischenzeugnis > frage? Bei wem? Denke du meinst deinen Verleiher, da kann ich dich schon mal auf eine herbe Enttäuschung vorbereiten. Das Zeugnis von so einen Personaldienstleister kann nie und nimmer den Anspruch auf ein qualifierziertes Arbeitszeugnis stand halten. Da sind die Tätigkeit falsche, die Zeiten der Tätigkeit etc.! > Ich habe jetzt schon den Eindruck, dass die Vorgesetzten mich auf dem Wer ist dein Vorgesetzter? > Kieker haben. Wen die, dich auf den Kiecker haben, frag am beste nicht nach dem Zeugnis. Haste einen guten Kontakt zum Kunden, den kannste in der Bewerbung die Tel. Nr. (von dir wohlgesonnen MA des Entleihers) nennen. Oft ist halt die Übernahme von AÜG-Kräften in den Betrieben durch "administrative" Regularien verhindert! Also nennst du nur die Namen solcher Personen (sprich die aber davor an) von denen du ein positive Empfehlung erwarten kannst. Bedenke aber, die könnten sich dann auch einfach mal gegen dich aussprechen!
Franz schrieb: > Entleihen heißt: ich leihe etwas, von einem, der etwas zu verleihen hat. > Verleiher ist der, welcher etwas zu verleihen hat. Stimmt, jetzt wo du es sagst. > Wobei ich sowas von dem Begriff Leihen in Form vom Menschen, noch dazu > die zu etwas leistungsmäßig fähig sind, sehr abartig angetan bin. Das ist noch untertrieben. > Diese Firmen oder Gesellschaften können doch nur Rechnungen, an Hand von > Std.-Nachweisen, stellen. Was wäre die Alternative? > Selber etwas Greifbares + Materielles mit Anspruch zu erschaffen, > bringen die nicht auf die Reihe. Logisch, weil denen das fachliche fehlt und für jedes Berufsbild einen Experten zu rekrutieren oder zu engagieren dürfte kaum bezahlbar sein. Bei Ferschau hatte mir auf eine Bewerbung mal ein Ing. geantwortet, immerhin, aber wohl nur die Ausnahme. > Wozu auch, mit Verleihen läuft das Geschäft ja auch so tadellos. Klar, nur die Arbeitnehmer sind dann die Dummen. Gerade die Zeugnisfrage scheint mir alles andere als zuverlässig geklärt. Für mein Verständnis müsste der Entleiher eine Personalbeurteilung schreiben, woraus der Verleiher dann ein Arbeitszeugnis erstellt, oder mache ich da einen Denkfehler?
Michael S. schrieb: > Für mein Verständnis müsste der Entleiher eine > > Personalbeurteilung schreiben, Nein, braucht der nicht! Aber ich rate bei guten Kontakt zum Entleiher diese in der Bewerbung als Tel. Ansprechpartner zu nennen! > woraus der Verleiher dann ein > Arbeitszeugnis erstellt, oder mache ich da einen Denkfehler? Machst du, die Peronaldienstleister verticken ihre Leute nach dem "best-price" Prinzip. Das Arbeitszeugnis ist eigenlich nicht mal zum A.... abwischen zu gebrauchen.
Marx W. schrieb: > Machst du, die Peronaldienstleister verticken ihre Leute nach dem > "best-price" Prinzip. Das stützt die Beobachtung die ich gemacht habe. Im Januar hatte ich da mal einen Kontakt, fachlich wäre das kein Problem gewesen, aber... Ich wollte natürlich Standesgemäß bezahlt werden und war sogar noch 300Tacken darunter, zumindest nach BZA-Tarif, aber der Kunde (eine Firma aus Berlin) wollte nur den Tarif für Gesellen bezahlen was dann sogar noch 400Tacken schlechter gewesen wäre. So ein richtiges Verhandlungsgespräch war es nicht, weil der Verleiher mich nur nach meinen Vorstellungen ausgefragt hat, aber von dem gar keine Zahlen kamen. Die hab ich mir dann aus dem Tarifvertrag zusammen gesucht/interpretiert. Letztendlich hat der noch nicht mal abgesagt. Mit so einem unmenschlichem Verhalten muss man sich über den miesen Ruf den die Branche hat, nicht wundern. Einziger Wermutstropfen ist der Umstand, das die immer noch suchen, koste es was es wolle? Wenn das Einkommen fest steht, dann können die es ja auch in den Anzeigen angeben, vor allem wenn es BZA oder IGZ-Tarif ist.
Informatiker schrieb: > Gibt's die Ferchau-Knalltüten immer noch? Ja, haben aber zu kämpfen. Denen setzen die mittelständischen Personaldienstleister von oben zu, und von unten werden sie niedergemacht durch die Zeitarbeitskolonnen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.