Guten Abend zusammen Ich bin gerade in der schlussphase eines neu entwickelten Gerätes und möchte dieses gerne verkaufen. Da ich bisher noch nie eine Entwicklung verkauft habe, drängt sich mir die Frage auf, ob ich etwas bestimmtes beachten muss. Insbesondere dache ich hier an das Thema wer im schadenfall haftet. Das Gerät beinhaltet einen Li-Polymer akku und ist somit Portable gedach (also für in die Hosentasche) Hier sehe ich die kritische stelle. Ich habe selbstverständlich ein spezielles Lade-IC verwendet. Doch sind diese Akkus ja nie 100% sicher. Genügt es, wenn ich dem Käufer mitteile, dass ich jegliche Haftung für schänden welche durch den Gebrauch entstehen ablehen? Oder verletzte ich damit bestimmte Rechte? Ein bekannter hat mir gesagt, dass ich das Gerät als "Laborgerät" deklarieren soll. Damit bin ich angeblich nicht haftbar. Beim verkauf dachte ich an so 5-10 Stück welche ich auf E-Bay oder meiner Webseite verkaufen wollte. Ich bin über jegliche Tipps froh :) Danke schonmal. Der Verkauf findet in der Schweiz statt.
> Insbesondere dache ich hier an das Thema wer im schadenfall haftet.
Du.
Wenn die Ursache des Problems bei dir zu finden ist,
oder bei jemandem von dem du Produkte bezogen hast
(dann war es dein Problem, diese nicht ausreichend
korrekt bewertet zu haben).
So lange der Benutzer das Gerät normal verwendet
(nicht nur bestimmungsgemäss, sondern auch normale
Misshandlung, nur eben keine unprofessionelle
Modifikation oder Behandlung wie erst mitwaschen
und dann im Trocker trocknen).
Bei LiIon Akkus schützt du dich als Hersteller
normalerweise, in dem du Akkus mit Protection-IC PCB
einkaufst und einbaust. Dann sollte sogar ein Ausfall
deiner Elektronik nicht zur Gefährdung durch den Akkus
führen.
Und wenn doch, kannst du (aber ggf. nur mit Gerichts-
verfahren, du kannst also nicht, weil du zu wenig Geld
hast die erste Instanz zu bewältigen) den dir auferlegten
Schaden auf den Lieferanten, der zumindest laut
Datenblatt die Tauglichekit seines Produktes zugesagt
hat, abwälzen.
Aber ich kennen genügend Gerichtsverfahren, bei denen
der Kunde gegen den Hersteller gewann, aber der
Hersteller dann nicht gegen die Lieferanten. Auf hoher
See und vor Gericht, bist du in Gottes Hand...
Bau dein Gerät nach "dem Stand der Technik", also so
wie andere auch (nicht gerade der schlechten Beispiele),
und vertreibe es. Trau dich. Die anderen trauen sich
auch.
>Ich bin gerade in der schlussphase eines neu entwickelten Gerätes und >möchte dieses gerne verkaufen. > >Da ich bisher noch nie eine Entwicklung verkauft habe, drängt sich mir >die Frage auf, ob ich etwas bestimmtes beachten muss. Klopp's in die Tonne und Beginn nochmals. Sicherheit und EMV muss man von Beginn der Entwicklung her einbeziehen. Wegen 5-10 Stueck lohnt sich's eh nicht.
Claudio Hediger schrieb: > Guten Abend zusammen Ebenso > Ich bin gerade in der schlussphase eines neu entwickelten Gerätes und > möchte dieses gerne verkaufen. Aha, Wirtschaft ankurbeln! -- Sehr gut! > Da ich bisher noch nie eine Entwicklung verkauft habe, drängt sich mir > die Frage auf, ob ich etwas bestimmtes beachten muss. > > Insbesondere dache ich hier an das Thema wer im schadenfall haftet. 1) Einen guten Anwalt besorgen und in Bereitschaftsdienst versetzen > Das Gerät beinhaltet einen Li-Polymer akku und ist somit Portable gedach > (also für in die Hosentasche) 2) http://www.umweltbundesamt.de/abfallwirtschaft/battg/index.htm > Hier sehe ich die kritische stelle. > Ich habe selbstverständlich ein spezielles Lade-IC verwendet. > Doch sind diese Akkus ja nie 100% sicher. 3) http://www.batteryuniversity.eu/ > Genügt es, wenn ich dem Käufer mitteile, dass ich jegliche Haftung für > schänden welche durch den Gebrauch entstehen ablehen? Nein > Oder verletzte ich damit bestimmte Rechte? Ja 4) http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng_de/hs.xsl/emv-immissionsschutz-93021.htm 5) http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng_de/hs.xsl/emv-leistungen-93194.htm > Ein bekannter hat mir gesagt, dass ich das Gerät als "Laborgerät" > deklarieren soll. Damit bin ich angeblich nicht haftbar. Falsch. Dann hätte ich keine Probleme mit meinem PanelPC > Beim verkauf dachte ich an so 5-10 Stück welche ich auf E-Bay oder > meiner Webseite verkaufen wollte. 6) http://www.finanzamt.de/ Mindestens ein Kleingewerbe anmelden 7) http://www.zoll.de/ ORI Beantragen > Ich bin über jegliche Tipps froh :) > Danke schonmal. > > Der Verkauf findet in der Schweiz statt. Auch wenn die Schweiz NEUTRAL ist, die hat was sowas betrifft, ziehmlich scharfe Gesetze... Grüße Michelle
Ist es eigentlich einfacher, wenn man etwas als (noch fertig zu lötenden) "Bausatz" deklariert ? Wenn man z.B. einen Elektronik-Online-Shop nimmt (irgendeinen, als Beispiel): http://www.luedeke-elektronic.de/products/Elektronik-Bausaetze/Saisonelektronik/LED-Weihnachtsbaum-mit-16-blinkenden-LEDs-MK100.html dann ist in der Doku (solange man es Doku nennen kann) http://www.luedeke-elektronic.de/shop/vellemann/mk100.pdf keinerlei Hinweis auf EMV, CE, ... Wie geht das ? Oder trägt der Hersteller, Verkäufer weiterhin das volle Risiko ? Der Hersteller ist in Belgien, sollte aber keinen Unterschied machen ?
Vielen Dank an alle für eure Antworten Ich werde sicher noch einige Threads darüber lesen... Was ich bis jetzt so herausgehört habe ist, dass eigentlich immer ich schuld bin wenn etwas geschieht. Wie sieht es denn aus, wenn ich das Produkt als Privatperson und nicht als Gewerbe verkaufe? Also quasi von Privat zu Privat. MaWin schrieb: > Bau dein Gerät nach "dem Stand der Technik", also so > wie andere auch (nicht gerade der schlechten Beispiele), > und vertreibe es. Trau dich. Die anderen trauen sich > auch. Vielen Dank für diesen Tipp :) Problematisch wird es nur wenn z.B. jemand das Teil in der Hosentasche hat und der LiPoly Akku beginnt zu brennen. Dann muss ich wohl je nach schwere der verletzung ziemlich bezahlen. Gibt es dafür eigentlich eine Versicherung? Haftet hier meine Private haftpflicht versicherung? Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich eine GmBH mit einem Kapital von z.B. 20'000 € eröffne, und ein schadenfall wie jener mit dem Akku passiert. Ich nur bis zu diesen 20'000€ haftbar bin? Wenn wir in diesem Thread einige fixe anhaltspunkte gefunden haben, werde ich einen entsprechenden Artikel im Wiki erstellen. Es gibt sicher noch andere welche sich darüber informieren möchten. Danke schonmal
Claudio Hediger schrieb: > Vielen Dank an alle für eure Antworten > > Ich werde sicher noch einige Threads darüber lesen... Oder mal einen RA konsultieren, der sich auf sowahl spezialisiert hat. > > > Was ich bis jetzt so herausgehört habe ist, > dass eigentlich immer ich schuld bin wenn etwas geschieht. Schuld bist Du nicht zwangsläufg. Aber man wird sich zuallererst an DICH halten. > > Wie sieht es denn aus, wenn ich das Produkt als Privatperson und nicht > als Gewerbe verkaufe? Genauso. > > Also quasi von Privat zu Privat. Wobei Du als Vertreiber von 10 Artikeln gleicher/ähnlicher Art nicht als privat durchkommst. > Problematisch wird es nur wenn z.B. jemand das Teil in der Hosentasche > hat > und der LiPoly Akku beginnt zu brennen. > > Dann muss ich wohl je nach schwere der verletzung ziemlich bezahlen. s.o. Man wird sic han DICH halten. Ob Du letztlic hdafür bezhalen mußt, steht auf einem ganz anderen Blatt. > > Gibt es dafür eigentlich eine Versicherung? Sicher. Die einzige Versicherung die es ncith gibt ist ide Versicherung gegen überflüssige Versicherungen. > Haftet hier meine Private haftpflicht versicherung? sollen wir Dir hier Deinen Vertrag vorlesen, oder kannst Du das bereits selber (schließlich hast du die Police die wir vom Leistugnsumfang nicht kennen selber unterzeichnet). > > Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich eine GmBH mit einem > Kapital von z.B. 20'000 € eröffne, und ein schadenfall wie jener mit dem > Akku passiert. Ich nur bis zu diesen 20'000€ haftbar bin? Ein kluger RA wird dich mit einer Privatklage überziehen, die deutlich über dem von Dir genannnten Limit liegt. Und er wird diese Forderung erfolgreich durchsetzen. > > Wenn wir in diesem Thread einige fixe anhaltspunkte gefunden haben, > werde > ich einen entsprechenden Artikel im Wiki erstellen. Sicher kannst Du das. Gehe dabei unbedingt ins Detail. Hinterlasse bitte dort Deine genauen Adressdaten, damit Dich viele RA wegen unerlaubter Rechtsberatung mit einer Forderung und Klage überziehen können. Da Du selber kein RA bist. > Es gibt sicher noch andere welche sich darüber informieren möchten. [Loriot]: Ach! [/Loriot] Wie oben herrmueller schon deutlich schreibt: alles schon findbar, sofern man sucht...
@ Claudio Hediger Du kannst auch eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, das ist einfacher mit einem Formular und das Stammkapital ist nur 1€. Dies sollte vom Gesetzgeber eine Art Konkurrenz zur englischen Ltd. sein. Zum in den Umlaufbringen von Produkten, sieh mal unter Produkthaftungsgesetz §1 oder BGB §823. Ich würde das gleich lassen. Gruß
Claudio Hediger schrieb: > Wie sieht es denn aus, wenn ich das Produkt als Privatperson und nicht > als Gewerbe verkaufe? > > Also quasi von Privat zu Privat. Bei rein gewerblichen Verkäufen kannst du wesentlich mehr im Kaufvertrag ausschließen als beim Verkauf an Privatpersonen, insofern macht es das nicht einfacher. > Gibt es dafür eigentlich eine Versicherung? > Haftet hier meine Private haftpflicht versicherung? Es gibt Produkthaftungsversicherungen, ja. Deine private wird sicherlich versuchen, nicht zu zahlen und hat damit meines Erachtens auch gute Chancen. > Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich eine GmBH mit einem > Kapital von z.B. 20'000 € eröffne, und ein schadenfall wie jener mit dem > Akku passiert. Ich nur bis zu diesen 20'000€ haftbar bin? Du bist dann nicht der Inverkehrbringer, sondern die GmbH. Insofern ist auch nur sie haftbar. Allerdings befreit dich das nicht von der Haftbarkeit bei grober Fahrlässigkeit. Meine persönliche Meinung dazu, wobei ich dazu sagen muss, dass ich die rechtliche Situation in der Schweiz nicht eindeutig kenne: Zumindest eine CE-Kennzeichnung dürfte notwendig sein, daneben macht sicherlich eine GmbH-Gründung oder eine Produkthaftpflicht Sinn. Alle Sachen dürften mit Kosten zwischen 1000 und 5000€ verbunden sein, vom Stammkapital der GmbH mal abgesehen. Bei 5-10 Geräten dürfte das kaum umzulegen sein, daher sehe ich für einen professionellen Weg schwarz. Es ist nicht so, dass man gute Elektronik nicht verkaufen kann, aber entweder man macht es richtig (und nimmt dafür erstmal einiges an Geld in die Hand, das dann auch wieder reinkommen muss) oder man lässt es (was auch heißen kann, seine Sachen unter der Hand irgendwie an Freunde, etc. zu verkaufen). ... weiß auch was schrieb: > Du kannst auch eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, das ist einfacher > mit einem Formular und das Stammkapital ist nur 1€. Dies sollte vom > Gesetzgeber eine Art Konkurrenz zur englischen Ltd. sein. Zum in den > Umlaufbringen von Produkten, sieh mal unter Produkthaftungsgesetz §1 > oder BGB §823. Ich würde das gleich lassen. Er lebt in der SCHWEIZ! Die UG ist eine deutsche Kapitalgesellschaft und abgesehen davon stimmt der Rest auch nicht wirklich (Stammkapital kann 1€ sein, macht de facto aber überhaupt keinen Sinn und ein einfaches Formular zur Anmeldung gibt es auch nicht, ein Gang zum Notar und danach zum Handelsregister mit dem Gesellschaftervertrag ist zwingend notwendig (wenn es auch Vordrucke für den Vertrag gibt)).
>Habe ich das richtig verstanden, dass wenn ich eine GmBH mit einem
Kapital von z.B. 20'000 € eröffne, und ein schadenfall wie jener mit dem
Akku passiert. Ich nur bis zu diesen 20'000€ haftbar bin?
Die Haftung bezieht sich auf kaufmaennische Forderungen. Damit laesst
sich nicht fahrlaessig erzeugter Schaden abwenden. Dazu sollte man im OR
mehr nachlesen koennen.
Nur zum Thema CE: CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz nicht erforderlich, das ist eine reine EU-Sache. Es kann allerdings durchaus sein, daß die Schweiz nationale Normen zum Thema EMV hat, die zu erfüllen sind.
Sebastian schrieb: > CE-Kennzeichnung ist in der Schweiz nicht erforderlich Eben. Und alle andereren Hinweise auf in EU-Land gültige Gesetze und Verordnungen sind auch völlig nutzlos. Das Stichwort heisst "SCHWEIZ". In D wäre es tatsächlich so, daß manche Anforderungen, die du beim Vertrieb eines Fertiggerätes erfüllen musst, bei einem Bausatz wegfallen. Da musst du dir halt in CH jemanden suchen, der sich mit den dortigen Gepflogenheiten auskennt. Vermutlich wird da aber das selbe rauskommen, wie in EU-Land auch: Für eine handvoll Geräte lohnt der Aufwand überhaupt nicht. Oliver
Vielen Dank nochmals für alle Antworten... Es scheint wohl so, dass es ohne grössere Geld summen nicht möglich sein wird mit der nötigen rechtlichen Sicherheit, ein paar Entwicklungen zu verkaufen. Schade eigentlich! Aber als Konsument möchte man ja auch geschützt sein. Von daher auch wieder verständlich. Oliver schrieb: > Da musst du dir halt in CH jemanden suchen, der sich mit den dortigen > Gepflogenheiten auskennt. > > Vermutlich wird da aber das selbe rauskommen, wie in EU-Land auch: Für > eine handvoll Geräte lohnt der Aufwand überhaupt nicht. Ich werde mir also mal anderweitig informiern. Danke!
Claudio Hediger schrieb: > Es scheint wohl so, dass es ohne grössere Geld summen nicht möglich sein > wird > mit der nötigen rechtlichen Sicherheit, ein paar Entwicklungen zu > verkaufen. Verkauf es Privat und erzähl keinem das du der Konstrukteur bist. Was soll da dann noch passieren wenn der Stand der Technik eingehalten wird? 5-10 Stück sind in D kein Grund für ne Firmengründung. Da müssten schon wenigstens 30 und mehr Geschäfte pro Jahr dran hängen. Andererseits kann sich ja auch ein Händler melden der für dich den Generalvertrieb übernimmt, dann bleibt das alles im kleinem Rahmen. Sollte unerwartet die Sache der Renner werden kann man immer noch ne Firma gründen mit dem ganzen Rattenschwanz an Gesetzen und Vorschriften die damit verbunden sein könnten. Eine GmbH, zumindest nach deutschem Recht bedarf einer Einlage von 25k die zur Hälfte in Sacheinlagen erbracht werden darf(soweit letzter Wissensstand). Bei einer UG ab 1 Euro muss erst das Stammkapital einer GmbH vorrangig erwirtschaftet werden bevor man sich da Nobelgehälter genehmigen lassen kann. Im Zweifel der Haftung würde ich mal mit der eigenen Haftpflichtversicherung sprechen was die so anzubieten haben. Man muss es eben nur versuchen. Und Last but not least der wohl beste Rat sich diesbezüglich an eine Wirtschaftskammer wie in D die Industrie und Handelskammern zu wenden und da mal ein Existenzgründungsseminar mit zu machen. Das ist jedenfalls besser als selbst Lehrgeld zu bezahlen.
Michael S. schrieb: > Bei einer UG ab 1 Euro muss erst das Stammkapital einer GmbH vorrangig > erwirtschaftet werden bevor man sich da Nobelgehälter genehmigen lassen > kann. Nein. 25% des Gewinns müssen zurückgelegt werden, aber mit den Gehältern hat das überhaupt nichts zu tun.
... wie wäre es mit: einfach warten, bis das Monster EU und seine innovations-hemmende Gesetzgebung endlich zusammengebrochen ist ? Es kann für Leute, die etwas Neues entwickeln, etwas bewegen wollen, nur frustrierend sein, diesen Hemmnissen, wie in diesem Thread beschrieben, ausgesetzt zu sein.
Optimist schrieb: > Es kann für Leute, die etwas Neues entwickeln, etwas bewegen wollen, nur > frustrierend sein, diesen Hemmnissen, wie in diesem Thread beschrieben, > ausgesetzt zu sein. Da hast du völlig recht! Ich habe in der zwischenzeit eine Anwältin kontaktiert, damit Sie mir bei der Klärung der CH Situation hilft.
So... Habe die Antworten erhalten... Also Ich hafte immer für schäden welche an personen oder an Gegenständen entstehen. Dies lässt sich auch nicht mit dingen wie: es wird jegliche haftung abgelehnt wegbedingen. Wer es nachlesen möchte (CH Gesetz) : http://www.admin.ch/ch/d/sr/221_112_944/ Grundsatz und Wegbedingung Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn ich den Akku nicht im Produkt verkaufe. Wenn der Käufer den Akku selbst separat erwirbt, und diesen einbaut, dann ist davon auszugehen, dass der Mangel welcher zum Fehler führte noch nicht beim Verkauf bestanden hat. Siehe abschnitt Ausnahmen abschnitt b
Nur das man den Aussagen von Anwälten auch nicht immer trauen kann. Wenn das nämlich der Fall wäre, wären Prozesse, wo sich Anwälte mit unterschiedlicher Rechtsauffassung streiten, nämlich überflüssig. Claudio Hediger schrieb: > Wenn der Käufer den Akku selbst separat erwirbt, und diesen einbaut, > dann ist davon auszugehen, dass der Mangel welcher zum Fehler führte > noch nicht beim Verkauf bestanden hat. Setzt mal voraus das es sich um einen absehbaren vermeidbaren Mangel handelt, z.B. das sich einer im Suff in die Hose pisst und nen Kurzschluss verursacht oder angenommen du vertickst Elektrochocker ohne Batterie die keine Abzugsicherung haben und bruzzelst dir die Weichteile (oder die des Käufers), dann ist es kein Mangel sondern eben nicht nach dem Stand der Technik konstruiert. Dann hat man dich trotzdem am A... Man kann das vermeiden wenn man die Sicherheit von Sachverständigen prüfen lässt und wenn die Sicherheit attestiert wird, haben andere den schwarzen Peter die dann hoffentlich gut versichert sind. Billig ist das dann sicher nicht.
Noname schrieb: > Ist es eigentlich einfacher, wenn man etwas als (noch fertig zu > lötenden) > "Bausatz" deklariert ? JA > keinerlei Hinweis auf EMV, CE, ... > Wie geht das ? Oder trägt der Hersteller, Verkäufer weiterhin > das volle Risiko ? Nein, denn derjenige, der das Gerät zusammenbaut, hat die Richtlinien in seinem Land zu beachten und gegebenenfals das Gerät entsprechend anzupassen. Grüße Michelle
Claudio Hediger schrieb: > Etwas anders sieht es jedoch aus, wenn ich den Akku nicht im Produkt > verkaufe. > > Wenn der Käufer den Akku selbst separat erwirbt, und diesen einbaut, > dann ist davon auszugehen, dass der Mangel welcher zum Fehler führte > noch nicht beim Verkauf bestanden hat. Das ist der Grund, warum ich Bastlern empfehle, den Nokia BL-5B zu nehmen, denn das ist mehr oder weniger ein Quasi-Standard für chinesische Handys und man kann davon ausgehen, wenn er bereits seit 8 Jahren existiert und ein paar 100mio neuer China-Handys existieren, das es Li+ noch länger geben wird. Auch kann man ihn billig in Internet Akuktionshäusern bekommen. Grüße Michelle
Michael S. schrieb: > Setzt mal voraus das es sich um einen absehbaren vermeidbaren Mangel > handelt, z.B. das sich einer im Suff in die Hose pisst und nen > Kurzschluss verursacht oder angenommen du vertickst Elektrochocker ohne > Batterie die keine Abzugsicherung haben und bruzzelst dir die Weichteile > (oder die des Käufers), dann ist es kein Mangel sondern eben nicht > nach dem Stand der Technik konstruiert. Dann hat man dich trotzdem am > A... :-D Abgesehen davon, kenne ich keine Teaser der wasserdicht ist. Schrich, wenn Du da reinpinkelst brutzt Dir der Kurzschluß was weg. Reinpinkeln ist eine unsachgemäße Behandlung, wennbekannt ist, das daß Gerät nicht Waser, ehm Pinkel, dicht ist. Der Haftungsausschluß ist hier zulässig Anm.: Handy-Batterien sind auch nicht wasserdicht und wenn Du darüber pinkelst, hilft auch der Protection-Chip nichts mehr Grüße Michelle
Ist eben immer eine juristische Frage ob du fahrlässig konstruierst oder entwickelst. Das es umständehalber zu einem Malheur kommen kann musst du als verantwortlicher Entwickler(in) vorausschauend berücksichtigen wenn man dir nicht später mal einen Vorwurf machen soll. Da muss man schon etwas seine Fantasie und seinen gesunden Menschenverstand benutzen. Michelle Konzack schrieb: > Der Haftungsausschluß ist hier zulässig Ist er nur, wenn das Gesetz es zulässt.
Du meinst, Geräte müssen Pinkelsicher sein, solange das Gesetz es nicht ausschließt? Du machst Witze! Wenn es danach geht, könntest Du 99% aller Elektrogeräte vom Markt nehmen, die sind nämlich nicht wsserdicht. Grüße Michelle
Michelle Konzack schrieb: > Du meinst, Geräte müssen Pinkelsicher sein, solange das Gesetz es nicht > ausschließt? Bei einem in der Hosentasche zu tragenden Teaser, der dafür gemacht ist, gesundheitsschädliche Spannungen zu erzeugen, könnte man "Pinkelsicherheit" schon fordern. Bei einem Handy brauchts das nicht. Oliver
Michelle Konzack schrieb: > Du meinst, Geräte müssen Pinkelsicher sein, solange das Gesetz es nicht > ausschließt? Ich bezog mich auf den "Haftungsausschluss" allgemein. Von der Verantwortung würde ich es bei Hosentaschengeräten aber schon vorsorglich mit in das Pflichtenheft mit auf nehmen. Michelle Konzack schrieb: > Wenn es danach geht, könntest Du 99% aller Elektrogeräte vom Markt > nehmen, die sind nämlich nicht wsserdicht. Nur, das 99% aller Elektrogeräte von Großkonzernen hergestellt werden, die sich Schadensersatzprozesse aus der Portokasse leisten können, selbst wenn sie die verlieren. Hier gehts ja um eine one-Man(one-Women)-Show. Außerdem sollte man beachten das nicht alle Elektrogeräte für die Hosentasche geeignet sind. Toaster, Fernseher und alle sonstigen größeren Geräte kann man wohl bedenkenlos davon ausnehmen. Oliver schrieb: > Bei einem Handy brauchts das nicht. Mal abgesehen davon das von einem Handy noch gar nicht die Rede war, schon das Disaster mit den Sony-Akkus bei Notebooks vor Jahren vergessen? Die fackelten einfach mal so ab. So was kann auch bei kleinen Akkus passieren wenn keine Schutztechnik eingebaut wurde/wird.
Fernseher funktionieren auch unter Wasser solange Sie nicht voll.Staub sind
War ja klar, dass sich hier wieder ein Haufen Klugscheisser zu Worte melden. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Risiken, in der Schweiz von der missguenstigen Konkurrenz wegen eines kleinen "Fehlers" oder Nicht-Beachten der Bestimmungen, die eigentlich für grosse Firmen gedacht sind, keine Klagen drohen, solange du keine grobfahrlässigen Fehler machst. Von Ämtern und bei kleinen Volumen schon gar nicht, solche Kasperlzunftvereine wie die IHK gibt es hierzulande ja nicht. Tips: - Verkauf dein Gerät zunächst als Platine bzw. Einbaukomponente. Dann kannst du dir sogar den CE/EMV sparen (allerdings sollte dein Gerät wirklich nicht massiv abstrahlen). Du solltest einfach im Packzettel darauf hinweisen, dass das Gerät nicht in den Müll gehört, wenn's kaputt ist. Allenfalls müsstest Du, wenn du es gewerblich machst, dich bei der SWICO zur vRG (vorgezogenen Recyclinggebühr) erkundigen. Zudem solltest Du drauf hinweisen, dass der Systemintegrator für die Einhaltung der EMV-Normen selbst verantwortlich ist. Für ein Eval-Kit ist das rechtlich einwandfrei, bitte aber zu beachten, dass für Detailfragen der Rechtsanwalt zuständig ist (und dies hier ausdrücklich keine rechtliche Beratung sein soll, bla bla bla). - Beim Lithium-Akku auf eine gute Qualität (also keinen billigen Chinakram, nur gut getestetes) achten, nimm am besten einen mit eingebautem Temperaturfühler. Solange Du die richtige Ladekurve fährst, fackelt dir das Ding auch nicht ab. - Wenn Du die ersten 100 Geräte gewinnbringend verkauft hast, kannst Du dir immer noch überlegen, alles zu professionalisieren und dir SWICO, CE, EMV und ISO9001 reinzuziehen. Nur so nebenbei: Die deutsche Wirtschaft importiert jeden Tag Unmengen chinesischer Ware, die weder CE, WEEE EMV, noch sonst irgendwelche Kriterien der Inverkehrbringungsregeln erfüllen. Die meist aufgedruckten "CE" stehen für "China Export" :-) Also, liebe Petzer und Schwätzer, lasst mal die Kirche im Dorf. Grüsse vom bösen Fisch (der sich hier aus guten Gründen nicht mit Namen abdrucken lassen will - der Neider gibt es viele :-) )
BoeserFisch schrieb: > War ja klar, dass sich hier wieder ein Haufen Klugscheisser zu Worte > melden. BoeserFisch schrieb: > der Neider gibt es viele... Neidisch darauf sein sich so vorzustellen?
BoeserFisch schrieb: > Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass die Risiken, in der > Schweiz von der missguenstigen Konkurrenz wegen eines kleinen "Fehlers" > oder Nicht-Beachten der Bestimmungen, die eigentlich für grosse Firmen > gedacht sind, keine Klagen drohen, solange du keine grobfahrlässigen > Fehler machst. > Von Ämtern und bei kleinen Volumen schon gar nicht, solche > Kasperlzunftvereine wie die IHK gibt es hierzulande ja nicht. Vielen Dank für deinen Beitrag. Dies war wirklich ein sehr sinnvoller Beitrag. Besonders dein Tipp fand ich gut, dass ich keine EMV prüfung brauche. Strahlen tut das gerät wohl kaum. Beim Layouten wurde auf gerechte verdrahtung geachtet. Es ist alles voll mit GND Planes und der HF teil befindet sich in einem geschirmten Metall gehäuse. BoeserFisch schrieb: > - Beim Lithium-Akku auf eine gute Qualität (also keinen billigen > Chinakram, nur gut getestetes) achten, nimm am besten einen mit > eingebautem Temperaturfühler. Solange Du die richtige Ladekurve fährst, > fackelt dir das Ding auch nicht ab. Danke für den Hinweis. Leider finde ich bei den üblichen Distris wie Mouser und Farnell keine LiPoli akkus wie ich sie in Ebay finde. Die Ladekurve wird auf jeden fall eingehalten. Ich verwende ein Lade IC von TI (BQ24080 - http://www.ti.com/lit/ds/symlink/bq24080.pdf ) Ich habe mir noch überlegt, dass ich halt im Beipakzettel expizit darauf hinweise, dass man das Gerät nicht in der Hosentasche oder am bzw. auf dem Körper tragen darf. Damit denke ich, sind grössere schäden schonmal ausgeschlossen. Der Akku ist ja gerademal 2 Euro gross und hat 400mAh (laut china händler :) ) Wenn es dann jemand dennoch in der Hosentasche transportiert, ist er selber schuld.
>Ich habe in der zwischenzeit eine Anwältin kontaktiert, damit Sie mir
bei der Klärung der CH Situation hilft.
Ist der falsche Ansatz. Die Pfeifen von Anwaelten wissen eh nix. Der
bessere Ansatz ist ein Testcenter. Macht nichts. Die Schweiz hat das CE,
dh Sicherheit, EMV und RoHS uebernommen.
Claudio Hediger schrieb: > ist er selber schuld. Ja, wenn deutliche Warnhinweise am Gerät vorhanden sind. Der Beipackzettel ist da nicht unbedingt juristisch verlässlich weil du dann beweisen musst das auch einer dabei war, gelesen und verstanden wurde, problematisch, wenn Analphabeten oder Ausländer die unsere Sprache nicht so gut können, betroffen sind. Kaufen dürfen die aber ohne Einschränkung. Wenn du gegen einen Weidezaun pinkelst, der dir eine wischt wie noch nie, nützt dir der Beipackzettel nämlich auch nichts. Ein Warnschild gehört da hin.
Michael S. schrieb: > Wenn du gegen einen Weidezaun pinkelst, der dir eine wischt > wie noch nie, nützt dir der Beipackzettel nämlich auch nichts. > Ein Warnschild gehört da hin. Den Widezaun habe ich allerdings auch nicht selbst gekauft... Um dieses Beispiel auf meines zu übertragen, müsste der Käufer meines Geräts selbst an dem Gerät einen entsprechenden Aufkleber anbringen, um die Öffentlichkeit zu "warnen". Denn Diese hat wie du angemerkt hast, keinen zugang zum "beipackzettel". Bei einem Weidezaungerät steht auch in der Anleitung, man soll den Zaun nicht berühren.
Wenn man so was wie du vor hat sollte man die Verantwortung schon übernehmen und nicht relativieren.
Vielleicht hilft es nochmal, folgende Aspekte zu betonen, bevor sich einige hier wieder an Weidezaun-Details festfressen bzw. verzetteln. Stichworte: - privat/gewerblich - deutsches/schweizerisches Recht vs. Praxis In Deutschland will die IHK gerne überall mitreden und mitkassieren. (Man möge mich korrigieren, wenn das zu polemisch rüberkommt). Wenn man also als Privater eine gute Erfindung im Kleinen vermarktet, wird man u.U. wegen irgend eines Nichtbeachtens einer Regelung vom nächsten Neider bzw. Konkurrenten abgemahnt und erst mal lahmgelegt. Dass das nicht wirklich innovationsfördernd ist, ist eine andere Diskussionsrunde. In der Schweiz hingegen gilt eher: wo kein Kläger, auch kein Richter. Das heisst in der Praxis: Wenn dein Gerät nicht in der Hosentasche (oder gar Holzhütte) abbrennt, verklagt dich auch keiner, denn das missbrauch-affine Abmahnwesen und div. idiotische Regelungen unter dem Mantel des "fairen Wettbewerbs" gibt es da nicht. Du musst allenfalls mit deiner (privaten!) Haftpflichtversicherung klären, ob sie Folgeschäden eines von dir hergestellten und privat verkauften Geräts übernimmt. Bei Kleinserien, wie Du sie planst, kräht wie gesagt kein Hahn nach all den 2-4-Buchstaben-Compliances, ausser, du störst mit deinem Teil in irgend einem Funkband, dann kann's u.U. teuer werden, wenn das BAKOM einen Messwagen in deine Nachbarschaft schicken muss. Bist Du dann an dem Punkt, wo es gewerblich relevant wird (die Grenze dazwischen wird in der Schweiz deutlich mittelstandsfreundlicher angesetzt als anderswo, und v.a. bei der Mwst-Pflicht), meldest Du halt dann deine GmbH an, um weitere Stolperfallen zumindest für deine persönlichen Bestände von dir abzuwenden, denn ein gewisses Restrisiko bleibt immer, sobald du anfängst, mit einer Sache jemanden zu konkurrenzieren oder einfach nur Geld zu machen. Wenn dein Gerät interessant genug ist, findest du auch immer einen Distributor, der dir unter die Arme greift. Ich habe das jahrelang so gemacht, und meinen Kram in die ganze Welt exportiert (und ja, der übliche US-Disclaimer steht auch mit im Beipackzettel). In diesem Sinne: Nur Mut und nicht bremsen lassen. Gottseidank bietet einem die Schweiz genug Möglichkeiten, klein anzufangen.
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