Forum: Offtopic Abzug bauen - Was macht man mit den Abgasen?


von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Hallo Leute,

ich würde mir gerne in dem Keller meines künftigen Hauses einen Abzug 
bauen. Die Abgase aus dem Abzug müssen dann ja irgendwie nach Außen 
gelangen. Ich weiß, dass bei meinem alten Haus für die Dunstabzugshaube 
eine 150mm Kernbohrung notwendig war. Kann mir von euch jemand sagen, 
wovon es denn abhängt, was man für einen Durchmesser bohren muss? Ich 
wollte nämlich kein Riesen Loch in den Keller bohren.

von Frank B. (frank501)


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Wenn der Druck hoch genug ist, reicht auch ein 15mm Rohr. Wird aber auch 
recht laut werden ;)

Die Frage ist ja, was für ein Abzug es werden soll und welche 
Durchflussmenge benötigt wird.
Für einen Küchenabzug reicht in der Regel eine 100er Bohrung. Aber mit 
dem passenden Lüfter sollte auch ein 80er oder 70er Rohr ausreichen.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Frank B. schrieb:
> Die Frage ist ja, was für ein Abzug es werden soll und welche
> Durchflussmenge benötigt wird.

Ja schon so etwas in der Art, wie hier:
http://www.laborbausysteme.de/produkte/schulabzuege/02-durchreicheabzug.php

Ich möchte mir in meinem Haus im Keller ein Labor aufbauen. Und da es 
viele Sachen gibt, die stinken, möchte ich diese unter dem Abzug 
verarbeiten. Damit Quasi die ganzen Abgase nicht durch das ganze Haus 
ziehen, sondern nach draußen (die Nachbarn freuen sich) abgeführt 
werden.

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Dimitri Roschkowski schrieb:
> Kann mir von euch jemand sagen,
> wovon es denn abhängt, was man für einen Durchmesser bohren muss?

Das hängt von der Länge der vom Abzuggebläse zu bewältigenden Wegstrecke 
ab. Je größer der Querschnitt, desto einfacher hat es das Abzugsgebläse.

Ich habe in meiner Küche eine Dunstabzugshaube an einen stillgelegten 
Schornstein angeschlossen, darüber ist noch ein Vollgeschoss und ein 
Dachstuhl, was mit Dachüberstand in einer Schornsteinlänge ab 
Einleitungspunkt von gut 9 Metern resultieren dürfte. Da war die Wahl 
eines 150mm-Lochs (und Flexschlauches zwischen Haube und Wand, immerhin 
etwa 1 m) sinnvoll, der Küchenmief zieht nicht mehr in die Wohnung, 
sondern verschwindet in der Dunstabzugshaube, und das bei vertretbarem 
Lärm.

Wenn Du einfach nur in die Außenwand Deines Kellers ein Loch bohren 
willst und den Mief dort auf Bodenhöhe ausblasen willst, ist der 
Querschnitt natürlich nicht so bedeutsam. Allerdings solltest Du darüber 
nachdenken, ob es sinnvoll ist, Deinen Mief einfach so über die Fassade 
auszublasen, mach das wenigstens an einer Stelle, wo weder Dein Haus ein 
Fenster darüber oder in der Nähe hat und wo auch etwaige Nachbarhäuser 
keine Fenster haben.

Besser wäre es in diesem Fall, ein Abluftrohr bis mindestens zur 
Traufhöhe zu verlegen, schließlich willst Du nicht, daß Dein 
Kellerchemiemief durch ein Fenster wieder ins Haus zieht.

Bedenke auch, daß Luft, die Du nach draußen bläst, irgendwo herkommen 
muss, d.h. der Kellerraum braucht auch Zuluft. Wenn da beispielsweise 
irgendwo ein Heizungskeller ist, musst Du sehr vorsichtig sein, nicht, 
daß Du da einen Unterdruck herstellst.

Die Saugleistung einer Küchendunstabzugshaube ist ausreichend, um in 
solchen Situationen sehr unangenehme Effekte herbeizuführen. Das willst 
Du nicht.

von Frank P. (mauz)


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Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Wenn da beispielsweise
> irgendwo ein Heizungskeller ist, musst Du sehr vorsichtig sein, nicht,
> daß Du da einen Unterdruck herstellst.
Muss dieser nicht zwangsbelüftet sein? Oder nur ab einer bestimmten 
Brennerleistung? Wir mussten beim Einbau der Heizung zwei Öffnungen 
vorgeschriebener Größe in die Außenwand brechen.
frank

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Frank P. schrieb:
> Muss dieser nicht zwangsbelüftet sein? Oder nur ab einer bestimmten
> Brennerleistung? Wir mussten beim Einbau der Heizung zwei Öffnungen
> vorgeschriebener Größe in die Außenwand brechen.

Also in dem alten Haus hatten wir absolut keine Frischluftzufuhr zum 
Gas-Brenner. Ich vermute mal, er hat sich das, was er gebraucht hat, 
über den Schornstein geholt.

Rufus Τ. Firefly schrieb:
> Besser wäre es in diesem Fall, ein Abluftrohr bis mindestens zur
> Traufhöhe zu verlegen, schließlich willst Du nicht, daß Dein
> Kellerchemiemief durch ein Fenster wieder ins Haus zieht.
>
> Bedenke auch, daß Luft, die Du nach draußen bläst, irgendwo herkommen
> muss, d.h. der Kellerraum braucht auch Zuluft. Wenn da beispielsweise
> irgendwo ein Heizungskeller ist, musst Du sehr vorsichtig sein, nicht,
> daß Du da einen Unterdruck herstellst.

Also in dem Haus wird jetzt eine Luftwärmepumpe verbaut. Dennoch wollte 
ich in dem Raum möglichst dauerhaft einen gewissen Unterdruck 
herstellen, damit möglichst wenige Partikel aus dem Raum ins Haus 
gelangen.

Ich überlege gerade tatsächlich, wohin der Mief abfließen soll. Wenn ich 
ehrlich bin, dann wäre mir da das Dach der Garage die allerliebste 
Stelle. Das Problem ist, dass sie relativ weit weg ist = ich werde da 
kein 100mm Abluftrohr hinbekommen.

Aber ich denke gerade an etwas anderes. Nicht alles, was ich nach außen 
befördern möchte, ist ungefährlich. Nehmen wir einfach an, ich würde mit 
Brom unter dem Abzug etwas machen, könnte ich dann die Dämpfe einfach so 
in die Umwelt ableiten? Die Alternative wäre ein Filter, wobei ich bei 
einem Filter wohl ungewollte Reaktionen im Filter bekommen werde.

von Andreas H. (kupferblau)


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>Nicht alles, was ich nach außen befördern möchte, ist ungefährlich. Nehmen
>wir einfach an, ich würde mit Brom unter dem Abzug etwas machen, könnte ich
>dann die Dämpfe einfach so in die Umwelt ableiten?

"Können" oder "dürfen"?

Wenn du wirklich Bromdämpfe ungefiltert in die Umgebung bläst, würde das 
mit Sicherheit als "Gefährdung der körperlichen Sicherheit", 
Körperverletzung, Verstoss gegen Umweltschutzgesetze etc. geahndet 
werden und das mit Recht.

Das sollte einem doch der normale Hausverstand sagen, dass man sowas 
nicht machen darf.

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/taluft.pdf

Aus Sicht eines Nachbarn würde ich mal sagen, dass alles, was über den 
zulässigen MAK-Wert hinausgeht, eine Beeinträchtigung meiner 
körperlichen Sicherheit darstellt und somit der Verursacher einer 
solchen Belastung eine Straftat begeht.

Der MAK-Wert für Brom ist zur Zeit mit 0,7 mg/m³ oder 0,1 ppm 
festgelegt. Das wirst du kaum ohne leistungsfähige Abluftreinigung 
schaffen.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Andreas H. schrieb:
> "Können" oder "dürfen"?
> ......
> Das sollte einem doch der normale Hausverstand sagen, dass man sowas
> nicht machen darf.

Eher können als dürfen.....

Andreas H. schrieb:
> Der MAK-Wert für Brom ist zur Zeit mit 0,7 mg/m³ oder 0,1 ppm
> festgelegt. Das wirst du kaum ohne leistungsfähige Abluftreinigung
> schaffen.

In meiner Schule haben wir auch relativ häufig mit Brom gearbeitet. Und 
ich kann mir da wirklich nicht vorstellen, dass die Schule eine 
leistungsfähige Abluftreinigung durchgeführt hat. Und wenn die 
Grenzwerte bei 0,7mg/m^3 liegen, dann brauche ich ja nur genug Luft 
unterzumischen, damit ich diese Werte erreiche.

Ich habe auch irgendwie das Gefühl, dass du da etwas missverstehst.
Es geht nicht darum irgendwie dauerhaft Bromdämpfe auszublasen, sondern 
es unter dem Abzug zu verarbeiten. Das bedeutet: Flasche auf, Brom 
umfüllen, flasche verschließen. Wenn es hoch kommt, ist es eine Minute 
pro 1-2 Monate.

von Stefan B. (stefan) Benutzerseite


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Brom ist ziemlich geruchsintensiv. Ohne besondere Behandlung dürfte der 
"Chlorgeruch" in der Umgebung des Hauses auffallen.

Wer mit Brom sicher arbeiten will, sollte mindetsens ein Verfahren 
kennen, um Bromdämpfe unschädlich zu machen.

Spätestens beim (passiert ja nie...) Unfall mit der Bromflasche oder bei 
der Entsorgung der Rückstände ist das Wissen nützlich.

Ein MAK-Wert ist IMHO in einem Wohnhaus vollkommen unrelevant. Ein 
Wohnhaus ist keine Arbeitsstelle und in einem Wohnhaus arbeiten nicht 
deine Arbeitnehmer. Dort leben und schlafen 24/7 u.U. Leute vom Säugling 
bis zur Oma und die haben eine andere körperliche Verfassung als der 
durchschnittliche arbeitstaugliche Mensch.

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