Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Arbeitsvertrag "Was sollte man beachten?


von Luis M. (great)


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Hallo,

ich bin gerade dabei die Firma zu wechseln und dafür muss ich mein 
bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen und den neuen Arbeitsvertrag 
unterschreiben.

Da dies das erste mal ist, dass ich die Firma wechsle, bitte ich alle 
die, die Erfahrung schon gemacht haben zu berichten.

Ich habe nur viele offene Fragen:

Was sollte man beachten bevor man den Vertrag unterschreibt?
Wie kann Mann am besten Handeln Firmenwagen, Firmenhandy usw...
Urlaubstage und zusätzliche Leistungen wie 13. Gehalt
Was sollte man am besten verhandeln?
Wie ist die Erstattung von Dienstreisen geregelt?

wann soll ich meine bisherige Firma benachrichtigen, in meinem Fall habe 
ich einen Monatskündigungsfrist und ich möchte am Januar in der neuen 
Firma anfangen. d.h bis 31 November muss die Kündigung vorliegen

Außerdem  habe ich gestern erfahren, dass den Vertragsgespräch am Montag 
ist und ich hätte ein paar Berichte von den Leuten die, diese Erfahrung 
schon mal gemacht haben.

Ich bin schon sehr Aufgeregt und auch mal gespannt auf das Gespräch am 
Montag :-)

Mir wurde beraten nichts vor Ort unterschreiben sondern den Vertrag nach 
Hause mitnehmen und sorgfältig durchlesen.
Was könntet Ihr mir empfehlen?

Vielen Dank im Voraus.

von Pete K. (pete77)


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Nichts unterschrieben, solange man nicht genau weiss, was der 
Arbeitsvertrag regelt. Und nicht unter Druck setzen lassen. Du kannst 
auch noch am 1.2. anfangen.

Frag auch nach Betriebsregelungen, meistens gibt es zumindest eine 
Reisekostenrichtlinie und eine Dienstwagenrichtlinie. Hängt von der 
Größe des Betriebs ab.

Wenn Du Dir unsicher bist, zeig den Vertrag jemandem, der das beurteilen 
kann (Freund, Eltern, Rechtsanwalt).

von Luis M. (great)


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Vielen Dank!

von Craig Ferguson (Gast)


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"""Wenn Du Dir unsicher bist, zeig den Vertrag jemandem, der das 
beurteilen
kann (Freund, Eltern, Rechtsanwalt)."""

Naja, in der Regel steht im Arbeitsvertrag auch das vereinbarte Gehalt 
und vielleicht auch der ein oder andere Geheimhaltungszusatz 
diesbezüglich. Meinen Arbeitsvertrag habe ich niemandem gezeigt bislang 
und sogenau hatte ich ihn gar nicht durchgelesen gehabt, da ich froh 
war, überhaupt einen Job bekommen zu haben. Dementsprechend habe ich 
auch keine der genannten Zusatzleistungen. Zwar gab es 
Dienstmobiltelefone, jedoch habe ich dieses zurückgegeben, nachdem sich 
die Nutzungsbedingungen verändert hatten.

von Luis M. (great)


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"Meinen Arbeitsvertrag habe ich niemandem gezeigt bislang
> und sogenau hatte ich ihn gar nicht durchgelesen gehabt, da ich froh
> war, überhaupt einen Job bekommen zu haben. Dementsprechend habe ich
> auch keine der genannten Zusatzleistungen. Zwar gab es
> Dienstmobiltelefone, jedoch habe ich dieses zurückgegeben, nachdem sich
> die Nutzungsbedingungen verändert hatten"

genau so ging mir auch in meinem jetzigen Arbeitsvertrag, habe gleich 
unterschrieben und ich war Glücklich, dass ich den Job bekommen habe.

Jetzt habe nochmal mein Vertrag genauer gelesen und tatsächlich steht 
nix von so genannten Zusatzleistungen, deswegen habe auch bis jetzt kein 
Weihnachtgeld oder Urlaubsgeld bekommen.

Was könntet Ihr mir noch empfehlen? Was sagen die Experten darüber? :-)

von Wilhelm F. (Gast)


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Luis Mario schrieb:

> Was könntet Ihr mir noch empfehlen? Was sagen die Experten darüber? :-)

Man kann mal darauf achten, daß da nicht so Passagen drin stehen, daß 
unangekündigte Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten sind. 
Denn dort an solchen Orten macht man tatsächlich 25% unbezahlte 
Überstunden. Wenn das Gehalt schon mickrig ist. Dann muß man es höher 
verhandeln. Und keine Gratifikationen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. 
Die sollte man gleich in 12 Monatsgehältern fest einhandeln. Wurden 
nämlich bei mir gleich nach Betriebseintritt gestrichen, so daß ich gar 
nicht erst in den Genuß kam.

Ein Anwalt zum Überschauen eines Arbeitsvertrages ist auch kein 
Allheilmittel. Sind oft richtige Flachpfeifen. Man braucht da einen 
guten, am besten aus dem Bekanntenkreis. Hatte da mal einen, der mir für 
einen Zeitarbeitsvertrag überhaupt keine Information brachte. Der hatte 
nicht mal Lust, sich den Zeitarbeitstarifvertrag aus dem Internet zu 
laden. Und kostete mich aber die Anwaltsgebühr. Bei der Zahlung von 220€ 
sagte er noch frech zu mir: Tja, der Betrag müßte nicht so hoch sein, 
wenn nicht der böse Staat noch die Mehrwertsteuer abknöpft. Da fehlten 
mir die Worte.

von Luis M. (great)


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Das Thema Gehaltsgespräch wird ein Heißes Eisen nachdem man den Vertrag 
unterschrieben hat, d.h muss man gleich am Anfang alle schriftlich 
klären!
Ansonsten besteht die Gefahr, dass man nach zwei Jahre kein Lohnerhöhung 
bekommt und keine Möglichkeit hat über das Thema zu reden.

Wer hat schon ähnliche Erfahrung gemacht? Was sollte man noch drauf 
achten beim Gehaltsgespräch? Ich habe nämlich am Montag den Termin. :-)

von Somebody (Gast)


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Auf jeden Fall solltest du den 1. Gehaltsvorschlag gleich mal ablehnen 
und mehr verlangen. Mich haben Sie damals gefragt, was ich mindestens 
fordere. Da habe ich ganz naiv gesagt unter 50k geht schon mal gar 
nichts. Ich habe zu diesem Zeitpunkt 1 Jahr Berufserfahrung gehabt.

Geboten haben Sie mir dann 50.295€. Die sind ntürlich an die Grenze 
gegangen. Damit war ich überhaupt nicht einverstanden und habe das auch 
zu verstehen gegeben.

Daraufhin hat der Personaller sich noch einmal kurz zurückgezogen und 
bisschen gerechnet. 5min später lag das Angebot bei 53.000€.

Einfach hart bleiben lohnt sich dann doch! Letztendlich habe ich dann 
aber doch nicht zugesagt.

von Wilhelm F. (Gast)


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Luis Mario schrieb:

> Ansonsten besteht die Gefahr, dass man nach zwei Jahre kein Lohnerhöhung
> bekommt und keine Möglichkeit hat über das Thema zu reden.

In anderen EU-Ländern gibt es sogar einen automatischen 
Inflationsausgleich. Der muß überhaupt nicht mit dem AG verhandelt 
werden, und ist gesetzlich geregelt, wie auch Mindestlohn in solchen 
Ländern. Z.B. Luxemburg.

von Luis M. (great)


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> Daraufhin hat der Personaller sich noch einmal kurz zurückgezogen und
> bisschen gerechnet. 5min später lag das Angebot bei 53.000€.
>
> Einfach hart bleiben lohnt sich dann doch! Letztendlich habe ich dann
> aber doch nicht zugesagt.

Ich habe mich ein bisschen über die Gehälter was Ingenieure in 
verschieden Branchen verdienen informiert und ich habe gemerkt, dass 
Manche sehr gut verdienen und Manche sind unter bezahlt.
Ich glaube muss man gleich am Anfang alles klären und versuchen das 
Maximum herauszuholen. Meistens bleibt das Gehalt gleich und passiert 
dann nichts mehr in den nächsten Jahren.

Habt Ihr ein Firmenwagen und Firmenhandy verhandelt und auch bekommen?
Ich habe erfahren, dass Das Firmenwagen etwa 3% von listen preis 
monatlich kostet. Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Wie kann man die 
Notwendigkeit des Firmenwagen argumentieren? Was sagen die Experten? :-)

von Ulli N. (Gast)


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Der Firmenwagen erhöht dein zu versteuerndes Einkommen im Monat um 1% 
des Neuwagenwertes als so genannter "Geldwerter Vorteil". Wenn der Wagen 
also 40000€ kostet, berechnet sich deine Einkommensteuer aus 
Bruttogehalt+400€. Wenn du also über 53000€ Verdienst, kostet dich das 
also etwa 180€ im Monat. Dafür hast du keine Werkstatt- und 
Wartungskosten und immer ein neues Auto. Wirklich interessant ist es 
aber aus meiner Sicht nur dann, wenn du auch die Tankrechnung vergessen 
kannst. Das ist aber meistens der kritische Punkt. Wenn dein privater 
Benzinverbrauch nicht im Rauschen der beruflichen Nutzung untergeht, 
wird dir das Finanzamt auch die Benzinkosten als Geldwerten Vorteil 
anrechnen. Natürlich kannst du dann wieder zu deinem Chef gehen und 
versuchen ihm das auch noch aus der Nase leiern, aber das muss man halt 
auch können... Dazu kommen noch versicherungstechnische Probleme (darf 
deine Frau mit dem Auto fahren oder deine Kinder?).
Unterm Strich ist das aus meiner Sicht nur interessant, wenn du Wert 
darauf legst, immer in neues Auto zu haben (z.B. um dem Nachbar was 
vorzumachen).

von Luis M. (great)


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Ich glaube ein Firmenwagen lohnt sich nur wenn das Benzin auch mit dabei 
ist und privat benutzen darfst.

Was wäre am besten zu verhandeln beim Vertragsgespräch?


1-Jahresgehalt beinhaltet 13. Bonusgehalt bei 100% erreichen der Ziele 
und
50% Monatsgehalt als Urlaubsgeld
2-Jahresgehalt in 12 Monatsgehältern fest einhandeln.

Was wäre ein sehr gutes Gehalt für Ingenieure mit 5 Jahre 
Berufserfahrung in Automobilindustrie?

Was sollte man unbedingt klären beim Vertragsgespräch, was sollte man 
beachten?

von Michael S. (technicans)


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Luis Mario schrieb:
> Was könntet Ihr mir noch empfehlen? Was sagen die Experten darüber? :-)

Stell doch die fragwürdigen Passagen hier ein, dann kann man
das eine oder andere aus einem anderen Blickwinkel beurteilen
und drüber dikutieren, wenn Anwälte nur Gebührenhaie sind und
quasi nix nutzen.

von Luis M. (great)


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Ich bin gerade dabei die Liste für Montag aufzuschreien und ins Gespräch 
mitzubringen.

Folgende Fragen habe ich auf meine Liste geschrieben:

Ist im Vertrag die Arbeitszeit, Überstunden und die Überstundenbezahlung 
geregelt?

Sind Urlaubstage und zusätzliche Leistungen wie 13. Gehalt geregelt?

Wie ist die Erstattung von Dienstreisen geregelt? Enthält der Vertrag 
Regelungen über Spesen, Fahrtkostenerstattung oder Reisezeiten?

nimmt der Arbeitsvertrag Bezug auf Tarifverträge oder betriebliche 
Regelungen?

Enthält der Arbeitsvertrag Vertragsstrafendregelungen?

Wird ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt Zur Erfüllung meiner 
vertraglichen Leistungen?

Bis jetzt habe immer ein Firmenhandy gehabt und  finde es sehr 
praktisch(E-Mails checken  und kommunizieren..usw. )


Was sagt Ihr über folgende punkte?

*Arbeitsort
*Mobiltelefon
*Firmenwagen
*Kündigung
*Arbeitsentgelt
*Gratifikation
*Arbeitszeit/Überstunden
*Urlaub
*Arbeitsverhinderung

wie könntet mir noch beraten Was sollte ich noch beachten?

von Rene P. (icebair)


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Ich persönlich habe es lieber mein Jahresgehalt fest in 12 
Monatsgehältern auszuhandeln statt mich noch um Urlaubs/Weihnachtsgeld 
zu kümmern (diese können ja meist auch noch leicht aus wirtschaftlichen 
Gründen gestrichen werden). Ist aber geschmackssache.

(Dazu gesagt: Habe bislang auch nur 1x gewechselt. Aber die Verträge mit 
12 Monatsgehältern wirkten transparenter. Einen Vertrag, der 25 
Überstunden pro Monat als abgegolten vorsah, ist mir dabei auch 
untergekommen. Also aufpassen!)

von Michael S. (technicans)


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Arbeitgeber tendieren dazu in ihren Verträgen mehr auf ihre eigene
Vorteile zu legen, also deine Pflichten und ihre Rechte und weniger
auf ihre Pflichten und deine Rechte. Da mag alles noch so wohl-
klingend sich anhören. Die haben nämlich viel Zeit und Geld investiert 
um möglichst im Vorteil zu sein. Da macht man sich daheim eine Kopie und 
markiert das pro und Kontra mit Markern ein und wenn das nicht 
ausgewogen ist, Finger weg.

-Ich würde z.B. in der Probezeit keine Überstunden machen wollen, weil
das Anlass für Streit geben könnte.
-Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei
Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben.
-Fortbildung sollte auch mal berücksichtigt werden.
-Leistungszulagen sollte man ablegen weil das nur ein Trick der AG ist.
-VWL/AVWL: über eine gescheite Anlageform sollte man nachdenken,
aber bitte nicht riestern.
-Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer
Kündigungsfrist abgegolten sein.
-auf eine verlässliche Zeiterfassung achten.

mehr fällt mir im Moment nicht ein.

von Backflow (Gast)


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>Ich würde z.B. in der Probezeit keine Überstunden machen wollen, weil
>das Anlass für Streit geben könnte.

Das kommt bestimmt sehr gut an, vor allem in der Probezeit. Dann sag 
doch gleich, daß Du eher freizeitorientiert bist bzw. deinen künftigen 
Arbeitgeber für einen Ausbeuter hältst.

>Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei
>Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben.

Dürfte bei halbwegs qualifizierten Tätigkeiten und einer größeren Firma 
schwierig sein.
Im Prinzip reduziert sich im Zweifeslfall das Mitbestimmungsrecht auf 
"Kündigung bei Umzugsweigerung" oder "Nicht-Kündigung und Umzug".
Lies mal unter Direktionsrecht nach.

>Leistungszulagen sollte man ablegen weil das nur ein Trick der AG ist.

Also Verzicht auf sämtliche Leistungszulagen und ein niedriges Gehalt 
festschreiben?

>Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer
>Kündigungsfrist abgegolten sein.

Wie soll das gehen? Nehmen wir an, du hast 25 Tage Urlaub pro Jahr und 
eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Demnach müßtest du nach deiner 
Sichtweise innerhalb der ersten drei Monate bereits deinen gesamten 
Urlaub genommen haben.

von Mark B. (markbrandis)


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Craig Ferguson schrieb:
> Naja, in der Regel steht im Arbeitsvertrag auch das vereinbarte Gehalt
> und vielleicht auch der ein oder andere Geheimhaltungszusatz
> diesbezüglich.

Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam, es gibt 
rechtskräftige Urteile dazu.

Link:
http://www.recht-finanzen.de/faq/69-gehalt-geheimhaltungsverpflichtung-ist-unwirksam

von Luis M. (great)


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> -Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer
> Kündigungsfrist abgegolten sein.
> -auf eine verlässliche Zeiterfassung achten.
>
> mehr fällt mir im Moment nicht ein.

Was ist damit gemeint??

so meinem Fall, ich habe noch viele Urlaubstage und ein Haufen 
Überstunden (über 200) und ich hätte vor bis Donnerstag zum Chef zu 
gehen und die Kündigung einreichen.

Was soll ich das am bestem es machen?

von Luis M. (great)


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Luis Mario schrieb:
> Hallo,
>
> ich bin gerade dabei die Firma zu wechseln und dafür muss ich mein
> bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen und den neuen Arbeitsvertrag
> unterschreiben.
>
> Da dies das erste mal ist, dass ich die Firma wechsle, bitte ich alle
> die, die Erfahrung schon gemacht haben zu berichten.

Die neue Firma will dass, ich schon im Januar anfange. d.h für mich muss 
ich die Kündigung bis Donnerstag abgeben. (ein Monatskündigungsfrist)

Wie soll mit der Kündigung umgehen? Ich habe bis jetzt mein Chef noch 
nicht informiert und ich weiß auch nicht genau wie es machen soll?

Hat jemand diese Erfahrung schon hinter sich?

Gib Sachen was ich beachten soll? Ich habe noch Rest Urlaub und ein 
Haufen Überstunden.

Danke für Ihr Bericht!!

von Michael H. (mueckerich)


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Ein Tipp von meiner Seite, googel mal nach "Arbeitsvertrag AGB 
Kontrolle".
Danach sind solche allgemeine Bedingungen wie "Das unangekündigte 
Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten sind." nicht rechtlich 
wirksam sind. Diese Klauseln sind deshalb unwirksam, weil sie durch die 
Verallgemeinerung für den Vertragspartner im Ausmaß nicht zu überblicken 
sind. Wer weiß den schon wie viele Überstunden dann im oben genannten 
Fall z.B. in einem Jahr verlangt werden. Eigentlich gibt es das schon 
seit 1.1.2002 es wird nur recht wenig von Arbeitnehmerseite darauf 
geachtet.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael H. schrieb:

> Danach sind solche allgemeine Bedingungen wie "Das unangekündigte
> Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten sind." nicht rechtlich
> wirksam sind.

Und, was willst du in einem realen Betrieb denn damit machen, wenn du da 
angestellt bist? Mit selbst aufgeschriebenen Überstunden zum 
Projektleiter gehen, und um Anrechnung bitten? Oder zum Betriebsrat 
gehen, den es gar nicht gibt? Dann setzt der Chef wohl schon mal 
vorsorglich die Kündigung auf, bzw. setzt dich an erste Stelle der 
Vormerkliste.

von Backflow (Gast)


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>Diese Klauseln sind deshalb unwirksam,

Ganz so generell gilt das nicht, dazu gibt es ein höchstrichterliches, 
gegenteiliges Urteil:

http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,800047,00.html

von Michael S. (technicans)


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Backflow schrieb:
>>Ich würde z.B. in der Probezeit keine Überstunden machen wollen, weil
>>das Anlass für Streit geben könnte.
>
> Das kommt bestimmt sehr gut an, vor allem in der Probezeit. Dann sag
> doch gleich, daß Du eher freizeitorientiert bist bzw. deinen künftigen
> Arbeitgeber für einen Ausbeuter hältst.
Ne, Kern dieser Logik ist, das du dich in der Probezeit auch wirklich
einarbeitest und nicht als Feuerwehr missbraucht wirst weil es in dem
neuen Laden irgend einen Personal-Gau gegeben hat, Aufträge liegen 
geblieben sind und man dich möglichst rasch wieder los werden will.
Das erkennt man nämlich nicht sofort. Ich habe da hinreichend Erfahrung 
sammeln müssen. Verarsche wie aus dem Lehrbuch.
>>Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei
>>Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben.
>
> Dürfte bei halbwegs qualifizierten Tätigkeiten und einer größeren Firma
> schwierig sein.
> Im Prinzip reduziert sich im Zweifeslfall das Mitbestimmungsrecht auf
> "Kündigung bei Umzugsweigerung" oder "Nicht-Kündigung und Umzug".
> Lies mal unter Direktionsrecht nach.
Deswegen sollte man das in den Vertrag aufnehmen, denn Willens-
erklärungen gehen vor gesetzlicher Regelungen. Ausnahme wäre 
Sittenwidrigkeit was aber nach meinem Hörensagen meist nur bei
AG vorkommt.
>>Leistungszulagen sollte man ablegen weil das nur ein Trick der AG ist.
"ablehnen" sollte das heißen, Schäm.
> Also Verzicht auf sämtliche Leistungszulagen und ein niedriges Gehalt
> festschreiben?
Du weißt ganz genau was ich meine. Natürlich volles Gehalt. Gehälter
sind nur selten verhandelbar. Meist hast du den gebotenen Betrag zu
akzeptieren und die Leistungszulage könnte der AG später willkürlich 
wieder streichen, also weg damit.
>>Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer
>>Kündigungsfrist abgegolten sein.
>
> Wie soll das gehen? Nehmen wir an, du hast 25 Tage Urlaub pro Jahr und
> eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Demnach müßtest du nach deiner
> Sichtweise innerhalb der ersten drei Monate bereits deinen gesamten
> Urlaub genommen haben.
In dem DU als Arbeitnehmer darauf achtest das du nicht soviel Ansprüche
anhäufst. Also möglichst frühzeitig Überstunden abgelten/-bauen/bezahlen
lassen oder was auch immer. Ähnliches gilt für Urlaub der ja nun
einerseits gesetzlich andererseits vertraglich Bestand hat.
Allerdings bestand früher mal die Möglichkeit sich eine 
Urlaubsbescheinigung über den bereits genommenen Urlaub geben zu lassen. 
Manche der neuen Betriebe könnten bereit sein diese zu übernehmen, aber 
meist dann nur bis April wo er dann verfällt. In einem neuen Job ist das 
nicht sehr vorteilhaft weil man dich ja einsetzen will und daher 
manchmal der Jahresurlaubsanspruch erst nach der Probezeit gewährt wird.
Die Urlaubsanwartschaft von 2 Tagen pro Monat fängt dann zwar schon
von Anfang an an, aber man kann den eben noch nicht nehmen wenn der
neue AG dem nicht zustimmt, denn der hat ja bekanntlich ein 
Mitbestimmungsrecht und Urlaub muss ja beantragt werden.

Luis Mario schrieb:
> Was ist damit gemeint??

> so meinem Fall, ich habe noch viele Urlaubstage und ein Haufen
> Überstunden (über 200) und ich hätte vor bis Donnerstag zum Chef zu
> gehen und die Kündigung einreichen.
Na, dein Chef könnte das alles streichen weil du es ja nicht mehr
kurzfristig abgelten kannst. Problem bei den Überstunden wird
die Nachweisbarkeit sein z.B. durch eine Zeiterfassung
> Was soll ich das am bestem es machen?

Chef fragen ob du deine Überstunden sofort ausbezahlt bekommen kannst.
Wenn der allerdings erfährt das du weg gehst, wie wird der reagieren?
verständnisvoll, froh, verärgert?
So mancher wird dich wohl als Verräter sehen, also nicht gerade beste
Voraussetzungen für einen sauberen Abgang.

Wie sicher wird der neue Job denn sein? Ein Zurück wirds wohl kaum 
geben?
Wenn die neue Firma so heiß auf dich ist, würde ich darauf achten das
das ganze Jobkonzept auch wirklich solide ist, also nicht nur so dahin
gematscht, sondern alles sorgfältig beschrieben. Eine Jobgarantie wäre
z.B. nicht schlecht aber andererseits würde ich an deiner Stelle
folgendes machen: Kündige z.B.zum 31. März wenn die neue Firma dem 
zustimmt.
Dann hast du noch Zeit deine Überstunden abzubummeln und deinen Urlaub
zu nehmen. Lass dich von deinem Chef von der Arbeitsverpflichtung 
freistellen und hol dir die Zustimmung bei der neuen Firma, das
die das okay finden und mit spielen.
Entweder fängst du dann am 1.1. oder am 1.4. an. Wenn der neue Job
keine Haken und Ösen hat, dann sollte es doch gehen.
Näheres musst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, aber vieles
ist auch in Betrieben üblich, auch wenn es rechtlich gar nicht zulässig
wäre, denn Urlaub soll der Erholung dienen und darf normal nicht 
missbraucht oder ausbezahlt werden. Bei Ende einer Beschäftigung sieht
man das dann häufig nicht mehr so eng. Ich habs ein- oder zweimal
so gehandhabt und alle waren zufrieden.

von Michael H. (mueckerich)


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Backflow schrieb:
> Ganz so generell gilt das nicht, dazu gibt es ein höchstrichterliches,
> gegenteiliges Urteil:

Ist juristisch nicht ganz mit den AGB_Klauseln ohne definierten Inhalt 
zu vergleichen. Der Anwalt hatte ja bis zu 8 Überstd. im Arbeitsvertrag 
mit inkludiert. Die weiteren Stunden hatten "so die beklagte Seite" auch 
seinem (des Klägers) eigenen Interesse gegolten. Zumal es hier auch noch 
um eine in Aussicht gestellte Partnerschaft ging.

Ich gebe Dir hier schon Recht: Es bleibt schwierig. ;-)

@ Wilhelm F.: Ich will jetzt keinem Raten, gleich los zu rennen und zu 
Klagen, sonder nur die Aufmerksamkeit darauf lenken wie es rechtlich 
aussieht. Dass zwischen dem Gesetz und der Wirklichkeit eine Kluft 
existiert ist mir sehr wohl bewusst.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

>> Das kommt bestimmt sehr gut an, vor allem in der Probezeit. Dann sag
>> doch gleich, daß Du eher freizeitorientiert bist bzw. deinen künftigen
>> Arbeitgeber für einen Ausbeuter hältst.
>
> Ne, Kern dieser Logik ist, das du dich in der Probezeit auch wirklich
> einarbeitest und nicht als Feuerwehr missbraucht wirst weil es in dem
> neuen Laden irgend einen Personal-Gau gegeben hat, Aufträge liegen
> geblieben sind und man dich möglichst rasch wieder los werden will.
> Das erkennt man nämlich nicht sofort. Ich habe da hinreichend Erfahrung
> sammeln müssen. Verarsche wie aus dem Lehrbuch.

Das ist aber die übliche Vorgehensweise, daß eine Firma einen einstellt, 
weil die Arbeit nicht mehr bewältigt werden kann.

Vor einer Neueinstellung lastet man die schon vorhandenen Mitarbeiter zu 
110% aus. Und wenn du als Neuer da bist, mußt du eben entlasten. Deine 
hinreichende Erfahrung mit diesen Dingen spricht doch dafür!

Aber wenn man sich für ein Thema begeistert, muß das auch nicht immer 
ganz so schlimm sein. Es wird vieles nur halb so heiß gegessen, wie es 
gekocht wird.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael H. schrieb:

> @ Wilhelm F.: Ich will jetzt keinem Raten, gleich los zu rennen und zu
> Klagen, sonder nur die Aufmerksamkeit darauf lenken wie es rechtlich
> aussieht. Dass zwischen dem Gesetz und der Wirklichkeit eine Kluft
> existiert ist mir sehr wohl bewusst.

Ja genau, so meinte ich das auch.

von Wilhelm F. (Gast)


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Backflow schrieb:

>>Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei
>>Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben.
>
> Dürfte bei halbwegs qualifizierten Tätigkeiten und einer größeren Firma
> schwierig sein.
> Im Prinzip reduziert sich im Zweifeslfall das Mitbestimmungsrecht auf
> "Kündigung bei Umzugsweigerung" oder "Nicht-Kündigung und Umzug".
> Lies mal unter Direktionsrecht nach.

Versetzungen können bei einem Großunternehmen durchaus mal statt finden. 
Ich war mal bei einem (Post, Telekom) und weiß es daher noch. Sie können 
jemanden innerhalb des Bundesgebietes versetzen, wenn es notwendig ist.

Mir ist es bereits einmal passiert, und zwar der Umzug nach der 
Ausbildung von Bonn nach Köln zum Einsatz. Aber das ist nur ein 
Steinwurf Entfernung, nicht der Rede wert.

Wenn nicht dringend nötig, läßt der Arbeitgeber aber auch die Finger 
davon, nicht zuletzt wegen des Betriebsfriedens. Manchen Kollegen gelang 
es sogar, sich innerhalb des Unternehmens wieder heimatnah einsetzen zu 
lassen. Wir kamen ja für die Ausbildung von weiter her, weil es 
zeitweise in der Heimat keinen Bedarf gab.

Einer der Chefs damals drohte mir bei einer Unregelmäßigkeit schon mal, 
mich von Köln nach Fürstenfeldbruck zu versetzen. Die können das, wenn 
sie wollen.

Andererseits versetzten sie einen Hamburger auch mal zurück nach 
Hamburg. Der Mann lief von Hamburg nach Köln versetzt völlig neben der 
Mütze, drehte am Rad, und richtete damit auch unabsichtlich viel Schaden 
an (Dienstfahrzeug mit dem türkischen Teekocher ausgebrannt, etc.). Der 
war Türke, und der Familie völlig entrissen, und das ist wohl ein echtes 
Problem. Ich hatte den im Kundendienst mit dabei, und er verlor sein 
ganzes Selbstbewußtsein, war noch nicht mal mehr in der Lage, einen 
Nagel in die Wand zu schlagen.

Ich fetze mich ja hier gelegentlich auch mit den Querköpfen, die meinen, 
man müsse für Arbeit überall hin ziehen, egal wie weit. Aber nach 
Südbayern wird mich nur die Polizei in Handschellen hin bekommen. Nach 
Ostbrandenburg auch. Die Heimat ist ein tiefes menschliches Gefühl. 
Reisefreudig ist nicht jeder. OK, man kann mal darüber reden, wenn der 
AG sich mit einbringt. Die Post bezahlte mir damals das 
Lehrlingswohnheim in der Ferne, und Heimreisen. Sonst hätten sie auch 
kein Personal bekommen. Das gehört einfach zum guten Ton, Anstand, einen 
Bewerber damit nicht völlig alleine stehen zu lassen.

Mit 15 schon als Azubi 200km weg zu gehen, wirkte auf mich dauerhaft 
deprimierend. Und die 200km damals waren gefühlt wie heute 500km, man 
fuhr auf den Straßen doppelt so lange, und Telekommunikation, wie heute, 
gab es auch noch kaum, um in Verbindung zu bleiben. Ich hatte im 
Lehrlingswohnheim kein Telefon, und die Familie hatte damals auch keins.

von Luis M. (great)


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Michael S. schrieb:
> Chef fragen ob du deine Überstunden sofort ausbezahlt bekommen kannst.
> Wenn der allerdings erfährt das du weg gehst, wie wird der reagieren?
> verständnisvoll, froh, verärgert?
> So mancher wird dich wohl als Verräter sehen, also nicht gerade beste
> Voraussetzungen für einen sauberen Abgang.
>
> Wie sicher wird der neue Job denn sein? Ein Zurück wirds wohl kaum
> geben?
> Wenn die neue Firma so heiß auf dich ist, würde ich darauf achten das
> das ganze Jobkonzept auch wirklich solide ist, also nicht nur so dahin
> gematscht, sondern alles sorgfältig beschrieben. Eine Jobgarantie wäre
> z.B. nicht schlecht aber andererseits würde ich an deiner Stelle
> folgendes machen: Kündige z.B.zum 31. März wenn die neue Firma dem
> zustimmt.

Ich glaube mein Chef wird mehr eher verärgert reagieren und ich weiß 
ehrlich gesagt nicht wie ich zum Ihm kommen kann und Ihm es sagen, dass 
ich weggehen will und die Kündigung einreichen will.

Das Problem was ich habe, dass die Firma eine Schnelle Entscheidung 
treffen will und wann ich so viel warte besteht die Gefahr das das 
Angebot ausfällt.

Wie soll ich es am besten machen? Und vielen Dank für dein Bericht!!

von Senfdazugeber (Gast)


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Luis Mario schrieb:
> wann soll ich meine bisherige Firma benachrichtigen, in meinem Fall habe
> ich einen Monatskündigungsfrist und ich möchte am Januar in der neuen
> Firma anfangen. d.h bis 31 November muss die Kündigung vorliegen

Das mit dem 31. November wird sehr, sehr schwierig! Auf diesen Tag 
kannst Du lange warten.

von Wilhelm F. (Gast)


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Luis Mario schrieb:

> Ich glaube mein Chef wird mehr eher verärgert reagieren und ich weiß
> ehrlich gesagt nicht wie ich zum Ihm kommen kann und Ihm es sagen, dass
> ich weggehen will und die Kündigung einreichen will.

Mann, Junge, hab mal Arsch in der Hose. Manchmal im Leben muß man 
machen, entscheiden!!! Sicherlich wirst du zwischen alter Firma und 
neuem AG nicht gerade zwischen zwei Wattebäuschen hin und her prallen, 
und wie Teletubbies herum eiern.

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Mann, Junge, hab mal Arsch in der Hose. Manchmal im Leben muß man
> machen, entscheiden!!! Sicherlich wirst du zwischen alter Firma und
> neuem AG nicht gerade zwischen zwei Wattebäuschen hin und her prallen.

Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar...

Luis Mario schrieb:
> Das Problem was ich habe, dass die Firma eine Schnelle Entscheidung
> treffen will und wann ich so viel warte besteht die Gefahr das das
> Angebot ausfällt.
Das sind die schlimmsten, drängeln wie begehrt man ist, um alle
sozialen Anwartschaften hinter sich zu lassen um dann ganz schnell 
verheizt zu werden. Mensch, der Arbeitsmarkt ist ein Haifischbecken
und du willst darin schwimmen gehen.
> Wie soll ich es am besten machen? Und vielen Dank für dein Bericht!!
es heißt "deinen Bericht" nur mal so nebenbei.
Wenn das Jobkonzept nicht überzeugt, die Firma es etwas zu eilig hat,
ABLEHNEN. Du machst dir sonst dein ganzes Berufsleben kaputt und komm
dann mal zum Jobcenter, dann bleibt dir nur noch Berufsinvalide oder
Selbstmord, das geht ganz schnell. Auf Autobahnen steht oft "Eile tötet"
und das kann dir auch bei solchen Schnellschüssen drohen, zwar nicht
gerade mit dem Leben, aber wenn das Leben dann nicht mehr Lebenswert
ist, was dann?
Lass dich nicht überrumpeln, schlag denen den 1.April vor und schau
ob die sich noch gedulden wollen, ansonsten bleibst du da wo du
auch deinen sozialen Rückhalt hast. Den hast du bei deinem neuen
AG nämlich erst mal NICHT.

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar...

Wie? Ist dir das passiert? ;-)

von Michael S. (technicans)


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Wilhelm Ferkes schrieb:
> Michael S. schrieb:
>
>> Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar...
>
> Wie? Ist dir das passiert? ;-)

Uns. :-(

von Luis M. (great)


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Michael S. schrieb:
> Wilhelm Ferkes schrieb:
>> Michael S. schrieb:
>>
>>> Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar...
>>
>> Wie? Ist dir das passiert? ;-)
>
> Uns. :-(
JAAA Leider, und tut sehr weh!!!! :-(

von Wilhelm F. (Gast)


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Michael S. schrieb:

> Wilhelm Ferkes schrieb:
>
>> Michael S. schrieb:
>
>>> Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar...
>
>> Wie? Ist dir das passiert? ;-)
>
> Uns. :-(

Sorry. Ich dachte schon, du wolltest gegen mich stänkern. Ja, man 
empfindet es leider zu oft so.

von Michael S. (technicans)


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@Luis Mario

Und, was willst du jetzt machen?
Warum wolltest du denn überhaupt wechseln?

von Luis M. (great)


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In 20 Jahren wirst du mehr enttäuscht sein über die Dinge, die du nicht 
getan hast, als über die Dinge, die du getan hast. Also löse die Knoten, 
laufe aus aus dem sicheren Hafen. Erfasse die Passatwinde mit deinen 
Segeln. Erforsche. Träume.

Twenty years from now you will be more dissapointed by the things you 
didn´t do, than by the things you did. So throw off the bowlines, sail 
away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails. Explore. 
Dream.

Mark Twain

von Michael S. (technicans)


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Soll das die Antwort auf meine Fragen sein?
Das kannst du doch wohl besser?

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