Hallo, ich bin gerade dabei die Firma zu wechseln und dafür muss ich mein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen und den neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Da dies das erste mal ist, dass ich die Firma wechsle, bitte ich alle die, die Erfahrung schon gemacht haben zu berichten. Ich habe nur viele offene Fragen: Was sollte man beachten bevor man den Vertrag unterschreibt? Wie kann Mann am besten Handeln Firmenwagen, Firmenhandy usw... Urlaubstage und zusätzliche Leistungen wie 13. Gehalt Was sollte man am besten verhandeln? Wie ist die Erstattung von Dienstreisen geregelt? wann soll ich meine bisherige Firma benachrichtigen, in meinem Fall habe ich einen Monatskündigungsfrist und ich möchte am Januar in der neuen Firma anfangen. d.h bis 31 November muss die Kündigung vorliegen Außerdem habe ich gestern erfahren, dass den Vertragsgespräch am Montag ist und ich hätte ein paar Berichte von den Leuten die, diese Erfahrung schon mal gemacht haben. Ich bin schon sehr Aufgeregt und auch mal gespannt auf das Gespräch am Montag :-) Mir wurde beraten nichts vor Ort unterschreiben sondern den Vertrag nach Hause mitnehmen und sorgfältig durchlesen. Was könntet Ihr mir empfehlen? Vielen Dank im Voraus.
Nichts unterschrieben, solange man nicht genau weiss, was der Arbeitsvertrag regelt. Und nicht unter Druck setzen lassen. Du kannst auch noch am 1.2. anfangen. Frag auch nach Betriebsregelungen, meistens gibt es zumindest eine Reisekostenrichtlinie und eine Dienstwagenrichtlinie. Hängt von der Größe des Betriebs ab. Wenn Du Dir unsicher bist, zeig den Vertrag jemandem, der das beurteilen kann (Freund, Eltern, Rechtsanwalt).
"""Wenn Du Dir unsicher bist, zeig den Vertrag jemandem, der das beurteilen kann (Freund, Eltern, Rechtsanwalt).""" Naja, in der Regel steht im Arbeitsvertrag auch das vereinbarte Gehalt und vielleicht auch der ein oder andere Geheimhaltungszusatz diesbezüglich. Meinen Arbeitsvertrag habe ich niemandem gezeigt bislang und sogenau hatte ich ihn gar nicht durchgelesen gehabt, da ich froh war, überhaupt einen Job bekommen zu haben. Dementsprechend habe ich auch keine der genannten Zusatzleistungen. Zwar gab es Dienstmobiltelefone, jedoch habe ich dieses zurückgegeben, nachdem sich die Nutzungsbedingungen verändert hatten.
"Meinen Arbeitsvertrag habe ich niemandem gezeigt bislang > und sogenau hatte ich ihn gar nicht durchgelesen gehabt, da ich froh > war, überhaupt einen Job bekommen zu haben. Dementsprechend habe ich > auch keine der genannten Zusatzleistungen. Zwar gab es > Dienstmobiltelefone, jedoch habe ich dieses zurückgegeben, nachdem sich > die Nutzungsbedingungen verändert hatten" genau so ging mir auch in meinem jetzigen Arbeitsvertrag, habe gleich unterschrieben und ich war Glücklich, dass ich den Job bekommen habe. Jetzt habe nochmal mein Vertrag genauer gelesen und tatsächlich steht nix von so genannten Zusatzleistungen, deswegen habe auch bis jetzt kein Weihnachtgeld oder Urlaubsgeld bekommen. Was könntet Ihr mir noch empfehlen? Was sagen die Experten darüber? :-)
Luis Mario schrieb: > Was könntet Ihr mir noch empfehlen? Was sagen die Experten darüber? :-) Man kann mal darauf achten, daß da nicht so Passagen drin stehen, daß unangekündigte Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten sind. Denn dort an solchen Orten macht man tatsächlich 25% unbezahlte Überstunden. Wenn das Gehalt schon mickrig ist. Dann muß man es höher verhandeln. Und keine Gratifikationen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die sollte man gleich in 12 Monatsgehältern fest einhandeln. Wurden nämlich bei mir gleich nach Betriebseintritt gestrichen, so daß ich gar nicht erst in den Genuß kam. Ein Anwalt zum Überschauen eines Arbeitsvertrages ist auch kein Allheilmittel. Sind oft richtige Flachpfeifen. Man braucht da einen guten, am besten aus dem Bekanntenkreis. Hatte da mal einen, der mir für einen Zeitarbeitsvertrag überhaupt keine Information brachte. Der hatte nicht mal Lust, sich den Zeitarbeitstarifvertrag aus dem Internet zu laden. Und kostete mich aber die Anwaltsgebühr. Bei der Zahlung von 220€ sagte er noch frech zu mir: Tja, der Betrag müßte nicht so hoch sein, wenn nicht der böse Staat noch die Mehrwertsteuer abknöpft. Da fehlten mir die Worte.
Das Thema Gehaltsgespräch wird ein Heißes Eisen nachdem man den Vertrag unterschrieben hat, d.h muss man gleich am Anfang alle schriftlich klären! Ansonsten besteht die Gefahr, dass man nach zwei Jahre kein Lohnerhöhung bekommt und keine Möglichkeit hat über das Thema zu reden. Wer hat schon ähnliche Erfahrung gemacht? Was sollte man noch drauf achten beim Gehaltsgespräch? Ich habe nämlich am Montag den Termin. :-)
Auf jeden Fall solltest du den 1. Gehaltsvorschlag gleich mal ablehnen und mehr verlangen. Mich haben Sie damals gefragt, was ich mindestens fordere. Da habe ich ganz naiv gesagt unter 50k geht schon mal gar nichts. Ich habe zu diesem Zeitpunkt 1 Jahr Berufserfahrung gehabt. Geboten haben Sie mir dann 50.295€. Die sind ntürlich an die Grenze gegangen. Damit war ich überhaupt nicht einverstanden und habe das auch zu verstehen gegeben. Daraufhin hat der Personaller sich noch einmal kurz zurückgezogen und bisschen gerechnet. 5min später lag das Angebot bei 53.000€. Einfach hart bleiben lohnt sich dann doch! Letztendlich habe ich dann aber doch nicht zugesagt.
Luis Mario schrieb: > Ansonsten besteht die Gefahr, dass man nach zwei Jahre kein Lohnerhöhung > bekommt und keine Möglichkeit hat über das Thema zu reden. In anderen EU-Ländern gibt es sogar einen automatischen Inflationsausgleich. Der muß überhaupt nicht mit dem AG verhandelt werden, und ist gesetzlich geregelt, wie auch Mindestlohn in solchen Ländern. Z.B. Luxemburg.
> Daraufhin hat der Personaller sich noch einmal kurz zurückgezogen und > bisschen gerechnet. 5min später lag das Angebot bei 53.000€. > > Einfach hart bleiben lohnt sich dann doch! Letztendlich habe ich dann > aber doch nicht zugesagt. Ich habe mich ein bisschen über die Gehälter was Ingenieure in verschieden Branchen verdienen informiert und ich habe gemerkt, dass Manche sehr gut verdienen und Manche sind unter bezahlt. Ich glaube muss man gleich am Anfang alles klären und versuchen das Maximum herauszuholen. Meistens bleibt das Gehalt gleich und passiert dann nichts mehr in den nächsten Jahren. Habt Ihr ein Firmenwagen und Firmenhandy verhandelt und auch bekommen? Ich habe erfahren, dass Das Firmenwagen etwa 3% von listen preis monatlich kostet. Hat jemand Erfahrung damit gemacht? Wie kann man die Notwendigkeit des Firmenwagen argumentieren? Was sagen die Experten? :-)
Der Firmenwagen erhöht dein zu versteuerndes Einkommen im Monat um 1% des Neuwagenwertes als so genannter "Geldwerter Vorteil". Wenn der Wagen also 40000€ kostet, berechnet sich deine Einkommensteuer aus Bruttogehalt+400€. Wenn du also über 53000€ Verdienst, kostet dich das also etwa 180€ im Monat. Dafür hast du keine Werkstatt- und Wartungskosten und immer ein neues Auto. Wirklich interessant ist es aber aus meiner Sicht nur dann, wenn du auch die Tankrechnung vergessen kannst. Das ist aber meistens der kritische Punkt. Wenn dein privater Benzinverbrauch nicht im Rauschen der beruflichen Nutzung untergeht, wird dir das Finanzamt auch die Benzinkosten als Geldwerten Vorteil anrechnen. Natürlich kannst du dann wieder zu deinem Chef gehen und versuchen ihm das auch noch aus der Nase leiern, aber das muss man halt auch können... Dazu kommen noch versicherungstechnische Probleme (darf deine Frau mit dem Auto fahren oder deine Kinder?). Unterm Strich ist das aus meiner Sicht nur interessant, wenn du Wert darauf legst, immer in neues Auto zu haben (z.B. um dem Nachbar was vorzumachen).
Ich glaube ein Firmenwagen lohnt sich nur wenn das Benzin auch mit dabei ist und privat benutzen darfst. Was wäre am besten zu verhandeln beim Vertragsgespräch? 1-Jahresgehalt beinhaltet 13. Bonusgehalt bei 100% erreichen der Ziele und 50% Monatsgehalt als Urlaubsgeld 2-Jahresgehalt in 12 Monatsgehältern fest einhandeln. Was wäre ein sehr gutes Gehalt für Ingenieure mit 5 Jahre Berufserfahrung in Automobilindustrie? Was sollte man unbedingt klären beim Vertragsgespräch, was sollte man beachten?
Luis Mario schrieb: > Was könntet Ihr mir noch empfehlen? Was sagen die Experten darüber? :-) Stell doch die fragwürdigen Passagen hier ein, dann kann man das eine oder andere aus einem anderen Blickwinkel beurteilen und drüber dikutieren, wenn Anwälte nur Gebührenhaie sind und quasi nix nutzen.
Ich bin gerade dabei die Liste für Montag aufzuschreien und ins Gespräch mitzubringen. Folgende Fragen habe ich auf meine Liste geschrieben: Ist im Vertrag die Arbeitszeit, Überstunden und die Überstundenbezahlung geregelt? Sind Urlaubstage und zusätzliche Leistungen wie 13. Gehalt geregelt? Wie ist die Erstattung von Dienstreisen geregelt? Enthält der Vertrag Regelungen über Spesen, Fahrtkostenerstattung oder Reisezeiten? nimmt der Arbeitsvertrag Bezug auf Tarifverträge oder betriebliche Regelungen? Enthält der Arbeitsvertrag Vertragsstrafendregelungen? Wird ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt Zur Erfüllung meiner vertraglichen Leistungen? Bis jetzt habe immer ein Firmenhandy gehabt und finde es sehr praktisch(E-Mails checken und kommunizieren..usw. ) Was sagt Ihr über folgende punkte? *Arbeitsort *Mobiltelefon *Firmenwagen *Kündigung *Arbeitsentgelt *Gratifikation *Arbeitszeit/Überstunden *Urlaub *Arbeitsverhinderung wie könntet mir noch beraten Was sollte ich noch beachten?
Ich persönlich habe es lieber mein Jahresgehalt fest in 12 Monatsgehältern auszuhandeln statt mich noch um Urlaubs/Weihnachtsgeld zu kümmern (diese können ja meist auch noch leicht aus wirtschaftlichen Gründen gestrichen werden). Ist aber geschmackssache. (Dazu gesagt: Habe bislang auch nur 1x gewechselt. Aber die Verträge mit 12 Monatsgehältern wirkten transparenter. Einen Vertrag, der 25 Überstunden pro Monat als abgegolten vorsah, ist mir dabei auch untergekommen. Also aufpassen!)
Arbeitgeber tendieren dazu in ihren Verträgen mehr auf ihre eigene Vorteile zu legen, also deine Pflichten und ihre Rechte und weniger auf ihre Pflichten und deine Rechte. Da mag alles noch so wohl- klingend sich anhören. Die haben nämlich viel Zeit und Geld investiert um möglichst im Vorteil zu sein. Da macht man sich daheim eine Kopie und markiert das pro und Kontra mit Markern ein und wenn das nicht ausgewogen ist, Finger weg. -Ich würde z.B. in der Probezeit keine Überstunden machen wollen, weil das Anlass für Streit geben könnte. -Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben. -Fortbildung sollte auch mal berücksichtigt werden. -Leistungszulagen sollte man ablegen weil das nur ein Trick der AG ist. -VWL/AVWL: über eine gescheite Anlageform sollte man nachdenken, aber bitte nicht riestern. -Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer Kündigungsfrist abgegolten sein. -auf eine verlässliche Zeiterfassung achten. mehr fällt mir im Moment nicht ein.
>Ich würde z.B. in der Probezeit keine Überstunden machen wollen, weil >das Anlass für Streit geben könnte. Das kommt bestimmt sehr gut an, vor allem in der Probezeit. Dann sag doch gleich, daß Du eher freizeitorientiert bist bzw. deinen künftigen Arbeitgeber für einen Ausbeuter hältst. >Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei >Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben. Dürfte bei halbwegs qualifizierten Tätigkeiten und einer größeren Firma schwierig sein. Im Prinzip reduziert sich im Zweifeslfall das Mitbestimmungsrecht auf "Kündigung bei Umzugsweigerung" oder "Nicht-Kündigung und Umzug". Lies mal unter Direktionsrecht nach. >Leistungszulagen sollte man ablegen weil das nur ein Trick der AG ist. Also Verzicht auf sämtliche Leistungszulagen und ein niedriges Gehalt festschreiben? >Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer >Kündigungsfrist abgegolten sein. Wie soll das gehen? Nehmen wir an, du hast 25 Tage Urlaub pro Jahr und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Demnach müßtest du nach deiner Sichtweise innerhalb der ersten drei Monate bereits deinen gesamten Urlaub genommen haben.
Craig Ferguson schrieb: > Naja, in der Regel steht im Arbeitsvertrag auch das vereinbarte Gehalt > und vielleicht auch der ein oder andere Geheimhaltungszusatz > diesbezüglich. Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist unwirksam, es gibt rechtskräftige Urteile dazu. Link: http://www.recht-finanzen.de/faq/69-gehalt-geheimhaltungsverpflichtung-ist-unwirksam
> -Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer > Kündigungsfrist abgegolten sein. > -auf eine verlässliche Zeiterfassung achten. > > mehr fällt mir im Moment nicht ein. Was ist damit gemeint?? so meinem Fall, ich habe noch viele Urlaubstage und ein Haufen Überstunden (über 200) und ich hätte vor bis Donnerstag zum Chef zu gehen und die Kündigung einreichen. Was soll ich das am bestem es machen?
Luis Mario schrieb: > Hallo, > > ich bin gerade dabei die Firma zu wechseln und dafür muss ich mein > bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen und den neuen Arbeitsvertrag > unterschreiben. > > Da dies das erste mal ist, dass ich die Firma wechsle, bitte ich alle > die, die Erfahrung schon gemacht haben zu berichten. Die neue Firma will dass, ich schon im Januar anfange. d.h für mich muss ich die Kündigung bis Donnerstag abgeben. (ein Monatskündigungsfrist) Wie soll mit der Kündigung umgehen? Ich habe bis jetzt mein Chef noch nicht informiert und ich weiß auch nicht genau wie es machen soll? Hat jemand diese Erfahrung schon hinter sich? Gib Sachen was ich beachten soll? Ich habe noch Rest Urlaub und ein Haufen Überstunden. Danke für Ihr Bericht!!
Ein Tipp von meiner Seite, googel mal nach "Arbeitsvertrag AGB Kontrolle". Danach sind solche allgemeine Bedingungen wie "Das unangekündigte Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten sind." nicht rechtlich wirksam sind. Diese Klauseln sind deshalb unwirksam, weil sie durch die Verallgemeinerung für den Vertragspartner im Ausmaß nicht zu überblicken sind. Wer weiß den schon wie viele Überstunden dann im oben genannten Fall z.B. in einem Jahr verlangt werden. Eigentlich gibt es das schon seit 1.1.2002 es wird nur recht wenig von Arbeitnehmerseite darauf geachtet.
Michael H. schrieb: > Danach sind solche allgemeine Bedingungen wie "Das unangekündigte > Überstunden automatisch mit dem Gehalt abgegolten sind." nicht rechtlich > wirksam sind. Und, was willst du in einem realen Betrieb denn damit machen, wenn du da angestellt bist? Mit selbst aufgeschriebenen Überstunden zum Projektleiter gehen, und um Anrechnung bitten? Oder zum Betriebsrat gehen, den es gar nicht gibt? Dann setzt der Chef wohl schon mal vorsorglich die Kündigung auf, bzw. setzt dich an erste Stelle der Vormerkliste.
>Diese Klauseln sind deshalb unwirksam, Ganz so generell gilt das nicht, dazu gibt es ein höchstrichterliches, gegenteiliges Urteil: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,800047,00.html
Backflow schrieb: >>Ich würde z.B. in der Probezeit keine Überstunden machen wollen, weil >>das Anlass für Streit geben könnte. > > Das kommt bestimmt sehr gut an, vor allem in der Probezeit. Dann sag > doch gleich, daß Du eher freizeitorientiert bist bzw. deinen künftigen > Arbeitgeber für einen Ausbeuter hältst. Ne, Kern dieser Logik ist, das du dich in der Probezeit auch wirklich einarbeitest und nicht als Feuerwehr missbraucht wirst weil es in dem neuen Laden irgend einen Personal-Gau gegeben hat, Aufträge liegen geblieben sind und man dich möglichst rasch wieder los werden will. Das erkennt man nämlich nicht sofort. Ich habe da hinreichend Erfahrung sammeln müssen. Verarsche wie aus dem Lehrbuch. >>Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei >>Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben. > > Dürfte bei halbwegs qualifizierten Tätigkeiten und einer größeren Firma > schwierig sein. > Im Prinzip reduziert sich im Zweifeslfall das Mitbestimmungsrecht auf > "Kündigung bei Umzugsweigerung" oder "Nicht-Kündigung und Umzug". > Lies mal unter Direktionsrecht nach. Deswegen sollte man das in den Vertrag aufnehmen, denn Willens- erklärungen gehen vor gesetzlicher Regelungen. Ausnahme wäre Sittenwidrigkeit was aber nach meinem Hörensagen meist nur bei AG vorkommt. >>Leistungszulagen sollte man ablegen weil das nur ein Trick der AG ist. "ablehnen" sollte das heißen, Schäm. > Also Verzicht auf sämtliche Leistungszulagen und ein niedriges Gehalt > festschreiben? Du weißt ganz genau was ich meine. Natürlich volles Gehalt. Gehälter sind nur selten verhandelbar. Meist hast du den gebotenen Betrag zu akzeptieren und die Leistungszulage könnte der AG später willkürlich wieder streichen, also weg damit. >>Urlaub, Überstunden und andere Ansprüche sollten VOR beginn einer >>Kündigungsfrist abgegolten sein. > > Wie soll das gehen? Nehmen wir an, du hast 25 Tage Urlaub pro Jahr und > eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Demnach müßtest du nach deiner > Sichtweise innerhalb der ersten drei Monate bereits deinen gesamten > Urlaub genommen haben. In dem DU als Arbeitnehmer darauf achtest das du nicht soviel Ansprüche anhäufst. Also möglichst frühzeitig Überstunden abgelten/-bauen/bezahlen lassen oder was auch immer. Ähnliches gilt für Urlaub der ja nun einerseits gesetzlich andererseits vertraglich Bestand hat. Allerdings bestand früher mal die Möglichkeit sich eine Urlaubsbescheinigung über den bereits genommenen Urlaub geben zu lassen. Manche der neuen Betriebe könnten bereit sein diese zu übernehmen, aber meist dann nur bis April wo er dann verfällt. In einem neuen Job ist das nicht sehr vorteilhaft weil man dich ja einsetzen will und daher manchmal der Jahresurlaubsanspruch erst nach der Probezeit gewährt wird. Die Urlaubsanwartschaft von 2 Tagen pro Monat fängt dann zwar schon von Anfang an an, aber man kann den eben noch nicht nehmen wenn der neue AG dem nicht zustimmt, denn der hat ja bekanntlich ein Mitbestimmungsrecht und Urlaub muss ja beantragt werden. Luis Mario schrieb: > Was ist damit gemeint?? > so meinem Fall, ich habe noch viele Urlaubstage und ein Haufen > Überstunden (über 200) und ich hätte vor bis Donnerstag zum Chef zu > gehen und die Kündigung einreichen. Na, dein Chef könnte das alles streichen weil du es ja nicht mehr kurzfristig abgelten kannst. Problem bei den Überstunden wird die Nachweisbarkeit sein z.B. durch eine Zeiterfassung > Was soll ich das am bestem es machen? Chef fragen ob du deine Überstunden sofort ausbezahlt bekommen kannst. Wenn der allerdings erfährt das du weg gehst, wie wird der reagieren? verständnisvoll, froh, verärgert? So mancher wird dich wohl als Verräter sehen, also nicht gerade beste Voraussetzungen für einen sauberen Abgang. Wie sicher wird der neue Job denn sein? Ein Zurück wirds wohl kaum geben? Wenn die neue Firma so heiß auf dich ist, würde ich darauf achten das das ganze Jobkonzept auch wirklich solide ist, also nicht nur so dahin gematscht, sondern alles sorgfältig beschrieben. Eine Jobgarantie wäre z.B. nicht schlecht aber andererseits würde ich an deiner Stelle folgendes machen: Kündige z.B.zum 31. März wenn die neue Firma dem zustimmt. Dann hast du noch Zeit deine Überstunden abzubummeln und deinen Urlaub zu nehmen. Lass dich von deinem Chef von der Arbeitsverpflichtung freistellen und hol dir die Zustimmung bei der neuen Firma, das die das okay finden und mit spielen. Entweder fängst du dann am 1.1. oder am 1.4. an. Wenn der neue Job keine Haken und Ösen hat, dann sollte es doch gehen. Näheres musst du einen Fachanwalt für Arbeitsrecht fragen, aber vieles ist auch in Betrieben üblich, auch wenn es rechtlich gar nicht zulässig wäre, denn Urlaub soll der Erholung dienen und darf normal nicht missbraucht oder ausbezahlt werden. Bei Ende einer Beschäftigung sieht man das dann häufig nicht mehr so eng. Ich habs ein- oder zweimal so gehandhabt und alle waren zufrieden.
Backflow schrieb: > Ganz so generell gilt das nicht, dazu gibt es ein höchstrichterliches, > gegenteiliges Urteil: Ist juristisch nicht ganz mit den AGB_Klauseln ohne definierten Inhalt zu vergleichen. Der Anwalt hatte ja bis zu 8 Überstd. im Arbeitsvertrag mit inkludiert. Die weiteren Stunden hatten "so die beklagte Seite" auch seinem (des Klägers) eigenen Interesse gegolten. Zumal es hier auch noch um eine in Aussicht gestellte Partnerschaft ging. Ich gebe Dir hier schon Recht: Es bleibt schwierig. ;-) @ Wilhelm F.: Ich will jetzt keinem Raten, gleich los zu rennen und zu Klagen, sonder nur die Aufmerksamkeit darauf lenken wie es rechtlich aussieht. Dass zwischen dem Gesetz und der Wirklichkeit eine Kluft existiert ist mir sehr wohl bewusst.
Michael S. schrieb: >> Das kommt bestimmt sehr gut an, vor allem in der Probezeit. Dann sag >> doch gleich, daß Du eher freizeitorientiert bist bzw. deinen künftigen >> Arbeitgeber für einen Ausbeuter hältst. > > Ne, Kern dieser Logik ist, das du dich in der Probezeit auch wirklich > einarbeitest und nicht als Feuerwehr missbraucht wirst weil es in dem > neuen Laden irgend einen Personal-Gau gegeben hat, Aufträge liegen > geblieben sind und man dich möglichst rasch wieder los werden will. > Das erkennt man nämlich nicht sofort. Ich habe da hinreichend Erfahrung > sammeln müssen. Verarsche wie aus dem Lehrbuch. Das ist aber die übliche Vorgehensweise, daß eine Firma einen einstellt, weil die Arbeit nicht mehr bewältigt werden kann. Vor einer Neueinstellung lastet man die schon vorhandenen Mitarbeiter zu 110% aus. Und wenn du als Neuer da bist, mußt du eben entlasten. Deine hinreichende Erfahrung mit diesen Dingen spricht doch dafür! Aber wenn man sich für ein Thema begeistert, muß das auch nicht immer ganz so schlimm sein. Es wird vieles nur halb so heiß gegessen, wie es gekocht wird.
Michael H. schrieb: > @ Wilhelm F.: Ich will jetzt keinem Raten, gleich los zu rennen und zu > Klagen, sonder nur die Aufmerksamkeit darauf lenken wie es rechtlich > aussieht. Dass zwischen dem Gesetz und der Wirklichkeit eine Kluft > existiert ist mir sehr wohl bewusst. Ja genau, so meinte ich das auch.
Backflow schrieb: >>Der Arbeitsort sollte verbindlich sein und man selbst sollte bei >>Versetzungen ein Mitbestimmungsrecht haben. > > Dürfte bei halbwegs qualifizierten Tätigkeiten und einer größeren Firma > schwierig sein. > Im Prinzip reduziert sich im Zweifeslfall das Mitbestimmungsrecht auf > "Kündigung bei Umzugsweigerung" oder "Nicht-Kündigung und Umzug". > Lies mal unter Direktionsrecht nach. Versetzungen können bei einem Großunternehmen durchaus mal statt finden. Ich war mal bei einem (Post, Telekom) und weiß es daher noch. Sie können jemanden innerhalb des Bundesgebietes versetzen, wenn es notwendig ist. Mir ist es bereits einmal passiert, und zwar der Umzug nach der Ausbildung von Bonn nach Köln zum Einsatz. Aber das ist nur ein Steinwurf Entfernung, nicht der Rede wert. Wenn nicht dringend nötig, läßt der Arbeitgeber aber auch die Finger davon, nicht zuletzt wegen des Betriebsfriedens. Manchen Kollegen gelang es sogar, sich innerhalb des Unternehmens wieder heimatnah einsetzen zu lassen. Wir kamen ja für die Ausbildung von weiter her, weil es zeitweise in der Heimat keinen Bedarf gab. Einer der Chefs damals drohte mir bei einer Unregelmäßigkeit schon mal, mich von Köln nach Fürstenfeldbruck zu versetzen. Die können das, wenn sie wollen. Andererseits versetzten sie einen Hamburger auch mal zurück nach Hamburg. Der Mann lief von Hamburg nach Köln versetzt völlig neben der Mütze, drehte am Rad, und richtete damit auch unabsichtlich viel Schaden an (Dienstfahrzeug mit dem türkischen Teekocher ausgebrannt, etc.). Der war Türke, und der Familie völlig entrissen, und das ist wohl ein echtes Problem. Ich hatte den im Kundendienst mit dabei, und er verlor sein ganzes Selbstbewußtsein, war noch nicht mal mehr in der Lage, einen Nagel in die Wand zu schlagen. Ich fetze mich ja hier gelegentlich auch mit den Querköpfen, die meinen, man müsse für Arbeit überall hin ziehen, egal wie weit. Aber nach Südbayern wird mich nur die Polizei in Handschellen hin bekommen. Nach Ostbrandenburg auch. Die Heimat ist ein tiefes menschliches Gefühl. Reisefreudig ist nicht jeder. OK, man kann mal darüber reden, wenn der AG sich mit einbringt. Die Post bezahlte mir damals das Lehrlingswohnheim in der Ferne, und Heimreisen. Sonst hätten sie auch kein Personal bekommen. Das gehört einfach zum guten Ton, Anstand, einen Bewerber damit nicht völlig alleine stehen zu lassen. Mit 15 schon als Azubi 200km weg zu gehen, wirkte auf mich dauerhaft deprimierend. Und die 200km damals waren gefühlt wie heute 500km, man fuhr auf den Straßen doppelt so lange, und Telekommunikation, wie heute, gab es auch noch kaum, um in Verbindung zu bleiben. Ich hatte im Lehrlingswohnheim kein Telefon, und die Familie hatte damals auch keins.
Michael S. schrieb: > Chef fragen ob du deine Überstunden sofort ausbezahlt bekommen kannst. > Wenn der allerdings erfährt das du weg gehst, wie wird der reagieren? > verständnisvoll, froh, verärgert? > So mancher wird dich wohl als Verräter sehen, also nicht gerade beste > Voraussetzungen für einen sauberen Abgang. > > Wie sicher wird der neue Job denn sein? Ein Zurück wirds wohl kaum > geben? > Wenn die neue Firma so heiß auf dich ist, würde ich darauf achten das > das ganze Jobkonzept auch wirklich solide ist, also nicht nur so dahin > gematscht, sondern alles sorgfältig beschrieben. Eine Jobgarantie wäre > z.B. nicht schlecht aber andererseits würde ich an deiner Stelle > folgendes machen: Kündige z.B.zum 31. März wenn die neue Firma dem > zustimmt. Ich glaube mein Chef wird mehr eher verärgert reagieren und ich weiß ehrlich gesagt nicht wie ich zum Ihm kommen kann und Ihm es sagen, dass ich weggehen will und die Kündigung einreichen will. Das Problem was ich habe, dass die Firma eine Schnelle Entscheidung treffen will und wann ich so viel warte besteht die Gefahr das das Angebot ausfällt. Wie soll ich es am besten machen? Und vielen Dank für dein Bericht!!
Luis Mario schrieb: > wann soll ich meine bisherige Firma benachrichtigen, in meinem Fall habe > ich einen Monatskündigungsfrist und ich möchte am Januar in der neuen > Firma anfangen. d.h bis 31 November muss die Kündigung vorliegen Das mit dem 31. November wird sehr, sehr schwierig! Auf diesen Tag kannst Du lange warten.
Luis Mario schrieb: > Ich glaube mein Chef wird mehr eher verärgert reagieren und ich weiß > ehrlich gesagt nicht wie ich zum Ihm kommen kann und Ihm es sagen, dass > ich weggehen will und die Kündigung einreichen will. Mann, Junge, hab mal Arsch in der Hose. Manchmal im Leben muß man machen, entscheiden!!! Sicherlich wirst du zwischen alter Firma und neuem AG nicht gerade zwischen zwei Wattebäuschen hin und her prallen, und wie Teletubbies herum eiern.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Mann, Junge, hab mal Arsch in der Hose. Manchmal im Leben muß man > machen, entscheiden!!! Sicherlich wirst du zwischen alter Firma und > neuem AG nicht gerade zwischen zwei Wattebäuschen hin und her prallen. Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar... Luis Mario schrieb: > Das Problem was ich habe, dass die Firma eine Schnelle Entscheidung > treffen will und wann ich so viel warte besteht die Gefahr das das > Angebot ausfällt. Das sind die schlimmsten, drängeln wie begehrt man ist, um alle sozialen Anwartschaften hinter sich zu lassen um dann ganz schnell verheizt zu werden. Mensch, der Arbeitsmarkt ist ein Haifischbecken und du willst darin schwimmen gehen. > Wie soll ich es am besten machen? Und vielen Dank für dein Bericht!! es heißt "deinen Bericht" nur mal so nebenbei. Wenn das Jobkonzept nicht überzeugt, die Firma es etwas zu eilig hat, ABLEHNEN. Du machst dir sonst dein ganzes Berufsleben kaputt und komm dann mal zum Jobcenter, dann bleibt dir nur noch Berufsinvalide oder Selbstmord, das geht ganz schnell. Auf Autobahnen steht oft "Eile tötet" und das kann dir auch bei solchen Schnellschüssen drohen, zwar nicht gerade mit dem Leben, aber wenn das Leben dann nicht mehr Lebenswert ist, was dann? Lass dich nicht überrumpeln, schlag denen den 1.April vor und schau ob die sich noch gedulden wollen, ansonsten bleibst du da wo du auch deinen sozialen Rückhalt hast. Den hast du bei deinem neuen AG nämlich erst mal NICHT.
Michael S. schrieb: > Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar... Wie? Ist dir das passiert? ;-)
Wilhelm Ferkes schrieb: > Michael S. schrieb: > >> Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar... > > Wie? Ist dir das passiert? ;-) Uns. :-(
Michael S. schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: >> Michael S. schrieb: >> >>> Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar... >> >> Wie? Ist dir das passiert? ;-) > > Uns. :-( JAAA Leider, und tut sehr weh!!!! :-(
Michael S. schrieb: > Wilhelm Ferkes schrieb: > >> Michael S. schrieb: > >>> Oder du stürzt ab und kommst nie wieder hoch mit deinem Ar... > >> Wie? Ist dir das passiert? ;-) > > Uns. :-( Sorry. Ich dachte schon, du wolltest gegen mich stänkern. Ja, man empfindet es leider zu oft so.
@Luis Mario Und, was willst du jetzt machen? Warum wolltest du denn überhaupt wechseln?
In 20 Jahren wirst du mehr enttäuscht sein über die Dinge, die du nicht getan hast, als über die Dinge, die du getan hast. Also löse die Knoten, laufe aus aus dem sicheren Hafen. Erfasse die Passatwinde mit deinen Segeln. Erforsche. Träume. Twenty years from now you will be more dissapointed by the things you didn´t do, than by the things you did. So throw off the bowlines, sail away from the safe harbor. Catch the trade winds in your sails. Explore. Dream. Mark Twain
Soll das die Antwort auf meine Fragen sein? Das kannst du doch wohl besser?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.