Hallo zusammen,
hinter dem etwas kryptischen Betreff verbirgt sich folgende Frage von
mir: ich denke im Moment relativ konkret darüber nach, mich im kleinen
Rahmen selbstständig zu machen. Hintergrund ist ein glücklicher Zufall,
der mich in Kontakt mit einer recht großen Firma gebracht hat. Ich habe
für diese Firma als Werkstudent kleinere Baugruppen als Einzelstücke
oder Kleinstserien (<5) entwickelt, die dort als Testgeräte eingesetzt
werden. Es geht mir hier nicht um technische Details, im Grunde war es
nichts kompliziertes, aber eben relativ spezielles. Es waren (und würden
in Zukunft dann auch weiterhin sein) µC-Schaltungen, etwas I2C- oder
SPI-Peripherie drumrum, mehr oder weniger umfangreiche Firmware und ein
solides Gehäusekonzept. Man war dort mit meinen Arbeiten recht zufrieden
und hätte Interesse an einer weiteren Zusammenarbeit.
Dass man auf diesen einen Kunden alleine vermutlich keine langfristige
Selbstständigkeit gründen kann (und es sowieso noch massig Dinge zu
bedenken gibt), ist mir glasklar. Mir geht es hier um etwas anderes. Ich
bin Naturwissenschaftler und werde in Kürze meinen Dr. rer. nat. fertig
haben. Ich bin aber eben kein Dipl. Ing., kein Dipl. Inf. und auch kein
Handwerksmeister. Mir ist nun nicht ganz klar, ob ich Gefahr laufe,
bestimmten Berufsgruppen ins Gehege zu kommen, die dann möglicherweise
gar irgendeine formale Handhabe gegen mich haben könnten. Klar ist
(zumindest mir), dass ich keinem Handwerker im engeren Sinne Konkurrenz
mache. Wer könnte mir da noch Ärger machen und welche Möglichkeiten habe
ich, dem vorzubeugen? Oder darf ich mich auf den etwas hochnäsigen (und
verallgemeinert definitv auch inhaltlich falschen) Standpunkt stellen,
dass ich mit einem naturwissenschaftlichen Doktor grundsätzlich für
Hard- und Softwareentwicklungen qualifiziert bin - zumindest potentiell.
Ich freue mich auf alle Tipps und Hinweise!
Vielen Dank und viele Grüße!
Moritz
Ich weiß ja nicht wie du dir das vorstellst, aber mit dem Thema
Scheinselbständigkeit würde ich mich mal beschäftigen.
Wenn das Thema geklärt ist, steht dir eine Selbständigkeit
aufgrund relativ freier Berufsausübung grundsätzlich offen.
Sicher gibt es Einschränkungen, vor allem wenn Geräte
mit Netzspannung versorgt werden, aber auch sonst muss
einem technischem Produkt ein CE-Zeichen gegeben werden
um damit anzuzeigen und gegebenenfalls zu erklären das
das Produkt konform mit den Vorschriften z.B. VDE ist
und dafür kann man dann auch extern sorgen.
Handel kann jeder mit fast allem treiben, ohne das dafür eine
spezielle Berufsausbildung nötig ist. Es kommt aber
wie so oft im Leben auf den Einzelfall und den Details an.
Hallo Michael,
vielen Dank für Deine Gedanken. Aber wie gesagt ging es mir hier nicht
um die zahllosen Probleme, die - und da gebe ich Dir völlig Recht - mit
einer Selbstständigkeit verbunden sind. Mir ging es spezifisch um die
Frage, ob ich im Prinzip "alles" machen darf, ohne eine ganz direkt zu
dieser Tätigkeit hinführende Ausbildung auf einem Stück Papier
attestiert bekommen zu haben. An Handel bin ich nicht interessiert.
Gruß
Moritz
Hi,
Moritz schrieb:> Mir ging es spezifisch um die> Frage, ob ich im Prinzip "alles" machen darf,
"Alles" ist ein relativ grosses Wort. Sagen wir mal so: "alles" darfst
Du nicht machen. Beispielsweise gibt es Taetigkeiten, die nur ein
Handwerksmeister tun darf. Schreibe doch einfach mal genau auf, was Du
tun willst und schau mal bei Deiner oertlichen IHK vorbei. Die sind -
zumindest meine zustaendige IHK - sehr kompetent und hilfsbereit. Mir
wurde damals gleich gesagt, was ich nicht tun darf, ohne Aerger mit der
HWK zu bekommen.
Gruesse,
TommyS
Hallo ThommyS,
danke für den Tipp, dann werde ich die IHK mal kontaktieren. Verstehe
ich es aber soweit schonmal richtig, dass das einzige potentielle
Problem darin besteht, Handwerksbetrieben "in die Quere" zu kommen?
Darüberhianus gibt es keine Berufsgruppen (in dem umrissenen
Tätigkeitsfeld), die mir in dieser Hinsicht Probleme machen könnten?
Sollte jemand ein paar gescheite Links zu der Problematik kennen, wäre
ich für einen kurzen Hinweis dankbar, hab da selber nichts gefunden.
Dankeschön!
Moritz
Entwickler ist keine geschützte Berufsbezeichnung. Jeder darf das
machen. Du darst auch ein Vorführmuster aufbauen - dieses aber nicht
weitergeben (verkaufen, verleihen, verschenken...).
Du sprichst aber etwas an, das als "Herstellen" erscheint. Das darfst Du
nicht. Dafür brauchst Du eine formale Qualifikation im Bereich
Informationstechnik oder Elektro.
Gruß
Hallo Etrick,
könntest Du etwas konkreter werden? Wer genau verbietet was? Und welche
univ. Abschlüsse erlauben es Deiner Ansicht nach, selbstständig zu
entwickeln? - und das entwickelte auch zu verkaufen, natürlich geht
darum. Alles andere würde ich als Hobby bezeichnen... :-)
Ich verstehe auch nicht ganz, wie es zu so recht unterschiedlichen
Aussagen (auch hier in diversen Threads) zu diesem Thema kommt. Und wie
kann es sein kann, dass ich zB von Physikern weiß, die sich mit
Schaltungsentwurf/Programmierung u.ä. selbstständig gemacht haben?
Ich werde auf jeden Fall kontakt mit der IHK aufnehmen um da für mich
etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, bin aber natürlich weiterhin
auch hier an Meinungen zu diesem Punkt interessiert.
Danke!
Moritz
Hi,
Moritz schrieb:> Ich verstehe auch nicht ganz, wie es zu so recht unterschiedlichen> Aussagen (auch hier in diversen Threads) zu diesem Thema kommt. Und wie> kann es sein kann, dass ich zB von Physikern weiß, die sich mit> Schaltungsentwurf/Programmierung u.ä. selbstständig gemacht haben?
Dafuer gibt es - meiner Meinung nach - zwei Faktoren:
a) Wo kein Klaeger, da kein Richter
b) Etwas sehr gefaehrliches: Halbwissen
Variante b) ist leider sehr haeufig anzutreffen. Irgendjemand hat
irgendwo mal was vom Bruder seines Schwagers gehoert, der dies und das
getan hat. Das wird natuerlich gleich im Internet als die universelle
Wahrheit verkauft, ohne dass man die konkreten Hintergruende kennt.
Daher mein Rat, wenn Du eine Selbststaendigkeit ernsthaft in Erwaegung
ziehst: das WWW dient als Anhaltspunkt, um mal eine grobe Idee zu
bekommen, ob das, was man vorhat, klappen koennte. Danach kommt eine
sehr lange und sehr intensive Phase, in der man sich mit Leuten
austauscht und weiteres, konkretes Wissen sammelt. Die von mir genannte
IHK ist eine erste Anlaufstelle dazu. Gelegentlich schadet auch ein
Besuch beim spezialisierten Anwalt bzw. Steuerberater nicht. Auch ein
Blick ins Gesetz und beispielsweise die HWO schadet nicht.
Irgendwo geistert hier auch aktuell ein Thread ("Selbstständigkeit als
"nur" Facharbeiter") herum, in dem auch einige gute Tipps fuer den
Anfang gegeben werden. Lies Dir insbesondere die Kommentare von
"myfairtux" durch - er weiss meiner Einschaetzung nach sehr gut, wovon
er spricht.
Gruesse,
TommyS
Etrick schrieb:> Du sprichst aber etwas an, das als "Herstellen" erscheint. Das darfst Du> nicht. Dafür brauchst Du eine formale Qualifikation im Bereich> Informationstechnik oder Elektro.
Das ist IMHO nicht richtig.
Was bedeutet überhaupt "herstellen" ? Einen Rechner aus fertigen
Baugruppen zusammenschrauben und stecken? Bei CE ist daher auch vom
"Inverkehrbringer“ die Rede, nicht vom Hersteller.
Moritz schrieb:> Ich habe> für diese Firma als Werkstudent kleinere Baugruppen als Einzelstücke> oder Kleinstserien (<5) entwickelt, die dort als Testgeräte eingesetzt> werden.
Das klingt für mich nach Werkvertrag. Ob das ein "Inverkehrbringen" ist,
würde ich bezweifeln.
MfG Klaus
Moritz schrieb:> Und wie> kann es sein kann, dass ich zB von Physikern weiß, die sich mit> Schaltungsentwurf/Programmierung u.ä. selbstständig gemacht haben?
Nur Schaltungsentwurf und Programmierung? Da wird ja kein Produkt an
sich verkauft, sondern nur die "Blaupause" und ein literarisches Werk
(Programm).
Du darfst halt keine Kundenspezifischen Geräte maßanfertigen.
Muster zum testen sind wohl OK.
Die Baupläne / Software sind sowieso kein Problem.
Nur irgendwelche Gerätschaften die dann tatsächlich irgendwo im Betrieb
auch eingesetzt werden, das dürfen dann nur die Handwerkerle basteln.
Keine besondere Qualifikation brauchst Du wenn Du industrielle
*Serien*fertigung betreibst.
Zorg schrieb:> Du darfst halt keine Kundenspezifischen Geräte maßanfertigen.> Muster zum testen sind wohl OK.> Die Baupläne / Software sind sowieso kein Problem.>> Nur irgendwelche Gerätschaften die dann tatsächlich irgendwo im Betrieb> auch eingesetzt werden, das dürfen dann nur die Handwerkerle basteln.>> Keine besondere Qualifikation brauchst Du wenn Du industrielle> *Serien*fertigung betreibst.
Nur dass auch die Industrie durchaus Einzelanfertigungen plant und
fertigt.
Die Definition von Handwerk (insbesondere durch die Handwerkskammern)
und deren Gebahren sind ein Thema fuer sich.
Sobald die Schoepfungshoehe ueber das Zusammenstecken und Konfigurieren
von fertig erhaelltlichen Baugruppen liegt, duerfte aber ein Konflikt
mit der Handwerksordnung zumindest kein Hinderungsgrund sein.
Zum Thema Inverkehrbringung, sollte am besten ueber einen Werksvertrag
geregelt sein, dass dies durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat. Dieser
ist dann auch fuer die CE Konformitaetserklaerung und ggfls. Messungen
etc. verantwortlich. Ausserdem gibt es mittlerweile leidige Themen wie
ElektroG die eine Inverkehrbringung von einzelnen Produkten
uninteressant macht.
Meine Meinung:
Wenn Du so ein Angebot hast, solltest Du das wahrnehmen. Zumindest als
Nebenbeschäftigung kann sich das lohnen.
IHK/Handwerkskammer:
Nach allem, was ich bisher in knapp 15 Jahren Selbständigkeit so
erfahren habe, ist meiner Meinung nach die Funktion der IHK weniger als
Beratende Stelle für echt innovative neue Unternehmer gedacht, sondern
als Versorgungsunternehmen für schmarotzende Funktionäre, in einer Liga
mit GEZ, GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften.
> Zum Thema Inverkehrbringung, sollte am besten ueber einen Werksvertrag> geregelt sein, dass dies durch den Auftragnehmer zu erfolgen hat.
Genau, das war auch für mich der beste Weg. Ich liefere den Kunden von
mir entwickelte OEM-Erzeugnisse, die dieser dann unter seinem Namen
vertickt.
Für mich entfällt dadurch der ganze WEEE- und EAR-Quatsch.
Der HWK sowie der IHK sollte man keine Munition liefern, d.h. in der
Gewerbeanmeldung schreibst du: "Entwicklung und Konstruktion von
Soft-und Hardware für die industrielle Steuerungstechnik sowie
Prototypenbau". Beachte: für den Begriff Prototyp gibt es keine
hinreichende Definition, was das wirklich ist. Im Zweifelsfalle sind die
Kleinserien dann eben Protos und alles was über 50 Stück ist, ist
Massenfertigung. Die Baugruppen gibst du zum Bestücker und schon ist das
nicht mehr handwerklich.
Deine Firma nennst du "Konstruktionsbüro Dr. Moritz". Der Dr impliziert,
dass du etwas besseres als ein popliger DiplIng bist, also mindestens
IngBürostatus.
Damit hast du allen erdenklichen Spielraum und du bewegst dich absolut
im Rahmen der Gesetze.
Ich mache das als DiplIng seit 20 Jahren so und es läuft zu meiner
Zufriedenheit. Man sollte nicht allen alles auf die Nase binden. Niemand
verpflichtet dich, der HWK alle deine Geschäftsgeheimnisse offenzulegen.
Wer es von selbst tut, dem ist nicht mehr zu helfen.
Dr G. Reed schrieb:> Nach allem, was ich bisher in knapp 15 Jahren Selbständigkeit so> erfahren habe, ist meiner Meinung nach die Funktion der IHK weniger als> Beratende Stelle für echt innovative neue Unternehmer gedacht, sondern> als Versorgungsunternehmen für schmarotzende Funktionäre, in einer Liga> mit GEZ, GEMA und sonstigen Verwertungsgesellschaften.
Bei der Gelegenheit kannst Du deine Meinung auf ein paar weitere
Non-Profit Organisationen ausweiten, deren "Mitgliedsgebuehr" so jeweils
im vierstelligen Dollarbereich pro Jahr beginnt und je nach
Betriebsgroesse und Umsatz auch schon mal sechsstellig werden kann...
Da muss dann schon massiv Geld durch die Vorstandsschaft verbrannt
werden damit das ganze dann auch ja keinen Gewinn abwirft... Da muss der
Vorstand schon mit ganzer Kraft dagegen arbeiten um nicht ploetzlich als
Wirtschaftsunternehmen angesehen zu werden.
Mitgliedschaft in der IHK und sonstigen Kammern (die sich dann als
zustaendig fuehlen koennen) gilt allerdings nur bei "gewerblicher"
Taetigkeit.
Sollte dein Finanzamt deine Taetigkeit in Selbstaendigkeit annerkennen
(Tipp Befaehigungsnachweise koennen hier auch mit Alternativen zum
Diplom erbracht werden, hier herscht beim FA. Ermessensspielraum da das
Diplom als Vorraussetzung der Verichtung einer Ingenieurstaetigkeit (bei
Berufen welche diesen Titel nicht vorraussetzen)), so waere darueber
nachzudenken KEINER gewerblichen Beschaeftigung nachzugehen: Sprich kein
Verkauf deiner Baugruppen, sondern nur der Dienstleistung der
Entwicklung. Den Prototypen zum Test durch den Kunden gibts dann
geschenkt dazu.
Andereseits koennen Die Kammern durchaus auch fuer Dich etwas leisten.
Am besten im Vorfeld bei denen mal aufkreuzen und schauen, wie Die sich
geben.
Das ist wohl auch von Kammersitz zu Kammersitz sehr unterschiedlich.
Dannach deine Entscheidung pro/Kontra treffen...
Gruss
Vanilla
Moritz schrieb:> Mir geht es hier um etwas anderes. Ich> bin Naturwissenschaftler und werde in Kürze meinen Dr. rer. nat. fertig> haben. Ich bin aber eben kein Dipl. Ing., kein Dipl. Inf. und auch kein> Handwerksmeister. Mir ist nun nicht ganz klar, ob ich Gefahr laufe,> bestimmten Berufsgruppen ins Gehege zu kommen, die dann möglicherweise> gar irgendeine formale Handhabe gegen mich haben könnten.
Es gibt in Deutschland Gewerbefreiheit. D.h. so lange keiner was dagegen
hat darf jeder alles machen. Ing. oder Student, Dr. oder "Hilfsschule"
spielt keine Rolle.
Auf der andern Seite haben es die mittelalterlichen Stände geschafft
Ihre "Gewerke" bis heute zu monopolisieren. Das Betrifft dich aber nicht
da es da um Handwerk geht wo die "modernste" abgeschottete Tätigkeit das
Elektrohandwerk ist.
Die Stände sind interessiert die restriktiven Bereiche so weit wie
möglich auszudehnen. So wurde z.B. das Verbot einer Elektrikerinnung
Netzwerkkabel zu verlegen erst vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.
Diese Strukturen sind Teil der institutionellen Korruption in
Deutschland (immer noch besser als eine auf allen Ebenen) aber von ihnen
wirst du keine Freistellungsbescheinigung erhalten. Es ist ihr Interesse
selbst klarste Regelungen zu ihrem Nachteil so weit wie möglich im Nebel
zu halten.
Da aber Elektromeister in den Kammern sitzen die keine Ahnung von
Elektronikentwicklung und Fertigung haben gibt es da eh keinen Ansatz
dir Steine in den Weg zu legen.
Da du eine gewerbliche Tätigkeit ausübst wird vermutlich die IHK ihren
Obolus fordern. Vermutlich auch ohne Gegenleistung. Das ist hier eine
Veranstaltung in der Großbetriebe das sagen haben, du zahlst da deine
erklärten Gegner. Das was diese Einrichtung für kleine leistet ist ein
Witz. Jede Broschüre "wie mache ich mich selbstständig" der örtlichen
Sparkasse ist meist besser. Das ist eine Institution die echtes
Interesse an dir hat. Zwar auch nur an deinem Geld, aber dafür gibt es
wenigstens eine Gegenleistung.
Es ist IMHO eine gute Idee sich einen Berater bei der Bank ranzuzüchten.
Selbst wenn du am Anfang keinen Kredit brauchst so haben diese
Institutionen doch ein ganz anderes Know How und Kapazitäten als die
Schmarotzerinstitute.
Vanilla schrieb:> Sollte dein Finanzamt deine Taetigkeit in Selbstaendigkeit annerkennen> (Tipp Befaehigungsnachweise koennen hier auch mit Alternativen zum> Diplom erbracht werden, hier herscht beim FA. Ermessensspielraum da das> Diplom als Vorraussetzung der Verichtung einer Ingenieurstaetigkeit (bei> Berufen welche diesen Titel nicht vorraussetzen)),
Das ist dem Finanzamt völlig egal, es ist an einem Anteil an ddeinen
Einnahmen Interessiert. Ob die Tätigkeit genehmigungspflichtig ist prüft
das Gewerbeaufsichtsamt.
> so waere darueber> nachzudenken KEINER gewerblichen Beschaeftigung nachzugehen: Sprich kein> Verkauf deiner Baugruppen, sondern nur der Dienstleistung der> Entwicklung. Den Prototypen zum Test durch den Kunden gibts dann> geschenkt dazu.
Wer so Anfängt kommt gleich auf den Radarschirm. Das ist so unplausibel
wie nur was. Wenn die Kammer auf die Idee kommt die Fertigung
anzumeckern wird diese halt extern gemacht (professioneller Lohnfertiger
im Kammerbereich mit der "Drohung" in China zu bauen wenn zu viele
Steine in den Weg gelegt werden).
Hallo!
Vielen Dank für die wertvollen Tipps!
Tommy S. schrieb:> a) Wo kein Klaeger, da kein Richter
Das ist in den meisten Fällen sicher erstmal richtig. Aber offen gesagt
möchte ich (m)ein Geschäftsmodell nicht von vornherein auf solchen
Maximen aufbauen - dafür bin ich dann vielleicht doch zu bürgerlich ;-)
Zorg schrieb:> Nur irgendwelche Gerätschaften die dann tatsächlich irgendwo im Betrieb> auch eingesetzt werden, das dürfen dann nur die Handwerkerle basteln.
Aber in gewisser Weise gehts bei mir genau darum. Insofern ist das was
ich tun möchte auch tatsächlich mehr, als nur
Schaltungs-/Programmentwurf, ich würde ein Objekt herstellen, dass man
auch tatsächlich in die Hand nehmen und verwenden kann.
Tommy S. schrieb:> Danach kommt eine> sehr lange und sehr intensive Phase, in der man sich mit Leuten> austauscht und weiteres, konkretes Wissen sammelt.
Was mir da im Moment etwas Kopfzerbrechen bereitet, ist die Tatsache,
dass ich jetzt gefragt wurde, ob ich Gerät XYZ herstellen kann. Wenn
meine Antwort lautet: "evnt. in einem halben Jahr" hat sich die Sache
möglicherweise zu meinen Uugunsten erledigt.
Ich bin auch schon in Kontakt mit einem "Unternehmensberater", aber der
scheint echt keinen Durchblick zu haben. Also vielleicht wenn man eine
Würstchenbude oder ein Nagelstudio aufmachen will, aber das möchte ich
vorerst nicht... Dass der mal von sich aus gesagt hätte, dass es im
Breich Elektro möglicherweise Probleme wegen meiner Qualifikation gibt:
Fehlanzeige. Ganz zu schweigen von der Elektroschrott-, CE-, usw
Problematik. Seltsam.
Naja, ich bleib mal dran.
Vielen Dank nochmal!
Moritz
Moritz schrieb:> Aber in gewisser Weise gehts bei mir genau darum. Insofern ist das was> ich tun möchte auch tatsächlich mehr, als nur> Schaltungs-/Programmentwurf, ich würde ein Objekt herstellen, dass man> auch tatsächlich in die Hand nehmen und verwenden kann.
Das steht und fällt mit deiner Gewerbeanmeldung und Handel ist da
am unproblematischsten. Was deine Feinde und Neider nicht wissen...
Geprüft wird nur einmal zu Beginn, solange es kein Problemgewerbe
ist, das dann von anderen Behörden in den Fokus gerückt wird.
Moritz schrieb:> Was mir da im Moment etwas Kopfzerbrechen bereitet, ist die Tatsache,> dass ich jetzt gefragt wurde, ob ich Gerät XYZ herstellen kann. Wenn> meine Antwort lautet: "evnt. in einem halben Jahr" hat sich die Sache> möglicherweise zu meinen Uugunsten erledigt.
Dann ist das ganze eh nicht ernstzunehmen weil das nur Schnellschüsse
sind. Seriöse Auftraggeber verwenden eine Lastenheft wo alles was
gewünscht wird, dokumentiert ist. Zeit kostet so was doch immer und
mit seinem Arbeitgeber ist das so eine Sache solche Beziehungen
aufzubauen weil er dich nämlich schon kennt und weiß wie er dich
am besten zu nutzen weiß. Selbständig bist du dann nämlich noch
lange nicht. So was kann klappen aber mir ist da noch keiner über den
Weg gelaufen (was gar nichts heißen muss) wo das trotz Bemühen geklappt
und nachhaltig Bestand hatte.
Nach meinem Kenntnisstand begält man sich bei Tätigkeiten mit
gefährdungspotential (metall, (heisse Schmelzen) Elktro (Stromschlag)
eine Aufsicht/Eignungsprüfung vor. In diesem Zusammenhang wurde erötert
ob ein Dipl-Ing ET Elektroarbeiten ausführen darf oder nicht. Oder ob
andere Akademiker (Ing f. Verfahrenstechnik) das dürfen oder nicht.
Solange du bei kleinen spannungen wie bspw. 1.2V - 12V bleibst, sollte
es OK sein. Bei anderen projekten (Laser, sendeanlagen) sollte man mal
bei der Gewerbeaufsicht nachfragen, ob man als Dr rer nat das darf oder
wo man welchen "Schein" nachholen muß.
MfG,
Paule Power schrieb:> [...] sollte man mal> bei der Gewerbeaufsicht nachfragen [...]
Kann ich ich das Gewerbeaufsichtsamt einfach so persönlich kontaktieren
und meine Problematik darstellen? So wie ich es nach dem bisher Gesagten
sehe, ist das letztlich die zuständige Instanz.
Gruß
Moritz
Klar kannste, ob die dir aber verbindliche Informationen oder
einen guten Rat geben können, möchte ich mal bezweifeln.
Im Großen und Ganzen wird man da wohl einiges zu hören bekommen,
aber Schall und Rauch nutzen einem nachher wenig, wenn es
wegen der Interpretation Ärger gibt. Die Gewerbeaufsicht
ist auch nur die erste Instanz die dann die Gewerbeanmeldung
an Stellen meldet von denen du wahrscheinlich schon gehört
oder auch noch nie was gehört hast.
z.B. Finanzamt, je nach Anmeldung andere Dezernate, Umweltamt,
IHK, HWK, GEZ, EAR, Berufsgenossenschaft, Arbeitsagentur,
Bundesknappschaft, Landesversicherungsanstalt, Rentenkasse
usw. usf. um mal einige zu nennen und viele wollen nur dein
Bestes, dein Geld. Hoffentlich ist dein Briefkasten groß und
stabil.
Moritz schrieb:> Was mir da im Moment etwas Kopfzerbrechen bereitet, ist die Tatsache,> dass ich jetzt gefragt wurde, ob ich Gerät XYZ herstellen kann. Wenn> meine Antwort lautet: "evnt. in einem halben Jahr" hat sich die Sache> möglicherweise zu meinen Uugunsten erledigt.
Sag erstmal ja wenn du es machen willst. Unter welche Bedingungen du das
durchziehst wird man sehen. Es gibt genug Möglichkeiten, als letzte
verkaufst du den Auftrag halt an eine Firma.
Die Möglichkeit eines Werkvertrages mit Entwicklung pur zu machen ist
auch da. Das ist dann rein freiberuflich.
Zu den ganzen Schmarotzerkolonnen die da auf dich zu rollen können. Sie
nerven, keine Frage, aber in der Summe sind es peanuts. Lass dich von
den Angsthasen nicht ins Bockshorn jagen. Eine Unternehmung ist immer
eine Fahrt ins dunkle. Wer damit nicht leben kann sitzt meist als
Lohnsklave auf seinen eingebildeten Besitzständen und hat es im Falle
des Falles schon vorher gewusst.
Moritz schrieb:> Kann ich ich das Gewerbeaufsichtsamt einfach so persönlich kontaktieren> und meine Problematik darstellen? So wie ich es nach dem bisher Gesagten> sehe, ist das letztlich die zuständige Instanz.
Das ist Business, selbst in der Behörde. Du meldest deinen Kram an und
Sie werden dir da schon sagen wenn ihnen was nicht passt. Die Fragerei
nervt alle Beteiligten und ne Gerichtsfeste aussage wird dir eh keiner
geben.
Mehr als danke dann eben nicht und ein schreiben von dir das der Betrieb
nicht aufgenommen wird kann aber wohl so oder so nicht passieren.
Wenn du allerdings schreibst das deine Geschäftsidee darin besteht
Uranmunition und Koks an Schulen verteilen wird es wohl einige
"Zulassungsprobleme" geben ;-).
> Kann ich ich das Gewerbeaufsichtsamt einfach so persönlich kontaktieren> und meine Problematik darstellen?
Niemand, der bei klarem Verstand ist, geht dort hin!
Zorg schrieb:> Nur irgendwelche Gerätschaften die dann tatsächlich irgendwo im Betrieb> auch eingesetzt werden, das dürfen dann nur die Handwerkerle basteln.
Könntest du das mal irgendwie belegen? Welches Gesetz, welcher § ?
MfG Klaus
Hallo nochmal,
ich will nochmal eben nachtragen, was meine heutige "Recherche" noch so
ergeben hat - vielleicht steht ja mal jemand vor der gleichen
Problematik wie ich und liest das hier.
Ich habe heute nachmittag zwei längliche Telefonate mit der örtlichen
IHK und der örtlichen HWK geführt. Bei der IHK wurde ich erstmal über
drei Personen durchgereicht, zumindest waren alle sehr freundlich. Zu
meinem eigentlichen Problem, ob ich ohne entsprechende formale
Qualifikation Baugruppen entwickeln und diese dann auch verkaufen darf,
wusste die Dame, die dann letztlich als zuständig bezeichnet wurde, auch
nicht wirklich viel. Immerhin, sie empfahl mir, mich bei der HWK zu
melden, weil der potentielle Konfliktpunkt wohl eben der ist, dass ich
z. T. auch "handwerkliche" Tätigkeiten ausführe. Im übrigen legte sie
mir nahe, mich doch nochmal mit einer zuständigen Juristin der IHK zu
besprechen (die ich aber noch nicht erreicht habe). Der Herr bei der HWK
war nun sprachlich etwas weniger flexibel als die IHK Leute und auch
inhatlich bewegte er sich nicht sonderlich. Es hat erstmal etwas
gedauert, bis ich Vokabeln wie "Microcontroller", "Firmware" und
"Leiterplatten-Layout" grob erläutert hatte - macht ja nichts, man muss
ja nicht alles wissen (möglicherweise wäre er mir beim Thema Dachpfannen
haushoch überlegen gewesen). Dass er offensichtlich garnicht so genau
wusste wovon ich rede, hinderte ihn nun aber nicht daran, sich sicher zu
sein, dass das, was ich vorhabe, eindeutig in den Bereich eines
Handwerksberufes fällt. Okay, ich fertige selber Gehäuse an und würde
ggf auch mal eine Platine selbst bestücken, soweit hat er mich wohl
richtig verstanden. Auvh für Ingenieure, die u.a. auch handwerkliche
Tätigkeiten ausführen, gelte, dass sie sich auch bei der HWK melden
müssen (ja?), es ihnen dann aber aufgrund ihrer Ausbildung erlaubt sei,
die entprechenden Arbeiten auszuführen. Seiner Ansicht nach dürfe ich
(als nicht-Handwerker und nicht-Ingenieur) also nicht selbst
"herstellen". Er empfahl dann noch, die eigentliche Herstellung an
andere Betriebe abzugeben und nur zu entwickeln. Ich konnte mir dann
nicht verkneifen sehr freundlich anzumerken, dass ich meine Platinen
auch jetzt sowieso schon in Bulgarien herstellen lasse. Im Prinzip ist
sein "Vorschlag" (O-Ton) aber nichts für mich, weil mein eigentlicher
Vorteil (zumindest jetzt zu Beginn) eben der ist, dass ich alles aus
einer Hand schnell und ohne viel Overhead machen kann.
Also hänge ich jetzt auch weiterhin noch in der Luft, denn so ganz
überzeugend fand ich die Argumentation des HWK-Menschen nicht. Mal sehen
was das Gespräch mit der IHK-Juristin ergibt.
Viele Grüße
Moritz
Hallo Moritz,
mit deiner Obrigkeitsbeflissenheit haust du dir selbst die Beine weg.
Wenn man einen Teich trockenlegen will, soll man nicht die Frösche
fragen.
Wer viel fragt, bekommt viele Antworten.
Melde deinen Laden als Ingbüro/DrBüro oder was auch immer an und lege
los.
Ich habe lediglich bei der IHK meine Firmenbezeichnung prüfen und
registrieren lassen und dort den Text der Tätigkeitsbeschreibung
vorgelegt:
"§ 2 - Gegenstand des Unternehmens - Der Gegenstand des Unternehmens ist
- die Entwicklung elektronischer Baugruppen und Geräte der Rundfunk- und
Nachrichtentechnik,
- Leiterplattenlayout,
- Projektierungs- und Beratungsleistungen auf den Gebieten der Rundfunk-
und Nachrichtentechnik."
Das war es. Dass die Produktion 90% meines Umsatzes ausmacht, geht die
selbsternannten Sittenwächter wie IHK oder HWK einen Dreck an.
Ich erachte es als eine Sauerei sondergleichen, dass solche
Mafiaorganisationen bei einem DiplIng oder Dr überhaupt dreinreden
dürfen.
Was du machen willst, sind alles handwerksferne Tätigkeiten, die ein
Handwerker überhaupt nicht in der Lage ist, auszuführen.
Trotzdem behalten sich diese Banden ein Mitsprache- und Vetorecht vor.
Wer sind diese Mittelalterfetischisten mit ihren Zunftordnungen
eigentlich?
In Deutschland gilt in Zweifelsfalle die Gewerbefreiheit.
Außerdem: Es gilt immer noch - Stadtluft macht frei. In einer Großstadt
wird dich niemand anöden oder kontrollieren.
Moritz schrieb:> Ich habe heute nachmittag zwei längliche Telefonate mit der örtlichen> IHK und der örtlichen HWK geführt.
Na wenigstens sorgst du für Unterhaltung, das Ergebnis hätte ich dir
vorher sagen können.
> Bei der IHK wurde ich erstmal über> drei Personen durchgereicht, zumindest waren alle sehr freundlich.
Na da hast du ja die wesentliche Funktion der IHK schon kennengelernt.
1. Freundlich lächeln und 2. zum nächsten durchstellen der keine Ahnung
hat. Da gibt es in dem Laden meist nur eine Ausnahme. Ausbildungsfragen
wo wirklich Kompetenz und know how vorhanden sind.
> Zu> meinem eigentlichen Problem, ob ich ohne entsprechende formale> Qualifikation Baugruppen entwickeln und diese dann auch verkaufen darf,> wusste die Dame, die dann letztlich als zuständig bezeichnet wurde, auch> nicht wirklich viel.
Ach wirklich?
> Immerhin, sie empfahl mir, mich bei der HWK zu> melden, weil der potentielle Konfliktpunkt wohl eben der ist, dass ich> z. T. auch "handwerkliche" Tätigkeiten ausführe.
s. Punkt 1 und 2.
Den Typen von der ach so zuständigen HWK kannst du ja mal Fragen wo in
den Ausbildungsbeschreibungen seiner Stände die Bestückung von
Leiterplatten und die Entwicklung von Mikrokontrollerprogrammen denn so
vorkommt. Das gibt übrigens durchaus im IHK Bereich aber selten bei
Klempnern, Tischlern Friseuren usw..
Bürovorsteher schrieb:> Wenn man einen Teich trockenlegen will, soll man nicht die Frösche> fragen.
Dem kann ich mich nur anschließen, aber es passt eher das ein Frosch
nicht den Storch nach dem Weg fragen sollte.
Mein Vorschlag: Melde dein Zeug an, a.) Dienstleistungen im Bereich
elektronischer Baugruppen, b.) Handel mit Waren aller Art ausgenommen
Erlaubnispflichtigen und du hast c.) deine Ruhe.
a.) deckt irgendwie das was du machen willst ab, b.) heißt ich weiß wie
das Spiel läuft, ihr könnt mich dem gewerblichen Bereich Zuordnen,
kriegt eure Kammerbeiträge und braucht nicht dumm rumzufragen wo das
exotische Zeugs unter a.) einzuordnen ist.
Dann leg los, du wirst außer der jährlichen Beitragsrechnung nie wieder
was von denen hören.
> Trotzdem behalten sich diese Banden ein Mitsprache- und Vetorecht vor.
Na ja, mir ist es ganz recht,
wenn ich einen Gas/Wasser/Scheisse-Handwerker anrufe,
daß der wenigstens mal gelernt hat, wie man Wasserleitungen so
lötet daß sie dicht sind und auch dicht bleiben
oder was man bei Gasleitungen nicht machen darf,
als daß da so ein selbsternannter Hobbybastler wie in Spanien
kommt, der aus Unwissen nur Pfusch abliefert.
Und bei angebotenen Elektronikmodulen/Bausätzen möchte ich
auch nicht die Elektor-von-Laien-für-Laien-Schaltung bekommen,
sondern etwas was CE (alle relevanten Richtlinien) einhält.
Die kennt halt teilweise nicht mal ein studierter E-Techniker,
dazu muß er sich schon extra bemüht haben.
> Außerdem: Es gilt immer noch - Stadtluft macht frei. In einer> Großstadt wird dich niemand anöden oder kontrollieren.
Eher umgekehrt: Auf dem Land sieht jeder zu, wie er Geld
machen kann, da macht jeder illegale Dinge und wird schon
deshalb den Nachbarn nicht verpfeifen, zumal er ihm ja
gar nicht in die Quere kommt.
Mag teilweise so sein. Dennoch sichern viele dieser Vorschriften
lediglich genannten Organisationen ihre Pfründen. Die praktische
Relevanz der Normen, die CE zugrunde liegen, ist in manchen
Anwendungsbereichen fraglich. Viele Kunden halten darüberhinaus CE für
ein Sicherheitsprüfsiegel ähnlich TÜV/GS, was es keineswegs ist. Hat
also nicht nur positive Effekte, der ganze Kram.
MaWin schrieb:> Na ja, mir ist es ganz recht,> wenn ich einen Gas/Wasser/Scheisse-Handwerker anrufe,> daß der wenigstens mal gelernt hat, wie man Wasserleitungen so> lötet daß sie dicht sind und auch dicht bleiben> oder was man bei Gasleitungen nicht machen darf,
und was hat das jetzt mit der Entwicklung von Testgeräten zu tun?
Es gibt wohl kein Land auf der Welt wo jemand ohne Zulasssung an
Gasleitungen basteln darf (außer in Japan in Atomkraftwerken), alles
andere kann man über Haftungsfragen regeln. Warum aber Fassmacher und
Schuster bis vor wenigen Jahren eine Meisterpflicht hatten ist wohl nur
den Nutzniessern erklärlich. Ganze Berufszweige sind von den Kammern zu
Grunde gerichtet wurden. So lange es dort noch was zu holen gibt lassen
diese nicht von ihren Pfründen, bis es sich für niemanden mehr lohnt.
> und was hat das jetzt mit der Entwicklung von Testgeräten zu tun?
Niemand hier will Testgeräte bauen die nur an solche Leute ausgeliefert
werden die eher mehr Sachverstand von der Materie haben und daher testen
können ob das was der Anbieter abliefert auch alle Anforderungen
erfüllt,
sondern alle wollen Module bauen und verkaufen, die so sind, daß der der
sie kauft, sie nicht selber hätte bauen können, weil ihm das Wissen dazu
fehlt. Sie wollen nur mit "Testgeräte" schummeln, daß sie keine
Endkundenproduktion mit Gewährleistung und CE und WEEE machen, weil
alles Luffen sind die keinen Mumm haben zu ihrem auzs Halbwissen
angefertigten Pfusch zu stehen (aus gutem Grund, jeder Chinese liefert
bessere Qualität ab).
Diejenigen, die das Wissen haben, um gute Ware abliefern zu können, die
machen sich wegen CE und WEEE und Gewerbeanmeldung nicht in die Hose.
iaoffline schrieb:>> Bei der IHK wurde ich erstmal über>> drei Personen durchgereicht, zumindest waren alle sehr freundlich.> Na da hast du ja die wesentliche Funktion der IHK schon kennengelernt.> 1. Freundlich lächeln und 2. zum nächsten durchstellen der keine Ahnung> hat. Da gibt es in dem Laden meist nur eine Ausnahme. Ausbildungsfragen> wo wirklich Kompetenz und know how vorhanden sind.
Es kommt anscheinend wirklich darauf an, bei welcher IHK man ist. Über
Koblenz kann ich eigentlich nur Gutes berichten. Die haben mir sowohl
bei dem EAR-Krams als auch der Verpackungsverordnung und auch beim
Import schon sehr geholfen - oder sie konnten einen passenden Kontakt
hier in der Region vermitteln, der mir weiterhelfen konnte.
Dazu kommt der hier ziemlich fitte juristische Bereich.
Dazu kommen noch die Patentsprechtage und die Lotsen.
Ich hab meine Beiträge dadurch sicherlich schon mehrfach eingespart.
Offensichtlich gibt es aber auch taube Nüsse.
Allerdings sollte man auch wirklich ein konkretes Problem haben - nur so
etwas wie "Erzählt mir mal etwas über die EAR." geht natürlich nicht.
> Mein Vorschlag: Melde dein Zeug an, a.) Dienstleistungen im Bereich> elektronischer Baugruppen, b.) Handel mit Waren aller Art ausgenommen> Erlaubnispflichtigen und du hast c.) deine Ruhe.
"Handel mit Waren aller Art" kann er sich abschminken, das geht nicht
durch (BTDT :-)
Er muss schon etwas genauer angeben, womit er handelt. Das kann auch
eine seitenlange Liste sein ...
So etwas wie "Handel mit Elektronikkomponenten" wird aber angenommen.
> Dann leg los, du wirst außer der jährlichen Beitragsrechnung nie wieder> was von denen hören.
Hier gibt es regelmäßig Einladungen zu diversen Veranstaltungen. jetzt
erst wieder zu Steueränderungen 2012. Das ware in den letzten Jahren
schon immer sehr gut - werde ich auch dieses Mal wieder besuchen.
Sehr gut finde ich "Unternehmer besuchen Unternehmer".
Egal, welches Unternehmen man besucht: man nimmt da immer etwas mit -
seien es interne Abläufe, Verfahren usw. - mich zumindest inspiriert das
immer sehr.
Ich weiss allerdings nicht, wie das bei anderen IHKs ist.
Man sollte aber nicht direkt den Stab über sie brechen sondern sich die
Angebote mal anschauen.
Chris D.
P.S.: Und die günstigsten Beiträge ham se (IHK Koblenz) auch noch ;-)
Bürovorsteher schrieb:> Handwerker überhaupt nicht in der Lage ist, auszuführen.
Ich bin gelernter Handwerker und kann die genannten
Arbeiten auch, weil ich mich weiter qualifiziert habe.
"gewöhnlicher" Handwerker würde es wohl eher treffen.
Bürovorsteher schrieb:> Wer sind diese Mittelalterfetischisten mit ihren Zunftordnungen> eigentlich?
Leute die Handwerksarbeit gar nicht mehr selbst machen können,
aus welchen Gründen auch immer. Ein paar völlig Fachfremde werden
da wohl auch sein und verstehen sich dann als sachkundige Stelle.
iaoffline schrieb:> Dann leg los, du wirst außer der jährlichen Beitragsrechnung nie wieder> was von denen hören.
Solange es keinen Streß gibt z.B. mit der gewerblichen Nutzung
von Flächen und Räumen oder wenn was passiert, wie eine Explosion
oder Belästigung durch Emissionen gegenüber der Öffentlichkeit
dann haste die ganz sicher an der Backe.
MaWin schrieb:> Die kennt halt teilweise nicht mal ein studierter E-Techniker,> dazu muß er sich schon extra bemüht haben.
Ein studierter Ingenieur auch nicht, wenn er die Vorlesung gar nicht
hatte. Also muss da jeder selbst das Wissen recherchieren. Macht
daher keinen Unterschied.
Bei allem Respekt vor seinen technischen Fähigkeiten - ich denke, hier
lehnt sich MaWin doch etwas weit aus dem Fenster. Der Erfolg der
chinesischen Wirtschaft beruht gerade bei den typischen Billigprodukten
mit darauf, daß diese die hiesigen EMV-Richtlinien (und ggf. auch
Sicherheitsnormen) nicht so genau auslegen, vorsichtig gesagt, und
bisweilen "CE" als "Chinese Engineering" verstehen. Der unwissende
Importeur haftet dann für Dinge, aus denen man jedem hiesigen Hersteller
schon einen Strick gedreht hätte, oder auch nicht, wenn eben nichts
passiert. Schon mal ein typisches Chinanatzteil zerlegt und untersucht?
(Ich meine das No-Name-Zeug, nicht MeanWell oder so)?
Im Übrigen halte ich das für eine Pauschalbeleidigung, gerade den
verständlicherweise WEEE-kritischen Kleinunternehmern Unfähigkeit zu
unterstellen, wenn sie gegen etwas eintreten, was der hiesigen
Wirtschaft meines Erachtens nach zum Standortnachteil gereicht.
EMV-Labore sind nunmal sehr teuer.
Nebenbei gesagt, ich habe an dieser Diskussion kein persönliches
Interesse; ich produziere nichts, was ich verkaufen würde, habe auch
keine Pläne in dieser Richtung. Aber ich sehe es mir großer Besorgnis,
daß gerade in diesen "krisengeschüttelten" Zeiten hier jedem
potentiellen Gründer Steine in den Weg gelegt werden, und man
andererseits Ware importiert, die qualitativ auch nicht das einhält, was
sie von Rechts wegen eigentlich müßte...
So wird das nichts mehr mit dem Standort Deutschland.
Nachtrag: Durch meine unglückliche Formatierung und ein fehlendes "Und"
liest sich das jetzt so, als ob WEEE und EMV/CE etwas miteinander zu tun
hätten. Das ist natürlich nicht so.
Meld dich beim Finanzamt als Ingenieurbüro an. Die fragen dann
vielleicht nach wie du dir die Kundenwerbung etc. vorstellst und was du
da für Flyer, Werbematerial usw hast. Nachdem ich ihnen eine Bestellung
meines zukünftigen Kunden gefaxt hatte, ging das ganze durch und ich hab
eine UST-ID gekriegt.
Du darfst halt nur keine Produkte verkaufen, deine Arbeit hört sich für
mich aber so an, als ob man das durchaus als "Beratung bei der
Entwicklung von Testgeräten" machen kann (ohne zu Lügen, weil das ja
tatsächlich ziemlich genau das ist was du machst). Du solltest nur
darauf achten, dass die Angebote der Firma und die Rechnungen auch genau
das wiedergeben. Wenn du einen guten Draht zu der Firma hast sollte das
aber kein Problem sein.
Die Vorteile davon sind sehr gross: Keine Gewerbeanmeldung samt
Papierkram, keine Kammermitgliedschaft samt Papierkram und die
Steuerabrechnung läuft über die Steuererklärung.
Ich habe das ganze formale durch einen Steuerberater abwickeln lassen,
hat dann zwar ein paar hundert Euro gekostet, aber dafür hats auch
funktioniert.
ein gast schrieb:> Die Vorteile davon sind sehr gross:
Naja ...
> Keine Gewerbeanmeldung samt Papierkram,
Stell das (wirklich einfache) Ausfüllen eines A4-Blattes schon eine so
große Hürde dar? Abgabe und Bestätigung der Anmeldung waren hier in 15
Minuten gegessen. Kosten: 10,23 Euro (waren wohl mal 20 DM)
Danach bisher 0 Papierkram.
> keine Kammermitgliedschaft samt Papierkram
Du bekommst genau einmal pro Jahr Deine Abrechnung - wenn Du sonst
nichts mit der IHK zu tun haben willst. Ich hab mir meine Beiträge
schon mehrfach "wiedergeholt".
> und die Steuerabrechnung läuft über die Steuererklärung.
Das ist hier nicht anders.
Aber ich darf dafür Geräte/Produkte verkaufen wie ich lustig bin.
Das obige sind wirklich Peanuts im Verhältnis zu den Nachteilen, die man
hat, weil man nicht selbst Produkte fertigen darf.
Und es werden erst recht Peanuts, wenn das FA dann doch nach Jahren bei
der Betriebsprüfung plötzlich meint, dass man Gewerblicher sei ...
Chris D.
Nicht dass hier was in den falschen Hals gerät:
Der Handwerker soll seinen Kram machen und ich mache meinen.
Gas/Wasser/Heizung/Elektro - da hat der Handwerker seinen Sinn und
Platz.
Ich würde mich nie über Elektroinstallationen hermachen, da ich ich dort
persönlich keinen großen Dunst habe und eben nicht fachkundig bin.
Das ist die Kernkompetenz des Elektrikers.
Auch der achsoeinfache Anschluss eines geräteinternen Netzteils von der
Stange kann dem gedippelten Ing gründlich misslingen. Ich bin jedenfalls
heilfroh, dass ich bei den hier so oft zitierten Testgeräten wenigstens
konsequent die Prüfung nach VDE 0701 und 0702 gemacht habe (gilt
genaugenommen nur für reparierte und instandgesetzte Geräte). Nur
dadurch ist mir einmal die fehlende Schutzleiterverbindung zwischen
Baugruppe und Metallfrontplatte aufgefallen.
EMV-Test ist ebenfalls Pflicht; wenn die Geräte dem industriellen Umfeld
nicht standhalten, ist Sense. Das sollte auf keinen Fall auf die leichte
Schulter genommen werden. Allerdings verbitte ich mir auch hier
irgendwelche Kammereinmischungen. Die zu prüfenden Parameter sind im
Pflichten/Lastenheft zwischen Entwickler und Kunden festzuschreiben und
zu verifizieren.
Fazit: es gibt auch für den Ing oder Dr keine Lizenz zum Pfuschen.
Wer Geräte in die Welt setzt, muss letztendlich auch bereit sein, dafür
zu haften. Wer nicht diesen Grundsatz nicht anerkennen will, sollte
seine Finger von gewerbsmäßiger Geräteherstellung lassen.
Sebastian schrieb:> Aber ich sehe es mir großer Besorgnis,> daß gerade in diesen "krisengeschüttelten" Zeiten hier jedem> potentiellen Gründer Steine in den Weg gelegt werden,
Das ist einfach nicht wahr. Mit einer Geschäftidee wirst du überall mit
offenen Armen empfangen. Es gibt eine große Förderlandschaft und selbst
die Schmarotzer lassen dich die ersten Jahre in Ruhe.
Nochmal: Im Endeffekt sind die Abgaben und Regularien nervig, aber von
den Kosten her Peanuts. Wenn GEZ, WEE, IHK nennenswerte Größenordnungen
in deiner Kalkulation sind gibt es immer Lösungen sich davon zu befreien
(meine Anträge bei der IHK wenn der Laden mal n Jahr Verlust macht
kommen aber seltsamerweise nie an ;-).
> und man> andererseits Ware importiert, die qualitativ auch nicht das einhält, was> sie von Rechts wegen eigentlich müßte...
Was hat Import (ein Handelsgeschäft) mit dem Threadthema zu tun?
> So wird das nichts mehr mit dem Standort Deutschland.
Guck dir mal an was für ne Power dieser Standort hat. Meiner einer kennt
auch kein anderes Land wo die Bedingungen für Unternehmungsgründungen so
günstig sind. Es ist zwart alles überreguliert, aber klar geregelt und
du musst auch niemanden schmieren um die Papierchen zu kriegen die du
brauchst.
Moritz schrieb:> Also hänge ich jetzt auch weiterhin noch in der Luft, denn so ganz> überzeugend fand ich die Argumentation des HWK-Menschen nicht. Mal sehen> was das Gespräch mit der IHK-Juristin ergibt.
Ich hoffe, wir bekommen da auch noch ein wenig zu lesen.
Nix gegen eine dritte Meinung.
Hallo zusammen!
Ja, sorry, ich melde mich auf jeden Fall in Kürze nochmal ausführlicher
- sicher auch mit weiteren Fragen :-). Habe jetzt noch einen Kontakt zu
jemandem vermittelt bekommen (allerdings diplomierter Ingenieur), der
ähnliche Tätigkeiten, wie ich sie ausführen möchte, als Freiberufler
gemacht hat. Ob das was ich machen möchte, im Freiberuf möglich wäre,
ist nämlich auch noch so ein Punkt, der mich umtreibt (sicher, erstmal
ist es egal, weil ich zunächst wohl unterhalb des Freibetrages für die
Umsatzsteuer bleiben werde, dennoch wollte ich diesen Punkt auch noch
geklärt wissen). Insofern habe ich da auch noch eine gute
Informationsquelle.
Mein Eindruck ist bisher, dass diejenigen, die tatsächlich selbständig
arbeiten eher dazu neigen zu sagen "mach Dir nicht zu viele Gedanken,
probier's aus" während die Bedenken bei denjenigen, die nicht
selbständig sind, eher größer sind. Der Eindruck kann aufgrund der
kleinen Datenbasis aber natürlich auch täuschen :-).
Ich melde mich wieder!
Moritz
Moritz schrieb:> ist nämlich auch noch so ein Punkt, der mich umtreibt (sicher, erstmal> ist es egal, weil ich zunächst wohl unterhalb des Freibetrages für die> Umsatzsteuer bleiben werde
ich meinte natürlich Gewerbesteuer... Moritz.
Wenn du eine freiberufliche Tätigkeit ausüben willst, brauchst du
dich um die Gewerbesteuer nicht kümmern weil die dann gar nicht
erhoben wird. Das zahlen nur Gewerbebetriebe.
Hallo Michael,
ja, das meinte ich, habe mich nur sehr unklar ausgedrückt. Meine Frage
ist aktuell eher, ob es überhaupt in Frage kommt, dass eine Tätigkeit,
bei der man effektiv etwas herstellt, noch als freiberuflich durchgeht.
Weiter oben klang ja auch schon an, dass man sehr kleine Stückzahlen
immer als "Prototypen" bezeichnen kann, was dann noch mit dem Freiberuf
kompatibel wäre. Das gleiche habe ich jetzt mehrfach gehört. Der
"Unternehmensberater" (maßlos übertrieben für den Typen...) mit dem ich
in Kontakt bin, meinte auch ganz kaltschnäuzig, er würde es einfach
erstmal probieren, das ganze als freiberufliche Tätigkeit anzufangen.
Solange man sich im Klaren ist, dass man im Ernstfall die Gewerbesteuer
nachzahlen muss, scheint ja auch weiter kein Problem dabei zu sein.
Gruß
Moritz
> Meine Frage ist aktuell eher, ob es überhaupt in Frage kommt, dass eine >
Tätigkeit, bei der man effektiv etwas herstellt, noch als freiberuflich >
durchgeht.
Nein, in der Regel nicht. Der echte Freiberufler stellt Papier her.
Prototypen sind schon Gewerbe.
> Solange man sich im Klaren ist, dass man im Ernstfall die Gewerbesteuer> nachzahlen muss,
Was für eine Gewerbesteuer? Wer hat dir das eingeredet? Für meine GmbH
habe ich noch nie welche bezahlt.
Nein, ich bescheiße das Finanzamt nicht und mache auch keine
Schwarzarbeit.
Bürovorsteher schrieb:> Was für eine Gewerbesteuer? Wer hat dir das eingeredet? Für meine GmbH> habe ich noch nie welche bezahlt.> Nein, ich bescheiße das Finanzamt nicht und mache auch keine> Schwarzarbeit.
Dann machst du wohl weniger als 25k Umsatz, denn das ist der Freibetrag.
Wenn es mehr ist, dann pennt dein Finanzamt oder du bist nicht in D
tätig denn Gewerbesteuer ist typisch deutsch(steht auch im wikipedia).
Die Rechtsform hat darauf keinen Einfluss.
> Wenn es mehr ist, dann pennt dein Finanzamt oder du bist nicht in D> tätig denn Gewerbesteuer ist typisch deutsch
Die Gewerbesteuer hat nichts mit dem Umsatz zu tun, sondern mit dem
Ertrag
vulgo Gewinn. Mein Umsatz liegt sehr weit über den genannten 25 k. Der
Gewinn lässt sich steuern, meist schon alleine dadurch, dass mal ein
ganz beschissenes Jahr dazwischen kommt und somit auch ein guter
Verlustvortrag.
Man kann sich in guten Jahren auch gerne ein höheres Gehalt zahlen,
wobei die abzuführende Lohnsteuer dann meist auch in der Nähe der Summe
aus Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu liegen kommt.
Bürovorsteher schrieb:> Der echte Freiberufler stellt Papier her.> Prototypen sind schon Gewerbe.
Ich weiss, hier ist nicht der Ort um Umfragen zu starten, aber gibt's
dazu weitere Meinungen? Weil: so wie ich die Idee des Freiberufes
verstehe, teile ich die Meinung, dass man nichts herstellen kann. Ich
habe aber vernommen (ja auch hier, s.o.) dass dennoch viele Freiberufler
"Prototypen" (was auch immer das ist) herstellen.
Ein guter Ansatz zur Klärung könnte das hier sein:
http://de.wikipedia.org/wiki/Freier_Beruf_(Deutschland).
> Ich habe aber vernommen (ja auch hier, s.o.) dass dennoch viele Freiberufler
"Prototypen" (was auch immer das ist) herstellen.
Für den Anfang und die ersten zwei bis drei Aufträge mag das angehen.
Einer Prüfung durch das FA wird diese Praxis nicht standhalten.
Spätestens nach dem zweiten gut gelaufenen Auftrag würde ich ein Gewerbe
anmelden.
Moritz schrieb:> Bürovorsteher schrieb:>>> Der echte Freiberufler stellt Papier her.>> Prototypen sind schon Gewerbe.> Ich weiss, hier ist nicht der Ort um Umfragen zu starten, aber gibt's> dazu weitere Meinungen? Weil: so wie ich die Idee des Freiberufes> verstehe, teile ich die Meinung, dass man nichts herstellen kann. Ich> habe aber vernommen (ja auch hier, s.o.) dass dennoch viele Freiberufler> "Prototypen" (was auch immer das ist) herstellen.
Der Freiberufler ist zunächst mal wissenschaftlich, schöpferisch,
dienstbar und künstlerisch, soweit erinnerlich, tätig.
Ein Künstler kann ja ein Bild oder eine Skulptur herstellen, also
sind Prototypen damit vergleichbar, zumindest nach meinem Verständnis.
Also würde ich die These mal grundsätzlich bejahen und wenn es in Serie
geht wäre es Industriell, aber dann kann man ja auch neben dem Freiberuf
wohl auch ein zweites Standbein aufbauen. Sicherlich ist das nicht
verbindlich, aber vom Gedankengang sicher nachvollziehbar.
Man muss sich eben von dem klassischen handwerklichen, also der
INDIVIDUELLEN Herstellung nach Kundenwunsch fernhalten, wo es
allerdings reichlich Grauzonen geben wird.
@Moritz
Wenn du mit deinem Arbeitgeber Geschäfte machen willst, warum fragst
du ihn nicht mal was er für Anforderungen an deine Rechnungen stellt?
> Ist man eigentlich auch als Informatiker (Dipl. Inf. / B Sc. / M Sc.) zu> Entwicklung und Vertrieb elektronischer Geräte / Hardware berechtigt?
Zum Vertrieb ist sowieso jeder berechtigt,
Entwickeln darfst du auch was du willst,
lediglich die CE-Anforderungen sind einzuhalten
(und sonstige Gesetze, keine Kriegswaffen, etc.)
Bürovorsteher schrieb:> Man kann sich in guten Jahren auch gerne ein höheres Gehalt zahlen,> wobei die abzuführende Lohnsteuer dann meist auch in der Nähe der Summe> aus Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu liegen kommt.
Wie sagte neulich ein Freund (auch mit GmbH):
"Die GmbH wurde eigentlich nur erfunden, um den Staat legal bescheißen
zu können." ;-)
Chris D.
(ich bin mit meiner Einzelunternehmung ganz zufrieden, solange ich schön
weiter EÜR betreiben kann ;-)
Sesk K. schrieb:> Ist man eigentlich auch als Informatiker (Dipl. Inf. / B Sc. / M Sc.) zu> Entwicklung und Vertrieb elektronischer Geräte / Hardware berechtigt?
Selbstverständlich.
BTDT - hier mal übersetzt mit: Being there, doing that ;-)
Chris D.
iaoffline schrieb:> Vanilla schrieb:>> Sollte dein Finanzamt deine Taetigkeit in Selbstaendigkeit annerkennen>> (Tipp Befaehigungsnachweise koennen hier auch mit Alternativen zum>> Diplom erbracht werden, hier herscht beim FA. Ermessensspielraum da das>> Diplom als Vorraussetzung der Verichtung einer Ingenieurstaetigkeit (bei>> Berufen welche diesen Titel nicht vorraussetzen))>> Das ist dem Finanzamt völlig egal, es ist an einem Anteil an ddeinen> Einnahmen Interessiert. Ob die Tätigkeit genehmigungspflichtig ist prüft> das Gewerbeaufsichtsamt.
Es geht hierbei darum um die Einordnung als "Freier Beruf gemaess EStG,
in der hier ausschnittsmaessig steht:
"Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer
beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche,
eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von
Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der
Allgemeinheit zum Inhalt."
Was wiederum bedeutet dass Du die berufliche Qualifikation auf Nachfrage
des Fa. nennen musst, wenn Du dich nicht als Kuenstler betaetigst, hier
denke ich duerften selbst die Finanzaemter kaum jemanden die Betaetigung
mit dem Hinweis auf Begabung verwehren...
>> so waere darueber>> nachzudenken KEINER gewerblichen Beschaeftigung nachzugehen: Sprich kein>> Verkauf deiner Baugruppen, sondern nur der Dienstleistung der>> Entwicklung. Den Prototypen zum Test durch den Kunden gibts dann>> geschenkt dazu.>> Wer so Anfängt kommt gleich auf den Radarschirm. Das ist so unplausibel> wie nur was. Wenn die Kammer auf die Idee kommt die Fertigung> anzumeckern wird diese halt extern gemacht (professioneller Lohnfertiger> im Kammerbereich mit der "Drohung" in China zu bauen wenn zu viele> Steine in den Weg gelegt werden).
Hierbei geht es nicht um die Innungskammern, sobalt hier Produziert
wird, ist der Zug fuer die Handwerkskammern abgefahren, dafuer kommen
Industrie und Handelskammern und halten die Hand auf...
Solange es wirklich nur um Muster geht, mit deren Hilfe Du dein Werk an
den Kunden uebergibst, welcher dann seinerseits die Serienfertigung in
die Hand nimmt, ist nichts gegen die Praxis zu sagen, den Prototypen
entgeltfrei weiterzugeben (erspart schliesslich die kostenpflichtige
Entsorgung eines Geraetes welches nicht in Verkehr gebracht werden kann
ohne entsprechende Pruefungen und weiteren Kosten).
Gruss
Vanilla
Chris D. schrieb:> ein gast schrieb:>>> Keine Gewerbeanmeldung samt Papierkram,>> Stell das (wirklich einfache) Ausfüllen eines A4-Blattes schon eine so> große Hürde dar? Abgabe und Bestätigung der Anmeldung waren hier in 15> Minuten gegessen. Kosten: 10,23 Euro (waren wohl mal 20 DM)> Danach bisher 0 Papierkram.
Dann hast Du noch keinen Gewerbesteuerbescheid zugeschickt bekommen...
Und wenn Deine Gemeinde meint, dass Sie mehr Steuern einnehmen muss
kommt dann weiteres Papier (= Anhebung des Gewerbesteuermessbetrages)
>> und die Steuerabrechnung läuft über die Steuererklärung.>> Das ist hier nicht anders.
Falsch
Neben deiner Steuererklaerung erhaellst Du weiter Gewerbesteuerbescheide
deiner Gemeinde/Stadt welche zusaetzlich zur Einkommensteuer erhoben
werden. Trifft als natuerliche Person zwar erst ab 50.000EUR(?)
Jahresgewinn ist dann aber durchaus nennenswert!
> Aber ich darf dafür Geräte/Produkte verkaufen wie ich lustig bin.
Ach wirklich? Dann faengt der Spass doch erst richtig an, mit
Verpackungsverordnung, CE, ElektroG.
Wenn Du danach noch Lust hast, dann nur zu...
> Das obige sind wirklich Peanuts im Verhältnis zu den Nachteilen, die man> hat, weil man nicht selbst Produkte fertigen darf.
Ich wuerde einen Prototypen aus oben genannten Gruenden erst Produkt
nennen, wenn alle Voraussetzungen zu einer allgemeinen Inverkehrbringung
erfuellt sind. Davor ist das alles ein Prototyp. Fuer die oben genannten
Pruefungen und Abgaben etc. ist es im allg. ziemlich witzlos nur ein-
oder eine handvoll Geraete herzustellen.
Was darueber wieder hinausgeht, wuerde ich wiederum an Firmen auslagern,
welche einen entsprechenden Fertigungsstandard garantieren koennen
(Personell wie Austattung welche ich mir wiederum nicht ins Haus stellen
moechte).
> Und es werden erst recht Peanuts, wenn das FA dann doch nach Jahren bei> der Betriebsprüfung plötzlich meint, dass man Gewerblicher sei ...
Richtig, was vor allem Freiberufler wie z.B. Aerzte zu spueren bekamen
die neben Ihrer Dienstleistung auch Nahrungsergaenzungsmittel und
sonstiges Zubehoer verkauft und damit Ihren Umsatz nicht unwesentlich
erhoeht haben.
Deshalb ist es fuer den TO wichtig, ob er wirklich Geraete verkauft oder
seine Dienstleistung.
>> Chris D.
Bürovorsteher schrieb:>> Meine Frage ist aktuell eher, ob es überhaupt in Frage kommt, dass eine >> Tätigkeit, bei der man effektiv etwas herstellt, noch als freiberuflich >> durchgeht.>> Nein, in der Regel nicht. Der echte Freiberufler stellt Papier her.> Prototypen sind schon Gewerbe.
Prototypen bauen? Nein
Prototypverkauf - JA
>>> Solange man sich im Klaren ist, dass man im Ernstfall die Gewerbesteuer>> nachzahlen muss,>> Was für eine Gewerbesteuer? Wer hat dir das eingeredet? Für meine GmbH> habe ich noch nie welche bezahlt.> Nein, ich bescheiße das Finanzamt nicht und mache auch keine> Schwarzarbeit.
Dann macht deine GmbH wohl keine Gewinne, weil Du dir ein entsprechendes
Gehalt auszahlst, bzw. der Firma entsprechende Ausgaben auferlegst.
Fuer eine juristische Person wie eine GmbH gilt in Deutschland ab dem
ersten Euro Gewinn Gewerbesteuerpflicht.
Gruss
Vanilla
Vanilla schrieb:> Bürovorsteher schrieb:>> Tätigkeit, bei der man effektiv etwas herstellt, noch als freiberuflich >>> durchgeht.>>>> Nein, in der Regel nicht. Der echte Freiberufler stellt Papier her.>> Prototypen sind schon Gewerbe.
Kanns mir nicht verkneifen aber die SCA (grosser Papierhersteller)
duerfte mit Sicherheit keinen Freiberuflerstatus bekommen.
Aber richtig ist: Die eigentliche Leistung ist geistiger Natur. Die
Herstellung von Hilfsmitteln wird allerdings keinem Freiberufler mit der
Argumentation gewerblichen Handelns verwehrt (sonst muesste z.B. die
anfertigung einer Gipsbinde (Arzt) oder die Erstellung eines
Gebaeudemodells (Architekt) oder Gehaeusemuster(Designer) auch als
Gewerbe angesehen werden.
Um ein komplettes Geraet zu entwerfen, wird afaik ein Prototyp in irgend
einer Art benoetigt (im einfachsten Fall ein kaufbares Evalboard). Damit
der Kunde das daraus entstehende Werk ( die Plaene aus Papier, die
Firmware des MCU etc.) testen und abnehmen kann benoetigt der Kunde
ebenfalls einen Prototypen.
Auch hier ist es eben keine gewerbliche Taetigkeit den produzierten
Prototypen an den Kunden zur Pruefung des Gesamtwerkes (Schaltplaene,
Layout, Mikrocontrollerprogramm, Funktion) zu uebergeben.
Inwieweit dies bei mehreren Prototypen der Fall ist, muss im Einzelfall
geklaert werden.
Wichtig ist zu klaeren was bekommt der Kunde?
Ein Geraet XY dessen Rechte beim Auftragnehmer verbleiben, oder eine
Geraeteentwicklung dessen Rechte an den Auftraggeber uebergehen.
@ vanilla
> Dann macht deine GmbH wohl keine Gewinne, weil Du dir ein entsprechendes> Gehalt auszahlst, bzw. der Firma entsprechende Ausgaben auferlegst.> Fuer eine juristische Person wie eine GmbH gilt in Deutschland ab dem> ersten Euro Gewinn Gewerbesteuerpflicht.
Ich habe nie etwas anderes behauptet.
Wobei es dem FA schlussendlich egal ist, ob es das Geld über die
Lohnsteuer oder die Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer bekommt.
Dafür, dass ich Gewinne mache, bekomme ich von Herr Schäuble keine
Medaillen oder Dankschreiben. Also lasse ich den Quatsch sein.
Außerdem empfinde ich es als vorteihafter, die Steuern in Form von
Lohnsteuern im laufenden Jahr zu zahlen, statt im Folgejahr nach
Bilanzerstellung mit offenem Mund auf den Steuerbescheid zu starren.
Da habe ich vllt aktuell gerade kein Geld, weil ich einen Haufen
Material eingekauft habe.
Ein höheres Gehalt ist im übrigen auch besser als ein geringeres.
Wollte ich die Gewinne am Ende ausschütten, müsste ich auf den nach
Körperschafts- und Gewerbesteuern verbleibenden Rest auch noch
Lohnsteuern zahlen - wie komme ich denn dazu?
Die Steuergesetze schreien also geradezu nach einer Gewinnvermeidung.
Die Gewinnvermeidung funktioniert allerdings nur dann, wenn manselbst
der Gesellschafter-Geschäftsführer ist. Hat man fremde Gesellschafter in
der GmbH, werden die natürlich die Hand aufhalten und kräftige Gewinne
sehen wollen.
Vanilla schrieb:> Dann hast Du noch keinen Gewerbesteuerbescheid zugeschickt bekommen...> Und wenn Deine Gemeinde meint, dass Sie mehr Steuern einnehmen muss> kommt dann weiteres Papier (= Anhebung des Gewerbesteuermessbetrages)
Wow, zwei Din-A4-Zettel mehr ;-) Wo ist da das Problem?
>>> und die Steuerabrechnung läuft über die Steuererklärung.>>>> Das ist hier nicht anders.>> Falsch> Neben deiner Steuererklaerung erhaellst Du weiter Gewerbesteuerbescheide> deiner Gemeinde/Stadt welche zusaetzlich zur Einkommensteuer erhoben> werden. Trifft als natuerliche Person zwar erst ab 50.000EUR(?)> Jahresgewinn ist dann aber durchaus nennenswert!
Dafür sind die Möglichkeiten aber eben auch sehr viel größer. Wenn ich
das hier bei mir anschaue, dann kommen 90% des Gewinns über den Handel
mit selbstentwickelten Produkten und deren Zubehör. Wer meint nur von
Entwicklungen leben zu wollen (mit denen dann andere den Gewinn machen)
- ich halte ihn nicht auf ;-)
>> Aber ich darf dafür Geräte/Produkte verkaufen wie ich lustig bin.>> Ach wirklich?
Ja. Das muss nicht nur Elektronik sein. Wir verkaufen hier z.B. durchaus
auch rein mechanische Sachen.
> Dann faengt der Spass doch erst richtig an, mit> Verpackungsverordnung, CE, ElektroG.> Wenn Du danach noch Lust hast, dann nur zu...
Habe ich - und man lebt sehr gut davon: einmal richtig investieren und
dann fertigen :-)
>> Das obige sind wirklich Peanuts im Verhältnis zu den Nachteilen, die man>> hat, weil man nicht selbst Produkte fertigen darf.>> Ich wuerde einen Prototypen aus oben genannten Gruenden erst Produkt> nennen, wenn alle Voraussetzungen zu einer allgemeinen Inverkehrbringung> erfuellt sind. Davor ist das alles ein Prototyp. Fuer die oben genannten> Pruefungen und Abgaben etc. ist es im allg. ziemlich witzlos nur ein-> oder eine handvoll Geraete herzustellen.
Vorsicht. Wie man das nennt, ist dem ElektroG z.B. ziemlich egal. Sobald
Du das Ding auslieferst, ist das ein Gerät im Sinne dieses Gesetzes und
Du musst Dich eigentlich registrieren.
Frei sind nur Prototypen, die man für sich selbst baut.
Und natürlich muss auch ein Prototyp die CE-Richtlinien einhalten.
Gewonnen ist damit also nichts.
> Was darueber wieder hinausgeht, wuerde ich wiederum an Firmen auslagern,> welche einen entsprechenden Fertigungsstandard garantieren koennen> (Personell wie Austattung welche ich mir wiederum nicht ins Haus stellen> moechte).
Kleinserien kann man aber durchaus auch "im kleinen Hause" fertigen. Es
kommt aber natürlich immer auf das konkrete Produkt an.
BGAs etc. möchte man zu hause nicht bestücken :-}
>> Und es werden erst recht Peanuts, wenn das FA dann doch nach Jahren bei>> der Betriebsprüfung plötzlich meint, dass man Gewerblicher sei ...>> Richtig, was vor allem Freiberufler wie z.B. Aerzte zu spueren bekamen> die neben Ihrer Dienstleistung auch Nahrungsergaenzungsmittel und> sonstiges Zubehoer verkauft und damit Ihren Umsatz nicht unwesentlich> erhoeht haben.
Ja. So etwas gibt immer ein "Grundrauschen" (wie ich es nenne) und macht
wenig Arbeit.
Den richtig fetten Gewinn macht immer der Handel, kaum die Entwicklung.
Das sollte man nicht vergessen.
> Deshalb ist es fuer den TO wichtig, ob er wirklich Geraete verkauft oder> seine Dienstleistung.
Jepp.
Chris D.
> Wer meint nur von Entwicklungen leben zu wollen (mit denen dann andere> den Gewinn machen)> - ich halte sie nicht auf ;-)
Full ACK!
> Kleinserien kann man aber durchaus auch "im kleinen Hause" fertigen. Es> kommt aber natürlich immer auf das konkrete Produkt an.> BGAs etc. möchte man zu hause nicht bestücken :-}
Da geht der Spaß erst richtig los, das kann dein Mitbewerber nämlich
möglicherweise gerade nicht. Auch wenn man man nur besagte Prototypen
baut,
kommt man um BGA heute nicht mehr herum - besonders dann, wenn man
höherwertige Sachen (die das Geld bringen) machen muss.
> Es geht hierbei darum um die Einordnung als "Freier Beruf> gemaess EStG, in der hier ausschnittsmaessig steht:
Also im Thread geht es nicht darum, aber wenn du auf einen
Beitrag Bezug nimmst in dem das Thema aufgeworfen wurde:
Nein, freiberuflich kannst du unter den Umständen vergessen, es
ist weder künstlicherisch noch hat er einen Ingenieursabschluss.
> Neben deiner Steuererklaerung erhaellst Du weiter Gewerbesteuerbescheide> deiner Gemeinde/Stadt welche zusaetzlich zur Einkommensteuer erhoben> werden.
Nein. Nicht zusätzlich. Bei der Berechnung der Einkommensteuer werden
Gewerbesteuerbeiträge abgezogen, daher ändert sich an der Steuerlast
(zumindest unter 50000 EUR) nichts, nur die Zettelwirtschaft wird
umständlicher.
> Dann faengt der Spass doch erst richtig an, mit> Verpackungsverordnung, CE, ElektroG.
Die 1000 EUR Investition in dein Gewerbe sind gegenüber anderen Branchen
absolute Peanuts. Wenn du davor schon Angst hast, bist du als
selbständig Gewerbetreibender absolut ungeeignet, bleib lieber weiter
kleiner Angestellter.
Bürovorsteher schrieb:> Außerdem empfinde ich es als vorteihafter, die Steuern in Form von> Lohnsteuern im laufenden Jahr zu zahlen, statt im Folgejahr nach> Bilanzerstellung mit offenem Mund auf den Steuerbescheid zu starren.> Da habe ich vllt aktuell gerade kein Geld, weil ich einen Haufen> Material eingekauft habe.
Man kann und sollte die Vorauszahlungen (USt, Körperschafts-, Einkommen,
Gewerbesteuer) auch an die wirtschaftliche Lage anpassen (in beide
Richtungen). Antrag mit Begründung ans FA bzw. wenn schon festgesetzt
Einspruch + Antrag.
MaWin schrieb:> Also im Thread geht es nicht darum, aber wenn du auf einen> Beitrag Bezug nimmst in dem das Thema aufgeworfen wurde:> Nein, freiberuflich kannst du unter den Umständen vergessen, es> ist weder künstlicherisch noch hat er einen Ingenieursabschluss.
Muss er den auch nicht haben, auch Autodidakten können freiberuflich
tätig sein (s.u.) zum anderen gibt es
1. auch katalogähnliche Berufe bzw. "Zu der freiberuflichen Tätigkeit
gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche... Tätigkeit ... und
ähnlicher Berufe" §18 EStG
2. auch die Möglichkeit gleichzeitig freiberuflich und gewerblich tätig
sein (sollte das dann aber sauber trennen, Konten, Buchführung etc.)
3. entscheidet letztlich das FA oder ein Gericht, ob und was
freiberuflich ist
http://www.ifb.uni-erlangen.de/fileadmin/ifb/doc/publikationen/gruendungsinfos/01_freierberuf.pdfhttp://www.dr-grunewald.de/freiberuflichkeit-gewerbesteuer.html
Bürovorsteher schrieb:>> Kleinserien kann man aber durchaus auch "im kleinen Hause" fertigen. Es>> kommt aber natürlich immer auf das konkrete Produkt an.>> BGAs etc. möchte man zu hause nicht bestücken :-}>> Da geht der Spaß erst richtig los, das kann dein Mitbewerber nämlich> möglicherweise gerade nicht. Auch wenn man man nur besagte Prototypen> baut,> kommt man um BGA heute nicht mehr herum - besonders dann, wenn man> höherwertige Sachen (die das Geld bringen) machen muss.
Wow, Ihr macht das selbst? Würde ich mir hier nicht zutrauen.
Was kostet denn so eine komplette Station?
Allerdings ist bei uns die Elektronik eher "schmückendes Beiwerk" - das,
was andere nicht können, sind bei uns andere Dinge ;-)
So müssen wir uns glücklicherweise nicht mit den Zinntropfen
herumschlagen und normale SMDs reichen aus.
Chris D.
> Wow, Ihr macht das selbst? Würde ich mir hier nicht zutrauen.> Was kostet denn so eine komplette Station?
1. Ich bin ein Einmannorchester, die Ansprache "Ihr" ist also eine
glatte Übertreibung. Obwohl: auf meinen Rechnungen und Angeboten
gebrauche ich auch gerne mal den pluralis majestis.
2. Alles was du brauchst, ist ein ein guter Schablonendrucker und ein
Umluft-Reflowofen, optional dazu noch ein Reworkarbeitsplatz. Mit Rework
bis du mit ca 14 k€ dabei, ohne Rework geht es mit 8 k€ ab.
Die Preise gelten für Geräte aus deutscher Herstellung. Ansonsten ist
die Ausstattung nach oben offen.
Ein Stereomikroskop brauchst du in deinem Alter noch nicht.
Und los geht es :-)
Bürovorsteher schrieb:> Ein Stereomikroskop brauchst du in deinem Alter noch nicht.
Bestücke mal 0,5mm Pitch. Dann freuste du dich aber über
JEDE optische Hilfe. Übrigens ist die Sehkraft nicht
unbedingt altersabhängig.
Hallo nochmal,
ich plage mich nach wie vor mit zahlreichen Fragen rum, nicht nur der,
die ich zur Überschrift dieses Threads gemacht habe :-).
Zwischenzeitlich verliert man fast den Mut, weil es offenbar einen
solchen Wust an Regeln und Bestimmungen gibt, an die man sich halten
muss, selbst wenn man (erstmal) nur drei einfache an Niederspannung
betriebene Prototypen verkaufen will. Ganz aufgegeben habe ich aber noch
nicht...
Ich erlaube mir mal, noch ein paar weitere Probleme hier mit in die
Diskussion einzuflechten. Im Vergleich zu den selbsternannten
"Fachleuten", bei denen ich bisher vorsprach, habe ich hier nämlich noch
die kompetentesten Infos erhalten - ist zumindest mein Eindruck.
Ich möchte auf die Punkte ElektroG und CE zu sprechen kommen. Für alles
weitere hier führen wir mal die Prämisse ein, dass die Geräte, um die es
mir aktuell geht, eindeutig B2B-Geräte sind (das entspricht m. Ü. n.
den auch den Tatsachen). In einem anderen Thread
(Beitrag "Re: System verkaufen, selbstständig werden") habe ich gelesen,
dass ElektroG und CE bei B2B nicht greifen, man also den Käufer rechtens
darauf hinweisen kann, dass das verkaufte Gerät möglicherweise nicht
CE-Konform ist. Was das ElektroG angeht, habe ich bereits auf der Seite
der EAR nachgelesen, dass B2B Geräte zwar angemeldet werden müssen, aber
man nicht beim Container-Roulette mitspielen muss
(http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/fragen_und_antworten/b2b_geraete/was_sind_b2b_geraete_im_sinne_des_elektrog).
Dazu mal direkt eine Frage: Hat schon mal jemand diese B2B-Anmeldung
gemacht und kann mir sagen, was da effektiv für Kosten entstehen? Ich
habe mir zwar die Kostenverordnung angeguckt
(http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/elektrogkostv/gesamt.pdf),
mir wurde aber nicht klar, welche Punkte man davon zu bezahlen hat (etwa
nur die "Stammregistrierung"?).
Wie sieht es mir CE aus? Kann mir da jemand Tipps geben, wo ich weiter
nachlesen kann? Der Autor des o.g. Beitrags erscheint mir zwar sehr
kompetent, ich hätte parallel aber gerne noch eine andere
Informationsquelle als nur "irgendein" ;-) Internetforum. Auch weitere
Kommentare zu diesen Punkten sind mir natürlich sehr sehr willkommen!
Vielen Dank!
Moritz
Moritz schrieb:> Hallo nochmal,>> ich plage mich nach wie vor mit zahlreichen Fragen rum, nicht nur der,> die ich zur Überschrift dieses Threads gemacht habe :-).> Zwischenzeitlich verliert man fast den Mut, weil es offenbar einen> solchen Wust an Regeln und Bestimmungen gibt, an die man sich halten> muss, selbst wenn man (erstmal) nur drei einfache an Niederspannung> betriebene Prototypen verkaufen will. Ganz aufgegeben habe ich aber noch> nicht...
Ja, es ist nicht leicht legal zu arbeiten und Geld auf die Art zu
verdienen, mal ganz abgesehen davon das man meist falsche Vorstellung
vom Verdienst hat den man erwirtschaften kann. So mancher hat sich da
schon freudig um Haus und Hof gebracht.
> Ich erlaube mir mal, noch ein paar weitere Probleme hier mit in die> Diskussion einzuflechten. Im Vergleich zu den selbsternannten> "Fachleuten", bei denen ich bisher vorsprach, habe ich hier nämlich noch> die kompetentesten Infos erhalten - ist zumindest mein Eindruck.
Vieles ist halt interpretierbar.
> Ich möchte auf die Punkte ElektroG und CE zu sprechen kommen. Für alles> weitere hier führen wir mal die Prämisse ein, dass die Geräte, um die es> mir aktuell geht, eindeutig B2B-Geräte sind (das entspricht m. Ü. n.> den auch den Tatsachen). In einem anderen Thread> (Beitrag "Re: System verkaufen, selbstständig werden") habe ich gelesen,> dass ElektroG und CE bei B2B nicht greifen, man also den Käufer rechtens> darauf hinweisen kann, dass das verkaufte Gerät möglicherweise nicht> CE-Konform ist. Was das ElektroG angeht, habe ich bereits auf der Seite> der EAR nachgelesen, dass B2B Geräte zwar angemeldet werden müssen, aber> man nicht beim Container-Roulette mitspielen muss> (http://www.stiftung-ear.de/service_und_aktuelles/f...).
Das wird wohl für den Fall sein das die Geräte mal doch an einen
Konsumenten verkauft werden. Bei B2B kannste alles auf deinen Kunden
abwälzen, aber ich würde das mit ihm abklären, insbesondere weil der
dann auch evtl. Dokumentation benötigt um Prüfungen vornehmen zu lassen
und Konformitätserklärungen abgeben zu können.
Bin auch gespannt was andere dazu zu sagen haben.
Moritz schrieb:> möglicherweise nicht> CE-Konform ist
Möglicherweise hilft dir das:
CE ist keine Norm. Das CE bedeutet, daß es eine Konformitätserklärung
(auf gut deutsch KE) gibt. In dieser erklärt der Inverkehrbringer, daß
das Gerät den in der Erklärung aufgeführten Normen entspricht. Welche
Normen das sind, entscheidet der Inverkehrbringer. Das es diese KE gibt,
ist leicht nachzuweisen, wenn sie beiliegt. Der Bundesnetzagentur ist es
aber lieber, wenn sie sie im Internet finden kann. Diese KE kann in
jeder in der EU gültigen Sprache abgefasst sein.
So etwas wie "nicht CE Konform" gibt es nicht. Liefert der
Inverkehrbringer keine KE, darf er das CE-Zeichen nicht auf das Gerät
(oder die Verpackung) kleben. Das Zeichen heißt nur, es gibt eine
Erklärung. Eine Prüfung ist dafür nicht erforderlich. Steht in der
Erkärung, das Gerät erfüllt die Norm xyz, und eine Prüfung ergibt, daß
das nicht stimmt, ist der Hersteller/Inverkehrbringer wegen Abgabe einer
falschen Erkärung dran. Sind die Verstöße gegen die Norm gravierend oder
gefärden sie Leib und Leben, kann eine Beschlagnahme aller Geräte
angeordnet werden. Die Kosten und die Strafe fällt dann dementsprechend
aus.
Ob die Übergabe von Einzelstücken, Mustern oder Prototypen ob gegen
Entgeld oder im Rahmen eines Werkvertrags an einen sachkundigen
Geschäftspartner (B2B) den Tatbestand der Inverkehrbringung erfüllt,
kann ich nicht beurteilen. Die gängige Praxis, daß sich die
Bundesnetzagentur 5 Geräte aus der laufenden Produktion mit
Verkaufsverpackung und Handbuch (und natürlich die KE) zur Prüfung holt,
spricht für mich dagegen.
Was dein Kunde dann mit diesen Geräten macht, ist sein Problem. Ich kann
ohne Probleme irgendwo Geräte kaufen, sie in die EU bringen, mich
vergewissern, daß sie den passenden Normen genügen, eine KE schreiben
und sie inverkehrbringen. Dazu brauche ich keine Erklärung des
Herstellers, sie spart mir höchstens Arbeit. War diese falsch, hilft mir
das auch nicht.
MfG Klaus
Hallo Klaus,
danke für Deine Infos. Z. T. war mir das was Du schreibst bekannt. Aber
ein entscheidener Punkt ist mir nach wie vor unklar, auch nachdem ich
jetzt nochmal den Wikipedia-Artikel über CE gelesen habe. Ist der
"Inverkeherbringer" verplfichtet, die CE-Konformität zu bestätigen? -
das scheint mir die entscheidene Frage zu sein. Ich bin irgendwie - wohl
aus Unwissenheit - davon ausgegangen, dass man (in der EU) kein
technisches Gerät in Umflauf ("Verkehr") bringen darf, für dass die CE
Konformität nicht zumindest behauptet wurde. Und um das acuh nochmal
ganz klar zu sagen: ich werde den Teufel tun und einfach behaupten, ich
erfülle die Kriterien ohne mir da auch 100%ig sicher (sicher = empirisch
überprüft) zu sein.
Gruß
Moritz
Moritz schrieb:> ich werde den Teufel tun und einfach behaupten, ich> erfülle die Kriterien ohne mir da auch 100%ig sicher (sicher = empirisch> überprüft) zu sein.
Lass es mit der Selbständigkeit bleiben wenn du so denkst. Das
überfordert jeden. CE ist eine Erklärung und wenn dein Produkt keine 230
Volt hat (da nimmt jeder ein Steckerznetzteil mit CE) und du beim
Betrieb noch Radio und Fernsehen störungsfrei empfangen kannst dann
reicht das am Anfang. Kleb die 2 Buchstaben drauf und kümmere dich um
Entwicklung, Vertrieb, Versand, Marketing, Produktion Buchhaltung und
Support. Damit hast du erstmal genug zu tun.
Abseits ist wenn der Schiedsrichter pfeift. Wenn du ständig drauf
achtest nicht "zurückgepfiffen" zu werden wirst du nie ein Tor schießen.
Viel wichtiger als das erfüllen irgendwelcher Regulierungen von
irgendwelchen Schmarotzern ist ein anständiger Businessplan. Lad dir ne
Vorlage für die Software deiner Wahl runter, füll Sie aus und schau was
unterm Strich für dich übrig bleibt.
> Ist der "Inverkeherbringer" verplfichtet, die CE-Konformität> zu bestätigen
Nein.
Bei B2B gibt es 2 Möglichkeiten:
Du bist OEM, d.h. du lieferst dem 2B ein Teil welches er in seinen
Geräten verbaut und dem Endkunden liefert.
Dann ist der der Inverkehrbringer und muss CE für das Gesamtprodukt
bestätigen.
Aber dazu möchte er von dir zumindest Grundaussagen bekommen, z.B. ob
dein Produkt RoHS erfüllt oder wie stark es strahlt.
Aber daß eine zugelieferte Platine, oder eine 1250A Stromschiene,
offenkundig nicht berührsicher ist und deswegen Berühr-Tests nicht
bestehen würde, und daher nicht CE konform sein kann, sollte klar sein,
und zeigt damit auch, daß du dem Teil die CE Konformität nicht
bestätigen kannst.
Es ist aber dein 2B Kunde, der die Anforderungen an dein Teil stellt,
nicht der Gesetzgeber der nur die Bürger als Endkunden schützen will.
Die andere Möglichkeit bei B2B ist, daß das Produkt in der Firma des 2B
Kunden bleibt und dort einem Zweck dient. Damit ist dein 2B Kunde
praktisch der Endkunde. Falls er bei dir das Produkt bestellt, ist es
sein Problem, was dein Produkt erfüllt. Falls du aber von dir entworfene
Produkte anbietest, solltest du daraf achten, daß diese Produkte in dem
Betrieb auch sicher einsetzbar sei müssen. Das kann über CE hinausgehen,
wenn du z.B. Produkte für Erdölbohrungen anbietest, wollen die Kunden
Angaben zu Temperaturen und Aussendrücken bestätigt sehen, die weit über
alles hinausgehen, was CE an harschen Umgebungen zu bieten hätte. Aber
auch hier ist klar, daß Produkte eventuell die CE Vorgaben nicht
erfüllen (können). Du musst sie also nicht bestätigen, aber du musst je
nach Branche und Verwendungszweck bereits bei deiner Produktentwicklung
an DEREN Anforderungen denken und sie in deiner Werbung dokumentieren.
Da die Firmen selbst ihre elektrischen Einrichtungen auch prüfen oder
prüfen lassen müssen nach BGV A3 (VDE701/702), kannst du aber davon
ausgehen, daß alle deine "Fertigprodukte" (also nicht nackten Platinen)
diese Regeln, die weitgehend CE entsprechen (oder eben dem alten VDE),
erfüllen müssen, beispielsweise müssen eben mitgelieferte 230V~
Zuleitungskabel einen "VDE-Stempel" tragen, und daß der Kunde dieses bei
der Bestellung zugesichert haben will.
Moritz schrieb:> Dazu mal direkt eine Frage: Hat schon mal jemand diese B2B-Anmeldung> gemacht und kann mir sagen, was da effektiv für Kosten entstehen?
Wenn du das "Rund-um-sorglos"-Paket möchtest, liegst du bei Take-e-Way
typischerweise bei 400-500€ für die Anmeldung und das erste Jahr. Nur
mal als grober Anhaltspunkt. Die beraten auch vorab sehr gut und sind
deutlich besser (telefonisch) zu erreichen als die EAR.
Was mitunter nicht klar ist, ob deine Sachen unter das ElektroG fallen.
Unsere Komponenten für den Automaten-Bau wollten wir zwar anmelden
(nachdem Take-e-Way und die EAR dies nach telefonischer Rücksprache als
nötig angesehen haben), die EAR wies den schriftlichen Antrag dann aber
zurück, weil sie die Meinung vertritt, dass "Komponenten" nicht
anmeldepflichtig seien. Wie die Sachen eingeordnet werden, lässt sich im
Vorfeld leider nicht immer sicher klären. Das ganze hat uns gut 200€ an
Gebühren für die EAR gekostet (Take-e-Way hat fast alles
zurückerstattet.), aber dafür habe ich die Aussage nun schriftlich und
muss mich nicht wieder darum kümmern - dafür war das Geld eigentlich gut
investiert.
Bei CE ist das eher eine Absprache mit deinem Kunden. In den
allermeisten Fällen macht es mehr Sinn, das Endprodukt als ganzes zu
testen, als alle Komponenten einzeln. Hier ist es also auch wichtig zu
wissen, ob du an sich fertige Geräte auslieferst (die dann auch eher
eine CE-Kennzeichnung brauchen) oder nur Komponenten. In letzter Instanz
ist aber immer zu klären, was du vertraglich festgelegt hast.
Moritz schrieb:> Zwischenzeitlich verliert man fast den Mut, weil es offenbar einen> solchen Wust an Regeln und Bestimmungen gibt, an die man sich halten> muss, selbst wenn man (erstmal) nur drei einfache an Niederspannung> betriebene Prototypen verkaufen will. Ganz aufgegeben habe ich aber noch> nicht...
Das will ich auch hoffen :-)
> Ich möchte auf die Punkte ElektroG und CE zu sprechen kommen. Für alles> weitere hier führen wir mal die Prämisse ein, dass die Geräte, um die es> mir aktuell geht, eindeutig B2B-Geräte sind (das entspricht m. Ü. n.> den auch den Tatsachen). In einem anderen Thread> (Beitrag "Re: System verkaufen, selbstständig werden") habe ich gelesen,> dass ElektroG und CE bei B2B nicht greifen, man also den Käufer rechtens> darauf hinweisen kann, dass das verkaufte Gerät möglicherweise nicht> CE-Konform ist. Was das ElektroG angeht, habe ich bereits auf der Seite> der EAR nachgelesen, dass B2B Geräte zwar angemeldet werden müssen, aber> man nicht beim Container-Roulette mitspielen muss
Vorsicht! B2B-Geräte sind beim ElektroG Geräte, die aufgrund ihrer
Bauart nicht an Endverbraucher abgegeben werden können, also
hauptsächlich ortsfeste Anlagen!
Zitat aus der FAQ:
"Entscheidend für die b2b-Eigenschaft eines Gerätes ist daher nicht der
Vertriebsweg (zum Beispiel Abgabe nur an gewerbliche Zwischenhändler),
sondern der Ort der möglichen Nutzung. b2b-Geräte sind also praktisch
ausschließlich gewerblich nutzbare Geräte, die zum Beispiel wegen ihres
Verwendungszwecks, wegen besonderer Voraussetzungen für ihren Einsatz
(erforderliche Betriebsgenehmigungen, besondere Umgebung oder
qualifiziertes Fachpersonal), aufgrund ihrer Größe oder wegen anderer
Eigenschaften, eine Nutzung im privaten Bereich unmöglich oder zumindest
unwahrscheinlich machen."
Alles andere, was irgendwann mal in Verbraucherhände gelangen könnte
muss registriert und vor allem bezahlt werden.
Benötigt man für Deine Geräte keine spezielle Schulung oder Genehmigung?
Dann ist das B2C!
Zur CE-Konformität:
Wie schon jemand schrieb. Hat das Ding nur 24V (Steckernetzteil) und
siehst Du auf einem Spektrumanalyser keine wilden Dinge und das Teil
flippt nicht aus, wenn Du direkt daneben mit dem Handy telefonierst,
dann reicht das für übliche Anwendungen. Ansonsten wird ein vernünftiges
Gehäuse gekauft und das Teil gekapselt.
Wenn Du sauber entwirfst und halbwegs weisst, worauf Du achten musst,
dann ist eine externe Prüfung nicht nötig.
Hier ist z.B. neulich eine von uns entwickelte Schaltung sogar ohne
Probleme durch die siemensinterne MRT-Verträglichkeitsprüfung (also für
Geräte, die in der unmittelbaren Nähe dieser Anlagen stehen) gekommen -
obwohl das ursprünglich gar nicht gefordert war. Und Siemens prüft da
sehr gründlich - da ist CE ein Scheiss gegen ;-)
Wenn man die Schaltungen also etwas konservativer auslegt (altmodischer
Trafo mit Gleichrichter und Siebung anstatt Schaltregler bspw.) , sind
selbst solche Hürden kein Problem.
Chris D.
P.S.: ein Bekannter (Mitarbeiter im Messlabor einer Uni) hat letztens
mal übliche Consumergeräte bzgl. CE-Verträglichkeit durchleuchtet ...
mit 90% Durchfallquote.
Also: keine Panik :-)
Hallo Moritz,
mach auf jeden Fall die Prüfung als Funkamateur bei der BNetzA und
besorge dir ein HARAC Zertifikat. www.darc.de Damit kannst du weltweit
als Entwickler arbeiten und legal in vielen Ländern tätig werden. Die
IHK ist nur für die Industrie und den Handel dar und nicht für
Entwickler, Dienstleistungen, EDV IT Leute oder ...Die sind nur an ihre
Klientel Mitgleider interessiert. VDE sind Richtlinien aber keine
Gesetze. Anschliessen dürfen nur die vom Gesetzgeber dazu autorisiert
sind und das snid nicht nur Handwerker sondern können Bürger sein die
die Prüfung bei der BNetzA ablegen. Werde Mitglied im DARC und mach es
erst mal auf einer nicht kommerziellen Schiene damit du in einem
nichtkommerziellem Status als Entwickler tätig werden kannst.
> Wenn Du sauber entwirfst und halbwegs weisst, worauf Du achten musst,> dann ist eine externe Prüfung nicht nötig.
Wer Gott vertraut und Bretter klaut, der hat 'ne billige Laube.
Chris D. schrieb:> Vorsicht! B2B-Geräte sind beim ElektroG Geräte, die aufgrund ihrer> Bauart nicht an Endverbraucher abgegeben werden können, also> hauptsächlich ortsfeste Anlagen!>> Zitat aus der FAQ:> "Entscheidend für die b2b-Eigenschaft eines Gerätes ist daher nicht der> Vertriebsweg (zum Beispiel Abgabe nur an gewerbliche Zwischenhändler),> sondern der Ort der möglichen Nutzung. b2b-Geräte sind also praktisch> ausschließlich gewerblich nutzbare Geräte, die zum Beispiel wegen ihres> Verwendungszwecks, wegen besonderer Voraussetzungen für ihren Einsatz> (erforderliche Betriebsgenehmigungen, besondere Umgebung oder> qualifiziertes Fachpersonal), aufgrund ihrer Größe oder wegen anderer> Eigenschaften, eine Nutzung im privaten Bereich unmöglich oder zumindest> unwahrscheinlich machen."https://www.ear-system.de/ear/
Agilent hat bspw. ebenso wie Tektronix oder National Instruments nur die
Geräteart "Überwachungs- und Kontrollinstrumente für ausschließlich
gewerbliche Nutzung" registriert...
Also auch da: Keine Panik
Galenus ein Reisender schrieb:> Hallo Moritz,> mach auf jeden Fall die Prüfung als Funkamateur bei der BNetzA und> besorge dir ein HARAC Zertifikat. www.darc.de Damit kannst du weltweit> als Entwickler arbeiten und legal in vielen Ländern tätig werden.> Werde Mitglied im DARC und mach es> erst mal auf einer nicht kommerziellen Schiene damit du in einem> nichtkommerziellem Status als Entwickler tätig werden kannst.
Hallo Gelenus ein Reisender,
bitte versuch mir/uns doch das noch einmal genauer zu erklären...
... ich selbst habe z.B. ein Rufzeichen und bin auch Mitglied beim DARC
... aber mir ist noch nicht so ganz klar, welche Vorteile sich daraus
ergeben.
Was ist ein HARAC Zertifikat?
Danke für die Antworten und Gruß
Galenus ein Reisender schrieb:> mach auf jeden Fall die Prüfung als Funkamateur bei der BNetzA und> besorge dir ein HARAC Zertifikat.
Das ist bis jetzt die genialste Idee die ich in diesem Thread gelesen
hab. Aber nicht weil das irgendeine rechtliche Auswirkung hat sondern
weil es wohl keine Organisation gibt bei der dieses "Zertifikat" bekannt
ist. Da es aber hochoffiziell ist macht es Arbeit herauszufinden ob und
wie und überhaupt da was gültig ist. Arbeit vermeiden ist aber allen
Insassen in Ämtern, Innungen, Körperschaften usw. Hauptziel.
Für Angsthasen die man zum jagen tragen muss und die alles vorher
rechtssicher und unzweideutig geklärt haben wollen ist so'n Zettel wohl
der Joker schlechthin ;-).
Hallo nochmal!
Sorry für die lange "Sendepause" von mir, habe viel um die Ohren - nicht
nur in Sachen "Selbstständigkeit".
Ich verstehe schon, dass mein "Sicherheitsbedürfnis" manchem hier auf
den Senkel geht - oder gar als hinderlich für eine Selbständigkeit
empfunden wird. Sei's drum, ich möchte so viele Infos und Meinungen wie
möglich sammeln...
Nochmal zu CE: Ich hatte weiter oben gefragt, ob der Inverkehrbringer
eines Gerätes verpflichtet ist, CE Konformität zu bestätigen. Mir ist
klar, dass ich bei meiner Konstellation (B2B) nicht Inverkehrbringer
bin, und dadaurch u.a. die von MaWin erwähnten Punkte gelten. Dennoch
möchte ich meine Ausgangsfrage nochmal wiederholen, denn ich bin in
diesem Punkt auch aus MaWins Posting nicht ganz schlau geworden. Er
zitiert zwar meine Frage und antwortet mit "nein", fährt dann aber fort:
> Dann ist der der Inverkehrbringer und muss CE für das Gesamtprodukt> bestätigen.
Also muss der Inverkehrbringer doch CE bestätigen? Genau das lese ich
auch aus dem Wikipedia Artikel heraus
(http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung), Zitat:
> Produkte, auf die aufgrund ihrer Art oder Beschaffenheit eine der> EU-Richtlinien Anwendung findet, müssen mit der CE-Kennzeichnung> versehen sein, bevor sie erstmalig in den Verkehr gebracht und in> Betrieb genommen werden.
und
> Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige> Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produkten, für die eine> CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist [...]
Tut mir den Gefallen und abstrahiert mal kurz von der Frage, ob ich
übertreibe, wenn ich mir darum Gedanken mache. Verstehe ich es richtig,
dass (abgesehen von definierten Ausnahmen) kein Gerät in der EU ohne CE
in Verkehr gebracht werden darf?
Und dann noch eine Nachfrage zu dem Posting von Christoph Budelmann
Christoph Budelmann schrieb:> Wenn du das "Rund-um-sorglos"-Paket möchtest, liegst du bei Take-e-Way> typischerweise bei 400-500€ für die Anmeldung und das erste Jahr.
Habe ich das richtig verstanden, dass dieser Betrag nur für die reine
B2B Anmeldung ohne Entsorgung anfällt? Und warum sollte man für diesen
Fall einen "Zwischenhändler" einschalten? Ist die reine Anmeldung beim
EAR alleine schon so aufwändig?
Ein weiteres Mal Danke für die Hilfe (und die Geduld)!
Moritz
Moritz schrieb:> Christoph Budelmann schrieb:>> Wenn du das "Rund-um-sorglos"-Paket möchtest, liegst du bei Take-e-Way>> typischerweise bei 400-500€ für die Anmeldung und das erste Jahr.>> Habe ich das richtig verstanden, dass dieser Betrag nur für die reine> B2B Anmeldung ohne Entsorgung anfällt? Und warum sollte man für diesen> Fall einen "Zwischenhändler" einschalten? Ist die reine Anmeldung beim> EAR alleine schon so aufwändig?
Da wäre die Entsorgung im Fall der Fälle mit abgedeckt. Deswegen und
auch wegen dem administrativen Aufwand macht es meines Erachtens Sinn,
dies machen zu lassen.
Christoph schrieb:> Da wäre die Entsorgung im Fall der Fälle mit abgedeckt.
das dachte ich mir. Nur wenn klar ist (soweit das klar sein kann, ich
hörte schon von der Problematik der B2B Definition) dass das Produkt B2B
ist, kann man da vermutlich noch den ein oder anderen Hunderter sparen.
Davon hängt sicher nicht Wohl und Wehe einer Gründung ab, aber wenn man
klein anfängt, sind das ja schon Größenordnungen, in denen man zumindest
versuchen kann zu sparen. Hat jemand schonmal die reine Anmeldung
gemacht und kann mir sagen, was er bezahlt hat? Danke für die Info!
Moritz.