Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Patent/Erfindungsmeldung - Chef mit drauf?


von Patentier (Gast)


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Hi,

ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten 
Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt, auch wenn die 
konkrete Idee nur auf dem eigenen Mist gewachsen ist? 100 Prozent 
korrekt ist die Vorgehensweise wohl nicht, aber wie immer spielen bei 
sowas ja auch die "soften" Dinge eine Rolle...

Wie sind da eure ERFAHRUNGEN (Meinungen hat ja bekanntlich jeder)? 
Danke.

von Gästchen (Gast)


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Wie es rechtlich korrekt sein soll kann ich dir leider nicht sagen.
Ich habe diesbezüglich eine schreckliche Erfahrung gemacht: sobald die 
Idee erfolgreich ist drängeln sich all mögliche Vorgesetzte als 
angebliche Projektväter auf. Ein Chef-Konstreukteur z.B. hat darauf 
bestanden dass sein Name im Patent steht obwohl der die Konstruktion 
überhaupt nicht entwickelt hat sondern gar Mitarbeiter aus einer anderen 
Abteilung.
Und ratet mal wessen Name steht dort jetzt? Richtig, der des 
Chef-Konstrukteur.

von maveric00 (Gast)


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Hallo,

zu bedenken ist auch, dass wenn es sich um eine Arbeitnehmererfindung 
handelt, die nach dem Gesetz geschuldeten Vergütungen auf die 
Miterfinder verteilt werden. Es ist also ggf. nicht nur eine 
Prestigefrage.

Prinzipiell gilt: Als Erfinder genannt werden müssen nur die Personen, 
die maßgeblich zur Lösungsfindung beigetragen habem. Die "Projektväter" 
sind in der Regel Auftraggeber, und damit nicht Erfinder. Auch eine rein 
untergeordnete Hilfe führt in der Regel nicht zu einem Nennungsanspruch 
(also wenn Du z.B. bei jemandem konkret eine Kleinigkeit nachgefragt 
hast wie Materialkennwerte o.ä., selbst wenn die Auskunft Dir dann sehr 
geholfen hat). Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch die 
schöpferische Tätigkeit, die eine Voraussetzung zur Erteilung eines 
Patentes ist. Sollte diese bei einem Anwärter nicht gegeben sein, ist er 
ebenfalls kein Erfinder.

Der Miterfinderanteil bzw. wer als Miterfinder gilt ist übrigens eine 
der häufigsten Elemente bei Patentklagen im Rahmen des 
Arbeitnehmererfinderrechts.

Wie so oft gilt hier aber auch: Pinkelst Du Deinem Chef an's Bein, kann 
sich das rächen. Wie Du Dich also im konkreten Fall zu verhalten hast, 
musst Du leider selber entscheiden.

Schöne Grüße,
Martin

von JBB (Gast)


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Zwischenfrage: Was bekommt man denn so für ein Patent typischerweise? 
Hat da jemand Beispiele?

von Carsten W. (Gast)


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Ein Bekannter, der auch eher die Rolle eines "Projektvaters" hatte, und 
überall seinen Namen drunter setze bekommt jährlich ca. 8000€.

von Bernd (Gast)


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Erstmal kostet ein Patent Geld.
Ob es dann was einbringt, hängt ja von weiteren Faktoren ab.
Habe ich durch das Patent einen geschützten Wettbewerbsvorteil, der 
höhere Produktpreise rechtfertigt und sich die Produkte auch verkaufen, 
so kann das als Einnahme durch das Patent gesehen werden.
Direktes Geld bringt das Patent nur durch Lizenznehmer.
Ob man zB als kleine Firma sein Patent auch gerichtlich durchsetzen kann 
ist ggfs. eine ganz andere Frage...

von MaWin (Gast)


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von Technikwichtel (Gast)


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Wenn Dein Chef nichts dazu beigetragen hat, dann hat er eigentlich auf 
der Erfindungsmeldung nichts zu suchen.
Bei mir war allerdings mal der Fall, dass eine EM zur Bewertung auf dem 
Tisch von meinem Chef landete (fand er dann nicht so witzig, dass er 
nicht mit drauf stand). Man muss also sehr vorsichtig mit dem Kram sein, 
da steckt einiges an Politik mit drin und man kann sich schnell 
unbeliebt machen bei Kollegen und Vorgesetzten.

von oszi40 (Gast)


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1.Solange die Patentanmeldung Geld kostet, würde ich den Chef durchaus 
gerne bezahlen lassen. Genaueres könnte auch in Deinem Arbeitsvertrag zu 
lesen sein.

2.Die richtige Frage kommt etwas später: Welches Geld oder welche 
Rechtstreitigkeiten bringt das Patent!

3.Es klingt natürlich toll, wenn man eins vorweisen kann. Aber manche 
Ware ist auch schnell überholt. Man prüfe Aufwand und Nutzen.

von Backflow (Gast)


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@Oszi,

Du hat noch nie an einem Patent mitgewirkt, stimmt's!?

>1.Solange die Patentanmeldung Geld kostet,

Bei betrieblichen Erfindungen zahlt IMMER der Arbeitgeber. Es sei denn, 
er will das Patent nicht selber nutzen. Dann kann das der Arbeitnehmer 
die Anmeldung natürlich aus eigener Tasche bezahlen.

>Genaueres könnte auch in Deinem Arbeitsvertrag zu lesen sein.

Unsinn. Ist zumindest in normalen Abeitsvertägen nie expliziter 
Bestandteil. Es gilt ürigens das Arbeitnehmererfindungsgesetz.

>Welches Geld oder welche Rechtstreitigkeiten bringt das Patent!

Rechtsstreitigkeiten zahlt natürlich der Arbeitgeber, wenn er das Patent 
angemeldet hat und aufrecht erhalten will.
Die Vergütung ist im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt.

>Man prüfe Aufwand und Nutzen.

Das ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers.

von Wolfgang Horn (Gast)


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Hi, Patentier,

> ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten
> Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt,

Wie willst Du das bei einer Arbeitnehmererfindung verhindern?
Natürlich hat das das Geschmäckle von Tantiemenfängerei.

Aber: Die Umsetzung einer Arbeitnehmererfindung braucht sehr viel 
Engagement. Das ist oft mehr Mühe als die des Erfinders.
Die potenziell Engagierten sollte man sich warm halten.

Ciao
Wolfgang Horn

von hbl333 (Gast)


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Also das kenne ich auch.
Mein Chef (Physiker) hat sich draufgesetzt. Dazu seinen Adlatus (auch
Physiker). Wobei beide daran nicht einen Handschlag gemacht haben. Der
besaß sogar die Frechheit mich dann zu fragen ob ich da unbedingt drauf-
stehen müßte. Seitdem behalte ich die kreativität für mich.

von Backflow (Gast)


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>Wie willst Du das bei einer Arbeitnehmererfindung verhindern?

Formal hat jemand, der keinen erfinderischen Beitrag geleistet hat, auch 
nicht der Vorgesetzte, auf dem Patent nichts zu suchen. Wie weit man die 
Angelegenheit eskalieren möchte, hängt von der eigenen 
Konfliktbereitschaft ab.

>Die Umsetzung einer Arbeitnehmererfindung braucht sehr viel
>Engagement. Das ist oft mehr Mühe als die des Erfinders.

Dieses Engagement wird üblicherweise von den Patentanwälten und den
Erfindern erbracht, die die potentiellen Entgegenhaltungen bzw. 
Einsprüche ggf. abwehren müssen.

Welche tragende Rolle der Vorgesetzte Deiner Meinung nach dabei spielen 
soll, erschließt sich mir nicht.

von Statische Aufladung (Gast)


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Backflow schrieb:

>>Man prüfe Aufwand und Nutzen. (Schrieb ich.)
> Das ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers.

Folgende Fälle fallen mir dazu sofort ein:

-Einer bekam eine Patent-Rente (was sehr erfreulich war).
-Einer machte in der Firma ein Patent, was heute wertlos ist wie eine 
Dampfmaschine ...
-Einer machte privat eine Patentanmeldung und ist jetzt ein armer 
Schlucker, weil die Vermarktung nicht erfolgreich genug war oder es 
einfach zu wenig Interessenten/Kunden gab.

-Bei einem namhaften Dübel-Hersteller läuft das "etwas" besser

von Backflow (Gast)


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@Statische Aufladung,

>-Einer bekam eine Patent-Rente (was sehr erfreulich war).

Was bitte soll das sein? Die Erfindervergütung ist keine Rente, sondern 
wird solange gezahlt, bis das Patent abgelaufen ist. Natürlich unter der 
Voraussetzung, daß das Patent überhaupt wirtschaftlich genutzt wird.

>...was heute wertlos ist wie eine Dampfmaschine ...

Eine Patentanmeldung ist keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg.

>-Einer machte privat eine Patentanmeldung und ist jetzt ein armer
>Schlucker

Was hat das jetzt mit dem Thema "Diensterfindung" zu tun?


Wieder mal eine Menge Halbbildung unterwegs, um es mal freundlich 
auszudrücken.

von Gastino G. (gastino)


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Patentier schrieb:
> Hi,
>
> ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten
> Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt, auch wenn die
> konkrete Idee nur auf dem eigenen Mist gewachsen ist? 100 Prozent
> korrekt ist die Vorgehensweise wohl nicht, aber wie immer spielen bei
> sowas ja auch die "soften" Dinge eine Rolle...
>
> Wie sind da eure ERFAHRUNGEN (Meinungen hat ja bekanntlich jeder)?
> Danke.

Es ist zumindest nicht allgemein üblich, kommt aber trotzdem oft vor. 
Bei mir war es bis jetzt (bei zwei Arbeitgebern) immer so, dass nur die 
Beteiligten auf der Anmeldung genannt wurden.
Da es da um Geld geht, haben vernünftige Chefs eigentlich genügend 
Anstand, sich nicht auf eine doch schon etwas unseriöse Art zu 
bereichern.

Bei Veröffentlichungen ist es aber üblich, dass Chefs oder Profs als 
Mitautor aufgeführt werden. Ist zwar auch eine Unsitte, dabei geht es 
aber wenigstens nicht direkt um Geld.

von Thomas1 (Gast)


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Gastino G. schrieb:
> Bei Veröffentlichungen ist es aber üblich, dass Chefs oder Profs als
> Mitautor aufgeführt werden. Ist zwar auch eine Unsitte, dabei geht es
> aber wenigstens nicht direkt um Geld.


Dann sind diese Personen auch nicht besser als Guttenberg, denn eine 
Eigenleistung liegt nicht vor.

von Hans (Gast)


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Die Pantentiererei ist der allergrösste Mist, der läuft. Und dies nicht 
nur zwischen den Firmen, wo Nutzloses in pools reinpatentiert wird, um 
seine Verpflichtungen zu erfüllen, sondern auch bei den Arbeitnehmern, 
wo es nur Streit und Ungerechtigkeit erzeugt.

Wer schlau ist, behält seine Ideen für sich verkauft sie einem 
Bekannten, der dann eine eigene Firma aufmacht und damit richtig 
verdient.

Als AN, der was an seine Firma meldet, bekommt man entweder wenig oder 
nichts.

von Sebastian (Gast)


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Hi,

ich war sogar zeitweise bei der LMU angestellt.
Es stand explizit im Arbeitsvertrag, dass Erfindungen zu melden seien.
In meinen Augen ist das lediglich Bereicherung auf Kosten der 
tatsächlichen Erfinder.
Im Allgemeinen: Es gibt genug Geschichten darüber, wie Erfinder oft 
ausgenutzt wurden...

Meine persönliche Meinung hinsichtlich Unis und ähnlichen Einrichtungen 
ist zu einem Teil negativ, aus solchen Gründen. Junge Menschen, wie 
Studenten etc. werden dahingehalten und Lob, Geld usw. wird von älteren 
genommen.

von Nachtaktiver (Gast)


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"Student, Diplomarbeit: Der betreuende Professor lobt den Studenten. Er 
soll die Note "Eins" bekommen und als Assistent zur Promotion 
eingestellt werden. Allerdings will der Professor als Autor mit in der 
Veröffentlichung genannt werden. (Ein in der Universität übliches 
Verfahren.) Der (fachlich exzellente aber psychologisch dämliche) 
Student möchte aber nicht, dass der Professor als Mitautor in der 
Veröffentlichung genannt wird, weil er weder an den Berechnungen 
mitgearbeitet habe und daher auch gar nicht so recht über die Details 
Bescheid wisse.  Jetzt kehren sich die Dinge um. Da der Student sich nun 
als nicht teamfähig erweist, ist er für den Professor nutzlos. Vielmehr 
muss er damit rechnen, dass es auch zukünftig Probleme geben wird. 
Plötzlich findet der Professor einen vermeintlichen Gedankenfehler in 
den Berechnungen. Die Arbeit wird als gerade noch ausreichend benotet. 
Von der Einstellung als Assistent ist nicht mehr die Rede. Der Professor 
hat keine Zeit mehr für den Studenten, der die Welt nicht mehr versteht 
... oder die reale Welt außerhalb des Elfenbeinturmes soeben zu kapieren 
beginnt .... (Eines von unzähligen Beispielen aus der realen Welt.)"


Dies ist ein Zitat von einen Menschen welchen ich sehr achte und mache 
dir persönlich mal ein Bild davon. Setze deinen Chef einfach darunter 
auch wenn ein fader beigeschmack bleibt.

Wenn du aber der Meinung bist das du das große Los ziehst dann erwähne 
deinen Chef nicht - Kalkuliere aber das entsprechende Restrisiko ein.
Wenn etwas schief läuft, geht man dir an den Kragen.

von Thomas (Gast)


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Wenn dein Chef dir den Auftrag gegeben hat, dann gehört er 
selbstverständlich mit drauf, auch wenn du die ganze Fleißarbeit gemacht 
hast.
In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten als 
deine.
Wenn du da wirklich von ganz alleine drauf gekommen bist und auch keine 
Unterstützung bekommen hast, dann würde ich die Erfindungsmeldung auch 
am Vorgesetzten vorbei direkt bei der Patentabteilung einreichen.
Die muss dann prüfen, ob sie die Erfindung in anspruch nehmen, oder dir 
zur eigenen Verwertung freigeben will. Das ist Gesetzlich geregelt, da 
hat dein Vorgesetzter keinen Einfluss drauf.

> Es stand explizit im Arbeitsvertrag, dass Erfindungen zu melden seien.
Bei mir steht das auch im Vertrag, aber das spielt keine Rolle. Es gilt 
das Arbeitnehmererfindungsgesetz.

> In meinen Augen ist das lediglich Bereicherung auf Kosten der
> tatsächlichen Erfinder.
Eine sehr eingeschränkte Sichtweise.
In der Regel sind das schließlich Erfindungen, auf die man ohne die 
Erfahrungen und Problemstellungen in der Firma nicht kommen würde.
Als Entwickler bist du unter anderem auch dafür angestellt Ideen zu 
haben. Dafür wirst du bezahlt, und das kann die Firma auch von dir 
Erwarten.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz schreibt vor, dass dich die Firma bei 
Inanspruchnahme der Erfindung "angemessen" entlohnt.
Was angemessen ist bemisst sich unter anderem daran, wie groß dein 
persönlicher Anteil an der Erfindung ist, und welche Funktion du in der 
Firma hast.
Ein Entwicklungsingenieur bekommt wenig weil es sein Job ist, ein 
Facharbeiter bekommt viel, weil es über seinen Job hinaus geht.

von Backflow (Gast)


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@Thomas,

>In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten
>als deine.

Gibt es dafür einen Beleg/Zitat oder ist das nur Deine aus Unwissenheit 
geäußerte "eigene" Meinung?

Die alleinige Erteilung eines Auftrages ist KEINE ERFINDERISCHE 
TÄTIGKEIT.

von voodoofrei (Gast)


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Thomas schrieb:
> Wenn dein Chef dir den Auftrag gegeben hat, dann gehört er
> selbstverständlich mit drauf, auch wenn du die ganze Fleißarbeit gemacht
> hast.
> In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten als
> deine.

Was soll denn der Trollbeitrag???

von Thomas (Gast)


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@Backflow
Du solltest deinen arroganten Umgangston überdenken.
Nur weil du vielleicht eine Erfindung gemacht hast sind alle anderen 
noch längst nicht unwissend.

Ich selbst bin bei zwei Patenten als alleiniger Erfinder aufgeführt, und 
bei drei gibt es neben mir noch jeweils einen Studenten.
Das wahren Diplomarbeiten, die unter meiner Betreuung in der Firma 
gelaufen sind.
Bei allen dreien kam die Idee, das Konzept und die 
Diplomarbeitausschreibung von mir, an der Umsetzung allerdings haben die 
Diplomanten den weitaus größten Anteil.
Von den Diplomanten wurden anschließend zwei übernommen, einer nicht.
Der war zwar ziemlich pfiffig und hat auch eine sehr gute Arbeit 
abgeliefert, hatte aber einige soziale Defizite. Eskaliert ist das dann 
bei der Formulierung der Erfindungsmeldung. Er wollte partout nicht 
akzeptieren, das ich als Haupterfinder aufgeführt wurde, wo er doch 
schließlich die ganze Arbeit gemacht habe. Er hat uns sogar mit 
rechtlichen Schritten gedroht. Erst sein Prof. hat ihn schließlich davon 
überzeugen können, dass er im Unrecht ist (naja, wirklich eingesehen hat 
er es wohl nie). Laut unserem Patentanwalt währe es sogar problemlos 
möglich gewesen ihn ganz von der Erfindungsmeldung zu streichen, weil er 
ja schließlich nur die Umsetzung nach meinen Anweisungen gemacht hat.

Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei 
fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist, 
dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der 
Erfindungsmeldung zu suchen.

von Backflow (Gast)


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>Nur weil du vielleicht eine Erfindung gemacht hast sind alle anderen
>noch längst nicht unwissend.

Du mußt mir ds jetzt nicht glauben, aber ich bin an über 16 Patenten 
beteiligt und bekomme auch Erfindervergütung, weiß also ungefähr wovon 
ich rede.


>Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei
>fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist,
>dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der
>Erfindungsmeldung zu suchen.

Dann schreib das doch gleich so.

von Thomas1 (Gast)


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Wenn unbeteiligte wie Profs etc. mit auf die Liste der Autoren bei 
Veröffentlichungen kommen, ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

von Backflow (Gast)


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>ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht

Du kannst bestimmt eine Menge Urteile zitiern, in denen es zu einer 
entsprechenen Veruteilung gekommen ist.

Ih tippe aber eher auf heiße Luft Deinerseits.

von H. (Gast)


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Ich sag's euch, erfindet nur dass, was unbedingt nötig ist. Am Ende 
werdet ihr nur eine Bedrohung für euren Chef.

Die meisten, die ich kenne, arbeiten nebenher in die eigene Tasche und 
verkaufen Ideen unter der Hand.

Die andere Methode ist, sich beim Chef beliebt zu machen und andere 
Freiheiten zu bekommen. Ich kenne da "jemanden" der sich 40h die Woche 
einen lockeren Tag macht, zu einem sehr sehr guten Gehalt arbeitet, 
öfters mal krank macht, öfters mal früher geht dun später kommt und 
trotzdem 40h nach AT ohne Zeiterfassung abrechnet und man ihm das alles 
durchgehen lässt, weil er ab und zu einfach eine geniala Idee nebenher 
hat, die er anderswo auch gar nicht unterbringen könnte.

Er steht in keinem Patent mit drin, ist aber an so ziemlich jeder 
Neuentwicklung mitbeteiligt - einfach weil er die Erfahrung hat.

von voodoofrei (Gast)


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Thomas schrieb:
> Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei
> fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist,
> dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der
> Erfindungsmeldung zu suchen.

Davon sind wir ja bisher ausgegangen - Aber wenn der Chef/Vorgesetzter 
ect.. die Idee hatte und dir nur die Umsetzung anordnet, dann hat er den 
für das Patent wichtigen Beitrag wirklich selbst geleistet.

Beispiel Post-it: Die wichtige Idee war der selbst klebende und einfach 
abzulösende Notizzettel und nicht der Klebstoff oder wie man ihn auf dem 
Papier anbringt ect... Die meiste Arbeit hatten die, die es umsetzen 
mussten, aber die Idee hatte jemand anders.

von maveric00 (Gast)


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Hallo,

Thomas schrieb:
> Laut unserem Patentanwalt währe es sogar problemlos
> möglich gewesen ihn ganz von der Erfindungsmeldung zu streichen, weil er
> ja schließlich nur die Umsetzung nach meinen Anweisungen gemacht hat.

dann solltet Ihr für Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts eventuell 
einen anderen Patentanwalt konsultieren. Nicht umsonst gibt es für die 
Kennzahl a) des Anteilsfaktos nach den Richtlinien zur Vergütung von 
Arbeitnehmererfindungen die Gruppe 1:

"Der Arbeitnehmer ist zu der Erfindung veranlaßt worden:

1) weil der Betrieb ihm eine Aufgabe unter unmittelbarer Angabe des 
beschrittenen Lösungsweges gestellt hat (1);"

Sollte Dein Mitarbeiter also irgendwie kreativ gewesen sein (also durch 
eigene Ideen zu der Lösung beigetragen haben, was zumindest bei 
bestandenen Diplomarbeiten schwer zu vermuten ist), so ist der definitiv 
zumindest Miterfinder. Und wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du zu 
der Lösung kreativ beigetragen hast, und ihm nicht nur die Aufgabe 
inklusive der üblichen Vorgehensweise gestellt hast (was bei 
Diplomarbeitsbetreuern häufiger der Fall ist), dann fliegst Du als 
Miterfinder 'raus und er kommt in Gruppe 2.

Wer bei diesem Streit wirklich den Mangel an sozialen Kompetenzen 
gezeigt hat, bleibt dem unbeteiligten Beobachter vermutlich 
verschlossen. Meine Meinung zu dem Thema hab' ich allerdings: "Der war 
zwar ziemlich pfiffig und hat auch eine sehr gute Arbeit abgeliefert", 
wurde dann aber sowohl von seinem Arbeitgeber als auch von seinem 
Professor unter Druck gesetzt, die Rangfolge einzuhalten...

Ach ja, wird eigentlich diese Erfindung von euch verwertet, und bekommt 
der Student eigentlich die ihm zustehende Vergütung dafür?

Und mit deinen 5 Patenten schwimmst Du nicht wirklich oben mit, was 
Erfahrung mit dem Arbeitnehmererfindergesetz angeht...

Schöne Grüße,
Martin

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