Hi,
ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten
Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt, auch wenn die
konkrete Idee nur auf dem eigenen Mist gewachsen ist? 100 Prozent
korrekt ist die Vorgehensweise wohl nicht, aber wie immer spielen bei
sowas ja auch die "soften" Dinge eine Rolle...
Wie sind da eure ERFAHRUNGEN (Meinungen hat ja bekanntlich jeder)?
Danke.
Wie es rechtlich korrekt sein soll kann ich dir leider nicht sagen.
Ich habe diesbezüglich eine schreckliche Erfahrung gemacht: sobald die
Idee erfolgreich ist drängeln sich all mögliche Vorgesetzte als
angebliche Projektväter auf. Ein Chef-Konstreukteur z.B. hat darauf
bestanden dass sein Name im Patent steht obwohl der die Konstruktion
überhaupt nicht entwickelt hat sondern gar Mitarbeiter aus einer anderen
Abteilung.
Und ratet mal wessen Name steht dort jetzt? Richtig, der des
Chef-Konstrukteur.
Hallo,
zu bedenken ist auch, dass wenn es sich um eine Arbeitnehmererfindung
handelt, die nach dem Gesetz geschuldeten Vergütungen auf die
Miterfinder verteilt werden. Es ist also ggf. nicht nur eine
Prestigefrage.
Prinzipiell gilt: Als Erfinder genannt werden müssen nur die Personen,
die maßgeblich zur Lösungsfindung beigetragen habem. Die "Projektväter"
sind in der Regel Auftraggeber, und damit nicht Erfinder. Auch eine rein
untergeordnete Hilfe führt in der Regel nicht zu einem Nennungsanspruch
(also wenn Du z.B. bei jemandem konkret eine Kleinigkeit nachgefragt
hast wie Materialkennwerte o.ä., selbst wenn die Auskunft Dir dann sehr
geholfen hat). Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch die
schöpferische Tätigkeit, die eine Voraussetzung zur Erteilung eines
Patentes ist. Sollte diese bei einem Anwärter nicht gegeben sein, ist er
ebenfalls kein Erfinder.
Der Miterfinderanteil bzw. wer als Miterfinder gilt ist übrigens eine
der häufigsten Elemente bei Patentklagen im Rahmen des
Arbeitnehmererfinderrechts.
Wie so oft gilt hier aber auch: Pinkelst Du Deinem Chef an's Bein, kann
sich das rächen. Wie Du Dich also im konkreten Fall zu verhalten hast,
musst Du leider selber entscheiden.
Schöne Grüße,
Martin
Erstmal kostet ein Patent Geld.
Ob es dann was einbringt, hängt ja von weiteren Faktoren ab.
Habe ich durch das Patent einen geschützten Wettbewerbsvorteil, der
höhere Produktpreise rechtfertigt und sich die Produkte auch verkaufen,
so kann das als Einnahme durch das Patent gesehen werden.
Direktes Geld bringt das Patent nur durch Lizenznehmer.
Ob man zB als kleine Firma sein Patent auch gerichtlich durchsetzen kann
ist ggfs. eine ganz andere Frage...
Wenn Dein Chef nichts dazu beigetragen hat, dann hat er eigentlich auf
der Erfindungsmeldung nichts zu suchen.
Bei mir war allerdings mal der Fall, dass eine EM zur Bewertung auf dem
Tisch von meinem Chef landete (fand er dann nicht so witzig, dass er
nicht mit drauf stand). Man muss also sehr vorsichtig mit dem Kram sein,
da steckt einiges an Politik mit drin und man kann sich schnell
unbeliebt machen bei Kollegen und Vorgesetzten.
1.Solange die Patentanmeldung Geld kostet, würde ich den Chef durchaus
gerne bezahlen lassen. Genaueres könnte auch in Deinem Arbeitsvertrag zu
lesen sein.
2.Die richtige Frage kommt etwas später: Welches Geld oder welche
Rechtstreitigkeiten bringt das Patent!
3.Es klingt natürlich toll, wenn man eins vorweisen kann. Aber manche
Ware ist auch schnell überholt. Man prüfe Aufwand und Nutzen.
@Oszi,
Du hat noch nie an einem Patent mitgewirkt, stimmt's!?
>1.Solange die Patentanmeldung Geld kostet,
Bei betrieblichen Erfindungen zahlt IMMER der Arbeitgeber. Es sei denn,
er will das Patent nicht selber nutzen. Dann kann das der Arbeitnehmer
die Anmeldung natürlich aus eigener Tasche bezahlen.
>Genaueres könnte auch in Deinem Arbeitsvertrag zu lesen sein.
Unsinn. Ist zumindest in normalen Abeitsvertägen nie expliziter
Bestandteil. Es gilt ürigens das Arbeitnehmererfindungsgesetz.
>Welches Geld oder welche Rechtstreitigkeiten bringt das Patent!
Rechtsstreitigkeiten zahlt natürlich der Arbeitgeber, wenn er das Patent
angemeldet hat und aufrecht erhalten will.
Die Vergütung ist im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt.
>Man prüfe Aufwand und Nutzen.
Das ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers.
Hi, Patentier,
> ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten> Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt,
Wie willst Du das bei einer Arbeitnehmererfindung verhindern?
Natürlich hat das das Geschmäckle von Tantiemenfängerei.
Aber: Die Umsetzung einer Arbeitnehmererfindung braucht sehr viel
Engagement. Das ist oft mehr Mühe als die des Erfinders.
Die potenziell Engagierten sollte man sich warm halten.
Ciao
Wolfgang Horn
Also das kenne ich auch.
Mein Chef (Physiker) hat sich draufgesetzt. Dazu seinen Adlatus (auch
Physiker). Wobei beide daran nicht einen Handschlag gemacht haben. Der
besaß sogar die Frechheit mich dann zu fragen ob ich da unbedingt drauf-
stehen müßte. Seitdem behalte ich die kreativität für mich.
>Wie willst Du das bei einer Arbeitnehmererfindung verhindern?
Formal hat jemand, der keinen erfinderischen Beitrag geleistet hat, auch
nicht der Vorgesetzte, auf dem Patent nichts zu suchen. Wie weit man die
Angelegenheit eskalieren möchte, hängt von der eigenen
Konfliktbereitschaft ab.
>Die Umsetzung einer Arbeitnehmererfindung braucht sehr viel>Engagement. Das ist oft mehr Mühe als die des Erfinders.
Dieses Engagement wird üblicherweise von den Patentanwälten und den
Erfindern erbracht, die die potentiellen Entgegenhaltungen bzw.
Einsprüche ggf. abwehren müssen.
Welche tragende Rolle der Vorgesetzte Deiner Meinung nach dabei spielen
soll, erschließt sich mir nicht.
Backflow schrieb:>>Man prüfe Aufwand und Nutzen. (Schrieb ich.)> Das ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers.
Folgende Fälle fallen mir dazu sofort ein:
-Einer bekam eine Patent-Rente (was sehr erfreulich war).
-Einer machte in der Firma ein Patent, was heute wertlos ist wie eine
Dampfmaschine ...
-Einer machte privat eine Patentanmeldung und ist jetzt ein armer
Schlucker, weil die Vermarktung nicht erfolgreich genug war oder es
einfach zu wenig Interessenten/Kunden gab.
-Bei einem namhaften Dübel-Hersteller läuft das "etwas" besser
@Statische Aufladung,
>-Einer bekam eine Patent-Rente (was sehr erfreulich war).
Was bitte soll das sein? Die Erfindervergütung ist keine Rente, sondern
wird solange gezahlt, bis das Patent abgelaufen ist. Natürlich unter der
Voraussetzung, daß das Patent überhaupt wirtschaftlich genutzt wird.
>...was heute wertlos ist wie eine Dampfmaschine ...
Eine Patentanmeldung ist keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg.
>-Einer machte privat eine Patentanmeldung und ist jetzt ein armer>Schlucker
Was hat das jetzt mit dem Thema "Diensterfindung" zu tun?
Wieder mal eine Menge Halbbildung unterwegs, um es mal freundlich
auszudrücken.
Patentier schrieb:> Hi,>> ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten> Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt, auch wenn die> konkrete Idee nur auf dem eigenen Mist gewachsen ist? 100 Prozent> korrekt ist die Vorgehensweise wohl nicht, aber wie immer spielen bei> sowas ja auch die "soften" Dinge eine Rolle...>> Wie sind da eure ERFAHRUNGEN (Meinungen hat ja bekanntlich jeder)?> Danke.
Es ist zumindest nicht allgemein üblich, kommt aber trotzdem oft vor.
Bei mir war es bis jetzt (bei zwei Arbeitgebern) immer so, dass nur die
Beteiligten auf der Anmeldung genannt wurden.
Da es da um Geld geht, haben vernünftige Chefs eigentlich genügend
Anstand, sich nicht auf eine doch schon etwas unseriöse Art zu
bereichern.
Bei Veröffentlichungen ist es aber üblich, dass Chefs oder Profs als
Mitautor aufgeführt werden. Ist zwar auch eine Unsitte, dabei geht es
aber wenigstens nicht direkt um Geld.
Gastino G. schrieb:> Bei Veröffentlichungen ist es aber üblich, dass Chefs oder Profs als> Mitautor aufgeführt werden. Ist zwar auch eine Unsitte, dabei geht es> aber wenigstens nicht direkt um Geld.
Dann sind diese Personen auch nicht besser als Guttenberg, denn eine
Eigenleistung liegt nicht vor.
Die Pantentiererei ist der allergrösste Mist, der läuft. Und dies nicht
nur zwischen den Firmen, wo Nutzloses in pools reinpatentiert wird, um
seine Verpflichtungen zu erfüllen, sondern auch bei den Arbeitnehmern,
wo es nur Streit und Ungerechtigkeit erzeugt.
Wer schlau ist, behält seine Ideen für sich verkauft sie einem
Bekannten, der dann eine eigene Firma aufmacht und damit richtig
verdient.
Als AN, der was an seine Firma meldet, bekommt man entweder wenig oder
nichts.
Hi,
ich war sogar zeitweise bei der LMU angestellt.
Es stand explizit im Arbeitsvertrag, dass Erfindungen zu melden seien.
In meinen Augen ist das lediglich Bereicherung auf Kosten der
tatsächlichen Erfinder.
Im Allgemeinen: Es gibt genug Geschichten darüber, wie Erfinder oft
ausgenutzt wurden...
Meine persönliche Meinung hinsichtlich Unis und ähnlichen Einrichtungen
ist zu einem Teil negativ, aus solchen Gründen. Junge Menschen, wie
Studenten etc. werden dahingehalten und Lob, Geld usw. wird von älteren
genommen.
"Student, Diplomarbeit: Der betreuende Professor lobt den Studenten. Er
soll die Note "Eins" bekommen und als Assistent zur Promotion
eingestellt werden. Allerdings will der Professor als Autor mit in der
Veröffentlichung genannt werden. (Ein in der Universität übliches
Verfahren.) Der (fachlich exzellente aber psychologisch dämliche)
Student möchte aber nicht, dass der Professor als Mitautor in der
Veröffentlichung genannt wird, weil er weder an den Berechnungen
mitgearbeitet habe und daher auch gar nicht so recht über die Details
Bescheid wisse. Jetzt kehren sich die Dinge um. Da der Student sich nun
als nicht teamfähig erweist, ist er für den Professor nutzlos. Vielmehr
muss er damit rechnen, dass es auch zukünftig Probleme geben wird.
Plötzlich findet der Professor einen vermeintlichen Gedankenfehler in
den Berechnungen. Die Arbeit wird als gerade noch ausreichend benotet.
Von der Einstellung als Assistent ist nicht mehr die Rede. Der Professor
hat keine Zeit mehr für den Studenten, der die Welt nicht mehr versteht
... oder die reale Welt außerhalb des Elfenbeinturmes soeben zu kapieren
beginnt .... (Eines von unzähligen Beispielen aus der realen Welt.)"
Dies ist ein Zitat von einen Menschen welchen ich sehr achte und mache
dir persönlich mal ein Bild davon. Setze deinen Chef einfach darunter
auch wenn ein fader beigeschmack bleibt.
Wenn du aber der Meinung bist das du das große Los ziehst dann erwähne
deinen Chef nicht - Kalkuliere aber das entsprechende Restrisiko ein.
Wenn etwas schief läuft, geht man dir an den Kragen.
Wenn dein Chef dir den Auftrag gegeben hat, dann gehört er
selbstverständlich mit drauf, auch wenn du die ganze Fleißarbeit gemacht
hast.
In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten als
deine.
Wenn du da wirklich von ganz alleine drauf gekommen bist und auch keine
Unterstützung bekommen hast, dann würde ich die Erfindungsmeldung auch
am Vorgesetzten vorbei direkt bei der Patentabteilung einreichen.
Die muss dann prüfen, ob sie die Erfindung in anspruch nehmen, oder dir
zur eigenen Verwertung freigeben will. Das ist Gesetzlich geregelt, da
hat dein Vorgesetzter keinen Einfluss drauf.
> Es stand explizit im Arbeitsvertrag, dass Erfindungen zu melden seien.
Bei mir steht das auch im Vertrag, aber das spielt keine Rolle. Es gilt
das Arbeitnehmererfindungsgesetz.
> In meinen Augen ist das lediglich Bereicherung auf Kosten der> tatsächlichen Erfinder.
Eine sehr eingeschränkte Sichtweise.
In der Regel sind das schließlich Erfindungen, auf die man ohne die
Erfahrungen und Problemstellungen in der Firma nicht kommen würde.
Als Entwickler bist du unter anderem auch dafür angestellt Ideen zu
haben. Dafür wirst du bezahlt, und das kann die Firma auch von dir
Erwarten.
Das Arbeitnehmererfindungsgesetz schreibt vor, dass dich die Firma bei
Inanspruchnahme der Erfindung "angemessen" entlohnt.
Was angemessen ist bemisst sich unter anderem daran, wie groß dein
persönlicher Anteil an der Erfindung ist, und welche Funktion du in der
Firma hast.
Ein Entwicklungsingenieur bekommt wenig weil es sein Job ist, ein
Facharbeiter bekommt viel, weil es über seinen Job hinaus geht.
@Thomas,
>In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten>als deine.
Gibt es dafür einen Beleg/Zitat oder ist das nur Deine aus Unwissenheit
geäußerte "eigene" Meinung?
Die alleinige Erteilung eines Auftrages ist KEINE ERFINDERISCHE
TÄTIGKEIT.
Thomas schrieb:> Wenn dein Chef dir den Auftrag gegeben hat, dann gehört er> selbstverständlich mit drauf, auch wenn du die ganze Fleißarbeit gemacht> hast.> In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten als> deine.
Was soll denn der Trollbeitrag???
@Backflow
Du solltest deinen arroganten Umgangston überdenken.
Nur weil du vielleicht eine Erfindung gemacht hast sind alle anderen
noch längst nicht unwissend.
Ich selbst bin bei zwei Patenten als alleiniger Erfinder aufgeführt, und
bei drei gibt es neben mir noch jeweils einen Studenten.
Das wahren Diplomarbeiten, die unter meiner Betreuung in der Firma
gelaufen sind.
Bei allen dreien kam die Idee, das Konzept und die
Diplomarbeitausschreibung von mir, an der Umsetzung allerdings haben die
Diplomanten den weitaus größten Anteil.
Von den Diplomanten wurden anschließend zwei übernommen, einer nicht.
Der war zwar ziemlich pfiffig und hat auch eine sehr gute Arbeit
abgeliefert, hatte aber einige soziale Defizite. Eskaliert ist das dann
bei der Formulierung der Erfindungsmeldung. Er wollte partout nicht
akzeptieren, das ich als Haupterfinder aufgeführt wurde, wo er doch
schließlich die ganze Arbeit gemacht habe. Er hat uns sogar mit
rechtlichen Schritten gedroht. Erst sein Prof. hat ihn schließlich davon
überzeugen können, dass er im Unrecht ist (naja, wirklich eingesehen hat
er es wohl nie). Laut unserem Patentanwalt währe es sogar problemlos
möglich gewesen ihn ganz von der Erfindungsmeldung zu streichen, weil er
ja schließlich nur die Umsetzung nach meinen Anweisungen gemacht hat.
Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei
fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist,
dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der
Erfindungsmeldung zu suchen.
>Nur weil du vielleicht eine Erfindung gemacht hast sind alle anderen>noch längst nicht unwissend.
Du mußt mir ds jetzt nicht glauben, aber ich bin an über 16 Patenten
beteiligt und bekomme auch Erfindervergütung, weiß also ungefähr wovon
ich rede.
>Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei>fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist,>dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der>Erfindungsmeldung zu suchen.
Dann schreib das doch gleich so.
>ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht
Du kannst bestimmt eine Menge Urteile zitiern, in denen es zu einer
entsprechenen Veruteilung gekommen ist.
Ih tippe aber eher auf heiße Luft Deinerseits.
Ich sag's euch, erfindet nur dass, was unbedingt nötig ist. Am Ende
werdet ihr nur eine Bedrohung für euren Chef.
Die meisten, die ich kenne, arbeiten nebenher in die eigene Tasche und
verkaufen Ideen unter der Hand.
Die andere Methode ist, sich beim Chef beliebt zu machen und andere
Freiheiten zu bekommen. Ich kenne da "jemanden" der sich 40h die Woche
einen lockeren Tag macht, zu einem sehr sehr guten Gehalt arbeitet,
öfters mal krank macht, öfters mal früher geht dun später kommt und
trotzdem 40h nach AT ohne Zeiterfassung abrechnet und man ihm das alles
durchgehen lässt, weil er ab und zu einfach eine geniala Idee nebenher
hat, die er anderswo auch gar nicht unterbringen könnte.
Er steht in keinem Patent mit drin, ist aber an so ziemlich jeder
Neuentwicklung mitbeteiligt - einfach weil er die Erfahrung hat.
Thomas schrieb:> Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei> fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist,> dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der> Erfindungsmeldung zu suchen.
Davon sind wir ja bisher ausgegangen - Aber wenn der Chef/Vorgesetzter
ect.. die Idee hatte und dir nur die Umsetzung anordnet, dann hat er den
für das Patent wichtigen Beitrag wirklich selbst geleistet.
Beispiel Post-it: Die wichtige Idee war der selbst klebende und einfach
abzulösende Notizzettel und nicht der Klebstoff oder wie man ihn auf dem
Papier anbringt ect... Die meiste Arbeit hatten die, die es umsetzen
mussten, aber die Idee hatte jemand anders.
Hallo,
Thomas schrieb:> Laut unserem Patentanwalt währe es sogar problemlos> möglich gewesen ihn ganz von der Erfindungsmeldung zu streichen, weil er> ja schließlich nur die Umsetzung nach meinen Anweisungen gemacht hat.
dann solltet Ihr für Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts eventuell
einen anderen Patentanwalt konsultieren. Nicht umsonst gibt es für die
Kennzahl a) des Anteilsfaktos nach den Richtlinien zur Vergütung von
Arbeitnehmererfindungen die Gruppe 1:
"Der Arbeitnehmer ist zu der Erfindung veranlaßt worden:
1) weil der Betrieb ihm eine Aufgabe unter unmittelbarer Angabe des
beschrittenen Lösungsweges gestellt hat (1);"
Sollte Dein Mitarbeiter also irgendwie kreativ gewesen sein (also durch
eigene Ideen zu der Lösung beigetragen haben, was zumindest bei
bestandenen Diplomarbeiten schwer zu vermuten ist), so ist der definitiv
zumindest Miterfinder. Und wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du zu
der Lösung kreativ beigetragen hast, und ihm nicht nur die Aufgabe
inklusive der üblichen Vorgehensweise gestellt hast (was bei
Diplomarbeitsbetreuern häufiger der Fall ist), dann fliegst Du als
Miterfinder 'raus und er kommt in Gruppe 2.
Wer bei diesem Streit wirklich den Mangel an sozialen Kompetenzen
gezeigt hat, bleibt dem unbeteiligten Beobachter vermutlich
verschlossen. Meine Meinung zu dem Thema hab' ich allerdings: "Der war
zwar ziemlich pfiffig und hat auch eine sehr gute Arbeit abgeliefert",
wurde dann aber sowohl von seinem Arbeitgeber als auch von seinem
Professor unter Druck gesetzt, die Rangfolge einzuhalten...
Ach ja, wird eigentlich diese Erfindung von euch verwertet, und bekommt
der Student eigentlich die ihm zustehende Vergütung dafür?
Und mit deinen 5 Patenten schwimmst Du nicht wirklich oben mit, was
Erfahrung mit dem Arbeitnehmererfindergesetz angeht...
Schöne Grüße,
Martin