Hi, ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt, auch wenn die konkrete Idee nur auf dem eigenen Mist gewachsen ist? 100 Prozent korrekt ist die Vorgehensweise wohl nicht, aber wie immer spielen bei sowas ja auch die "soften" Dinge eine Rolle... Wie sind da eure ERFAHRUNGEN (Meinungen hat ja bekanntlich jeder)? Danke.
Wie es rechtlich korrekt sein soll kann ich dir leider nicht sagen. Ich habe diesbezüglich eine schreckliche Erfahrung gemacht: sobald die Idee erfolgreich ist drängeln sich all mögliche Vorgesetzte als angebliche Projektväter auf. Ein Chef-Konstreukteur z.B. hat darauf bestanden dass sein Name im Patent steht obwohl der die Konstruktion überhaupt nicht entwickelt hat sondern gar Mitarbeiter aus einer anderen Abteilung. Und ratet mal wessen Name steht dort jetzt? Richtig, der des Chef-Konstrukteur.
Hallo, zu bedenken ist auch, dass wenn es sich um eine Arbeitnehmererfindung handelt, die nach dem Gesetz geschuldeten Vergütungen auf die Miterfinder verteilt werden. Es ist also ggf. nicht nur eine Prestigefrage. Prinzipiell gilt: Als Erfinder genannt werden müssen nur die Personen, die maßgeblich zur Lösungsfindung beigetragen habem. Die "Projektväter" sind in der Regel Auftraggeber, und damit nicht Erfinder. Auch eine rein untergeordnete Hilfe führt in der Regel nicht zu einem Nennungsanspruch (also wenn Du z.B. bei jemandem konkret eine Kleinigkeit nachgefragt hast wie Materialkennwerte o.ä., selbst wenn die Auskunft Dir dann sehr geholfen hat). Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch noch die schöpferische Tätigkeit, die eine Voraussetzung zur Erteilung eines Patentes ist. Sollte diese bei einem Anwärter nicht gegeben sein, ist er ebenfalls kein Erfinder. Der Miterfinderanteil bzw. wer als Miterfinder gilt ist übrigens eine der häufigsten Elemente bei Patentklagen im Rahmen des Arbeitnehmererfinderrechts. Wie so oft gilt hier aber auch: Pinkelst Du Deinem Chef an's Bein, kann sich das rächen. Wie Du Dich also im konkreten Fall zu verhalten hast, musst Du leider selber entscheiden. Schöne Grüße, Martin
Zwischenfrage: Was bekommt man denn so für ein Patent typischerweise? Hat da jemand Beispiele?
Ein Bekannter, der auch eher die Rolle eines "Projektvaters" hatte, und überall seinen Namen drunter setze bekommt jährlich ca. 8000€.
Erstmal kostet ein Patent Geld. Ob es dann was einbringt, hängt ja von weiteren Faktoren ab. Habe ich durch das Patent einen geschützten Wettbewerbsvorteil, der höhere Produktpreise rechtfertigt und sich die Produkte auch verkaufen, so kann das als Einnahme durch das Patent gesehen werden. Direktes Geld bringt das Patent nur durch Lizenznehmer. Ob man zB als kleine Firma sein Patent auch gerichtlich durchsetzen kann ist ggfs. eine ganz andere Frage...
Wenn Dein Chef nichts dazu beigetragen hat, dann hat er eigentlich auf der Erfindungsmeldung nichts zu suchen. Bei mir war allerdings mal der Fall, dass eine EM zur Bewertung auf dem Tisch von meinem Chef landete (fand er dann nicht so witzig, dass er nicht mit drauf stand). Man muss also sehr vorsichtig mit dem Kram sein, da steckt einiges an Politik mit drin und man kann sich schnell unbeliebt machen bei Kollegen und Vorgesetzten.
1.Solange die Patentanmeldung Geld kostet, würde ich den Chef durchaus gerne bezahlen lassen. Genaueres könnte auch in Deinem Arbeitsvertrag zu lesen sein. 2.Die richtige Frage kommt etwas später: Welches Geld oder welche Rechtstreitigkeiten bringt das Patent! 3.Es klingt natürlich toll, wenn man eins vorweisen kann. Aber manche Ware ist auch schnell überholt. Man prüfe Aufwand und Nutzen.
@Oszi, Du hat noch nie an einem Patent mitgewirkt, stimmt's!? >1.Solange die Patentanmeldung Geld kostet, Bei betrieblichen Erfindungen zahlt IMMER der Arbeitgeber. Es sei denn, er will das Patent nicht selber nutzen. Dann kann das der Arbeitnehmer die Anmeldung natürlich aus eigener Tasche bezahlen. >Genaueres könnte auch in Deinem Arbeitsvertrag zu lesen sein. Unsinn. Ist zumindest in normalen Abeitsvertägen nie expliziter Bestandteil. Es gilt ürigens das Arbeitnehmererfindungsgesetz. >Welches Geld oder welche Rechtstreitigkeiten bringt das Patent! Rechtsstreitigkeiten zahlt natürlich der Arbeitgeber, wenn er das Patent angemeldet hat und aufrecht erhalten will. Die Vergütung ist im Arbeitnehmererfindungsgesetz geregelt. >Man prüfe Aufwand und Nutzen. Das ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers.
Hi, Patentier, > ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten > Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt, Wie willst Du das bei einer Arbeitnehmererfindung verhindern? Natürlich hat das das Geschmäckle von Tantiemenfängerei. Aber: Die Umsetzung einer Arbeitnehmererfindung braucht sehr viel Engagement. Das ist oft mehr Mühe als die des Erfinders. Die potenziell Engagierten sollte man sich warm halten. Ciao Wolfgang Horn
Also das kenne ich auch. Mein Chef (Physiker) hat sich draufgesetzt. Dazu seinen Adlatus (auch Physiker). Wobei beide daran nicht einen Handschlag gemacht haben. Der besaß sogar die Frechheit mich dann zu fragen ob ich da unbedingt drauf- stehen müßte. Seitdem behalte ich die kreativität für mich.
>Wie willst Du das bei einer Arbeitnehmererfindung verhindern? Formal hat jemand, der keinen erfinderischen Beitrag geleistet hat, auch nicht der Vorgesetzte, auf dem Patent nichts zu suchen. Wie weit man die Angelegenheit eskalieren möchte, hängt von der eigenen Konfliktbereitschaft ab. >Die Umsetzung einer Arbeitnehmererfindung braucht sehr viel >Engagement. Das ist oft mehr Mühe als die des Erfinders. Dieses Engagement wird üblicherweise von den Patentanwälten und den Erfindern erbracht, die die potentiellen Entgegenhaltungen bzw. Einsprüche ggf. abwehren müssen. Welche tragende Rolle der Vorgesetzte Deiner Meinung nach dabei spielen soll, erschließt sich mir nicht.
Backflow schrieb: >>Man prüfe Aufwand und Nutzen. (Schrieb ich.) > Das ist nicht die Aufgabe des Arbeitnehmers. Folgende Fälle fallen mir dazu sofort ein: -Einer bekam eine Patent-Rente (was sehr erfreulich war). -Einer machte in der Firma ein Patent, was heute wertlos ist wie eine Dampfmaschine ... -Einer machte privat eine Patentanmeldung und ist jetzt ein armer Schlucker, weil die Vermarktung nicht erfolgreich genug war oder es einfach zu wenig Interessenten/Kunden gab. -Bei einem namhaften Dübel-Hersteller läuft das "etwas" besser
@Statische Aufladung, >-Einer bekam eine Patent-Rente (was sehr erfreulich war). Was bitte soll das sein? Die Erfindervergütung ist keine Rente, sondern wird solange gezahlt, bis das Patent abgelaufen ist. Natürlich unter der Voraussetzung, daß das Patent überhaupt wirtschaftlich genutzt wird. >...was heute wertlos ist wie eine Dampfmaschine ... Eine Patentanmeldung ist keine Garantie für wirtschaftlichen Erfolg. >-Einer machte privat eine Patentanmeldung und ist jetzt ein armer >Schlucker Was hat das jetzt mit dem Thema "Diensterfindung" zu tun? Wieder mal eine Menge Halbbildung unterwegs, um es mal freundlich auszudrücken.
Patentier schrieb: > Hi, > > ist es normal dass man bei einer EM bzw. einem Patent den direkten > Vorgesetzten oder Prof als Miterfinder mit drauf schreibt, auch wenn die > konkrete Idee nur auf dem eigenen Mist gewachsen ist? 100 Prozent > korrekt ist die Vorgehensweise wohl nicht, aber wie immer spielen bei > sowas ja auch die "soften" Dinge eine Rolle... > > Wie sind da eure ERFAHRUNGEN (Meinungen hat ja bekanntlich jeder)? > Danke. Es ist zumindest nicht allgemein üblich, kommt aber trotzdem oft vor. Bei mir war es bis jetzt (bei zwei Arbeitgebern) immer so, dass nur die Beteiligten auf der Anmeldung genannt wurden. Da es da um Geld geht, haben vernünftige Chefs eigentlich genügend Anstand, sich nicht auf eine doch schon etwas unseriöse Art zu bereichern. Bei Veröffentlichungen ist es aber üblich, dass Chefs oder Profs als Mitautor aufgeführt werden. Ist zwar auch eine Unsitte, dabei geht es aber wenigstens nicht direkt um Geld.
Gastino G. schrieb: > Bei Veröffentlichungen ist es aber üblich, dass Chefs oder Profs als > Mitautor aufgeführt werden. Ist zwar auch eine Unsitte, dabei geht es > aber wenigstens nicht direkt um Geld. Dann sind diese Personen auch nicht besser als Guttenberg, denn eine Eigenleistung liegt nicht vor.
Die Pantentiererei ist der allergrösste Mist, der läuft. Und dies nicht nur zwischen den Firmen, wo Nutzloses in pools reinpatentiert wird, um seine Verpflichtungen zu erfüllen, sondern auch bei den Arbeitnehmern, wo es nur Streit und Ungerechtigkeit erzeugt. Wer schlau ist, behält seine Ideen für sich verkauft sie einem Bekannten, der dann eine eigene Firma aufmacht und damit richtig verdient. Als AN, der was an seine Firma meldet, bekommt man entweder wenig oder nichts.
Hi, ich war sogar zeitweise bei der LMU angestellt. Es stand explizit im Arbeitsvertrag, dass Erfindungen zu melden seien. In meinen Augen ist das lediglich Bereicherung auf Kosten der tatsächlichen Erfinder. Im Allgemeinen: Es gibt genug Geschichten darüber, wie Erfinder oft ausgenutzt wurden... Meine persönliche Meinung hinsichtlich Unis und ähnlichen Einrichtungen ist zu einem Teil negativ, aus solchen Gründen. Junge Menschen, wie Studenten etc. werden dahingehalten und Lob, Geld usw. wird von älteren genommen.
"Student, Diplomarbeit: Der betreuende Professor lobt den Studenten. Er soll die Note "Eins" bekommen und als Assistent zur Promotion eingestellt werden. Allerdings will der Professor als Autor mit in der Veröffentlichung genannt werden. (Ein in der Universität übliches Verfahren.) Der (fachlich exzellente aber psychologisch dämliche) Student möchte aber nicht, dass der Professor als Mitautor in der Veröffentlichung genannt wird, weil er weder an den Berechnungen mitgearbeitet habe und daher auch gar nicht so recht über die Details Bescheid wisse. Jetzt kehren sich die Dinge um. Da der Student sich nun als nicht teamfähig erweist, ist er für den Professor nutzlos. Vielmehr muss er damit rechnen, dass es auch zukünftig Probleme geben wird. Plötzlich findet der Professor einen vermeintlichen Gedankenfehler in den Berechnungen. Die Arbeit wird als gerade noch ausreichend benotet. Von der Einstellung als Assistent ist nicht mehr die Rede. Der Professor hat keine Zeit mehr für den Studenten, der die Welt nicht mehr versteht ... oder die reale Welt außerhalb des Elfenbeinturmes soeben zu kapieren beginnt .... (Eines von unzähligen Beispielen aus der realen Welt.)" Dies ist ein Zitat von einen Menschen welchen ich sehr achte und mache dir persönlich mal ein Bild davon. Setze deinen Chef einfach darunter auch wenn ein fader beigeschmack bleibt. Wenn du aber der Meinung bist das du das große Los ziehst dann erwähne deinen Chef nicht - Kalkuliere aber das entsprechende Restrisiko ein. Wenn etwas schief läuft, geht man dir an den Kragen.
Wenn dein Chef dir den Auftrag gegeben hat, dann gehört er selbstverständlich mit drauf, auch wenn du die ganze Fleißarbeit gemacht hast. In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten als deine. Wenn du da wirklich von ganz alleine drauf gekommen bist und auch keine Unterstützung bekommen hast, dann würde ich die Erfindungsmeldung auch am Vorgesetzten vorbei direkt bei der Patentabteilung einreichen. Die muss dann prüfen, ob sie die Erfindung in anspruch nehmen, oder dir zur eigenen Verwertung freigeben will. Das ist Gesetzlich geregelt, da hat dein Vorgesetzter keinen Einfluss drauf. > Es stand explizit im Arbeitsvertrag, dass Erfindungen zu melden seien. Bei mir steht das auch im Vertrag, aber das spielt keine Rolle. Es gilt das Arbeitnehmererfindungsgesetz. > In meinen Augen ist das lediglich Bereicherung auf Kosten der > tatsächlichen Erfinder. Eine sehr eingeschränkte Sichtweise. In der Regel sind das schließlich Erfindungen, auf die man ohne die Erfahrungen und Problemstellungen in der Firma nicht kommen würde. Als Entwickler bist du unter anderem auch dafür angestellt Ideen zu haben. Dafür wirst du bezahlt, und das kann die Firma auch von dir Erwarten. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz schreibt vor, dass dich die Firma bei Inanspruchnahme der Erfindung "angemessen" entlohnt. Was angemessen ist bemisst sich unter anderem daran, wie groß dein persönlicher Anteil an der Erfindung ist, und welche Funktion du in der Firma hast. Ein Entwicklungsingenieur bekommt wenig weil es sein Job ist, ein Facharbeiter bekommt viel, weil es über seinen Job hinaus geht.
@Thomas, >In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten >als deine. Gibt es dafür einen Beleg/Zitat oder ist das nur Deine aus Unwissenheit geäußerte "eigene" Meinung? Die alleinige Erteilung eines Auftrages ist KEINE ERFINDERISCHE TÄTIGKEIT.
Thomas schrieb: > Wenn dein Chef dir den Auftrag gegeben hat, dann gehört er > selbstverständlich mit drauf, auch wenn du die ganze Fleißarbeit gemacht > hast. > In diesem Fall wäre seine Erfindungsleistung sogar höher zu bewerten als > deine. Was soll denn der Trollbeitrag???
@Backflow Du solltest deinen arroganten Umgangston überdenken. Nur weil du vielleicht eine Erfindung gemacht hast sind alle anderen noch längst nicht unwissend. Ich selbst bin bei zwei Patenten als alleiniger Erfinder aufgeführt, und bei drei gibt es neben mir noch jeweils einen Studenten. Das wahren Diplomarbeiten, die unter meiner Betreuung in der Firma gelaufen sind. Bei allen dreien kam die Idee, das Konzept und die Diplomarbeitausschreibung von mir, an der Umsetzung allerdings haben die Diplomanten den weitaus größten Anteil. Von den Diplomanten wurden anschließend zwei übernommen, einer nicht. Der war zwar ziemlich pfiffig und hat auch eine sehr gute Arbeit abgeliefert, hatte aber einige soziale Defizite. Eskaliert ist das dann bei der Formulierung der Erfindungsmeldung. Er wollte partout nicht akzeptieren, das ich als Haupterfinder aufgeführt wurde, wo er doch schließlich die ganze Arbeit gemacht habe. Er hat uns sogar mit rechtlichen Schritten gedroht. Erst sein Prof. hat ihn schließlich davon überzeugen können, dass er im Unrecht ist (naja, wirklich eingesehen hat er es wohl nie). Laut unserem Patentanwalt währe es sogar problemlos möglich gewesen ihn ganz von der Erfindungsmeldung zu streichen, weil er ja schließlich nur die Umsetzung nach meinen Anweisungen gemacht hat. Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist, dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der Erfindungsmeldung zu suchen.
>Nur weil du vielleicht eine Erfindung gemacht hast sind alle anderen >noch längst nicht unwissend. Du mußt mir ds jetzt nicht glauben, aber ich bin an über 16 Patenten beteiligt und bekomme auch Erfindervergütung, weiß also ungefähr wovon ich rede. >Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei >fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist, >dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der >Erfindungsmeldung zu suchen. Dann schreib das doch gleich so.
Wenn unbeteiligte wie Profs etc. mit auf die Liste der Autoren bei Veröffentlichungen kommen, ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
>ist es ein Verstoß gegen das Urheberrecht
Du kannst bestimmt eine Menge Urteile zitiern, in denen es zu einer
entsprechenen Veruteilung gekommen ist.
Ih tippe aber eher auf heiße Luft Deinerseits.
Ich sag's euch, erfindet nur dass, was unbedingt nötig ist. Am Ende werdet ihr nur eine Bedrohung für euren Chef. Die meisten, die ich kenne, arbeiten nebenher in die eigene Tasche und verkaufen Ideen unter der Hand. Die andere Methode ist, sich beim Chef beliebt zu machen und andere Freiheiten zu bekommen. Ich kenne da "jemanden" der sich 40h die Woche einen lockeren Tag macht, zu einem sehr sehr guten Gehalt arbeitet, öfters mal krank macht, öfters mal früher geht dun später kommt und trotzdem 40h nach AT ohne Zeiterfassung abrechnet und man ihm das alles durchgehen lässt, weil er ab und zu einfach eine geniala Idee nebenher hat, die er anderswo auch gar nicht unterbringen könnte. Er steht in keinem Patent mit drin, ist aber an so ziemlich jeder Neuentwicklung mitbeteiligt - einfach weil er die Erfahrung hat.
Thomas schrieb: > Wenn der Chef hingegen nur einen allgemeinen Auftrag erteilt, und dabei > fällt dann eine Erfindung ab, die nicht Gegenstand des Auftrages ist, > dann hast du völlig recht. In diesem Fall hätte der Chef nichts auf der > Erfindungsmeldung zu suchen. Davon sind wir ja bisher ausgegangen - Aber wenn der Chef/Vorgesetzter ect.. die Idee hatte und dir nur die Umsetzung anordnet, dann hat er den für das Patent wichtigen Beitrag wirklich selbst geleistet. Beispiel Post-it: Die wichtige Idee war der selbst klebende und einfach abzulösende Notizzettel und nicht der Klebstoff oder wie man ihn auf dem Papier anbringt ect... Die meiste Arbeit hatten die, die es umsetzen mussten, aber die Idee hatte jemand anders.
Hallo, Thomas schrieb: > Laut unserem Patentanwalt währe es sogar problemlos > möglich gewesen ihn ganz von der Erfindungsmeldung zu streichen, weil er > ja schließlich nur die Umsetzung nach meinen Anweisungen gemacht hat. dann solltet Ihr für Fragen des Arbeitnehmererfinderrechts eventuell einen anderen Patentanwalt konsultieren. Nicht umsonst gibt es für die Kennzahl a) des Anteilsfaktos nach den Richtlinien zur Vergütung von Arbeitnehmererfindungen die Gruppe 1: "Der Arbeitnehmer ist zu der Erfindung veranlaßt worden: 1) weil der Betrieb ihm eine Aufgabe unter unmittelbarer Angabe des beschrittenen Lösungsweges gestellt hat (1);" Sollte Dein Mitarbeiter also irgendwie kreativ gewesen sein (also durch eigene Ideen zu der Lösung beigetragen haben, was zumindest bei bestandenen Diplomarbeiten schwer zu vermuten ist), so ist der definitiv zumindest Miterfinder. Und wenn Du nicht nachweisen kannst, das Du zu der Lösung kreativ beigetragen hast, und ihm nicht nur die Aufgabe inklusive der üblichen Vorgehensweise gestellt hast (was bei Diplomarbeitsbetreuern häufiger der Fall ist), dann fliegst Du als Miterfinder 'raus und er kommt in Gruppe 2. Wer bei diesem Streit wirklich den Mangel an sozialen Kompetenzen gezeigt hat, bleibt dem unbeteiligten Beobachter vermutlich verschlossen. Meine Meinung zu dem Thema hab' ich allerdings: "Der war zwar ziemlich pfiffig und hat auch eine sehr gute Arbeit abgeliefert", wurde dann aber sowohl von seinem Arbeitgeber als auch von seinem Professor unter Druck gesetzt, die Rangfolge einzuhalten... Ach ja, wird eigentlich diese Erfindung von euch verwertet, und bekommt der Student eigentlich die ihm zustehende Vergütung dafür? Und mit deinen 5 Patenten schwimmst Du nicht wirklich oben mit, was Erfahrung mit dem Arbeitnehmererfindergesetz angeht... Schöne Grüße, Martin
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