Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Diensterfindung & Arbeitgeberwechsel


von Nils (Gast)


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Hallo!

Ich habe bei meinem momentanen Arbeitgeber ein paar Diensterfindungen 
gemacht, die auch alle zum Patent angemeldet wurden, allerdings auch 
noch nicht offengelegt sind.
Fast alle der Erfindungen sind in aktuelle Produkte eingeflossen.

Meine Frage ist: Wenn ich den Arbeitgeber wechsel, habe ich AFAIR 
weiterhin einen Anspruch auf eine kleine Gewinnbeteiligung. Ist das so?

Evtl. ist noch relevant, dass das neue Unternehmen kein Konkurrent ist.

Wir handeln Unternehmen das in der Praxis?

1.) Prinzip "vergessen": Man bekommt nie etwas...
2.) Prinzip "voreilig": Man wird, wenn man geht, vorab ausbezahlt?
3.) Prinzip "Korrekt": Man bekommt tatsächlich irgendwann eine 
Gewinnbeteiligung
4.) ?

Patente nicht weiterlaufen lassen kommt denk ich nicht in Frage, dafür 
sind sie zu wichtig. Außerdem müssten Sie die dann, glaube ich mir 
persönlich überlassen.

Grüße,

Nils

von Arc N. (arc)


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Das Gesetz beantwortet eigentlich die Frage nach der Vergütung

http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/BJNR007560957.html

§ 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Die Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz werden durch die Auflösung 
des Arbeitsverhältnisses nicht berührt.

§ 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung
(1) Die Art und Höhe der Vergütung soll in angemessener Frist nach 
Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem 
Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden.
...
(3) Kommt eine Vereinbarung über die Vergütung in angemessener Frist 
nach Inanspruchnahme der Diensterfindung nicht zustande, so hat der 
Arbeitgeber die Vergütung durch eine begründete Erklärung in Textform an 
den Arbeitnehmer festzusetzen und entsprechend der Festsetzung zu 
zahlen. Die Vergütung ist spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten 
nach Erteilung des Schutzrechts festzusetzen.
(4) Der Arbeitnehmer kann der Festsetzung innerhalb von zwei Monaten 
durch Erklärung in Textform widersprechen, wenn er mit der Festsetzung 
nicht einverstanden ist. Widerspricht er nicht, so wird die Festsetzung 
für beide Teile verbindlich.
...
(6) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die Einwilligung in 
eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände 
wesentlich ändern, die für die Feststellung oder Festsetzung der 
Vergütung maßgebend waren. Rückzahlung einer bereits geleisteten 
Vergütung kann nicht verlangt werden. Die Absätze 1 bis 5 sind nicht 
anzuwenden.

Die Vergütungsrichtlinien aus § 11 ArbnErfG finden sich hier (k.A. ob 
das die aktuellste Fassung ist)
http://transpatent.com/gesetze/rlarberf.html

von Gastino G. (gastino)


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Nils schrieb:

> Meine Frage ist: Wenn ich den Arbeitgeber wechsel, habe ich AFAIR
> weiterhin einen Anspruch auf eine kleine Gewinnbeteiligung. Ist das so?

Ja.

> Evtl. ist noch relevant, dass das neue Unternehmen kein Konkurrent ist.
>
> Wir handeln Unternehmen das in der Praxis?

Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir meine Vergütungen nach dem Verlassen 
der Firma bezahlt und auch sonst musste ich Aufgaben von Schutzrechten 
entsprechend bestätigen. Im Prinzip ist da die Behandlung nicht 
großartig anders als wenn man da noch angestellt wäre.

Da das alles einige Jahre dauern kann, ist es sehr wichtig, den 
ehemaligen Arbeitgeber immer über Wohnort- und Kontowechsel zu 
informieren!

> Patente nicht weiterlaufen lassen kommt denk ich nicht in Frage, dafür
> sind sie zu wichtig. Außerdem müssten Sie die dann, glaube ich mir
> persönlich überlassen.

Ja, wenn sie die aufgeben wollen, dann musst Du das bestätigen oder 
kannst sie übernehmen (natürlich auch mit entsprechender Kostenübernahme 
Deinerseits).
Was für die Firma wichtig ist und was nicht, muss auch nicht immer für 
den Erfinder logisch sein. Du kannst die tollsten technischen Lösungen 
erfinden, das ist nicht selten deutlich weniger wert als ganz plumpe 
Anmeldungen, die nur eine Funktion oder deren Anwendung als solche 
beschreiben.

von Nils (Gast)


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Danke für die Antworten. Habe noch ne Frage:

Was wäre, wenn der AG die Beteiligung "vergisst", oder ein Patent 
aufgibt, ohne mich zu informieren?

Bleibt einem da nur klagen, oder...?

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