Gast
#2453326
Hallo! Ich habe bei meinem momentanen Arbeitgeber ein paar Diensterfindungen gemacht, die auch alle zum Patent angemeldet wurden, allerdings auch noch nicht offengelegt sind. Fast alle der Erfindungen sind in aktuelle Produkte eingeflossen. Meine Frage ist: Wenn ich den Arbeitgeber wechsel, habe ich AFAIR weiterhin einen Anspruch auf eine kleine Gewinnbeteiligung. Ist das so? Evtl. ist noch relevant, dass das neue Unternehmen kein Konkurrent ist. Wir handeln Unternehmen das in der Praxis? 1.) Prinzip "vergessen": Man bekommt nie etwas... 2.) Prinzip "voreilig": Man wird, wenn man geht, vorab ausbezahlt? 3.) Prinzip "Korrekt": Man bekommt tatsächlich irgendwann eine Gewinnbeteiligung 4.) ? Patente nicht weiterlaufen lassen kommt denk ich nicht in Frage, dafür sind sie zu wichtig. Außerdem müssten Sie die dann, glaube ich mir persönlich überlassen. Grüße, Nils