Hallo! Ich habe bei meinem momentanen Arbeitgeber ein paar Diensterfindungen gemacht, die auch alle zum Patent angemeldet wurden, allerdings auch noch nicht offengelegt sind. Fast alle der Erfindungen sind in aktuelle Produkte eingeflossen. Meine Frage ist: Wenn ich den Arbeitgeber wechsel, habe ich AFAIR weiterhin einen Anspruch auf eine kleine Gewinnbeteiligung. Ist das so? Evtl. ist noch relevant, dass das neue Unternehmen kein Konkurrent ist. Wir handeln Unternehmen das in der Praxis? 1.) Prinzip "vergessen": Man bekommt nie etwas... 2.) Prinzip "voreilig": Man wird, wenn man geht, vorab ausbezahlt? 3.) Prinzip "Korrekt": Man bekommt tatsächlich irgendwann eine Gewinnbeteiligung 4.) ? Patente nicht weiterlaufen lassen kommt denk ich nicht in Frage, dafür sind sie zu wichtig. Außerdem müssten Sie die dann, glaube ich mir persönlich überlassen. Grüße, Nils
Das Gesetz beantwortet eigentlich die Frage nach der Vergütung http://www.gesetze-im-internet.de/arbnerfg/BJNR007560957.html § 26 Auflösung des Arbeitsverhältnisses Die Rechte und Pflichten aus diesem Gesetz werden durch die Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht berührt. § 12 Feststellung oder Festsetzung der Vergütung (1) Die Art und Höhe der Vergütung soll in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer festgestellt werden. ... (3) Kommt eine Vereinbarung über die Vergütung in angemessener Frist nach Inanspruchnahme der Diensterfindung nicht zustande, so hat der Arbeitgeber die Vergütung durch eine begründete Erklärung in Textform an den Arbeitnehmer festzusetzen und entsprechend der Festsetzung zu zahlen. Die Vergütung ist spätestens bis zum Ablauf von drei Monaten nach Erteilung des Schutzrechts festzusetzen. (4) Der Arbeitnehmer kann der Festsetzung innerhalb von zwei Monaten durch Erklärung in Textform widersprechen, wenn er mit der Festsetzung nicht einverstanden ist. Widerspricht er nicht, so wird die Festsetzung für beide Teile verbindlich. ... (6) Arbeitgeber und Arbeitnehmer können voneinander die Einwilligung in eine andere Regelung der Vergütung verlangen, wenn sich Umstände wesentlich ändern, die für die Feststellung oder Festsetzung der Vergütung maßgebend waren. Rückzahlung einer bereits geleisteten Vergütung kann nicht verlangt werden. Die Absätze 1 bis 5 sind nicht anzuwenden. Die Vergütungsrichtlinien aus § 11 ArbnErfG finden sich hier (k.A. ob das die aktuellste Fassung ist) http://transpatent.com/gesetze/rlarberf.html
Nils schrieb: > Meine Frage ist: Wenn ich den Arbeitgeber wechsel, habe ich AFAIR > weiterhin einen Anspruch auf eine kleine Gewinnbeteiligung. Ist das so? Ja. > Evtl. ist noch relevant, dass das neue Unternehmen kein Konkurrent ist. > > Wir handeln Unternehmen das in der Praxis? Mein ehemaliger Arbeitgeber hat mir meine Vergütungen nach dem Verlassen der Firma bezahlt und auch sonst musste ich Aufgaben von Schutzrechten entsprechend bestätigen. Im Prinzip ist da die Behandlung nicht großartig anders als wenn man da noch angestellt wäre. Da das alles einige Jahre dauern kann, ist es sehr wichtig, den ehemaligen Arbeitgeber immer über Wohnort- und Kontowechsel zu informieren! > Patente nicht weiterlaufen lassen kommt denk ich nicht in Frage, dafür > sind sie zu wichtig. Außerdem müssten Sie die dann, glaube ich mir > persönlich überlassen. Ja, wenn sie die aufgeben wollen, dann musst Du das bestätigen oder kannst sie übernehmen (natürlich auch mit entsprechender Kostenübernahme Deinerseits). Was für die Firma wichtig ist und was nicht, muss auch nicht immer für den Erfinder logisch sein. Du kannst die tollsten technischen Lösungen erfinden, das ist nicht selten deutlich weniger wert als ganz plumpe Anmeldungen, die nur eine Funktion oder deren Anwendung als solche beschreiben.
Danke für die Antworten. Habe noch ne Frage: Was wäre, wenn der AG die Beteiligung "vergisst", oder ein Patent aufgibt, ohne mich zu informieren? Bleibt einem da nur klagen, oder...?
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.