Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Rechnungen / Belege wie lange aufbewahren?


von Fragesteller (Gast)


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Wie lange soll man die Belege / Rechnungen aufheben?

-  Bestellung-Rechnungen
-  Handy+Internet+Telefon-Rechnungen
-  Kontoauszüge
-  Praxisgebühr-Belege
-  Reparatur-Rechnungen
-  Überweisungsbelege
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von Dr G. Reed (Gast)


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Geschäftlich oder Privat ?

Geschäftlich hat man eine Mindest-Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren

von Michael S. (technicans)


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Bei Privat, wie folgt:

Fragesteller schrieb:
> -  Bestellung-Rechnungen
Zwei Jahre oder länger (Gewährleistung oder Garantie)
> -  Handy+Internet+Telefon-Rechnungen
gar nicht, solange die monatlichen Rechnungen stimmen,
da es Dienstleistungen sind.
> -  Kontoauszüge
Zwei Jahre oder länger, da die für Gewährleistungen als Beweismittel
zulässig sind.
> -  Praxisgebühr-Belege
Ein Jahr
> -  Reparatur-Rechnungen
Fünf Jahre oder länger (VOB)
> -  Überweisungsbelege
Sind nur brauchbar in Verbindung mit den Kontoauszügen.

Irrtum vorbehalten.

von Michael H. (mueckerich)


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In §14b Absatz 1 UstG und folgende, sind die Aufbewahrungsfristen 
geregelt. Für Personen die nicht Unternehmer sind z.B. 2 Jahre.

von Mark B. (markbrandis)


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Michael H. schrieb:
> Für Personen die nicht Unternehmer sind z.B. 2 Jahre.

"im Zusammenhang mit einem Grundstück", siehe § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1.

von Michael S. (technicans)


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Mark Brandis schrieb:
> "im Zusammenhang mit einem Grundstück", siehe § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1.

Was hat das mit der Aufbewahrungspflicht zu tun?

von Mark B. (markbrandis)


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Michael S. schrieb:
> Mark Brandis schrieb:
>> "im Zusammenhang mit einem Grundstück", siehe § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1.
>
> Was hat das mit der Aufbewahrungspflicht zu tun?

Die gilt eben für Privatpersonen nur in diesem Zusammenhang. §14b gilt 
im Wesentlichen für Unternehmer, abgesehen eben von dieser Ausnahme.

von Rudi Radlos (Gast)


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Fragesteller schrieb:
> Belege / Rechnungen aufheben?

1.Mindestens sooo lange, wie der Vertrag läuft.

2.Länger schadet auch nicht, falls man z.B. für einen Versicherungsfall, 
Rente usw. einen Nachweis braucht.

3.Bundesarchivgesetz ?

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