Gast
#2456689
Wie lange soll man die Belege / Rechnungen aufheben? - Bestellung-Rechnungen - Handy+Internet+Telefon-Rechnungen - Kontoauszüge - Praxisgebühr-Belege - Reparatur-Rechnungen - Überweisungsbelege . . .
|
Anzeige
|
Rechnungen / Belege wie lange aufbewahren?
Gast
#2456689
Wie lange soll man die Belege / Rechnungen aufheben? - Bestellung-Rechnungen - Handy+Internet+Telefon-Rechnungen - Kontoauszüge - Praxisgebühr-Belege - Reparatur-Rechnungen - Überweisungsbelege . . .
Gast
#2456692
Geschäftlich oder Privat ? Geschäftlich hat man eine Mindest-Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren Bei Privat, wie folgt: Fragesteller schrieb: > - Bestellung-Rechnungen Zwei Jahre oder länger (Gewährleistung oder Garantie) > - Handy+Internet+Telefon-Rechnungen gar nicht, solange die monatlichen Rechnungen stimmen, da es Dienstleistungen sind. > - Kontoauszüge Zwei Jahre oder länger, da die für Gewährleistungen als Beweismittel zulässig sind. > - Praxisgebühr-Belege Ein Jahr > - Reparatur-Rechnungen Fünf Jahre oder länger (VOB) > - Überweisungsbelege Sind nur brauchbar in Verbindung mit den Kontoauszügen. Irrtum vorbehalten. In §14b Absatz 1 UstG und folgende, sind die Aufbewahrungsfristen geregelt. Für Personen die nicht Unternehmer sind z.B. 2 Jahre. Michael H. schrieb: > Für Personen die nicht Unternehmer sind z.B. 2 Jahre. "im Zusammenhang mit einem Grundstück", siehe § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Mark Brandis schrieb: > "im Zusammenhang mit einem Grundstück", siehe § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. Was hat das mit der Aufbewahrungspflicht zu tun? Michael S. schrieb: > Mark Brandis schrieb: >> "im Zusammenhang mit einem Grundstück", siehe § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1. > > Was hat das mit der Aufbewahrungspflicht zu tun? Die gilt eben für Privatpersonen nur in diesem Zusammenhang. §14b gilt im Wesentlichen für Unternehmer, abgesehen eben von dieser Ausnahme.
Gast
#2458543
Fragesteller schrieb: > Belege / Rechnungen aufheben? 1.Mindestens sooo lange, wie der Vertrag läuft. 2.Länger schadet auch nicht, falls man z.B. für einen Versicherungsfall, Rente usw. einen Nachweis braucht. 3.Bundesarchivgesetz ? Antwort schreibenBitte melde dich an, um einen Beitrag zu schreiben. |
Anzeige
|