Rechnungen / Belege wie lange aufbewahren?

#2457568
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Bei Privat, wie folgt:

Fragesteller schrieb:
> -  Bestellung-Rechnungen
Zwei Jahre oder länger (Gewährleistung oder Garantie)
> -  Handy+Internet+Telefon-Rechnungen
gar nicht, solange die monatlichen Rechnungen stimmen,
da es Dienstleistungen sind.
> -  Kontoauszüge
Zwei Jahre oder länger, da die für Gewährleistungen als Beweismittel
zulässig sind.
> -  Praxisgebühr-Belege
Ein Jahr
> -  Reparatur-Rechnungen
Fünf Jahre oder länger (VOB)
> -  Überweisungsbelege
Sind nur brauchbar in Verbindung mit den Kontoauszügen.

Irrtum vorbehalten.

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