Forum: Markt [S] Hobbyraum in Dresden


von Rainer S. (rsonline)


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Kleiner Hobbyraum/Garage/Keller o.ä. Möglichkeit in Dresden für 
gelegentliche elektronische Arbeiten, z.B. Platinenfertigung gesucht.

Möglichst nähe Hauptbahnhof.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Vielleicht guckst du dich mal in den örtlichen Garagenkomplexen um?
Dürfte effektiver sein als die Suche im Internet.  Viel gibt's aber
in der Gegend wohl nicht, wenn ich mich recht entsinne.

Ich hatte eine Garage an der Zwickauer Straße, aber die war nach
unserem Umzug dann ziemlich schnell weitervermietet.  Aber da unten
gibt's zumindest einige davon.

von Marvin S. (Gast)


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von Stäps (Gast)


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Vermiete Hobbyraum ab sofort, ca. 33m² mit Teppichboden und Heizung
im Keller
in 01219 Dresden, Wilhelm- Busch- Straße 9a
- heller lichtdurchfluteter Raum
- mit zwei großen Fenstern
- wenig Heizkosten da gute Wärmedämmung

monatliche Miete 70€ inkl. Nebenkosten ohne Heizungskosten
Der Raum darf nicht gewerblich genutzt werden.

kontakt: mail.matthes175@kabelmail.de

von High Performer (Gast)


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>Der Raum darf nicht gewerblich genutzt werden.

Das kann AFAIK vom Vermieter nicht untersagt werden. Kommt natürlich 
darauf an, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Betreibe selbst ein 
Gewerbe. Musste den Vermieter lediglich informieren, dass ich ein 
Gewerbe in der gemieteten Wohnung betreibe. Der Vermieter muss da 
allerdings regelmäßig zustimmen.
Es gibt wohl allerdings auch ausgewiesene Wohngebiete. Wie's da 
rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

von weißnich (Gast)


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Er muss zustimmen darf aber nicht untersagen? Gehts noch??

von Lehrmann M. (ubimbo)


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Es kommt natürlich auf die genaue Art der Nutzung an. Grundsätzlich ist 
es zunächst verboten Mieträumlichkeiten gewerblich zu nutzen. Um sie 
dennoch gewerblich nutzen zu können muss der Vermieter zustimmen. Die 
Frage die sich stellt ist nur, ob der Vermieter nicht nicht zustimmen 
darf. Nicht zustimmen darf er nur, wenn er darfür seine Gründe hat 
(Belästigung anderer Anwohner durch das Gewerbe, Lärm, Geruch, ...). 
Muss man halt mal googeln und ein paar Urteile anschauen - muss man 
schauen, wie die Rechtsnorm zur Zeit liegt.

von Joerg F. (felge1966)


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Die gewerbliche Nutzung kann sehr wohl untersagt sein.

https://kundencenter.buhl.de/index.php?_m=knowledgebase&_a=viewarticle&kbarticleid=699&nav=0%2C86

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter gewerbliche Tätigkeiten ausüben 
darf, wenn

- Sie als Vermieter oder andere Mieter durch die Tätigkeit nicht in 
unzumutbarer Weise benachteiligt oder belästigt werden.
- das Mietobjekt weiter als Wohnraum erhalten und in seiner 
Beschaffenheit unverändert bleibt.
- keine erhöhte Gefahr der Beschädigung der Wohnung, des Hauses oder des 
Grundstücks entsteht.

Alle drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wenn der Mieter ohne 
ausdrückliche Zustimmung des Vermieters die Wohnung teilweise gewerblich 
nutzen will. Wird auch nur gegen einen der drei Punkte verstoßen, können 
Sie die gewerbliche Nutzung untersagen.

Gründe für eine Untersagung können beispielsweise sein:

- Geräusch- oder Geruchsbelästigung der anderen Mieter.
- Erhöhte Belästigung der anderen Mieter wegen häufiger Besuche, wenn 
diese auf die gewerbliche Tätigkeit zurückzuführen sind.
- Zusätzliche Belastung der anderen Mieter und der Mietsache durch 
ständiges Anliefern und Abholen von Material und Waren.
- Angestellte, die in der Wohnung für den Mieter tätig sind.
- Ein Teil (z. B. ein Zimmer) oder gar die gesamte Wohnung wird 
ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt.


.... und auch ein Keller oder Dachboden gehört zur Wohnung....

von citb (Gast)


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High Performer schrieb:
>>Der Raum darf nicht gewerblich genutzt werden.
>
> Das kann AFAIK vom Vermieter nicht untersagt werden. Kommt natürlich
> darauf an, wie die gewerbliche Tätigkeit aussieht. Betreibe selbst ein
> Gewerbe. Musste den Vermieter lediglich informieren, dass ich ein
> Gewerbe in der gemieteten Wohnung betreibe. Der Vermieter muss da
> allerdings regelmäßig zustimmen.
> Es gibt wohl allerdings auch ausgewiesene Wohngebiete. Wie's da
> rechtlich aussieht, weiß ich nicht.

Es sieht auf jeden Fall so aus, dass er den Raum nicht bekommt, wenn er 
dieser Klausel nicht zustimmt. (PUNKT)

citb

von vermieter (Gast)


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Stäps schrieb:
> Vermiete Hobbyraum ab sofort, ca. 33m² mit Teppichboden und Heizung
> im Keller
> in 01219 Dresden, Wilhelm- Busch- Straße 9a
> - heller lichtdurchfluteter Raum
> - mit zwei großen Fenstern
> - wenig Heizkosten da gute Wärmedämmung
>
> monatliche Miete 70€ inkl. Nebenkosten ohne Heizungskosten
> Der Raum darf nicht gewerblich genutzt werden.
>
> kontakt: mail.matthes175@kabelmail.de

Das ist ja wohl mal ein günstiges Angebot, wenn ich bedarf hätte, würde 
ich sofort zuschlagen!

Lustig ist aber schon wieder dieses Rumgeheule...

Da sucht jemand einen Hobbyraum!

Achja:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewerbe


Viele Grüße

von Vlad T. (vlad_tepesch)


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vermieter schrieb:
> Das ist ja wohl mal ein günstiges Angebot, wenn ich bedarf hätte, würde
> ich sofort zuschlagen!

problem könnte hier die Toilette oder fließendes Wasser sein.

von vermieter (Gast)


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Vlad Tepesch schrieb:
> problem könnte hier die Toilette oder fließendes Wasser sein.

Das ist mal ein sinnvoller Beitrag zu diesem Thema!

Die Garagen von meinen Schrauberkollegen haben aber auch alle weder eine 
Toilette noch fließend Wasser...

Wasser wird da üblicherweise in 24 fläschrigen Kästen angeschleppt und 
naja der Rest sollte sich ein Jeder denken können ;)

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