Hallo zusammen. Ich habe mal eine vielleicht etwas eigenartig erscheinende Frage. Gibt es in Deutschland ein Gesetz, dass die Bundeswehr in Extremfällen (Naziregime o.ä) die Regierung "Legal" stürzen darf?
Carolin .. schrieb: > die Bundeswehr Wieso die Bundeswehr? Wenn schon, dann Bundestag und Bundesrat. Aber auch davon ist mir nichts bekannt. ...
Carolin .. schrieb: > Gibt es in Deutschland ein Gesetz, dass die Bundeswehr in Extremfällen > (Naziregime o.ä) die Regierung "Legal" stürzen darf? Nein, aber es gibt ein Gesetz, das Hochverrat - nichts anderes ist ein Militärputsch - verbietet und unter Strafe stellt. http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat Hannes Lux schrieb: > Aber auch davon ist mir nichts bekannt. Das nennt sich konstruktives Mißtrauensvotum und kann vom Bundestag beschlossen werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Konstruktives_Mi%C3%9Ftrauensvotum
Das Recht dazu hat nicht die Bundeswehr speziell (das fehlte noch ...), sondern jeder. Allerdings legitimiert das nicht den Widerstand gegen jede als falsch empfundenen Entscheidung einer Regierung (auch wenn manch schräge Vögel heute schon den Faschismus marschieren sehen), das betrifft wirklich nur den Extremfall. Artikel 20 Grundgesetz (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
Es gäbe wahrscheinlich eine Schlagzeilein der WILD-Zeitung: "Regierung gestürzt-Kein Beinbruch!" ;-) MfG Paul
Naja wer die Regierung stürzt und danach an der Macht ist wird wohl nach dem Sturz zunächst eine Militärregierung stellen und darüber seine eigenen Regeln durchsetzten und sich kaum selbst verurteilen.
Vorausgesetzt er kommt aus dem Militär und hat dessen überwiegende Unterstützung. Das ist keineswegs selbstverständlich.
Die Frage ist wirklich sehr seltsam. Wieso sollte die demokratisch nicht als Macht legitimierte Bundeswehr das "dürfen" sollen? Das darf doch in einer Demokratie logischerweise nur das Volk bzw. deren Vertreter. Hannes Lux schrieb: > Wieso die Bundeswehr? > > Wenn schon, dann Bundestag und Bundesrat. Aber auch davon ist mir nichts > bekannt. Bundestag schon. Das Verfahren nennt sich "konstruktives Misstrauensvotum" und findet sich im Grundgesetz.
A. K. schrieb: > Vorausgesetzt er kommt aus dem Militär und hat dessen überwiegende > Unterstützung. Das ist keineswegs selbstverständlich. Naja oder seine Privatarmee. Die Unterstützung der Bevölkerung und gewisser Gruppierungen darin sind auch sehr wichtig nach der Übernahme. Siehe aktuelle und ehemale Kriegsgebiete der USA.
Auch dort kannst du dich nicht halten wenn die Bevölkerung damit nicht einverstanden ist. Widerstand muss nicht immer mit Waffengewalt erfolgen. Auf Dauer klappt das dann auch nur in wenigen Fällen, siehe DDR wenn du schon Deutschland willst. Gibt nurnoch wenige Länder in denen das Prinziep bis heute klappt.
Der Mahatma Gandhi ist lesenswert. Auf Wikipedia beispielsweise, hatten wir ja kürzlich noch. Die anderen Dinge heißen Putsch. In wie weit das als kriminell gewertet wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
Arsch Gwaf schrieb: > Auch dort kannst du dich nicht halten wenn die Bevölkerung damit nicht > einverstanden ist. Missverständnis, derart zynisch war das garnicht gemeint. ;-) Wo siehst du in Deutschland das Potential für eine Privatarmee?
Wilhelm Ferkes schrieb: > Die anderen Dinge heißen Putsch. In wie weit das als kriminell gewertet > wird, entzieht sich meiner Kenntnis. Wurde bereits genannt: Hochverrat, §81-83 StGB.
Die rechtliche Einstufung bleibt davon unberührt. Einzig die Durchsetzung dieses Rechts dürfte dann zu wünschen übrig lassen.
Noe, der Herrscher schreibt das Recht als gesetzgebende Kraft. Somit sind auch z.B. Angriffskriege wie die letzten 10 Jahre Afghanistan rechtlich legitimiert. Oder gerade aktuell die Bundesweite Verelendung ganzer Bevölkerungsgruppen zugunsten der Finanzwirtschaft. Alles rechtens. Die Naziurteile auch. Darum werden bis heute hin und wieder längst Verstorbene rehabilitiert und dies auch nur auf Drängen von Aktivisten. Das ist aber mehr eine nette, symbolische Geste die keinerlei Konsequenzen nach sich zieht. Die Mauerschützenprozesse sind auch ein schönes Beispiel für Rechtsbiegung um 180Grad. Es gab für die Soldaten einen klaren Auftrag mit Schiessbefehl und persönlichen Konsequenzen bei Mißachtung. Nach der Wende wurde plötzlich dem Gefreiten ein Prozess nach ganz anderen rechtlichen Maßstäben gemacht. In diesem Rechtssinn, sollte sich jeder deutsche Soldat davor hüten sein Gewehr zu benutzen. Er wird sich irgendwann dafür bestimmt verantworten dürfen. Heute Soldat, morgen Totschläger. Heute Kanzler, morgen Hochverräter. Die rechtliche Einstufung erfolgt immer aus dem Blickwinkel des aktuellen Usupartoren.
Florian *.* schrieb: > Oder gerade aktuell die Bundesweite Verelendung ganzer > Bevölkerungsgruppen zugunsten der Finanzwirtschaft. > Alles rechtens. Offensichtlich hatte ich dich missverstanden, denn ich dachte es ginge hier um rechtliche Fragen, nicht um Polemik.
Florian *.* schrieb: > Hochverrat nur, wenn nicht erfolgreich. Das Widerstandsrecht gilt nur, wenn der Umsturz erfolgreich war - oder glaubt ernsthaft jemand, daß diejenigen, die an der Macht sind, öffentlich bescheinigen, daß sie ein Unrechtsregime ausüben? > Somit sind auch z.B. Angriffskriege wie die letzten 10 Jahre Afghanistan > rechtlich legitimiert. Die sind doch nur durch plumpe Rechtsbeugung "legitimiert" - aber die Problematik ist natürlich ähnlich, wobei der Entscheidungsspielraum, ob ein Krieg ein Angriffs-, oder ein Verteidigungskrieg ist, deutlich geringer ist, als im Fall des Widerstandsrechtes. Aber die Tatsache, daß sie noch nichtmal davor zurückschrecken, einen Angriffskrieg als GG-Konform zu erklären, verheißt für den Wert des Widerstandsrechtes nichts gutes...
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