Sturz der Regierung

#2462800
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Carolin .. schrieb:
> Gibt es in Deutschland ein Gesetz, dass die Bundeswehr in Extremfällen
> (Naziregime o.ä) die Regierung "Legal" stürzen darf?

Nein, aber es gibt ein Gesetz, das Hochverrat - nichts anderes ist ein 
Militärputsch - verbietet und unter Strafe stellt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat

Hannes Lux schrieb:
> Aber auch davon ist mir nichts bekannt.

Das nennt sich konstruktives Mißtrauensvotum und kann vom Bundestag 
beschlossen werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Konstruktives_Mi%C3%9Ftrauensvotum
#2462824
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Das Recht dazu hat nicht die Bundeswehr speziell (das fehlte noch ...), 
sondern jeder. Allerdings legitimiert das nicht den Widerstand gegen 
jede als falsch empfundenen Entscheidung einer Regierung (auch wenn 
manch schräge Vögel heute schon den Faschismus marschieren sehen), das 
betrifft wirklich nur den Extremfall.

Artikel 20 Grundgesetz

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer 
Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen 
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der 
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die 
vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht 
gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben 
alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht 
möglich ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht
#2467297
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Die Frage ist wirklich sehr seltsam. Wieso sollte die demokratisch nicht 
als Macht legitimierte Bundeswehr das "dürfen" sollen? Das darf doch in 
einer Demokratie logischerweise nur das Volk bzw. deren Vertreter.

Hannes Lux schrieb:
> Wieso die Bundeswehr?
>
> Wenn schon, dann Bundestag und Bundesrat. Aber auch davon ist mir nichts
> bekannt.

Bundestag schon. Das Verfahren nennt sich "konstruktives 
Misstrauensvotum" und findet sich im Grundgesetz.
#2468320
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Auch dort kannst du dich nicht halten wenn die Bevölkerung damit nicht 
einverstanden ist. Widerstand muss nicht immer mit Waffengewalt 
erfolgen.
Auf Dauer klappt das dann auch nur in wenigen Fällen, siehe DDR wenn du 
schon Deutschland willst. Gibt nurnoch wenige Länder in denen das 
Prinziep bis heute klappt.
Gast #2468368
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Der Mahatma Gandhi ist lesenswert. Auf Wikipedia beispielsweise, hatten 
wir ja kürzlich noch.

Die anderen Dinge heißen Putsch. In wie weit das als kriminell gewertet 
wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
#2468780
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Noe, der Herrscher schreibt das Recht als gesetzgebende Kraft.
Somit sind auch z.B. Angriffskriege wie die letzten 10 Jahre Afghanistan 
rechtlich legitimiert.
Oder gerade aktuell die Bundesweite Verelendung ganzer 
Bevölkerungsgruppen zugunsten der Finanzwirtschaft.
Alles rechtens.
Die Naziurteile auch. Darum werden bis heute hin und wieder längst 
Verstorbene rehabilitiert und dies auch nur auf Drängen von Aktivisten. 
Das ist aber mehr eine nette, symbolische Geste die keinerlei 
Konsequenzen nach sich zieht.

Die Mauerschützenprozesse sind auch ein schönes Beispiel für 
Rechtsbiegung um 180Grad.
Es gab für die Soldaten einen klaren Auftrag mit Schiessbefehl und 
persönlichen Konsequenzen bei Mißachtung. Nach der Wende wurde plötzlich 
dem Gefreiten ein Prozess nach ganz anderen rechtlichen Maßstäben 
gemacht.
In diesem Rechtssinn, sollte sich jeder deutsche Soldat davor hüten sein 
Gewehr zu benutzen. Er wird sich irgendwann dafür bestimmt verantworten 
dürfen. Heute Soldat, morgen Totschläger.

Heute Kanzler, morgen Hochverräter.

Die rechtliche Einstufung erfolgt immer aus dem Blickwinkel des 
aktuellen Usupartoren.
#2469116
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Florian *.* schrieb:
> Hochverrat nur, wenn nicht erfolgreich.

Das Widerstandsrecht gilt nur, wenn der Umsturz erfolgreich war - oder 
glaubt ernsthaft jemand, daß diejenigen, die an der Macht sind, 
öffentlich bescheinigen, daß sie ein Unrechtsregime ausüben?

> Somit sind auch z.B. Angriffskriege wie die letzten 10 Jahre Afghanistan
> rechtlich legitimiert.

Die sind doch nur durch plumpe Rechtsbeugung "legitimiert" - aber die 
Problematik ist natürlich ähnlich, wobei der Entscheidungsspielraum, ob 
ein Krieg ein Angriffs-, oder ein Verteidigungskrieg ist, deutlich 
geringer ist, als im Fall des Widerstandsrechtes.

Aber die Tatsache, daß sie noch nichtmal davor zurückschrecken, einen 
Angriffskrieg als GG-Konform zu erklären, verheißt für den Wert des 
Widerstandsrechtes nichts gutes...

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