Hallo, ich habe kürzlich in einer Firma angefangen, in der wohl häufig schon genehmigter Urlaub verweigert wird, wenn Projekte sonst nicht fertig werden. Bitte keine Diskussionen deswegen, mir wäre es anders auch lieber. Für diejenigen, die sowas aus Ihrer Firma kennen: Was passiert, wenn Ihr schon einen teuern Urlaub gebucht und bezahlt habt, und das Geld nicht komplett wieder zurückkriegt? Kommt eure Firma in diesem Fall für die Reise-Rücktrittskosten auf? Oder heißt es dann "Zahls selbst oder such Dir eine neue Stelle"? Danke, Fabian
Der Urlaub wird normalerweise beantragt und dann vom Chef genehmigt (schriftlich). Sollte der Chef diesen genehmigten Urlaub zurücknehmen, so trägt er auch die Stornokosten (theoretisch, einklagbar). Was heisst kürzlich? Probezeit und Urlaub ist so eine Sache.
Fabian Richter schrieb: > Danke, Fabian Wieso, schick halt mal ne Mail an die Persa, und lass dir mal von denen zu deinem Problem eine Stellungnahme zukommen. Ist ja ned was unanständiges, wo du Auskunft haben willst.
Musst du wissen: Bist du ein Genie und du immer schön fleissig gearbeitet hast ohne rumzutrödeln oder private Sachen zu machen, so liegt es daran, das die Firma das Projekt falsch eingeschätzt hat. ==> du hast Urlaub verdient, einfach gehen, iss nicht deine Schuld, die Firma findet nicht so schnell nen Neuen. Hast du rumgetrödelt, zu viel mit Facebook etc beschäftigt oder bist ne pfeife, die nicht vorwärts kommt, so liegt es an dir und du musst es fertigmachen, auch wenn es dich den Urlaub kostet, sonst du auf Strasse und ein anderer hat deinen Job.
Probezeit ist schon vorbei, ich bin aber trotzdem noch recht neu dort. Klar, theoretisch könnte man die Reiserücktrittskosten einklagen. Mich würde aber interessieren, wie sowas in der Praxis funktioniert. Ich schätze daß Firmen, die Urlaube verweigern müssen, oft finanziell nicht so gut dastehen.
Unbekannter schrieb: > Hast du rumgetrödelt, zu viel mit Facebook etc beschäftigt oder bist ne > pfeife, die nicht vorwärts kommt, so liegt es an dir und du musst es > fertigmachen, auch wenn es dich den Urlaub kostet, sonst du auf Strasse > und ein anderer hat deinen Job. Nehmen wir mal an, daß ich nicht nicht an der Verspätung schuld bin ;-)
Wenn Urlaub genehmigt ist, meistens schriftlich, muss ja meistens auch schriftlich beantragt werden, dann trägt Unternehmen die Unkosten. Sprich Arbeiter ist Familienoberhaupt und hat für die ganze Familie gebucht, auch ohne Rücktrittsversicherung, dann muß der Arbeitgeber für alle zahlen. Fährt aber der Arbeitnehmer mit Freundin in Urlaub, dann gelten die Unkosten nur für ihn selbst, nicht aber für die Freundin. Es stimmt aber auch, daß es dem Arbeitnehmer mitgeteilt werden muss, damit dieser dann eine Kosten/Nutzenabschätzung machen kann und den Arbeiter trotzdem in den Urlaub schiken kann. Ansonsten kann dieser eventuell argumentieren, wenn dies mitgeteilt worden wäre, dann hätte Herr Y die Arbeit des Herrn X machen können, auch wenn er nur zweite Wahl gewesen wäre. Somit würde der Arbeitnehmer auf den finanziellen Verlust sitzen bleiben.
Hast du erst gebucht, und dann den Urlaub beantragt, oder war der Urlaub schon genehmigt (schriftlich) und dann erst hast du die Reise gebucht?
Unbekannter schrieb: > ==> du hast Urlaub verdient, einfach gehen, iss nicht deine Schuld, die > > Firma findet nicht so schnell nen Neuen. Blödsinn, PL wird schauen in so einen Fall die Schuld auf "Arbeitsverweigerung" des Projekting. abzuzwälzen. Abhauen ist einfach die "hohlste" Idee, die mir je einer weismachen wollte!
Fabian Richter schrieb: > ich habe kürzlich in einer Firma angefangen, in der wohl häufig schon > genehmigter Urlaub verweigert wird, wenn Projekte sonst nicht fertig > werden. Bitte keine Diskussionen deswegen, mir wäre es anders auch > lieber. Keine Diskussion, sondern nur ein Tipp: Das ist eine Schrottbude und nach zwei bis drei Jahren würde ich mir an Deiner Stelle eine neue Firma suchen - also jetzt schon Kontakte knüpfen, wenn möglich.
Fr Ne schrieb: > Hast du erst gebucht, und dann den Urlaub beantragt, oder war der Urlaub > schon genehmigt (schriftlich) und dann erst hast du die Reise gebucht? Das ist nicht mir passiert, sondern einem Kollegen. Ich überlege nur, was ich mache, wenn mal mein Urlaub gestrichen wird. Ich würde Urlaub natürlich nicht buchen, bevor er genehmigt ist.
Gastino G. schrieb: > nach zwei bis drei Jahren würde ich mir an Deiner Stelle eine neue Firma > suchen - Warum erst nach zwei bis drei Jahren? Nur interessehalber...
Fabian Richter schrieb: > Ich würde Urlaub natürlich nicht buchen, bevor er genehmigt ist. Wie machst du das praktisch? Ich habe nicht erst eine Firma erlebt, wo der geplante Urlaub zwar zum Jahresende in einen Kalender, Excel-Tabelle, etc eingetragen wird um sich mit den Kollegen untereinander abzustimmen. Doch so richtig beantragt und damit genehmigt wird erst ein paar Wochen vorher. Da bleibt außer Last-Minute nicht mehr viel zum buchen übrig, insbesondere wenn du in den Schulferien fahren musst.
Fabian Richter schrieb: > Ich würde Urlaub natürlich nicht buchen, bevor er genehmigt ist. Hängt wohl von verfügbaren Reiseangeboten ab, oder? Manchmal muss man schon ein Jahr vorher planen (können). Kann im Einzelfall ziemlich knifflig werden. Aber so leicht kann ein Arbeitgeber sich seiner Verpflichtung nicht entziehen, vor allem wenn ein Partner oder sogar Kinder dabei eine Rolle spielen(Stichwort:Schulferien). Der Chef ist verpflichtet sozial darauf Rücksicht zu nehmen und wenigsten 3 Wochen am Stück Urlaub zuzusichern und zu genehmigen. Betriebliche Bedürfnisse haben da keine Priorität, solange die Firma nicht in der Existenz gefährdet ist. Das muss der Chef beweisen und nicht mal so in den Raum blasen.
Jens schrieb: > Wie machst du das praktisch? Hab zu wenig Erfahrung damit, sorry. Wahrscheinlich muss man so weit wie möglich im Voraus planen
Michael S. schrieb: > Der Chef ist > verpflichtet sozial darauf Rücksicht zu nehmen und wenigsten > 3 Wochen am Stück Urlaub zuzusichern und zu genehmigen. > Betriebliche Bedürfnisse haben da keine Priorität, solange > die Firma nicht in der Existenz gefährdet ist. > Das muss der Chef beweisen und nicht mal so in den Raum blasen. Päh, sag das mal im realen Leben "EINMAL" deinen CHEF!!!!
Micha , in jeder Firma ist die Arbeit ein Geben und Nehmen, erst wenn sich das nicht mehr die Waage hält, macht man es nach deiner Vorstellung, die ja auch im BUG (BundesUrlaubsGesetz) verankert ist. Dann sollte man sich aber auch umgehend um eine neue und bessere Stelle kümmern, und da liegt des Hase im Pfeffer.
Unbekannter schrieb: > Hast du rumgetrödelt, zu viel mit Facebook etc beschäftigt oder bist ne > pfeife, die nicht vorwärts kommt, so liegt es an dir und du musst es > fertigmachen, auch wenn es dich den Urlaub kostet, sonst du auf Strasse > und ein anderer hat deinen Job. Eben nicht. Einmal genehmigten Urlaub kann der Arbeitgeber nicht mehr einfach so widerrufen werden, dazu gibt es massenhaft Urteile. Es gibt da nur sehr wenige Ausnahmen, da muss schon die Hütte abbrennen oder absaufen. Eine Wirtschaftliches- oder Terminproblem ist ganz allein Unternehmerrisiko und nicht vom AN zu tragen. Was mich an der ganzen Angelegenheit aufregt, ist immer das kriechen vor den Chefs. Solange es jemanden gibt der sich das gefallen läßt, solange wird es immer Chefs geben die sich nicht an Recht und Gesetz halten und nach Gutsherrenart machen was sie wollen. Die 35 Std.-Woche, 30 Tage Urlaub, usw. gibt es nicht weil immer jeder "Ja" gesagt hat, sondern weil sich Menschen (die vorigen Generationen) für ihre Rechte und bessere Bedingungen eingesetzt haben. Jede Firma mit einem Betriebsrat hatte einen Mitarbeiter der sich dafür eingesetzt hat, der AG installiert niemals freiwillig einen BR. Ohne diese Menschen wäre jetzt vieles nicht möglich, aber heute überwiegt ja immer die selbst in den USA bekannte "German Angst" und keiner möcht sich mehr für etwas einsetzen, es könnte ja mal unangenehm sein. Fangt wieder an für eure Rechte zu kämpfen oder erduldet es ohne zu jammern. Wenn ihr wirklich so wichtig seid, dass ihr den Urlaub nicht nehmen könnt, dann könnt ihr ja auch Euer Recht einfordern. Franz schrieb: > Micha , in jeder Firma ist die Arbeit ein Geben und Nehmen, erst wenn > sich das nicht mehr die Waage hält, macht man es nach deiner > Vorstellung, die ja auch im BUG (BundesUrlaubsGesetz) verankert ist. Und die Ausgewogenheit bestimmt der Arbeitgeber? Bis dahin brauchen wir ein Gesetz also nicht zu beachten, was ist den das für eine "interessante" Rechtsauffassung.
>Wie machst du das praktisch? Ich habe nicht erst eine Firma erlebt, wo >der geplante Urlaub zwar zum Jahresende in einen Kalender, >Excel-Tabelle, etc eingetragen wird um sich mit den Kollegen >untereinander abzustimmen. Doch so richtig beantragt und damit genehmigt >wird erst ein paar Wochen vorher. Da bleibt außer Last-Minute nicht mehr >viel zum buchen übrig, insbesondere wenn du in den Schulferien fahren >musst. Diese Exceltabelle ist was Unverbindliches. Da schreib ich immer am Jahresanfang den Urlaub rein, wie ich vermutlich will. Wenn ich jetzt real was buchen möchte, hole ich ein Angebot im Reisebüre, und vor der verbindlichen Buchung nehme ich einen (bei uns heissen die) roten Schein (Urlaubsschein) und trage den Urlaub (zB eine Woche von/bis) da ein und lasse den vom Vorgesetzten unterschreiben. Sobald die Unterschrift da ist, gilt der als genehmigt und ich sage dem Reisebüro buchen. So habe ich zB schon im Juni und Nov2012 je eine Woche genehmigt bekommen ;-)
Reiseverkehrsfachfrau schrieb: > man Reiserücktrittsversicherung Fragt sich nur ob die im Kleingedruckten auch den Fall, "Herr Meier, das mit dem Urlaub ab Montag wird nix, wir brauche sie hier!" auch abdeckt!
Reiseverkehrsfachfrau schrieb: > Reiserücktrittsversicherung Urlaub streichen ist im Allgemeinen nicht durch die Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Es führt kein Weg daran vorbei sich vom Arbeitgeber den Schaden ersetzen zu lassen.
Gastino G. schrieb: > Das ist eine Schrottbude Das ist doch mal ein wahres Wort. Wenn du als 21. Mitarbeiter in so ne Bude kommst, wo es die anderen 20 Mitarbeiter schon 20 Jahre so mit machen, da stehen die Karten schlecht. Rate mal, wer bei Aufmucken da als erstes auf der Abschußrampe sitzt?
Also bei uns in der Firma (großer Elektrokonzern) gibt es entweder Urlaubssperre wenn es eng wird bei Projekten oder wen es wirklich hart auf hart kommt wird der MA auch mal auf Firmenkosten aus dem Urlaub zurückgeholt. Wie gesagt auf Firmenkosten. Dazu muss San der Chef, BR und die Personalabteilung zustimmen. Dann muss aber Rom schon lichterloh brennen, den meist gibt es einen Ersatzspieler, der den entsprechenden MA vertreten kann.
>Wie das eine Firma mit wenig Mitarbeitern auf Dauer oder bei häufigerer >Wiederholung verkraften soll ist mir ein Rätsel. ;-) Ein ehemaliger Arbeitskollege hat (zu Recht) folgende Meinung: Es gibt Arbeitskollegen, wo, wenn man diese 365Tage im Jahr in Urlaub schickt, der Schaden nur so groß ist, wie deren Gehalt.
Für kleinere Angelegenheiten gibt es doch Diensthandies! Jedenfalls hat dies mein Chef damals im Personalgespräch zu mir gemeint, als die Geräte eingeführt werden sollten, dass zwar offiziell keine private Nutzung erlaubt sei, aber solange es sich in Grenzen halte. Das war die Antwort darauf, wann man erreichbar sein soll und wie unpraktisch es doch sei, mit zwei Telefonen rumzulaufen. "Wenn man das Diensthandy nach 18:30 Uhr abschalte, würde es doch überhaupt keinen Sinn machen!" Ich: "erreichbar bin ich doch über mein Privathandy" Chef: "auch im Urlaub? Da wäre für Sie das Diensthandy günstiger...." Naja, egal. Jedenfalls bin ich für wichtige Dinge auch im Urlaub erreichbar. Schaue, wenn ich Internetzugang habe, auch mal nach den Mail. Beantworten tue ich sie aber in der Regel nicht. Nur im Notfall oder wenn es nette Nachrichten von netten Kollegen sind.
Wilhelm Ferkes schrieb: > Gastino G. schrieb: > >> Das ist eine Schrottbude > > Das ist doch mal ein wahres Wort. > > Wenn du als 21. Mitarbeiter in so ne Bude kommst, wo es die anderen 20 > Mitarbeiter schon 20 Jahre so mit machen, da stehen die Karten schlecht. > Rate mal, wer bei Aufmucken da als erstes auf der Abschußrampe sitzt? Mit so einer Sichtweise kommt man nicht weit.....
schrieb im Beitrag #2466870: > in der wohl häufig schon genehmigter Urlaub > verweigert wird, Ein ordenlicher Chef kann den Auftragseingang überblicken und regulieren. Es riecht nach schlechter Personalplanung wenn REGELMÄßIG solche Katastrophen eintreten. Da hilft nur rechtzeitige Ankündignung der Buchung und die persönliche Nachfrage beim Chef (mit Zeugen) wer dann die Stornierungskosten für die Familie trägt (falls kein Vertreter vorhanden ist). Evtl. merkt er dann wie ernst Deine Frage ist. Bundesurlaubsgesetz usw. ist schön. Aber wenn die Firma durch Managementfehler pleite ist, nützt das Dir auch nicht mehr. Daher oben der Hinweis auf neue Firma ...
voodoofrei schrieb: > Mit so einer Sichtweise kommt man nicht weit..... Ach, wer redet denn von Sichtweise? Eher Beobachtungen, ich bin ja mit meinen paar Jährchen schon ein wenig in der Gegend herum gekommen. ;-) Wer natürlich das ganze Leben in einer einzigen Firma fest hängt, die auch noch eine Schrottfirma ist, und es nicht merkt, der meint eben oft, es sei alles in bester Ordnung, es müsse so sein.
Rudi Radlos schrieb: > Ein ordenlicher Chef kann den Auftragseingang überblicken und > > regulieren. Warum soll der sich um die MA kümmern? Die sind für die Arbeit da und dass der Laden läuft! Der hat andere Prioritäten: - Posten halten, also rundum absichern! - Positionsverbesserung ist das A und O! - Konkurrenten systematisch schädigen und blamieren! - MA sind Mittel, mehr nicht! - Sammeln von Verbündeten in der Firma! "Mir san de Mehrren, mir san de Schwerreren"
Wilhelm Ferkes schrieb: > voodoofrei schrieb: > >> Mit so einer Sichtweise kommt man nicht weit..... > > Ach, wer redet denn von Sichtweise? Eher Beobachtungen, ich bin ja mit > meinen paar Jährchen schon ein wenig in der Gegend herum gekommen. ;-) > > Wer natürlich das ganze Leben in einer einzigen Firma fest hängt, die > auch noch eine Schrottfirma ist, und es nicht merkt, der meint eben oft, > es sei alles in bester Ordnung, es müsse so sein. Mit schlechten Karten muss man auch spielen können, nicht nur mit guten! Und wenn mir mein AG den Urlaub streichen würde, ohne das entsprechend auszugleichen, würde ich mir einen neuen suchen. (Wobei ich bei meinem AG nicht mal glaube, dass er versuchen würde mir meinen Urlaub zu streichen). Um auf die Karten zurückzukommen: Wenn die einfachsten Regeln nicht eingehalten werden, braucht man nicht weiter spielen!
voodoofrei schrieb: > Wenn die einfachsten Regeln nicht > eingehalten werden, braucht man nicht weiter spielen! Und dann soll mal wieder die Allgemeinheit herhalten? Einer von vier neuen Arbeitslosen geht direkt zu Hartz IV. Vielen Dank auch.
rudi schrieb: > voodoofrei schrieb: >> Wenn die einfachsten Regeln nicht >> eingehalten werden, braucht man nicht weiter spielen! > Und dann soll mal wieder die Allgemeinheit herhalten? Einer von vier > neuen Arbeitslosen geht direkt zu Hartz IV. Vielen Dank auch. In dem Fall wird höchstens geistiges H4 fällig! Man sucht sich einen anderen AG oder macht es selbst!
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