Wir hatten einen Handwerker, der vor unserer Haustür Abdichtungsarbeiten erledigt hat. Die Abdichtung ist soweit ok, die Rechnung war wie Voranschlag knapp 1200 Euro. So weit so gut. Leider ist seit den Arbeiten ein ziemlich dicker und tiefer Kratzer in unserer neuen Alu-Haustür. Den kann man auch nich auspolieren oder ähnliches. Direkt gesehen, wie dem Mitarbeiter der Firma das Mißgeschick passiert ist, habe ich natürlich nicht, doch ich bin mir sicher, dass der Kratzer vorher nicht war. Auf eine Email 2 Tage nach den Arbeiten hat die Fa. nicht reagiert, jetzt rief die Buchhaltung an, wo die Bezahlung denn bliebe. Beim Rückruf war ein ziemlich unwirscher Firmenchef am anderen Ende. Eine Email hätte er nicht bekommen, dass es so nicht gehe etc. etc. Erst auf meine Hinweise, dass wirklich umgehend den Schaden gemeldet habe kam das Gespräch wieder in eher normale Bahnen. Wir sind so verblieben, dass ich ihm die Email mit Bildern nochmal schicke, was ich getan habe. Was ist nun anzuraten? 1. Gar nix zahlen? 2. Alles zahlen und "nie wieder" auf die Rechnung schreiben und die Sache vergessen? 3. 200 - 300 Euro von der Rechnung abziehen und so guten Willen zeigen, dass man die Sache vom Tisch haben möchte? 4. Langwieriges Hin- und Her durchfechten und sich auf ne andere Lösung einigen.
Fragen, wie er sich das vorstellt und ihm übern Daumen gepeilt sagen, um welche Schadenssumme es sich handeln würde.
Immer eine Frist setzen und DANN handeln, wenn eine Reaktion ausbleibt. Den Schaden irgendwie (z.B. durch Gutachter) beziffern und geltend machen, gegebenenfalls von der Rechnung abziehen und gut. Der hat doch sicher eine Betriebshaftpflicht. Es ist wichtig ihm Gelegenheiten zur Regulierung, Inaugenscheinnahme usw. einzuräumen.
email ist Quark.
Sowas schickt man (nachweislich z.B. via Einschreiben) auf dem Postwege
mit Fristsetung zur Schadensregulierung.
Die Bezahlung der ursprünglich beauftragten Arbeit, bzw. die Regulierung
des Schadens an sich sind 2 veschiedene Vorgänge. Da kann man erst rein
rechtlich nix gegeneinander aufrechnen.
Du hast Leistungen bestellt und die wurden geliefert und korrekt
ausgeführt. Daher bist du erst mal in der Pflicht die Leistung in
vereinbarter Frist zu bezahlen.
Andererseits hat der Handwerker einen Schaden verursacht
("zufälligerweise" just während der Ausführung seiner Arbeiten). Die muß
er wiederum in vereinbarter Frist an dich bezahlen (Behebung des
Schadens)
vermutlich ist der Schaden höher als der Ertrag der beauftragten
Leistung? Da bekämst du eh noch was raus, um die Tür komplett zu
ersetzen.
> Direkt gesehen, wie dem Mitarbeiter der Firma das Mißgeschick passiert
> ist, habe ich natürlich nicht
Naja, das wäre auch ein Zufall, daß du da genau in diesem Moment aus dem
Fenster rausgeguckt hättest. ABer es gibt doch sicherlich genügend
Zeugen, welche den Zustand der Tür bezeugen können. Ein "ziemlich tiefer
Kratzer" ist vermutlich nicht unsichtbar, und fällt sofort auf?
Lass deine Zeugen (solange sie das noch im Bewustsein haben) schriftlich
bestätigen, daß sie die Tür im unverkratzten Zustand kennen, und bei
ihrem Besuch bei dir am xxx eine verkratzte Tür gesehen haben. Bis das
zu einer möglichen Verhandlung kommt, dauert es ein paar Monate, und bis
dahin ist das alles nur noch unscharf im Gedaächnis. Was schreibt, das
bleibt jedoch.
Wegstaben Verbuchsler schrieb: > Lass deine Zeugen (solange sie das noch im Bewustsein haben) Es gibt auch keine Zeugen. Die Tür war zum Zeitpunkt der Arbeiten recht staubig (da in der Nähe mit der Schleifmaschine gearbeitet wurde). Der Kratzer ist mir erst aufgefallen, als schon alles vorbei war. Insofern KÖNNTE es auch der Briefträger gewesen sein, der am Sonntag das Blättle in den Briefkasten neben der Tür gesteckt hat. Wenn ich jetzt alles bezahle werd ich mein Lebtag dem Schaden an der Tür hinterherlaufen. Ich müsste Anwälte zahlen, die Firma verklagen etc. etc. Die Firma sagt natürlich erstmal, dass sie es nicht war. "Beweisen" kann ich es nicht, da ich die Tür vorher nicht fotografiert habe noch die Entstehung des Schadens gesehen habe. Wenn ich einen Teil zurückbehalte hat wiederum die Firma ein gesteigertes Interesse, dass die Sache geregelt wird.
ein Richter würde wohl sagen: Tat selber nicht gesehen, Beweismaterial nicht vorhanden, Zeugen nicht aufzutreiben - womöglich Schaden selber verursacht. Klage abgewiesen.
Michael K-punkt schrieb: > ein Richter würde wohl sagen: Tat selber nicht gesehen, Beweismaterial > nicht vorhanden, Zeugen nicht aufzutreiben - womöglich Schaden selber > verursacht. Klage abgewiesen. Eben so ist das. Aus der Sicht einer Firma wird sich das so darstellen: "Wieder mal ein fauler Kunde, der für sich einen Sonderrabatt herausschlagen möchte. Noch so ein paar und wir können den Laden langsam dicht machen." ;) Ohne Zeuge steht Aussage gegen Aussage. Wer hat da recht? (wenn es nun mal keiner freiwillig zugibt)
Also die Rechnung bezahlen und alles vergessen. Eine Hausfassade ist Verbrauchsmaterial.
Michael K-punkt schrieb: > ein Richter würde wohl sagen: Tat selber nicht gesehen, Beweismaterial > nicht vorhanden, Zeugen nicht aufzutreiben - womöglich Schaden selber > verursacht. Klage abgewiesen. Das weiß der Handwerker aber nicht und darauf kann man bauen, bzw.klagen. Wie kann denn der Kratzer überhaupt entstanden sein? Welche Arbeiten wurden wie ausgeführt? Wenn sich der Handwerker sicher ist, es nicht gewesen zu sein, wird er auch entsprechend auftreten und dann braucht man auch nicht klagen.
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