Festplattenpreise Reichelt

OP #2480530
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Hallo,
sind Festplattenpreise tatsächlich derartigen Schwankungen unterlegen, 
wie sie derzeit bei Reichelt zu besichtigen sind?

Ich habe bei der Online-Bestellung von Festplatten eine Steigung um 
Faktor 2,5 zum aktuellem Katalog 2012/01 feststellen müssen.

Ok, es steht Tagespreis oben dran. Aber Faktor 2,5?
LG Andi
#2480904
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Hat da jemand konkrete Preise und Links dazu? Ich finde bisher in D nur 
Gebühren für PCs insgesamt, für externe Festplatten und spezielle 
Multimediafestplatten, nicht aber für normale interne Festplatten. Und 
das finde ich bisher hauptsächlich nur als Forderung der Verwerter, 
nicht als rechtsgültigen Beschluss.
#2481083
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So irre das Ganze ist, unangekündigt und rückwirkend ist es nur der Höhe 
nach, nicht in der Substanz. GEMA Rundschreiben vom 1.1.2008:

"Da ab dem 01.01.2008 nach dem Gesetz alle Geräte und Speichermedien 
vergütungspflichtig sind, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich 
geschützter Werke nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt werden, wird die 
ZPÜ ab dem 01.01.2008 weitere Produkte in den Kreis der 
vergütungspflichtigen Produkte einbeziehen, insbesondere auch externe 
und eingebaute Festplatten, Blu-ray- und HD-DVD-Rohlinge, Speicherkarten 
und USB-Sticks."

https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/ZPUE_Neues_Recht_2008.pdf

Es hat eben nur viele Jahre gedauert, bis man sich über die Gebühren 
endgültig uneinig war und die ZPÜ das nun offenbar ausserhalb des 
vorgesehenen Arbeitskreises durchziehen will:

http://www.heise.de/resale/meldung/Verwerter-fordern-hoehere-Urheberrechtsabgaben-auf-externe-Festplatten-1384731.html

"Wie schon im Falle der Abgabe auf Speichermedien dürfte die endgültige 
Klärung der Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten allerdings erst 
noch auf gerichtlichem Wege angestrebt werden."
#2481092
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PS: Sind solche Abgaben eigentlich grenzüberschreitend einzuziehen - und 
durch wen? Das entspräche ja beinahe einem EU Binnenzoll, was wohl 
gewisse Probleme bereiten könnte. Und bei ausreichend grosser Höhe 
Nebenwirkungen hätte, wie etwa im kleinen Grenzverkehr und im 
Versandhandel.
#2481250
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>"Da ab dem 01.01.2008 nach dem Gesetz alle Geräte und Speichermedien
vergütungspflichtig sind, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich
geschützter Werke nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt werden, wird die
ZPÜ ab dem 01.01.2008 weitere Produkte in den Kreis der
vergütungspflichtigen Produkte einbeziehen, insbesondere auch externe
und eingebaute Festplatten, Blu-ray- und HD-DVD-Rohlinge, Speicherkarten
und USB-Sticks."


Also, wenn wir schon fuer's Vervielfaeltigen bezahlen, sollten wir's 
auch tun duerfen. Das ist also implizit eine Vervielfaeltigserlaibis.
#2481262
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Nano Oschi schrieb:
> Das ist also implizit eine Vervielfaeltigserlaibis.

Nein, it es nicht. Es handelt sich nur um ein dreistes Abzockmodell, das 
von einer gut vernetzten Lobby allgemeinverbindlich gemacht wurde und 
liegt voll auf der Linie der GEMA - die scheut sich auch nicht, für 
gemeinfreie Musikstücke Tantiemen zu verlangen.

Auf der anderen Seite kommen nur die Massenproduzenten in den Genuß der 
Milliarden, die der Verein abzockt. Die kleinen Urheber, die nur wenige 
Stücke angemeldet haben, gehen leer aus, oder werden bestenfalls mit 
Brosamen abgespeist.
#2481268
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Nano Oschi schrieb:
>>"Da ab dem 01.01.2008 nach dem Gesetz alle Geräte und Speichermedien
> vergütungspflichtig sind, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich
> geschützter Werke nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt werden

Ob sie dazu benutzt werden, ist egal. Es reicht die Unterstellung, daß 
sie dazu benutzt werden könnten, völlig aus.

Ist quasi wie die Unterstellung durch die GEZ, daß alle internetfähigen 
PCs hauptsächlich nur zum Radio hören benutzt werden.


Peter
#2481316
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Hallo,
""angenommen ich sei 17 Jahre alt, habe noch keinen Führerschein, aber 
das von Oma gesponserte Auto steht schon bereit :-).
Ich habe die Schlüssel bei mir , der Tank ist auch voll.
Die nächste Polizeistreife sieht das Auto, forscht nach dem 
Besitzer/Eigentümer und mir flattert dann so ein Wisch ins Haus mit der 
Aufforderung eine "Strafgebühr" zu bezahlen, da ich ja die Möglichkeit 
hätte mit diesem Auto zu fahren.""

Bisher nur hypothetisch, aber mit dem Hintergrund wie bisher beschrieben 
und der deutschen Gesetzgebung!?
#2481353
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Der Unterschied: Es ist für die Streifen leidlich praktikabel, sich 
Leute von der Strasse zu fischen und sie dem Führerschein zu fragen.

Analogie: Die Verwerter erhalten das Recht, unangemeldet bei dir zu 
Hause aufzukreuzen und systematisch nachzuforschen, was du alles an 
Medien und Inhalten auf diesen Medien hast. Wär sowas wie GEZ^2 und 
Vorratsdatenspeicherung^2 zusammen.

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