Hallo, sind Festplattenpreise tatsächlich derartigen Schwankungen unterlegen, wie sie derzeit bei Reichelt zu besichtigen sind? Ich habe bei der Online-Bestellung von Festplatten eine Steigung um Faktor 2,5 zum aktuellem Katalog 2012/01 feststellen müssen. Ok, es steht Tagespreis oben dran. Aber Faktor 2,5? LG Andi
Die Gema erhebt rückwirkend bis 2008 auf Festplatten Gebühren, daher die hohen Preise. Peter
Peter Dannegger schrieb: > Die Gema erhebt rückwirkend bis 2008 auf Festplatten Gebühren, daher die > hohen Preise. Das ist auch so eine geile Aktion. Das ist, als wenn Rückwirkend für 3 Jahre die Mehrwertsteuer angehoben würde und die Händler müssten auf alles verkaufte nachzahlen. Wie soll denn so ein Händler Preise kalkulieren?
Hat da jemand konkrete Preise und Links dazu? Ich finde bisher in D nur Gebühren für PCs insgesamt, für externe Festplatten und spezielle Multimediafestplatten, nicht aber für normale interne Festplatten. Und das finde ich bisher hauptsächlich nur als Forderung der Verwerter, nicht als rechtsgültigen Beschluss.
So irre das Ganze ist, unangekündigt und rückwirkend ist es nur der Höhe nach, nicht in der Substanz. GEMA Rundschreiben vom 1.1.2008: "Da ab dem 01.01.2008 nach dem Gesetz alle Geräte und Speichermedien vergütungspflichtig sind, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt werden, wird die ZPÜ ab dem 01.01.2008 weitere Produkte in den Kreis der vergütungspflichtigen Produkte einbeziehen, insbesondere auch externe und eingebaute Festplatten, Blu-ray- und HD-DVD-Rohlinge, Speicherkarten und USB-Sticks." https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutzer/Informationen/ZPUE_Neues_Recht_2008.pdf Es hat eben nur viele Jahre gedauert, bis man sich über die Gebühren endgültig uneinig war und die ZPÜ das nun offenbar ausserhalb des vorgesehenen Arbeitskreises durchziehen will: http://www.heise.de/resale/meldung/Verwerter-fordern-hoehere-Urheberrechtsabgaben-auf-externe-Festplatten-1384731.html "Wie schon im Falle der Abgabe auf Speichermedien dürfte die endgültige Klärung der Urheberrechtsabgabe auf externe Festplatten allerdings erst noch auf gerichtlichem Wege angestrebt werden."
PS: Sind solche Abgaben eigentlich grenzüberschreitend einzuziehen - und durch wen? Das entspräche ja beinahe einem EU Binnenzoll, was wohl gewisse Probleme bereiten könnte. Und bei ausreichend grosser Höhe Nebenwirkungen hätte, wie etwa im kleinen Grenzverkehr und im Versandhandel.
>"Da ab dem 01.01.2008 nach dem Gesetz alle Geräte und Speichermedien
vergütungspflichtig sind, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich
geschützter Werke nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt werden, wird die
ZPÜ ab dem 01.01.2008 weitere Produkte in den Kreis der
vergütungspflichtigen Produkte einbeziehen, insbesondere auch externe
und eingebaute Festplatten, Blu-ray- und HD-DVD-Rohlinge, Speicherkarten
und USB-Sticks."
Also, wenn wir schon fuer's Vervielfaeltigen bezahlen, sollten wir's
auch tun duerfen. Das ist also implizit eine Vervielfaeltigserlaibis.
Nano Oschi schrieb: > Das ist also implizit eine Vervielfaeltigserlaibis. Nein, it es nicht. Es handelt sich nur um ein dreistes Abzockmodell, das von einer gut vernetzten Lobby allgemeinverbindlich gemacht wurde und liegt voll auf der Linie der GEMA - die scheut sich auch nicht, für gemeinfreie Musikstücke Tantiemen zu verlangen. Auf der anderen Seite kommen nur die Massenproduzenten in den Genuß der Milliarden, die der Verein abzockt. Die kleinen Urheber, die nur wenige Stücke angemeldet haben, gehen leer aus, oder werden bestenfalls mit Brosamen abgespeist.
Nano Oschi schrieb: >>"Da ab dem 01.01.2008 nach dem Gesetz alle Geräte und Speichermedien > vergütungspflichtig sind, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich > geschützter Werke nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt werden Ob sie dazu benutzt werden, ist egal. Es reicht die Unterstellung, daß sie dazu benutzt werden könnten, völlig aus. Ist quasi wie die Unterstellung durch die GEZ, daß alle internetfähigen PCs hauptsächlich nur zum Radio hören benutzt werden. Peter
Hallo, ""angenommen ich sei 17 Jahre alt, habe noch keinen Führerschein, aber das von Oma gesponserte Auto steht schon bereit :-). Ich habe die Schlüssel bei mir , der Tank ist auch voll. Die nächste Polizeistreife sieht das Auto, forscht nach dem Besitzer/Eigentümer und mir flattert dann so ein Wisch ins Haus mit der Aufforderung eine "Strafgebühr" zu bezahlen, da ich ja die Möglichkeit hätte mit diesem Auto zu fahren."" Bisher nur hypothetisch, aber mit dem Hintergrund wie bisher beschrieben und der deutschen Gesetzgebung!?
Der Unterschied: Es ist für die Streifen leidlich praktikabel, sich Leute von der Strasse zu fischen und sie dem Führerschein zu fragen. Analogie: Die Verwerter erhalten das Recht, unangemeldet bei dir zu Hause aufzukreuzen und systematisch nachzuforschen, was du alles an Medien und Inhalten auf diesen Medien hast. Wär sowas wie GEZ^2 und Vorratsdatenspeicherung^2 zusammen.
Künftig wird jeder, der ein Küchenmesser kauft, sofort nach dem Kauf für ein paar Tage ins Gefängnis gesperrt, da leider nicht alle Straftaten, die mit Küchenmessern ausgeführt werden, aufgeklärt werden können ;-)
Oder, wie in dem uralten Witz: ... 'Da verurteilen Sie mich doch gleich noch wegen Sexualverbrechen!' - 'Haben Sie denn eins begangen?' - 'Nein, aber ich habe ein Bett zu Hause.'
Ralf G. schrieb: > 'Da verurteilen Sie mich doch gleich > noch wegen Sexualverbrechen!' vergewohlwurschteln (Ausdruck den ich aus meiner Sturm- und Drangzeit kenne) kann man auch sonstwo, aber "Mann" hat das Werkzeug immer dabei.
Aber vor der prophylaktischen Strafe müsste man dann erst einmal von Amts wegen dessen Funktionstüchtigkeit kontrollieren.
A. K. schrieb: > Aber vor der prophylaktischen Strafe müsste man dann erst einmal von > Amts wegen dessen Funktionstüchtigkeit kontrollieren. Mittels einer amtlich bestellten Testperson? :-)
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