Welche Voraussetzungen sind für die Gründung eines Elektrotechnikunternehmen in Deutschland notwendig? Stimmt es, dass die Gründung in Deutschland mit weniger Auflagen als in Österreich verbunden ist?
Do Ma schrieb: > Welche Voraussetzungen sind für die Gründung eines > Elektrotechnikunternehmen in Deutschland notwendig? "Elektrotechnikunternehmen" ist ein dehnbarer Begriff. Das kann eine Werkstatt für kaputte Toaster sein oder ein Konzern wie Siemens. Im einfachsten Fall genügt eine Gewerbeanmeldung. Für bestimmte Gewerke, z.B. Elektroinstallation, bedarf es eines Meisterbriefes bzw. Eintrag in die Handwerksrolle. Je nach Unternehmensform (Vollhafter/UG, GmbH etc.) gibts evtl. noch mehr Bürokratie. > Stimmt es, dass die Gründung in Deutschland mit weniger Auflagen als in > Österreich verbunden ist? Keine Ahnung, was für Auflagen hat man denn in Austria?
Icke ®. schrieb: > Für bestimmte Gewerke, > z.B. Elektroinstallation, bedarf es eines Meisterbriefes bzw. Eintrag in > die Handwerksrolle. Im Herkunftsland vielleicht, aber in der EU gilt die Gewerbefreiheit für EU-Bürger, d.h. das ein Österreicher in Deutschland einen Betrieb zumindest theoretisch auch ohne Meister betreiben können müsste. Z.B. Hauptbetrieb in Österreich und Niederlassung in München o.a. oder eben gleich einen eigenständigen Betrieb hier. Das Forum ist dafür aber eher die falsche Informationsquelle. Da würde ich mal die IHK-München fragen. Die wissen das sicher besser und verlässlicher. Bei einer Gewerbeanmeldung geht die Tätigkeitsinfo eh an so viele fachkundige (und auch sonstige) Stellen das beim geringsten Zweifel gleich Ärger angesagt ist.
Ich werde morgen eine E-Mail an die IHK-München senden. Vorerst DANKE!
Für fast alles, was irgendwie mit Strom (selbst Niederspannung) und insb. mit Herstellung zu tun hat, ist in D ein Meister notwendig. Das heisst, dass ein E-Meister entweder richtig angestellt sein oder an der 4ma beteiligt sein muss (weiss nicht mehr ob 25 oder 50%). D.h. mal eben den Opa als "Scheinmeister" fürn Kasten Bier vorschieben geht nicht. Ausnahmen gibts ein paar, zB. Kabelkonfektion. Wenn konkrete Vorstellungen da sind, wäre ein Kontakt mit der IHK wohl am besten. Kann aber etwas dauern, bis man da an jemanden kommt, der einem tatsächlich weiterhelfen kann...
Michael S. schrieb: > Im Herkunftsland vielleicht, aber in der EU gilt die Gewerbefreiheit > für EU-Bürger, d.h. das ein Österreicher in Deutschland einen Betrieb > zumindest theoretisch auch ohne Meister betreiben können müsste. Das gilt m.E. nur, solange sich der Firmensitz NICHT in D befindet. Sobald das Unternehmen auf deutschem Boden gegründet wird, hat man die Arschkarte gezogen und muß sich gegenüber den ausländischen Mitbewerbern zwangsbenachteiligen lassen.
Georg A. schrieb: > Für fast alles, was irgendwie mit Strom (selbst Niederspannung) und > insb. mit Herstellung zu tun hat, ist in D ein Meister notwendig. Die Aussage ist so pauschal leider falsch, dass kann man nicht an "Strom" fest machen. Durch jedes unserer Geräte fließt auch Strom, bei einigen liegt Netzspannung und noch mehr an und produziert werden die Geräte durch uns auch noch und trotz allem sind wir kein Handwerksbetrieb oder müssten zwingend einen Meister haben. Informationen zur Abgrenzung Industrie- vs. Handwerksbetrieb finden sich aber genug im Internet, einfach mal bei IHK und HWK gucken. Selbst wenn es sich bei dem Betrieb um einen Handwerksbetrieb handelt, ist inzwischen aber ein Meister nicht mehr zwingend notwendig, ein Diplom beispielsweise wird auch anerkannt, wenn das fachliche passt. Für weitere Infos wäre es hilfreich zu wissen, mit was sich der Betrieb beschäftigen soll.
Christoph Budelmann schrieb: > Durch jedes unserer Geräte fließt auch Strom, bei > einigen liegt Netzspannung und noch mehr an und produziert werden die > Geräte durch uns auch noch und trotz allem sind wir kein > Handwerksbetrieb oder müssten zwingend einen Meister haben. War das bei der Gewerbeanmeldung schon so geplant oder war es mal nur als Ingenieurbüro vorgesehen und es hat sich so entwickelt?
Michael S. schrieb: > War das bei der Gewerbeanmeldung schon so geplant oder war es mal > nur als Ingenieurbüro vorgesehen und es hat sich so entwickelt? Das war bei der Gründung schon geplant, entsprechend wurde auch die Geschäftstätigkeit für die Eintragung im Handelsregister gewählt. Die Handwerkskammer kam damals natürlich an, ließ sich aber leicht davon überzeugen, dass der Großteil der Arbeiten eben einem Industriebetrieb und keinem Handwerksbetrieb zuzuordnen ist.
@Christoph Budelmann: Ich habe nur meine Erfahrungen mit der IHK/HWK bei der Gründung einer kleinen 3-Mann-Firma für eigenentwickelte Computer-HW während des Studiums wiedergegeben, ist jetzt aber schon ein paar Jährchen her. Zu bemerken wäre da noch, dass von der IHK so gut wie keinerlei sinnvolle Hilfe ausser "da ist das Spartenverzeichnis <klatsch>, suchen Sie sich halt ne Nummer ohne Meisterzwang aus" gab. Die HWK war ganz fürn A..., die wollte nicht einsehen, dass Platinen mit GALs und FPGAs nichts mit Handwerk zu tun haben sollen. Am Ende ist eben Kabelkonfektion übriggeblieben. War ja auch nicht ganz falsch, meistens brauchten unsere Geräte auch spezielle Kabel ;)
Im Prinzip ist das absolute Minimum Anmeldung als Freiberufler beim Finanzamt und entsprechende Berufsgenossenschaftsbeiträge. Einfach den kreativen Anteil der Arbeit rausstreichen. Besonders hilfreich (!!!) ist in solchen Fragen üblicherweise ein Steuerberater!!!
Georg A. schrieb: > Ich habe nur meine Erfahrungen mit der IHK/HWK bei der Gründung einer > kleinen 3-Mann-Firma für eigenentwickelte Computer-HW während des > Studiums wiedergegeben, ist jetzt aber schon ein paar Jährchen her. Zu > bemerken wäre da noch, dass von der IHK so gut wie keinerlei sinnvolle > Hilfe ausser "da ist das Spartenverzeichnis <klatsch>, suchen Sie sich > halt ne Nummer ohne Meisterzwang aus" gab. Die HWK war ganz fürn A..., > die wollte nicht einsehen, dass Platinen mit GALs und FPGAs nichts mit > Handwerk zu tun haben sollen. Ich kann halt auch nur für Münster sprechen, aber hier schätze ich die IHK inzwischen sehr, mit der HWK hatte ich nur damals ein wenig zu tun. Nachdem wir unsere Argumentation schriftlich bei der HWK vorgelegt hatten, war das Thema Eintragung in die Handwerksrolle aber komplett durch. Meine Empfehlung erstmal wäre sich genau Gedanken darüber machen, was man machen will und auf Basis dessen dann beispielsweise ein Beratungsgespräch mit der IHK suchen. Wie Chris D. so oft hier schreibt, bieten die für die (späteren) Beiträge auch durchaus etwas (wobei natürlich immer einzelne Mitarbeiter oder Zweigstellen aus dem Rahmen fallen können), man muss es nur in Anspruch nehmen.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.