Forum: Offtopic Gründung eines Elektrotechnikunternehmen


von Da Mo (Gast)


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Welche Voraussetzungen sind für die Gründung eines 
Elektrotechnikunternehmen in Deutschland notwendig?

Stimmt es, dass die Gründung in Deutschland mit weniger Auflagen als in 
Österreich verbunden ist?

von Icke ®. (49636b65)


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Do Ma schrieb:
> Welche Voraussetzungen sind für die Gründung eines
> Elektrotechnikunternehmen in Deutschland notwendig?

"Elektrotechnikunternehmen" ist ein dehnbarer Begriff. Das kann eine 
Werkstatt für kaputte Toaster sein oder ein Konzern wie Siemens. Im 
einfachsten Fall genügt eine Gewerbeanmeldung. Für bestimmte Gewerke, 
z.B. Elektroinstallation, bedarf es eines Meisterbriefes bzw. Eintrag in 
die Handwerksrolle. Je nach Unternehmensform (Vollhafter/UG, GmbH etc.) 
gibts evtl. noch mehr Bürokratie.

> Stimmt es, dass die Gründung in Deutschland mit weniger Auflagen als in
> Österreich verbunden ist?

Keine Ahnung, was für Auflagen hat man denn in Austria?

von Michael S. (technicans)


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Icke ®. schrieb:
> Für bestimmte Gewerke,
> z.B. Elektroinstallation, bedarf es eines Meisterbriefes bzw. Eintrag in
> die Handwerksrolle.

Im Herkunftsland vielleicht, aber in der EU gilt die Gewerbefreiheit
für EU-Bürger, d.h. das ein Österreicher in Deutschland einen Betrieb 
zumindest theoretisch auch ohne Meister betreiben können müsste.
Z.B. Hauptbetrieb in Österreich und Niederlassung in München o.a.
oder eben gleich einen eigenständigen Betrieb hier.
Das Forum ist dafür aber eher die falsche Informationsquelle.
Da würde ich mal die IHK-München fragen. Die wissen das sicher besser
und verlässlicher. Bei einer Gewerbeanmeldung geht die Tätigkeitsinfo
eh an so viele fachkundige (und auch sonstige) Stellen das beim
geringsten Zweifel gleich Ärger angesagt ist.

von Da Mo (Gast)


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Ich werde morgen eine E-Mail an die IHK-München senden. Vorerst DANKE!

von Georg A. (georga)


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Für fast alles, was irgendwie mit Strom (selbst Niederspannung) und 
insb. mit Herstellung zu tun hat, ist in D ein Meister notwendig. Das 
heisst, dass ein E-Meister entweder richtig angestellt sein oder an der 
4ma beteiligt sein muss (weiss nicht mehr ob 25 oder 50%). D.h. mal eben 
den Opa als "Scheinmeister" fürn Kasten Bier vorschieben geht nicht. 
Ausnahmen gibts ein paar, zB. Kabelkonfektion.

Wenn konkrete Vorstellungen da sind, wäre ein Kontakt mit der IHK wohl 
am besten. Kann aber etwas dauern, bis man da an jemanden kommt, der 
einem tatsächlich weiterhelfen kann...

von Icke ®. (49636b65)


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Michael S. schrieb:

> Im Herkunftsland vielleicht, aber in der EU gilt die Gewerbefreiheit
> für EU-Bürger, d.h. das ein Österreicher in Deutschland einen Betrieb
> zumindest theoretisch auch ohne Meister betreiben können müsste.

Das gilt m.E. nur, solange sich der Firmensitz NICHT in D befindet. 
Sobald das Unternehmen auf deutschem Boden gegründet wird, hat man die 
Arschkarte gezogen und muß sich gegenüber den ausländischen Mitbewerbern 
zwangsbenachteiligen lassen.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Georg A. schrieb:
> Für fast alles, was irgendwie mit Strom (selbst Niederspannung) und
> insb. mit Herstellung zu tun hat, ist in D ein Meister notwendig.

Die Aussage ist so pauschal leider falsch, dass kann man nicht an 
"Strom" fest machen. Durch jedes unserer Geräte fließt auch Strom, bei 
einigen liegt Netzspannung und noch mehr an und produziert werden die 
Geräte durch uns auch noch und trotz allem sind wir kein 
Handwerksbetrieb oder müssten zwingend einen Meister haben.

Informationen zur Abgrenzung Industrie- vs. Handwerksbetrieb finden sich 
aber genug im Internet, einfach mal bei IHK und HWK gucken.

Selbst wenn es sich bei dem Betrieb um einen Handwerksbetrieb handelt, 
ist inzwischen aber ein Meister nicht mehr zwingend notwendig, ein 
Diplom beispielsweise wird auch anerkannt, wenn das fachliche passt.

Für weitere Infos wäre es hilfreich zu wissen, mit was sich der Betrieb 
beschäftigen soll.

von Michael S. (technicans)


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Christoph Budelmann schrieb:
> Durch jedes unserer Geräte fließt auch Strom, bei
> einigen liegt Netzspannung und noch mehr an und produziert werden die
> Geräte durch uns auch noch und trotz allem sind wir kein
> Handwerksbetrieb oder müssten zwingend einen Meister haben.

War das bei der Gewerbeanmeldung schon so geplant oder war es mal
nur als Ingenieurbüro vorgesehen und es hat sich so entwickelt?

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> War das bei der Gewerbeanmeldung schon so geplant oder war es mal
> nur als Ingenieurbüro vorgesehen und es hat sich so entwickelt?

Das war bei der Gründung schon geplant, entsprechend wurde auch die 
Geschäftstätigkeit für die Eintragung im Handelsregister gewählt. Die 
Handwerkskammer kam damals natürlich an, ließ sich aber leicht davon 
überzeugen, dass der Großteil der Arbeiten eben einem Industriebetrieb 
und keinem Handwerksbetrieb zuzuordnen ist.

von Georg A. (georga)


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@Christoph Budelmann:

Ich habe nur meine Erfahrungen mit der IHK/HWK bei der Gründung einer 
kleinen 3-Mann-Firma für eigenentwickelte Computer-HW während des 
Studiums wiedergegeben, ist jetzt aber schon ein paar Jährchen her. Zu 
bemerken wäre da noch, dass von der IHK so gut wie keinerlei sinnvolle 
Hilfe ausser "da ist das Spartenverzeichnis <klatsch>, suchen Sie sich 
halt ne Nummer ohne Meisterzwang aus" gab. Die HWK war ganz fürn A..., 
die wollte nicht einsehen, dass Platinen mit GALs und FPGAs nichts mit 
Handwerk zu tun haben sollen.

Am Ende ist eben Kabelkonfektion übriggeblieben. War ja auch nicht ganz 
falsch, meistens brauchten unsere Geräte auch spezielle Kabel ;)

von j. c. (jesuschristus)


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Im Prinzip ist das absolute Minimum Anmeldung als Freiberufler beim 
Finanzamt und entsprechende Berufsgenossenschaftsbeiträge. Einfach den 
kreativen Anteil der Arbeit rausstreichen. Besonders hilfreich (!!!) ist 
in solchen Fragen üblicherweise ein Steuerberater!!!

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Georg A. schrieb:
> Ich habe nur meine Erfahrungen mit der IHK/HWK bei der Gründung einer
> kleinen 3-Mann-Firma für eigenentwickelte Computer-HW während des
> Studiums wiedergegeben, ist jetzt aber schon ein paar Jährchen her. Zu
> bemerken wäre da noch, dass von der IHK so gut wie keinerlei sinnvolle
> Hilfe ausser "da ist das Spartenverzeichnis <klatsch>, suchen Sie sich
> halt ne Nummer ohne Meisterzwang aus" gab. Die HWK war ganz fürn A...,
> die wollte nicht einsehen, dass Platinen mit GALs und FPGAs nichts mit
> Handwerk zu tun haben sollen.

Ich kann halt auch nur für Münster sprechen, aber hier schätze ich die 
IHK inzwischen sehr, mit der HWK hatte ich nur damals ein wenig zu tun. 
Nachdem wir unsere Argumentation schriftlich bei der HWK vorgelegt 
hatten, war das Thema Eintragung in die Handwerksrolle aber komplett 
durch.

Meine Empfehlung erstmal wäre sich genau Gedanken darüber machen, was 
man machen will und auf Basis dessen dann beispielsweise ein 
Beratungsgespräch mit der IHK suchen. Wie Chris D. so oft hier schreibt, 
bieten die für die (späteren) Beiträge auch durchaus etwas (wobei 
natürlich immer einzelne Mitarbeiter oder Zweigstellen aus dem Rahmen 
fallen können), man muss es nur in Anspruch nehmen.

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