Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Wunsch einer schriftl. Bestätigung der Kündigung; nicht in Ordnung?


von Arbeitnehmer (Gast)


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Hallo,

als einige Tage nach Einreichen meiner Kündigung um eine schriftl. 
Bestätigung gebeten habe (das wird ja empfohlen), war unsere 
Personalleiterin sehr überrascht und fragte, wozu ich das wohl brauche, 
ob ich der Firma nicht traue, dass sie die Kündigung akzeptieren, ob ich 
so schlechte Erfahrungen mit denen gemacht habe, so etwas hat die Firma 
noch nicht erlebt.

Eine solche Reaktion hätte ich nicht erwartet. Ist es denn nicht ganz in 
Ordnung, eine Bestätigung haben zu wollen?

von Patrick (Gast)


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Hm, hört sich nach einer ziemlichen Klitsche oder einem sog. "KMU" an...

In jedem "normalen" Unternehmen sollte es eigentlich Standard sein, 
derartige Vorgänge schriftlich zu bestätigen - auch unaufgefordert.

von Jens (Gast)


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Dann ist dein Wunsch, diese "Firma" zu verlassen, absolut verständlich. 
Eine Empfangsbestätigung bei einer Kündigung ist absolut üblich, egal ob 
du kündigst oder aber der AG. Doch das zeigt einmal mehr, wie abgehoben 
die meisten Personaler mittlerweile sind.

Tipp: Wenn noch ein paar Tage Zeit bis zum letzten Kündigungstermin 
sind, vielleicht noch warten ob die Firma doch noch die gewünschte 
Bestätigung zuschickt. Ansonsten die Kündigung nochmal persönlich gegen 
Unterschrift oder notfalls mit Zeugen bei der Personalabteilung abgeben. 
Oder per Post als Einwurfeinschreiben. Das gilt mit dem Einwurf als 
zugestellt.  Normalerweise wäre ein Übergabeeinschreiben sicherer, doch 
dort kann der Arbeitgeber die Annahme hinauszögern oder "vergessen", was 
zur Folge hat, dass du die Frist versäumst.

von auch Arbeitnehmer (Gast)


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Setz einfach selbst ein Schreiben auf mit dem Betreff "Bestätigung 
meiner Kündigung vom xx.xx.xxx" und leg es der PA Dame zur Unterschrift 
vor. Wenn sie sich auch dann noch weigert zu unterschreiben oder es zur 
Unterschrift an einen Bevollmächtigten weiterzuleiten, würde ich mich an 
den Betriebsrat der Firma wenden (ich hoffe doch, daß es den gibt).

von Arbeitnehmer (Gast)


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> Tipp: Wenn noch ein paar Tage Zeit bis zum letzten ...

Die Bestätigung habe ich schon. Sie hat auf mein Schreiben von Hand 
geschrieben, "eingegangen am xx.xx.xx", Stempel drauf, unterschrieben 
und mir dann eine Kopie davon gemacht. Das sollte schon reichen.

von Jens (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Die Bestätigung habe ich schon. Sie hat auf mein Schreiben von Hand
> geschrieben, "eingegangen am xx.xx.xx", Stempel drauf, unterschrieben
> und mir dann eine Kopie davon gemacht. Das sollte schon reichen.

Das ist die übliche Vorgehensweise. Wo ist dann dein Problem?

von auch Arbeitnehmer (Gast)


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Das Problem ist also garkeins. Umso besser. Kümmer dich auch darum ein 
qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erhalten. Darauf hast du Anspruch.

von Arbeitnehmer (Gast)


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Ich sehe gerade, aus meinem ersten Post bekommt man den Eindruck, als 
schreibe ich, weil ich keine Bestätigung bekommen habe. Missverständnis. 
Ich bekam die Bestätigung gleich, aber zuerst habe ich mir diese 
Komentare angehört. Mich überaschte nur, dass sie meinen Wunsch nach 
schriftlichen Bestätigung so seltsam fand, darum habe ich hier gefragt, 
ob das denn nicht üblich ist.

von auch Arbeitnehmer (Gast)


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Ich hoffe, du hast schon eine neue Firma. Die wird sicher viel Freude an 
dir haben.

von Arbeitnehmer (Gast)


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> Die wird sicher viel Freude an
> dir haben.

Warum das?

von Arbeitnehmer (Gast)


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> Bei einer handschriftlichen Bestätigung währe die Kündigung
> augenblicklich wirksam gewesen. Da hättest du keine schriftliche
> Bestätigung mehr benötigt.

Ich glaube, der Hergang ist nicht ganz klar. So war es:

1. Ich übergebe mein Künd.-Schreiben dem Geschäftsleiter
2. Einige Tage danach bitte ich die Personalleiterin nach Bestätigung.
3. Sie sagt mir das, was ich oben beschrieben habe, schreibt von Hand 
"eingegangen am ..." drauf, macht einen Firmenstempel, unterschreibt, 
macht eine Kopie und gibt sie mir.

von Mine Fields (Gast)


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Und damit hast du doch deine schriftliche Bestätigung. Kein Wunder, dass 
deine Personalleiterin völlig überrascht ist.

von Arbeitnehmer (Gast)


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> Und damit hast du doch deine schriftliche Bestätigung.

Womit habe ich die?

von der Hirte (Gast)


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Mine Fields schrieb:
> Und damit hast du doch deine schriftliche Bestätigung. Kein Wunder, dass
> deine Personalleiterin völlig überrascht ist.
Er war verwundert, dass die Personalerin es für ungewöhnlich hielt, 
dass er sich den Eingang der Kündigung bestätigen lassen möchte.

Siehe:
Arbeitnehmer schrieb:
> Mich überaschte nur, dass sie meinen Wunsch nach
> schriftlichen Bestätigung so seltsam fand, darum habe ich hier gefragt,
> ob das denn nicht üblich ist.

Die beste Antwort: In allen Firmen, in denen ich bis jetzt tätig war, 
war das so üblich. Die Antwort hat wenig mit der jetzigen Situation 
zutun, aber es wird nicht weiter nachgefragt.

von Arbeitnehmer (Gast)


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Also, es ist nicht so, dass ich zuerst eine handschriftliche hatte und 
dann nach einer schriftlichen gebeten habe, sondern ich hatte nichts, 
dann fragte ich, dann kam die Verwunderung der Personalerin und dann 
bekam ich die Bestätigung.


> Er war verwundert, dass die Personalerin es für ungewöhnlich hielt,
> dass er sich den Eingang der Kündigung bestätigen lassen möchte.

Genau so war das!

von Wilhelm F. (Gast)


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Kündigungen können schon mal sehr merkwürdig verlaufen.

Als die Personalabteilung einer ehemaligen Firma meine Kündigung per 
Einwurfeinschreiben erhielt, riefen sie mich im Urlaub zu Hause an. Die 
waren richtig entsetzt, wollten wissen, was denn so los ist.

Sie hätten die Kündigung zerrissen, und fragten mich, ob ich noch alle 
Tassen im Schrank hätte. ;-)

von Marx W. (Gast)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Eine solche Reaktion hätte ich nicht erwartet. Ist es denn nicht ganz in
>
> Ordnung, eine Bestätigung haben zu wollen?

Andreas verzeih! Die Personalerin ist ein faules freches Luder!

von Marx W. (Gast)


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Zuckerle schrieb im Beitrag #2485481:
> Wollt ihr meine Handschrift mal kennenlernen?

Was könnten wir da noch rauslesen?

von Michael S. (technicans)


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Üblich oder nicht, das kann die doofe Zicke aus dem Personalbüro
kaum beurteilen, insbesondere wenn der Vergleich fehlt. Firmen
können sehr Herrschsüchtig sein und behandeln Arbeitnehmer manchmal
wie Leibeigene denen die Gunst der Beschäftigung wie eine Gnade
zuteil wird. Da ist es völlig okay wenn man sich mit denen bei jeder
Gelegenheit alles bestätigen lässt, weil ein Streit durch die Kündigung
oft nicht zu vermeiden ist. Das äußert sich dadurch manchmal das die
Kündigung ignoriert wird oder man seine Papiere nicht bekommt und hinter
einem Zeugnis teilweise monatelang hinterher rennt.

von Arbeitnehmer (Gast)


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Jetzt habt ihr die Personalleiterin so schlecht gemacht

> ein faules freches Luder!

> die doofe Zicke aus dem Personalbüro

Sie ist an sich ganz in Ordnung. Sie hat wahrscheinlich nicht erwartet, 
dass ich so misstraue und es für möglich halte, dass die Firma später 
sagt, wir wissen nichts von einer Kündigung deinerseits. Sie hat 
gemeint, sie erlebt es zum ersten Mal bei uns. Wahrscheinlich hatten 
alle, die bisher in der Firma gekündigt haben, volliges Vertrauen und 
verzichteten auf die schriftliche Bestätigung.

von Michael S. (technicans)


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Arbeitnehmer schrieb:
> Jetzt habt ihr die Personalleiterin so schlecht gemacht

> Sie ist an sich ganz in Ordnung.

Rein subjektives Gefühl, das sich schnell umkehren kann.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Wenn man schon in einigen Betrieben tätig war und einige dieser
Herrschaften kennen gelernt hat, kann man getrost aus Erfahrung
sprechen was da manchmal für Dreckstücke tätig sind. Einmal, als
ich gekündigt wurde, kam so ne Zicke hinter mir her gerannt und
wollte meine Tasche kontrollieren ob ich auch nichts geklaut hatte.
Hat natürlich nichts gefunden, aber ich war so sauer, das nicht
viel gefehlt hätte und ich ihr auf dem Parkplatz den Hals
umgedreht hätte. Was die sich wohl eingebildet hatte?
Bei einer anderen Firma, die mich auch verarscht hatte (mehr
versprochen als gehalten) kam der Seniorchef auch mit einem
schlechten Gewissen und so nem Spruch an.
Na, Danke, für solches Pack soll man dann arbeiten?
Gewisse Neigungen oder Zeichen bei diesen Leuten stellt man
oft schon bei Bewerbungen fest.

von Klaus (Gast)


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Von der Gesetzeslage her ist eine Bestätigung der Kündigung durch den 
Arbeitnehmer nicht erforderlich. §622 BGB regelt ganz klar wie eine 
einseitige Kündigung durch den AN abzulaufen hat. Ich habe zwei mal den 
AG gewechselt und habe jedes mal auf eine Bestätigung verzichtet.

Der einzige Grund mir eine Bestätigung geben zu lassen, wäre der, dass 
die Kündigung so dicht an der Kündigungsfrist liegt, dass 
Missverständnisse über den Kündigungseingang möglich sind. Aber auf den 
letzten Drücker eine Kündigung einzureichen, ist in meinen Augen arg 
stillos.

von Klaus (Gast)


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entschuldigt,
es hätte heißen sollen: ... ist durch den Arbeitgeber nicht notwendig...

Je länger ich dadrüber nachdenke, desto weniger Anreize fallen mir für 
einen AG ein eine Kündigung unter den Tisch fallen zu lassen. Das bringt 
doch nur unnötigen Stress ins Haus.

Nicht auf den letzten Drücker kündigen und kurz vor Fristende mal in der 
Personalabteilung auftauchen und sich nach seinem verbliebenen 
Resturlaub erkundigen. Schon weiß man ob alles seinen richtigen Gang 
geht und man verdirbt es sich nicht unnötig mit seinen ehemaligen 
Arbeitskollegen. So habe ich es zwei mal gehandhabt und so werde ich es 
auch beim nächsten mal handhaben.

Muss natürlich jeder für sich entscheiden.

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