Hallo, ich verlasse zum 01.03.12 meinen alten Arbeitgeber und gehe ein festes Arbeitsverhältnis in einem anderen Arbeitgeber ein. Urlaubsanspruch alt: 28 Tage/p.a. neu: 30 Tage/p.a. Ich denke doch, dass ich bei der neuen Firma 10/12 * 30 des Jahresurlaubs bekommen werde. Also 25 Tage. Was ist mit den 2/12*28 Tagen Urlaub des alten Arbeitgebers? Ist es sinvoll die 4,66 also 5 Tage zu nehmen? Oder lassen die sich auf den neuen Arbeitgeber übertragen? Vielen Dank. Mfg Markus Edit: Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG.
Markus Breitmann schrieb: > Was ist mit den 2/12*28 Tagen Urlaub des alten Arbeitgebers? Ist es > sinvoll die 4,66 also 5 Tage zu nehmen? Oder lassen die sich auf den > neuen Arbeitgeber übertragen? > Gewöhnlich nicht, denn der alte Arbeitgeber kann die verfallen lassen oder dir die paar Tage in der Kündigungsfrist gewähren und du kannst zu Hause bleiben. Warum sollte der neue Arbeitgeber darauf eingehen? Der hat doch da gar nichts von. Am besten beredeste das mit der Personalabteilung deiner Firma, denn die wickeln das dann auch ab. Antrag wirste wohl so oder so stellen müssen. > Edit: > Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG. Klar, weil er dir nicht mehr Urlaub gewähren will als dir von Rechtswegen zusteht.
Hier steht alles: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,766529,00.html Ich musste vor einem Jahr meinen Arbeitgeber deswegen verklagen (kleine Klitsche mit Ultra-Egomanen als Inhaber). Hab natürlich mit Pauken und Trompeten gewonnen. Und jetzt ist sein Konto gepfändet... :)
@ Micha S. , erkäre mal wie der alte AG den Urlausbanspruch verfallen lassen kann, nach deiner Beschreibung! Du meinst sicherlich dass er das so gern möchte, aber Können und Möchten sind zwei paar Schuhe. Auszahlen haste auch noch vergessen, und dazu, dass manche Firmen keine eigene PA (Personal-Abteilung) unterhalten. Chef und Sekretärin, oder dessen Frau, sind sehr oft die Einzigen in der Verwaltung (bei Klein- und Klitschenfirmen). @ John Doe , vor welchem Gericht ist das so gut abgelaufen, darf ich mal Raten > AG (Arbeitsgericht)? Einen kleinen Anteil hattest du aber sicherlich auch daran Schuld? Kenne solche einen Fall aus eigener Vergangenheit auch sehr gut. Gleiche Verhältnisse und gleiches Ergebnis. Und du bist nun auch nicht mehr beim dem Ultra-Egomanen angestellt, richtig? Das mit der Konto-Pfändung ist doch wohl nur heiße Luft oder eine Vermutung, oder hat sich dein Ex-Chef bei Gericht auch so wie in der Firma angestellt > Ich bin hier das Gesetz, und alles tanzt nach meiner Pfeife? @ Markus Breitmann schrieb > Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG. @ Micha S. schrieb > Klar, weil er dir nicht mehr Urlaub gewähren will als dir von Rechtswegen > zusteht. Könntet ihr Beiden dazu mal etwas näher die Hintergründe eurer Gedanken erklären? Markus wird sich ja wohl auch nur wundern, genau wie ich, aber Micha weiß es wohl wieder mal aus eigener Erfahrung besser? Nach meinem Verständnis hat dass den neuen AG überhaupt nicht zu interessieren, der wird nur wieder irgendwelchen Falschinfos seiner Informanten nachgehen. Der Urlaubsanspruch entsteht ja wohl erst ab dem Tag der Betriebszugehörigkeit, und nicht durch das davor ausgelaufene Arbeistverhältnis oder das Jahr/ die Monate davor. Bei 5 Tagen wäre das eine volle Arbeitswoche, und somit genau passend als Erholung vor dem neuen Arbeitsantritt.
Elektroniker schrieb: > @ Micha S. , erkäre mal wie der alte AG den Urlausbanspruch verfallen > lassen kann, nach deiner Beschreibung! Wenn du ihn nicht beantragst, dann verfällt der, zumindest hab ich es schon erlebt, spätestens zum April des Folgejahres. Kann sich zwar geändert haben, aber so wars halt. > Du meinst sicherlich dass er das so gern möchte, aber Können und Möchten > sind zwei paar Schuhe. Versuchen tun die es und nur selten waren die im Unrecht. > Auszahlen haste auch noch vergessen, und dazu, dass manche Firmen keine > eigene PA (Personal-Abteilung) unterhalten. Das ist mir völlig neu das das überhaupt ginge. Das ist eben das Problem wenn man auf unterschiedliche Quellen Bezug nimmt. Da heiß es dann das der Urlaub vorrangig der Erholung dienen soll. Auszahlen ist wohl nur dann möglich wenn es anders gar nicht geht, denke ich mal. Mir haben die meist den Urlaub in die Kündingungsfrist gequetscht und einige haben sich damit heraus geredet das der Urlaub verfallen war, eben weil nicht beantragt. Die Verantwortung wurde da immer auf mich abgewälzt. > Chef und Sekretärin, oder dessen Frau, sind sehr oft die Einzigen in der > Verwaltung (bei Klein- und Klitschenfirmen). Das macht keinen Unterschied, die Verantwortung ist die gleiche. > > @ Markus Breitmann schrieb >> Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG. > @ Micha S. schrieb >> Klar, weil er dir nicht mehr Urlaub gewähren will als dir von Rechtswegen > > zusteht. > > Könntet ihr Beiden dazu mal etwas näher die Hintergründe eurer Gedanken > erklären? Das wird doch gut in dem Spiegel-Artikel erklärt. > Markus wird sich ja wohl auch nur wundern, genau wie ich, aber Micha > weiß es wohl wieder mal aus eigener Erfahrung besser? So hab ichs jedenfalls mal erlebt, da musst du ja nun nicht frech werden. > Nach meinem Verständnis hat dass den neuen AG überhaupt nicht zu > interessieren, der wird nur wieder irgendwelchen Falschinfos seiner > Informanten nachgehen. Wozu dann die Urlaubsbescheinigung? > Der Urlaubsanspruch entsteht ja wohl erst ab dem Tag der > Betriebszugehörigkeit, und nicht durch das davor ausgelaufene > Arbeistverhältnis oder das Jahr/ die Monate davor. Ich meine, der kann dann auch erst nach der Probezeit beantragt werden, aber vom Anspruch an Urlaubstagen häufen die sich in dem Zeitraum an. > Bei 5 Tagen wäre das eine volle Arbeitswoche, und somit genau passend > als Erholung vor dem neuen Arbeitsantritt. Manchen wären wohl auch 2,3 oder mehr Wochen lieber, bevor sie sich in die nächste Löwenhöhle begeben.
Markus Breitmann schrieb: > Was ist mit den 2/12*28 Tagen Urlaub des alten Arbeitgebers? Ist es > > sinvoll die 4,66 also 5 Tage zu nehmen? Unter Umständen. > Oder lassen die sich auf den > > neuen Arbeitgeber übertragen? Ja, dein alter AG stellt eine Urlaubsbescheinigung über die genommenen U-tage im laufenden Jahr. Dein neuer AG gibt dir den vollen Jahresurlaub aber nur dann, wenn du in der 1. Jahreshälfte deine A-stelle anstritts! Aber echt? Du bist wohl wieder so ein Oberschlaumeier, oder? Deine Rechnung ist wohl 2/12*28=4,66 macht aufgerundet 5 Tage. Da denkste wohl du kannst dir was rausschinden! Mann, da machste die Rechnung ohne deinen AG! Nur volle Urlaubstage werden gewährt! Also, in Zukunft besser Planen!
Moin, lass Dir den Rest beim alten AG auszahlen und das Thema ist erledigt. Cheers
Tom schrieb: > lass Dir den Rest beim alten AG auszahlen und das Thema ist erledigt. > > Cheers Und, wenn der alt AG sagt "Nein", was dann!
Y> lass Dir den Rest beim alten AG auszahlen und das Thema ist erledigt. >Y >Y Cheers >Und, wenn der alt AG sagt "Nein", was dann! Dann muss er halt den Urlaub nehmen. Zu vergüten ist dieser ja. Warum sollte der alte AG aber "No" sagen?
Tom , hast du dir schon mal den Urlaub auszahlen lassen? Ganz sicher noch nicht, denn dann würdest du aufm Lohnschein sehen, daß sich das nicht wirklich lohnt. So viel mehr Brutto und dann das erbärmliche Netto, freut nur das FA und den AG kostet das zusätzl. einen erhöhten Soz.Abgabe-Beitrag. Beim Micha wird jetzt wohl immer mehr verständlich, warum er so gnazig auf sämtl. AG zu sprechen ist. Zum Beschei.en und Betrügen gehören immer Zwei, ich bin über die Erkenntnis auch erst nach langer Zeit drüber. Und mir vorwerfen, daß ich dir frech kommen würde, zügle mal bitte dein Temperament etwas. Spitzfindigkeiten sind schon ein wenig weit weg von Frechheit. Marx W. scheint einen sehr kulanten oder großzügigen AG zu haben, der gewährt ihm den vollen Jahresurlaub, auch wenn er nur ein 3/4 Jahr beim ihm leistend verbracht hat? Würde mich wundern wenn das so mal eintritt. Der alte AG könnte es ja auch drauf ankommen lassen, weil er gerade zu wenig fähige und verfügbare Leute hat, dass er den Urlaub nicht gewähren wollte. Sich drum Streiten macht wohl so oft nicht jeder, gängige Spekulation von jedem AG.
>Tom , hast du dir schon mal den Urlaub auszahlen lassen? >Ganz sicher noch nicht, denn dann würdest du aufm Lohnschein sehen, daß >sich das nicht wirklich lohnt. >So viel mehr Brutto und dann das erbärmliche Netto, freut nur das FA und >den AG kostet das zusätzl. einen erhöhten Soz.Abgabe-Beitrag. Äh, doch hab ich. Zwei mal bereits. Blieb mir nichts anderes übrig....ist halt wie eine Einmalzahlung (z.B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) zu behandeln.
Tom schrieb: > Dann muss er halt den Urlaub nehmen. Zu vergüten ist dieser ja. Warum > > sollte der alte AG aber "No" sagen. Ein Vergütungsanspruch besteht eben nicht. Der Urlaub wird in Tagen für das Jahr gewährt. Sinn des Urlaubs ist die Erholung, also ein gesundheitliches Ziel. Regelungen nach denen der Urlaub auch monetesiert werden kann, fehlen im Bundesurlaubsgesetzt und auch in den Tarifverträgen. Das "Auszahlen" des Urlaubes ist nur eine Regelung um Anprüche zwischen AG und AN in "Ausnahmefällen" zu regeln. Dabei ist beiderseitiges Einverständnis nötig, also ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht! Nur die Möglichkeit im Einvernehmen!
Elektroniker schrieb: > Marx W. scheint einen sehr kulanten oder großzügigen AG zu haben, der > > gewährt ihm den vollen Jahresurlaub, auch wenn er nur ein 3/4 Jahr beim > > ihm leistend verbracht hat? > > Würde mich wundern wenn das so mal eintritt. Das ist die Rechtslage! Fachfrage: Warum werden die Urlaubstage die genommen wurden vom alten AG dokumentiert? Warum werden die dokumentierten U-tage beim neuen AG nachgefragt? Warum gibt es so ein Dokument beim Wechsel vom alten AG zum neuen AG? Gib Antwort!
Elektroniker schrieb: > Und mir vorwerfen, daß ich dir frech kommen würde, zügle mal bitte dein > Temperament etwas. Fass dir erst mal an die eigene Nase. > Spitzfindigkeiten sind schon ein wenig weit weg von Frechheit. Dein Spruch geht da schon drüber hinaus, also lass es.
sigint schrieb im Beitrag #2513111: > Im Forum über > die AG herziehen? Würde das was ändern?
Michael S. schrieb: > sigint schrieb: >> Im Forum über >> die AG herziehen? > > Würde das was ändern? Würde die Antwort Dich davon abhalten?
Ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem und habe damals einen Anwalt zu dieser Thematik befragt. Die Rechtslage sieht derzeit so aus, unter der Annahme des gesetzlichen Mindesturlaubs (4 Wochen, bei einer 5-Tage-Woche also 20 Urlaubstage): 1.) Bei Antritt eines NEUEN Arbeitsverhältnisses entsteht der volle Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet, daß dein Arbeitgeber dir in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub genehmigen MUSS (aber durchaus KANN, wenn er nett ist). Nach diesen 6 Monaten hast du eine Anspruch auf den KOMPLETTEN (!!!) Jahresurlaub (hier 20 Tage), auch wenn das Arbeitsverhältnis z. B. am 01.08. endet. Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 6 Monate hast du Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs für jeden VOLLEN Monat zu, in dem du angestellt warst. Bruchteile von Tagen werden mathematisch gerundet (1,49 Tage -> 1 Tag; 1,51 Tage -> 2 Tage). Kann der Urlaub (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder durch Krankheit) ganz oder teilweise nicht genommen werden, so ist er abzugelten (§7 BUrlG, Abs. 4). Beispiele: Arbeitsverhältnis dauert vom 01.01. bis zum 01.06.: d.h. 20 Tage * 5/12 = 8.33 Tage -> 8 Tage Urlaub Arbeitsverhältnis dauert vom 01.01. bis zum 01.08.: d.h. mehr als 6 Monate gearbeitet: 20 Tage Urlaub!! Arbeitsverhältnis dauert vom 01.06. bis zum 31.12.: d.h. mehr als 6 Monate gearbeitet: 20 Tage Urlaub!! Arbeitsverhältnis dauert vom 01.8. bis zum 31.12.: d.h. 20 Tage * 5/12 = 8.33 Tage -> 8 Tage Urlaub 2.) Bestehendes Arbeitsverhälnis: Auch hier ensteht der VOLLE Urlaubsanspruch nach 6 Monaten, vorher stehen dir jeweils 1/12 des Gesamturlaubes pro vollen Monat zu. 3.) Hat dein Arbeitgeber dir bereits mehr Urlaub gegeben, als dir zusteht, kann er das Entgelt dafür nicht zurückfordern, hast du also z.B. bereits im Januar deine kompletten Jahresurlaub genommen und kündigst dann zum 01.03., hat dein Arbeitgeber halt Pech gehabt. 4.) Bescheinigung des erteilten Urlaubs: Um Doppelansprüche zu verhindern, muss der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses den bereits genommenen Urlaub bescheinigen. Der neue Arbeitgeber muss dann nur entsprechend weniger Urlaub gewähren. Im Beispiel aus 3.) hättest du dann beim neuen Arbeitgeber KEINEN Urlaubsanpruch mehr. Diese Regelungen beziehen sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub, kompliziert wird das ganze, sobald Arbeitgeber mehr Urlaub gewähren (z.B. 6 Wochen, also 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche). Hätte man also wie in 3.) im Januar bereits 20 Tage Urlaub genommen und kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 01.03., dann bescheinigt der alte Arbeitgeber 20 Urlaubstage (Also den KOMPLETTEN MINDESTURLAUB). Ein neuer Arbeitgeber kann sich also auf den Standpunkt stellen, der KOMPLETTE Urlaub sei verbraucht (obwohl du beim neuen Arbeitgeber insgesamt 30 TAge hättest) und dir die Genehmigung von weiterem Urlaub verweigern. Laut meines Anwalts folgen Arbeitsgerichte durchaus dieser Argumentation. Zum konkreten Fall: Dir stehen 2/12 von 20 (gesetlicher Urlaub!!) Tagen (also 3.33 -> 3 Tage) als Urlaub zu. Diesen Urlaub solltest du auch noch beim alten Arbeitgeber beantragen. Sollte der Arbeitgeber die Genehmigung verweigern, muss er den Urlaub abgelten (eine Genehmigung kann mann fast immer auch per einsteiligen Verfügung erzwingen!). In beiden Fällen wird er die 3 Tage genommenen Urlaub bescheinigen müssen. Die Berechnung des Urlaubs beim neuen Arbeitgeber ist etwas komplizierter, je nachdem wie man argumentiert: Folgendes ist möglich: a) 30 Tage gesamt - 3 Tage genommen = 27 Tage noch verfügbar b) 30 Tage gesamt * 10/12 = 25 Tage verfügbar c) 20 Tage gesetzlicher Urlaub + 10 Tage Zusatzurlaub, davon sind 3 Tage gestzlicher Urlaub verbraucht, bleiben 17 Tage 10 Tage * 10/12 = 8.33 -> 8 Tage übrig -> insgeamt auch 25 Tage Als weitere Möglichkeit bliebe noch, auf den 'alten' Urlaub zu verzichten und alles beim neuen Arbeitgeber zu nehmen, aber warum den neuen belasten und dem alten was schenken? Ich hoffe, das hier hat weitergeholfen Chris
Dipl.-Ing. (FH) schrieb: > Würde die Antwort Dich davon abhalten? Wenn kein Grund oder schlechte Erfahrung vorliegt, vermutlich.
Kleiner Nachtrag noch: Du könntest auch beim alten Arbeitgeber 5 Tage beantragen (2/12 * 28 Tage = 4.667 Tage -> 5 Tage). Deinem neuen Arbeitgeber würdest du also 2 Tage Urlaub sparen (die der alte AG bezahlt). Du hättest dadurch lediglich den Nachteil, das du diese Tage noch im Januar/Februar nehmen müsstest oder ausbezahlt bekommst. Chris
@ Marx W. , so jetzt hast du dir leider selber ein Ei gelegt Urlaubsabgeltung lt. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html § 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Und das heißt deiner Meinung nach, dass er verfällt? @ Michael S. , weiß jetzt nicht was dich nun wieder so auf die Palme bringt, an die eigene Nase fassen. Mach nur weiter so, damit schafft man sich immer genügend Widersacher. Wenn dir meine Meinung zu deiner Person oder dem Auftreten hier zu wider wird oder ist, dann sprech die Differenzen klar an. Bei anderen anonymen Usern hier fällt das auch schon sehr oft auf, daß du dir da sehr viele "Freunde" selbst geschaffen hast. Der betreffende Fakt war ja wohl nicht so zynisch formuliert, daß man da gleich so abartig reagieren muß! Entschuldige bitte daß man das so im Zusammenhang mit deiner Person hier verknüpfte. Danke! @ Marx W. noch einmal zum heutigen Morgen 22.01.2012 01:03 Was wäre deiner Meinung nach die Rechtslage? > Fachfrage: > Warum werden die Urlaubstage die genommen wurden vom alten AG > dokumentiert? Das ist ja wohl ein Witz, oder meinst du das ernst? Es soll wohl auch ganz findige Angestellte geben, die unter Vergesslichkeit leiden, und dann ihren schon genommenen Urlaub noch mal nehmen wollen? z.B. ! > Warum werden die dokumentierten U-tage beim neuen AG nachgefragt? keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu finden! > Warum gibt es so ein Dokument beim Wechsel vom alten AG zum neuen AG? Zeig mal das sogenannte Doku, ich habe davon noch nie etwas weder gehört, noch gesehen. Habe selber schon einige Wechsel hinter mir, mehr als auf den damaligen Lohnsteuerbescheinigungen wurde nicht übermittelt. Vllt. noch Krankenkasse u.ä. oder laufende selbsttragende Versicherungen Vorsorgeverträge, priv. Rente etc.pp.? > Gib Antwort! Du bist jetzt erstmal dranne, bitte.
Jetzt haben wir den TO wohl total verschreckt, er meldet sich überhaupt nicht mehr? Damit herzlichen Dank an die ganzen Trolle und Kasper hier in dem Fred. Jetzt mal ein ganz spezielle Frage, genügend Spezies sind ja wohl versammelt. Wie verhält sich das eigentlich korrekt mit dem Urlaubsgeld, wenn man im Arbeitsvertrag eine 40-Std. Woche, von Mo. bis Fr. vereinbart hat, und dann plötzlich nur noch Montage fährt, mit so durchschnittlich 60 - 80 Std. die Woche? Vom Montag bis meist Do., oder auch mal übers Wochenende bis in die nächste Woche! Einstellungsort sind die NBL, und damit dann auch der Lohn ganz unten am Ar.ch, Einsatzort aber die alten BL, durchweg. Mit dem Lohn ist ja alles klar, da zählt der Arbeits- nicht Einstellungsort (Firmensitz). Da will doch der AG tatsächlich für Urlaub pro Tag nur 8 Std. nach Ost-Tarif zahlen, und hat das so über Monate praktiziert. Noch interssanter wird es ja bei Krankheit und Feiertag, wonach richtet sich dabei die Höhe der Lohnfortzahlung? Im Bundesurlaubsgesetzt ist ja alles klar, nur Krankheit und Feiertag wird doch ähnlich behandelt, oder irre ich mich da?
Einfach mal nach "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" zu googeln wäre zu einfach?
Und schon mal selber versucht, die Fragen stehen ja expliziet oben drüber? Ich kann da keine klare Aussage finden, Die Dauer für den Bezug beträgt maximal 6 Wochen mit 100 % des Arbeitsentgelts. Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet sein,... bei Arbeitsentgelt geht die Verlinkung dann schon wieder weiter, über Entgeltfortzahlung dann wieder zurück .... Eine klare Antwort wäre wohl zu viel verlangt?
>Die Dauer für den Bezug beträgt maximal 6 Wochen mit 100 % des >Arbeitsentgelts. Und danach zahlt die Krankenkasse und nicht mehr der AG. Komisch, daß die meisten der genialen Ings hier sich nicht mit den elementaren Gegebenheiten des Berufslebens auskennen.
Edit: Die Zahlung des Krankengeldes beträgt natürlich nicht mehr die vollen 100%.
Elektroniker schrieb: > Und das heißt deiner Meinung nach, dass er verfällt? Hab ich das behauptet? Wichtig ist doch dass der AN nicht fordern kann den Urlaub zu monetisieren. Also, wenn der Urlaub in der regulären Beschäftigungszeit genommen werden kann, so kann der AN nicht vom AG fordern diesen ihm auszuzahlen!
Elektroniker schrieb: > keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz > > genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu > > finden! § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Elektroniker schrieb: > keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz > > genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu > > finden! Elektroniker schrieb: > @ Marx W. noch einmal zum heutigen Morgen 22.01.2012 01:03 > > Was wäre deiner Meinung nach die Rechtslage? Der TO hätte seien Jahresurlaub zum 01.01.2012 nehmen können und dann zum 1.03. kündigen können. (Ausnahme, er befindet sich in der Probezeit!) Der TO nimmt seinen Urlaubsanspruch der ihm vom AG gewährt wird, nach der Kündigung wird der Arbeitgeber wohl nur noch den ganzteiligen U-Anspruch gewähren. Also 4 Tage! Der TO und sein AG einigen sich darauf die 4 Tage zu monetisieren. Der AG macht dem "Eff" (Ausgestreckter Mittelfinger), und sagt zum TO: "Den Urlaub können sie auch beim neuen AG nehmen, sie haben ja die Urlaubsbescheinigung nach §6 Abs. 2 BurlG." > > > >> Fachfrage: > >> Warum werden die Urlaubstage die genommen wurden vom alten AG > >> dokumentiert? > > Das ist ja wohl ein Witz, oder meinst du das ernst? > Es soll wohl auch ganz findige Angestellte geben, die unter Das ist Betrug, davon schreibe ich nicht! > Vergesslichkeit leiden, und dann ihren schon genommenen Urlaub noch mal > nehmen wollen? z.B. ! > >> Warum werden die dokumentierten U-tage beim neuen AG nachgefragt? > keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz Das ist keine Begründung. > genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu > finden! Dann bin ich "Indianer Jones", steht im §6 BurlG. > > >> Warum gibt es so ein Dokument beim Wechsel vom alten AG zum neuen AG? > Zeig mal das sogenannte Doku, nennt sich Urlaubsbescheinigung nach §6 Abs. 2 BurlG > ich habe davon noch nie etwas weder > gehört, noch gesehen. Dafür gibts den Facharzt für Augenheilkunde und den HNO-Arzt. Meld dich bei denen an. > Habe selber schon einige Wechsel hinter mir, mehr als auf den damaligen > Lohnsteuerbescheinigungen wurde nicht übermittelt. > Vllt. noch Krankenkasse u.ä. oder laufende selbsttragende Versicherungen > Vorsorgeverträge, priv. Rente etc.pp.? Du hast noch vegessen Strahlenschutzpass und Sicherheitspass! Ein Arbeitszeugniss haste wohl auch noch nie bekommen? >> Gib Antwort! > Du bist jetzt erstmal dranne, bitte. Noch Fragen?
Elektroniker schrieb: > Jetzt haben wir den TO wohl total verschreckt, er meldet sich überhaupt > nicht mehr? > Damit herzlichen Dank an die ganzen Trolle und Kasper hier in dem Fred. Tipp von mir: Unterlass solche Bzeichnungen, fällt immer aufdich selbst zurück! > Jetzt mal ein ganz spezielle Frage, genügend Spezies sind ja wohl > versammelt. > Wie verhält sich das eigentlich korrekt mit dem Urlaubsgeld, wenn man im > Arbeitsvertrag eine 40-Std. Woche, von Mo. bis Fr. vereinbart hat, und > dann plötzlich nur noch Montage fährt, mit so durchschnittlich 60 - 80 > Std. die Woche? Vom Montag bis meist Do., oder auch mal übers Wochenende > bis in die nächste Woche! Wenn dein AG Tarifgebunden ist, stetht das im Tarifvertrag. Ansonsten lies deinen Arbeitsvertrag durch! > Einstellungsort sind die NBL, und damit dann auch der Lohn ganz unten am > Ar.ch, Einsatzort aber die alten BL, durchweg. > > Mit dem Lohn ist ja alles klar, da zählt der Arbeits- nicht Was? Woher haste die Erkenntnis, vom grünen evangel. Kirchentag in DD aufgeschnappt? > Einstellungsort (Firmensitz). > Da will doch der AG tatsächlich für Urlaub pro Tag nur 8 Std. nach > Ost-Tarif zahlen, und hat das so über Monate praktiziert. > > Noch interssanter wird es ja bei Krankheit und Feiertag, wonach richtet > > sich dabei die Höhe der Lohnfortzahlung? Nach deinem letzten Nettogehalt. > Im Bundesurlaubsgesetzt ist ja alles klar, nur Krankheit und Feiertag > wird doch ähnlich behandelt, oder irre ich mich da? Du irrst dich!
Chris schrieb: > 1.) Bei Antritt eines NEUEN Arbeitsverhältnisses entsteht der volle > Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet, > daß dein Arbeitgeber dir in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub > genehmigen MUSS (aber durchaus KANN, wenn er nett ist). Der Urlaubsanspruch unterjährig errechnet sich nach den Monaten der Betriebsangehörigkeit. Also 1 Monat =1/12 vom Jahresurlaub 2 Monate=2/12 vom Jahresurlaub > Nach diesen 6 > > Monaten hast du eine Anspruch auf den KOMPLETTEN (!!!) Jahresurlaub was eigentlich nur auf das Jahr zu sehen ist. Also Eintritt nach dem 30.06 bedeutet nur halber Anspruch! > (hier 20 Tage), auch wenn das Arbeitsverhältnis z. B. am 01.08. endet. > Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 6 Monate hast du Anspruch auf > 1/12 des Jahresurlaubs für jeden VOLLEN Monat zu, in dem du angestellt > > warst. Bruchteile von Tagen werden mathematisch gerundet (1,49 Tage -> 1 > > Tag; 1,51 Tage -> 2 Tage). Die Aufrundung darf nicht zu mehr Tagen führen! Also nur bei Beendigung des A-Verhältnisses ist dies zulässig, und auch nur dann wenn der Urlaubsanspruch aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes berechnet wird. Also 20 Tage bei 5-Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tagewoche! > Kann der Urlaub (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder durch > > Krankheit) ganz oder teilweise nicht genommen werden, so ist er Gilt aber streng genommen nur für das Ausscheiden am Jahresende. Der Urlaubsanspruch ist ja auf das Kalenderjahr bezogen. > abzugelten (§7 BUrlG, Abs. 4). Anbei eine PDF-Datei aus dem Netz.
Chris schrieb: > 2.) Bestehendes Arbeitsverhälnis: Auch hier ensteht der VOLLE > Urlaubsanspruch nach 6 Monaten, vorher stehen dir jeweils 1/12 des > Gesamturlaubes pro vollen Monat zu. Falsch, besteht das A-Verhältnis bereits länger als die Probezeit, so ist der Anspruch auf Urlaub ab den 01.01 des jahres in vollen Umfang zu gewähren! Das hier die Firmen (Klitschen, Inh. KMU, Zeitarbeitsfirmen) darauf schauen, dass der Urlaub erst in der 2. Hälfte des Jahres im vollen Umfang genommen wird, versteht sich wohl von alleine!
Marx W. , danke dir für die Mühen, endlich mal ein paar verständliche Fakten. Der Fall den ich hier bearbeite betrifft nicht mich, sondern einen Bekannten aus dem Elektro-HW. Nur hat der voriges Jahr auch keinen Urlaubsnachweis bekommen oder beim neuen Arbeitgeber (Randstadt) gebraucht. Von daher sind das für mich auch böhmische Dörfer. Ihm wurde der Urlaub und die Krankheit immer mit der grundvereinbarten Tags-Std.-Zahl bezahlt, und bei den massigen Ü-Std. ist das wohl etwas daneben. Resturlaub wurde so mit dem letzten Lohn ausgezahlt, weil fristlose Kündigung, von ihm selbst so gewollt. Zu deiner Frage woher die Erkenntnis mit dem unterschiedl. Std.-Lohnsatz kommt, im "Arbeitsvertrag" von ihm steht ja einiges drin, schöne Wunschvorstellungen von AGn halt. Kannste eigentl. damit den Popo abwischen, die ganzen Details würden hier zu weit führen und zu offenkundig werden. Laut IHK und HWK sind die Mindestlöhne bei Firmen ohne Tarifbindung ganz eindeutig geregelt: alte Bundesländer und Berlin nach den dortigen Sätzen, neue BL nach den jenigen. Einstellungsort ist egal, und der Arbeitsvertrag wird nichtig bzgl. des Lohns, wenn dagegen nach unten verstoßen wird. Mindestlohn heißt nicht umsonst so. Die Gewerkschaft kümmert das ja auch nicht, solange man bei denen kein Mitglied, oder in der Firma kein BR vorhanden ist. Beim Feiertag gilt dann bei den paar Tagen dann die Regelung nach AV. Zu deiner Erklärung bzgl. des TO, da beißt sich aber im Prinzip etwas, denn wenn der neue AG nur nach gestzl. Regelung den Urlausbanspruch gewährt, er aber vorher einen höheren vertragl. vereinbart hatte. Gut bei 2 Monaten noch nicht so brisant, dafür laß sich deine ganz oben stehende Meinung bzgl. Auszahlung aber auch etwas sehr viel anders. Mir Wurst, dem TO sein Problem, wenn er sich nicht mehr meldet, auch sein Bier.
Elektroniker schrieb: > Laut IHK und HWK sind die Mindestlöhne bei Firmen ohne Tarifbindung ganz > > eindeutig geregelt: alte Bundesländer und Berlin nach den dortigen > > Sätzen, neue BL nach den jenigen. > > Einstellungsort ist egal, und der Arbeitsvertrag wird nichtig bzgl. des > > Lohns, wenn dagegen nach unten verstoßen wird. Du meinst den Mindestlohn Bau, der richtet sich nach dem Entsendeort. Link: http://www.soka-bau.de/soka_bau/verfahren_beitraege/verfahren_mindestlohn/ Ferner gibt es im Bautarifvertrag den § 5 Ziff. 6 BRTV-Bau mit folgenden Wortlaut: "6. Lohn der Arbeitsstelle und Lohn bei auswärtiger Beschäftigung Es gilt der Lohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Lohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Gesamttarifstundenlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind." Mindestlohn und Tariflohn sind unterschiedliche rechtliche Konstrukte! Aber prinzipiell zählt der Tariflohn des Einstellungsortes, nicht der Tariflohn des Entsendeortes. Solange keine Regelung wie im Bau-Tarifvertrag getroffen wird.
Elektroniker schrieb: > Damit herzlichen Dank an die ganzen Trolle und Kasper hier in dem Fred. Ich lese schon noch mit :-) Werde heute - bin im moment nur nicht zum schreiben gekommen...
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