Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Urlaubsanspruch bei Arbeitgebwerwechsel


von Markus B. (most-trinker)


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Hallo,
ich verlasse zum 01.03.12 meinen alten Arbeitgeber und gehe ein festes 
Arbeitsverhältnis in einem anderen Arbeitgeber ein.

Urlaubsanspruch
alt: 28 Tage/p.a.
neu: 30 Tage/p.a.

Ich denke doch, dass ich bei der neuen Firma 10/12 * 30 des 
Jahresurlaubs bekommen werde. Also 25 Tage.

Was ist mit den 2/12*28 Tagen Urlaub des alten Arbeitgebers? Ist es 
sinvoll die 4,66 also 5 Tage zu nehmen? Oder lassen die sich auf den 
neuen Arbeitgeber übertragen?

Vielen Dank.

Mfg
Markus

Edit:
Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG.

von Michael S. (technicans)


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Markus Breitmann schrieb:
> Was ist mit den 2/12*28 Tagen Urlaub des alten Arbeitgebers? Ist es
> sinvoll die 4,66 also 5 Tage zu nehmen? Oder lassen die sich auf den
> neuen Arbeitgeber übertragen?
>
Gewöhnlich nicht, denn der alte Arbeitgeber kann die verfallen lassen
oder dir die paar Tage in der Kündigungsfrist gewähren und du kannst
zu Hause bleiben. Warum sollte der neue Arbeitgeber darauf eingehen?
Der hat doch da gar nichts von. Am besten beredeste das mit der
Personalabteilung deiner Firma, denn die wickeln das dann auch ab.
Antrag wirste wohl so oder so stellen müssen.

> Edit:
> Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG.

Klar, weil er dir nicht mehr Urlaub gewähren will als dir von
Rechtswegen zusteht.

von John Doe (Gast)


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Hier steht alles:
http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,766529,00.html

Ich musste vor einem Jahr meinen Arbeitgeber deswegen verklagen (kleine 
Klitsche mit Ultra-Egomanen als Inhaber).
Hab natürlich mit Pauken und Trompeten gewonnen. Und jetzt ist sein 
Konto gepfändet... :)

von Elektroniker (Gast)


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@ Micha S. , erkäre mal wie der alte AG den Urlausbanspruch verfallen 
lassen kann, nach deiner Beschreibung!
Du meinst sicherlich dass er das so gern möchte, aber Können und Möchten 
sind zwei paar Schuhe.
Auszahlen haste auch noch vergessen, und dazu, dass manche Firmen keine 
eigene PA (Personal-Abteilung) unterhalten.
Chef und Sekretärin, oder dessen Frau, sind sehr oft die Einzigen in der 
Verwaltung (bei Klein- und Klitschenfirmen).

@ John Doe , vor welchem Gericht ist das so gut abgelaufen, darf ich mal 
Raten > AG (Arbeitsgericht)?
Einen kleinen Anteil hattest du aber sicherlich auch daran Schuld?
Kenne solche einen Fall aus eigener Vergangenheit auch sehr gut.
Gleiche Verhältnisse und gleiches Ergebnis.
Und du bist nun auch nicht mehr beim dem Ultra-Egomanen angestellt, 
richtig?
Das mit der Konto-Pfändung ist doch wohl nur heiße Luft oder eine 
Vermutung, oder hat sich dein Ex-Chef bei Gericht auch so wie in der 
Firma angestellt > Ich bin hier das Gesetz, und alles tanzt nach meiner 
Pfeife?

@ Markus Breitmann schrieb
> Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG.
@ Micha S. schrieb
> Klar, weil er dir nicht mehr Urlaub gewähren will als dir von Rechtswegen > 
zusteht.

Könntet ihr Beiden dazu mal etwas näher die Hintergründe eurer Gedanken 
erklären?
Markus wird sich ja wohl auch nur wundern, genau wie ich, aber Micha 
weiß es wohl wieder mal aus eigener Erfahrung besser?
Nach meinem Verständnis hat dass den neuen AG überhaupt nicht zu 
interessieren, der wird nur wieder irgendwelchen Falschinfos seiner 
Informanten nachgehen.
Der Urlaubsanspruch entsteht ja wohl erst ab dem Tag der 
Betriebszugehörigkeit, und nicht durch das davor ausgelaufene 
Arbeistverhältnis oder das Jahr/ die Monate davor.
Bei 5 Tagen wäre das eine volle Arbeitswoche, und somit genau passend 
als Erholung vor dem neuen Arbeitsantritt.

von Michael S. (technicans)


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Elektroniker schrieb:
> @ Micha S. , erkäre mal wie der alte AG den Urlausbanspruch verfallen
> lassen kann, nach deiner Beschreibung!
Wenn du ihn nicht beantragst, dann verfällt der, zumindest hab ich es 
schon erlebt, spätestens zum April des Folgejahres. Kann sich zwar 
geändert haben, aber so wars halt.
> Du meinst sicherlich dass er das so gern möchte, aber Können und Möchten
> sind zwei paar Schuhe.
Versuchen tun die es und nur selten waren die im Unrecht.
> Auszahlen haste auch noch vergessen, und dazu, dass manche Firmen keine
> eigene PA (Personal-Abteilung) unterhalten.
Das ist mir völlig neu das das überhaupt ginge. Das ist eben das
Problem wenn man auf unterschiedliche Quellen Bezug nimmt. Da heiß es
dann das der Urlaub vorrangig der Erholung dienen soll. Auszahlen ist
wohl nur dann möglich wenn es anders gar nicht geht, denke ich mal.
Mir haben die meist den Urlaub in die Kündingungsfrist gequetscht
und einige haben sich damit heraus geredet das der Urlaub verfallen
war, eben weil nicht beantragt. Die Verantwortung wurde da immer auf
mich abgewälzt.
> Chef und Sekretärin, oder dessen Frau, sind sehr oft die Einzigen in der
> Verwaltung (bei Klein- und Klitschenfirmen).
Das macht keinen Unterschied, die Verantwortung ist die gleiche.

>
> @ Markus Breitmann schrieb
>> Der neue Arbeitgeber möchte eine Urlaubsbescheinigung das alten AG.
> @ Micha S. schrieb
>> Klar, weil er dir nicht mehr Urlaub gewähren will als dir von Rechtswegen >
> zusteht.
>
> Könntet ihr Beiden dazu mal etwas näher die Hintergründe eurer Gedanken
> erklären?
Das wird doch gut in dem Spiegel-Artikel erklärt.
> Markus wird sich ja wohl auch nur wundern, genau wie ich, aber Micha
> weiß es wohl wieder mal aus eigener Erfahrung besser?
So hab ichs jedenfalls mal erlebt, da musst du ja nun nicht
frech werden.
> Nach meinem Verständnis hat dass den neuen AG überhaupt nicht zu
> interessieren, der wird nur wieder irgendwelchen Falschinfos seiner
> Informanten nachgehen.
Wozu dann die Urlaubsbescheinigung?
> Der Urlaubsanspruch entsteht ja wohl erst ab dem Tag der
> Betriebszugehörigkeit, und nicht durch das davor ausgelaufene
> Arbeistverhältnis oder das Jahr/ die Monate davor.
Ich meine, der kann dann auch erst nach der Probezeit beantragt werden,
aber vom Anspruch an Urlaubstagen häufen die sich in dem Zeitraum an.
> Bei 5 Tagen wäre das eine volle Arbeitswoche, und somit genau passend
> als Erholung vor dem neuen Arbeitsantritt.
Manchen wären wohl auch 2,3 oder mehr Wochen lieber, bevor sie sich
in die nächste Löwenhöhle begeben.

von Marx W. (Gast)


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Markus Breitmann schrieb:
> Was ist mit den 2/12*28 Tagen Urlaub des alten Arbeitgebers? Ist es
>
> sinvoll die 4,66 also 5 Tage zu nehmen?
Unter Umständen.
> Oder lassen die sich auf den
>
> neuen Arbeitgeber übertragen?
Ja, dein alter AG stellt eine Urlaubsbescheinigung über die genommenen 
U-tage im laufenden Jahr.
Dein neuer AG gibt dir den vollen Jahresurlaub aber nur dann, wenn du in 
der 1. Jahreshälfte deine A-stelle anstritts!

Aber echt?
Du bist wohl wieder so ein Oberschlaumeier, oder?

Deine Rechnung  ist wohl 2/12*28=4,66  macht aufgerundet 5 Tage.
Da denkste wohl du kannst dir was rausschinden!
Mann, da machste die Rechnung ohne deinen AG!
Nur volle Urlaubstage werden gewährt!
Also, in Zukunft besser Planen!

von Tom (Gast)


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Moin,

lass Dir den Rest beim alten AG auszahlen und das Thema ist erledigt.
Cheers

von Marx W. (Gast)


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Tom schrieb:
> lass Dir den Rest beim alten AG auszahlen und das Thema ist erledigt.
>
> Cheers

Und, wenn der alt AG sagt "Nein", was dann!

von Tom (Gast)


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Y> lass Dir den Rest beim alten AG auszahlen und das Thema ist erledigt.
>Y
>Y Cheers

>Und, wenn der alt AG sagt "Nein", was dann!

Dann muss er halt den Urlaub nehmen. Zu vergüten ist dieser ja. Warum 
sollte der alte AG aber "No" sagen?

von Elektroniker (Gast)


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Tom , hast du dir schon mal den Urlaub auszahlen lassen?
Ganz sicher noch nicht, denn dann würdest du aufm Lohnschein sehen, daß 
sich das nicht wirklich lohnt.
So viel mehr Brutto und dann das erbärmliche Netto, freut nur das FA und 
den AG kostet das zusätzl. einen erhöhten Soz.Abgabe-Beitrag.

Beim Micha wird jetzt wohl immer mehr verständlich, warum er so gnazig 
auf sämtl. AG zu sprechen ist.
Zum Beschei.en und Betrügen gehören immer Zwei, ich bin über die 
Erkenntnis auch erst nach langer Zeit drüber.
Und mir vorwerfen, daß ich dir frech kommen würde, zügle mal bitte dein 
Temperament etwas.
Spitzfindigkeiten sind schon ein wenig weit weg von Frechheit.

Marx W. scheint einen sehr kulanten oder großzügigen AG zu haben, der 
gewährt ihm den vollen Jahresurlaub, auch wenn er nur ein 3/4 Jahr beim 
ihm leistend verbracht hat?
Würde mich wundern wenn das so mal eintritt.

Der alte AG könnte es ja auch drauf ankommen lassen, weil er gerade zu 
wenig fähige und verfügbare Leute hat, dass er den Urlaub nicht gewähren 
wollte.
Sich drum Streiten macht wohl so oft nicht jeder, gängige Spekulation 
von jedem AG.

von Tom (Gast)


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>Tom , hast du dir schon mal den Urlaub auszahlen lassen?
>Ganz sicher noch nicht, denn dann würdest du aufm Lohnschein sehen, daß
>sich das nicht wirklich lohnt.
>So viel mehr Brutto und dann das erbärmliche Netto, freut nur das FA und
>den AG kostet das zusätzl. einen erhöhten Soz.Abgabe-Beitrag.

Äh, doch hab ich. Zwei mal bereits. Blieb mir nichts anderes 
übrig....ist halt wie eine Einmalzahlung (z.B. Weihnachts- oder 
Urlaubsgeld) zu behandeln.

von Marx W. (Gast)


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Tom schrieb:
> Dann muss er halt den Urlaub nehmen. Zu vergüten ist dieser ja. Warum
>
> sollte der alte AG aber "No" sagen.

Ein Vergütungsanspruch besteht eben nicht.
Der Urlaub wird in Tagen für das Jahr gewährt.
Sinn des Urlaubs ist die Erholung, also ein gesundheitliches Ziel.
Regelungen nach denen der Urlaub auch monetesiert werden kann, fehlen im 
Bundesurlaubsgesetzt und auch in den Tarifverträgen. Das "Auszahlen" des 
Urlaubes ist nur eine Regelung um Anprüche zwischen AG und AN in 
"Ausnahmefällen"  zu regeln. Dabei ist beiderseitiges Einverständnis 
nötig, also ein Anspruch auf Auszahlung besteht nicht!
Nur die Möglichkeit im Einvernehmen!

von Marx W. (Gast)


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Elektroniker schrieb:
> Marx W. scheint einen sehr kulanten oder großzügigen AG zu haben, der
>
> gewährt ihm den vollen Jahresurlaub, auch wenn er nur ein 3/4 Jahr beim
>
> ihm leistend verbracht hat?
>
> Würde mich wundern wenn das so mal eintritt.

Das ist die Rechtslage!
Fachfrage:
Warum werden die Urlaubstage die genommen wurden vom alten AG 
dokumentiert?
Warum werden die dokumentierten U-tage beim neuen AG nachgefragt?
Warum gibt es so ein Dokument beim Wechsel vom alten AG zum neuen AG?
Gib Antwort!

von Michael S. (technicans)


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Elektroniker schrieb:
> Und mir vorwerfen, daß ich dir frech kommen würde, zügle mal bitte dein
> Temperament etwas.
Fass dir erst mal an die eigene Nase.
> Spitzfindigkeiten sind schon ein wenig weit weg von Frechheit.
Dein Spruch geht da schon drüber hinaus, also lass es.

von Michael S. (technicans)


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sigint schrieb im Beitrag #2513111:
> Im Forum über
> die AG herziehen?

Würde das was ändern?

von Dipl.-Ing. (FH) (Gast)


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Michael S. schrieb:
> sigint schrieb:
>> Im Forum über
>> die AG herziehen?
>
> Würde das was ändern?

Würde die Antwort Dich davon abhalten?

von Chris (Gast)


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Ich hatte letztes Jahr das gleiche Problem und habe damals einen Anwalt 
zu dieser Thematik befragt.
Die Rechtslage sieht derzeit so aus, unter der Annahme des gesetzlichen 
Mindesturlaubs (4 Wochen, bei einer 5-Tage-Woche also 20 Urlaubstage):

1.) Bei Antritt eines NEUEN Arbeitsverhältnisses entsteht der volle 
Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet, 
daß dein Arbeitgeber dir in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub 
genehmigen MUSS (aber durchaus KANN, wenn er nett ist). Nach diesen 6 
Monaten hast du eine Anspruch auf den KOMPLETTEN (!!!) Jahresurlaub 
(hier 20 Tage), auch wenn das Arbeitsverhältnis z. B. am 01.08. endet.
Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 6 Monate hast du Anspruch auf 
1/12 des Jahresurlaubs für jeden VOLLEN Monat zu, in dem du angestellt 
warst. Bruchteile von Tagen werden mathematisch gerundet (1,49 Tage -> 1 
Tag; 1,51 Tage -> 2 Tage).
Kann der Urlaub (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder durch 
Krankheit) ganz oder teilweise nicht genommen werden, so ist er 
abzugelten (§7 BUrlG, Abs. 4).

Beispiele:
Arbeitsverhältnis dauert vom 01.01. bis zum 01.06.:
d.h. 20 Tage * 5/12 = 8.33 Tage -> 8 Tage Urlaub
Arbeitsverhältnis dauert vom 01.01. bis zum 01.08.:
d.h. mehr als 6 Monate gearbeitet: 20 Tage Urlaub!!
Arbeitsverhältnis dauert vom 01.06. bis zum 31.12.:
d.h. mehr als 6 Monate gearbeitet: 20 Tage Urlaub!!
Arbeitsverhältnis dauert vom 01.8. bis zum 31.12.:
d.h. 20 Tage * 5/12 = 8.33 Tage -> 8 Tage Urlaub

2.) Bestehendes Arbeitsverhälnis: Auch hier ensteht der VOLLE 
Urlaubsanspruch nach 6 Monaten, vorher stehen dir jeweils 1/12 des 
Gesamturlaubes pro vollen Monat zu.

3.) Hat dein Arbeitgeber dir bereits mehr Urlaub gegeben, als dir 
zusteht, kann er das Entgelt dafür nicht zurückfordern, hast du also 
z.B. bereits im Januar deine kompletten Jahresurlaub genommen und 
kündigst dann zum 01.03., hat dein Arbeitgeber halt Pech gehabt.

4.) Bescheinigung des erteilten Urlaubs: Um Doppelansprüche zu 
verhindern, muss der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
den bereits genommenen Urlaub bescheinigen. Der neue Arbeitgeber muss 
dann nur entsprechend weniger Urlaub gewähren. Im Beispiel aus 3.) 
hättest du dann beim neuen Arbeitgeber KEINEN Urlaubsanpruch mehr.

Diese Regelungen beziehen sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub, 
kompliziert wird das ganze, sobald Arbeitgeber mehr Urlaub gewähren 
(z.B. 6 Wochen, also 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche).

Hätte man also wie in 3.) im Januar bereits 20 Tage Urlaub genommen und 
kündigt sein Arbeitsverhältnis zum 01.03., dann bescheinigt der alte 
Arbeitgeber 20 Urlaubstage (Also den KOMPLETTEN MINDESTURLAUB). Ein 
neuer Arbeitgeber kann sich also auf den Standpunkt stellen, der 
KOMPLETTE Urlaub sei verbraucht (obwohl du beim neuen Arbeitgeber 
insgesamt 30 TAge hättest) und dir die Genehmigung von weiterem Urlaub 
verweigern. Laut meines Anwalts folgen Arbeitsgerichte durchaus dieser 
Argumentation.


Zum konkreten Fall:

Dir stehen 2/12 von 20 (gesetlicher Urlaub!!) Tagen (also 3.33 -> 3 
Tage) als Urlaub zu. Diesen Urlaub solltest du auch noch beim alten 
Arbeitgeber beantragen. Sollte der Arbeitgeber die Genehmigung 
verweigern, muss er den Urlaub abgelten (eine Genehmigung kann mann fast 
immer auch per einsteiligen Verfügung erzwingen!). In beiden Fällen wird 
er die 3 Tage genommenen Urlaub bescheinigen müssen.
Die Berechnung des Urlaubs beim neuen Arbeitgeber ist etwas 
komplizierter, je nachdem wie man argumentiert:
Folgendes ist möglich:
a) 30 Tage gesamt - 3 Tage genommen = 27 Tage noch verfügbar
b) 30 Tage gesamt * 10/12 = 25 Tage verfügbar
c) 20 Tage gesetzlicher Urlaub + 10 Tage Zusatzurlaub,
   davon sind 3 Tage gestzlicher Urlaub verbraucht, bleiben 17 Tage
   10 Tage * 10/12 = 8.33 -> 8 Tage übrig -> insgeamt auch 25 Tage

Als weitere Möglichkeit bliebe noch, auf den 'alten' Urlaub zu 
verzichten und alles beim neuen Arbeitgeber zu nehmen, aber warum den 
neuen belasten und dem alten was schenken?

Ich hoffe, das hier hat weitergeholfen

Chris

von Michael S. (technicans)


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Dipl.-Ing. (FH) schrieb:
> Würde die Antwort Dich davon abhalten?

Wenn kein Grund oder schlechte Erfahrung vorliegt, vermutlich.

von Chris (Gast)


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Kleiner Nachtrag noch:

Du könntest auch beim alten Arbeitgeber 5 Tage beantragen (2/12 * 28 
Tage = 4.667 Tage -> 5 Tage). Deinem neuen Arbeitgeber würdest du also 2 
Tage Urlaub sparen (die der alte AG bezahlt).
Du hättest dadurch lediglich den Nachteil, das du diese Tage noch im 
Januar/Februar nehmen müsstest oder ausbezahlt bekommst.

Chris

von Elektroniker (Gast)


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@ Marx W. , so jetzt hast du dir leider selber ein Ei gelegt

Urlaubsabgeltung lt. http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder 
teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.

Und das heißt deiner Meinung nach, dass er verfällt?

@ Michael S. , weiß jetzt nicht was dich nun wieder so auf die Palme 
bringt, an die eigene Nase fassen. Mach nur weiter so, damit schafft man 
sich immer genügend Widersacher.
Wenn dir meine Meinung zu deiner Person oder dem Auftreten hier zu wider 
wird oder ist, dann sprech die Differenzen klar an.
Bei anderen anonymen Usern hier fällt das auch schon sehr oft auf, daß 
du dir da sehr viele "Freunde" selbst geschaffen hast.
Der betreffende Fakt war ja wohl nicht so zynisch formuliert, daß man da 
gleich so abartig reagieren muß!
Entschuldige bitte daß man das so im Zusammenhang mit deiner Person hier 
verknüpfte. Danke!

@ Marx W. noch einmal zum heutigen Morgen 22.01.2012 01:03
Was wäre deiner Meinung nach die Rechtslage?

> Fachfrage:
> Warum werden die Urlaubstage die genommen wurden vom alten AG
> dokumentiert?
Das ist ja wohl ein Witz, oder meinst du das ernst?
Es soll wohl auch ganz findige Angestellte geben, die unter 
Vergesslichkeit leiden, und dann ihren schon genommenen Urlaub noch mal 
nehmen wollen? z.B. !

> Warum werden die dokumentierten U-tage beim neuen AG nachgefragt?
keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz 
genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu 
finden!

> Warum gibt es so ein Dokument beim Wechsel vom alten AG zum neuen AG?
Zeig mal das sogenannte Doku, ich habe davon noch nie etwas weder 
gehört, noch gesehen.
Habe selber schon einige Wechsel hinter mir, mehr als auf den damaligen 
Lohnsteuerbescheinigungen wurde nicht übermittelt.
Vllt. noch Krankenkasse u.ä. oder laufende selbsttragende Versicherungen 
Vorsorgeverträge, priv. Rente etc.pp.?

> Gib Antwort!
Du bist jetzt erstmal dranne, bitte.

von Elektroniker (Gast)


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Jetzt haben wir den TO wohl total verschreckt, er meldet sich überhaupt 
nicht mehr?
Damit herzlichen Dank an die ganzen Trolle und Kasper hier in dem Fred.


Jetzt mal ein ganz spezielle Frage, genügend Spezies sind ja wohl 
versammelt.

Wie verhält sich das eigentlich korrekt mit dem Urlaubsgeld, wenn man im 
Arbeitsvertrag eine 40-Std. Woche, von Mo. bis Fr. vereinbart hat, und 
dann plötzlich nur noch Montage fährt, mit so durchschnittlich 60 - 80 
Std. die Woche? Vom Montag bis meist Do., oder auch mal übers Wochenende 
bis in die nächste Woche!

Einstellungsort sind die NBL, und damit dann auch der Lohn ganz unten am 
Ar.ch, Einsatzort aber die alten BL, durchweg.
Mit dem Lohn ist ja alles klar, da zählt der Arbeits- nicht 
Einstellungsort (Firmensitz).
Da will doch der AG tatsächlich für Urlaub pro Tag nur 8 Std. nach 
Ost-Tarif zahlen, und hat das so über Monate praktiziert.

Noch interssanter wird es ja bei Krankheit und Feiertag, wonach richtet 
sich dabei die Höhe der Lohnfortzahlung?

Im Bundesurlaubsgesetzt ist ja alles klar, nur Krankheit und Feiertag 
wird doch ähnlich behandelt, oder irre ich mich da?

von Backflow (Gast)


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Einfach mal nach "Lohnfortzahlung im Krankheitsfall" zu googeln wäre zu 
einfach?

von Elektroniker (Gast)


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Und schon mal selber versucht, die Fragen stehen ja expliziet oben 
drüber? Ich kann da keine klare Aussage finden,

Die Dauer für den Bezug beträgt maximal 6 Wochen mit 100 % des 
Arbeitsentgelts.
Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet sein,...

bei Arbeitsentgelt geht die Verlinkung dann schon wieder weiter, über 
Entgeltfortzahlung dann wieder zurück ....

Eine klare Antwort wäre wohl zu viel verlangt?

von Backflow (Gast)


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>Die Dauer für den Bezug beträgt maximal 6 Wochen mit 100 % des
>Arbeitsentgelts.


Und danach zahlt die Krankenkasse und nicht mehr der AG.

Komisch, daß die meisten der genialen Ings hier sich nicht mit den 
elementaren Gegebenheiten des Berufslebens auskennen.

von Backflow (Gast)


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Edit:

Die Zahlung des Krankengeldes beträgt natürlich nicht mehr die vollen 
100%.

von Marx W. (Gast)


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Elektroniker schrieb:
> Und das heißt deiner Meinung nach, dass er verfällt?
Hab ich das behauptet?

Wichtig ist doch dass der AN nicht fordern kann den Urlaub zu 
monetisieren. Also, wenn der Urlaub in der regulären Beschäftigungszeit 
genommen werden kann, so kann der AN nicht vom AG fordern diesen ihm 
auszuzahlen!

von Marx W. (Gast)


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Elektroniker schrieb:
> keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz
>
> genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu
>
> finden!


§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen
(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für 
das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub 
gewährt worden ist.
(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des 
Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im 
laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Elektroniker schrieb:
> keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz
>
> genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu
>
> finden!

Elektroniker schrieb:
> @ Marx W. noch einmal zum heutigen Morgen 22.01.2012 01:03
>
> Was wäre deiner Meinung nach die Rechtslage?
Der TO hätte seien Jahresurlaub zum 01.01.2012 nehmen können und dann 
zum 1.03. kündigen können.
(Ausnahme, er befindet sich in der Probezeit!)
Der TO nimmt seinen Urlaubsanspruch der ihm vom AG gewährt wird, nach 
der Kündigung wird der Arbeitgeber wohl nur noch den ganzteiligen 
U-Anspruch gewähren. Also 4 Tage!
Der TO und sein AG einigen sich darauf die 4 Tage zu monetisieren.
Der AG macht dem "Eff" (Ausgestreckter Mittelfinger), und sagt zum TO:
"Den Urlaub können sie auch beim neuen AG nehmen, sie haben ja die 
Urlaubsbescheinigung nach §6 Abs. 2 BurlG."
>
>
>
>> Fachfrage:
>
>> Warum werden die Urlaubstage die genommen wurden vom alten AG
>
>> dokumentiert?
>
> Das ist ja wohl ein Witz, oder meinst du das ernst?
> Es soll wohl auch ganz findige Angestellte geben, die unter
Das ist Betrug, davon schreibe ich nicht!
> Vergesslichkeit leiden, und dann ihren schon genommenen Urlaub noch mal
> nehmen wollen? z.B. !
>
>> Warum werden die dokumentierten U-tage beim neuen AG nachgefragt?
> keine Ahnung, bin kein Arbeitsrechtsexperte, vllt. damit dem Gesetz
Das ist keine Begründung.
> genüge getan wird? im Bundesurlaubsgesetzt ist dazu wohl Nichts zu
> finden!
Dann bin ich "Indianer Jones", steht im §6 BurlG.
>
>
>> Warum gibt es so ein Dokument beim Wechsel vom alten AG zum neuen AG?
> Zeig mal das sogenannte Doku,
nennt sich Urlaubsbescheinigung nach §6 Abs. 2 BurlG
> ich habe davon noch nie etwas weder
> gehört, noch gesehen.
Dafür gibts den Facharzt für Augenheilkunde und den HNO-Arzt.
Meld dich bei denen an.
> Habe selber schon einige Wechsel hinter mir, mehr als auf den damaligen
> Lohnsteuerbescheinigungen wurde nicht übermittelt.
> Vllt. noch Krankenkasse u.ä. oder laufende selbsttragende Versicherungen
> Vorsorgeverträge, priv. Rente etc.pp.?
Du hast noch vegessen Strahlenschutzpass und Sicherheitspass!
Ein Arbeitszeugniss haste wohl auch noch nie bekommen?
>> Gib Antwort!
> Du bist jetzt erstmal dranne, bitte.

Noch Fragen?

von Marx W. (Gast)


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Elektroniker schrieb:
> Jetzt haben wir den TO wohl total verschreckt, er meldet sich überhaupt
> nicht mehr?
> Damit herzlichen Dank an die ganzen Trolle und Kasper hier in dem Fred.
Tipp von mir:
Unterlass solche Bzeichnungen, fällt immer aufdich selbst zurück!

> Jetzt mal ein ganz spezielle Frage, genügend Spezies sind ja wohl
> versammelt.

> Wie verhält sich das eigentlich korrekt mit dem Urlaubsgeld, wenn man im
> Arbeitsvertrag eine 40-Std. Woche, von Mo. bis Fr. vereinbart hat, und
> dann plötzlich nur noch Montage fährt, mit so durchschnittlich 60 - 80
> Std. die Woche? Vom Montag bis meist Do., oder auch mal übers Wochenende
> bis in die nächste Woche!
Wenn dein AG Tarifgebunden ist, stetht das im Tarifvertrag. Ansonsten 
lies deinen Arbeitsvertrag durch!
> Einstellungsort sind die NBL, und damit dann auch der Lohn ganz unten am

> Ar.ch, Einsatzort aber die alten BL, durchweg.
>
> Mit dem Lohn ist ja alles klar, da zählt der Arbeits- nicht
Was? Woher haste die Erkenntnis, vom grünen evangel. Kirchentag in DD 
aufgeschnappt?
> Einstellungsort (Firmensitz).
> Da will doch der AG tatsächlich für Urlaub pro Tag nur 8 Std. nach
> Ost-Tarif zahlen, und hat das so über Monate praktiziert.
>
> Noch interssanter wird es ja bei Krankheit und Feiertag, wonach richtet
>
> sich dabei die Höhe der Lohnfortzahlung?
Nach deinem letzten Nettogehalt.
> Im Bundesurlaubsgesetzt ist ja alles klar, nur Krankheit und Feiertag

> wird doch ähnlich behandelt, oder irre ich mich da?

Du irrst dich!

von Marx W. (Gast)


Angehängte Dateien:

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Chris schrieb:
> 1.) Bei Antritt eines NEUEN Arbeitsverhältnisses entsteht der volle
> Urlaubsanspruch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten. Das bedeutet,
> daß dein Arbeitgeber dir in den ersten 6 Monaten keinen Urlaub
> genehmigen MUSS (aber durchaus KANN, wenn er nett ist).
Der Urlaubsanspruch unterjährig errechnet sich nach den Monaten der 
Betriebsangehörigkeit.
Also
1 Monat =1/12 vom Jahresurlaub
2 Monate=2/12 vom Jahresurlaub
> Nach diesen 6
>
> Monaten hast du eine Anspruch auf den KOMPLETTEN (!!!) Jahresurlaub
was eigentlich nur auf das Jahr zu sehen ist. Also Eintritt nach dem 
30.06 bedeutet nur halber Anspruch!
> (hier 20 Tage), auch wenn das Arbeitsverhältnis z. B. am 01.08. endet.
> Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der 6 Monate hast du Anspruch auf
> 1/12 des Jahresurlaubs für jeden VOLLEN Monat zu, in dem du angestellt
>
> warst. Bruchteile von Tagen werden mathematisch gerundet (1,49 Tage -> 1
>
> Tag; 1,51 Tage -> 2 Tage).
Die Aufrundung darf nicht zu mehr Tagen führen!
Also nur bei Beendigung des A-Verhältnisses ist dies zulässig, und auch 
nur dann wenn der Urlaubsanspruch aufgrund des Bundesurlaubsgesetzes 
berechnet wird. Also 20 Tage bei 5-Tage Woche, 24 Tage bei 6 Tagewoche!
> Kann der Urlaub (z.B. bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder durch
>
> Krankheit) ganz oder teilweise nicht genommen werden, so ist er
Gilt aber streng genommen nur für das Ausscheiden am Jahresende. Der 
Urlaubsanspruch ist ja auf das Kalenderjahr bezogen.
> abzugelten (§7 BUrlG, Abs. 4).

Anbei eine PDF-Datei aus dem Netz.

von Marx W. (Gast)


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Chris schrieb:
> 2.) Bestehendes Arbeitsverhälnis: Auch hier ensteht der VOLLE
> Urlaubsanspruch nach 6 Monaten, vorher stehen dir jeweils 1/12 des
> Gesamturlaubes pro vollen Monat zu.
Falsch, besteht das A-Verhältnis bereits länger als die Probezeit, so 
ist der Anspruch auf Urlaub ab den 01.01 des jahres in vollen Umfang zu 
gewähren!
Das hier die Firmen (Klitschen, Inh. KMU, Zeitarbeitsfirmen) darauf 
schauen, dass der Urlaub erst in der 2. Hälfte des Jahres im vollen 
Umfang genommen wird, versteht sich wohl von alleine!

von Elektroniker (Gast)


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Marx W. , danke dir für die Mühen, endlich mal ein paar verständliche 
Fakten.
Der Fall den ich hier bearbeite betrifft nicht mich, sondern einen 
Bekannten aus dem Elektro-HW.
Nur hat der voriges Jahr auch keinen Urlaubsnachweis bekommen oder beim 
neuen Arbeitgeber (Randstadt) gebraucht.
Von daher sind das für mich auch böhmische Dörfer.
Ihm wurde der Urlaub und die Krankheit immer mit der grundvereinbarten 
Tags-Std.-Zahl bezahlt, und bei den massigen Ü-Std. ist das wohl etwas 
daneben.
Resturlaub wurde so mit dem letzten Lohn ausgezahlt, weil fristlose 
Kündigung, von ihm selbst so gewollt.

Zu deiner Frage woher die Erkenntnis mit dem unterschiedl. Std.-Lohnsatz 
kommt, im "Arbeitsvertrag" von ihm steht ja einiges drin, schöne 
Wunschvorstellungen von AGn halt.
Kannste eigentl. damit den Popo abwischen, die ganzen Details würden 
hier zu weit führen und zu offenkundig werden.
Laut IHK und HWK sind die Mindestlöhne bei Firmen ohne Tarifbindung ganz 
eindeutig geregelt: alte Bundesländer und Berlin nach den dortigen 
Sätzen, neue BL nach den jenigen.
Einstellungsort ist egal, und der Arbeitsvertrag wird nichtig bzgl. des 
Lohns, wenn dagegen nach unten verstoßen wird.
Mindestlohn heißt nicht umsonst so.
Die Gewerkschaft kümmert das ja auch nicht, solange man bei denen kein 
Mitglied, oder in der Firma kein BR vorhanden ist.
Beim Feiertag gilt dann bei den paar Tagen dann die Regelung nach AV.

Zu deiner Erklärung bzgl. des TO, da beißt sich aber im Prinzip etwas, 
denn wenn der neue AG nur nach gestzl. Regelung den Urlausbanspruch 
gewährt, er aber vorher einen höheren vertragl. vereinbart hatte.
Gut bei 2 Monaten noch nicht so brisant, dafür laß sich deine ganz oben 
stehende Meinung bzgl. Auszahlung aber auch etwas sehr viel anders.
Mir Wurst, dem TO sein Problem, wenn er sich nicht mehr meldet, auch 
sein Bier.

von Marx W. (Gast)


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Elektroniker schrieb:
> Laut IHK und HWK sind die Mindestlöhne bei Firmen ohne Tarifbindung ganz
>
> eindeutig geregelt: alte Bundesländer und Berlin nach den dortigen
>
> Sätzen, neue BL nach den jenigen.
>
> Einstellungsort ist egal, und der Arbeitsvertrag wird nichtig bzgl. des
>
> Lohns, wenn dagegen nach unten verstoßen wird.

Du meinst den Mindestlohn Bau, der richtet sich nach dem Entsendeort.
Link: 
http://www.soka-bau.de/soka_bau/verfahren_beitraege/verfahren_mindestlohn/
Ferner gibt es im Bautarifvertrag den
 § 5 Ziff. 6 BRTV-Bau mit  folgenden  Wortlaut:

"6. Lohn der Arbeitsstelle und Lohn bei auswärtiger Beschäftigung

Es gilt der Lohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer
behalten jedoch den Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn ihres
Einstellungsortes. Ist der Lohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so 
haben
sie Anspruch auf diesen Gesamttarifstundenlohn, solange sie auf dieser
Arbeitsstelle tätig sind."

Mindestlohn und Tariflohn sind unterschiedliche rechtliche Konstrukte!
Aber prinzipiell  zählt der Tariflohn des Einstellungsortes, nicht der 
Tariflohn des Entsendeortes.
Solange keine Regelung wie im Bau-Tarifvertrag getroffen wird.

von Markus B. (most-trinker)


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Elektroniker schrieb:
> Damit herzlichen Dank an die ganzen Trolle und Kasper hier in dem Fred.

Ich lese schon noch mit :-)
Werde heute - bin im moment nur nicht zum schreiben gekommen...

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