Hallo, ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und Konstruktionsingenieur eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss. mfG schonmal Danke für die Antworten
Ich denke, das kommt auf die Firma an, bei der du arbeitest. Besser wäre, wenn du zum Reisen bereit wärst, denn da hast du mehr Möglichkeiten, einen Job zu finden.
Nrw999 schrieb: > ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und > Konstruktionsingenieur eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss. Komische Frage. Du musst für so einen Job den Willen der Reisebereitschaft haben. Das wird dann im Arbeitsvertrag geregelt. Besitzen muss man das zwangsläufig nicht. Für weltweiten Einsatz braucht man eh einen gültigen Pass. Den kann der Arbeitgeber nicht verlangen nur weil er jemanden auf die Auslandsreise schicken will.(Meine Meinung).
>Hallo,ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und
Konstruktionsingenieur eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss.
Nein. In der Regel nicht. Allenfalls geht man mal an eine Konferenz, an
ein Standardisierungsmeeting, an eine Messe. Aber das geht dann meist
eher unter duerfen und weniger unter muessen. Sollen tut man natuerlich
schon, sonst verpasst man etwas, aber wenn man mal etwas auslaesst...
verpasst man nicht zuviel.
@Michael S. und Pico Oschi wie kommst ihr auf das schmale Brett, daß der AG keine Dienstreisen anordnen kann? Die Anordnung von Dienstreisen gehört nämlich zum Direktionsrecht des Arbeitgebers: Aus http://dialog.igmetall.de/Dienstreisen.200.0.html oder http://www.kanzleischuck.de/?p=310
Eine wesentliche Berufsvoraussetzung ist teamfähigkeit in organisatorischer und auch perönlicher Hinsicht: Ich habe gerade wieder ein Beispiel für einen Unfähigen: Seit Anfang des Monats sitze ich aufgrund einer Umorganisation in einem anderen Raum, wo ein eingeliehener Entwickler von Ferchau arbeitet. Er ist ein Nerd, wie er im Buche steht: Angezogen, wie aus dem Wald kommend, Schlurfend statt Gehend, Kaut ständig Bonbons und schmatzt. Wenn er konzentriert ist und überlegt, stöhnt vor sich hin und bläst die Backen auf, wenn er nicht gleich auf eine Lösung kommt. Während er tippt, plappert er leise das Getippte vor sich hin und zu allem Überfluss fängt er an, ungeduldig zu trommeln, während er auf den Compiler wartet- so. als sei er der Einzige, der momentan warten muss und nichts zu tun hat. Hacken tut er natürlich auch: Mit der Einfingermethode werden die Buchstaben, Compile-shortcuts in die Konsole gehauen, dass es nur so knallt! Eine Katastrophe! Natürlich traut sich keiner, was zu sagen, mal will ja nicht als Ausgrenzer gelten. Gibt es eigentlich an den Hochschulen kein Fach: "Wie verhalte ich mich richtig"?
Du bist natürlich das perfekte Gegenbeispiel. Und trotzdem denkt er wahrscheinlich das gleiche über Dich...
Nrw999 schrieb: > ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und > Konstruktionsingenieur eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss. Das gehört bei interessanten Jobs oft dazu. Tippgeber schrieb: > Gibt es eigentlich an den Hochschulen kein Fach: "Wie verhalte ich mich > richtig"? Das ist eher Lehrstoff für den Bereich Kindergarten bis Abi.
Backflow schrieb: > wie kommst ihr auf das schmale Brett, daß der AG keine Dienstreisen > anordnen kann? Mal halblang. Es gilt auch hier Vertragsfreiheit und wenn im Arbeitsvertrag nicht mindestens was von möglichen oder vereinzelten Dienstreisen steht, braucht der Arbeitnehmer sich auch nicht der Willkür eines Arbeitgeber diesbezüglich aussetzen. Was da neunmalkluge Anwälte publizieren ist ohnehin nicht verbindlich und nur deren Meinung die spätestens vor einem Gericht Bestand haben oder scheitern, je nach Umständen eines Falles. Ohne Vertragsgrundlage wäre das nämlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar einen Arbeitnehmer wie einen willenlosen Sklaven zu behandeln. Da muss sich der Arbeitgeber schon die Mühe machen und seinen Arbeitsvertrag so flexibel gestalten das dies möglich wäre, allerdings unter der Gefahr das dann der Arbeitnehmer den Vertrag gar nicht annimmt. Auch darf eine bedingungsfeindliche Klausel den Vertrag nicht als solches aushebeln das der Arbeitnehmer da keine Entscheidungsfreiheit mehr hat. Das ganze muss dann auch etwas ausführlicher beschrieben sein, so das der Arbeitnehmer sich was darunter vorstellen kann inkl. dem Umstand das die Angelegenheit auch angemessen bezahlt wird und man nicht noch andere Nachteile in Kauf nehmen kann, denn ein Arbeitnehmer kann ja auch soziale Pflichten haben die selbst bei Überstunden noch bewältigt werden können, aber nicht wenn man auf Dienstreisen geht. Hier hat das Soziale einen höheren Stellenwert als willkürliche betriebliche Belange.
>...braucht der Arbeitnehmer sich auch nicht der Willkür eines >Arbeitgeber diesbezüglich aussetzen. Wie viele Jahre bist du jetzt eigentlich mittlerweile ohne Job? 5? 10? 20? Aber du brauchst dein ewiges "Arbeitgeber = Sklaventreiber" und "Arbeitnehmer = arme, ausgebeutete Kreaturen" als Ausrede, um dein vollständiges Scheitern wenigstens vor dir selbst zu rechtfertigen. Allein, daß du einen zwei Monate alten Beitrag ausgräbst zeigt, daß du mit deinem Leben wirklich nichts Sinnvolles anzufangen weißt.
Michael S. schrieb: > Ohne Vertragsgrundlage wäre das nämlich nicht mit dem Grundgesetz > vereinbar einen Arbeitnehmer wie einen willenlosen Sklaven zu > behandeln. Du hast doch keine Ahnung vom Grundgesetzt. Allein schon, wenn du ständig etwas von Paragraphen im Grundgesetz schreibst. Michael S. schrieb: > Was da neunmalkluge > Anwälte publizieren ist ohnehin nicht verbindlich und nur deren > Meinung die spätestens vor einem Gericht Bestand haben oder scheitern, > je nach Umständen eines Falles. Die Anwälte haben jedenfalls mehr Ahnung als du. Michael S. schrieb: > Es gilt auch hier Vertragsfreiheit und wenn im > Arbeitsvertrag nicht mindestens was von möglichen oder vereinzelten > Dienstreisen steht, braucht der Arbeitnehmer sich auch nicht der > Willkür eines Arbeitgeber diesbezüglich aussetzen. Nicht alles muss im Arbeitsvertrag geregelt werden. Gelegentliche Dienstreisen können bei jedem Job notwendig sein, wer sich da verweigert riskiert völlig zurecht eine Kündigung aufgrund von Arbeitsverweigerung.
Mine Fields schrieb: > Nicht alles muss im Arbeitsvertrag geregelt werden. Gelegentliche > Dienstreisen können bei jedem Job notwendig sein, wer sich da verweigert > riskiert völlig zurecht eine Kündigung aufgrund von Arbeitsverweigerung. Träum weiter, du Teletubby. Auf deine Meinung kann ich gern verzichten.
Michael S. schrieb: > Träum weiter, du Teletubby. > Auf deine Meinung kann ich gern verzichten. Tja, so läuft die Realität nun einmal. Ich weiß, dass du auf meine Meinung verzichten kannst. Du kannst ja auch auf Arbeit verzichten und hängst lieber faul in deiner sozialen Hängematte. Dennoch ist Arbeit wichtig und genauso auch meine Meinung.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.