Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Berufsvoraussetzungen


von Nrw999 (Gast)


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Hallo,
ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und 
Konstruktionsingenieur  eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss.

mfG

schonmal Danke für die Antworten

von Benjamin K. (benjamin92)


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Ich denke, das kommt auf die Firma an, bei der du arbeitest. Besser 
wäre, wenn du zum Reisen bereit wärst, denn da hast du mehr 
Möglichkeiten, einen Job zu finden.

von Michael S. (technicans)


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Nrw999 schrieb:
> ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und
> Konstruktionsingenieur  eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss.

Komische Frage. Du musst für so einen Job den Willen der
Reisebereitschaft haben. Das wird dann im Arbeitsvertrag
geregelt. Besitzen muss man das zwangsläufig nicht.
Für weltweiten Einsatz braucht man eh einen gültigen Pass.
Den kann der Arbeitgeber nicht verlangen nur weil er jemanden
auf die Auslandsreise schicken will.(Meine Meinung).

von Purzel H. (hacky)


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>Hallo,ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und
Konstruktionsingenieur eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss.

Nein. In der Regel nicht. Allenfalls geht man mal an eine Konferenz, an 
ein Standardisierungsmeeting, an eine Messe. Aber das geht dann meist 
eher unter duerfen und weniger unter muessen. Sollen tut man natuerlich 
schon, sonst verpasst man etwas, aber wenn man mal etwas auslaesst... 
verpasst man nicht zuviel.

von Backflow (Gast)


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@Michael S. und  Pico Oschi

wie kommst ihr auf das schmale Brett, daß der AG keine Dienstreisen 
anordnen kann?

Die Anordnung von Dienstreisen gehört nämlich zum Direktionsrecht des
Arbeitgebers:

Aus http://dialog.igmetall.de/Dienstreisen.200.0.html

oder http://www.kanzleischuck.de/?p=310

von Tippgeber (Gast)


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Eine wesentliche Berufsvoraussetzung ist teamfähigkeit in 
organisatorischer und auch perönlicher Hinsicht: Ich habe gerade wieder 
ein Beispiel für einen Unfähigen:

Seit Anfang des Monats sitze ich aufgrund einer Umorganisation in einem 
anderen Raum, wo ein eingeliehener Entwickler von Ferchau arbeitet. Er 
ist ein Nerd, wie er im Buche steht:

Angezogen, wie aus dem Wald kommend, Schlurfend statt Gehend, Kaut 
ständig Bonbons und schmatzt. Wenn er konzentriert ist und überlegt, 
stöhnt vor sich hin und bläst die Backen auf, wenn er nicht gleich auf 
eine Lösung kommt.

Während er tippt, plappert er leise das Getippte vor sich hin und zu 
allem Überfluss fängt er an, ungeduldig zu trommeln, während er auf den 
Compiler wartet- so. als sei er der Einzige, der momentan warten muss 
und nichts zu tun hat.

Hacken tut er natürlich auch: Mit der Einfingermethode werden die 
Buchstaben, Compile-shortcuts in die Konsole gehauen, dass es nur so 
knallt!

Eine Katastrophe!

Natürlich traut sich keiner, was zu sagen, mal will ja nicht als 
Ausgrenzer gelten.

Gibt es eigentlich an den Hochschulen kein Fach: "Wie verhalte ich mich 
richtig"?

von mk (Gast)


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Du bist natürlich das perfekte Gegenbeispiel. Und trotzdem denkt er 
wahrscheinlich das gleiche über Dich...

von Frank F. (Gast)


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Nrw999 schrieb:
> ich wollte fragen, ob man als Entwicklungsingenieur und
> Konstruktionsingenieur  eine weltweite Reisebereitschaft besitzen muss.

Das gehört bei interessanten Jobs oft dazu.


Tippgeber schrieb:
> Gibt es eigentlich an den Hochschulen kein Fach: "Wie verhalte ich mich
> richtig"?

Das ist eher Lehrstoff für den Bereich Kindergarten bis Abi.

von Michael S. (technicans)


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Backflow schrieb:
> wie kommst ihr auf das schmale Brett, daß der AG keine Dienstreisen
> anordnen kann?

Mal halblang. Es gilt auch hier Vertragsfreiheit und wenn im
Arbeitsvertrag nicht mindestens was von möglichen oder vereinzelten
Dienstreisen steht, braucht der Arbeitnehmer sich auch nicht der
Willkür eines Arbeitgeber diesbezüglich aussetzen. Was da neunmalkluge
Anwälte publizieren ist ohnehin nicht verbindlich und nur deren
Meinung die spätestens vor einem Gericht Bestand haben oder scheitern,
je nach Umständen eines Falles.
Ohne Vertragsgrundlage wäre das nämlich nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar einen Arbeitnehmer wie einen willenlosen Sklaven zu
behandeln. Da muss sich der Arbeitgeber schon die Mühe
machen und seinen Arbeitsvertrag so flexibel gestalten das dies
möglich wäre, allerdings unter der Gefahr das dann der Arbeitnehmer
den Vertrag gar nicht annimmt. Auch darf eine bedingungsfeindliche
Klausel den Vertrag nicht als solches aushebeln das der Arbeitnehmer
da keine Entscheidungsfreiheit mehr hat.
Das ganze muss dann auch etwas ausführlicher beschrieben sein,
so das der Arbeitnehmer sich was darunter vorstellen kann inkl.
dem Umstand das die Angelegenheit auch angemessen bezahlt wird
und man nicht noch andere Nachteile in Kauf nehmen kann, denn
ein Arbeitnehmer kann ja auch soziale Pflichten haben die selbst
bei Überstunden noch bewältigt werden können, aber nicht wenn
man auf Dienstreisen geht. Hier hat das Soziale einen höheren
Stellenwert als willkürliche betriebliche Belange.

von Backflow (Gast)


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>...braucht der Arbeitnehmer sich auch nicht der Willkür eines
>Arbeitgeber diesbezüglich aussetzen.

Wie viele Jahre bist du jetzt eigentlich mittlerweile ohne Job? 5? 10? 
20?

Aber du brauchst dein ewiges "Arbeitgeber = Sklaventreiber" und 
"Arbeitnehmer = arme, ausgebeutete Kreaturen" als Ausrede, um dein 
vollständiges Scheitern wenigstens vor dir selbst zu rechtfertigen.

Allein, daß du einen zwei Monate alten Beitrag ausgräbst zeigt, daß du 
mit deinem Leben wirklich nichts Sinnvolles anzufangen weißt.

von Mine Fields (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Ohne Vertragsgrundlage wäre das nämlich nicht mit dem Grundgesetz
> vereinbar einen Arbeitnehmer wie einen willenlosen Sklaven zu
> behandeln.

Du hast doch keine Ahnung vom Grundgesetzt. Allein schon, wenn du 
ständig etwas von Paragraphen im Grundgesetz schreibst.

Michael S. schrieb:
> Was da neunmalkluge
> Anwälte publizieren ist ohnehin nicht verbindlich und nur deren
> Meinung die spätestens vor einem Gericht Bestand haben oder scheitern,
> je nach Umständen eines Falles.

Die Anwälte haben jedenfalls mehr Ahnung als du.

Michael S. schrieb:
> Es gilt auch hier Vertragsfreiheit und wenn im
> Arbeitsvertrag nicht mindestens was von möglichen oder vereinzelten
> Dienstreisen steht, braucht der Arbeitnehmer sich auch nicht der
> Willkür eines Arbeitgeber diesbezüglich aussetzen.

Nicht alles muss im Arbeitsvertrag geregelt werden. Gelegentliche 
Dienstreisen können bei jedem Job notwendig sein, wer sich da verweigert 
riskiert völlig zurecht eine Kündigung aufgrund von Arbeitsverweigerung.

von Michael S. (technicans)


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Mine Fields schrieb:
> Nicht alles muss im Arbeitsvertrag geregelt werden. Gelegentliche
> Dienstreisen können bei jedem Job notwendig sein, wer sich da verweigert
> riskiert völlig zurecht eine Kündigung aufgrund von Arbeitsverweigerung.

Träum weiter, du Teletubby.
Auf deine Meinung kann ich gern verzichten.

von Mine Fields (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Träum weiter, du Teletubby.
> Auf deine Meinung kann ich gern verzichten.

Tja, so läuft die Realität nun einmal.

Ich weiß, dass du auf meine Meinung verzichten kannst. Du kannst ja auch 
auf Arbeit verzichten und hängst lieber faul in deiner sozialen 
Hängematte. Dennoch ist Arbeit wichtig und genauso auch meine Meinung.

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