Es haben sich für verschiedene Geräte der Elektrotechnik Begriffe
eingeschlichen, die hochtrabend klingen, aber schlicht falsch sind.
Flex und Duspol kennt fast jeder, aber es gibt auch den allseits
beliebten Autogeiser oder die Bulleneier. Obschon ich Ductus elektricus
nicht kenne scheint es mir aus der selben Ecke zu kommen.
Hinweis darauf ist auch die BGAV denn die "BGV - A" Vorschriften haben
sehr wenig mit Elektrotechnik zu tun, werden aber immer damit in
Verbindung gebracht, weil es auch eine gibt, die vorschreibt, das
elektrische Geräte regelmäßig zu prüfen sind. Zu prüfen sind sie aber
nicht nach BGV A3, sondern nach VDE 0100 oder VDE 105 oder VDE 07010702
und wie der Nachfolger der 0751 heisst, habe ich gerade vergessen.
Im Gegensatz zur ordnungsgemäßen Auszeichnung der Arbeitsplätze nach BGV
A8 oder der Überprüfung des Nichtraucherschutzes nach BGV (A2??) lassen
sich Messprotokolle ganz einfach kontrollieren, ohne das man Ahnung
davon hat oder in Interessenkonflikte mit der eigenen Kippensucht gerät.
Es wäre vorteilhaft die gesamte Aufgabenstellung zu bekommen um die
Forderung nachvollziehen zu können. Dem Wortlaut nach kann es sich um
alles zwischen einem Kabelzugstein und einer Kabeleinführung handeln und
jedes davon ist für irgend einen Fall empfohlen bzw. Stand der Technik.