Schaust du mal in den Thread über deinen in der Übersicht, da sollte
wohl sehr viel Interessantes für dich zu finden sein.
Prinzipiell erst mal alles schriftlich anbringen, dann sind sicherlich
alle Ansprüche deinerseits klar dokumentiert, bzgl. Ü-Std. und Urlaub?
Auszahlen wird immer ein schöner Nachteil (finanziell) für beide Seiten.
Es sei denn du brauchst das Geld und hast eh schon genügend Zeit.
Anspruch auf nicht gezahlten Lohn / Ü-.Std. + Urlaub verjährt wie im BGB
ggü. sonstigen Fristen mit über 2 Jahren, sollte dir also reichen.
Die Kündigungsfrist lt. AV kennst du selber nur am Besten, genauso wie
deine Ü-Std. und den Resturlaubsanspruch.
Wenn sich der AG ggü. dir quer stellt, ab zum Arbeitsgericht, dafür
braucht man eigentl. keinen eigenen RA, das I-Net sollte dafür reichen,
als Infoquelle.
Deinen Kündigungstermin kannst du ja selber ändern, je nach Fall und
Sachlage bzgl. Ü-Std. und Resturlaub, sollte mathematisch machbar sein.
Aufpassen muß man nur, daß man sich nicht weiter an den AG bindet, bei
so diversen Kündigungsklauseln wie 4 Wochen zum Quartalsende.
Wie sieht es eigentl. mit dem Eintrittstermin/Arbeitsbeginn beim neuen
AG aus?
Da liegen meistens die größeren Probleme im Argen, dass der alte gerne
auf Zeit spielt, um dir den Neuanfang etwas zu versalzen.
Oder dich mit allen mögl. Mitteln noch binden will, auch wenn Hopfen und
Malz verloren scheint.