Hallo Zusammen, mich würde interessieren, wenn der Arbeitgeber sich verweigert die restlichen Urlaubstage und Überstunden zu gewährleisten, welche Vorgehensweise sollte man dann angehen? Gibt es fristen zu reagieren? Ist es möglich die Kündigung wieder zurückzuziehen und dann ein Monat später kündigen? Damit die restlichen Urlaubstage und Überstunden abgegolten werden können? Habt Ihr solche Erfahrung hinter sich? Bitte berichten! Jeder Ratschlag ist willkommen. Vielen Dank
Edit Hallo Zusammen, mich würde interessieren, wenn der Arbeitgeber sich verweigert die restlichen Urlaubstage und Überstunden zu bezahlen, welche Vorgehensweise sollte man dann angehen? Gibt es fristen zu reagieren? Ist es möglich die Kündigung wieder zurückzuziehen und dann ein Monat später kündigen? Damit die restlichen Urlaubstage und Überstunden abgegolten werden können? Habt Ihr solche Erfahrung hinter sich? Bitte berichten! Jeder Ratschlag ist willkommen. Vielen Dank
Schaust du mal in den Thread über deinen in der Übersicht, da sollte wohl sehr viel Interessantes für dich zu finden sein. Prinzipiell erst mal alles schriftlich anbringen, dann sind sicherlich alle Ansprüche deinerseits klar dokumentiert, bzgl. Ü-Std. und Urlaub? Auszahlen wird immer ein schöner Nachteil (finanziell) für beide Seiten. Es sei denn du brauchst das Geld und hast eh schon genügend Zeit. Anspruch auf nicht gezahlten Lohn / Ü-.Std. + Urlaub verjährt wie im BGB ggü. sonstigen Fristen mit über 2 Jahren, sollte dir also reichen. Die Kündigungsfrist lt. AV kennst du selber nur am Besten, genauso wie deine Ü-Std. und den Resturlaubsanspruch. Wenn sich der AG ggü. dir quer stellt, ab zum Arbeitsgericht, dafür braucht man eigentl. keinen eigenen RA, das I-Net sollte dafür reichen, als Infoquelle. Deinen Kündigungstermin kannst du ja selber ändern, je nach Fall und Sachlage bzgl. Ü-Std. und Resturlaub, sollte mathematisch machbar sein. Aufpassen muß man nur, daß man sich nicht weiter an den AG bindet, bei so diversen Kündigungsklauseln wie 4 Wochen zum Quartalsende. Wie sieht es eigentl. mit dem Eintrittstermin/Arbeitsbeginn beim neuen AG aus? Da liegen meistens die größeren Probleme im Argen, dass der alte gerne auf Zeit spielt, um dir den Neuanfang etwas zu versalzen. Oder dich mit allen mögl. Mitteln noch binden will, auch wenn Hopfen und Malz verloren scheint.
Hallo Elektroniker , Die Kündigung habe ich schon abgegeben, kann ich die wieder ändern? Habe ich es richtig verstanden?
Nayla schrieb: > Die Kündigung habe ich schon abgegeben, kann ich die wieder ändern? Habe > > ich es richtig verstanden? Nein, wenn du gekündigt hast, kannst "DU" nix mehr ändern. Nur im Einvernehmen mit deiem AG geht da noch was!
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