Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Nach der Kündigung des Arbeitsvertrags


von Nayla (Gast)


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Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, wenn der Arbeitgeber sich verweigert die 
restlichen Urlaubstage und Überstunden zu gewährleisten, welche 
Vorgehensweise sollte man dann angehen? Gibt es fristen zu reagieren?

Ist es möglich die Kündigung wieder zurückzuziehen und dann ein Monat 
später kündigen? Damit die restlichen Urlaubstage und Überstunden 
abgegolten werden können? Habt Ihr solche Erfahrung hinter sich?

Bitte berichten! Jeder Ratschlag ist willkommen.

Vielen Dank

von Nayla (Gast)


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Edit

Hallo Zusammen,

mich würde interessieren, wenn der Arbeitgeber sich verweigert die
restlichen Urlaubstage und Überstunden zu bezahlen, welche
Vorgehensweise sollte man dann angehen? Gibt es fristen zu reagieren?

Ist es möglich die Kündigung wieder zurückzuziehen und dann ein Monat
später kündigen? Damit die restlichen Urlaubstage und Überstunden
abgegolten werden können? Habt Ihr solche Erfahrung hinter sich?

Bitte berichten! Jeder Ratschlag ist willkommen.

Vielen Dank

von Elektroniker (Gast)


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Schaust du mal in den Thread über deinen in der Übersicht, da sollte 
wohl sehr viel Interessantes für dich zu finden sein.

Prinzipiell erst mal alles schriftlich anbringen, dann sind sicherlich 
alle Ansprüche deinerseits klar dokumentiert, bzgl. Ü-Std. und Urlaub?

Auszahlen wird immer ein schöner Nachteil (finanziell) für beide Seiten.
Es sei denn du brauchst das Geld und hast eh schon genügend Zeit.

Anspruch auf nicht gezahlten Lohn / Ü-.Std. + Urlaub verjährt wie im BGB 
ggü. sonstigen Fristen mit über 2 Jahren, sollte dir also reichen.

Die Kündigungsfrist lt. AV kennst du selber nur am Besten, genauso wie 
deine Ü-Std. und den Resturlaubsanspruch.

Wenn sich der AG ggü. dir quer stellt, ab zum Arbeitsgericht, dafür 
braucht man eigentl. keinen eigenen RA, das I-Net sollte dafür reichen, 
als Infoquelle.

Deinen Kündigungstermin kannst du ja selber ändern, je nach Fall und 
Sachlage bzgl. Ü-Std. und Resturlaub, sollte mathematisch machbar sein.
Aufpassen muß man nur, daß man sich nicht weiter an den AG bindet, bei 
so diversen Kündigungsklauseln wie 4 Wochen zum Quartalsende.
Wie sieht es eigentl. mit dem Eintrittstermin/Arbeitsbeginn beim neuen 
AG aus?
Da liegen meistens die größeren Probleme im Argen, dass der alte gerne 
auf Zeit spielt, um dir den Neuanfang etwas zu versalzen.
Oder dich mit allen mögl. Mitteln noch binden will, auch wenn Hopfen und 
Malz verloren scheint.

von Nayla (Gast)


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Hallo Elektroniker ,

Die Kündigung habe ich schon abgegeben, kann ich die wieder ändern? Habe 
ich es richtig verstanden?

von Marx W. (Gast)


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Nayla schrieb:
> Die Kündigung habe ich schon abgegeben, kann ich die wieder ändern? Habe
>
> ich es richtig verstanden?

Nein, wenn du gekündigt hast, kannst "DU" nix mehr ändern. Nur im 
Einvernehmen mit deiem AG geht da noch was!

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