Forum: Offtopic Urheberrecht von HW/SW Entwicklung


von Andreas A. (Firma: Embedded Microtec) (andi) Flattr this


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Hallo,

aufgrund der aktuellen Umstände mal eine Frage ans Mikrocontroller 
Forum. Und zwar habe ich vor einiger Zeit eine Platine inkl. der 
zugehörigen uC-Firmware entwickelt.
Der Auftrag für die Entwicklung kam von einem bekannten Unternehmen. Und 
dieses Unternehmen verkauft nun dieses Produkt an einen Kunden, der das 
haben wollte. Der Kunde hat also nicht die Entwicklung selbst gekauft.

Ich hab natürlich Fotos von dem Produkt (von meiner Entwicklung) gemacht 
und als Referenz auf meiner Homepage öffentlich gemacht. Jetzt kommt der 
Kunde für den das Produkt entwickelt wurde und sagt, dass ich die Fotos 
rausnehmen soll.

Darf er das von mir verlangen?? Habe ich das Recht zu zeigen, was ich 
entwickelt habe?

Es ist ja nicht so, dass ich dieses Produkt verkaufen würde. Aber ich 
möchte für mein Unternehmen zeigen, dass ich das gemacht habe und so 
vielleicht andere Aufträge, die in diese Richtung gehen, bekommen.

mfg
Andreas

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Nun, das hängt vom Vertrag zwischen Dir und Deinem Auftraggeber ab, wem 
das Produkt gehört. Und das schließt auch ein, ob Du überhaupt darauf 
hinweisen darfst, dieses Produkt entwickelt zu haben.

Eine eindeutige Rechtsberatung kann Dir hier natürlich nur ein Anwalt 
o.ä. geben, dem Du den Vertrag vorlegen müsstest, und alle weiteren 
vertragsrelevanten Unterlagen.

von Purzel H. (hacky)


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Die Frage ist in der Tat : hat er die Entwickung bezahlt oder nur 
beigesteuert. Das sind die kleinen Details die sollte man zu beginn 
regeln.

Der Kunde will's ja immer billigst. Daher weise ich den Kunden darauf 
hin, dass er eine verbilligte Entwicklung bekommt, ich aber die Rechte 
daran behalte. Ich komme ja auch mit Vorleistungen an ein Projekt, mit 
Vorarbeiten aus anderen Projekten. Und der Kunde bezahlt eh nie 
zuviel...

Wenn der Kunde die vollen, exklusiven Rechte will kommt man mit 
Mondpreisen. Aber meist sind sie zufrieden wenn sie die 
Produktionsunterlagen mit den Rechten daran bekommen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Ist übrigens weniger eine Frage des Urheberrechts selbst, sondern der
Verwertungsrechte daran.  Nur die kann man ja abtreten.

von Hagen R. (hagen)


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Und iA. gilt bei Auftragsarbeiten in SW/HW das das 
Verwertungsrecht/Copyright vollständig an den Auftraggeber abgetreten 
wurde.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Hagen Re schrieb:
> Und iA. gilt ...

...was im Vertrag steht.

Was nicht im Vertrag vereinbart ist, kann der Kunde dann schlecht
verlangen.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Hagen Re schrieb:
> Und iA. gilt bei Auftragsarbeiten in SW/HW das das
> Verwertungsrecht/Copyright vollständig an den Auftraggeber abgetreten
> wurde.

Wer sagt das denn bitte?
Also wenn zwischen dir und dem Endkunden-Unternehmen kein Vertrag 
bestand, dann musst du auch nichts machen. Wenn, dann kann nur dein 
Vertragspartner auf die Einhaltung des Vertrages bestehen.

Hinzu kommt zusätzlich, dass du Fotos von dem Produkt angefertigt hast. 
Das hat nun garnichts mehr mit irgendwelchen Verwertungsrechten zutun. 
Audi hat ja auch nichts dagegen, wenn ich Fotos meines Autos im Netz 
veröffentliche.

Ich empfehle dir aber eine Sache: Sprich mit dem Unternehmen. Stelle 
denen deinen Standpunkt vor, denn ein nettes Gespräch ist immer besser 
als ein Streit. Mach es besser, als viele andere Bürger in unserem 
schönen Land!

von Peter D. (peda)


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Wenn ich für einen Auftrag Geld erhalte, dann kann ich das Ergebnis 
nicht mehr selber vermarkten.
Ich denke, sowas muß man nicht explizit vereinbaren.
Ist quasi ähnlich wie ein Patent, daß man wärend der Arbeitszeit in der 
Firma entwickelt. Das gehört dann auch der Firma.

Will man mit einem Auftrag werben, muß man dazu erstmal die Genehmigung 
des Auftraggebers einholen


Peter

von Rufus Τ. F. (rufus) Benutzerseite


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Peter Dannegger schrieb:
> Wenn ich für einen Auftrag Geld erhalte, dann kann ich das Ergebnis
> nicht mehr selber vermarkten.

O doch, das hängt vom Vertrag ab, der kann so etwas in eingeschränktem 
Maße durchaus erlauben und z.B. festsetzen, daß der Auftraggeber am 
Gewinn beteiligt wird.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Siehe oben.  Hat der Auftraggeber tatsächlich eine vollständige
Entwicklung finanziert, dann ist es sicher recht und billig, dass
man ihm die Verwertungsrechte exklusiv zugeseht (aber auch das
sollte natürlich vereinbart sein).

Wollte der Auftraggeber so preiswert wie möglich nur zu einem für
ihn benutzbaren Ergebnis gelangen, dann werde ich ihm für seinen
Gei^WSparsamkeit nicht mit exklusiven Verwertungsrechten belohnen
wollen.

von Kest S. (kest)


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Bei uns entwickeln wir auch eine ganze Menge Produkte. Aber es würde mir 
nie in den Sinn kommen, ohne zu fragen (den Auftraggeber), ob es okay 
ist, die Fotos zu veröffentlichen oder gar auf Messen zu zeigen!
Es gibt solche und solche. Manche haben nichts dagegen, andere dagegen 
sagen, dass man nicht nur ein Produkt in Verbindung mit der Firma 
bringen darf, sondern, dass man es nicht mal einfach so zeigt.

Du wurdest für die Entwicklung bezahlt... Ich bin kein Anwalt, aber 
damit trittst Du nicht nur Verwertungsrechte sondern auch alles andere 
ab...

Grüße,
Kest

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Kest S. schrieb:
> Du wurdest für die Entwicklung bezahlt... Ich bin kein Anwalt, aber
> damit trittst Du nicht nur Verwertungsrechte sondern auch alles andere
> ab...

Viel mehr hat er nicht, was er abtreten kann...

von Andreas A. (Firma: Embedded Microtec) (andi) Flattr this


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Ich danke schonmal allen für die rege Diskussion. Ich seh schon, dass 
das sehr situationsabhängig ist, ob man was veröffentlich darf oder 
nicht.

Egal wie jetzt wirklich die Rechtslage ist, find ich es von dem Kunden 
auch komisch sich so zu verhalten. Vorallem sagt er ja, dass die 
Konkurrenz anhand meiner Bilder 
(http://www.emicrotec.at/joomla16/de/hardwaresoftware/12-rf-control-system) 
versucht die Steuerung nachzubauen. Wer sowas bauen will und die 
notwendigen Kenntnisse hat, braucht meine Bilder nicht, weil er (1) das 
Layout bzw. die Schaltung sowieso nicht rauslesen kann und (2) die 
Software auch erstmal geschrieben werden muss.

Ich werde auf jedenfall nochmal mit dem Kunden selbst reden und schauen, 
ob er da nicht doch mit sich reden lässt.
Nachdem die Bezahlung für den Auftrag im Grunde mehr schlecht als recht 
war und seine Zahlungsmoral auch zu wünschen übrig ließ, bleibt mir als 
Entwickler immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass ich für ihn nichts 
mehr mache und damit auch der Support für die Entwicklung endet.

von Hans-Georg L. (h-g-l)


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Ich seh das so ..

Du hast für einen Kunden ein Produkt enrwickelt, das unter seinem 
Markennamen vertrieben wird. Du darfs damit ohne Erlaubnis keine Bilder 
dieser Marke veröffentlichen.

Der normale Weg für dich wäre eine allgemeine verbale Beschreibung 
deiner Entwicklung und den Kunden in deine Referenzliste aufnehmen.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Hans-georg Lehnard schrieb:

> Du hast für einen Kunden ein Produkt enrwickelt, das unter seinem
> Markennamen vertrieben wird.

Von Markennamen war keine Rede, und außerdem war's der Kunde des
Kunden ...

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Einen ähnlichen Streit hatte ich auch schon mal.
Ich bin im Forum um Rat gefragt worden und habe gegen 
Auwandsentschädigung (mehr war es damals wirklich nicht) ein 
Standalloneprogrammiergerät entwickelt, weil das Target nicht 
updatefähig war. Später stellte sich das Originaltarget als nicht 
sonderlich marktfähig herraus. Ich hatte aber zu keiner Zeit einen 
Vertrag unterzeichnet(Handschlaggeschäft und von Anbeginn erklärt kein 
Urheberrecht abzutreten). Der Herr hat dann auch mit Anwalt gedroht 
nach dem ich im Forum meine Entwicklung vorstellte.

Letztendlich verlief der Streit im Sande. Jener Herr hatte allenthalben 
Fördergelder abgegriffen und verschiedene Studenten die Software fürs 
Target entwickeln lassen. Als die Fördermittel ausblieben beendete er 
die Zusammen arbeit mit der FH und stand er ohne Sachkenntniss und mit 
einem nicht updatebaren Produkt da, sucht im öffentlichen Forum um Hilfe 
nach und wollte für die von mir geleistete Arbeit im Nachgang das 
Urheberrecht beanspruchen. Das hätte ich ihm aber nie verkauft oder 
überlassen ebenso das alleinige Verwertungsrecht auf meine Routinen 
nicht.

Namaste

von Dave C. (dave_chappelle)


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So wie ich das sehe, kommt es nicht mal darauf an, ob er nun das Recht 
alleine beansprucht oder nicht.
Aufgrund der Bilder ist es unmöglich auch nur das kleinste Detail deiner 
Schaltung zu erraten - ich kann nicht mal den Hersteller des Prozessores 
lesen (was auch an meinem nicht so dollen Bildschirm liegen mag :))

von Purzel H. (hacky)


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Was die Leute zu stoeren scheint, ist dass moegliche Kunden erkennen 
koennen, dass das Geraet extern entwickelt wurde, dh Support eine 
Glueckssache ist.

von Christoph B. (christophbudelmann) Benutzerseite


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Andreas Auer schrieb:
> Egal wie jetzt wirklich die Rechtslage ist, find ich es von dem Kunden
> auch komisch sich so zu verhalten. Vorallem sagt er ja, dass die
> Konkurrenz anhand meiner Bilder
> (http://www.emicrotec.at/joomla16/de/hardwaresoftware/12-rf-control-system)
> versucht die Steuerung nachzubauen.

Unabhängig vom Vertrag, wo ich befürchte, dass nichts brauchbares zu dem 
Problem drin steht, würde ich aus meiner Position heraus folgendes dazu 
sagen (und wir entwickeln genauso Elektronik wie du): Eine Vorstellung 
des Projektes mit Bildern des aufgeschraubten Projektes mit 
Funktionsbeschreibung, etc. würde auch mir als Kunde entschieden zu weit 
gehen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, darauf möchte ich auch 
gar nicht im Detail eingehen.

> Ich werde auf jedenfall nochmal mit dem Kunden selbst reden und schauen,
> ob er da nicht doch mit sich reden lässt.
> Nachdem die Bezahlung für den Auftrag im Grunde mehr schlecht als recht
> war und seine Zahlungsmoral auch zu wünschen übrig ließ, bleibt mir als
> Entwickler immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass ich für ihn nichts
> mehr mache und damit auch der Support für die Entwicklung endet.

Ich halte es für unprofessionell, den Kunden jetzt vor die Wahl zu 
stellen, entweder den Support einzustellen oder die Nutzungsrechte am 
Bildmaterial zu behalten.

Hake dieses Projekt ab und kläre solche Sachen vorher im 
Entwicklungsvertrag, dies wäre mein Rat. Dies kann beispielsweise so 
aussehen, dass vereinbart wird, dass keine der Parteien ohne 
schriftliche Genehmigung der Gegenseite mit der Geschäftsbeziehung oder 
dem Produkt werben darf. Dies ist auch der Grund, warum wir keine 
Referenzen auf der Website haben. Das führt aber nicht unbedingt dazu, 
dass man weniger Aufträge bekommt, ganz im Gegenteil, viele Kunden 
schätzen dies durchaus, weil sie wie gesagt aus verschiedensten Gründen 
nicht möchten, dass der Entwickler ihrer Produkte bekannt wird.

von Purzel H. (hacky)


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>Nachdem die Bezahlung für den Auftrag im Grunde mehr schlecht als recht
war und seine Zahlungsmoral auch zu wünschen übrig ließ, bleibt mir als
Entwickler immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass ich für ihn nichts
mehr mache und damit auch der Support für die Entwicklung endet.

So sollte man sich nicht verhalten. So positioniert man sich als 
"muehsamer Typ", und tschuess.
Das bessere Vorgehen waere bei einem Folgeauftrag auf einer (teilweisen) 
Vorauszahlung zu bestehen.

von Andreas A. (Firma: Embedded Microtec) (andi) Flattr this


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Grundsätzlich bin ich nicht der Mensch, der andere auf diese Art und 
Weise vor die Wahl stellt. Ich habe für den Kunden meines Kunden auch 
nach Abschluss des Projekts noch einige Male ohne es zu verrechnen 
Änderungen vorgenommen. Und dementsprechende hätte ich mir auch von 
seiner Seite einen gewissen Umgangston und ein gewisses Entgegenkommen 
erwartet. Leider vergeblich.

In Zukunft werde ich es jedenfalls anders handhaben. Nochmal danke für 
eure Antworten.

von Michael S. (technicans)


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Wenn im Vertrag nichts vereinbart wurde, gilt gewöhnlich die gesetzliche
Regelung, also das Urheberrecht. Ich vermute mal das du nur die Sache
verkauft hast, aber nicht das geistige Eigentum daran, denn das setzt
eine ausdrückliche Willenserklärung voraus. Wenn der Kunde eines Kunden
verlangt, Bilder zu entfernen, dann vermute ich mal das der ein Patent
oder Gebrauchsmuster anmelden will und das geht nicht wenn es schon 
veröffentlicht wurde, so viel ich mal wo gelesen hatte.

Andreas Auer schrieb:
> Und dementsprechende hätte ich mir auch von
> seiner Seite einen gewissen Umgangston und ein gewisses Entgegenkommen
> erwartet.

Tja, das hab ich auch schon oft erlebt was Geld aus den Menschen macht.

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Andreas Auer schrieb:
>> Und dementsprechende hätte ich mir auch von
>> seiner Seite einen gewissen Umgangston und ein gewisses Entgegenkommen
>> erwartet.
>
> Tja, das hab ich auch schon oft erlebt was Geld aus den Menschen macht.

Tja, die Welt hat sich in den letzten Jahren geändert. Vor 10 Jahren war 
es den Unternehmen egal, ob die Entwicklung jetzt nen tausender mehr 
oder weniger kostet. Heute wird um jeden Cent gefeilscht.

Und wenn man mit dem Auftraggeber in ein Konflikt gerät...

Wegen meiner Arbeit als Subunternehmer hat mich ein Auftraggeber 
"mitverklagt" mit der Option mich aus der Klage herauszulassen, wenn ich 
xyz mache. Bei der Klagesumme musste ich mehrmals hinschauen, ob da 
nicht doch irgendwo ein Komma vergessen wurde. Jedenfalls hätten alleine 
die Anwaltskosten all mein liquides Vermögen pulverisiert.

von Purzel H. (hacky)


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> ...Jedenfalls hätten alleine die Anwaltskosten all mein liquides Vermögen 
pulverisiert.

Ein Standardtrick. Erst muss man mal schauen, ob die Forderung denn 
gerechtfertigt ist, und an welchem Hebel man sitzt. Dazu hat man eine 
Rechtsberatung, nennt sich Rechtsschutz oder Haftpflichtversicherung.
Erst ruft man mal die Firma an, speziell wenn es denen eilt. Ob du den 
Fall deinem Anwalt uebergeben sollst, ... der haette aber nicht mehr 
dieses Quartal Zeit. Und dann in den Kuebel mit dem Wisch.

von Hagen R. (hagen)


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Peter Dannegger schrieb:
> Wenn ich für einen Auftrag Geld erhalte, dann kann ich das Ergebnis
> nicht mehr selber vermarkten.
> Ich denke, sowas muß man nicht explizit vereinbaren.
> Ist quasi ähnlich wie ein Patent, daß man wärend der Arbeitszeit in der
> Firma entwickelt. Das gehört dann auch der Firma.
>
> Will man mit einem Auftrag werben, muß man dazu erstmal die Genehmigung
> des Auftraggebers einholen
>
>
> Peter

Exakt so kenne ich das in der Praxis als freiberuflicher Entwickler der 
einen Auftrag übernimmt. Es ist, auch ohne vertragliche Klauseln, uso 
das der Auftraggeber die kompletten Verwertungsrechte erhält. Das gilt 
auch bei Handschlag, und jenachdem wirkt das BGB oder HGB ob man 
Vollkaufman ist oder nicht.
Das Urheberecht ist proforma und eher ein moralisches Zugeständnis an 
den Künstler ;)

Sollten die Verwertungsrechte auf meiner Seite sein dann gebe ich 
Nutzungslizenzen und keine Sourcen raus, ich verkaufe dann ein Produkt 
und keine Dienstleistung. Sollten kundenspezifische Dienstleistungen 
enthalten sein dann steht im Vertrag explizit drinnen das das 
Verwertungsrecht (Copyright) des ursprünglichen Produktes 
(Softwaremodul) weiter bei mir liegt ich aber die kundenspezifischen 
Anpassungen nicht verwerten darf.

Nochmal anders wird es wenn ich einen Beratervertrag mache.

Gruß Hagen

von Dimitri R. (Firma: port29 GmbH) (port29) Benutzerseite


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Pico Oschi schrieb:
> Ein Standardtrick. Erst muss man mal schauen, ob die Forderung denn
> gerechtfertigt ist, und an welchem Hebel man sitzt. Dazu hat man eine
> Rechtsberatung, nennt sich Rechtsschutz oder Haftpflichtversicherung.

Naja, wir sind in Deutschland und in Deutschland gibt es einen 
Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Und wenn so ein 
Scheiß in deinen Briefkasten flattert, überlegst du dir zwei Mal ob du 
auf deinen Prinzipien beharrst oder ob du nicht einfach die Quellcodes 
rausrückst, die du eh für kein anderes Projekt verwendet hast und die 
einfach nur auf der Platte liegen.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Hagen Re schrieb:
> Das gilt  auch bei Handschlag, und jenachdem wirkt das BGB oder HGB ob
> man Vollkaufman ist oder nicht.

Aber nur wenn nicht anders vereinbart. Und das hatte ich zum Beispiel 
von Anfang weg erklärt es gibt keine Abtretung eigener Verwertungsrechte 
für von mir Entwickeltes.

> Das Urheberecht ist proforma und eher ein moralisches Zugeständnis an
> den Künstler ;)

1. Die Moral sehe ich bei der Haltung unter die Räder gekommen.

2. Eben nicht, es ist das Recht am geistigen Eigentum und damit 
wesentlich mehr Wert als irgend ein Arbeitszeitlohn. Die Abtretung der 
Verwertungrechte sollte sich stets am Umsatz orientieren. Und da sollte 
man sich nicht über den Tisch ziehen lassen.

Namaste

von Hagen R. (hagen)


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Winfried, ich unterscheide immer zwischen dem was ich mir als besseres, 
richtigers Modell vorstelle und wie es in der Realität ist.

Deshalb berichte ich in diesem Thread von meinen Erfahrungen und nicht 
von meinen Wünschen ;)

Was kann man aus dem deutschen Urheberrecht an Rechten ableiten ? Und 
was wird juristisch am Verwertungsrecht abgeleitet ?

Das Verwertungsrecht zählt wenn es um Kohle geht und das zählt 
letzendlich.

Logisch das dann das Arbeitsrecht/Handelsrecht darauf aufbaut. Ich, als 
juristischer Laie, sehe es so:

- Abreitsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte an den Arbeit"geber" ab 
(der real Arbeit-"nimmt" und Geld dafür gibt)
- Dienstleistungsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte, wenn nicht 
explizit anders vereinbart an den Auftraggeber ab
- Lizensvertrag, tritt partielle Verwertungsrechte ab, das generelle 
Verwertungsrecht bleibt beim Anbieter
- Beratervertrag, gut gemacht Freifahrtsschein für den Berater

Handschlagsverträge sind genauso juristisch bindend wie schriftliche 
wenn es um Vollkaufmänner geht.

Gruß hagen

von j. c. (jesuschristus)


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Das Verwertungsrecht Deines Fotos hat er nie bezahlt. Auch könntest Du 
das Urheberrecht daran gar nicht abtreten. Wenn Dir die Firma egal ist, 
zeig ihnen den Finger. Wenn sie Dir nicht egal ist, stell ein 
manipuliertes Foto rein, auf dem die Konkurrenz nix sieht/ Symbolbild.

von Hagen R. (hagen)


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j. c. schrieb:
> Das Verwertungsrecht Deines Fotos hat er nie bezahlt. Auch könntest Du
> das Urheberrecht daran gar nicht abtreten. Wenn Dir die Firma egal ist,
> zeig ihnen den Finger. Wenn sie Dir nicht egal ist, stell ein
> manipuliertes Foto rein, auf dem die Konkurrenz nix sieht/ Symbolbild.

Hm ich weiß nicht so recht. Er hat das Verwertungsrecht an dem 
entwickelten Produkt. Wenn ich nun ein Foto vom inneren Aufbau ins WEB 
stelle dann meine ich das man sich auf Glatteis begeben wird. Nicht mehr 
wegens des eigentlichen Verwertungsrechtes oder Urheberrechtes.

von j. c. (jesuschristus)


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Ich verstehe das schon, aber was er da zeigt, könnte ich auch von jedem 
anderen Produkt machen und hätte des Verwertungsrecht des Fotos. Ein 
Foto vom Motor meines Autos gehört ja auch nicht Renault. Das ändert 
sich auch dann nicht, wenn ich den Motor für Renault gebaut hätte.
Nur mit Markenzeichen ist das anders.
Aber darum gehts nicht wirklich. Sondern darum, was ist einem der Streit 
wert? Das ist die Frage! Klagen kann er auch, wenn er Unrecht hat!

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Genau und hier ist die Frage nach dem Verhältnis zum eigenen Kunden zu 
stellen und ob dieses leidet wenn der Endkunde gerechtfertigt oder nicht 
zickt. Und da ist der erste Verhandlungspartner der eigene Kunde oder 
eben der zukünftige Kunde.

Der zweitbeste Streit ist der den du gewinnst, der Beste der den  du 
nicht führen musst, das kann aber auch heißen du solltest dich nicht in 
einen Solchen ziehen lassen, jedes Wort kann da Angriffsfläche bieten.

Namaste

von Michael S. (technicans)


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Wenn es eine seriöse Firma wäre, hätten die ja mal 
Gesprächsbereitbereitschaft signalisieren und verhandeln
können, aber wenn die zicken, lass sie doch klagen.

Hagen Re schrieb:
> - Abreitsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte an den Arbeit"geber" ab
> (der real Arbeit-"nimmt" und Geld dafür gibt)
> - Dienstleistungsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte, wenn nicht
Die sind schon mal nicht für so was geeigent
> explizit anders vereinbart an den Auftraggeber ab
> - Lizensvertrag, tritt partielle Verwertungsrechte ab, das generelle
> Verwertungsrecht bleibt beim Anbieter
Klar, wenn man ein Patent oder Gebrauchsmusterschutz hat
> - Beratervertrag, gut gemacht Freifahrtsschein für den Berater
Das scheint nur bei Freiberuflern üblich zu sein.

Was noch an Vertragsformen fehlt ist:
-der Werkvertrag
-und der gewöhnliche Kaufvertrag einer Sache oder Dienstleistung

Ich glaube nicht das bei diesen Vertragsformen Urheberrechte gleich
mit auf den Käufer übergehen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart
wurde. Der Erwerb gestattet es den Käufer nur zum bestimmensgemäßen
Gebrauch, mehr nicht. Wie viele Händler noch dazwischen hängen ist
dabei egal.

von Jörg W. (dl8dtl) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Ich glaube nicht das bei diesen Vertragsformen Urheberrechte gleich
> mit auf den Käufer übergehen

Das deutsche Urheberrecht geht nie auf einen Käufer über.  Es
haftet dem Urheber unveräußerlich an, die einzige Möglichkeit der
Übertragung ist eine Erbschaft.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Das geht sogar soweit das der Urheberrechtsinhaber sogar ein erteiltes 
Verwertungsrecht widerrufen kann.

Namaste

von Michael S. (technicans)


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Jörg Wunsch schrieb:
> Das deutsche Urheberrecht geht nie auf einen Käufer über.  Es
> haftet dem Urheber unveräußerlich an, die einzige Möglichkeit der
> Übertragung ist eine Erbschaft.
Stimmt, so hatte ich das noch schwach in Erinnerung.

von Purzel H. (hacky)


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>Naja, wir sind in Deutschland und in Deutschland gibt es einen
Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.

Naja, als Entwickler ist man auch nicht ohne Hebel. Es koennte ja sein, 
dass der Kunde wieder einmal etwas will, eine Aenderung, ein Update.

von Thorsten O. (Firma: mechapro GmbH) (ostermann) Benutzerseite


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Hallo Michael!

> Wenn der Kunde eines Kunden
> verlangt, Bilder zu entfernen, dann vermute ich mal das der ein Patent
> oder Gebrauchsmuster anmelden will und das geht nicht wenn es schon
> veröffentlicht wurde, so viel ich mal wo gelesen hatte.

Daran würde aber auch das nachträgliche Entfernen der Bilder nichts 
ändern, da die Veröffentlichung ja bereits stattgefunden hat. Ob diese 
Bilder tatsächlich "neuheitschädlich" für eine Patentanmeldung wären, 
ist eine ganz andere Frage.

Was es Referenzen angeht, scheint das eine Grauzone zu sein. Um so 
größer die Unternehmen, um so schwieriger wird es, eine explizite 
Zustimmung für eine Nennung als Referenz zu bekommen, weil keiner die 
Entscheidung verantworten will. In der Praxis läuft es eher andersrum: 
Firmen, die Wert darauf legen, nicht genannt zu werden, wollen ohnehin, 
dass man ein NDA unterschreibt. Dann kann man natürlich auch nicht mit 
dem Namen werben. Es bleiben aber über die Jahre noch genug Aufträge 
übrig, über die man etwas erzählen kann. Wenn ich Bilder veröffentlichen 
will, stimme ich das aber immer mit dem Kunden ab.

Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Ostermann

von Michael S. (technicans)


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Thorsten Ostermann schrieb:
> Daran würde aber auch das nachträgliche Entfernen der Bilder nichts
> ändern, da die Veröffentlichung ja bereits stattgefunden hat. Ob diese
> Bilder tatsächlich "neuheitschädlich" für eine Patentanmeldung wären,
> ist eine ganz andere Frage.

Wenn die Bilder aus dem Web entfernt würden, hätte das Patentamt
bei der Recherche keinen Anhaltspunkt, das das Produkt schon mal
veröffentlicht wurde und darauf wirds dem Patentamt ankommen, oder?

von j. c. (jesuschristus)


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Das Patent kann eh nicht der Kunde des Kunden beantragen! "Hallo 
Patentamt, ich hab da so ein tolles Ipad gekauft und würde gern ein paar 
Patente drauf anmelden..."

von Michael S. (technicans)


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j. c. schrieb:
> Das Patent kann eh nicht der Kunde des Kunden beantragen! "Hallo
> Patentamt, ich hab da so ein tolles Ipad gekauft und würde gern ein paar
> Patente drauf anmelden..."

Da wäre ich mal nicht so sicher...

von Timm T. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Da wäre ich mal nicht so sicher...

In den USA geht das sicher. In D muss immer noch der eigentliche 
Erfinder mit im Patent stehen. Und wenn da patentrelevante Bilder im 
Inet veröffentlicht sind, kann man die Patentanmeldung knicken, sofern 
das Einstellen von Bildern auf einer Internetseite eine 
"Veröffentlichung" im Sinne des Patentrechtes bedeutet; das weiss ich 
jetzt nicht.

von Michael S. (technicans)


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Timm Thaler schrieb:
> das weiss ich jetzt nicht.

Da kannste von ausgehen, das das geprüft wird.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ich denke es geht eher darum sich der Federn des Jungentwicklers zu 
bedienen als zuzugeben, dass das Produkt eben nicht auf dem eigenen Mist 
wuchs. Eben weil man kein Patent  Gebauchsmusterschutz erwirken kann, 
will, will man so wenig wie möglich davon auf fremden Seiten lesen.

Die Konkurenz hält man so nicht fern, nur den potentiellen Kunden doof 
und den Entwickler klein.
So überlebt vorrübergehend ein Quasiemonopol ohne Rechtsschutz länger 
als bei Open Suorce. Und das ist schon ein wirtschaftliches Argument.

Namaste

von Timm T. (Gast)


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Michael S. schrieb:
> Da kannste von ausgehen, das das geprüft wird.

Ja, aber ist es eine "Veröffentlichung", oder zählt als Veröffentlichung 
nur, was in Fachzeitschriften oder so publiziert wird.

von D. I. (Gast)


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Veröffentlicht ist auch der berühmte notariell beglaubigte Wisch an 
einer Raststättentoilette.

von Michael S. (technicans)


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Timm Thaler schrieb:
> Ja, aber ist es eine "Veröffentlichung", oder zählt als Veröffentlichung
> nur, was in Fachzeitschriften oder so publiziert wird.

Da musste das Patentamt fragen, aber ich denke mal wenn die auch nur das 
kleinste Indiz irgendwo finden das das Patent nicht Erteilungswürdig 
ist,
dann machen die das auch nicht.

Irgend einen Grund wird die Firma wohl gehabt haben wenn die die Bilder
eliminiert haben möchten.

von Purzel H. (hacky)


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Das Patentoffice ist nicht sonderlich an vorheriger Veroeffentlichung 
interessiert, aber die Konkurrenz. Wenn man beweisen kann, dass es eine 
vorherige Veroeffentlichung gab, hat man das Patent gebodigt.

Wie schon gesagt, zuzulassen, das ein Kunde merkt dass ein Produkt 
zugekauft wurde ist wie "die Hosen heruntergelassen". Das bedutet, das 
man nicht alles zum Produkt weiss, auch nicht vollen support bieten 
kann. Und setzt sich dem Vorwurf aus, einfach nur ohne viel Arbeit 
kassieren zu wollen.

von Hagen R. (hagen)


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Pico Oschi schrieb:
> gebodigt

heist das "zu Boden gebracht" also "zu Fall gebracht" ?
Wo spricht man denn solche Wörter ?

Gruß hagen

von Purzel H. (hacky)


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in der Schweiz. Die Bedeutung kam richtig hinueber.

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Ostschweiz? Rhytal?

von Purzel H. (hacky)


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Eigentlich ist der Ausdruck eingedeutscht. Im Dialekt nennt es sich 
etwas anders : "bodiget"

von Winfried J. (Firma: Nisch-Aufzüge) (winne) Benutzerseite


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Mich würde interessieren in welcher Region genau der Ausdruck benutzt 
wird. Ich bin als in Vorarlberg wohneneder Berliner viel im Rhytal bis 
SG und Chur unterwegs und meine mich, aber nur dunkel, erinnern zu 
können dass jemand aus Au mal so etwas sagte.

Hier im Rheintal wechseln die mundartlichen Ausdrücke alle 15 km 
beiderseits des Flusses und es ist interessant die Übergänge vom 
Rätischen zum Allemanischen zu beobachten. Das geht alles sehr fließend.

Gruss Winne

von Purzel H. (hacky)


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>Mich würde interessieren in welcher Region genau der Ausdruck benutzt
wird.

Zumindest in Zuerich und dem Berner Oberland. Moeglicherweise auch 
anderswo. Wir haben nahezu beliebig viele Verben, die von Substantiven 
herruehren. Verbisierte Substantive quasi.

Es gibt Mundart Sprachatlanten, die die Verbreitung verschiedener 
Woerter ueber Gebiete katalogisiert. Sehr interessant.

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