Hallo, aufgrund der aktuellen Umstände mal eine Frage ans Mikrocontroller Forum. Und zwar habe ich vor einiger Zeit eine Platine inkl. der zugehörigen uC-Firmware entwickelt. Der Auftrag für die Entwicklung kam von einem bekannten Unternehmen. Und dieses Unternehmen verkauft nun dieses Produkt an einen Kunden, der das haben wollte. Der Kunde hat also nicht die Entwicklung selbst gekauft. Ich hab natürlich Fotos von dem Produkt (von meiner Entwicklung) gemacht und als Referenz auf meiner Homepage öffentlich gemacht. Jetzt kommt der Kunde für den das Produkt entwickelt wurde und sagt, dass ich die Fotos rausnehmen soll. Darf er das von mir verlangen?? Habe ich das Recht zu zeigen, was ich entwickelt habe? Es ist ja nicht so, dass ich dieses Produkt verkaufen würde. Aber ich möchte für mein Unternehmen zeigen, dass ich das gemacht habe und so vielleicht andere Aufträge, die in diese Richtung gehen, bekommen. mfg Andreas
Nun, das hängt vom Vertrag zwischen Dir und Deinem Auftraggeber ab, wem das Produkt gehört. Und das schließt auch ein, ob Du überhaupt darauf hinweisen darfst, dieses Produkt entwickelt zu haben. Eine eindeutige Rechtsberatung kann Dir hier natürlich nur ein Anwalt o.ä. geben, dem Du den Vertrag vorlegen müsstest, und alle weiteren vertragsrelevanten Unterlagen.
Die Frage ist in der Tat : hat er die Entwickung bezahlt oder nur beigesteuert. Das sind die kleinen Details die sollte man zu beginn regeln. Der Kunde will's ja immer billigst. Daher weise ich den Kunden darauf hin, dass er eine verbilligte Entwicklung bekommt, ich aber die Rechte daran behalte. Ich komme ja auch mit Vorleistungen an ein Projekt, mit Vorarbeiten aus anderen Projekten. Und der Kunde bezahlt eh nie zuviel... Wenn der Kunde die vollen, exklusiven Rechte will kommt man mit Mondpreisen. Aber meist sind sie zufrieden wenn sie die Produktionsunterlagen mit den Rechten daran bekommen.
Ist übrigens weniger eine Frage des Urheberrechts selbst, sondern der Verwertungsrechte daran. Nur die kann man ja abtreten.
Und iA. gilt bei Auftragsarbeiten in SW/HW das das Verwertungsrecht/Copyright vollständig an den Auftraggeber abgetreten wurde.
Hagen Re schrieb: > Und iA. gilt ... ...was im Vertrag steht. Was nicht im Vertrag vereinbart ist, kann der Kunde dann schlecht verlangen.
Hagen Re schrieb: > Und iA. gilt bei Auftragsarbeiten in SW/HW das das > Verwertungsrecht/Copyright vollständig an den Auftraggeber abgetreten > wurde. Wer sagt das denn bitte? Also wenn zwischen dir und dem Endkunden-Unternehmen kein Vertrag bestand, dann musst du auch nichts machen. Wenn, dann kann nur dein Vertragspartner auf die Einhaltung des Vertrages bestehen. Hinzu kommt zusätzlich, dass du Fotos von dem Produkt angefertigt hast. Das hat nun garnichts mehr mit irgendwelchen Verwertungsrechten zutun. Audi hat ja auch nichts dagegen, wenn ich Fotos meines Autos im Netz veröffentliche. Ich empfehle dir aber eine Sache: Sprich mit dem Unternehmen. Stelle denen deinen Standpunkt vor, denn ein nettes Gespräch ist immer besser als ein Streit. Mach es besser, als viele andere Bürger in unserem schönen Land!
Wenn ich für einen Auftrag Geld erhalte, dann kann ich das Ergebnis nicht mehr selber vermarkten. Ich denke, sowas muß man nicht explizit vereinbaren. Ist quasi ähnlich wie ein Patent, daß man wärend der Arbeitszeit in der Firma entwickelt. Das gehört dann auch der Firma. Will man mit einem Auftrag werben, muß man dazu erstmal die Genehmigung des Auftraggebers einholen Peter
Peter Dannegger schrieb: > Wenn ich für einen Auftrag Geld erhalte, dann kann ich das Ergebnis > nicht mehr selber vermarkten. O doch, das hängt vom Vertrag ab, der kann so etwas in eingeschränktem Maße durchaus erlauben und z.B. festsetzen, daß der Auftraggeber am Gewinn beteiligt wird.
Siehe oben. Hat der Auftraggeber tatsächlich eine vollständige Entwicklung finanziert, dann ist es sicher recht und billig, dass man ihm die Verwertungsrechte exklusiv zugeseht (aber auch das sollte natürlich vereinbart sein). Wollte der Auftraggeber so preiswert wie möglich nur zu einem für ihn benutzbaren Ergebnis gelangen, dann werde ich ihm für seinen Gei^WSparsamkeit nicht mit exklusiven Verwertungsrechten belohnen wollen.
Bei uns entwickeln wir auch eine ganze Menge Produkte. Aber es würde mir nie in den Sinn kommen, ohne zu fragen (den Auftraggeber), ob es okay ist, die Fotos zu veröffentlichen oder gar auf Messen zu zeigen! Es gibt solche und solche. Manche haben nichts dagegen, andere dagegen sagen, dass man nicht nur ein Produkt in Verbindung mit der Firma bringen darf, sondern, dass man es nicht mal einfach so zeigt. Du wurdest für die Entwicklung bezahlt... Ich bin kein Anwalt, aber damit trittst Du nicht nur Verwertungsrechte sondern auch alles andere ab... Grüße, Kest
Kest S. schrieb: > Du wurdest für die Entwicklung bezahlt... Ich bin kein Anwalt, aber > damit trittst Du nicht nur Verwertungsrechte sondern auch alles andere > ab... Viel mehr hat er nicht, was er abtreten kann...
Ich danke schonmal allen für die rege Diskussion. Ich seh schon, dass das sehr situationsabhängig ist, ob man was veröffentlich darf oder nicht. Egal wie jetzt wirklich die Rechtslage ist, find ich es von dem Kunden auch komisch sich so zu verhalten. Vorallem sagt er ja, dass die Konkurrenz anhand meiner Bilder (http://www.emicrotec.at/joomla16/de/hardwaresoftware/12-rf-control-system) versucht die Steuerung nachzubauen. Wer sowas bauen will und die notwendigen Kenntnisse hat, braucht meine Bilder nicht, weil er (1) das Layout bzw. die Schaltung sowieso nicht rauslesen kann und (2) die Software auch erstmal geschrieben werden muss. Ich werde auf jedenfall nochmal mit dem Kunden selbst reden und schauen, ob er da nicht doch mit sich reden lässt. Nachdem die Bezahlung für den Auftrag im Grunde mehr schlecht als recht war und seine Zahlungsmoral auch zu wünschen übrig ließ, bleibt mir als Entwickler immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass ich für ihn nichts mehr mache und damit auch der Support für die Entwicklung endet.
Ich seh das so .. Du hast für einen Kunden ein Produkt enrwickelt, das unter seinem Markennamen vertrieben wird. Du darfs damit ohne Erlaubnis keine Bilder dieser Marke veröffentlichen. Der normale Weg für dich wäre eine allgemeine verbale Beschreibung deiner Entwicklung und den Kunden in deine Referenzliste aufnehmen.
Hans-georg Lehnard schrieb: > Du hast für einen Kunden ein Produkt enrwickelt, das unter seinem > Markennamen vertrieben wird. Von Markennamen war keine Rede, und außerdem war's der Kunde des Kunden ...
Einen ähnlichen Streit hatte ich auch schon mal. Ich bin im Forum um Rat gefragt worden und habe gegen Auwandsentschädigung (mehr war es damals wirklich nicht) ein Standalloneprogrammiergerät entwickelt, weil das Target nicht updatefähig war. Später stellte sich das Originaltarget als nicht sonderlich marktfähig herraus. Ich hatte aber zu keiner Zeit einen Vertrag unterzeichnet(Handschlaggeschäft und von Anbeginn erklärt kein Urheberrecht abzutreten). Der Herr hat dann auch mit Anwalt gedroht nach dem ich im Forum meine Entwicklung vorstellte. Letztendlich verlief der Streit im Sande. Jener Herr hatte allenthalben Fördergelder abgegriffen und verschiedene Studenten die Software fürs Target entwickeln lassen. Als die Fördermittel ausblieben beendete er die Zusammen arbeit mit der FH und stand er ohne Sachkenntniss und mit einem nicht updatebaren Produkt da, sucht im öffentlichen Forum um Hilfe nach und wollte für die von mir geleistete Arbeit im Nachgang das Urheberrecht beanspruchen. Das hätte ich ihm aber nie verkauft oder überlassen ebenso das alleinige Verwertungsrecht auf meine Routinen nicht. Namaste
So wie ich das sehe, kommt es nicht mal darauf an, ob er nun das Recht alleine beansprucht oder nicht. Aufgrund der Bilder ist es unmöglich auch nur das kleinste Detail deiner Schaltung zu erraten - ich kann nicht mal den Hersteller des Prozessores lesen (was auch an meinem nicht so dollen Bildschirm liegen mag :))
Was die Leute zu stoeren scheint, ist dass moegliche Kunden erkennen koennen, dass das Geraet extern entwickelt wurde, dh Support eine Glueckssache ist.
Andreas Auer schrieb: > Egal wie jetzt wirklich die Rechtslage ist, find ich es von dem Kunden > auch komisch sich so zu verhalten. Vorallem sagt er ja, dass die > Konkurrenz anhand meiner Bilder > (http://www.emicrotec.at/joomla16/de/hardwaresoftware/12-rf-control-system) > versucht die Steuerung nachzubauen. Unabhängig vom Vertrag, wo ich befürchte, dass nichts brauchbares zu dem Problem drin steht, würde ich aus meiner Position heraus folgendes dazu sagen (und wir entwickeln genauso Elektronik wie du): Eine Vorstellung des Projektes mit Bildern des aufgeschraubten Projektes mit Funktionsbeschreibung, etc. würde auch mir als Kunde entschieden zu weit gehen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein, darauf möchte ich auch gar nicht im Detail eingehen. > Ich werde auf jedenfall nochmal mit dem Kunden selbst reden und schauen, > ob er da nicht doch mit sich reden lässt. > Nachdem die Bezahlung für den Auftrag im Grunde mehr schlecht als recht > war und seine Zahlungsmoral auch zu wünschen übrig ließ, bleibt mir als > Entwickler immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass ich für ihn nichts > mehr mache und damit auch der Support für die Entwicklung endet. Ich halte es für unprofessionell, den Kunden jetzt vor die Wahl zu stellen, entweder den Support einzustellen oder die Nutzungsrechte am Bildmaterial zu behalten. Hake dieses Projekt ab und kläre solche Sachen vorher im Entwicklungsvertrag, dies wäre mein Rat. Dies kann beispielsweise so aussehen, dass vereinbart wird, dass keine der Parteien ohne schriftliche Genehmigung der Gegenseite mit der Geschäftsbeziehung oder dem Produkt werben darf. Dies ist auch der Grund, warum wir keine Referenzen auf der Website haben. Das führt aber nicht unbedingt dazu, dass man weniger Aufträge bekommt, ganz im Gegenteil, viele Kunden schätzen dies durchaus, weil sie wie gesagt aus verschiedensten Gründen nicht möchten, dass der Entwickler ihrer Produkte bekannt wird.
>Nachdem die Bezahlung für den Auftrag im Grunde mehr schlecht als recht
war und seine Zahlungsmoral auch zu wünschen übrig ließ, bleibt mir als
Entwickler immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass ich für ihn nichts
mehr mache und damit auch der Support für die Entwicklung endet.
So sollte man sich nicht verhalten. So positioniert man sich als
"muehsamer Typ", und tschuess.
Das bessere Vorgehen waere bei einem Folgeauftrag auf einer (teilweisen)
Vorauszahlung zu bestehen.
Grundsätzlich bin ich nicht der Mensch, der andere auf diese Art und Weise vor die Wahl stellt. Ich habe für den Kunden meines Kunden auch nach Abschluss des Projekts noch einige Male ohne es zu verrechnen Änderungen vorgenommen. Und dementsprechende hätte ich mir auch von seiner Seite einen gewissen Umgangston und ein gewisses Entgegenkommen erwartet. Leider vergeblich. In Zukunft werde ich es jedenfalls anders handhaben. Nochmal danke für eure Antworten.
Wenn im Vertrag nichts vereinbart wurde, gilt gewöhnlich die gesetzliche Regelung, also das Urheberrecht. Ich vermute mal das du nur die Sache verkauft hast, aber nicht das geistige Eigentum daran, denn das setzt eine ausdrückliche Willenserklärung voraus. Wenn der Kunde eines Kunden verlangt, Bilder zu entfernen, dann vermute ich mal das der ein Patent oder Gebrauchsmuster anmelden will und das geht nicht wenn es schon veröffentlicht wurde, so viel ich mal wo gelesen hatte. Andreas Auer schrieb: > Und dementsprechende hätte ich mir auch von > seiner Seite einen gewissen Umgangston und ein gewisses Entgegenkommen > erwartet. Tja, das hab ich auch schon oft erlebt was Geld aus den Menschen macht.
Michael S. schrieb: > Andreas Auer schrieb: >> Und dementsprechende hätte ich mir auch von >> seiner Seite einen gewissen Umgangston und ein gewisses Entgegenkommen >> erwartet. > > Tja, das hab ich auch schon oft erlebt was Geld aus den Menschen macht. Tja, die Welt hat sich in den letzten Jahren geändert. Vor 10 Jahren war es den Unternehmen egal, ob die Entwicklung jetzt nen tausender mehr oder weniger kostet. Heute wird um jeden Cent gefeilscht. Und wenn man mit dem Auftraggeber in ein Konflikt gerät... Wegen meiner Arbeit als Subunternehmer hat mich ein Auftraggeber "mitverklagt" mit der Option mich aus der Klage herauszulassen, wenn ich xyz mache. Bei der Klagesumme musste ich mehrmals hinschauen, ob da nicht doch irgendwo ein Komma vergessen wurde. Jedenfalls hätten alleine die Anwaltskosten all mein liquides Vermögen pulverisiert.
> ...Jedenfalls hätten alleine die Anwaltskosten all mein liquides Vermögen
pulverisiert.
Ein Standardtrick. Erst muss man mal schauen, ob die Forderung denn
gerechtfertigt ist, und an welchem Hebel man sitzt. Dazu hat man eine
Rechtsberatung, nennt sich Rechtsschutz oder Haftpflichtversicherung.
Erst ruft man mal die Firma an, speziell wenn es denen eilt. Ob du den
Fall deinem Anwalt uebergeben sollst, ... der haette aber nicht mehr
dieses Quartal Zeit. Und dann in den Kuebel mit dem Wisch.
Peter Dannegger schrieb: > Wenn ich für einen Auftrag Geld erhalte, dann kann ich das Ergebnis > nicht mehr selber vermarkten. > Ich denke, sowas muß man nicht explizit vereinbaren. > Ist quasi ähnlich wie ein Patent, daß man wärend der Arbeitszeit in der > Firma entwickelt. Das gehört dann auch der Firma. > > Will man mit einem Auftrag werben, muß man dazu erstmal die Genehmigung > des Auftraggebers einholen > > > Peter Exakt so kenne ich das in der Praxis als freiberuflicher Entwickler der einen Auftrag übernimmt. Es ist, auch ohne vertragliche Klauseln, uso das der Auftraggeber die kompletten Verwertungsrechte erhält. Das gilt auch bei Handschlag, und jenachdem wirkt das BGB oder HGB ob man Vollkaufman ist oder nicht. Das Urheberecht ist proforma und eher ein moralisches Zugeständnis an den Künstler ;) Sollten die Verwertungsrechte auf meiner Seite sein dann gebe ich Nutzungslizenzen und keine Sourcen raus, ich verkaufe dann ein Produkt und keine Dienstleistung. Sollten kundenspezifische Dienstleistungen enthalten sein dann steht im Vertrag explizit drinnen das das Verwertungsrecht (Copyright) des ursprünglichen Produktes (Softwaremodul) weiter bei mir liegt ich aber die kundenspezifischen Anpassungen nicht verwerten darf. Nochmal anders wird es wenn ich einen Beratervertrag mache. Gruß Hagen
Pico Oschi schrieb: > Ein Standardtrick. Erst muss man mal schauen, ob die Forderung denn > gerechtfertigt ist, und an welchem Hebel man sitzt. Dazu hat man eine > Rechtsberatung, nennt sich Rechtsschutz oder Haftpflichtversicherung. Naja, wir sind in Deutschland und in Deutschland gibt es einen Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen. Und wenn so ein Scheiß in deinen Briefkasten flattert, überlegst du dir zwei Mal ob du auf deinen Prinzipien beharrst oder ob du nicht einfach die Quellcodes rausrückst, die du eh für kein anderes Projekt verwendet hast und die einfach nur auf der Platte liegen.
Hagen Re schrieb: > Das gilt auch bei Handschlag, und jenachdem wirkt das BGB oder HGB ob > man Vollkaufman ist oder nicht. Aber nur wenn nicht anders vereinbart. Und das hatte ich zum Beispiel von Anfang weg erklärt es gibt keine Abtretung eigener Verwertungsrechte für von mir Entwickeltes. > Das Urheberecht ist proforma und eher ein moralisches Zugeständnis an > den Künstler ;) 1. Die Moral sehe ich bei der Haltung unter die Räder gekommen. 2. Eben nicht, es ist das Recht am geistigen Eigentum und damit wesentlich mehr Wert als irgend ein Arbeitszeitlohn. Die Abtretung der Verwertungrechte sollte sich stets am Umsatz orientieren. Und da sollte man sich nicht über den Tisch ziehen lassen. Namaste
Winfried, ich unterscheide immer zwischen dem was ich mir als besseres, richtigers Modell vorstelle und wie es in der Realität ist. Deshalb berichte ich in diesem Thread von meinen Erfahrungen und nicht von meinen Wünschen ;) Was kann man aus dem deutschen Urheberrecht an Rechten ableiten ? Und was wird juristisch am Verwertungsrecht abgeleitet ? Das Verwertungsrecht zählt wenn es um Kohle geht und das zählt letzendlich. Logisch das dann das Arbeitsrecht/Handelsrecht darauf aufbaut. Ich, als juristischer Laie, sehe es so: - Abreitsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte an den Arbeit"geber" ab (der real Arbeit-"nimmt" und Geld dafür gibt) - Dienstleistungsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte, wenn nicht explizit anders vereinbart an den Auftraggeber ab - Lizensvertrag, tritt partielle Verwertungsrechte ab, das generelle Verwertungsrecht bleibt beim Anbieter - Beratervertrag, gut gemacht Freifahrtsschein für den Berater Handschlagsverträge sind genauso juristisch bindend wie schriftliche wenn es um Vollkaufmänner geht. Gruß hagen
Das Verwertungsrecht Deines Fotos hat er nie bezahlt. Auch könntest Du das Urheberrecht daran gar nicht abtreten. Wenn Dir die Firma egal ist, zeig ihnen den Finger. Wenn sie Dir nicht egal ist, stell ein manipuliertes Foto rein, auf dem die Konkurrenz nix sieht/ Symbolbild.
j. c. schrieb: > Das Verwertungsrecht Deines Fotos hat er nie bezahlt. Auch könntest Du > das Urheberrecht daran gar nicht abtreten. Wenn Dir die Firma egal ist, > zeig ihnen den Finger. Wenn sie Dir nicht egal ist, stell ein > manipuliertes Foto rein, auf dem die Konkurrenz nix sieht/ Symbolbild. Hm ich weiß nicht so recht. Er hat das Verwertungsrecht an dem entwickelten Produkt. Wenn ich nun ein Foto vom inneren Aufbau ins WEB stelle dann meine ich das man sich auf Glatteis begeben wird. Nicht mehr wegens des eigentlichen Verwertungsrechtes oder Urheberrechtes.
Ich verstehe das schon, aber was er da zeigt, könnte ich auch von jedem anderen Produkt machen und hätte des Verwertungsrecht des Fotos. Ein Foto vom Motor meines Autos gehört ja auch nicht Renault. Das ändert sich auch dann nicht, wenn ich den Motor für Renault gebaut hätte. Nur mit Markenzeichen ist das anders. Aber darum gehts nicht wirklich. Sondern darum, was ist einem der Streit wert? Das ist die Frage! Klagen kann er auch, wenn er Unrecht hat!
Genau und hier ist die Frage nach dem Verhältnis zum eigenen Kunden zu stellen und ob dieses leidet wenn der Endkunde gerechtfertigt oder nicht zickt. Und da ist der erste Verhandlungspartner der eigene Kunde oder eben der zukünftige Kunde. Der zweitbeste Streit ist der den du gewinnst, der Beste der den du nicht führen musst, das kann aber auch heißen du solltest dich nicht in einen Solchen ziehen lassen, jedes Wort kann da Angriffsfläche bieten. Namaste
Wenn es eine seriöse Firma wäre, hätten die ja mal Gesprächsbereitbereitschaft signalisieren und verhandeln können, aber wenn die zicken, lass sie doch klagen. Hagen Re schrieb: > - Abreitsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte an den Arbeit"geber" ab > (der real Arbeit-"nimmt" und Geld dafür gibt) > - Dienstleistungsvertrag, tritt alle Verwertungsrechte, wenn nicht Die sind schon mal nicht für so was geeigent > explizit anders vereinbart an den Auftraggeber ab > - Lizensvertrag, tritt partielle Verwertungsrechte ab, das generelle > Verwertungsrecht bleibt beim Anbieter Klar, wenn man ein Patent oder Gebrauchsmusterschutz hat > - Beratervertrag, gut gemacht Freifahrtsschein für den Berater Das scheint nur bei Freiberuflern üblich zu sein. Was noch an Vertragsformen fehlt ist: -der Werkvertrag -und der gewöhnliche Kaufvertrag einer Sache oder Dienstleistung Ich glaube nicht das bei diesen Vertragsformen Urheberrechte gleich mit auf den Käufer übergehen, wenn das nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Der Erwerb gestattet es den Käufer nur zum bestimmensgemäßen Gebrauch, mehr nicht. Wie viele Händler noch dazwischen hängen ist dabei egal.
Michael S. schrieb: > Ich glaube nicht das bei diesen Vertragsformen Urheberrechte gleich > mit auf den Käufer übergehen Das deutsche Urheberrecht geht nie auf einen Käufer über. Es haftet dem Urheber unveräußerlich an, die einzige Möglichkeit der Übertragung ist eine Erbschaft.
Das geht sogar soweit das der Urheberrechtsinhaber sogar ein erteiltes Verwertungsrecht widerrufen kann. Namaste
Jörg Wunsch schrieb: > Das deutsche Urheberrecht geht nie auf einen Käufer über. Es > haftet dem Urheber unveräußerlich an, die einzige Möglichkeit der > Übertragung ist eine Erbschaft. Stimmt, so hatte ich das noch schwach in Erinnerung.
>Naja, wir sind in Deutschland und in Deutschland gibt es einen
Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen.
Naja, als Entwickler ist man auch nicht ohne Hebel. Es koennte ja sein,
dass der Kunde wieder einmal etwas will, eine Aenderung, ein Update.
Hallo Michael! > Wenn der Kunde eines Kunden > verlangt, Bilder zu entfernen, dann vermute ich mal das der ein Patent > oder Gebrauchsmuster anmelden will und das geht nicht wenn es schon > veröffentlicht wurde, so viel ich mal wo gelesen hatte. Daran würde aber auch das nachträgliche Entfernen der Bilder nichts ändern, da die Veröffentlichung ja bereits stattgefunden hat. Ob diese Bilder tatsächlich "neuheitschädlich" für eine Patentanmeldung wären, ist eine ganz andere Frage. Was es Referenzen angeht, scheint das eine Grauzone zu sein. Um so größer die Unternehmen, um so schwieriger wird es, eine explizite Zustimmung für eine Nennung als Referenz zu bekommen, weil keiner die Entscheidung verantworten will. In der Praxis läuft es eher andersrum: Firmen, die Wert darauf legen, nicht genannt zu werden, wollen ohnehin, dass man ein NDA unterschreibt. Dann kann man natürlich auch nicht mit dem Namen werben. Es bleiben aber über die Jahre noch genug Aufträge übrig, über die man etwas erzählen kann. Wenn ich Bilder veröffentlichen will, stimme ich das aber immer mit dem Kunden ab. Mit freundlichen Grüßen Thorsten Ostermann
Thorsten Ostermann schrieb: > Daran würde aber auch das nachträgliche Entfernen der Bilder nichts > ändern, da die Veröffentlichung ja bereits stattgefunden hat. Ob diese > Bilder tatsächlich "neuheitschädlich" für eine Patentanmeldung wären, > ist eine ganz andere Frage. Wenn die Bilder aus dem Web entfernt würden, hätte das Patentamt bei der Recherche keinen Anhaltspunkt, das das Produkt schon mal veröffentlicht wurde und darauf wirds dem Patentamt ankommen, oder?
Das Patent kann eh nicht der Kunde des Kunden beantragen! "Hallo Patentamt, ich hab da so ein tolles Ipad gekauft und würde gern ein paar Patente drauf anmelden..."
j. c. schrieb: > Das Patent kann eh nicht der Kunde des Kunden beantragen! "Hallo > Patentamt, ich hab da so ein tolles Ipad gekauft und würde gern ein paar > Patente drauf anmelden..." Da wäre ich mal nicht so sicher...
Michael S. schrieb: > Da wäre ich mal nicht so sicher... In den USA geht das sicher. In D muss immer noch der eigentliche Erfinder mit im Patent stehen. Und wenn da patentrelevante Bilder im Inet veröffentlicht sind, kann man die Patentanmeldung knicken, sofern das Einstellen von Bildern auf einer Internetseite eine "Veröffentlichung" im Sinne des Patentrechtes bedeutet; das weiss ich jetzt nicht.
Ich denke es geht eher darum sich der Federn des Jungentwicklers zu bedienen als zuzugeben, dass das Produkt eben nicht auf dem eigenen Mist wuchs. Eben weil man kein Patent Gebauchsmusterschutz erwirken kann, will, will man so wenig wie möglich davon auf fremden Seiten lesen. Die Konkurenz hält man so nicht fern, nur den potentiellen Kunden doof und den Entwickler klein. So überlebt vorrübergehend ein Quasiemonopol ohne Rechtsschutz länger als bei Open Suorce. Und das ist schon ein wirtschaftliches Argument. Namaste
Michael S. schrieb: > Da kannste von ausgehen, das das geprüft wird. Ja, aber ist es eine "Veröffentlichung", oder zählt als Veröffentlichung nur, was in Fachzeitschriften oder so publiziert wird.
Veröffentlicht ist auch der berühmte notariell beglaubigte Wisch an einer Raststättentoilette.
Timm Thaler schrieb: > Ja, aber ist es eine "Veröffentlichung", oder zählt als Veröffentlichung > nur, was in Fachzeitschriften oder so publiziert wird. Da musste das Patentamt fragen, aber ich denke mal wenn die auch nur das kleinste Indiz irgendwo finden das das Patent nicht Erteilungswürdig ist, dann machen die das auch nicht. Irgend einen Grund wird die Firma wohl gehabt haben wenn die die Bilder eliminiert haben möchten.
Das Patentoffice ist nicht sonderlich an vorheriger Veroeffentlichung interessiert, aber die Konkurrenz. Wenn man beweisen kann, dass es eine vorherige Veroeffentlichung gab, hat man das Patent gebodigt. Wie schon gesagt, zuzulassen, das ein Kunde merkt dass ein Produkt zugekauft wurde ist wie "die Hosen heruntergelassen". Das bedutet, das man nicht alles zum Produkt weiss, auch nicht vollen support bieten kann. Und setzt sich dem Vorwurf aus, einfach nur ohne viel Arbeit kassieren zu wollen.
Pico Oschi schrieb: > gebodigt heist das "zu Boden gebracht" also "zu Fall gebracht" ? Wo spricht man denn solche Wörter ? Gruß hagen
Eigentlich ist der Ausdruck eingedeutscht. Im Dialekt nennt es sich etwas anders : "bodiget"
Mich würde interessieren in welcher Region genau der Ausdruck benutzt wird. Ich bin als in Vorarlberg wohneneder Berliner viel im Rhytal bis SG und Chur unterwegs und meine mich, aber nur dunkel, erinnern zu können dass jemand aus Au mal so etwas sagte. Hier im Rheintal wechseln die mundartlichen Ausdrücke alle 15 km beiderseits des Flusses und es ist interessant die Übergänge vom Rätischen zum Allemanischen zu beobachten. Das geht alles sehr fließend. Gruss Winne
>Mich würde interessieren in welcher Region genau der Ausdruck benutzt
wird.
Zumindest in Zuerich und dem Berner Oberland. Moeglicherweise auch
anderswo. Wir haben nahezu beliebig viele Verben, die von Substantiven
herruehren. Verbisierte Substantive quasi.
Es gibt Mundart Sprachatlanten, die die Verbreitung verschiedener
Woerter ueber Gebiete katalogisiert. Sehr interessant.
Bitte melde dich an um einen Beitrag zu schreiben. Anmeldung ist kostenlos und dauert nur eine Minute.
Bestehender Account
Schon ein Account bei Google/GoogleMail? Keine Anmeldung erforderlich!
Mit Google-Account einloggen
Mit Google-Account einloggen
Noch kein Account? Hier anmelden.
