Gast
#2516096
Hallo Forumskollegen, ich habe mal eine Frage bezüglich dem Gewerberecht in Österreich. Ich schreibe jetzt gezielt Österreich, da ich mir nicht sicher bin, wie groß hier die Unterschiede zu Deutschland sind. Mal angenommen man möchte ein Unternehmen gründen, welches Softwareentwicklung im Allgemeinen und speziell auch hardwarenahe Softwareentwicklung als Leistung anbietet. Hierfür müsste man das Gewerbe Softwareentwicklung anmelden. Wenn man jetzt beispielsweise die Dienstleistung "Layout von Leiterplatten" anbietet - muss man hierfür schon ein Elektrotechnikgewerbe (reglementiertes Gewerbe) angemeldet haben oder würde das Gewerbe Softwareentwicklung (freies Gewerbe) noch ausreichen? Layouttätigkeiten sehe ich so, dass man einen vorgegebenen Schaltplan bekommt und für diesen wird ein Layout erstellt - welches der Auftraggeber dann bei einem anderen Unternehmen fertigen lässt. Das würde auch heißen dass der Auftraggeber für die Produktfreigabe/Prüfungen (CE, EMV,...) zu sorgen hat. Hat die Art des Gewerbescheins auch etwas mit der anteilsmäßigen Aufteilung der Tätigkeiten zu tun? (Gibt es einen Unterschied in der Art des benötigten Gewerbescheins wenn man zu 80% Softwareentwicklung macht und zu 20% etwas Layouttätigkeiten oder umgekehrt?) Um meine Frage nochmals etwas zusammenzufassen: Welche Tätigkeiten darf man mit dem Gewerbeschein für Softwareentwicklung noch durchführen und welche nicht? Ich bin gespannt auf eure Antworten. Der Ratschlag dass ich mich an meine Wirtschaftskammer wenden soll, ist sicher gut gemeint, und falls meine Planung etwas konkreter wird, dann werde ich das auch tun. Es geht mir darum hier etwas Vorabinformationen zu gewinnen. Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus! Maax