Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Gewerberecht in Österreich - welche Art Gewerbe wird benötigt?


von maax (Gast)


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Hallo Forumskollegen,

ich habe mal eine Frage bezüglich dem Gewerberecht in Österreich. Ich 
schreibe jetzt gezielt Österreich, da ich mir nicht sicher bin, wie groß 
hier die Unterschiede zu Deutschland sind.

Mal angenommen man möchte ein Unternehmen gründen, welches 
Softwareentwicklung im Allgemeinen und speziell auch hardwarenahe 
Softwareentwicklung als Leistung anbietet. Hierfür müsste man das 
Gewerbe Softwareentwicklung anmelden. Wenn man jetzt beispielsweise die 
Dienstleistung "Layout von Leiterplatten" anbietet - muss man hierfür 
schon ein Elektrotechnikgewerbe (reglementiertes Gewerbe) angemeldet 
haben oder würde das Gewerbe Softwareentwicklung (freies Gewerbe) noch 
ausreichen?
Layouttätigkeiten sehe ich so, dass man einen vorgegebenen Schaltplan 
bekommt und für diesen wird ein Layout erstellt - welches der 
Auftraggeber dann bei einem anderen Unternehmen fertigen lässt. Das 
würde auch heißen dass der Auftraggeber für die 
Produktfreigabe/Prüfungen (CE, EMV,...) zu sorgen hat.
Hat die Art des Gewerbescheins auch etwas mit der anteilsmäßigen 
Aufteilung der Tätigkeiten zu tun? (Gibt es einen Unterschied in der Art 
des benötigten Gewerbescheins wenn man zu 80% Softwareentwicklung macht 
und zu 20% etwas Layouttätigkeiten oder umgekehrt?)
Um meine Frage nochmals etwas zusammenzufassen: Welche Tätigkeiten darf 
man mit dem Gewerbeschein für Softwareentwicklung noch durchführen und 
welche nicht?

Ich bin gespannt auf eure Antworten. Der Ratschlag dass ich mich an 
meine Wirtschaftskammer wenden soll, ist sicher gut gemeint, und falls 
meine Planung etwas konkreter wird, dann werde ich das auch tun. Es geht 
mir darum hier etwas Vorabinformationen zu gewinnen.

Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus!

Maax

von maax (Gast)


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Hallo, eine Antwort hätte mich schon sehr interessiert - schade dass 
niemand Interesse hat, etwas zu schreiben.
Um vielleicht die Frage etwas auszuweiten - weiß jemand wie die 
Situation in Deutschland ist?

Grüße

Maax

von maax (Gast)


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Hätte doch lieber fragen sollen ob man eine LED ohne Vorwiderstand 
betreiben darf :-)

von Helmut L. (helmi1)


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maax schrieb:
> Hätte doch lieber fragen sollen ob man eine LED ohne Vorwiderstand
> betreiben darf :-)

Nein :=)

von Rechtschreibung (Gast)


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maax schrieb:
> Wenn man jetzt beispielsweise die
> Dienstleistung "Layout von Leiterplatten" anbietet - muss man hierfür
> schon ein Elektrotechnikgewerbe (reglementiertes Gewerbe) angemeldet
> haben oder würde das Gewerbe Softwareentwicklung (freies Gewerbe) noch
> ausreichen?

Du bräuchtest für das "Gewerbe der Elektrotechnik" nur für bestimmte 
bereiche eine Gewerbeberechtigung: 
http://www.jusline.at/106_Elektrotechnik_GewO.html

Ich vermute jedes am Computer erstellte Layout könnte als 
"Softwareentwicklung" gerechtfertigt werden. Gründe doch ein Unternehmen 
im Bereich der "Elektronischen Datenverarbeitung (EDV)". Darunter fällt 
dann mit Sicherheit jede Art der Computerbedienung.

von maax (Gast)


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Danke für die Info, das hat eigentlich meine Frage vollständig 
beantwortet!

Viele Grüße

maax

von Martin G. (Firma: http://www.gyurma.de) (martin_g)


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Rechtschreibung schrieb:
> maax schrieb:
>> Wenn man jetzt beispielsweise die
>> Dienstleistung "Layout von Leiterplatten" anbietet - muss man hierfür
>> schon ein Elektrotechnikgewerbe (reglementiertes Gewerbe) angemeldet
>> haben oder würde das Gewerbe Softwareentwicklung (freies Gewerbe) noch
>> ausreichen?
>
> Du bräuchtest für das "Gewerbe der Elektrotechnik" nur für bestimmte
> bereiche eine Gewerbeberechtigung:
> http://www.jusline.at/106_Elektrotechnik_GewO.html
>
> Ich vermute jedes am Computer erstellte Layout könnte als
> "Softwareentwicklung" gerechtfertigt werden. Gründe doch ein Unternehmen
> im Bereich der "Elektronischen Datenverarbeitung (EDV)". Darunter fällt
> dann mit Sicherheit jede Art der Computerbedienung.

Offiziell heißt das "Dienstleistung in der automatischen 
Datenverarbeitung und Informationstechnik".
Man kann auch "Computersoftwareerzeuger" sein. Schätze mal, daß man da 
eher die FPGA Programierung unterbringen könnte.
Eigentlich ein Witz, daß man kein gescheites Gewerbe für die normalen HW 
und FW Elektrotechniker hat. Noch größerer Sch... ist, daß man eine 
"Befäigungsprüfung" machen muß, wenn man z.B. "Technisches Ingenieurbüro 
für Elektrotechnik" sein will. Letzteres ist reglementiert...
Ich hab nicht 5 Jahre meines Lebens geopfert für den dipl-ing, um dann 
noch extra Prüfungen abzulegen...
Schlimmer ist es mit dem reglementierten Gewerbe "Elektrotechnik". Da 
braucht man einen "Sicherheitskurs" und eine "Unternehmerprüfung". 
Dauert alles so 6 Monate...

Also ich möchte:
1. HW entwickeln (von Experimenten bis zur Serienreife)
2. Diese fertige HW verkaufen an Privat und an Firmen
3. Produkte Anderer auch verkaufen

Welches Gewerbe würdet ihr anmelden, und die entsprechenden Prüfungen 
noch machen?

von Martin G. (Firma: http://www.gyurma.de) (martin_g)


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Helmut Lenzen schrieb:
> maax schrieb:
>> Hätte doch lieber fragen sollen ob man eine LED ohne Vorwiderstand
>> betreiben darf :-)
>
> Nein :=)

Doch, mit einer Konstantstromquelle :D

von Daniel F. (df311)


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Martin G. schrieb:
> Welches Gewerbe würdet ihr anmelden, und die entsprechenden Prüfungen
> noch machen?

die vortragende "rechtliche grundlagen der betriebsführung" hat uns für 
solche fragen einen tipp gegeben:
bei der wirtschaftskammer nachfragen, die helfen einem in solchen fragen 
gerne weiter (weil sie auf zahlende mitglieder hoffen) und kennen sich 
auch gut aus.

wenn man sich nicht andauernd mit dem gewerberecht beschäftigt verliert 
man leicht den über- und einblick wer wann was wie wo warum und welches 
gewerbe mit welchen qualifikationen man benötigt.

es gibt auch (ich glaube in den ergänzungen oder so) eine auflistung 
welche abschlüsse welche qualifikationen ersetzen.
z.b. ein master/di in mechatronik (maschinenbau) gilt als fachliche 
befähigung für eine motorrad-werkstatt (wenn ich das noch richtig im 
kopf habe). aber auch hier gilt: wer nichts fragt wird ewig dumm 
bleiben.
zusätzlich noch unternehmerprüfung, ... aber das ist eine andere 
geschichte.

von Martin G. (Firma: http://www.gyurma.de) (martin_g)


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Daniel F. schrieb:
> Martin G. schrieb:
>> Welches Gewerbe würdet ihr anmelden, und die entsprechenden Prüfungen
>> noch machen?
>
> die vortragende "rechtliche grundlagen der betriebsführung" hat uns für
> solche fragen einen tipp gegeben:
> bei der wirtschaftskammer nachfragen, die helfen einem in solchen fragen
> gerne weiter (weil sie auf zahlende mitglieder hoffen) und kennen sich
> auch gut aus.
>

Genau die haben mich geschreckt, daß ich als Dipl-Ing (TU) der 
Elektrotechnik noch irgendwelche Prüfungen machen muß für reichlich 
Kohle, monatelang warten muß bis zur nächsten Prüfung, und erst dann ein 
Gewerbe anmelden kann...
Aber jeder Astrologe mit Hochschulabschluß kann ein Gastgewerbe machen. 
Ohne irgendwelche idiotischen Prüfungen... Restaurant, Hotel, Pension 
etc...

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