Hallo Forumskollegen, ich habe mal eine Frage bezüglich dem Gewerberecht in Österreich. Ich schreibe jetzt gezielt Österreich, da ich mir nicht sicher bin, wie groß hier die Unterschiede zu Deutschland sind. Mal angenommen man möchte ein Unternehmen gründen, welches Softwareentwicklung im Allgemeinen und speziell auch hardwarenahe Softwareentwicklung als Leistung anbietet. Hierfür müsste man das Gewerbe Softwareentwicklung anmelden. Wenn man jetzt beispielsweise die Dienstleistung "Layout von Leiterplatten" anbietet - muss man hierfür schon ein Elektrotechnikgewerbe (reglementiertes Gewerbe) angemeldet haben oder würde das Gewerbe Softwareentwicklung (freies Gewerbe) noch ausreichen? Layouttätigkeiten sehe ich so, dass man einen vorgegebenen Schaltplan bekommt und für diesen wird ein Layout erstellt - welches der Auftraggeber dann bei einem anderen Unternehmen fertigen lässt. Das würde auch heißen dass der Auftraggeber für die Produktfreigabe/Prüfungen (CE, EMV,...) zu sorgen hat. Hat die Art des Gewerbescheins auch etwas mit der anteilsmäßigen Aufteilung der Tätigkeiten zu tun? (Gibt es einen Unterschied in der Art des benötigten Gewerbescheins wenn man zu 80% Softwareentwicklung macht und zu 20% etwas Layouttätigkeiten oder umgekehrt?) Um meine Frage nochmals etwas zusammenzufassen: Welche Tätigkeiten darf man mit dem Gewerbeschein für Softwareentwicklung noch durchführen und welche nicht? Ich bin gespannt auf eure Antworten. Der Ratschlag dass ich mich an meine Wirtschaftskammer wenden soll, ist sicher gut gemeint, und falls meine Planung etwas konkreter wird, dann werde ich das auch tun. Es geht mir darum hier etwas Vorabinformationen zu gewinnen. Vielen Dank für Eure Antworten im Voraus! Maax
Hallo, eine Antwort hätte mich schon sehr interessiert - schade dass niemand Interesse hat, etwas zu schreiben. Um vielleicht die Frage etwas auszuweiten - weiß jemand wie die Situation in Deutschland ist? Grüße Maax
maax schrieb: > Hätte doch lieber fragen sollen ob man eine LED ohne Vorwiderstand > betreiben darf :-) Nein :=)
maax schrieb: > Wenn man jetzt beispielsweise die > Dienstleistung "Layout von Leiterplatten" anbietet - muss man hierfür > schon ein Elektrotechnikgewerbe (reglementiertes Gewerbe) angemeldet > haben oder würde das Gewerbe Softwareentwicklung (freies Gewerbe) noch > ausreichen? Du bräuchtest für das "Gewerbe der Elektrotechnik" nur für bestimmte bereiche eine Gewerbeberechtigung: http://www.jusline.at/106_Elektrotechnik_GewO.html Ich vermute jedes am Computer erstellte Layout könnte als "Softwareentwicklung" gerechtfertigt werden. Gründe doch ein Unternehmen im Bereich der "Elektronischen Datenverarbeitung (EDV)". Darunter fällt dann mit Sicherheit jede Art der Computerbedienung.
Danke für die Info, das hat eigentlich meine Frage vollständig beantwortet! Viele Grüße maax
Rechtschreibung schrieb: > maax schrieb: >> Wenn man jetzt beispielsweise die >> Dienstleistung "Layout von Leiterplatten" anbietet - muss man hierfür >> schon ein Elektrotechnikgewerbe (reglementiertes Gewerbe) angemeldet >> haben oder würde das Gewerbe Softwareentwicklung (freies Gewerbe) noch >> ausreichen? > > Du bräuchtest für das "Gewerbe der Elektrotechnik" nur für bestimmte > bereiche eine Gewerbeberechtigung: > http://www.jusline.at/106_Elektrotechnik_GewO.html > > Ich vermute jedes am Computer erstellte Layout könnte als > "Softwareentwicklung" gerechtfertigt werden. Gründe doch ein Unternehmen > im Bereich der "Elektronischen Datenverarbeitung (EDV)". Darunter fällt > dann mit Sicherheit jede Art der Computerbedienung. Offiziell heißt das "Dienstleistung in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik". Man kann auch "Computersoftwareerzeuger" sein. Schätze mal, daß man da eher die FPGA Programierung unterbringen könnte. Eigentlich ein Witz, daß man kein gescheites Gewerbe für die normalen HW und FW Elektrotechniker hat. Noch größerer Sch... ist, daß man eine "Befäigungsprüfung" machen muß, wenn man z.B. "Technisches Ingenieurbüro für Elektrotechnik" sein will. Letzteres ist reglementiert... Ich hab nicht 5 Jahre meines Lebens geopfert für den dipl-ing, um dann noch extra Prüfungen abzulegen... Schlimmer ist es mit dem reglementierten Gewerbe "Elektrotechnik". Da braucht man einen "Sicherheitskurs" und eine "Unternehmerprüfung". Dauert alles so 6 Monate... Also ich möchte: 1. HW entwickeln (von Experimenten bis zur Serienreife) 2. Diese fertige HW verkaufen an Privat und an Firmen 3. Produkte Anderer auch verkaufen Welches Gewerbe würdet ihr anmelden, und die entsprechenden Prüfungen noch machen?
Helmut Lenzen schrieb: > maax schrieb: >> Hätte doch lieber fragen sollen ob man eine LED ohne Vorwiderstand >> betreiben darf :-) > > Nein :=) Doch, mit einer Konstantstromquelle :D
Martin G. schrieb: > Welches Gewerbe würdet ihr anmelden, und die entsprechenden Prüfungen > noch machen? die vortragende "rechtliche grundlagen der betriebsführung" hat uns für solche fragen einen tipp gegeben: bei der wirtschaftskammer nachfragen, die helfen einem in solchen fragen gerne weiter (weil sie auf zahlende mitglieder hoffen) und kennen sich auch gut aus. wenn man sich nicht andauernd mit dem gewerberecht beschäftigt verliert man leicht den über- und einblick wer wann was wie wo warum und welches gewerbe mit welchen qualifikationen man benötigt. es gibt auch (ich glaube in den ergänzungen oder so) eine auflistung welche abschlüsse welche qualifikationen ersetzen. z.b. ein master/di in mechatronik (maschinenbau) gilt als fachliche befähigung für eine motorrad-werkstatt (wenn ich das noch richtig im kopf habe). aber auch hier gilt: wer nichts fragt wird ewig dumm bleiben. zusätzlich noch unternehmerprüfung, ... aber das ist eine andere geschichte.
Daniel F. schrieb: > Martin G. schrieb: >> Welches Gewerbe würdet ihr anmelden, und die entsprechenden Prüfungen >> noch machen? > > die vortragende "rechtliche grundlagen der betriebsführung" hat uns für > solche fragen einen tipp gegeben: > bei der wirtschaftskammer nachfragen, die helfen einem in solchen fragen > gerne weiter (weil sie auf zahlende mitglieder hoffen) und kennen sich > auch gut aus. > Genau die haben mich geschreckt, daß ich als Dipl-Ing (TU) der Elektrotechnik noch irgendwelche Prüfungen machen muß für reichlich Kohle, monatelang warten muß bis zur nächsten Prüfung, und erst dann ein Gewerbe anmelden kann... Aber jeder Astrologe mit Hochschulabschluß kann ein Gastgewerbe machen. Ohne irgendwelche idiotischen Prüfungen... Restaurant, Hotel, Pension etc...
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