Wirksamkeitsklausel im Arbeitsvertrag

Gast #2527714
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Hallo zusammen,

Nachdem ich gestern meinen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung ausgefüllt 
habe bin ich in meinen Arbeitsvertrag auf folgend Klausel gestoßen:

"...Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages ist abhängig von der Erteilung 
der Befugnis zum Umgang mit Verschlusssachen...."

Das mir mein AG kündigen kann, wenn ich bei der Sicherheitsüberprüfung 
durchfalle ist klar, aber könnte man das auch so verstehen, dass der 
Vertrag dann an sich unwirksam ist und ich sagen wir mal, wenn ich nach 
einem halben Jahr, die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehe sollte, mein 
Gehalt zurückzahlen muss ?

Ich hoffe, Ihr könnt mir da helfen?
#2527769
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Markus schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> Nachdem ich gestern meinen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung ausgefüllt
> habe bin ich in meinen Arbeitsvertrag auf folgend Klausel gestoßen:
>
> "...Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages ist abhängig von der Erteilung
> der Befugnis zum Umgang mit Verschlusssachen...."
>
> Das mir mein AG kündigen kann, wenn ich bei der Sicherheitsüberprüfung
> durchfalle ist klar, aber könnte man das auch so verstehen, dass der
> Vertrag dann an sich unwirksam ist und ich sagen wir mal, wenn ich nach
> einem halben Jahr, die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehe sollte, mein
> Gehalt zurückzahlen muss?

Nein, für geleistete Arbeit gezahltes Gehalt kann in diesem Zusammenhang 
nicht zurückverlangt werden. Er müsste ordentlich (das heißt 
fristgerecht) kündigen und dich bis zum Ende des Arbeitsvertrages 
bezahlen.

Eine Kündigung ist deswegen nicht ohne weiteres möglich. Wenn du schon 
ein halbes Jahr dort wärst und erst dann die Überprüfung fehlschlägt ist 
ja recht offensichtlich, dass er dich auch ohne diese Befugnis 
beschäftigen kann. Dem Arbeitgeber kann zugemutet werden nachzuprüfen, 
ob du ohne Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bereichen 
weiterbeschäftigt werden kannst. Das ist aber nur eine dünne 
Sicherheitsleine, man wird tausend andere (nicht dich direkt und nicht 
die Befugnis betreffende) Gründe finden, dir zu kündigen. Aber dein 
Gehalt bleibt dir sicher erhalten.
#2528043
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Man solte sich fragen warum du eine solche Angst vor dem Test hast 
endweder bist du ein unbescholtener Bürger der in diesem Bereich nciht 
auffällt und es zu keien Problemen kommt oder du bist vorbelastet und 
kannst nicht in diesem Bereich arbeiten oder solltest es vorher angeben 
damit es nicht wie vertuscht aussieht und du sofort gehen kannst.
#2528110
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Ansgar k. schrieb:
> Man solte sich fragen warum du eine solche Angst vor dem Test hast
> endweder bist du ein unbescholtener Bürger der in diesem Bereich nciht
> auffällt

Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz 
reicht manchmal schon eine falsche Verwandschaft/Ehepartner(in), dass 
man als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Da kann man noch so 
unbescholten oder unauffällig sein, da hat man einfach nur Pech. Selbst 
ein zu hoher Schuldenstand, das muss man auch alles aufdecken, reicht da 
schon aus (§ 13 Absatz 1 Nr. 13 SÜG). Negativer Schufaeintrag? Den Job 
kannst du vergessen!

Von einem Test würde ich da übrigens nicht reden, bei einer Ü3 zum 
Biespiel wird man richtig intensiv durchleuchtet und im Bekanntenkreis, 
den man benennen muss, "ausgeforscht". Sobald man heiratet wird der 
Ehepartner geprüft und man sollte beten, dass der kein Sicherheitsrisiko 
darstellt.
Gast #2528139
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In meinem Fall ist es so, das mein Vater aus einem der "Schurkenstaaten" 
kommt, allerdings schon vor 25 Jahren gestorben ist.... ich selbst war 
noch nie in diesem Staat....
Mein AG meinte, dass das kein Problem darstellt.... aber ein bissel 
mulmig is mir schon

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