Markus schrieb:
> Hallo zusammen,
>
> Nachdem ich gestern meinen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung ausgefüllt
> habe bin ich in meinen Arbeitsvertrag auf folgend Klausel gestoßen:
>
> "...Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages ist abhängig von der Erteilung
> der Befugnis zum Umgang mit Verschlusssachen...."
>
> Das mir mein AG kündigen kann, wenn ich bei der Sicherheitsüberprüfung
> durchfalle ist klar, aber könnte man das auch so verstehen, dass der
> Vertrag dann an sich unwirksam ist und ich sagen wir mal, wenn ich nach
> einem halben Jahr, die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehe sollte, mein
> Gehalt zurückzahlen muss?
Nein, für geleistete Arbeit gezahltes Gehalt kann in diesem Zusammenhang
nicht zurückverlangt werden. Er müsste ordentlich (das heißt
fristgerecht) kündigen und dich bis zum Ende des Arbeitsvertrages
bezahlen.
Eine Kündigung ist deswegen nicht ohne weiteres möglich. Wenn du schon
ein halbes Jahr dort wärst und erst dann die Überprüfung fehlschlägt ist
ja recht offensichtlich, dass er dich auch ohne diese Befugnis
beschäftigen kann. Dem Arbeitgeber kann zugemutet werden nachzuprüfen,
ob du ohne Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bereichen
weiterbeschäftigt werden kannst. Das ist aber nur eine dünne
Sicherheitsleine, man wird tausend andere (nicht dich direkt und nicht
die Befugnis betreffende) Gründe finden, dir zu kündigen. Aber dein
Gehalt bleibt dir sicher erhalten.