Hallo zusammen, Nachdem ich gestern meinen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung ausgefüllt habe bin ich in meinen Arbeitsvertrag auf folgend Klausel gestoßen: "...Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages ist abhängig von der Erteilung der Befugnis zum Umgang mit Verschlusssachen...." Das mir mein AG kündigen kann, wenn ich bei der Sicherheitsüberprüfung durchfalle ist klar, aber könnte man das auch so verstehen, dass der Vertrag dann an sich unwirksam ist und ich sagen wir mal, wenn ich nach einem halben Jahr, die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehe sollte, mein Gehalt zurückzahlen muss ? Ich hoffe, Ihr könnt mir da helfen?
Gehe zum nächsten Amtsgericht, suche dort einen Rechtspfleger auf und frage ihn. Der dürfte Dir kostenlos Antwort geben. Ansonsten frag einen Anwalt. Ein Elektronikforum ist für solche Fragen der falsche Ort. fchk
Markus schrieb: > Hallo zusammen, > > Nachdem ich gestern meinen Antrag auf Sicherheitsüberprüfung ausgefüllt > habe bin ich in meinen Arbeitsvertrag auf folgend Klausel gestoßen: > > "...Die Wirksamkeit des Arbeitsvertrages ist abhängig von der Erteilung > der Befugnis zum Umgang mit Verschlusssachen...." > > Das mir mein AG kündigen kann, wenn ich bei der Sicherheitsüberprüfung > durchfalle ist klar, aber könnte man das auch so verstehen, dass der > Vertrag dann an sich unwirksam ist und ich sagen wir mal, wenn ich nach > einem halben Jahr, die Sicherheitsüberprüfung nicht bestehe sollte, mein > Gehalt zurückzahlen muss? Nein, für geleistete Arbeit gezahltes Gehalt kann in diesem Zusammenhang nicht zurückverlangt werden. Er müsste ordentlich (das heißt fristgerecht) kündigen und dich bis zum Ende des Arbeitsvertrages bezahlen. Eine Kündigung ist deswegen nicht ohne weiteres möglich. Wenn du schon ein halbes Jahr dort wärst und erst dann die Überprüfung fehlschlägt ist ja recht offensichtlich, dass er dich auch ohne diese Befugnis beschäftigen kann. Dem Arbeitgeber kann zugemutet werden nachzuprüfen, ob du ohne Sicherheitsüberprüfung auch in anderen Bereichen weiterbeschäftigt werden kannst. Das ist aber nur eine dünne Sicherheitsleine, man wird tausend andere (nicht dich direkt und nicht die Befugnis betreffende) Gründe finden, dir zu kündigen. Aber dein Gehalt bleibt dir sicher erhalten.
Vielen lieben Dank! Noch eine Zusatzfrage: Wie verhält es sich mit den arbeitsvertraglich vereinbarten Umzugskosten? Sind diese dann zurück zuzahlen ?
Und noch mal: Frank K. schrieb: > Gehe zum nächsten Amtsgericht, suche dort einen Rechtspfleger auf und > frage ihn. Der dürfte Dir kostenlos Antwort geben. Ansonsten frag einen > Anwalt. > > Ein Elektronikforum ist für solche Fragen der falsche Ort. citb
Frank K. schrieb: > Gehe zum nächsten Amtsgericht, suche dort einen Rechtspfleger auf und > frage ihn. Der dürfte Dir kostenlos Antwort geben. Kannst du vergessen. Der ist nur für den rein formellen Aktenkram zuständig. Inhaltlich bekommst du nur beim Anwalt Hilfe.
Man solte sich fragen warum du eine solche Angst vor dem Test hast endweder bist du ein unbescholtener Bürger der in diesem Bereich nciht auffällt und es zu keien Problemen kommt oder du bist vorbelastet und kannst nicht in diesem Bereich arbeiten oder solltest es vorher angeben damit es nicht wie vertuscht aussieht und du sofort gehen kannst.
Vollkommener Blödsinn. Selbst wenn man sich nichts hat zu schulden kommen lassen kann es sein dass diverse Risiken erkannt werden, weswegen die Überprüfung negativ verlaufen kann.
Ansgar k. schrieb: > Man solte sich fragen warum du eine solche Angst vor dem Test hast > endweder bist du ein unbescholtener Bürger der in diesem Bereich nciht > auffällt Bei einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz reicht manchmal schon eine falsche Verwandschaft/Ehepartner(in), dass man als Sicherheitsrisiko eingestuft wird. Da kann man noch so unbescholten oder unauffällig sein, da hat man einfach nur Pech. Selbst ein zu hoher Schuldenstand, das muss man auch alles aufdecken, reicht da schon aus (§ 13 Absatz 1 Nr. 13 SÜG). Negativer Schufaeintrag? Den Job kannst du vergessen! Von einem Test würde ich da übrigens nicht reden, bei einer Ü3 zum Biespiel wird man richtig intensiv durchleuchtet und im Bekanntenkreis, den man benennen muss, "ausgeforscht". Sobald man heiratet wird der Ehepartner geprüft und man sollte beten, dass der kein Sicherheitsrisiko darstellt.
In meinem Fall ist es so, das mein Vater aus einem der "Schurkenstaaten" kommt, allerdings schon vor 25 Jahren gestorben ist.... ich selbst war noch nie in diesem Staat.... Mein AG meinte, dass das kein Problem darstellt.... aber ein bissel mulmig is mir schon
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