Forum: Offtopic Webshops: Newletter anmeldung automatisch mit bestellung?


von Klaus (Gast)


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Hi!

Ist es eigentlich erlaubt, dass man mit einer Bestellung in einem 
Onlineshop automatisch hinterher auch in deren Werbenewsletter 
angemeldet ist? Oder gibts da Vorschriften, nach denen man dem explizit 
erst zustimmen muss?

Bei vielen Onlineshop habe ich so ein Haken schon gesehen. Also einmal 
für "Ich habe AGB und Datenschutz und wassonstnochso gelsen" und 
dadrunter ein extra Häkchen für die Newsletteranmeldung.

Allerdings erlebe ich bei einigen Onlineshops immer wieder, dass man 
einmal was bestellt, und anschließen in diesem Newsletter drin steckt, 
von dem man sich manuell wieder abmelden muss.

von Heinz (Gast)


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Klaus schrieb:
> Allerdings erlebe ich bei einigen Onlineshops immer wieder, dass man
> einmal was bestellt, und anschließen in diesem Newsletter drin steckt,
> von dem man sich manuell wieder abmelden muss.

Link?

von Klaus (Gast)


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www.cyberport.de mal als Beispiel. Aber der ist leider bei weitem keine 
Ausnahme.

von Heinz (Gast)


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Mein Rechtsempfinden: unzulässig.
Mein Ratschlagt: nicht bestellen.

von me (Gast)


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Ein seriöser Shop fragt nach und hält sich auch daran.
Aber für Onlineshoping sollte man sich ohnehin ein paar Spamadressen 
zulegen.

von Klaus (Gast)


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Heinz schrieb:
> Mein Ratschlagt: nicht bestellen.

Wer hellsehen kann, kann sich an dieses Ratschlag halten. Ansonsten 
bleibt einem nur übrig sich entweder nach der Bestellung brav vom 
Newletter abzumelden, oder denen per Mail mitteilen, dass ihr vorgehen 
nicht rechtens ist. Und ob ich solche Mails verschicken kann, versuche 
ich gerade rauszufinden.


Die rechtliche Situation ist ja: Ohne Einwilligung des Empfängers dürfen 
keine Werbemails verschickt werden. Mit Einwilligung ist es erlaubt. Die 
Frage ist nun, ob eine Geschäftsbeziehung, wie ein Onlinebestellung, 
implizit als Einwilligung gewertet werden darf. Mein Bauchgefühl würde 
sagen, nein, aber das zählt hier ja nicht, sondern die tatsächliche 
Rechtslage interessiert mich.

von Heinz (Gast)


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> Wer hellsehen kann, kann sich an dieses Ratschlag halten.

Du kannst die Erfahrung aus einer vorhergehenden Bestellung nutzen. 
Natürlich nur dann, wenn du dich daran erinnerst (siehe Alzheimer).

von citb (Gast)


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Klaus schrieb:
> sagen, nein, aber das zählt hier ja nicht, sondern die tatsächliche
> Rechtslage interessiert mich.

Wenn Du es so genau wissen willst, musst Du jemanden Fragen, der sich 
mit Haarspalterei ähhh, Rechtsverdrehen beruflich beschaeftigt.

Allerdings sehe ich keinen Grund, den das einfach zu schreiben und 
fertig.
Lass das doch deren RA klaeren.

citb

von citb (Gast)


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Muss heissen:

Allerdings sehe ich keinen Grund, denen das nicht einfach zu schreiben 
und fertig.

OMG MITTAGSPAUSE!

citb

von MaWin (Gast)


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Gesetzlich gesehen ist es erlaubt.

Du hast mit deiner Bestellung eine Geschäftsbeziehung mit dem Laden 
aufgebaut.

Daher darf er diese pflegen, mit Werbung für sich.

Kluge Unternehmer machen das natürlich nicht.

Andere wandern bei mir per GMX gleich im Filter,
abbestellen tu ich da nichts,
die ganze Firma wird gleich abbestellt
denn ich werden auch in Zukunft keine Bestellbestätigungsmails oder 
Rechnungsmails mehr von denen erhalten.

von bluppdidupp (Gast)


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1
Grundsätzlich ist für jede Nutzung der Kundendaten, 
2
die über eine Notwendigkeit zur Erfüllung des Kaufvertrages hinausgeht, 
3
eine Einwilligung einzuholen. Dementsprechend darf einem Kunden keine
4
Werbung per E-Mail geschickt werden, wenn er nicht eingewilligt hat.
http://www.trustedshops.de/shop-info/datenschutz-newsletter-versand-kundendaten-checkbox-bonitatsprufung-datenschutzerklarung-newsletter/

von oszi40 (Gast)


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Klaus schrieb:
> anschließen in diesem Newsletter drin steckt,
> von dem man sich manuell wieder abmelden muss.

Solange es zum ABmmelden noch Gelegenheit gibt, scheint es noch ein 
relativ anständiger Absender zu sein. Man könnte allerdings eine 
freundliche Mail an diese Adresse senden, daß er die Kundendaten 
datenschutzgerecht überall zu löschen hat und sich das bestätigen 
lassen. Das macht Arbeit.

von Klaus (Gast)


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bluppdidupp schrieb:
> Grundsätzlich ist für jede Nutzung der Kundendaten,
> die über eine Notwendigkeit zur Erfüllung des Kaufvertrages hinausgeht,
> eine Einwilligung einzuholen. Dementsprechend darf einem Kunden keine
> Werbung per E-Mail geschickt werden, wenn er nicht eingewilligt hat.
> http://www.trustedshops.de/shop-info/datenschutz-n...

Danke für den Link. Dort steht leider auch
1
    “(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung
2
 bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
3
4
1) ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
5
   Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
6
2) der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren
7
   oder Dienstleistungen verwendet,
8
3) der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
9
4) der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und 
10
   deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit 
11
   widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten
12
   nach den Basistarifen entstehen.”

Das heißt wohl, dass diese Newsletter für "Direktwerbung für eigene 
ähnliche Waren oder Dienstleistungen" erlaubt sind. Schade.

von Jens G. (jensig)


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>Das heißt wohl, dass diese Newsletter für "Direktwerbung für eigene
>ähnliche Waren oder Dienstleistungen" erlaubt sind. Schade.

sehe ich nicht so, denn:

>4) der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und
>   deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit
>   widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten
>   nach den Basistarifen entstehen.”

Erhebung der Adresse war wohl zum Zeitpunkt der Bestellung. Wurde er da 
drauf hingewiesen?

von Daniel G. (daniel83)


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Steht das vieleicht irgendwo unter Punkt 238 in den AGBs?
Die liest eh nie jemand ernsthaft

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Daniel G. schrieb:
> Steht das vieleicht irgendwo unter Punkt 238 in den AGBs?
> Die liest eh nie jemand ernsthaft

Ich denke nicht, dass es reicht, das irgendwo in den AGB zu verstecken.

Grundsätzlich empfinde ich es nur dann als seriös, wenn man das Kästchen 
zur Teilnahme gezielt anklicken muss.

So ist es glücklicherweise auch bei den meisten Shops gelöst.

Chris D.

von Hannes J. (pnuebergang)


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Egal wie das rechtlich geregelt ist, ein Shop, der mir nach einer 
Bestellung Werbung zuschickt, landet im Spamfilter. Dabei ist es völlig 
egal, ob der Shop mir ein Zustimmungshäkchen oder eine dubiose 
Zustimmung per AGB untergeschoben hat. Ebenso ist es völlig egal, ob die 
Werbung als "wichtige Information oder "Mitteilungsblatt" daher kommt.

Ich melde mich nicht von etwas ab, zu dem ich mich nicht angemeldet habe 
oder das man mit untergeschoben hat. Daher ab in den Spamfilter. Wer 
mich als Kunde nicht ordentlich behandelt, sondern glaubt mich 
verarschen zu können, hat mich nicht mehr als Kunden.

Wir leben ja nicht mehr in den '90ern. Nach 20 Jahren E-Commerce  zieht 
die Ausrede "das haben wir nicht gewusst" nicht mehr. Solche Händler 
wissen sehr genau was sie da tun und halten ihre Kunden einfach für 
Dreck.

von Johannes G. (gutenberg)


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Bei gefühlten 50% der Shops ist der Haken bei "Ich möchte... erhalten." 
wirkungslos und man erhält den Newsletter sowieso. Zur weiteren 
Kundenverar... haben viele Shops im Newsletter einen Link zum 
abbestellen, der auf eine funktionslose Seite verweist.

Der mit Abstand übelste Shop den ich je erlebt habe ist pearl.ch bzw. 
pearl.de
Die schicken mir fast täglich (!) Spam. Mehrmaliges anschreiben, sie 
sollen meine adresse löschen, hat nichts geholfen. Klarer Fall für den 
Spamfilter.

von Hannes J. (pnuebergang)


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Johannes G. schrieb:
> Der mit Abstand übelste Shop den ich je erlebt habe ist pearl.ch bzw.
> pearl.de
> Die schicken mir fast täglich (!) Spam. Mehrmaliges anschreiben, sie
> sollen meine adresse löschen, hat nichts geholfen. Klarer Fall für den
> Spamfilter.

Pearl hat so einige Tricks drauf. Kein Tracking des Bestellstatus ohne 
Anmeldung im Service-^WSpam-Center. Entweder tappt man im Dunkeln oder 
man bekommt als Service-Mails verklausulierte Werbung reingedrückt.

Schaltet man so viel wie möglich ab, dann muss der berühmte 
Systemfehler, beziehungsweise eine Systemumstellung herhalten, warum man 
wieder mit Service^WSpam-Mails beglückt wird:

>> Durch zahlreiche Kundennachfragen
[klar, 10000 Nachfragen "wo bleibt mein Spam"]
>> wurden wir auf diesen Fehler
>> aufmerksam. Nach einer detaillierten Überprüfung
>> unseres E-Mail-Adressenstamms haben wir festgestellt, dass
>> auch Ihre E-Mail-Adresse hannes@example.de von dieser
>> Problematik betroffen ist.
>>
>> Leider ist es uns nicht mehr möglich, den fehlerhaft
>> gesetzten E-Mail-Status zu rekonstruieren.
>>
>> Deshalb haben wir uns dazu entschieden,
>> Ihre E-Mail-Adresse für unsere SERVICE-Mails freizuschalten, für
>> WERBE-Mails allerdings zu SPERREN.

Das Ergebnis: Es gibt weiterhin immer wieder als Information getarnte 
Werbung, in der so wichtige Dinge verkündet werden wie

>> From: erfundener-pussi-name@pearl.de
>>
>> ...
>> Sehr geehrter Herr Jaeger,
>>
>> ein Kollege aus der Marketing-Abteilung hat mich darüber informiert,
>> dass Ihnen die Ausgabe X unseres Katalogs unter der Kunden-Nr. Y
>> nicht mehr zugesandt wurde.
>> ...
[gefolgt von Werbung in der Mail das es einer Sau graust]

Komisch nur, dass auch weiterhin Katalogen kommen, mit diesen doof 
schauenden dürren Modells, die sich an Billigelektronik rubbeln.


Ergebnis: Spamfilter

von Sven F. (doncarlos)


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Das gleiche Problem plagt mich schon länger, bei mehreren Onlineshops.
Selbst längst vergessene bringen sich immer wieder "sehr schön" in 
Erinnerung.
Egal ob ich mir die ganzen Häkchen durchlese und wirklich aktiv die 
Newsletter-, weil Werbespam-Mails abstelle, es kommen wie schon von 
Johannes geschildert, gut über 50% trotzdem mit dem ärgerlichen Zeug 
dann daher.
Da muß es doch einen endgültigen Weg geben, dem Treiben die Grundlage zu 
entziehen.
Bei der BNA war da doch so eine Seite auf der man da per Meldung etwas 
unternehmen kann, egal ob Fax- , Telefon- oder E-Mail-Belästigung!
Habe jetzt mal etwas gesucht, und hier der Link dazu

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/MassnahmenRufnrnMissbrchSpam/MassnahmRufnummernmissbrchSpam_Basepage.html?nn=137886

Macht allerdings auch selber etwas Arbeit.

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