Hi!
Ist es eigentlich erlaubt, dass man mit einer Bestellung in einem
Onlineshop automatisch hinterher auch in deren Werbenewsletter
angemeldet ist? Oder gibts da Vorschriften, nach denen man dem explizit
erst zustimmen muss?
Bei vielen Onlineshop habe ich so ein Haken schon gesehen. Also einmal
für "Ich habe AGB und Datenschutz und wassonstnochso gelsen" und
dadrunter ein extra Häkchen für die Newsletteranmeldung.
Allerdings erlebe ich bei einigen Onlineshops immer wieder, dass man
einmal was bestellt, und anschließen in diesem Newsletter drin steckt,
von dem man sich manuell wieder abmelden muss.
Klaus schrieb:> Allerdings erlebe ich bei einigen Onlineshops immer wieder, dass man> einmal was bestellt, und anschließen in diesem Newsletter drin steckt,> von dem man sich manuell wieder abmelden muss.
Link?
Heinz schrieb:> Mein Ratschlagt: nicht bestellen.
Wer hellsehen kann, kann sich an dieses Ratschlag halten. Ansonsten
bleibt einem nur übrig sich entweder nach der Bestellung brav vom
Newletter abzumelden, oder denen per Mail mitteilen, dass ihr vorgehen
nicht rechtens ist. Und ob ich solche Mails verschicken kann, versuche
ich gerade rauszufinden.
Die rechtliche Situation ist ja: Ohne Einwilligung des Empfängers dürfen
keine Werbemails verschickt werden. Mit Einwilligung ist es erlaubt. Die
Frage ist nun, ob eine Geschäftsbeziehung, wie ein Onlinebestellung,
implizit als Einwilligung gewertet werden darf. Mein Bauchgefühl würde
sagen, nein, aber das zählt hier ja nicht, sondern die tatsächliche
Rechtslage interessiert mich.
> Wer hellsehen kann, kann sich an dieses Ratschlag halten.
Du kannst die Erfahrung aus einer vorhergehenden Bestellung nutzen.
Natürlich nur dann, wenn du dich daran erinnerst (siehe Alzheimer).
Klaus schrieb:> sagen, nein, aber das zählt hier ja nicht, sondern die tatsächliche> Rechtslage interessiert mich.
Wenn Du es so genau wissen willst, musst Du jemanden Fragen, der sich
mit Haarspalterei ähhh, Rechtsverdrehen beruflich beschaeftigt.
Allerdings sehe ich keinen Grund, den das einfach zu schreiben und
fertig.
Lass das doch deren RA klaeren.
citb
Gesetzlich gesehen ist es erlaubt.
Du hast mit deiner Bestellung eine Geschäftsbeziehung mit dem Laden
aufgebaut.
Daher darf er diese pflegen, mit Werbung für sich.
Kluge Unternehmer machen das natürlich nicht.
Andere wandern bei mir per GMX gleich im Filter,
abbestellen tu ich da nichts,
die ganze Firma wird gleich abbestellt
denn ich werden auch in Zukunft keine Bestellbestätigungsmails oder
Rechnungsmails mehr von denen erhalten.
Klaus schrieb:> anschließen in diesem Newsletter drin steckt,> von dem man sich manuell wieder abmelden muss.
Solange es zum ABmmelden noch Gelegenheit gibt, scheint es noch ein
relativ anständiger Absender zu sein. Man könnte allerdings eine
freundliche Mail an diese Adresse senden, daß er die Kundendaten
datenschutzgerecht überall zu löschen hat und sich das bestätigen
lassen. Das macht Arbeit.
bluppdidupp schrieb:> Grundsätzlich ist für jede Nutzung der Kundendaten,> die über eine Notwendigkeit zur Erfüllung des Kaufvertrages hinausgeht,> eine Einwilligung einzuholen. Dementsprechend darf einem Kunden keine> Werbung per E-Mail geschickt werden, wenn er nicht eingewilligt hat.> http://www.trustedshops.de/shop-info/datenschutz-n...
Danke für den Link. Dort steht leider auch
1
“(3) Abweichend von Absatz 2 Nr. 3 ist eine unzumutbare Belästigung
2
bei einer Werbung unter Verwendung elektronischer Post nicht anzunehmen, wenn
3
4
1) ein Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder
5
Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat,
6
2) der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren
7
oder Dienstleistungen verwendet,
8
3) der Kunde der Verwendung nicht widersprochen hat und
9
4) der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und
10
deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit
11
widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten
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nach den Basistarifen entstehen.”
Das heißt wohl, dass diese Newsletter für "Direktwerbung für eigene
ähnliche Waren oder Dienstleistungen" erlaubt sind. Schade.
>Das heißt wohl, dass diese Newsletter für "Direktwerbung für eigene>ähnliche Waren oder Dienstleistungen" erlaubt sind. Schade.
sehe ich nicht so, denn:
>4) der Kunde bei Erhebung der Adresse und bei jeder Verwendung klar und> deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit> widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten> nach den Basistarifen entstehen.”
Erhebung der Adresse war wohl zum Zeitpunkt der Bestellung. Wurde er da
drauf hingewiesen?
Daniel G. schrieb:> Steht das vieleicht irgendwo unter Punkt 238 in den AGBs?> Die liest eh nie jemand ernsthaft
Ich denke nicht, dass es reicht, das irgendwo in den AGB zu verstecken.
Grundsätzlich empfinde ich es nur dann als seriös, wenn man das Kästchen
zur Teilnahme gezielt anklicken muss.
So ist es glücklicherweise auch bei den meisten Shops gelöst.
Chris D.
Egal wie das rechtlich geregelt ist, ein Shop, der mir nach einer
Bestellung Werbung zuschickt, landet im Spamfilter. Dabei ist es völlig
egal, ob der Shop mir ein Zustimmungshäkchen oder eine dubiose
Zustimmung per AGB untergeschoben hat. Ebenso ist es völlig egal, ob die
Werbung als "wichtige Information oder "Mitteilungsblatt" daher kommt.
Ich melde mich nicht von etwas ab, zu dem ich mich nicht angemeldet habe
oder das man mit untergeschoben hat. Daher ab in den Spamfilter. Wer
mich als Kunde nicht ordentlich behandelt, sondern glaubt mich
verarschen zu können, hat mich nicht mehr als Kunden.
Wir leben ja nicht mehr in den '90ern. Nach 20 Jahren E-Commerce zieht
die Ausrede "das haben wir nicht gewusst" nicht mehr. Solche Händler
wissen sehr genau was sie da tun und halten ihre Kunden einfach für
Dreck.
Bei gefühlten 50% der Shops ist der Haken bei "Ich möchte... erhalten."
wirkungslos und man erhält den Newsletter sowieso. Zur weiteren
Kundenverar... haben viele Shops im Newsletter einen Link zum
abbestellen, der auf eine funktionslose Seite verweist.
Der mit Abstand übelste Shop den ich je erlebt habe ist pearl.ch bzw.
pearl.de
Die schicken mir fast täglich (!) Spam. Mehrmaliges anschreiben, sie
sollen meine adresse löschen, hat nichts geholfen. Klarer Fall für den
Spamfilter.
Johannes G. schrieb:> Der mit Abstand übelste Shop den ich je erlebt habe ist pearl.ch bzw.> pearl.de> Die schicken mir fast täglich (!) Spam. Mehrmaliges anschreiben, sie> sollen meine adresse löschen, hat nichts geholfen. Klarer Fall für den> Spamfilter.
Pearl hat so einige Tricks drauf. Kein Tracking des Bestellstatus ohne
Anmeldung im Service-^WSpam-Center. Entweder tappt man im Dunkeln oder
man bekommt als Service-Mails verklausulierte Werbung reingedrückt.
Schaltet man so viel wie möglich ab, dann muss der berühmte
Systemfehler, beziehungsweise eine Systemumstellung herhalten, warum man
wieder mit Service^WSpam-Mails beglückt wird:
>> Durch zahlreiche Kundennachfragen
[klar, 10000 Nachfragen "wo bleibt mein Spam"]
>> wurden wir auf diesen Fehler>> aufmerksam. Nach einer detaillierten Überprüfung>> unseres E-Mail-Adressenstamms haben wir festgestellt, dass>> auch Ihre E-Mail-Adresse hannes@example.de von dieser>> Problematik betroffen ist.>>>> Leider ist es uns nicht mehr möglich, den fehlerhaft>> gesetzten E-Mail-Status zu rekonstruieren.>>>> Deshalb haben wir uns dazu entschieden,>> Ihre E-Mail-Adresse für unsere SERVICE-Mails freizuschalten, für>> WERBE-Mails allerdings zu SPERREN.
Das Ergebnis: Es gibt weiterhin immer wieder als Information getarnte
Werbung, in der so wichtige Dinge verkündet werden wie
>> From: erfundener-pussi-name@pearl.de>>>> ...>> Sehr geehrter Herr Jaeger,>>>> ein Kollege aus der Marketing-Abteilung hat mich darüber informiert,>> dass Ihnen die Ausgabe X unseres Katalogs unter der Kunden-Nr. Y>> nicht mehr zugesandt wurde.>> ...
[gefolgt von Werbung in der Mail das es einer Sau graust]
Komisch nur, dass auch weiterhin Katalogen kommen, mit diesen doof
schauenden dürren Modells, die sich an Billigelektronik rubbeln.
Ergebnis: Spamfilter
Das gleiche Problem plagt mich schon länger, bei mehreren Onlineshops.
Selbst längst vergessene bringen sich immer wieder "sehr schön" in
Erinnerung.
Egal ob ich mir die ganzen Häkchen durchlese und wirklich aktiv die
Newsletter-, weil Werbespam-Mails abstelle, es kommen wie schon von
Johannes geschildert, gut über 50% trotzdem mit dem ärgerlichen Zeug
dann daher.
Da muß es doch einen endgültigen Weg geben, dem Treiben die Grundlage zu
entziehen.
Bei der BNA war da doch so eine Seite auf der man da per Meldung etwas
unternehmen kann, egal ob Fax- , Telefon- oder E-Mail-Belästigung!
Habe jetzt mal etwas gesucht, und hier der Link dazu
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1911/DE/Verbraucher/RufnummernmissbrauchSpamDialer/InformationenMissbrauchTelefonwerbung/MassnahmenRufnrnMissbrchSpam/MassnahmRufnummernmissbrchSpam_Basepage.html?nn=137886
Macht allerdings auch selber etwas Arbeit.