Forum: Markt Computer von Pollin


von bello (Gast)


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Hallo,
ich hoffe ich bin Hier im richtigen Forum gelandet.
Ich habe mir im März 2011 folgenden Pcbei Pollin gekauft 
http://www.pollin.de/shop/dt/ODk4ODkyOTk-/Computer_und_Zubehoer/Hardware/Komplett_Rechner_Barebones/Desktop_PC_FUJITSU_SIEMENS_SCENIC_E620_XP_COA.html.
nun ist aber das Netzteil kaputt weis jemand ob ich da noch Garantie 
drauf habe?

von UXD (Gast)


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Gewährleistung. Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Aber 
vielleicht solltest du eher Pollin fragen als uns ;-)

von Flip B. (frickelfreak)


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normaler händler und Gebrauchtware = 1 Jahr, sollte also hinhauen. Und 
da Pollin in solchen Angelegenheiten generell sehr kulant ist nehme ich 
an, dass die da große Probleme machen.

von Höffi (Gast)


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lol fürn gebrauchten 60 Euro Computer?

Ein neues Netzteil kostet ja fast mehr.

von (prx) A. K. (prx)


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Höffi schrieb:

> Ein neues Netzteil kostet ja fast mehr.

Die werden von den FuSis eine Palette oder mehr rumstehen haben, die sie 
für lau oder fast lau abholen durften. Und der eine oder andere davon 
wird als Ersatzteillieferant geplündert. Es schreibt ja niemand vor, 
dass der Ersatz neu zu sein hat.

von bello (Gast)


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UXD schrieb:
> Gewährleistung. Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Aber
> vielleicht solltest du eher Pollin fragen als uns ;-)

Ich frag weil ich mal gehört hatt das gebrauchtware nur 6Monate hätte

Philipp Bigott schrieb:
> normaler händler und Gebrauchtware = 1 Jahr, sollte also hinhauen. Und
> da Pollin in solchen Angelegenheiten generell sehr kulant ist nehme ich
> an, dass die da große Probleme machen.

Ich werde mal nachfragen.
Bestendank an alle

von Harald W. (wilhelms)


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bello schrieb:
> Hallo,
> ich hoffe ich bin Hier im richtigen Forum gelandet.
> Ich habe mir im März 2011 folgenden Pcbei Pollin gekauft
> 
http://www.pollin.de/shop/dt/ODk4ODkyOTk-/Computer_und_Zubehoer/Hardware/Komplett_Rechner_Barebones/Desktop_PC_FUJITSU_SIEMENS_SCENIC_E620_XP_COA.html.
> nun ist aber das Netzteil kaputt weis jemand ob ich da noch Garantie
> drauf habe?

Frag doch einfach nach. Falls es nicht klappt, neue Netzteile
gibts bei Pollin ab 17,95.

OT: Wie hast Du denn das Problem mit der Software gelöst?
Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung
des aufgeklebten Codes draufspielen?
Gruss
Harald

von (prx) A. K. (prx)


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Harald Wilhelms schrieb:

> Frag doch einfach nach. Falls es nicht klappt, neue Netzteile
> gibts bei Pollin ab 17,95.

Da stecken sehr proprietäre Netzteile drin, keine Standardnetzteile.

von Max (Gast)


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A. K. schrieb:
> Da stecken sehr proprietäre Netzteile drin, keine Standardnetzteile.

Proprietär is auslegungssache (dh. rausrupf, platzmach, reinbau)....


PS: Ich würd aber trotzdem erstma die garantie schiene probieren....

von (prx) A. K. (prx)


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Harald Wilhelms schrieb:

> OT: Wie hast Du denn das Problem mit der Software gelöst?
> Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung
> des aufgeklebten Codes draufspielen?

Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen 
müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation 
verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man 
ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so.

von (prx) A. K. (prx)


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Max schrieb:

> Proprietär is auslegungssache (dh. rausrupf, platzmach, reinbau)....

LOL. Das gäb ne schön anzusehende Warze, in einem solchen 
Schrumpfgehäuse.

von Stephan S. (Gast)


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Falls du aus dem Raum Nürnberg kommst: hier gibts nen Laden wo sie alte 
Rechner aus der Leistungsklasse oder sogar etwas besser für 20 Euro 
verkaufen. Das ist so ein gemeinnütziger Verein wo behinderte Menschen 
arbeiten und den alten Krempel von Firmen übernehmen. Ich hab mir da 
auch nen wirklich tollen Röhrenmonitor für 5,99 € geholt.

von Johannes R. (johannes_r29)


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Ruf einfach bei Pollin an.

Ich hab das nur so überflogen, aber sie haben die Gewährleistung beim 
Artikel nicht auf 12 Monate verkürzt, sprich du hast 2 Jahre 
Gewährleistung. Natürlich kann beim Bestellvorgang bzw. in der 
Rechnung/AGB auch etwas anderes stehen, aber wie es jetzt aussieht hast 
du ganz normal deine 2 Jahre. Nur nach 6 Monaten die Beweislastumkehr 
wie üblich.

MFG Johannes

von bello (Gast)


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Hallo Stephan S.,
wie heißt den der Laden?
komme zwar nicht aus Nürnberg komme aber gelegentlich dran vorbei
Gruß Bello

von Paul Baumann (Gast)


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A.K. schrob:
>> Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung
>> des aufgeklebten Codes draufspielen?

>Können schon. Dürfen eher nein.

Zitat aus dem Angebotstext auf der Pollin-Seite:

"Hinweis: Es ist KEIN Betriebssystem vorinstalliert. Der XP Professional 
Lizenaufkleber berechtigt Sie aber, ein Microsoft Windows XP Pro
Betriebssystem zu installieren."

Ich denke nicht, daß man sich dort mit so einer Aussage in die Nesseln
setzt.

Ich habe hier auch so einen Rechner. Da war XP in französischer Sprache
drauf.
Dieser Rechner ist prima. Er ist klein, sehr leise und hat parallele und
serielle Schnittstelle.
Für meine Zwecke reicht er vollkommen aus, ich brauche kein "Rennpferd".

MfG Paul

von UXD (Gast)


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A. K. schrieb:
> Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen
> müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation
> verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man
> ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so.

Nach Auslegung durch MS: Mag sein. In Amerika möglicherweise. In der EU 
mit Sicherheit nicht.

von (prx) A. K. (prx)


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Paul Baumann schrieb:

> Ich denke nicht, daß man sich dort mit so einer Aussage in die Nesseln
> setzt.

Was Pollin schreibt stimmt ja auch. Du hast nämlich dank des 
Lizenzaufklebers das Recht, mit dem beim Rechner mitgelieferten 
Originalmedium ein Windows zu installieren. Das Recht hast du also, nur 
dummerweise nicht das Originalmedium. Und was es bedeutet, sich anderswo 
ein Medium zu organisieren, ist dort im letzten Abschnitt beschrieben: 
http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei-Windows-OEM-Lizenzen-1419176.html

Merke: Juristerei hat nichts mit dem gesunden Menschenverstand zu tun. 
Jedenfalls nicht wenn es eine Alternative gibt.

von Paul Baumann (Gast)


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@A.K.

Da kann ich nur Mr. Spock zitieren:
"Faszinierend!"

:-(

MfG Paul

von Der Gast (Gast)


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Hallo,

wenn es nur um das Netzteil geht, einfach den Rücksendebogen ausfüllen 
und das Teil zurückschicken, in der Regel erfolgt kurzfristig die 
Ersatzlieferung. Hatte ich auch schon mal.
Zur Windoofslizenz, das ist zugeschnitten auf eine Volumenlizenz, eine 
normale OEM oder Einzelplatzversion läßt sich mit dem Lizenzschlüssel 
nicht installieren.
Die Lösung des Problems werde ich jetzt hier nicht erläutern.
Zumal XP ja sowieso keinen Support mehr bekommt, aber aus meiner Sicht 
sehr stabil arbeitet.

Gruß
Der Gast

von Name (Gast)


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A. K. schrieb:
> Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen
> müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation
> verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man
> ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so.

Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Verwechselst du vielleicht, was 
Microsoft gerne hätte und und in diese lächerlichen EULAs schreibt mit 
der tatsächlichen Rechtslage?

Aktivierung ist auch kein Problem, muss man halt über Telefon machen 
(kostenlose Rufnummer, Computer am anderen Ende).

von Michael_ (Gast)


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>ktivierung ist auch kein Problem, muss man halt über Telefon machen
Wenn es die gleiche Hardware ist, dann ist wird es gleich akzeptiert.
Ohne Telefon!

von (prx) A. K. (prx)


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Name schrieb:

> Wie kommst du auf dieses schmale Brett?

Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies 
nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige 
Rechtslage: 
http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei-Windows-OEM-Lizenzen-1419176.html

von Name (Gast)


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A. K. schrieb:
> Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies
> nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige
> Rechtslage:
> http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei...

Das ist ja ein völlig abstruses Geschreibsel. "Vermischung von 
Bestandteilen verschiedener Windows-Exemplare"? Was zum Teufel soll das 
heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" sind (das weiss wohl nur 
der Autor, was das heissen soll), wieso kann ichs dann überhaupt 
aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip "alles ok 
und legal"!

Nächster Satz, nächster Blödsinn: "Obwohl Sie in Besitz eines regulär 
erworbenen Schlüssels sind, sieht Microsoft Ihre Lizenz als erloschen 
an."

Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie 
soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine 
andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST?

Und weiter gehts: "Diese für die Kunden durchaus ärgerliche 
Interpretation hat sich der Konzern mittlerweile von Gerichten mehrfach 
bestätigen lassen."

Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon 
wieder heissen? Kann man einfach zu irgendeinem Gericht hinmarschieren, 
wenn man was bestätigt haben will? Kann ich mir bestätigen lassen, dass 
c't-Reporter keine Ahnung haben?

Vielleicht meinte der Schreiberling ja, das es zu dem Thema 
Gerichtsurteile gibt. Allerdings hat er keine Fälle zitiert, und es ist 
unklar, ob überhaupt Fälle in DEUTSCHLAND gemeint sind.

Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von 
einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist. Toll 
wenn man ein Laptop ohne optisches Laufwerk hat ... (jaja, man könnte 
ein externes anstöpseln, macht aber niemand).

Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im 
Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows 
installiert wurde. Selbst wenn es UltraMegaSuperStrafbar wäre, müsste 
man jemanden WÄHREND DER INSTALLATION auf FRISCHER TAT ertappen, um 
irgendwas in der Hand zu haben - lächerlich.

von (prx) A. K. (prx)


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Name schrieb:

> Was zum Teufel soll das heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare"
> sind (das weiss wohl nur der Autor, was das heissen soll),

Die vollständige Windows Lizenz besteht je nach Variante beispielsweise 
auf den Medium in Verbindung mit dem Lizenzaufkleber. Wenn der Aufkleber 
von deinem PC stammt und das Installationsmedium von deinem Freund, dann 
ist das eine Kombination verschiedener Exemplare. Ganz physisch 
betrachtet.

> wieso kann ichs dann überhaupt
> aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip
> "alles ok und legal"!

Autos zu klauen wird nicht dadurch legal, dass du technisch dazu in der 
Lage bist. Die erfolgreiche Aktivierung ist keine vollständige 
rechtliche Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zuging.

> Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie
> soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine
> andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST?

Können sie nicht. Freilich stehst du blöd da, wenn du im für Privatleute 
sehr unwahrscheinlichen Fall einer Lizenzkontrolle bloss die Kopie der 
Installations-DVD deines Freundes vorweisen kannst.

> Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon
> wieder heissen?

Flapsige Formulierung des c't-Menschen. Da wird jemand (wie du) sich auf 
die Hinterbeine gestellt und mit dem ihm gegebenen gesunden 
Menschenverstand gegen Microsofts Vorstellungen und die von schönen 
Scheinchen inspirierten Anwälte Microsofts argumentiert haben. Und ist 
dabei auf die Nase gefallen.

Von solchen vor Gericht endenden Haarspaltereien sind auch nicht in 
erster Linie Privatleute betroffen, sondern Verwerter von 
Gebrauchtgeräten aus einem Komplettaustausch hunderter und tausender von 
Firmen-PCs. Die Verwerter würden liebend gerne ihnen Kunden die 
gebrauchten PCs mitsamt des legalen Windows ursprünglich mitgelieferten 
Windows vertickern. Sie kriegen aber so das von Microsoft beabsichtigte 
Problem, dass kaum eine Firma von jedem einzelnen PC vor 
Massen-Neuinstallation frisch gelieferter Neugeräte eine Sicherungskopie 
der Vorinstallation zieht.

> Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von
> einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist.

Allerdings kannst du in diesem Fall das Originalmedium vorweisen.

Aber ja, Probleme dieser Art gibt es durchaus. PCs kommen heute nicht 
selten völlig ohne Installations-DVD an. Der Anwender wird aufgefordert, 
als Erstes eine Sicherung der Disk zu ziehen und als Recovery-Medium in 
den Schrank zu legen. Allerdings handelt es sich dabei u.U. um einen 
Image-Backup einer 500GB Disk. Was es etwas komplizierter gestaltet, dem 
Gerät nachträglich eine 120GB SSD als Bootmedium zu spendieren, da ein 
Image-Restore eine mindestens ebenso grosse Disk voraussetzt.

> Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im
> Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows
> installiert wurde.

Aber man kann in deinen Schrank schauen, ob man dort überhaupt eines 
findet. Eine handbeschriftete gebrannte DVD wird nicht imponieren.

Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen 
Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen 
unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...) 
und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser 
MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch 
ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt.

Und um an das im Forum beliebte BWLer-Bashing anzuknüpfen: Vermutlich 
ist ein BWL- oder Jura-Studium und die entsprechende geistige 
Grundhaltung Vorbedingung, um bei solchen Themen sich nicht permanent 
den Kopf an die Wand zu hämmern.

von Joerg F. (felge1966)


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Zerredet dem TO seinen Beitrag mal nicht. Seine Frage war immer noch:

Computer von Pollin

und nicht welcher Anwalt hat welche Meinung.

Falls jemand über Lizenzen und Gültigkeiten reden will, so sollte er 
einen Beitrag im offtopic aufmachen - da kann er dann labern, ohne Sinn 
und Verstand.

von Name (Gast)


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A. K. schrieb:
> Name schrieb:
>
>> Was zum Teufel soll das heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare"
>> sind (das weiss wohl nur der Autor, was das heissen soll),
>
> Die vollständige Windows Lizenz besteht je nach Variante beispielsweise
> auf den Medium in Verbindung mit dem Lizenzaufkleber. Wenn der Aufkleber
> von deinem PC stammt und das Installationsmedium von deinem Freund, dann
> ist das eine Kombination verschiedener Exemplare. Ganz physisch
> betrachtet.

Ich brauche kein "Installationsmedium von meinem Freund". Ich lade das 
ISO von Digital River runter, kopier die Daten auf den USB-Stick, 
installiere, und lösche den Stick wieder.

Und jetzt?

>> wieso kann ichs dann überhaupt
>> aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip
>> "alles ok und legal"!
>
> Autos zu klauen wird nicht dadurch legal, dass du technisch dazu in der
> Lage bist. Die erfolgreiche Aktivierung ist keine vollständige
> rechtliche Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zuging.

Der Vergleich hinkt aber sowas von gewaltig. Passender wäre: Ich gehe 
zum Autohändler, zeige meinen Ausweis, er überprüft den Kaufvertrag und 
gibt mir die Schlüssel. Danach stellt sich heraus, dass ich nicht mit 
einem BMW zum Autohändler gefahren bin und BMW verlangt den Wagen 
zurück.

>> Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie
>> soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine
>> andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST?
>
> Können sie nicht. Freilich stehst du blöd da, wenn du im für Privatleute
> sehr unwahrscheinlichen Fall einer Lizenzkontrolle bloss die Kopie der
> Installations-DVD deines Freundes vorweisen kannst.

LOL, Lizenzkontrolle? Schon mal was von Hausfriedensbruch und 
Notwehrrecht gehört? Ohne Durchsuchungsbefehl gibts bei mir gar nix. Die 
GEZ-Fritzen wollen auch immer rein, blitzen aber trotzdem ab.

>> Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon
>> wieder heissen?
>
> Flapsige Formulierung des c't-Menschen. Da wird jemand (wie du) sich auf
> die Hinterbeine gestellt und mit dem ihm gegebenen gesunden
> Menschenverstand gegen Microsofts Vorstellungen und die von schönen
> Scheinchen inspirierten Anwälte Microsofts argumentiert haben. Und ist
> dabei auf die Nase gefallen.

Eben das ist fraglich, da keinerlei Fälle zitiert wurden.

> Von solchen vor Gericht endenden Haarspaltereien sind auch nicht in
> erster Linie Privatleute betroffen, sondern Verwerter von
> Gebrauchtgeräten aus einem Komplettaustausch hunderter und tausender von
> Firmen-PCs. Die Verwerter würden liebend gerne ihnen Kunden die
> gebrauchten PCs mitsamt des legalen Windows ursprünglich mitgelieferten
> Windows vertickern. Sie kriegen aber so das von Microsoft beabsichtigte
> Problem, dass kaum eine Firma von jedem einzelnen PC vor
> Massen-Neuinstallation frisch gelieferter Neugeräte eine Sicherungskopie
> der Vorinstallation zieht.

Du spekulierst. Google mal Erschöpfungsgrundsatz. Daher halte ich die 
Behauptungen aus dem c't-Artikel für fraglich.

>> Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von
>> einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist.
>
> Allerdings kannst du in diesem Fall das Originalmedium vorweisen.

Nicht wenn ich es verloren habe. Oder gar nie eins da war. Wenn ich 
einen PC ohne Installationsmedien gekauft habe, dann das Windows mit 
einem "illegalen" USB-Stick neu installiere, welche Beweise gibt es da? 
Das ganze ist sowas von lächerlich und schon alleine durch die 
Unüberprüfbarkeit wird jede Klage scheitern.

> Aber ja, Probleme dieser Art gibt es durchaus. PCs kommen heute nicht
> selten völlig ohne Installations-DVD an. Der Anwender wird aufgefordert,
> als Erstes eine Sicherung der Disk zu ziehen und als Recovery-Medium in
> den Schrank zu legen. Allerdings handelt es sich dabei u.U. um einen
> Image-Backup einer 500GB Disk. Was es etwas komplizierter gestaltet, dem
> Gerät nachträglich eine 120GB SSD als Bootmedium zu spendieren, da ein
> Image-Restore eine mindestens ebenso grosse Disk voraussetzt.

>> Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im
>> Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows
>> installiert wurde.
>
> Aber man kann in deinen Schrank schauen, ob man dort überhaupt eines
> findet. Eine handbeschriftete gebrannte DVD wird nicht imponieren.

Und was besagt das FEHLEN eines Mediums?

Bei Dir zu Hause werden keine Drogen gefunden, also musst du 
Drogendealer sein, da du die Drogen hast verschwinden lassen.

Merkst du noch was?

> Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen
> Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen
> unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...)
> und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser
> MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch
> ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt.

Wer versucht ohne meine Einwilligung und ohne Durchsuchungsbefehl mein 
Haus zu betreten ist ein Einbrecher und läuft Gefahr, einige zusätzliche 
Körperöffnungen zu bekommen. Wird bei den meisten Bürgern nicht anders 
sein.

> Und um an das im Forum beliebte BWLer-Bashing anzuknüpfen: Vermutlich
> ist ein BWL- oder Jura-Studium und die entsprechende geistige
> Grundhaltung Vorbedingung, um bei solchen Themen sich nicht permanent
> den Kopf an die Wand zu hämmern.

Vermutlich.

von citb (Gast)


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> Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen
> Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen
> unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...)
> und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser
> MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch
> ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt.

Wer solche unuebersichtlichen Verhaeltnisse in seiner Firma schafft oder 
zulaesst, hat es nicht besser verdient.

citb

von (prx) A. K. (prx)


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citb schrieb:

> Wer solche unuebersichtlichen Verhaeltnisse in seiner Firma schafft oder
> zulaesst, hat es nicht besser verdient.

Meinst du den Kunden, oder die Künstler von Microsoft, die mit ihrer 
Vielfalt als Lizenzmodellen derart unübersichtliche Verhältnisse 
schaffen? Das Lizenzmodell von Linux gefällt mir auch besser, es ist 
wirklich viel übersichtlicher.

Natürlich kann man für jeden Arbeitsplatz die Maximalversion vom Office 
beschaffen, auch wenn das nur bei 20% Sinn ergibt. Man kann natürlich 
auch durchweg SA-Lizenzen verwenden, mit denen man nach N Jahren das 
Produkt ein zweites Mal bezahlt hat, obwohl man in der Vergangenheit die 
Software unverändert für N*1,5 Jahre eingesetzt hat. Dazu benötigt man 
nur einen grosszügigen Sponsor, der mit der Firma Geld verprassen statt 
verdienen will, weil er sowieso zuviel davon hat. Dummerweise werden 
solche Sponsoren immer seltener.

von (prx) A. K. (prx)


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Name schrieb:

> Und jetzt?

Es fehlt dir immer noch der Nachweis des ordnungsgemässen Besitzes, zu 
dem neben dem Aufkleber auch das Originalmedium gehört, so es bei dem 
Produkt eines gibt. Wenn es das wie im Fall des vorinstallierten PCs 
nicht gibt, dann wird man möglicherweise feststellen können, dass das 
Installationsmedium beispielsweise von der boxed Version war, der PC 
aber mit der Preinstall-Version von Dell ausgeliefert wurde.

> Nicht wenn ich es verloren habe. Oder gar nie eins da war.

Dann kannst du dich (wie dort auch steht) an den PC-Verkäufer/Hersteller 
wenden.

> einem "illegalen" USB-Stick neu installiere, welche Beweise gibt es da?

Den Typ des Installationsmediums. Was Dell auf die Kiste vorinstalliert 
hat m.W. eine andere ID im System vergraben als die vom Händler 
verkaufte SB-Lizenz. Und damit meine ich nicht den Aufkleber.

> Das ganze ist sowas von lächerlich und schon alleine durch die
> Unüberprüfbarkeit wird jede Klage scheitern.

Eher weil sich bislang kein Schwein für deinen PC interessiert, der 
Aufwand ist grösser als der Ertrag. Bislang war das auch noch(?) kein 
Thema für die Abmahnbranche.

> Wer versucht ohne meine Einwilligung und ohne Durchsuchungsbefehl mein
> Haus zu betreten ist ein Einbrecher und läuft Gefahr, einige zusätzliche
> Körperöffnungen zu bekommen.

Ein solches Lizenzaudit betrifft Firmen, nicht Privatkunden.

von PC-Freak (Gast)


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Name schrieb:
> A. K. schrieb:
>> Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies
>> nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige
>> Rechtslage:
>> http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei...
>
> Das ist ja ein völlig abstruses Geschreibsel. "Vermischung von
> Bestandteilen verschiedener Windows-Exemplare"? Was zum Teufel soll das
> heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" sind (das weiss wohl nur
> der Autor, was das heissen soll), wieso kann ichs dann überhaupt
> aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip "alles ok
> und legal"!
>
> Nächster Satz, nächster Blödsinn: "Obwohl Sie in Besitz eines regulär
> erworbenen Schlüssels sind, sieht Microsoft Ihre Lizenz als erloschen
> an."


Dann müsste man sich ja diese wiederlichen Recovery Installationen 
antun.
Die erstens die Platte ohne Verluste platt macht, und zweitens jede 
Menge Müll mit installiert.

Ich bevorzuge eine individuelle, saubere Installation mit einer 
originalen Windows DVD und selber aufsetzen des Rechners.
Und dann die vorhandene Nummer verwenden.

Wenn das illegal wäre, dürfte man sich eigentlich keinen Rechner mehr 
mit Preinstalliertem OS kaufen, wenn man diese Lizenz nicht sozusagen in 
die Tonne klopfen will.
Und wirklich nackte Rechner von der Stange ohne Windows Lizenz 
(zumindest ohne trotzdem für das Windows mit zu zahlen) bekommt man 
kaum.
Bei Laptops ist das ein Problem, da man die üblicherweise von der Stange 
nimmt. Bei stationären Rechnern ist man nicht ganz so drauf angewiesen 
was von der Stange zu nehmen.

von (prx) A. K. (prx)


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Name schrieb:

> Du spekulierst. Google mal Erschöpfungsgrundsatz. Daher halte ich die
> Behauptungen aus dem c't-Artikel für fraglich.

Andere Baustelle. Du darfst in D aus einem Bündel aus PC und Software 
eine vollständige Windows Lizenz herauslösen und separat verkaufen. 
Darum ging es in dem berühmten Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz.

Hier geht es aber nicht um eine vollständige Windows-Lizenz, sondern um 
eine gemäss Microsofts Kleingedrucktem unvollständige Lizenz beim 
gebündelten PC, weil weder Vorinstallation noch Recovery-Medium 
vorhanden sind. Somit ist der Hersteller des PCs die korrekte Adresse, 
um an ein passendes Recovery-Medium zu gelangen. Diese bieten das u.U. 
auch ganz offiziell an. Der Erschöpfungsgrundsatz greift hier nicht.

Ein Kunde mit Volumenlizenz hat auch kein Problem mit so einem 
Pollin-PC, weil dafür m.W. neben dem COA ein entsprechender BIOS-Eintrag 
ausreicht, um mit einem Installationsmedium für die Volumenlizenz das 
Gerät legal und problemlos neu zu installieren.

Nur als Privatkunde oder Krauter bist du verarscht.

von bello (Gast)


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Hallo,
wollte nochmal ein Update machen
Pollin schickt mir jetzt ein neues zu.

@Stephan S. wie heist der Laden?

gruß
Bello

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