normaler händler und Gebrauchtware = 1 Jahr, sollte also hinhauen. Und
da Pollin in solchen Angelegenheiten generell sehr kulant ist nehme ich
an, dass die da große Probleme machen.
Höffi schrieb:> Ein neues Netzteil kostet ja fast mehr.
Die werden von den FuSis eine Palette oder mehr rumstehen haben, die sie
für lau oder fast lau abholen durften. Und der eine oder andere davon
wird als Ersatzteillieferant geplündert. Es schreibt ja niemand vor,
dass der Ersatz neu zu sein hat.
UXD schrieb:> Gewährleistung. Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Aber> vielleicht solltest du eher Pollin fragen als uns ;-)
Ich frag weil ich mal gehört hatt das gebrauchtware nur 6Monate hätte
Philipp Bigott schrieb:> normaler händler und Gebrauchtware = 1 Jahr, sollte also hinhauen. Und> da Pollin in solchen Angelegenheiten generell sehr kulant ist nehme ich> an, dass die da große Probleme machen.
Ich werde mal nachfragen.
Bestendank an alle
Harald Wilhelms schrieb:> Frag doch einfach nach. Falls es nicht klappt, neue Netzteile> gibts bei Pollin ab 17,95.
Da stecken sehr proprietäre Netzteile drin, keine Standardnetzteile.
A. K. schrieb:> Da stecken sehr proprietäre Netzteile drin, keine Standardnetzteile.
Proprietär is auslegungssache (dh. rausrupf, platzmach, reinbau)....
PS: Ich würd aber trotzdem erstma die garantie schiene probieren....
Harald Wilhelms schrieb:> OT: Wie hast Du denn das Problem mit der Software gelöst?> Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung> des aufgeklebten Codes draufspielen?
Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen
müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation
verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man
ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so.
Max schrieb:> Proprietär is auslegungssache (dh. rausrupf, platzmach, reinbau)....
LOL. Das gäb ne schön anzusehende Warze, in einem solchen
Schrumpfgehäuse.
Falls du aus dem Raum Nürnberg kommst: hier gibts nen Laden wo sie alte
Rechner aus der Leistungsklasse oder sogar etwas besser für 20 Euro
verkaufen. Das ist so ein gemeinnütziger Verein wo behinderte Menschen
arbeiten und den alten Krempel von Firmen übernehmen. Ich hab mir da
auch nen wirklich tollen Röhrenmonitor für 5,99 € geholt.
Ruf einfach bei Pollin an.
Ich hab das nur so überflogen, aber sie haben die Gewährleistung beim
Artikel nicht auf 12 Monate verkürzt, sprich du hast 2 Jahre
Gewährleistung. Natürlich kann beim Bestellvorgang bzw. in der
Rechnung/AGB auch etwas anderes stehen, aber wie es jetzt aussieht hast
du ganz normal deine 2 Jahre. Nur nach 6 Monaten die Beweislastumkehr
wie üblich.
MFG Johannes
A.K. schrob:
>> Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung>> des aufgeklebten Codes draufspielen?>Können schon. Dürfen eher nein.
Zitat aus dem Angebotstext auf der Pollin-Seite:
"Hinweis: Es ist KEIN Betriebssystem vorinstalliert. Der XP Professional
Lizenaufkleber berechtigt Sie aber, ein Microsoft Windows XP Pro
Betriebssystem zu installieren."
Ich denke nicht, daß man sich dort mit so einer Aussage in die Nesseln
setzt.
Ich habe hier auch so einen Rechner. Da war XP in französischer Sprache
drauf.
Dieser Rechner ist prima. Er ist klein, sehr leise und hat parallele und
serielle Schnittstelle.
Für meine Zwecke reicht er vollkommen aus, ich brauche kein "Rennpferd".
MfG Paul
A. K. schrieb:> Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen> müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation> verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man> ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so.
Nach Auslegung durch MS: Mag sein. In Amerika möglicherweise. In der EU
mit Sicherheit nicht.
Paul Baumann schrieb:> Ich denke nicht, daß man sich dort mit so einer Aussage in die Nesseln> setzt.
Was Pollin schreibt stimmt ja auch. Du hast nämlich dank des
Lizenzaufklebers das Recht, mit dem beim Rechner mitgelieferten
Originalmedium ein Windows zu installieren. Das Recht hast du also, nur
dummerweise nicht das Originalmedium. Und was es bedeutet, sich anderswo
ein Medium zu organisieren, ist dort im letzten Abschnitt beschrieben:
http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei-Windows-OEM-Lizenzen-1419176.html
Merke: Juristerei hat nichts mit dem gesunden Menschenverstand zu tun.
Jedenfalls nicht wenn es eine Alternative gibt.
Hallo,
wenn es nur um das Netzteil geht, einfach den Rücksendebogen ausfüllen
und das Teil zurückschicken, in der Regel erfolgt kurzfristig die
Ersatzlieferung. Hatte ich auch schon mal.
Zur Windoofslizenz, das ist zugeschnitten auf eine Volumenlizenz, eine
normale OEM oder Einzelplatzversion läßt sich mit dem Lizenzschlüssel
nicht installieren.
Die Lösung des Problems werde ich jetzt hier nicht erläutern.
Zumal XP ja sowieso keinen Support mehr bekommt, aber aus meiner Sicht
sehr stabil arbeitet.
Gruß
Der Gast
A. K. schrieb:> Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen> müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation> verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man> ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so.
Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Verwechselst du vielleicht, was
Microsoft gerne hätte und und in diese lächerlichen EULAs schreibt mit
der tatsächlichen Rechtslage?
Aktivierung ist auch kein Problem, muss man halt über Telefon machen
(kostenlose Rufnummer, Computer am anderen Ende).
>ktivierung ist auch kein Problem, muss man halt über Telefon machen
Wenn es die gleiche Hardware ist, dann ist wird es gleich akzeptiert.
Ohne Telefon!
A. K. schrieb:> Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies> nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige> Rechtslage:> http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei...
Das ist ja ein völlig abstruses Geschreibsel. "Vermischung von
Bestandteilen verschiedener Windows-Exemplare"? Was zum Teufel soll das
heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" sind (das weiss wohl nur
der Autor, was das heissen soll), wieso kann ichs dann überhaupt
aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip "alles ok
und legal"!
Nächster Satz, nächster Blödsinn: "Obwohl Sie in Besitz eines regulär
erworbenen Schlüssels sind, sieht Microsoft Ihre Lizenz als erloschen
an."
Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie
soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine
andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST?
Und weiter gehts: "Diese für die Kunden durchaus ärgerliche
Interpretation hat sich der Konzern mittlerweile von Gerichten mehrfach
bestätigen lassen."
Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon
wieder heissen? Kann man einfach zu irgendeinem Gericht hinmarschieren,
wenn man was bestätigt haben will? Kann ich mir bestätigen lassen, dass
c't-Reporter keine Ahnung haben?
Vielleicht meinte der Schreiberling ja, das es zu dem Thema
Gerichtsurteile gibt. Allerdings hat er keine Fälle zitiert, und es ist
unklar, ob überhaupt Fälle in DEUTSCHLAND gemeint sind.
Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von
einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist. Toll
wenn man ein Laptop ohne optisches Laufwerk hat ... (jaja, man könnte
ein externes anstöpseln, macht aber niemand).
Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im
Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows
installiert wurde. Selbst wenn es UltraMegaSuperStrafbar wäre, müsste
man jemanden WÄHREND DER INSTALLATION auf FRISCHER TAT ertappen, um
irgendwas in der Hand zu haben - lächerlich.
Name schrieb:> Was zum Teufel soll das heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare"> sind (das weiss wohl nur der Autor, was das heissen soll),
Die vollständige Windows Lizenz besteht je nach Variante beispielsweise
auf den Medium in Verbindung mit dem Lizenzaufkleber. Wenn der Aufkleber
von deinem PC stammt und das Installationsmedium von deinem Freund, dann
ist das eine Kombination verschiedener Exemplare. Ganz physisch
betrachtet.
> wieso kann ichs dann überhaupt> aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip> "alles ok und legal"!
Autos zu klauen wird nicht dadurch legal, dass du technisch dazu in der
Lage bist. Die erfolgreiche Aktivierung ist keine vollständige
rechtliche Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zuging.
> Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie> soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine> andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST?
Können sie nicht. Freilich stehst du blöd da, wenn du im für Privatleute
sehr unwahrscheinlichen Fall einer Lizenzkontrolle bloss die Kopie der
Installations-DVD deines Freundes vorweisen kannst.
> Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon> wieder heissen?
Flapsige Formulierung des c't-Menschen. Da wird jemand (wie du) sich auf
die Hinterbeine gestellt und mit dem ihm gegebenen gesunden
Menschenverstand gegen Microsofts Vorstellungen und die von schönen
Scheinchen inspirierten Anwälte Microsofts argumentiert haben. Und ist
dabei auf die Nase gefallen.
Von solchen vor Gericht endenden Haarspaltereien sind auch nicht in
erster Linie Privatleute betroffen, sondern Verwerter von
Gebrauchtgeräten aus einem Komplettaustausch hunderter und tausender von
Firmen-PCs. Die Verwerter würden liebend gerne ihnen Kunden die
gebrauchten PCs mitsamt des legalen Windows ursprünglich mitgelieferten
Windows vertickern. Sie kriegen aber so das von Microsoft beabsichtigte
Problem, dass kaum eine Firma von jedem einzelnen PC vor
Massen-Neuinstallation frisch gelieferter Neugeräte eine Sicherungskopie
der Vorinstallation zieht.
> Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von> einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist.
Allerdings kannst du in diesem Fall das Originalmedium vorweisen.
Aber ja, Probleme dieser Art gibt es durchaus. PCs kommen heute nicht
selten völlig ohne Installations-DVD an. Der Anwender wird aufgefordert,
als Erstes eine Sicherung der Disk zu ziehen und als Recovery-Medium in
den Schrank zu legen. Allerdings handelt es sich dabei u.U. um einen
Image-Backup einer 500GB Disk. Was es etwas komplizierter gestaltet, dem
Gerät nachträglich eine 120GB SSD als Bootmedium zu spendieren, da ein
Image-Restore eine mindestens ebenso grosse Disk voraussetzt.
> Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im> Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows> installiert wurde.
Aber man kann in deinen Schrank schauen, ob man dort überhaupt eines
findet. Eine handbeschriftete gebrannte DVD wird nicht imponieren.
Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen
Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen
unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...)
und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser
MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch
ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt.
Und um an das im Forum beliebte BWLer-Bashing anzuknüpfen: Vermutlich
ist ein BWL- oder Jura-Studium und die entsprechende geistige
Grundhaltung Vorbedingung, um bei solchen Themen sich nicht permanent
den Kopf an die Wand zu hämmern.
Zerredet dem TO seinen Beitrag mal nicht. Seine Frage war immer noch:
Computer von Pollin
und nicht welcher Anwalt hat welche Meinung.
Falls jemand über Lizenzen und Gültigkeiten reden will, so sollte er
einen Beitrag im offtopic aufmachen - da kann er dann labern, ohne Sinn
und Verstand.
A. K. schrieb:> Name schrieb:>>> Was zum Teufel soll das heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare">> sind (das weiss wohl nur der Autor, was das heissen soll),>> Die vollständige Windows Lizenz besteht je nach Variante beispielsweise> auf den Medium in Verbindung mit dem Lizenzaufkleber. Wenn der Aufkleber> von deinem PC stammt und das Installationsmedium von deinem Freund, dann> ist das eine Kombination verschiedener Exemplare. Ganz physisch> betrachtet.
Ich brauche kein "Installationsmedium von meinem Freund". Ich lade das
ISO von Digital River runter, kopier die Daten auf den USB-Stick,
installiere, und lösche den Stick wieder.
Und jetzt?
>> wieso kann ichs dann überhaupt>> aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip>> "alles ok und legal"!>> Autos zu klauen wird nicht dadurch legal, dass du technisch dazu in der> Lage bist. Die erfolgreiche Aktivierung ist keine vollständige> rechtliche Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zuging.
Der Vergleich hinkt aber sowas von gewaltig. Passender wäre: Ich gehe
zum Autohändler, zeige meinen Ausweis, er überprüft den Kaufvertrag und
gibt mir die Schlüssel. Danach stellt sich heraus, dass ich nicht mit
einem BMW zum Autohändler gefahren bin und BMW verlangt den Wagen
zurück.
>> Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie>> soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine>> andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST?>> Können sie nicht. Freilich stehst du blöd da, wenn du im für Privatleute> sehr unwahrscheinlichen Fall einer Lizenzkontrolle bloss die Kopie der> Installations-DVD deines Freundes vorweisen kannst.
LOL, Lizenzkontrolle? Schon mal was von Hausfriedensbruch und
Notwehrrecht gehört? Ohne Durchsuchungsbefehl gibts bei mir gar nix. Die
GEZ-Fritzen wollen auch immer rein, blitzen aber trotzdem ab.
>> Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon>> wieder heissen?>> Flapsige Formulierung des c't-Menschen. Da wird jemand (wie du) sich auf> die Hinterbeine gestellt und mit dem ihm gegebenen gesunden> Menschenverstand gegen Microsofts Vorstellungen und die von schönen> Scheinchen inspirierten Anwälte Microsofts argumentiert haben. Und ist> dabei auf die Nase gefallen.
Eben das ist fraglich, da keinerlei Fälle zitiert wurden.
> Von solchen vor Gericht endenden Haarspaltereien sind auch nicht in> erster Linie Privatleute betroffen, sondern Verwerter von> Gebrauchtgeräten aus einem Komplettaustausch hunderter und tausender von> Firmen-PCs. Die Verwerter würden liebend gerne ihnen Kunden die> gebrauchten PCs mitsamt des legalen Windows ursprünglich mitgelieferten> Windows vertickern. Sie kriegen aber so das von Microsoft beabsichtigte> Problem, dass kaum eine Firma von jedem einzelnen PC vor> Massen-Neuinstallation frisch gelieferter Neugeräte eine Sicherungskopie> der Vorinstallation zieht.
Du spekulierst. Google mal Erschöpfungsgrundsatz. Daher halte ich die
Behauptungen aus dem c't-Artikel für fraglich.
>> Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von>> einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist.>> Allerdings kannst du in diesem Fall das Originalmedium vorweisen.
Nicht wenn ich es verloren habe. Oder gar nie eins da war. Wenn ich
einen PC ohne Installationsmedien gekauft habe, dann das Windows mit
einem "illegalen" USB-Stick neu installiere, welche Beweise gibt es da?
Das ganze ist sowas von lächerlich und schon alleine durch die
Unüberprüfbarkeit wird jede Klage scheitern.
> Aber ja, Probleme dieser Art gibt es durchaus. PCs kommen heute nicht> selten völlig ohne Installations-DVD an. Der Anwender wird aufgefordert,> als Erstes eine Sicherung der Disk zu ziehen und als Recovery-Medium in> den Schrank zu legen. Allerdings handelt es sich dabei u.U. um einen> Image-Backup einer 500GB Disk. Was es etwas komplizierter gestaltet, dem> Gerät nachträglich eine 120GB SSD als Bootmedium zu spendieren, da ein> Image-Restore eine mindestens ebenso grosse Disk voraussetzt.>> Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im>> Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows>> installiert wurde.>> Aber man kann in deinen Schrank schauen, ob man dort überhaupt eines> findet. Eine handbeschriftete gebrannte DVD wird nicht imponieren.
Und was besagt das FEHLEN eines Mediums?
Bei Dir zu Hause werden keine Drogen gefunden, also musst du
Drogendealer sein, da du die Drogen hast verschwinden lassen.
Merkst du noch was?
> Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen> Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen> unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...)> und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser> MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch> ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt.
Wer versucht ohne meine Einwilligung und ohne Durchsuchungsbefehl mein
Haus zu betreten ist ein Einbrecher und läuft Gefahr, einige zusätzliche
Körperöffnungen zu bekommen. Wird bei den meisten Bürgern nicht anders
sein.
> Und um an das im Forum beliebte BWLer-Bashing anzuknüpfen: Vermutlich> ist ein BWL- oder Jura-Studium und die entsprechende geistige> Grundhaltung Vorbedingung, um bei solchen Themen sich nicht permanent> den Kopf an die Wand zu hämmern.
Vermutlich.
> Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen> Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen> unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...)> und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser> MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch> ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt.
Wer solche unuebersichtlichen Verhaeltnisse in seiner Firma schafft oder
zulaesst, hat es nicht besser verdient.
citb
citb schrieb:> Wer solche unuebersichtlichen Verhaeltnisse in seiner Firma schafft oder> zulaesst, hat es nicht besser verdient.
Meinst du den Kunden, oder die Künstler von Microsoft, die mit ihrer
Vielfalt als Lizenzmodellen derart unübersichtliche Verhältnisse
schaffen? Das Lizenzmodell von Linux gefällt mir auch besser, es ist
wirklich viel übersichtlicher.
Natürlich kann man für jeden Arbeitsplatz die Maximalversion vom Office
beschaffen, auch wenn das nur bei 20% Sinn ergibt. Man kann natürlich
auch durchweg SA-Lizenzen verwenden, mit denen man nach N Jahren das
Produkt ein zweites Mal bezahlt hat, obwohl man in der Vergangenheit die
Software unverändert für N*1,5 Jahre eingesetzt hat. Dazu benötigt man
nur einen grosszügigen Sponsor, der mit der Firma Geld verprassen statt
verdienen will, weil er sowieso zuviel davon hat. Dummerweise werden
solche Sponsoren immer seltener.
Name schrieb:> Und jetzt?
Es fehlt dir immer noch der Nachweis des ordnungsgemässen Besitzes, zu
dem neben dem Aufkleber auch das Originalmedium gehört, so es bei dem
Produkt eines gibt. Wenn es das wie im Fall des vorinstallierten PCs
nicht gibt, dann wird man möglicherweise feststellen können, dass das
Installationsmedium beispielsweise von der boxed Version war, der PC
aber mit der Preinstall-Version von Dell ausgeliefert wurde.
> Nicht wenn ich es verloren habe. Oder gar nie eins da war.
Dann kannst du dich (wie dort auch steht) an den PC-Verkäufer/Hersteller
wenden.
> einem "illegalen" USB-Stick neu installiere, welche Beweise gibt es da?
Den Typ des Installationsmediums. Was Dell auf die Kiste vorinstalliert
hat m.W. eine andere ID im System vergraben als die vom Händler
verkaufte SB-Lizenz. Und damit meine ich nicht den Aufkleber.
> Das ganze ist sowas von lächerlich und schon alleine durch die> Unüberprüfbarkeit wird jede Klage scheitern.
Eher weil sich bislang kein Schwein für deinen PC interessiert, der
Aufwand ist grösser als der Ertrag. Bislang war das auch noch(?) kein
Thema für die Abmahnbranche.
> Wer versucht ohne meine Einwilligung und ohne Durchsuchungsbefehl mein> Haus zu betreten ist ein Einbrecher und läuft Gefahr, einige zusätzliche> Körperöffnungen zu bekommen.
Ein solches Lizenzaudit betrifft Firmen, nicht Privatkunden.
Name schrieb:> A. K. schrieb:>> Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies>> nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige>> Rechtslage:>> http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei...>> Das ist ja ein völlig abstruses Geschreibsel. "Vermischung von> Bestandteilen verschiedener Windows-Exemplare"? Was zum Teufel soll das> heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" sind (das weiss wohl nur> der Autor, was das heissen soll), wieso kann ichs dann überhaupt> aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip "alles ok> und legal"!>> Nächster Satz, nächster Blödsinn: "Obwohl Sie in Besitz eines regulär> erworbenen Schlüssels sind, sieht Microsoft Ihre Lizenz als erloschen> an."
Dann müsste man sich ja diese wiederlichen Recovery Installationen
antun.
Die erstens die Platte ohne Verluste platt macht, und zweitens jede
Menge Müll mit installiert.
Ich bevorzuge eine individuelle, saubere Installation mit einer
originalen Windows DVD und selber aufsetzen des Rechners.
Und dann die vorhandene Nummer verwenden.
Wenn das illegal wäre, dürfte man sich eigentlich keinen Rechner mehr
mit Preinstalliertem OS kaufen, wenn man diese Lizenz nicht sozusagen in
die Tonne klopfen will.
Und wirklich nackte Rechner von der Stange ohne Windows Lizenz
(zumindest ohne trotzdem für das Windows mit zu zahlen) bekommt man
kaum.
Bei Laptops ist das ein Problem, da man die üblicherweise von der Stange
nimmt. Bei stationären Rechnern ist man nicht ganz so drauf angewiesen
was von der Stange zu nehmen.
Name schrieb:> Du spekulierst. Google mal Erschöpfungsgrundsatz. Daher halte ich die> Behauptungen aus dem c't-Artikel für fraglich.
Andere Baustelle. Du darfst in D aus einem Bündel aus PC und Software
eine vollständige Windows Lizenz herauslösen und separat verkaufen.
Darum ging es in dem berühmten Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz.
Hier geht es aber nicht um eine vollständige Windows-Lizenz, sondern um
eine gemäss Microsofts Kleingedrucktem unvollständige Lizenz beim
gebündelten PC, weil weder Vorinstallation noch Recovery-Medium
vorhanden sind. Somit ist der Hersteller des PCs die korrekte Adresse,
um an ein passendes Recovery-Medium zu gelangen. Diese bieten das u.U.
auch ganz offiziell an. Der Erschöpfungsgrundsatz greift hier nicht.
Ein Kunde mit Volumenlizenz hat auch kein Problem mit so einem
Pollin-PC, weil dafür m.W. neben dem COA ein entsprechender BIOS-Eintrag
ausreicht, um mit einem Installationsmedium für die Volumenlizenz das
Gerät legal und problemlos neu zu installieren.
Nur als Privatkunde oder Krauter bist du verarscht.