Hallo, ich hoffe ich bin Hier im richtigen Forum gelandet. Ich habe mir im März 2011 folgenden Pcbei Pollin gekauft http://www.pollin.de/shop/dt/ODk4ODkyOTk-/Computer_und_Zubehoer/Hardware/Komplett_Rechner_Barebones/Desktop_PC_FUJITSU_SIEMENS_SCENIC_E620_XP_COA.html. nun ist aber das Netzteil kaputt weis jemand ob ich da noch Garantie drauf habe?
Gewährleistung. Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Aber vielleicht solltest du eher Pollin fragen als uns ;-)
normaler händler und Gebrauchtware = 1 Jahr, sollte also hinhauen. Und da Pollin in solchen Angelegenheiten generell sehr kulant ist nehme ich an, dass die da große Probleme machen.
lol fürn gebrauchten 60 Euro Computer? Ein neues Netzteil kostet ja fast mehr.
Höffi schrieb: > Ein neues Netzteil kostet ja fast mehr. Die werden von den FuSis eine Palette oder mehr rumstehen haben, die sie für lau oder fast lau abholen durften. Und der eine oder andere davon wird als Ersatzteillieferant geplündert. Es schreibt ja niemand vor, dass der Ersatz neu zu sein hat.
UXD schrieb: > Gewährleistung. Allerdings nach 6 Monaten Beweislastumkehr. Aber > vielleicht solltest du eher Pollin fragen als uns ;-) Ich frag weil ich mal gehört hatt das gebrauchtware nur 6Monate hätte Philipp Bigott schrieb: > normaler händler und Gebrauchtware = 1 Jahr, sollte also hinhauen. Und > da Pollin in solchen Angelegenheiten generell sehr kulant ist nehme ich > an, dass die da große Probleme machen. Ich werde mal nachfragen. Bestendank an alle
bello schrieb: > Hallo, > ich hoffe ich bin Hier im richtigen Forum gelandet. > Ich habe mir im März 2011 folgenden Pcbei Pollin gekauft > http://www.pollin.de/shop/dt/ODk4ODkyOTk-/Computer_und_Zubehoer/Hardware/Komplett_Rechner_Barebones/Desktop_PC_FUJITSU_SIEMENS_SCENIC_E620_XP_COA.html. > nun ist aber das Netzteil kaputt weis jemand ob ich da noch Garantie > drauf habe? Frag doch einfach nach. Falls es nicht klappt, neue Netzteile gibts bei Pollin ab 17,95. OT: Wie hast Du denn das Problem mit der Software gelöst? Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung des aufgeklebten Codes draufspielen? Gruss Harald
Harald Wilhelms schrieb: > Frag doch einfach nach. Falls es nicht klappt, neue Netzteile > gibts bei Pollin ab 17,95. Da stecken sehr proprietäre Netzteile drin, keine Standardnetzteile.
A. K. schrieb: > Da stecken sehr proprietäre Netzteile drin, keine Standardnetzteile. Proprietär is auslegungssache (dh. rausrupf, platzmach, reinbau).... PS: Ich würd aber trotzdem erstma die garantie schiene probieren....
Harald Wilhelms schrieb: > OT: Wie hast Du denn das Problem mit der Software gelöst? > Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung > des aufgeklebten Codes draufspielen? Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so.
Max schrieb: > Proprietär is auslegungssache (dh. rausrupf, platzmach, reinbau).... LOL. Das gäb ne schön anzusehende Warze, in einem solchen Schrumpfgehäuse.
Falls du aus dem Raum Nürnberg kommst: hier gibts nen Laden wo sie alte Rechner aus der Leistungsklasse oder sogar etwas besser für 20 Euro verkaufen. Das ist so ein gemeinnütziger Verein wo behinderte Menschen arbeiten und den alten Krempel von Firmen übernehmen. Ich hab mir da auch nen wirklich tollen Röhrenmonitor für 5,99 € geholt.
Ruf einfach bei Pollin an. Ich hab das nur so überflogen, aber sie haben die Gewährleistung beim Artikel nicht auf 12 Monate verkürzt, sprich du hast 2 Jahre Gewährleistung. Natürlich kann beim Bestellvorgang bzw. in der Rechnung/AGB auch etwas anderes stehen, aber wie es jetzt aussieht hast du ganz normal deine 2 Jahre. Nur nach 6 Monaten die Beweislastumkehr wie üblich. MFG Johannes
Hallo Stephan S., wie heißt den der Laden? komme zwar nicht aus Nürnberg komme aber gelegentlich dran vorbei Gruß Bello
A.K. schrob: >> Kann man da so ohne weiteres Windows XP unter Verwendung >> des aufgeklebten Codes draufspielen? >Können schon. Dürfen eher nein. Zitat aus dem Angebotstext auf der Pollin-Seite: "Hinweis: Es ist KEIN Betriebssystem vorinstalliert. Der XP Professional Lizenaufkleber berechtigt Sie aber, ein Microsoft Windows XP Pro Betriebssystem zu installieren." Ich denke nicht, daß man sich dort mit so einer Aussage in die Nesseln setzt. Ich habe hier auch so einen Rechner. Da war XP in französischer Sprache drauf. Dieser Rechner ist prima. Er ist klein, sehr leise und hat parallele und serielle Schnittstelle. Für meine Zwecke reicht er vollkommen aus, ich brauche kein "Rennpferd". MfG Paul
A. K. schrieb: > Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen > müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation > verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man > ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so. Nach Auslegung durch MS: Mag sein. In Amerika möglicherweise. In der EU mit Sicherheit nicht.
Paul Baumann schrieb: > Ich denke nicht, daß man sich dort mit so einer Aussage in die Nesseln > setzt. Was Pollin schreibt stimmt ja auch. Du hast nämlich dank des Lizenzaufklebers das Recht, mit dem beim Rechner mitgelieferten Originalmedium ein Windows zu installieren. Das Recht hast du also, nur dummerweise nicht das Originalmedium. Und was es bedeutet, sich anderswo ein Medium zu organisieren, ist dort im letzten Abschnitt beschrieben: http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei-Windows-OEM-Lizenzen-1419176.html Merke: Juristerei hat nichts mit dem gesunden Menschenverstand zu tun. Jedenfalls nicht wenn es eine Alternative gibt.
Hallo, wenn es nur um das Netzteil geht, einfach den Rücksendebogen ausfüllen und das Teil zurückschicken, in der Regel erfolgt kurzfristig die Ersatzlieferung. Hatte ich auch schon mal. Zur Windoofslizenz, das ist zugeschnitten auf eine Volumenlizenz, eine normale OEM oder Einzelplatzversion läßt sich mit dem Lizenzschlüssel nicht installieren. Die Lösung des Problems werde ich jetzt hier nicht erläutern. Zumal XP ja sowieso keinen Support mehr bekommt, aber aus meiner Sicht sehr stabil arbeitet. Gruß Der Gast
A. K. schrieb: > Können schon. Dürfen eher nein. Der letzten c't nach zu schliessen > müsste man dazu das Originalmedium oder einen Backup der Vorinstallation > verwenden, ein anderes Exemplar der CD sei nicht zulässig. Ausser man > ist eine Firma und arbeitet mit Volume Licenses oder so. Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Verwechselst du vielleicht, was Microsoft gerne hätte und und in diese lächerlichen EULAs schreibt mit der tatsächlichen Rechtslage? Aktivierung ist auch kein Problem, muss man halt über Telefon machen (kostenlose Rufnummer, Computer am anderen Ende).
>ktivierung ist auch kein Problem, muss man halt über Telefon machen
Wenn es die gleiche Hardware ist, dann ist wird es gleich akzeptiert.
Ohne Telefon!
Name schrieb: > Wie kommst du auf dieses schmale Brett? Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige Rechtslage: http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei-Windows-OEM-Lizenzen-1419176.html
A. K. schrieb: > Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies > nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige > Rechtslage: > http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei... Das ist ja ein völlig abstruses Geschreibsel. "Vermischung von Bestandteilen verschiedener Windows-Exemplare"? Was zum Teufel soll das heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" sind (das weiss wohl nur der Autor, was das heissen soll), wieso kann ichs dann überhaupt aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip "alles ok und legal"! Nächster Satz, nächster Blödsinn: "Obwohl Sie in Besitz eines regulär erworbenen Schlüssels sind, sieht Microsoft Ihre Lizenz als erloschen an." Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST? Und weiter gehts: "Diese für die Kunden durchaus ärgerliche Interpretation hat sich der Konzern mittlerweile von Gerichten mehrfach bestätigen lassen." Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon wieder heissen? Kann man einfach zu irgendeinem Gericht hinmarschieren, wenn man was bestätigt haben will? Kann ich mir bestätigen lassen, dass c't-Reporter keine Ahnung haben? Vielleicht meinte der Schreiberling ja, das es zu dem Thema Gerichtsurteile gibt. Allerdings hat er keine Fälle zitiert, und es ist unklar, ob überhaupt Fälle in DEUTSCHLAND gemeint sind. Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist. Toll wenn man ein Laptop ohne optisches Laufwerk hat ... (jaja, man könnte ein externes anstöpseln, macht aber niemand). Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows installiert wurde. Selbst wenn es UltraMegaSuperStrafbar wäre, müsste man jemanden WÄHREND DER INSTALLATION auf FRISCHER TAT ertappen, um irgendwas in der Hand zu haben - lächerlich.
Name schrieb: > Was zum Teufel soll das heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" > sind (das weiss wohl nur der Autor, was das heissen soll), Die vollständige Windows Lizenz besteht je nach Variante beispielsweise auf den Medium in Verbindung mit dem Lizenzaufkleber. Wenn der Aufkleber von deinem PC stammt und das Installationsmedium von deinem Freund, dann ist das eine Kombination verschiedener Exemplare. Ganz physisch betrachtet. > wieso kann ichs dann überhaupt > aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip > "alles ok und legal"! Autos zu klauen wird nicht dadurch legal, dass du technisch dazu in der Lage bist. Die erfolgreiche Aktivierung ist keine vollständige rechtliche Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zuging. > Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie > soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine > andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST? Können sie nicht. Freilich stehst du blöd da, wenn du im für Privatleute sehr unwahrscheinlichen Fall einer Lizenzkontrolle bloss die Kopie der Installations-DVD deines Freundes vorweisen kannst. > Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon > wieder heissen? Flapsige Formulierung des c't-Menschen. Da wird jemand (wie du) sich auf die Hinterbeine gestellt und mit dem ihm gegebenen gesunden Menschenverstand gegen Microsofts Vorstellungen und die von schönen Scheinchen inspirierten Anwälte Microsofts argumentiert haben. Und ist dabei auf die Nase gefallen. Von solchen vor Gericht endenden Haarspaltereien sind auch nicht in erster Linie Privatleute betroffen, sondern Verwerter von Gebrauchtgeräten aus einem Komplettaustausch hunderter und tausender von Firmen-PCs. Die Verwerter würden liebend gerne ihnen Kunden die gebrauchten PCs mitsamt des legalen Windows ursprünglich mitgelieferten Windows vertickern. Sie kriegen aber so das von Microsoft beabsichtigte Problem, dass kaum eine Firma von jedem einzelnen PC vor Massen-Neuinstallation frisch gelieferter Neugeräte eine Sicherungskopie der Vorinstallation zieht. > Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von > einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist. Allerdings kannst du in diesem Fall das Originalmedium vorweisen. Aber ja, Probleme dieser Art gibt es durchaus. PCs kommen heute nicht selten völlig ohne Installations-DVD an. Der Anwender wird aufgefordert, als Erstes eine Sicherung der Disk zu ziehen und als Recovery-Medium in den Schrank zu legen. Allerdings handelt es sich dabei u.U. um einen Image-Backup einer 500GB Disk. Was es etwas komplizierter gestaltet, dem Gerät nachträglich eine 120GB SSD als Bootmedium zu spendieren, da ein Image-Restore eine mindestens ebenso grosse Disk voraussetzt. > Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im > Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows > installiert wurde. Aber man kann in deinen Schrank schauen, ob man dort überhaupt eines findet. Eine handbeschriftete gebrannte DVD wird nicht imponieren. Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...) und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt. Und um an das im Forum beliebte BWLer-Bashing anzuknüpfen: Vermutlich ist ein BWL- oder Jura-Studium und die entsprechende geistige Grundhaltung Vorbedingung, um bei solchen Themen sich nicht permanent den Kopf an die Wand zu hämmern.
Zerredet dem TO seinen Beitrag mal nicht. Seine Frage war immer noch: Computer von Pollin und nicht welcher Anwalt hat welche Meinung. Falls jemand über Lizenzen und Gültigkeiten reden will, so sollte er einen Beitrag im offtopic aufmachen - da kann er dann labern, ohne Sinn und Verstand.
A. K. schrieb: > Name schrieb: > >> Was zum Teufel soll das heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" >> sind (das weiss wohl nur der Autor, was das heissen soll), > > Die vollständige Windows Lizenz besteht je nach Variante beispielsweise > auf den Medium in Verbindung mit dem Lizenzaufkleber. Wenn der Aufkleber > von deinem PC stammt und das Installationsmedium von deinem Freund, dann > ist das eine Kombination verschiedener Exemplare. Ganz physisch > betrachtet. Ich brauche kein "Installationsmedium von meinem Freund". Ich lade das ISO von Digital River runter, kopier die Daten auf den USB-Stick, installiere, und lösche den Stick wieder. Und jetzt? >> wieso kann ichs dann überhaupt >> aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip >> "alles ok und legal"! > > Autos zu klauen wird nicht dadurch legal, dass du technisch dazu in der > Lage bist. Die erfolgreiche Aktivierung ist keine vollständige > rechtliche Bestätigung, dass alles mit rechten Dingen zuging. Der Vergleich hinkt aber sowas von gewaltig. Passender wäre: Ich gehe zum Autohändler, zeige meinen Ausweis, er überprüft den Kaufvertrag und gibt mir die Schlüssel. Danach stellt sich heraus, dass ich nicht mit einem BMW zum Autohändler gefahren bin und BMW verlangt den Wagen zurück. >> Eh? Microsoft hat mir das Windows doch soeben aktiviert! Ausserdem, wie >> soll Microsoft wissen, ob ich die Original-DVD benutzt habe oder eine >> andere, die ja VOLLKOMMEN IDENTISCH IST? > > Können sie nicht. Freilich stehst du blöd da, wenn du im für Privatleute > sehr unwahrscheinlichen Fall einer Lizenzkontrolle bloss die Kopie der > Installations-DVD deines Freundes vorweisen kannst. LOL, Lizenzkontrolle? Schon mal was von Hausfriedensbruch und Notwehrrecht gehört? Ohne Durchsuchungsbefehl gibts bei mir gar nix. Die GEZ-Fritzen wollen auch immer rein, blitzen aber trotzdem ab. >> Ach? Hat sich von Gerichten bestätigen lassen? Was soll das denn schon >> wieder heissen? > > Flapsige Formulierung des c't-Menschen. Da wird jemand (wie du) sich auf > die Hinterbeine gestellt und mit dem ihm gegebenen gesunden > Menschenverstand gegen Microsofts Vorstellungen und die von schönen > Scheinchen inspirierten Anwälte Microsofts argumentiert haben. Und ist > dabei auf die Nase gefallen. Eben das ist fraglich, da keinerlei Fälle zitiert wurden. > Von solchen vor Gericht endenden Haarspaltereien sind auch nicht in > erster Linie Privatleute betroffen, sondern Verwerter von > Gebrauchtgeräten aus einem Komplettaustausch hunderter und tausender von > Firmen-PCs. Die Verwerter würden liebend gerne ihnen Kunden die > gebrauchten PCs mitsamt des legalen Windows ursprünglich mitgelieferten > Windows vertickern. Sie kriegen aber so das von Microsoft beabsichtigte > Problem, dass kaum eine Firma von jedem einzelnen PC vor > Massen-Neuinstallation frisch gelieferter Neugeräte eine Sicherungskopie > der Vorinstallation zieht. Du spekulierst. Google mal Erschöpfungsgrundsatz. Daher halte ich die Behauptungen aus dem c't-Artikel für fraglich. >> Interssanterweise wäre nach dieser (Un-)Logik auch die Installation von >> einem USB-Stick "illegal", da das ja kein Originalmedium mehr ist. > > Allerdings kannst du in diesem Fall das Originalmedium vorweisen. Nicht wenn ich es verloren habe. Oder gar nie eins da war. Wenn ich einen PC ohne Installationsmedien gekauft habe, dann das Windows mit einem "illegalen" USB-Stick neu installiere, welche Beweise gibt es da? Das ganze ist sowas von lächerlich und schon alleine durch die Unüberprüfbarkeit wird jede Klage scheitern. > Aber ja, Probleme dieser Art gibt es durchaus. PCs kommen heute nicht > selten völlig ohne Installations-DVD an. Der Anwender wird aufgefordert, > als Erstes eine Sicherung der Disk zu ziehen und als Recovery-Medium in > den Schrank zu legen. Allerdings handelt es sich dabei u.U. um einen > Image-Backup einer 500GB Disk. Was es etwas komplizierter gestaltet, dem > Gerät nachträglich eine 120GB SSD als Bootmedium zu spendieren, da ein > Image-Restore eine mindestens ebenso grosse Disk voraussetzt. >> Aber die ganze Geschichte ist sowieso von Anfang an Humbug, da man ja im >> Nachhinein gar nicht feststellen kann, von welchem Medium Windows >> installiert wurde. > > Aber man kann in deinen Schrank schauen, ob man dort überhaupt eines > findet. Eine handbeschriftete gebrannte DVD wird nicht imponieren. Und was besagt das FEHLEN eines Mediums? Bei Dir zu Hause werden keine Drogen gefunden, also musst du Drogendealer sein, da du die Drogen hast verschwinden lassen. Merkst du noch was? > Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen > Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen > unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...) > und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser > MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch > ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt. Wer versucht ohne meine Einwilligung und ohne Durchsuchungsbefehl mein Haus zu betreten ist ein Einbrecher und läuft Gefahr, einige zusätzliche Körperöffnungen zu bekommen. Wird bei den meisten Bürgern nicht anders sein. > Und um an das im Forum beliebte BWLer-Bashing anzuknüpfen: Vermutlich > ist ein BWL- oder Jura-Studium und die entsprechende geistige > Grundhaltung Vorbedingung, um bei solchen Themen sich nicht permanent > den Kopf an die Wand zu hämmern. Vermutlich.
> Wer mal ein Microsoft-Lizenzaudit hinter sich hat, mitsamt der innigen > Beschäftigung mit den völlig unterschiedlichen Lizenzierungen > unterschiedlicher Paketierungen (Boxed, OEM, SB, Volume, Open, SA, ...) > und Versionen (Home, Standard, Professional, Advanced, ...) diverser > MS-Software, der fragt sich als technisch-mathematisch denkender Mensch > ohnehin recht bald, ob er da wohl ohne Dachschaden wieder rauskommt. Wer solche unuebersichtlichen Verhaeltnisse in seiner Firma schafft oder zulaesst, hat es nicht besser verdient. citb
citb schrieb: > Wer solche unuebersichtlichen Verhaeltnisse in seiner Firma schafft oder > zulaesst, hat es nicht besser verdient. Meinst du den Kunden, oder die Künstler von Microsoft, die mit ihrer Vielfalt als Lizenzmodellen derart unübersichtliche Verhältnisse schaffen? Das Lizenzmodell von Linux gefällt mir auch besser, es ist wirklich viel übersichtlicher. Natürlich kann man für jeden Arbeitsplatz die Maximalversion vom Office beschaffen, auch wenn das nur bei 20% Sinn ergibt. Man kann natürlich auch durchweg SA-Lizenzen verwenden, mit denen man nach N Jahren das Produkt ein zweites Mal bezahlt hat, obwohl man in der Vergangenheit die Software unverändert für N*1,5 Jahre eingesetzt hat. Dazu benötigt man nur einen grosszügigen Sponsor, der mit der Firma Geld verprassen statt verdienen will, weil er sowieso zuviel davon hat. Dummerweise werden solche Sponsoren immer seltener.
Name schrieb: > Und jetzt? Es fehlt dir immer noch der Nachweis des ordnungsgemässen Besitzes, zu dem neben dem Aufkleber auch das Originalmedium gehört, so es bei dem Produkt eines gibt. Wenn es das wie im Fall des vorinstallierten PCs nicht gibt, dann wird man möglicherweise feststellen können, dass das Installationsmedium beispielsweise von der boxed Version war, der PC aber mit der Preinstall-Version von Dell ausgeliefert wurde. > Nicht wenn ich es verloren habe. Oder gar nie eins da war. Dann kannst du dich (wie dort auch steht) an den PC-Verkäufer/Hersteller wenden. > einem "illegalen" USB-Stick neu installiere, welche Beweise gibt es da? Den Typ des Installationsmediums. Was Dell auf die Kiste vorinstalliert hat m.W. eine andere ID im System vergraben als die vom Händler verkaufte SB-Lizenz. Und damit meine ich nicht den Aufkleber. > Das ganze ist sowas von lächerlich und schon alleine durch die > Unüberprüfbarkeit wird jede Klage scheitern. Eher weil sich bislang kein Schwein für deinen PC interessiert, der Aufwand ist grösser als der Ertrag. Bislang war das auch noch(?) kein Thema für die Abmahnbranche. > Wer versucht ohne meine Einwilligung und ohne Durchsuchungsbefehl mein > Haus zu betreten ist ein Einbrecher und läuft Gefahr, einige zusätzliche > Körperöffnungen zu bekommen. Ein solches Lizenzaudit betrifft Firmen, nicht Privatkunden.
Name schrieb: > A. K. schrieb: >> Ist nicht meine Idee. Dort steht im letzten Abschnitt auch, dass dies >> nicht die feuchten Träume Microsofts sind, sondern gerichtlich bestätige >> Rechtslage: >> http://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Fallstricke-bei... > > Das ist ja ein völlig abstruses Geschreibsel. "Vermischung von > Bestandteilen verschiedener Windows-Exemplare"? Was zum Teufel soll das > heissen? Wenns verschiedene "Windows-Exemplare" sind (das weiss wohl nur > der Autor, was das heissen soll), wieso kann ichs dann überhaupt > aktivieren? Microsoft sagt doch mit der Aktivierung im Prinzip "alles ok > und legal"! > > Nächster Satz, nächster Blödsinn: "Obwohl Sie in Besitz eines regulär > erworbenen Schlüssels sind, sieht Microsoft Ihre Lizenz als erloschen > an." Dann müsste man sich ja diese wiederlichen Recovery Installationen antun. Die erstens die Platte ohne Verluste platt macht, und zweitens jede Menge Müll mit installiert. Ich bevorzuge eine individuelle, saubere Installation mit einer originalen Windows DVD und selber aufsetzen des Rechners. Und dann die vorhandene Nummer verwenden. Wenn das illegal wäre, dürfte man sich eigentlich keinen Rechner mehr mit Preinstalliertem OS kaufen, wenn man diese Lizenz nicht sozusagen in die Tonne klopfen will. Und wirklich nackte Rechner von der Stange ohne Windows Lizenz (zumindest ohne trotzdem für das Windows mit zu zahlen) bekommt man kaum. Bei Laptops ist das ein Problem, da man die üblicherweise von der Stange nimmt. Bei stationären Rechnern ist man nicht ganz so drauf angewiesen was von der Stange zu nehmen.
Name schrieb: > Du spekulierst. Google mal Erschöpfungsgrundsatz. Daher halte ich die > Behauptungen aus dem c't-Artikel für fraglich. Andere Baustelle. Du darfst in D aus einem Bündel aus PC und Software eine vollständige Windows Lizenz herauslösen und separat verkaufen. Darum ging es in dem berühmten Urteil zum Erschöpfungsgrundsatz. Hier geht es aber nicht um eine vollständige Windows-Lizenz, sondern um eine gemäss Microsofts Kleingedrucktem unvollständige Lizenz beim gebündelten PC, weil weder Vorinstallation noch Recovery-Medium vorhanden sind. Somit ist der Hersteller des PCs die korrekte Adresse, um an ein passendes Recovery-Medium zu gelangen. Diese bieten das u.U. auch ganz offiziell an. Der Erschöpfungsgrundsatz greift hier nicht. Ein Kunde mit Volumenlizenz hat auch kein Problem mit so einem Pollin-PC, weil dafür m.W. neben dem COA ein entsprechender BIOS-Eintrag ausreicht, um mit einem Installationsmedium für die Volumenlizenz das Gerät legal und problemlos neu zu installieren. Nur als Privatkunde oder Krauter bist du verarscht.
Hallo, wollte nochmal ein Update machen Pollin schickt mir jetzt ein neues zu. @Stephan S. wie heist der Laden? gruß Bello
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