Forum: Mikrocontroller und Digitale Elektronik EMV fuer halb vorbestueckte Platine


von machtwasher (Gast)


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Hallo zusammen!

Vorab: Ich habe sehr viel hier zu dem Thema gesucht und gelesen, ich bin 
bei der EAR registriert (und Kunde von take-e-way) und versuche nun noch 
folgendes sicher zu stellen:

Angenommen ich produziere eine kleine Platine mit einem USB-TTL Wandler 
(cp2012, FTDI.. Whatever) und verkaufe die Platine mit allen SMD Teilen 
vorbestueckt - in diesem Fall sind das ein Chip und ein bisschen 
Huehnerfutter - allerdings nicht funktionsfaehig, da noch eine 
Stiftleiste und ein USB-Stecker (Alles TTH Teile) eingeloetet werden 
muss - muss ich fuer dieses Teil dann eine CE-Konformitaetserklaerung 
abgeben? (Mir ist klar, dass CE erstmal nicht geprueft wird usw., aber 
ich moechte auf keinen Fall Aerger deswegen bekommen.)

Mir ist klar, dass ich bei grober Fahrlaessigkeit auch als 
zusammensteller des Bausatzes hafte, diese duerfte hier aber nicht 
vorliegen, da es sich um ein Referenzdesign eines Herstellers handelt. 
Es geht uebrigens nicht um persoenliche Bereicherung: Die Kits sollen in 
einem kleinen Fablab zum kostendeckenden Preis verkauft werden.

Kann mir jemand hierzu eine einigermassen klare Antwort geben? Bei einem 
der deutschen Zertifizierungsdienstleistern sagte man mir, dass das als 
Bausatz gilt - kann ich dem vertrauen?

Danke schonmal!

von Sebastian (Gast)


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Soweit ich informiert bin, kann man dieser Aussage vertrauen. Beim 
Bausatz dürfen Teile vorbestückt sein, es bleibt trotzdem ein Bausatz, 
zumindest wenn der Kunde löten muß. Grenzfälle sind Bausätze, bei denen 
nur noch Teile in Fassungen gesteckt werden.

von ttl (Gast)


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Das Referenzdesign hat erstmal nichts mit EMV zu tun. Die Hersteller 
prüfen das normalerweise nicht und viele viele Designs die ich bisher 
gesehen habe hatten keine Chance bei Test. USB ist erfahrungsgemäß die 
Pest im EMV Labor, gehe also lieber davon aus dass du die Normen nicht 
erfüllst.
Wenn das fertig bestückte Modul alleine eine sinnvolle Funktion hat 
musst du auch CE drauf machen. Wenn an die TTL Ausgänge aber erst noch 
eine weiter Elektronik angeschlossen werden muss, muss erst das 
Gesamtgerät die Normen erfüllen.

von Christian B. (luckyfu)


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so wie ttl es schreibt kenne ich es auch. die Referenzdesigns sind dazu 
da, die sichere Funktion zu gewährleisten. Leider hat das in keiner 
Weise etwas mit der EMV zu tun, denn die gehört oftmals nicht zur 
Funktion. Es gibt auch hier Ausnahmen, die Regel ist aber, daß, 
insbesondere bei den Developmentkits die EMV keine Rolle spielt

von machtwasher (Gast)


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Hallo!

Danke schonmal soweit, das sind ja sehr gute Nachrichten! Einzig dieser 
Satz hier verwirrt mich noch:
1
Wenn das fertig bestückte Modul alleine eine sinnvolle Funktion hat
2
musst du auch CE drauf machen. Wenn an die TTL Ausgänge aber erst noch
3
eine weiter Elektronik angeschlossen werden muss, muss erst das
4
Gesamtgerät die Normen erfüllen.
Heisst das, dass ein komplett bestuecktes USB-TTL Modul kein Geraet ist? 
Es erfuellt doch die 'sinnvolle Funktion' eine serielle Schnittstelle 
dem Computer zur Verfuegung zu stellen - oder?

Danke!

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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ttl schrieb:
> USB ist erfahrungsgemäß die Pest im EMV Labor,
FULL ACK
> gehe also lieber davon aus dass du die Normen nicht erfüllst.
Soll heißen SICHER NICHT, sobald es um Burst-Tests (EN 61000-4-4) geht. 
Das mit der Abstrahlung bekommt man schon noch hin, aber die 
Störempfindlichkeit von USB ist unter aller Sau...

von Noname (Gast)


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(Bezieht sich jetzt alles auf Deutschland und deutsche Rechtssprechung)

Gibt es eigentlich eine Stelle / Person, die einem solche Fragen
rechtssicher beantworten kann ? Oder ist sowas überhaupt nötig ?
Es bringt vermutlich (vor Gericht) nichts, wenn ich sage,
xxx auf Website yyy hätte mir das erzählt.
Soll jetzt keine negative Wertschätzung eurer Antworten sein,
ich finde jeden Tipp von euch prima und lehrreich !

Ich schätze, wenn ich zu einem Anwalt gehe, und ihm so eine Frage
stelle, dass er mich wegschickt ? Aber vielleicht sehe ich das falsch ?

Oder gibt es eine Norm / ein Gesetz, wo drinsteht:
"Bausatz muss keine EMV-Prüfung haben"
oder auch
"Ein Bausatz ist..."

Oder einfach mal ein paar Stellen aufgelistet: IHK, TÜV, ...
Können die hier weiterhelfen ?

Wobei ich mir vorstelle, dass oben genannte Personen / Stellen
auch nur etwas gegen Entgeld machen, da heisst es dann wieder abwägen,
ob gleich richtige EMV oder rechtsicher Antwort besser ist...

von Meister E. (edson)


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Noname schrieb:
> Gibt es eigentlich eine Stelle / Person, die einem solche Fragen
> rechtssicher beantworten kann ?

Definitiv: Nein.

Gruß,
Edson

von Lothar M. (Firma: Titel) (lkmiller) (Moderator) Benutzerseite


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Noname schrieb:
>>> EMV fuer halb vorbestueckte Platine
> Oder einfach mal ein paar Stellen aufgelistet: IHK, TÜV, ...
> Können die hier weiterhelfen ?
Die Bundesnetzagentur. Denn die sind es, die dich dann später mal 
EMV-technisch am Wickel haben können. Und die können dir auch 
zertifizierte Ansprechpartner in der Nähe nennen...

ABER: EMV ist nicht alles! Dazu kommen nämlich noch einige andere 
Normen, die den EMV-Prüfer nicht im geringsten scheren. So wäre da z.B. 
auch die elektrische Sicherheit, die mechanische Sicherheit, die 
verarbeiteten Stoffe (ROHS)...

> kann ?
> nötig ?
> lehrreich !
> wegschickt ?
Du plenkst! Warum nur? Da gehts doch auch:
> sage,
> erzählt.
> drinsteht:

> auch nur etwas gegen Entgeld machen
Entgelt mit hartem 't' am Schluss.


machtwasher schrieb:
> Bei einem der deutschen Zertifizierungsdienstleistern sagte man mir,
> dass das als Bausatz gilt - kann ich dem vertrauen?
Wenn du das schriftlich mit dem Hinweis auf passende Normen bekommst, 
dann schon...  ;-)

von machtwasher (Gast)


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Hallo, ein Update hierzu...

Mir wurde gerade von dem Dienstleister gesagt, dass auch fuer das Geraet 
wohl EMV & CE eingehalten werden muss.. Da draengt sich mir die Frage 
auf, wie denn dann die ganzen Development Boards verkauft werden? Der 
erste Arduino hatte z.B. kein CE, ist aber bis heute hier verkaeuflich.. 
Auch ist wohl der Import von RoHS Bauteilen jetzt verboten, solange die 
Bauteile nicht zur Instandsetzung von Altgeraeten benutzt werden.

Quellen hierzu werden mir noch zugeschickt.

von oszi40 (Gast)


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Wo kein Kläger ist ist auch kein ...
Man weiß aber heute noch nicht, wieviele Deppen in Besitz Deines 
künftigen Bausatzes gelangen und zehn linke Daumen haben. In solchen 
Fällen könnte ich mir wundersame Reaktionen vorstellen.

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