Hallo zusammen! Vorab: Ich habe sehr viel hier zu dem Thema gesucht und gelesen, ich bin bei der EAR registriert (und Kunde von take-e-way) und versuche nun noch folgendes sicher zu stellen: Angenommen ich produziere eine kleine Platine mit einem USB-TTL Wandler (cp2012, FTDI.. Whatever) und verkaufe die Platine mit allen SMD Teilen vorbestueckt - in diesem Fall sind das ein Chip und ein bisschen Huehnerfutter - allerdings nicht funktionsfaehig, da noch eine Stiftleiste und ein USB-Stecker (Alles TTH Teile) eingeloetet werden muss - muss ich fuer dieses Teil dann eine CE-Konformitaetserklaerung abgeben? (Mir ist klar, dass CE erstmal nicht geprueft wird usw., aber ich moechte auf keinen Fall Aerger deswegen bekommen.) Mir ist klar, dass ich bei grober Fahrlaessigkeit auch als zusammensteller des Bausatzes hafte, diese duerfte hier aber nicht vorliegen, da es sich um ein Referenzdesign eines Herstellers handelt. Es geht uebrigens nicht um persoenliche Bereicherung: Die Kits sollen in einem kleinen Fablab zum kostendeckenden Preis verkauft werden. Kann mir jemand hierzu eine einigermassen klare Antwort geben? Bei einem der deutschen Zertifizierungsdienstleistern sagte man mir, dass das als Bausatz gilt - kann ich dem vertrauen? Danke schonmal!
Soweit ich informiert bin, kann man dieser Aussage vertrauen. Beim Bausatz dürfen Teile vorbestückt sein, es bleibt trotzdem ein Bausatz, zumindest wenn der Kunde löten muß. Grenzfälle sind Bausätze, bei denen nur noch Teile in Fassungen gesteckt werden.
Das Referenzdesign hat erstmal nichts mit EMV zu tun. Die Hersteller prüfen das normalerweise nicht und viele viele Designs die ich bisher gesehen habe hatten keine Chance bei Test. USB ist erfahrungsgemäß die Pest im EMV Labor, gehe also lieber davon aus dass du die Normen nicht erfüllst. Wenn das fertig bestückte Modul alleine eine sinnvolle Funktion hat musst du auch CE drauf machen. Wenn an die TTL Ausgänge aber erst noch eine weiter Elektronik angeschlossen werden muss, muss erst das Gesamtgerät die Normen erfüllen.
so wie ttl es schreibt kenne ich es auch. die Referenzdesigns sind dazu da, die sichere Funktion zu gewährleisten. Leider hat das in keiner Weise etwas mit der EMV zu tun, denn die gehört oftmals nicht zur Funktion. Es gibt auch hier Ausnahmen, die Regel ist aber, daß, insbesondere bei den Developmentkits die EMV keine Rolle spielt
Hallo! Danke schonmal soweit, das sind ja sehr gute Nachrichten! Einzig dieser Satz hier verwirrt mich noch:
1 | Wenn das fertig bestückte Modul alleine eine sinnvolle Funktion hat |
2 | musst du auch CE drauf machen. Wenn an die TTL Ausgänge aber erst noch |
3 | eine weiter Elektronik angeschlossen werden muss, muss erst das |
4 | Gesamtgerät die Normen erfüllen. |
Heisst das, dass ein komplett bestuecktes USB-TTL Modul kein Geraet ist? Es erfuellt doch die 'sinnvolle Funktion' eine serielle Schnittstelle dem Computer zur Verfuegung zu stellen - oder? Danke!
ttl schrieb: > USB ist erfahrungsgemäß die Pest im EMV Labor, FULL ACK > gehe also lieber davon aus dass du die Normen nicht erfüllst. Soll heißen SICHER NICHT, sobald es um Burst-Tests (EN 61000-4-4) geht. Das mit der Abstrahlung bekommt man schon noch hin, aber die Störempfindlichkeit von USB ist unter aller Sau...
(Bezieht sich jetzt alles auf Deutschland und deutsche Rechtssprechung) Gibt es eigentlich eine Stelle / Person, die einem solche Fragen rechtssicher beantworten kann ? Oder ist sowas überhaupt nötig ? Es bringt vermutlich (vor Gericht) nichts, wenn ich sage, xxx auf Website yyy hätte mir das erzählt. Soll jetzt keine negative Wertschätzung eurer Antworten sein, ich finde jeden Tipp von euch prima und lehrreich ! Ich schätze, wenn ich zu einem Anwalt gehe, und ihm so eine Frage stelle, dass er mich wegschickt ? Aber vielleicht sehe ich das falsch ? Oder gibt es eine Norm / ein Gesetz, wo drinsteht: "Bausatz muss keine EMV-Prüfung haben" oder auch "Ein Bausatz ist..." Oder einfach mal ein paar Stellen aufgelistet: IHK, TÜV, ... Können die hier weiterhelfen ? Wobei ich mir vorstelle, dass oben genannte Personen / Stellen auch nur etwas gegen Entgeld machen, da heisst es dann wieder abwägen, ob gleich richtige EMV oder rechtsicher Antwort besser ist...
Noname schrieb: > Gibt es eigentlich eine Stelle / Person, die einem solche Fragen > rechtssicher beantworten kann ? Definitiv: Nein. Gruß, Edson
Noname schrieb: >>> EMV fuer halb vorbestueckte Platine > Oder einfach mal ein paar Stellen aufgelistet: IHK, TÜV, ... > Können die hier weiterhelfen ? Die Bundesnetzagentur. Denn die sind es, die dich dann später mal EMV-technisch am Wickel haben können. Und die können dir auch zertifizierte Ansprechpartner in der Nähe nennen... ABER: EMV ist nicht alles! Dazu kommen nämlich noch einige andere Normen, die den EMV-Prüfer nicht im geringsten scheren. So wäre da z.B. auch die elektrische Sicherheit, die mechanische Sicherheit, die verarbeiteten Stoffe (ROHS)... > kann ? > nötig ? > lehrreich ! > wegschickt ? Du plenkst! Warum nur? Da gehts doch auch: > sage, > erzählt. > drinsteht: > auch nur etwas gegen Entgeld machen Entgelt mit hartem 't' am Schluss. machtwasher schrieb: > Bei einem der deutschen Zertifizierungsdienstleistern sagte man mir, > dass das als Bausatz gilt - kann ich dem vertrauen? Wenn du das schriftlich mit dem Hinweis auf passende Normen bekommst, dann schon... ;-)
Hallo, ein Update hierzu... Mir wurde gerade von dem Dienstleister gesagt, dass auch fuer das Geraet wohl EMV & CE eingehalten werden muss.. Da draengt sich mir die Frage auf, wie denn dann die ganzen Development Boards verkauft werden? Der erste Arduino hatte z.B. kein CE, ist aber bis heute hier verkaeuflich.. Auch ist wohl der Import von RoHS Bauteilen jetzt verboten, solange die Bauteile nicht zur Instandsetzung von Altgeraeten benutzt werden. Quellen hierzu werden mir noch zugeschickt.
Wo kein Kläger ist ist auch kein ... Man weiß aber heute noch nicht, wieviele Deppen in Besitz Deines künftigen Bausatzes gelangen und zehn linke Daumen haben. In solchen Fällen könnte ich mir wundersame Reaktionen vorstellen.
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