Forum: Ausbildung, Studium & Beruf Entlohnungssatz für Feiertag (wöchentl.) / Urlaub


von Nichtswirklichwissender (Gast)


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Mahlzeit Leuts,
mal eine ganz do-fe Frage bzgl. der Entlohnung für einen auf Mitte der 
Woche fallenden Feiertag, an dem noch dazu gearbeitet wurde.
Wie wird da eigentlich der zu zahlende geldwerte Anteil für den Feiertag 
berechnet, also nicht für die an dem Tag geleistete Arbeit, da gab es eh 
keine Zuschläge (weil gesetzl. nichts geregelt ist)?
Darf der AG da einfach die im AV vereinbarte tägl. Std.Zahl mit dem 
Faktor des Lohnes für den Standort der Firma ansetzen?
Tätigkeit war in den alten BL , Standort Fa. natürlich wie immer NBL.
Nach meiner Recherche wird da die durchschnittl. Tages-Std.-Zahl der 
letzten 13 Wochen vorher herangezogen, und durch Mittelwertbildung 
erkennt man, daß man so eigentl. auch wieder beschis.en wurde.
Ist doch richtig, daß dafür die gleiche Regelung wie für die 
Urlaubszahlung heranzuziehen ist?
Und dann natürlich der Faktor für ML West, wenn man an dem Tag dort 
tätig war?

von Klaus (Gast)


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Nichtswirklichwissender schrieb:
>  in den alten BL , Standort Fa. natürlich wie immer NBL.

Gehts noch?

von Nichtswirklichwissender (Gast)


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@ Klaus , was ist dein Problem?
Ich dich nicht wirklich verstehe?
Man darf doch erwarten, daß hier die meisten Leute ein wenig Intellekt 
haben, dazu gehört auch einen Satz bilden zu können.
Danke für dein Verständnis, oder wo habe ich mich da so falsch 
ausgedrückt?

von diplom_stapler (Gast)


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Nichtswirklichwissender schrieb:
> Mahlzeit Leuts,
> mal eine ganz do-fe Frage bzgl. der Entlohnung für einen auf Mitte der
> Woche fallenden Feiertag, an dem noch dazu gearbeitet wurde.
> Wie wird da eigentlich der zu zahlende geldwerte Anteil für den Feiertag
> berechnet, also nicht für die an dem Tag geleistete Arbeit, da gab es eh
> keine Zuschläge (weil gesetzl. nichts geregelt ist)?
> Darf der AG da einfach die im AV vereinbarte tägl. Std.Zahl mit dem
> Faktor des Lohnes für den Standort der Firma ansetzen?
> Tätigkeit war in den alten BL , Standort Fa. natürlich wie immer NBL.
> Nach meiner Recherche wird da die durchschnittl. Tages-Std.-Zahl der
> letzten 13 Wochen vorher herangezogen, und durch Mittelwertbildung
> erkennt man, daß man so eigentl. auch wieder beschis.en wurde.
> Ist doch richtig, daß dafür die gleiche Regelung wie für die
> Urlaubszahlung heranzuziehen ist?
> Und dann natürlich der Faktor für ML West, wenn man an dem Tag dort
> tätig war?

Meinst du den geldwerten Vorteil für deinen Firmenwagen?
War in der gleichen Situation und meine Firma hat Feiertagszuschläge 
gezahlt.

von Nichtswirklichwissender (Gast)


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Nein ich meine den Geldbetrag (Brutto) oder Std.Zahl, welcher demjenigen 
zusteht, wenn er wie geschildert, in einer FA. mit Sitz in den neuen BL 
angestellt ist/war, aber die dortige Lohnbuchhaltung wieder nur 
Abrechnung nach Schema F, wie Faul, gemacht hat!

Also wöchentl./tägl. Std.-Zahl mal X den Std.Satz Ost > (ML) = 
UrlaubsSatz.!

Nachgelesen habe ich wie immer online daß die gleiche Regel wie für den 
Urlaubsanspruch (Vergütung), nach dem Mittel der davor geleisteten Std., 
anzuwenden ist.

Firmenwagen für einen Elektriker, der war wirklich gut, habe ich wieder 
zu hochtrabend geschrieben, sorry.

von Marx W. (Gast)


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Schau mal in  deinen Arbeitsvertrag, und dann (wenn vorhanden) schau mal 
in den Taifvertrag der zugrunde gelegt wird.
Haste das gemacht, post hier noch mal.
So wie du die Sache schildert wird hier keiner was dazu gescheites Sagen 
können.

von diplom_stapler (Gast)


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Nichtswirklichwissender schrieb:
> Firmenwagen für einen Elektriker, der war wirklich gut, habe ich wieder
> zu hochtrabend geschrieben, sorry.

Da ist nicht abwegig. Es gibt da einige, die als 
Monteur/Servicetechniker arbeiten.
Im Osten gibt es das sehr selten.

Deine Frage ist zu speziell denk ich. Von so einer komischen Abrechnung 
habe ich noch nie etwas gehört.
Warum werden Feiertage mit Urlaub in Verbindung gebracht?

von Marx W. (Gast)


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diplom_stapler schrieb:
> Warum werden Feiertage mit Urlaub in Verbindung gebracht?
Frag den TO!

von Nichtswirklichwissender (Gast)


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Marx W. , der Arbeitsvertrag ist ein Witz > gröbster Kritikpunkt: 
Nichteinhaltung Mindestlohn, so viel weiß ich jetzt hinterher, und an 
Tarifverträge hat sich der AG bisher nicht halten müssen.

Also zählt wohl bloß wieder, selber schlau machen, Nachrechnen und jeden 
Krümel der Fa. hinterher aus der Nase ziehen.

Beim Nachrechnen hänge ich jetzt gerade fest, aber so viel konnte ich 
online ermitteln, es ist wohl auch eine Auslegungssache.

Noch dazu daß man laut Arbeitsbericht an dem Feiertag schon 13 Std. 
gearbeitet hat, und zusätzlich von der großzügigen Fa. extra noch 8 Std. 
als eigentlich freien Arbeitstag dazu bekam.

Das macht nach Adam Riese zusamen schon 21 Std., ist das jetzt so 
korrekt, oder hat man die 8 Std. eigentlich geschenkt bekommen?

Denn ohne Arbeit an dem Tag stünde einem ja der durchschnittliche, die 
letzten Wochen gearbeitet tägliche Satz, und nicht nur die im AV 
verankerten 8 Std. zu, weil man bis dahin ebend so ca. 12,38 Std. 
täglich gearbeitet hat.

Nur liege ich damit verhältnismäßig oder überhaupt richtig, daß man an 
einem gearbeiteten Feiertag zusätzlich noch die ohnehin zu erhaltenden 
Std. bekommen müßte?

Im Gesetz heisst es so schön, dass dafür noch keine feste Regelung 
getroffen wäre, dass man prinzipiell einen Anspruch auf Zuschläge für 
solche Fälle zu bekommen hat.

Das Kuriose wird aber erst ersichtlich, pro Tag mehr als 24 Std. bezahlt 
zu bekommen, den 13 + 12,38 Std. sind dann schon 25,38 Std.!

Also wird es wieder ein Versuch entweder es klaptt oder Nicht-Spiel, 
geht dann wohl ohne Gericht und RA auch wieder nicht!

Hinterher ist man immer schlauer, was einen vor den nächsten 
Fettnäpfchen im nächsten Job auch nicht bewahrt.

von Nichtswirklichwissender (Gast)


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@ diplom_stapler, dass Feiertage ja auch bezahlte Freistellung von der 
Arbeit bedeutet, genauso wie ein Urlaugbstag, und mit der gleichen 
Regelung.
Nur mach das mal der Lohnbuchhaltung oder dem Chef hinterher klar, die 
lachen dich beide aus.

Der eine wie die andere sind nur an einem interessiert, mit möglichst 
wenig Arbeit und Regeln (Papier- und Rechtskram) dafür aber die meiste 
Kohle scheffeln, ohne wirklich etwas zu Können oder zu Leisten, im 
Ergebnis.

Wenn man sich dann noch die Lohnzettel anschaut, man fragt sich wofür 
die in der Buchhaltung überhaupt bezahlt werden. Der Chef ja auch 
überhaupt.

Jeder Depp und halbwegs mathematisch Begabte Schulabgänger kriegt die 
paar Zahlen genauso in ein Formular oder Onlinemaske reingetippt, also 
alles nur verschwendetes Geld bei dem Ergebnis.

Wenn ich als Eli das genauso handhaben würde: auch was nehmen wir denn 
jetzt mal für ein Kabel/Leitung für den Drehstromanschluß mit über 10 
kW, da reicht doch auch ein 5 x 1,5 mm2, ist billiger läßt sich leichter 
verlegen, also dann damit.

Müßte man mal so machen, und hat dabei aber schon mathematisch rechnen 
müssen, wenn auch nicht völlig bis zu Ende richtig.

Kein Wunder dass überall nur noch Pfuscher (Quereinsteiger) und 
billigstes (superjunges) Personal anzutreffen ist, die Zuverlässigkeit 
und Qualität ist in dem Bereich ja auch bsp.gebend.

von diplom_stapler (Gast)


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Nichtswirklichwissender schrieb:
> Marx W. , der Arbeitsvertrag ist ein Witz > gröbster Kritikpunkt:
> Nichteinhaltung Mindestlohn, so viel weiß ich jetzt hinterher, und an
> Tarifverträge hat sich der AG bisher nicht halten müssen.

Bevor du Zeit und Nerven investierst um mit denen über Kleckerbeträge zu 
diskutieren such dir was Neues.

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