Mahlzeit Leuts, mal eine ganz do-fe Frage bzgl. der Entlohnung für einen auf Mitte der Woche fallenden Feiertag, an dem noch dazu gearbeitet wurde. Wie wird da eigentlich der zu zahlende geldwerte Anteil für den Feiertag berechnet, also nicht für die an dem Tag geleistete Arbeit, da gab es eh keine Zuschläge (weil gesetzl. nichts geregelt ist)? Darf der AG da einfach die im AV vereinbarte tägl. Std.Zahl mit dem Faktor des Lohnes für den Standort der Firma ansetzen? Tätigkeit war in den alten BL , Standort Fa. natürlich wie immer NBL. Nach meiner Recherche wird da die durchschnittl. Tages-Std.-Zahl der letzten 13 Wochen vorher herangezogen, und durch Mittelwertbildung erkennt man, daß man so eigentl. auch wieder beschis.en wurde. Ist doch richtig, daß dafür die gleiche Regelung wie für die Urlaubszahlung heranzuziehen ist? Und dann natürlich der Faktor für ML West, wenn man an dem Tag dort tätig war?
Nichtswirklichwissender schrieb: > in den alten BL , Standort Fa. natürlich wie immer NBL. Gehts noch?
@ Klaus , was ist dein Problem? Ich dich nicht wirklich verstehe? Man darf doch erwarten, daß hier die meisten Leute ein wenig Intellekt haben, dazu gehört auch einen Satz bilden zu können. Danke für dein Verständnis, oder wo habe ich mich da so falsch ausgedrückt?
Nichtswirklichwissender schrieb: > Mahlzeit Leuts, > mal eine ganz do-fe Frage bzgl. der Entlohnung für einen auf Mitte der > Woche fallenden Feiertag, an dem noch dazu gearbeitet wurde. > Wie wird da eigentlich der zu zahlende geldwerte Anteil für den Feiertag > berechnet, also nicht für die an dem Tag geleistete Arbeit, da gab es eh > keine Zuschläge (weil gesetzl. nichts geregelt ist)? > Darf der AG da einfach die im AV vereinbarte tägl. Std.Zahl mit dem > Faktor des Lohnes für den Standort der Firma ansetzen? > Tätigkeit war in den alten BL , Standort Fa. natürlich wie immer NBL. > Nach meiner Recherche wird da die durchschnittl. Tages-Std.-Zahl der > letzten 13 Wochen vorher herangezogen, und durch Mittelwertbildung > erkennt man, daß man so eigentl. auch wieder beschis.en wurde. > Ist doch richtig, daß dafür die gleiche Regelung wie für die > Urlaubszahlung heranzuziehen ist? > Und dann natürlich der Faktor für ML West, wenn man an dem Tag dort > tätig war? Meinst du den geldwerten Vorteil für deinen Firmenwagen? War in der gleichen Situation und meine Firma hat Feiertagszuschläge gezahlt.
Nein ich meine den Geldbetrag (Brutto) oder Std.Zahl, welcher demjenigen zusteht, wenn er wie geschildert, in einer FA. mit Sitz in den neuen BL angestellt ist/war, aber die dortige Lohnbuchhaltung wieder nur Abrechnung nach Schema F, wie Faul, gemacht hat! Also wöchentl./tägl. Std.-Zahl mal X den Std.Satz Ost > (ML) = UrlaubsSatz.! Nachgelesen habe ich wie immer online daß die gleiche Regel wie für den Urlaubsanspruch (Vergütung), nach dem Mittel der davor geleisteten Std., anzuwenden ist. Firmenwagen für einen Elektriker, der war wirklich gut, habe ich wieder zu hochtrabend geschrieben, sorry.
Schau mal in deinen Arbeitsvertrag, und dann (wenn vorhanden) schau mal in den Taifvertrag der zugrunde gelegt wird. Haste das gemacht, post hier noch mal. So wie du die Sache schildert wird hier keiner was dazu gescheites Sagen können.
Nichtswirklichwissender schrieb: > Firmenwagen für einen Elektriker, der war wirklich gut, habe ich wieder > zu hochtrabend geschrieben, sorry. Da ist nicht abwegig. Es gibt da einige, die als Monteur/Servicetechniker arbeiten. Im Osten gibt es das sehr selten. Deine Frage ist zu speziell denk ich. Von so einer komischen Abrechnung habe ich noch nie etwas gehört. Warum werden Feiertage mit Urlaub in Verbindung gebracht?
Marx W. , der Arbeitsvertrag ist ein Witz > gröbster Kritikpunkt: Nichteinhaltung Mindestlohn, so viel weiß ich jetzt hinterher, und an Tarifverträge hat sich der AG bisher nicht halten müssen. Also zählt wohl bloß wieder, selber schlau machen, Nachrechnen und jeden Krümel der Fa. hinterher aus der Nase ziehen. Beim Nachrechnen hänge ich jetzt gerade fest, aber so viel konnte ich online ermitteln, es ist wohl auch eine Auslegungssache. Noch dazu daß man laut Arbeitsbericht an dem Feiertag schon 13 Std. gearbeitet hat, und zusätzlich von der großzügigen Fa. extra noch 8 Std. als eigentlich freien Arbeitstag dazu bekam. Das macht nach Adam Riese zusamen schon 21 Std., ist das jetzt so korrekt, oder hat man die 8 Std. eigentlich geschenkt bekommen? Denn ohne Arbeit an dem Tag stünde einem ja der durchschnittliche, die letzten Wochen gearbeitet tägliche Satz, und nicht nur die im AV verankerten 8 Std. zu, weil man bis dahin ebend so ca. 12,38 Std. täglich gearbeitet hat. Nur liege ich damit verhältnismäßig oder überhaupt richtig, daß man an einem gearbeiteten Feiertag zusätzlich noch die ohnehin zu erhaltenden Std. bekommen müßte? Im Gesetz heisst es so schön, dass dafür noch keine feste Regelung getroffen wäre, dass man prinzipiell einen Anspruch auf Zuschläge für solche Fälle zu bekommen hat. Das Kuriose wird aber erst ersichtlich, pro Tag mehr als 24 Std. bezahlt zu bekommen, den 13 + 12,38 Std. sind dann schon 25,38 Std.! Also wird es wieder ein Versuch entweder es klaptt oder Nicht-Spiel, geht dann wohl ohne Gericht und RA auch wieder nicht! Hinterher ist man immer schlauer, was einen vor den nächsten Fettnäpfchen im nächsten Job auch nicht bewahrt.
@ diplom_stapler, dass Feiertage ja auch bezahlte Freistellung von der Arbeit bedeutet, genauso wie ein Urlaugbstag, und mit der gleichen Regelung. Nur mach das mal der Lohnbuchhaltung oder dem Chef hinterher klar, die lachen dich beide aus. Der eine wie die andere sind nur an einem interessiert, mit möglichst wenig Arbeit und Regeln (Papier- und Rechtskram) dafür aber die meiste Kohle scheffeln, ohne wirklich etwas zu Können oder zu Leisten, im Ergebnis. Wenn man sich dann noch die Lohnzettel anschaut, man fragt sich wofür die in der Buchhaltung überhaupt bezahlt werden. Der Chef ja auch überhaupt. Jeder Depp und halbwegs mathematisch Begabte Schulabgänger kriegt die paar Zahlen genauso in ein Formular oder Onlinemaske reingetippt, also alles nur verschwendetes Geld bei dem Ergebnis. Wenn ich als Eli das genauso handhaben würde: auch was nehmen wir denn jetzt mal für ein Kabel/Leitung für den Drehstromanschluß mit über 10 kW, da reicht doch auch ein 5 x 1,5 mm2, ist billiger läßt sich leichter verlegen, also dann damit. Müßte man mal so machen, und hat dabei aber schon mathematisch rechnen müssen, wenn auch nicht völlig bis zu Ende richtig. Kein Wunder dass überall nur noch Pfuscher (Quereinsteiger) und billigstes (superjunges) Personal anzutreffen ist, die Zuverlässigkeit und Qualität ist in dem Bereich ja auch bsp.gebend.
Nichtswirklichwissender schrieb: > Marx W. , der Arbeitsvertrag ist ein Witz > gröbster Kritikpunkt: > Nichteinhaltung Mindestlohn, so viel weiß ich jetzt hinterher, und an > Tarifverträge hat sich der AG bisher nicht halten müssen. Bevor du Zeit und Nerven investierst um mit denen über Kleckerbeträge zu diskutieren such dir was Neues.
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