Forum: Offtopic Elektronik Produkt herstellen und verkaufen


von Michael R. (michael_r)


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Hallo,
habe da mal ne frage.
Hab da ne gute Idee, welche ich umsetzen möchte. Sie beinhaltet einen 
einfachen Mikrocontroller und ein paar einfache Bauteile... jetzt würde 
mich mal interessieren, was ich für einen aufwand treiben müsste, um 
dieses Produkt in einem online-shop vertreiben zu können. Benötige ich 
hierzu eine CE Kennzeichnung, falls ja, welchen aufwand stellt das 
wiederum da.

Leider habe ich dazu zu wenig spezifische infos zu meinem Problem 
gefunden. Habe zwar mal gesehen, wie eine CE Richtlinie umgesetzt wird, 
jedoch in einem ganz anderem Zusammenhang.


Vielen Dank schonmal,

Grüße,
Michael

von Purzel H. (hacky)


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Fuer das CE, sollte erst mal das Zielpublikum heruasgesucht werden. 
Industrie oder Consumer. Oder Medizin.  Dann die Speisung : 
Niederspannung oder Netz. Dann die Gefaerdung. Was ist der 
groesstmoegliche Schaden, wenn das Geraet anrichten kann. Die Normen 
sollte man sich reinziehen, um zu wissen worum's geht. Leider nicht 
kostenlos erhaeltlich. Aber zumindest online bestellbar bei beuth.de . 
Die Ausgaben fuer die Normen werden bei 500-800 Euros liegen. Alternativ 
oder zusaetzlich ein Besuch beim Zertifizierungsspezialisten. Das CE 
splittert sich auf auf in
EMV : leitungsgebundene Stoerungen
EMV : leitungsgebundene Empfindlichkeit
EMV : radiative Stoerungen
EMV : radiative Empfindlichkeit
Produktesicherheit
..

so in etwa.
Wenn man damit durch ist, kann man sich ueberlegen, die Tests auch 
tatsaechlich zu machen. Ein-, zweimal sollte man das Prozedere 
durchziehen, und nachher wenn man sicher ist, die Normen auch 
einzuhalten kann man's sein lassen. Dafuer Haften, dass die Normen 
erfuellt werden tut man trotzdem. Wichtig ist genau zu spezifizieren, 
worin die Testumgebung besteht. Denn wenn der Einbau, oder sonstwas in 
der Umgebung veraendert wurde, kann sich das EMV Verhalten aendern.

von Dirk J. (dirk-cebu)


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Fazit: Laß es sein!

von Michael R. (michael_r)


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Hallo, danke schonmal für einen hilfreichen Beitrag. Wie wäre denn die 
Überlegung das ganze als Bausatz anzubieten? da kann ich ja meines 
Wissens nach auf die CE norm verzichten. Bzw. gibt es noch andere 
Möglichkeiten?

von Purzel H. (hacky)


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Wenn der Bausatz ein kleiner Rundfunksender ist, ist der Aerger auch 
vorprogrammiert.

von Juppi J. (juppiii)


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Im An und Verkauf könnte es klappen.

Anfang der 90 er gemacht.
Idee war nicht neu, schon zu Ddr-Zeiten gemacht.

von Großes F. (112)


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ich finde die Frage ebenfalls sehr interessant.

Es gibt doch mikrocontroller-basiert wirklich coole Dinge, die teilweise 
auch relativ simpel aufgebaut werden können und für die sich auch viele 
Leute begeistern können...
Das kann ja teilweise bereits eine LED-Uhr sein oder verlgeichbar simple 
Projekte...

EMV-Schäden oder gar Humankapital wird durch so etwas mit 100% 
Wahrschinlichkeit nicht beeinflusst... wie kann man soetwas vermarkten?

Ich meine den Handel nicht im Sinne von den Lebensunterhalt damit 
verdienen, aber vielleicht mal die eine oder andere Tankfüllung...


mfg

von Michael R. (michael_r)


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Sollte nur n kleines USB gerät sein... Keine Funk oder ähnliche 
Kommunikation...
Sind ja kaum Bauteile drauf... Habe auch schon an einen CE-Beauftragten 
gedacht, aber günstig wird sowas ja auch auf keinen fall... Falls ich 
einen Bausatz mache, in wie weit darf der dann vormontiert sein? 
Eigentlich wirklich einfache Anwendungen, wie schon Fragezeichen 
beschreibt...

von Michael S. (technicans)


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Großes Fragezeichen schrieb:
> aber vielleicht mal die eine oder andere Tankfüllung...

Vertick es privat in der Bucht ohne Gehäuse, denn ohne
kannste ja kein CE drauf pappen. Musst eben nur kleine
Stückzahlen machen, sonst kommt das Finanzamt und unterstellt
dir Gewinnerzielungsabsicht womit du dann als Gewerblich mit
dem ganzen gesetzlichen Balast eingestuft wirst.

von Juppi J. (juppiii)


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von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Großes Fragezeichen schrieb:
>> aber vielleicht mal die eine oder andere Tankfüllung...
>
> Vertick es privat in der Bucht ohne Gehäuse, denn ohne
> kannste ja kein CE drauf pappen. Musst eben nur kleine
> Stückzahlen machen, sonst kommt das Finanzamt und unterstellt
> dir Gewinnerzielungsabsicht womit du dann als Gewerblich mit
> dem ganzen gesetzlichen Balast eingestuft wirst.

Auch wenn es sich hartnäckig hält, wird es nicht wahrer:

UStG, § 2 Unternehmer, Unternehmen

(1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder 
berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist 
jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, *auch wenn die 
Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt* oder eine Personenvereinigung nur 
gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Chris D.

von Michael S. (technicans)


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Chris D. schrieb:
> wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
> selbständig ausübt.

Wer Handel im überschaubarem Ausmaß betreibt ist aber noch lange kein
"Unternehmer". Hier vermisse ich den von Juristen gern benutzten
Begriff: "Konkludentes Handeln", was der korrekten verständigen
Definition viel näher käme.

von Chris D. (myfairtux) (Moderator) Benutzerseite


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Michael S. schrieb:
> Chris D. schrieb:
>> wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit
>> selbständig ausübt.
>
> Wer Handel im überschaubarem Ausmaß betreibt ist aber noch lange kein
> "Unternehmer".

Da rate ich zur Vorsicht. Was ist "überschaubar"?
Gerade bzgl. ebay gab es in der Vergangenheit Urteile, die schon ab 10 
Verkäufen gleichartiger Ware Gewerbe unterstellten.

Aber natürlich gilt auch hier: wo kein Kläger, da kein Richter :-)

Und irgendwie muss man ja mal anfangen.

> Hier vermisse ich den von Juristen gern benutzten
> Begriff: "Konkludentes Handeln", was der korrekten verständigen
> Definition viel näher käme.

Mir ging es hierbei aber vor allem um dies:

Michael S. schrieb:
> sonst kommt das Finanzamt und unterstellt
> dir Gewinnerzielungsabsicht womit du dann als Gewerblich mit
> dem ganzen gesetzlichen Balast eingestuft wirst.

Das stimmt eben schon länger nicht mehr:
Gewinnerzielungsabsicht ist nicht mehr notwendig.

Chris D.

von Michael R. (michael_r)


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Wie würde es denn ausschauen, wenn ich das ganze auf basis von Arduino 
aufbaue. Der hat ja ne CE-Zertifitierung... wenn ich da ein Gehäuse 
rumbaue und ein paar Schalter und so anbaue.... Ist das dann immer noch 
CE-Konform und vor allem wir wäre es, wenn ich die arduinos selbst baue?



Danke schonmal,
Grüße,
Michael

von Michael S. (technicans)


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Michael R. schrieb:
> Wie würde es denn ausschauen, wenn ich das ganze auf basis von Arduino
> aufbaue.
Falls der Hersteller das in den Verkehrbringen als neues Produkt
überhaupt zulässt. Das würde ich erst mal klären.
Michael R. schrieb:
> Ist das dann immer noch CE-Konform...
Der Hersteller garantiert nur was in seinen Verantwortungsbereich liegt,
mehr nicht. Veränderungen/Erweiterungen müssten neu zertifiziert werden.
>und vor allem wir wäre es, wenn ich die arduinos selbst baue?
Da könnte es Lizenzprobleme (z.B. m. e. Firmware) geben, selbst wenn
die als Opensource mit geliefert würde.
Im Wiki wird nur auf die Nutzung eines begrenzten Personenkreis
hin gewiesen und Vermarktung scheint nicht dazu zu gehören.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arduino-Plattform
Die CE-Zertifizierung wird kostenaufwändig sein und sollte daher
sorgfältig abgewogen werden. Bei gewerbsmäßigem in den Verkehr bringen
kommen dann noch die Kosten für die Einhaltung des Elektroaltgeräte-
gesetz dazu, da ja ein neues Produkt entstehen würde.
So ein Aufwand wäre nur wirtschaftlich wenn bei entsprechenden
Stückzahlen Preise zu erzielen wären wo auch Gewinn abfällt.
Da wäre ein CE-Zertifizierung im Moment kein vorrangiges Problem.

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